Bus: 17 Gelenkbusse mit E-Antrieb für Berlin: Projekt E-MetroBus stellt Ergebnisse vor, aus now-gmbh.de

20.06.2023

Im Projekt -MetroBus haben die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) gemeinsam mit der #TU Berlin und dem Reiner #Lemoine Institut 17 #Gelenkbusse mit #batterieelektrischem Antrieb in ihre Flotte #integriert.

Die leisen, #emissionsfreien Busse fahren heute vorrangig auf der Projektlinie #200 zwischen #Hertzallee und #Michelangelostraße. Sie ersetzen somit insgesamt 17 #Dieselfahrzeuge im Betrieb und haben allein in der Projektlaufzeit zwischen Januar 2019 und Dezember 2022 rund 3.200 t CO2 sowie ca. 400 kg NOX eingespart.  

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Bahnindustrie: DB Regio übernimmt Instandhaltung der neuen NEB-Fahrzeuge, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/DB-Regio-uebernimmt-Instandhaltung-der-neuen-NEB-Fahrzeuge-6351456

Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) und DB Regio Nordost schließen Instandhaltungsvertrag für die neuen Batterie-Fahrzeuge der NEB ab 2024. Die Erbringung der Instandhaltungsleistungen erfolgt in der DB Regio-Werkstatt in Berlin-Lichtenberg.

Die DB #Regio AG und die #Niederbarnimer Eisenbahn haben einen gemeinsamen Vertrag über die #Instandhaltung der neuen #Fahrzeugflotte der NEB geschlossen. Damit werden ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 die neu anzuschaffenden #batterieelektrischen Fahrzeuge (#BEMU) der NEB in der DB Regio-Werkstatt in #Berlin-Lichtenberg gewartet und repariert. Die neuen Fahrzeuge vom Typ #Siemens #Mireo Plus B werden ab Dezember 2024 im Netz #Ostbrandenburg zum Einsatz kommen. Mit dem Vertragsschluss gehen DB Regio und die Niederbarnimer Eisenbahn erstmals gemeinsame Wege in der Instandhaltung von Fahrzeugen.

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Regionalverkehr: Heidekrautbahn-Stammstrecke – Wiederaufbau verbessern, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Auf welcher Grundlage und anhand welcher Kriterien fiel die Entscheidung zum #Wiederaufbau der
#Bahnstrecke zwischen #Berlin-Wilhelmsruh und #Basdorf?
Antwort zu 1:
Grundlage zur Planung des Wiederaufbaus der Strecke waren die in den vergangenen
Jahren erstellten Untersuchungen zur Reaktivierung der #Stammstrecke der
#Heidekrautbahn. Beispielhaft sind die #Nutzen-Kosten-Untersuchungen (#NKU) aus dem Jahr
2009, die Untersuchungen zum #ÖPNV-Konzept 2030 und die Zielstellungen in den
Nahverkehrsplänen von Berlin und Brandenburg sowie im Stadtentwicklungsplan Verkehr
[Vorgänger des aktuellen Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr (StEP MoVe)] zu
nennen. Auf Grundlage der vertieften Planungen wurde die Aktualisierung der NKU
beauftragt, die die Grundlage für die Entscheidung der Förderung des Investitionsvorhabens
darstellen wird.
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, dass auf der Heidekrautbahn-Stammstrecke fast alle Bahnhöfe mehrere Gleise hatten
und somit Zugbegegnungen und einen dichten #Fahrplan, einschließlich Verkehr von Güterzügen, erlaubten?
Was bewog die Länder Berlin und Brandenburg dazu – obwohl die #Planfeststellung der Strecke und der
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Bahnhöfe nie aufgehoben wurde –, jetzt nur eine äußerste #Sparvariante planen und umsetzen zu lassen, die
lediglich einen #60-Minuten-Takt erlaubt?
Antwort zu 2:
Der frühere Zustand ist dem Senat bekannt. Allerdings lässt sich allein mit dem
Wiederaufbau der ehemals vorhandenen Anlagen eine den aktuellen Anforderungen
entsprechende #Angebotsgestaltung nicht realisieren. Dies ist etwa sowohl bedingt durch
eine notwendige Erhöhung der #Streckengeschwindigkeit als auch durch
sicherungstechnische Erfordernisse, z. B. bei der Sicherung von vorhandenen
#Bahnübergängen.
In Voruntersuchungen wurde zunächst festgestellt, dass ein #Ein-Stunden-Takt verkehrlich
grundsätzlich ausreichend ist. Im Rahmen der #Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen
Untersuchungen (#EBWU), die im Rahmen des Projektes #i2030 in Zusammenarbeit mit DB
Netz als Grundlage der Infrastrukturplanungen durchgeführt wurden, wurde dann
abweichend von einem geplanten Zielzustand mit Durchbindung im Halbstundentakt bis
zum Bahnhof Berlin #Gesundbrunnen ausgegangen. Für die erste Baustufe bis zum Bahnhof
Wilhelmsruh sind bei einem vorgesehenen Stundentakt insofern noch nicht alle
#Kreuzungsbahnhöfe erforderlich. Diese werden in der zweiten Baustufe dann errichtet.
Engpässe in der Infrastruktur im Bereich Gesundbrunnen erlauben über den Zielzustand
keine weitere Verdichtung des Taktes. Aber über die Route über Karow werden zwei weitere
Fahrten der #NEB nach Gesundbrunnen geführt, sodass im Zielzustand vier Fahrten pro
Stunde durch die NEB nach Basdorf angeboten werden.
Frage 3:
Warum wird das bereits bestehende Angebot der sogenannten #Verstärkerfahrten der #RB27 ohne Halt in #Karow
nicht auch weiter ausgebaut, um die Strecke für Pendler*innen aus dem Umland attraktiver zu machen?
Antwort zu 3:
Die RB27 verkehrt schon heute im #Halbstundentakt von und nach Berlin-Karow. Die
Verstärkerfahrten ergänzen das Angebot für die Pendlerinnen/Pendler zu den
nachfragestarken Zeiten zu drei Fahrten in der Stunde und bieten damit zusätzliche
Kapazitäten von und nach Berlin Gesundbrunnen, jedoch infrastrukturbedingt ohne Halt in
Berlin-Karow, an. Zu den nachfrageschwächeren Zeiten wird die Beibehaltung der
Bedienung von Berlin-Karow als vorteilhaft angesehen, da dort auch Umsteigebeziehungen
von und nach Berlin-Blankenburg, Pankow, Buch und Bernau (bei Berlin) angeboten werden
können. Eine weitere Verdichtung des Angebotes wird aufgrund äußerer Fixpunkte, wie dem
eng verzahnten Fahrplantakten mit anderen Linien und der vorhandenen Infrastruktur
derzeit nicht umgesetzt.
Im Rahmen des perspektivischen Ausbaus des Karower Kreuzes wird die Situation
hinsichtlich Halten und Linienführung der Züge aus und nach Gesundbrunnen in diesem
Bereich neu untersucht und bewertet werden.
Frage 4:
Was bewog die Entscheider dazu, bei dieser relativ gerade trassierten Strecke lediglich eine
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h planen zu lassen, obwohl die künftigen Fahrzeuge eine
Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h erreichen?
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Antwort zu 4:
Aufgrund der kurzen Halteabstände würde eine höhere Geschwindigkeit kaum messbare
Fahrzeitgewinne bewirken. Demgegenüber stünden deutlich höhere Kosten für die mit der
Höchstgeschwindigkeit steigenden Anforderungen an den Infrastrukturausbau, die
hierdurch nicht begründbar gewesen wären.
Frage 5:
Welche Längen und Höhen sollen die künftigen Bahnsteige erhalten? Wie wird der behindertengerechte
Zugang zu den Bahnsteigen und der stufenfreie Eintritt in die Züge erreicht? Werden an allen Stationen
genügend überdachte Fahrradabstellmöglichkeiten errichtet? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 5:
Die Bahnsteige sollen eine Länge von 140 m und eine Höhe von 0,76 m über
Schienenoberkante erhalten. Der #barrierefreie Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt über
Rampen. Die aktuell eingesetzten Fahrzeuge sind bereits für den Halt an den 0,76 m hohen
#Bahnsteigen der NEB ausgerichtet.
Im Rahmen der #Umfeldgestaltung der Bahnhöfe werden die erforderlichen Abstellanlagen
mit betrachtet und entsprechend hergestellt.
Frage 6:
Wie wird sichergestellt, dass auch bei weiter steigenden #Fahrgastzahlen und einer hohen Auslastung der
Strecken ein reibungsloses Ein- und Aussteigen (auch mit Fahrrädern) unter Einhaltung der #Taktzeiten möglich
ist?
Antwort zu 6:
Im Rahmen der Fahrplanerstellung und der EBWU wurden längere Haltezeiten gegenüber
den heute üblichen Zeiten angesetzt, d. h. es wurde bereits „zur sicheren Seite hin“ geplant.
Frage 7:
Welche Kapazitäten zur #Fahrradmitnahme sind auf der neuen und bestehenden Strecke der Heidekrautbahn
geplant? Sind diese aus Sicht des Senats auch für eine weiter steigende Nachfrage ausreichend?
Antwort zu 7:
Die Kapazitäten zur Fahrradmitnahme wurden bereits mit Wirkung ab der Ausflugssaison
2021 auf der Bestandsstrecke durch den teilweisen Einsatz von längeren Zügen am
Wochenende erhöht. Im Rahmen des Vergabeverfahrens Heidekrautbahn für die Verkehre
ab Dezember 2024 wird eine weitere Ausweitung der Fahrradmitnahmekapazitäten
angestrebt. Die konkrete Zahl der Stellplätze ist noch in Abstimmung.
Frage 8:
Welche Leit- und Sicherungstechnik wird auf der Heidekrautbahn-Stammstrecke zum Einsatz kommen, und
welche Zugfolgezeiten wird sie ermöglichen?
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Frage 9:
Welche #Baumaßnahmen wären notwendig, damit auf der Strecke im Hinblick auf die dringend notwendige
Verkehrswende und das erklärte Ziel der Verdopplung des Schienenverkehrs ein 30-Minuten-Takt mit Option
auf 15-Minuten-Takt ermöglicht wird? Was würden diese Maßnahmen grob geschätzt kosten?
Antwort zu 8 und 9:
Die Strecke wird entsprechend der bestehenden Infrastruktur mit Signalen und
Punktförmiger #Zugbeeinflussung (PZB) ausgestattet. Die #Zugfolge ergibt sich auf der
eingleisigen Strecke im Wesentlichen aus den Abständen der Begegnungsstellen, also
zweigleisigen Stellen, an denen Züge aneinander vorbeifahren können und die in der Regel
in den Bahnhöfen verortet sind (Kreuzungsbahnhöfe). Diese sind so angeordnet, dass im
Zielzustand ein 30-Minuten-Takt erreicht und zusätzlich ein ergänzender Güterzug
verkehren kann. Dieser 30-Minuten-Takt wurde aufgrund der Fahrgastprognosen und der
Infrastrukturengpässe im Knoten Gesundbrunnen in der EBWU (siehe Antwort zu der Frage
2) als Zielzustand nach Gesundbrunnen angenommen. Die Infrastrukturplanung, etwa die
Herstellung potenzieller Kreuzungsbahnhöfe in den Bereichen #Rosenthal, #Schildow oder
#Mühlenbeck geht daher von dieser Annahme aus. Ein 15-Minuten-Takt wurde daher nicht
weiter untersucht. Hierfür erforderliche Ausbauten können weder benannt noch finanziell
abgeschätzt werden.
Frage 10:
Warum werden diese notwendigen Maßnahmen für dichteren Taktverkehr jetzt nicht umgesetzt, da doch ein
späterer Umbau erhebliche verlorene Kosten nach sich ziehen würde? Wird wenigstens jetzt sichergestellt,
dass ein späteres Nachrüsten der Strecke für dichteren Takt und Einsatz elektrischer Fahrzeuge
(abschnittsweise oder komplett mit Oberleitung) kostengünstig möglich ist?
Antwort zu 10:
Wie zu der Frage 9 ausgeführt, ist von einem Zielzustand im 30-Minuten-Takt nach Berlin
Gesundbrunnen auszugehen. Infrastrukturmaßnahmen für einen dichteren Zugtakt sind
nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit folglich nicht zu rechtfertigen.
Als Ersatz für die heutigen #Dieselfahrzeuge wird aktuell der Einsatz von
#Wasserstofffahrzeugen vorbereitet.
Frage 11:
Wird beim Bau des neuen Bahnsteigs der Heidekrautbahn in Wilhelmsruh genügend Platz für den späteren
zweigleisigen elektrifizierten #Wiederaufbau der #Nordbahn Wilhelmsruh – Hohen Neuendorf gelassen?
Antwort zu 11:
Der Bahnsteig in Berlin-Wilhelmsruh wird entsprechend der bereits vorliegenden
Planfeststellung realisiert. Diese hat die Fläche der Nordbahn in Richtung Hohen Neuendorf
berücksichtigt. Die konkreten Anforderungen für den Wiederaufbau der Nordbahn sind auf
Grundlage der dann geltenden Rechtsgrundlagen zu prüfen.
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Frage 12:
Welchen Stand haben die Planungen für den Wiederaufbau der Strecke Berlin-Gesundbrunnen –
Wilhelmsruh, welche Planungsschritte sollen wann bis zur Wiederinbetriebnahme erfolgen? Wird diese
Strecke gleich zweigleisig und mit Oberleitung versehen wieder aufgebaut? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 12:
Für den Abschnitt der Nordbahn bis Berlin-Wilhelmsruh ist die Grundlagenermittlung
abgeschlossen. Die #Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung ist in Abstimmung. Unter
Ansatz üblicher Planungszeiträume ergeben sich folgende, unverbindliche Zielstellungen
für die nachstehenden Planungsschritte: Beginn der Planungsphase ab 2021, Beginn der
Genehmigungsphase ab 2024, Beginn der Ausführung ab 2027, Inbetriebnahme ab 2030.
Entsprechend der Ergebnisse der EBWU soll der Abschnitt Berlin Gesundbrunnen –
#Schönholz #zweigleisig und der Abschnitt Schönholz – Wilhelmsruh je nach Fahrplanvariante
ein- oder zweigleisig ausgebaut werden. Die Errichtung einer #Oberleitung ist von Berlin
Gesundbrunnen bis Schönholz im Zusammenhang mit der Errichtung einer #Abstellanlage
für den #Fernverkehr geplant. Im weiteren Verlauf bis Wilhelmsruh soll eine Oberleitung
planerisch berücksichtigt werden, so dass eine Nachrüstung bei entsprechendem Bedarf
möglich wäre. Durch den angedachten Einsatz von Wasserstofffahrzeugen besteht hierfür
aktuell kein Bedarf.
Frage 13:
Ist es zulässig, dass die für den Einsatz auf der Heidekrautbahn zunächst vorgesehenen Fahrzeuge, die mit
#Wasserstoff-Brennstoffzellen betrieben werden, den Berliner #Nord-Süd-Tunnel befahren?
Antwort zu 13:
Gemäß einer Studie im Raum Leipzig zum Einsatz von Wasserstoffzügen im City-Tunnel
Leipzig könnte ein Einsatz von Wasserstoffzügen in Tunneln grundsätzlich möglich sein.
Aufgrund der hohen Belastung des Berliner Nord-Süd-Tunnels – insbesondere nach
Inbetriebnahme der Dresdener Bahn und des weiteren Ausbaus des Fernverkehrs gemäß
Deutschlandtakt – ist ein planmäßiger Einsatz dieser Triebwagen im Nord-Süd-Tunnel aus
Kapazitätsgründen allerdings nicht sinnvoll und daher auch nicht vorgesehen.
Frage 14:
Wie verläuft derzeit die Abstimmung zwischen der #Niederbarnimer Eisenbahn und der Berliner -Bahn? Wie
plant der Senat, die Taktungen der Heidekrautbahn der (NEB) und der nördlichen S-Bahnlinie in Zukunft
besser miteinander zu verschränken und die Kommunikation zwischen beiden Verkehrsunternehmen zu
sichern, so dass beispielsweise bei geringfügigen Verspätungen ein zeitnahes Umsteigen zwischen den
Verkehrsmitteln dennoch gewährleistet ist?
Antwort zu 14:
Die Koordinierung der Fahrpläne der jeweiligen Verkehrsunternehmen erfolgt im Rahmen
der Bestellung der Jahresfahrpläne durch die Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
(VBB GmbH). Dabei müssen auch die jeweiligen Anforderungen des Zugbetriebes mit
beachtet werden, die keine beliebigen Zeitlagen ermöglichen. Schon heute werden
möglichst gute Anschlüsse in Berlin-Karow angeboten. Künftig soll auch in BerlinWilhelmsruh eine Verknüpfung mit der S-Bahn erfolgen.
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Operative Abstimmungen im täglichen Verkehr erfolgen direkt zwischen den Leitstellen der
NEB und der S-Bahn Berlin. Dabei sind auch die möglichen Folgewirkungen auf die
jeweiligen Netze zu berücksichtigen, da die Zugfahrten sowohl auf dem eingleisigen Netz
der NEB als auch im eng verflochtenen Netz der Berliner S-Bahn erhebliche Auswirkungen
auf andere Zugfahrten haben können.
Frage 15:
Wie stellt der Senat sicher, dass die NEB in Zukunft auch die #Stammstrecke der Heidekrautbahn zuverlässig
in der geplanten Taktung bedienen kann und Zugausfälle, etwa durch Personal- oder Fahrzeugmangel,
vermieden werden?
Antwort zu 15:
Die Verkehrsverträge sehen Regelungen zur Minderung von Zahlungen bei Zugausfällen
oder Verspätungen vor, so dass für die jeweils beauftragten Verkehrsunternehmen Anreize
zur Sicherstellung eines zuverlässigen und pünktlichen Verkehrs bestehen.
Berlin, den 29.07.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: i2030-Projekt Prignitz-Express: Gutachter prüft alternative Antriebe für RE6/RB55, aus VBB

https://www.vbb.de/presse/i2030-pruefung-alternativer-antriebe-fuer-prignitz-express/

Bis Ende 2028 sollen Schienenfahrzeuge für den #Prignitz-Express auf alternative Antriebe – mit Batterie- oder Wasserstoffspeicher – umgestellt werden.

Im Verbundgebiet Berlin-Brandenburg sind bereits 84% der Schienenverkehre #elektrisch unterwegs. Die Länder Berlin und Brandenburg in Zusammenarbeit mit dem VBB wollen in den nächsten Jahren auch die letzten Linien mit Dieselantrieb auf umweltfreundlichere Antriebe umstellen. Die alternativen Antriebe ermöglichen ebenso wie der etablierte Betrieb mit durchgehender #Oberleitung oder #Stromschiene eine emissionsfreie Fahrt – nur mit weniger Infrastruktur entlang der Strecke. Für den Prignitz-Express lässt der VBB nun mit Hilfe eines Gutachters untersuchen, welche Fahrzeuge zukünftig zum Einsatz kommen können. Ergebnisse sollen im Herbst vorliegen, der Systementscheid soll Ende des Jahres erfolgen.

Im Rahmen des Projekts #i2030 wird auf dem Korridor des Prignitz-Express unter anderem das Ziel verfolgt, den #RE6 und die #RB55 im 30-Minuten-Takt von Hennigsdorf über #Berlin-Tegel nach Berlin Gesundbrunnen einzubinden. Zudem soll die RB55 über Kremmen hinaus bis #Neuruppin erweitert und die -Bahn über Hennigsdorf hinaus bis #Velten (Mark) verlängert werden. Für die Umsetzung dieser Ziele sehen die aktuellen Planungen vor, dass sich S-Bahn und Regionalverkehr zwischen Berlin-Tegel und Velten die Gleise teilen. Der Antrieb der Fahrzeuge der Berliner S-Bahn erfolgt mittels #Gleichstrom aus einer seitlich angebrachten Stromschiene. Eine zusätzliche #Elektrifizierung dieses Streckenabschnittes mittels einer wechselstromführenden Oberleitung scheidet aus technischen Gründen aus. Um langfristig nicht auf #Dieselfahrzeuge beim Prignitz-Express setzen zu müssen, erarbeitet der #Gutachter mehrere Varianten für den Einsatz alternativer Antriebe im Regionalverkehr. Dabei fließen umwelttechnische und wirtschaftliche Aspekte in die Untersuchung mit ein.

Sofern #batterieelektrische Züge zum Einsatz kommen, ist zu klären, welcher Streckenabschnitt mindestens zu elektrifizieren ist. Beim Einsatz von #Wasserstoffantrieben sollen ausschließlich Sonnen- und Windenergie aus regionaler Produktion zur Gewinnung des Wasserstoffs genutzt werden. Diese Variante wird bereits bei der Heidekrautbahn #RB27 ab Dezember 2024 angestrebt.

Ingmar Streese, Staatssekretär für Verkehr in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin: „Mit dem Regionalverkehr sind die Menschen in der Metropolregion bereits heute umwelt- und klimafreundlich unterwegs. Die Untersuchung zur Umstellung des Prignitz-Express auf alternative Antriebe ist ein weiterer wichtiger Schritt zum klimaschonenden Nahverkehr in Berlin-Brandenburg. Der Umstieg der verbliebenen dieselbetriebenen Flotte auf klimafreundliche Antriebe im ÖPNV stellt – neben der be-vorstehenden Umstellung der Dieselzug-Bahnlinien im Berliner Nordosten auf elektrische Batteriezüge und der fortlaufenden Berliner E-Bus-Offensive – einen zentralen Baustein der Verkehrswende dar.“

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: „Von Brandenburg nach Berlin gibt es deutschlandweit die meisten Pendlerinnen und Pendler zwischen den Bundesländern. Wir arbeiten stetig daran, unser attraktives ÖPNV-Angebot weiter auszubauen. Das ist nicht nur gut für Brandenburg, sondern auch für unser Klima. Denn ein wichtiger Baustein ist es dabei, die Antriebe auf der Schiene klimafreundlich zu gestalten. Das schafft zusätzliche Akzeptanz für den Schienenverkehr und steigert den Anreiz, diesen noch intensiver zu nutzen. Ich freue mich daher sehr, dass wir mit dem Prignitz-Express dem Beispiel der Heidekrautbahn folgen.“

Dr. Joachim Trettin, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn AG für die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: „In den vergangenen 30 Jahren konnte allein die Bahn ihre CO2-Emissionen signifikant um rund 70 Prozent senken. Das zeigt: Bahnfahren ist praktizierter Klimaschutz. Wo Züge im Nahverkehr nicht elektrisch unterwegs sind, lösen wir den Diesel Schritt für Schritt durch alternative Antriebe und Kraftstoffe ab. Die Bahn baut dafür neue Infrastrukturen für Akku-Züge auf, bietet erste Lösungen für die Versorgung von Brennstoffzellen-Zügen mit Wasserstoff und arbeitet am Einsatz synthetischer Kraftstoffe auf der Schiene. Nur so gelingt die Mobilitäts- und Klimawende.“

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Nach dem Netz Ostbrandenburg und der Heidekrautbahn wollen wir auf Basis des Gutachtens den Prignitz-Express als drittes Vergabenetz mit alternativen Antrieben an den Start bringen. So bauen wir den Klimavorsprung des umweltfreundlichen Nahverkehrs im Verbundgebiet Berlin-Brandenburg weiter aus und tun gleichzeitig etwas für die Verkehrswende.“

In den kommenden Monaten werden Daten zu folgenden Themenfeldern gesammelt.

  • Marktanalyse zu Fahrzeugen mit alternativen Antrieben
  • Erstellung der Betriebskonzepte
  • Dimensionierung der Infrastruktur
  • Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit
  • Prüfung geeigneter Förderprogramme

Mit den Ergebnissen können die Länder und der VBB eine qualitative Bewertung vornehmen und Entscheidungen treffen, welche Infrastruktur geplant und wie zukünftige Vergaben gestaltet werden müssen.

Mehr Informationen zum Projekt finden sich auf www.i2030.de/nordwest.

Straßenverkehr: Kraftfahrzeuge der BSR, aus Senat

www.berlin.de

 

  1. Bitte gegliedert nach a) Datum der Erstzulassung b) Laufleistung c) Marke und Modell d) Fahrzeugtyp (e.g. Müllwagen, Kehrfahrzeug etc.) e) Schadstoffklasse f) Umweltplakette g) Kennzeichen h) Ener- giequelle (Benzin/Diesel/Gas/Elektro).

 

Zu 1.: Die #Nutzfahrzeuge der #BSR sind i.d.R. #Dieselfahrzeuge mit folgenden Aus- nahmen:

 

  •  
  • – Fahrzeuge

 

 

Beantwortung nach Fahrzeugklassen:

Klasse N1 – Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zuläs- sigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.

 

Das sind Transporter und Werkstattwagen sowie Kleinkehrma- schinen und Geräteträger.

 

 

269 Fahrzeuge (Fz) sind im Bestand der BSR

 

 

 

Klasse N2 – Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zuläs- sigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Ton- nen.

Das sind Kehrmaschinen, Kehrichsammelfahrzeuge, Geräteträger und Klein-LKW´s.

 

458 Fz

sind im Bestand der BSR

 

 

Klasse N3 – Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer                  563 Fz

sind im Bestand der

 

 

 

zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen. Das sind ASF, Ladekrane, Streuer, Spüler.

 

BSR

 

 

Beantwortung nach Euro – Abgasnormen für Nutzfahrzeuge ab 2.610 kg:                Pkw Euro III u. älter                          75

Euro 4                    364                                                       Euro 4                   1

Euro 5                    516                                                       Euro 5                   55

 

Enhanced Environmentally Friendly Vehi- cles (EEV)

 

150                                                      Euro VI                  43

 

Euro VI                   166                                                       Elektro                   54

 

 

  1. zeuggruppen aus? (e.g. „Müllwagen (Diesel) 12 Liter“)

 

Zu 2.: Abfallsammelfahrzeuge (26 t)

Euro V                                                                81,91 l/100km

Euro VI                                                               73,36 l/100km

Econic NGT Euro 5                                          106,26 kg/100km

Econic NGT Euro 6                                           84,08 kg/100km

 

Transporter (5 – 7,5 t)                                                       21,3 l/100km

 

Kantinenfahrzeug (WK) (bis 7,49 t)                                12 l/100km

 

Tonnentauscher (TT) (5 – 7,49 t)                                    21,07 l/100km

 

Papierkorbsammler (SE) (5,5 t                                        20,2 l/100km

 

Kleinkehrmaschine (3,5 t)                                                4,43 l/ pro Betriebsstunde

 

Kleintransporter (bis 2,2 t)                                               9 l/100km Kleintransporter / Nutzfahrzeug (3,5/ 4,25 t)                                            10,2 l/100km Großkehrmaschine (18 t)                                                86,47 l/100km

 

  1. viele Laubblasgeräte und Laubsauger hat die BSR im Bestand? Wie viele dieser Geräte wei- sen ein Umweltzeichen nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung auf? Mit welcher Energiequelle werden diese betrieben?

 

Zu 3.: Die BSR haben einen Bestand von insgesamt 694 benzinmotorgetriebenen Laubblasgeräten, davon 577 Rückentragegeräte, 58 Handgeräte und 59 Laubblasgeräte auf Rädern. Dazu kommen 142 akkubetriebene Rückentragegeräte.

Die BSR haben außerdem 100 benzinmotorgetriebene große Laubsauger, davon 3 große Container, 10 an Müllpresswagen und 87 auf Einachsanhängern.

 

 

Es gibt keine Laubsauger oder Laubblasgeräte am Markt mit einem Umweltzeichen nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Die BSR beschaffen jedoch seit Jahren ausschließlich Geräte unter 99 dB(A) Schallleistung.

 

  1. welchem Grund und zu welchem Zweck werden diese Geräte – statt anderer Methoden – ein- gesetzt?

 

Zu 4.: Laubblasgeräte und Laubsauger werden parallel zu anderen Methoden vor al- lem zur Laubbeseitigung verwendet. Grund für den Einsatz von Geräte- und Maschi- nentechnik ist die Sicherstellung einer effizienten und schnellen Sicherstellung der Laubbeseitigung im öffentlichen Straßenland von Berlin und die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht.

 

 

 

 

Berlin, den 23. März 2018 In Vertretung

Henner   B u n d e

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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

allg.: Verkehrssenatorin Regine Günther „Fahrverbote sind das letzte Mittel“ – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/verkehrssenatorin-regine-guenther–fahrverbote-sind-das-letzte-mittel–29307924

Das große Zittern geht weiter. Im Frühjahr befasst sich das Verwaltungsgericht mit einem heiklen Thema: Muss die Innenstadt für #Dieselfahrzeuge mit schlechten #Abgaswerten gesperrt werden? Rund 300.000 Dieselfahrzeuge sind in Berlin zugelassen, und ihre Besitzer blicken auf #Verkehrssenatorin Regine #Günther. Im Interview erklärt sie, wie ihr Plan aussieht. Die von den Grünen nominierte aber parteilose Politikerin setzt sich auch mit Kritik auseinander. Zum Beispiel, dass von einer Verkehrswende noch nichts zu spüren sei, was Radaktivisten wie auch die die Grünen-Basis bemängeln.
Sie sind jetzt ein Jahr im Amt. Haben Sie gefeiert?

Für eine Feier hatte ich keine Zeit. Aber das Datum war natürlich ein Einschnitt.
Haben Sie am Anfang nicht gedacht, dass Sie so lange aushalten?
Doch, davon bin ich natürlich ausgegangen. Aber es war wichtig für mich, Rückschau zu halten: Was hat gut geklappt? Wo muss nachgesteuert werden?
Was hat Sie positiv überrascht?
Mittlerweile ist es ja Mode geworden, mit Häme auf die Berliner Verwaltung zu blicken. Das finde ich nicht richtig. Ich habe in meiner Verwaltung unglaublich engagierte und sehr kompetente Menschen kennengelernt, die mit sehr viel Herzblut ihre Arbeit leisten. Richtig ist aber auch, dass wir für viele Aufgaben zu wenig Personal haben. Das werden wir jetzt verändern, das dauert aber seine Zeit. Wenn dieses Tal durchschritten ist, wird Berlin wieder eine funktionierende Verwaltung haben.
#Radlobbyisten und andere bemängeln, dass in Ihrem ersten Jahr wenig passiert ist. Nervt sie die Kritik?
Ich kann die Ungeduld verstehen. Doch ich finde, dass sehr viel passiert ist in diesem Jahr. Es entstehen neue Strukturen, vollkommen neue Programme wurden aufgesetzt, und die Finanzierung ist durch den neuen Doppelhaushalt gesichert. Nicht zuletzt haben wir das #Mobilitätsgesetz erarbeitet, das Mitte Dezember im Senat war. Das Gesetz entstand in Rekordzeit innerhalb eines Jahres, mit einer breiten Beteiligung der Öffentlichkeit. Normalerweise dauert so ein Gesetzgebungsverfahren zwei bis drei Jahre.
Eine der häufigsten Kritikpunkt lautet: Im ersten Jahr von Rot-Rot-Grün wurden kaum neue #Radwege