Frage 1:
Welche #Nachtzugverbindungen von, durch oder nach Berlin bestehen aktuell (Bitte aufgeschlüsselt nach #Zuglinien und Betreiber sowie konkreten Laufzeiten bei temporären oder saisonalen Angeboten)?
Antwort zu 1:
Aktuell werden nach Kenntnis des Berliner Senats im Fahrplanjahr 2022 folgende Nachtzugverbindungen mit Schlaf- bzw. #Liegewagen von, durch oder nach Berlin angeboten:
Betreiber | Laufweg | Verkehrstage |
Österreichische Bundesbahnen (#ÖBB) | Berlin – #Breslau – #Wien – #Graz | täglich |
Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) | Berlin– #Frankfurt (Main) – #Basel – #Zürich | täglich |
#Snälltåget | Berlin – Hamburg – #Malmö – #Stockholm | bis 24.09.2022 täglich, dann an Einzeltagen |
Wie ist die derzeitige Auslastung und Pünktlichkeit dieser Nachtzugverbindungen (Bitte aufgeschlüsselt nach Zuglinien und Betreiber)?
Antwort zu 2:
Der #Schienenpersonenfernverkehr (#SPFV) und somit auch Nachtzugverbindungen werden in Deutschland #eigenwirtschaftlich durch die #Eisenbahnverkehrsunternehmen (#EVU) erbracht. Die Erhebung und Auswertung von Nachfrage- und Pünktlichkeitsdaten liegt im SPFV – anders als im #Schienenpersonennahverkehr (#SPNV), für den das Land Berlin als Aufgabenträger zuständig ist
– einzig im Geschäftsbereich der jeweils tätigen EVU. Dem Senat liegen keine Daten zu Auslastung und Pünktlichkeit der Nachtzugverbindungen vor.
Frage 3:
Welche Nachtzugverbindungen von, durch oder nach Berlin sind zurzeit in Planung (Bitte aufgeschlüsselt nach Zielbahnhof, Linienverlauf, Planungsstand und geplantes Eröffnungsdatum)?
Antwort zu 3:
Der Berliner Senat hat Kenntnis von folgenden öffentlich bekanntgemachten Planungen:
Betreiber | Laufweg |
#European Sleeper | #Brüssel – #Amsterdam – Hannover – Berlin – Dresden – #Prag |
Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) | Berlin – Mannheim – Brüssel/ #Paris |
Dem Senat sind keine Details zum #Planungsstand und zur geplanten Betriebsaufnahme bekannt. Die Betreiber haben dahingehend derzeit keine Informationen veröffentlicht.
Frage 4:
Inwieweit kann die Dauer der Planung und Einrichtung von Nachtzugverbindungen durch das Land Berlin oder die Bundesregierung beschleunigt werden?
Frage 5:
Inwiefern werden Kooperationen mit anderen Städten angedacht, um das Nachtzugnetz für Berlin weiterzuentwickeln?
Frage 6:
Inwiefern bestehen Kooperationen oder andere Formen der Unterstützung von Unternehmen wie „ European Sleeper“ oder Initiativen wie „ Back on track“ ?
Welche weiteren Maßnahmen hat der Senat auf Grundlage der Studie „ Berlin als europäischer #Nachtzug-Hub?“ ergriffen, um den Standort Berlin im europäischen #Nachtzugverkehr besser zu verankern?
Antwort zu 4 bis 7:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 bis 7 gemeinsam beantwortet.
Der Senat hat ein großes Interesse an einer attraktiven Anbindung des Landes Berlin im Nachtzugnetz. Nachtzugverbindungen stellen eine klimafreundliche Alternative zum #Flugverkehr dar und sollten weiter ausgebaut werden. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Klima- und Verbraucherschutz steht mit den Agierenden im Themenbereich im Austausch, u.a. auch den in Frage 6 genannten.
Eine Unterstützung einzelner EVU kommt für das Land Berlin jedoch aus regulatorischen Gründen nicht in Betracht. Der SPFV und somit auch Nachtzugverbindungen werden in Deutschland aufgrund bundespolitischer Regelungen eigenwirtschaftlich durch die EVU erbracht, denen auch die Planung der Verbindungen obliegt. Das Land Berlin hat insofern keinen direkten Einfluss auf die Dauer der Planung und Einrichtung von Nachtzugverbindungen. Eine unmittelbare Möglichkeit zur Weiterentwicklung des Nachtzugnetzes ergibt sich daher auch aus der Kooperation mit anderen Städten nicht. Derartige Kooperationen mit Städten oder Initiativen können in Bezug auf Nachtzugverkehre lediglich dazu dienen, Bedarfe zu evaluieren, ein gemeinsames Verständnis zu erlangen oder Interessen gemeinsam zu artikulieren. Tatsächliche Angebote im Nachtzugverkehr können jedoch in Deutschland –wie dargestellt- nur eigenwirtschaftlich durch die EVU geschaffen werden.
Im Ergebnis einer vom Senat beauftragten #Machbarkeitsstudie „ Berlin als Drehkreuz eines europäischen Nachtzugnetzes“ wurde dargestellt, dass die wesentlichen Handlungsfelder zur Etablierung von zusätzlichen Nachtzugverbindungen im Bereich der Eisenbahninfrastruktur und deren Nutzungsbedingungen und somit im Wirkungsbereich des Bundes liegen.
Daher setzt sich der Berliner Senat gegenüber dem Bund für eine entsprechende Ausgestaltung der Rahmenbedingungen ein, um Anreize für die Etablierung von zusätzlichen Nachtzugverbindungen von und nach Berlin zu schaffen.
Berlin, den 05.07.2022 In Vertretung
Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de