Bahnhöfe: Neue Regionalbahnhaltepunkte, aus Senat

27.09.2022

Frage 1:
Welche Prüfungen laufen aktuell zwischen dem Senat und der Deutschen Bahn bezüglich der Schaffung neuer #Regionalbahnhaltepunkte im Berliner Schienennetz?
Antwort zu 1:
Im Rahmen der Erarbeitung des strategischen verkehrspolitischen Planwerks
Stadtentwicklungsplan Mobilität & Verkehr (#StEP MoVe) sowie der Überarbeitung der Konkretisierung der Qualitäts- und Handlungsziele für den öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) mittels #Nahverkehrsplan (#NVP) und dem darin verankerten #ÖPNV-Bedarfsplan werden regelmäßig mögliche neue Regionalverkehrshalte in die Prüfungen durch den Senat einbezogen.
Aktuell arbeitet der Senat eng mit seinen Partnern Land #Brandenburg, der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH und der Deutschen Bahn AG (DB) im #Infrastrukturprojekt #i2030 zusammen. Hierbei werden Verbesserungen im grenzüberschreitenden #Schienenpersonennahverkehr Berlin/Brandenburg geplant. Einen großen Platz nimmt dabei die Planung für den #Regionalverkehr und neue Regionalverkehrshalte für Berlin und Brandenburg auf den verschiedenen #Schienenachsen ein. Aktuelle Informationen finden sich unter
www.i2030.de .

Zusätzlich befinden sich die Regionalverkehrshalte am #Karower Kreuz und am Bahnhof
#Köpenick in Planung bzw. in Umsetzung.
Für die #Schienenpersonennahverkehrstangente entlang des östlichen Berliner Außenrings
werden derzeit vorbereitende Grundlagenuntersuchungen für einen Systementscheid SBahn/
Regionalverkehr gemeinsam mit der DB durchgeführt. Bei einem Entscheid pro
Regionalverkehr und positivem Nachweis der Wirtschaftlichkeit für die möglichen Standorte
würden hier weitere Regionalverkehrshalte entstehen können.
Frage 2:
Welche Bahnhöfe werden aktuell als neue Regionalbahnhaltepunkte geprüft und bis wann werden die Prüfungen
voraussichtlich jeweils andauern?
Antwort zu 2:
Im Rahmen des Infrastrukturprojektes i2030 werden folgende Regionalverkehrshalte im Land
Berlin geprüft:
· Mögliche Halte entlang der Potsdamer #Stammbahn: #Düppel-Kleinmachnow, #Zehlendorf,
#Steglitz, #Schöneberg, #Südkreuz, #Neukölln oder #Hermannstraße;
· #Buckower Chaussee.
Für diese Projekte laufen derzeit Grundlagenermittlungen. Erst im Mai 2022 hatten sich die
i2030-Partner beim Projekt Wiederaufbau der Potsdamer Stammbahn für die Lösung als
elektrifizierte, zweigleisige Strecke für Regionalzüge zwischen #Griebnitzsee, Zehlendorf und
#Potsdamer Platz verständigt. Mit diesem Systementscheid werden die weiteren Planungen nun
vorbereitet. Erst mit Abschluss der Grundlagenermittlung und einer Vergabe von
Planungsleistungen können weitere Angaben zur Dauer gemacht werden.
Zur Untersuchung eines potentiellen Regionalverkehrshalts am Bahnhof Marzahn bereitet der
Senat die Erarbeitung einer Trassierungsstudie mit der DB AG vor. Der Abschluss wird im 1.
Halbjahr 2023 angestrebt.
Für die Schienenpersonennahverkehrstangente ist der Systementscheid bis Ende 2023
vorgesehen.
Frage 3:
Welche Prüfungsschritte werden in diesem Rahmen üblicherweise vollzogen? Welche Rolle spielen hierbei die vom
Senat beschlossenen Planwerke (Nahverkehrsplan, SteP MoVe) und der Koalitionsvertrag?
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Antwort zu 3:
Für ein Schienenverkehrsprojekt wie bspw. für einen Regionalverkehrshalt werden die
Planungsphasen für #Verkehrsanlagen (§ 47) gemäß #HOAI durchgeführt:
· Grundsätzliche Machbarkeit (Leistungsphase (Lph) 0/1)
· Vorbereitung einer Maßnahme (Lph 1 – 3)
· Förmliches Verfahren (Lph 4)
· Realisierung (Lph 5 – 8)
Im Rahmen der Prüfung der grundsätzlichen Machbarkeit bzw. Grundlagenermittlung für ein
Schienenverkehrsprojekt werden neben Ermittlungen zur verkehrlichen Nachfrage üblicherweise
Trassierungsstudien, #fahrplantechnologische und #eisenbahnbetriebswissenschaftliche
Untersuchungen durchgeführt. Zum Teil sind aufgrund örtlicher anspruchsvoller
Rahmenbedingungen wie z.B. vorbelastete Baugründe, eng an die Planung heranreichende
Bebauung, neue Richtlinien für die Errichtung von Schienenverkehrsstrecken und Haltepunkten,
umwelt- und naturschutzrechtliche Maßgaben etc. zusätzliche Prüfschritte erforderlich.
Zusätzlich muss ein Nachweis der Wirtschaftlichkeit erbracht werden.
Mit Vorliegen aller Ergebnisse und eines positiven Wirtschaftlichkeitsnachweises ist eine
Finanzierung aus dem Landeshaushalt bzw. ein Einwerben von Fördermitteln aus dem
Bundeshaushalt möglich. Die weiteren Planungsschritte ab Leistungsphase 2 der HOAI können
angegangen werden; zum Teil ist dafür noch ein Senatsbeschluss erforderlich.
Die vom Senat beschlossenen Planwerke – wie bspw. der StEP MoVe und der NVP – sind
Grundlage der Prüfaufträge und planerischen Tätigkeiten der Verwaltungen des Berliner
Senats. Die dort genannten Maßnahmen und Vorhaben werden in Abhängigkeit von
Priorisierungen entsprechend aktueller verkehrlicher Notwendigkeiten sowie von personellen
und finanziellen Kapazitäten bearbeitet. Bei der jeweiligen Evaluation und
Überarbeitung/Fortschreibung der genannten Planwerke wird auch der Koalitionsvertrag des
Berliner Senats in die Prüfung verkehrlicher Maßnahmen und Zielsetzungen einbezogen.

Berlin, den 22.09.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de