Radverkehr: Panke-Trail I, aus Senat

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Verfahrensstand zur #Radschnellverbindung (#RSV) 4 „#Panke-Trail“?
Antwort zu 1:
Hierzu teilt die GB #infraVelo GmbH mit:
„Derzeit befindet sich der Panke-Trail in der #Vorplanung (LP2). Mit Abschluss der Vorplanung
soll auch die Vorzugstrasse feststehen.“
Frage 2:
Was sind die Gründe für die Diskrepanz zwischen dem „#Netzentwurf-Radverkehr“ und der Planung der GB infra
Velo im Bereich der Frankenstraße und der #Flaischlenstraße mit unterschiedlichen Varianten zur Querung der
Bahngleise?

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S-Bahn: Machbarkeitsstudie Verlängerung der Siemensbahn, aus VBB

https://www.vbb.de/presse/machbarkeitsstudie-zur-verlaengerung-der-siemensbahn/

Die umfassende #Untersuchung von drei möglichen Varianten für die #Verlängerung der #Siemensbahn liegt vor und wurde jetzt analysiert und bewertet. Sie zeigt erstmals, welche Möglichkeiten es für eine Erweiterung bis #Hakenfelde gibt.

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Radverkehr: Fahrradparkhäuser für zwei weitere Bahnhöfe werden geprüft, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article234036771/Fahrradparkhaeuser-fuer-zwei-weitere-Bahnhoefe-werden-geprueft.html

#Infravelo plant #Fahrradparkhäuser am #Ostkreuz, in #Mahlsdorf und #Haselhorst. Nun sollen zwei weitere Standorte untersucht werden.

In Berlin wird für zwei weitere Standorte geprüft, ob dort Fahrradparkhäuser entstehen können. Wie Verkehrsstaatssekretär Ingmar Stresse auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Felix Reifschneider mitteilte, sei eine #Machbarkeitsuntersuchung für eine #Fahrradparkstation am S- und Regionalbahnhof #Schöneweide (Treptow-Köpenick) inzwischen gestartet worden. Für den S-Bahnhof #Landsberger Allee (Pankow) soll die Studie noch in diesem Jahr beginnen, heißt es.

Wie bekannt, ist bislang vorgesehen, am Bahnhof Ostkreuz, dem U-Bahnhof Haselhorst sowie dem S-Bahnhof Mahlsdorf Fahrradparkhäuser zu errichten. Für das Ostkreuz, wo 2000 Stellplätze entstehen sollen, ist die Machbarkeit seit Längerem bestätigt, für die beiden anderen Standorte befinden sich die Studien gerade in in der internen Auswertung oder der Finalisierung. „Weitere Machbarkeitsuntersuchungen in Abhängigkeit von der Flächenverfügbarkeit sind im nächsten Jahr vorgesehen“, schreibt Streese.

Fahrradparkhaus am Ostkreuz laut Verwaltung „besonders anspruchsvoll“
Allerdings: Bis in Berlin das erste Fahrradparkhaus steht, werden noch mehrere Jahre vergehen. Wie berichtet, sieht der Zeitplan der landeseigenen Infravelo vor, dass die Arbeiten am U-Bahnhof Haselhorst …

Radverkehr: Radwegausbau Teltow-Kanal, aus Senat

Frage 1:
Welche Planungen verfolgt der Senat hinsichtlich des Ausbaus eines oder mehrerer Radwege entlang des
Teltowkanals im Bereich Steglitz Zehlendorf?
Frage 4:
Wie soll der #Radweg
a) konkret aussehen,
b) wo soll er verlaufen,
c) wie wird er sich in die Landschaft integrieren,
d) wie soll er beschaffen sein,
e) wie ist die Interaktion zwischen Radfahrern und Fußgängern geplant und
f) wie sollen die Kreuzungen mit Straßen ausgebaut werden?

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Radverkehr: Fahrradstrecke an U-Bahn-Linie Senat will Bürger an U1-Radbahn durch Kreuzberg beteiligen, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/07/radbahn-u1-u-bahn-fahrrad-verkehr-radweg-berlin.html

Mit dem #Fahrrad quer durch #Kreuzberg, ganz ohne Behinderung durch Autos und parallel zur #U1 – eine #Machbarkeitsuntersuchung des Senats dazu läuft bereits. Jetzt werden auch die Bürger nach ihren Wünschen und Bedürfnissen gefragt.

Die Idee für eine #Radbahn unter der U1 quer durch Berlin-Kreuzberg entstand bereits 2015. Inzwischen läuft dazu eine Machbarkeitsstudie im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Im Rahmen dieser Studie sollen jetzt auch die #Bürger nach ihren Wünschen, Bedürfnissen und Anregungen befragt werden. Dabei sollen alle #Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt berücksichtigt werden, wie es in einer Mitteilung der Verkehrsverwaltung vom Montag heißt.
Vom 5. Juli bis zum 20. August will der Senat demnach insgesamt sieben unterschiedliche Gruppen von Nutzerinnen und Nutzern befragen. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie sogenannte Mobilitätsorientierte sollen ebenso berücksichtigt werden wie Verweilende, Geschäftstreibende, Sportorientierte, Gäste und Gestaltende.

Umfrageergebnisse sollen in Machbarkeitsuntersuchung einfließen
Die #Umfrage ist auf der #Beteiligungsplattform mein.berlin.de zu erreichen. Die Ergebnisse sollen in mögliche Entwurfsvarianten der Machbarkeitsuntersuchung einfließen und im Herbst in einer erneuten #Beteiligung diskutiert und entsprechend angepasst werden. Laut Senatsverwaltung sollen die Ergebnisse dann Ende des Jahres vorliegen, sodass über die künftige Gestaltung …

Regionalverkehr: Stammbahn mit mehr Dampf Brandenburger und Berliner Linke fordern schnelle Wiederinbetriebnahme, aus Neues Deutschland

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1154044.s-bahn-stammbahn-mit-mehr-dampf.html

»#Verkehrspolitisch ist das Projekt ein #Bummelzug«, sagt Christian #Görke. Der verkehrspolitische Sprecher der Linksfraktion im Brandenburger Landtag spricht über die mögliche #Wiederinbetriebnahme der Potsdamer #Stammbahn, der direkten Verbindung von Potsdam und Berlin über die stillgelegte Strecke zwischen #Griebnitzsee und #Zehlendorf und weiter entlang der #S1 gen Hauptbahnhof. Zusammen mit dem Berliner Abgeordnetenhausmitglied Franziska #Brychcy aus Steglitz-Zehlendorf fordert er eine sofortige Entscheidung, die Gleise als #Regionalbahnverbindung wieder in Betrieb zu nehmen.

Der mögliche Wiederaufbau ist Teil des Schieneninfrastrukturausbauprojekts #i2030 der beiden Länder. Geprüft wird jedoch sowohl eine Inbetriebnahme als S-Bahn oder als #Fernbahnstrecke mit neuen Regionalbahnhöfen an der Grenze von Berlin-Düppel und #Kleinmachnow sowie am Gewerbestandort #Europarc Dreilinden mit rund 4000 Arbeitsplätzen.

»Der Brandenburger Landtag spricht sich dafür aus, die Wiederinbetriebnahme als #Regionalbahn durchzusetzen. In Berlin gibt es leider noch keinen solchen Stand«, sagt Görke am Vorplatz des Bahnhofs Griebnitzsee. »Es braucht eine politische Entscheidung noch vor der Wahl im Herbst«, fordert Brychcy. »Es kann nicht sein, dass wir seit 2017 eine #Machbarkeitsuntersuchung am Laufen haben und es immer noch kein Ergebnis gibt.« Mit mehr als einem Dutzend Interessierter brechen sie am Freitag zu einer Radtour entlang der Strecke …

S-Bahn + Straßenbahn: Spandau wird verkehrlich abgekoppelt? Keine Verlängerung der Siemensbahn bis nach Hakenfelde möglich? Was machen die Straßenbahnplanungen?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie bewertet der Senat die verkehrliche Anbindung von Spandau mittels schienen- und trassengebundenen
#ÖPNV-Angeboten aktuell?
Antwort zu 1:
Der Bezirk Spandau ist mit mehreren Linien im Eisenbahnregionalverkehr sowie mit den
S-Bahn-Linien #S3 und #S9 und der U-Bahn-Linie #U7 in das Nahverkehrsnetz eingebunden.
An der Bezirksgrenze liegt zudem der Endbahnhof #Ruhleben der U-Bahn-Linie #U2. Im
Eisenbahnregionalverkehr bestehen Verbindungen auf die Stadtbahn und in Richtung
Jungfernheide/Gesundbrunnen/Nord-Süd-Tunnel. Auf allen Achsen besteht ein dichtes
Fahrtenangebot. Im Eisenbahnregionalverkehr bestehen auf den beiden Achsen im
Tagesverkehr jeweils mehrere Fahrtmöglichkeiten pro Stunde, auf der S-Bahn und der U2
ein 10-Minuten-Takt und auf der U7 ein 5-Minuten-Takt. Die Anbindung des Bezirks an die
Innenstadt beurteilt der Senat daher als qualitativ und quantitativ hochwertig.
Innerhalb Spandaus wird mit Ausnahme der U7 der öffentliche Personennahverkehr
(ÖPNV) weitgehend von Buslinien erbracht, die in mehreren Relationen inzwischen an ihre
Kapazitätsgrenzen kommen, insbesondere in der Verbindung zwischen der Spandauer
Innenstadt und den Großwohnsiedlungen Falkenhagener Feld und Heerstraße sowie in
der Anbindung des Spandauer Nordens und der Wasserstadt. Für die absehbare künftige
verkehrliche Entwicklung wird dies im Nahverkehrsplan 2019-2023 (NVP) als nicht
ausreichend bewertet (vergleich Abbildung 52 im NVP: „Nachfrageprognose im Busnetz in
Abgleich mit den Systemgrenzen“. Der zum NVP gehörige aktuelle ÖPNV-Bedarfsplan
benennt daher in diesen Relationen mehrere Ausbauvorhaben für schienengebundene
ÖPNV-Angebote.
2
Frage 2:
Welche Fragen, Aussagen, Feststellungen und Bewertungen hat die Machbarkeitsstudie zur Verlängerung
der #Siemensbahn bis nach #Hakenfelde getroffen? (Bitte konkrete bauliche und verkehrliche Bewertungen,
Zahlen, Risiken, Chancen und Kostenschätzungen sowie Handlungsempfehlungen aus dem Gutachten
darlegen)
Antwort zu 2:
In der #Machbarkeitsuntersuchung wurden Realisierungsmöglichkeiten für die
Verlängerung der Siemensbahn aufgezeigt. Es wurden drei Trassenkorridore (siehe
Antwort zu Frage 4) und ihre bauliche Machbarkeit untersucht. Hierzu wurden auch
Umwelt- und Naturschutzaspekte, Denkmalschutz, Altlasten und geplante und vorhandene
Bebauungen untersucht. Es werden grundsätzliche Herausforderungen bei dem Bau der
S-Bahn-Strecke aufgezeigt, wie z.B. eine #Havelquerung, Altlasten im Bereich westlich der
Insel Gartenfeld, Grundwasserstände etc. Zudem sind technologische Vorschläge, wie
z.B. die Möglichkeiten der Havelquerung in der Untersuchung aufgeführt. Bei einer
Fortsetzung der Planungen sind hier tiefere Untersuchungen durchzuführen, um die
genauen Möglichkeiten und Risiken auszuarbeiten.
Für die Verlängerung der Siemensbahn kommen je nach Trassenkorridor verschiedene
Bautechnologien in Betracht (bei unterirdischer Trasse offene Bauweise oder
Tunnelbohrmaschine), wobei die Kosten des Baus einer Trasse mit Tunnelbohrmaschine
höher liegen.
Frage 3:
Wie bewertet der Senat die Frage der Verlängerung der Siemensbahn bis nach Hakenfelde? (Insbesondere
die Fragen, welche Kosten damit verbunden sind und welche Entlastungswirkung die Verlängerung für die
gesamte Spandauer Verkehrsinfrastruktur haben wird)
Antwort zu 3:
Die Verlängerung der Siemensbahn wird grundsätzlich positiv gesehen, da der Bereich
der Insel #Gartenfeld, #Wasserstadt Oberhavel und Hakenfelde bisher nicht durch einen
schienengebunden ÖPNV angebunden ist. Aus der Machbarkeitsstudie allein sind jedoch
noch keine ausreichenden Schlüsse für eine Entscheidung zur Verlängerung zu ziehen.
Dazu sind weitere Betrachtungen für die -Bahn-Verlängerung sowie ergänzender bzw.
alternativer Verkehrsmittel – insbesondere der #Straßenbahn – in diesem Bereich
erforderlich (siehe Antwort zu Frage 6).
Frage 4:
Wird der Senat die Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Siemensbahn und alle weiteren damit
zusammenhängenden Machbarkeitsstudien zur verkehrlichen Infrastruktur in Spandau veröffentlichen?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der i2030-Kommunikation ist eine Veröffentlichung der relevanten Inhalte
vorgesehen.
3
Frage 5
Wann entscheidet der Senat über die Verlängerung der Siemensbahn?
Frage 6:
Ist es zutreffend, dass der Senat erst Ende 2022 über eine Verlängerung der Siemensbahn entscheiden
wird, wie es Medien berichteten? (Bitte die Gründe hierfür nennen und in Relation zur verkehrlich aktuell
sehr belastenden Situation im Norden von Spandau setzen)
Antwort zu 5 und 6:
Eine Entscheidung für die weiteren Planungen hinsichtlich einer Verlängerung der
Siemensbahn kann erst im Kontext der Untersuchungsergebnisse für die
Straßenbahnverbindung im Korridor zwischen Urban Tech Republic und Rathaus
Spandau getroffen werden (siehe Antwort zu Frage 3). Erst diese Ergebnisse ermöglichen
eine ausgewogene Abwägung hinsichtlich der zu realisierenden Verkehrsmittel. Die
Untersuchungsergebnisse sollen voraussichtlich Mitte 2022 vorliegen.
Frage 7:
Wie ist der Stand der Planungen und Mittelausgabe für die Straßenbahnplanungen in Spandau? (Bitte
aktuelle Planungen, ausgeschriebene Planungsleistungen, aufgewendete Mittel, eingeplante Mittel und
bisherige Kostenschätzungen sowie Planungsstand zum Straßenbahnbetriebshof UTR sowie aktuelle
Planungs- und Zielzeiten benennen)
Antwort zu 7:
Der ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 (NVP) sieht für
Spandau drei Straßenbahnstrecken vor:
a) Paulsternstraße – Gartenfeld – Rathaus Spandau.
Die Grundlagenermittlung mit den Bestandteilen Verkehrsmittelvergleich,
Trassenvergleich und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde ausgeschrieben. Hier
läuft aktuell der Vergabeprozess. Die Bearbeitung ist für den Zeitraum 2021/22
vorgesehen. Bislang sind keine Mittel abgeflossen. Aufgrund des laufenden
Vergabeverfahrens sind keine Angaben zu Kostenschätzungen möglich. Nach
gegenwärtigem Stand wird angestrebt, die Strecke 2032 in Betrieb zu nehmen.
b) Rathaus Spandau – Heerstraße Nord.
Der NVP sieht diese Strecke als vordringlichen Bedarf mit geplanter
Inbetriebnahme 2029 vor. Der NVP gibt vor, einen Systementscheid hinsichtlich
einer möglichen Verlängerung der U-Bahn-Linie U7 auf der genannten Strecke
durchzuführen. Hierzu hat die BVG eine Machbarkeitsstudie vorgelegt. Der Senat
hat im April 2021 vereinbart, weitere, detailliertere Untersuchungen zur U-Bahn
durchzuführen. Für die Untersuchungen zur Straßenbahn sind noch keine Mittel
eingeplant.
c) Rathaus Spandau – Falkenhagener Feld.
Der NVP sieht diese Strecke als vordringlichen Bedarf mit geplanter
Inbetriebnahme 2035 vor. Aufgrund der Langfristigkeit des Vorhabens haben hier
noch keine Planungsaktivitäten stattgefunden.
Im Bereich der Urban Tech Republic wird gemäß den Vorgaben des NVP ein Standort für
einen Straßenbahnbetriebshof geplant. Als wichtiger infrastruktureller Baustein für die
4
beabsichtigte Straßenbahnnetzerweiterung in die Nordwest-Bezirke und aus Gründen der
verkehrlichen Daseinsvorsorge ist die Fläche für den Straßenbahnbetriebshof in den
Bebauungsplan 12-51 als Planungsziel aufgenommen worden. Dieser Bebauungsplan
befindet sich im Aufstellungsverfahren und wird im IV. Quartal 2021 die förmliche
Behördenbeteiligung durchlaufen. Nach dem Beschluss über den Bebauungsplan wird der
Standort nachrichtlich in den Flächennutzungsplan (FNP) übernommen.
Frage 8:
Wie ist der aktuelle Planungsstand zu den Modellvorhaben zur Erprobung für elektrische Oberleitungsbusse
in Staaken und in Gatow? (Bitte Ursachen für die voraussichtlichen Verzögerungen darlegen)
Antwort zu 8:
Die BVG ist im Dezember 2019 von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz beauftragt worden, die Planung der Infrastruktur für die Implementierung der
Streckenladung mit Batterie-Oberleitungsbussen auf den Linien M32, M49, X49 und X34
durchzuführen. Die BVG hat die Erarbeitung des Betriebskonzepts für die Einführung
dieser Technologie in Berlin-Spandau einschl. Einsatz von Doppelgelenkbussen für die
Linie M32 abgeschlossen und bereitet derzeit eine Ausschreibung für die Durchführung
einer Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vor.
Der Start der Vorplanung hat sich insbesondere im Corona-Jahr 2020 gegenüber der
ursprünglichen Abschätzung im NVP verzögert; das gesamte Jahr war zudem aufgrund
der Verhandlungen zum neuen BVG-Verkehrsvertrag 2020-2035 durch eine sehr hohe
Arbeitslast geprägt. Grundsätzlich ist anzumerken, dass es nicht lediglich um eine
Erprobung, sondern um die Umsetzung der ersten Streckenladertrasse geht, bei der die
Zeitbedarfe für die Planungs-, Genehmigungs- und Bauphasen mit Unsicherheiten
verbunden sind, da diese Planung von Oberleitungsinfrastrukturen für den
Omnibusverkehr die erste seit Jahrzehnten in Berlin ist. Die Inbetriebnahme der ersten
Strecke ist nach aktuellem Stand für 2025 vorgesehen.
Berlin, den 28.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Radschnellverbindung Ost: Planer für Weg durchs Wuhletal, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/lichtenberg/article232214077/Varianten-Planer-sind-fuer-Weg-durchs-Wuhletal.html

Eine #Machbarkeitsuntersuchung für die #Radschnellverbindung Ost wurde vorgestellt. Die Vorzugsvariante führt durch das #Wuhletal.

Mit wenigen Stopps auf langen Strecken mit dem Rad unterwegs – das ist das Ziel der bislang elf geplanten Radschnellverbindungen (#RSV). In Berlin sollen insgesamt – entsprechend dem #Mobilitätsgesetz – mindestens 100 Kilometer von solchen Verbindungen entstehen. Für die Radschnellverbindung „Ost-Route“ (von Tiergarten bis nach Hellersdorf) ist nun der Abschlussbericht der Machbarkeitsuntersuchung veröffentlicht worden.

Die Untersuchung ergab, dass die Strecke der RSV 9 rechtlich sowie verkehrstechnisch machbar ist und einen positiven #Kosten-Nutzen-Faktor aufweist, so die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Zusammen mit der „West-Route“, die von Spandau bis nach Tiergarten führt, soll damit auf einer Länge von 38 Kilometern eine der längsten Radschnellverbindungen Deutschlands entstehen – eine neue Querverbindung durch ganz Berlin.

Die Vorzugsvariante der „Ost-Route“, also die von den Fachplanern in der Untersuchung am besten bewertete Streckenführung, ist insgesamt 23 Kilometer lang und erstreckt sich vom S-Bahnhof Tiergarten im Bezirk Mitte bis zum U-Bahnhof Hönow am …

Radverkehr: Von Mitte bis Hönow: Machbarkeitsuntersuchung der Radschnellverbindung „Ost-Route“ veröffentlicht, aus berlin.de

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1080092.php

Bericht aus Sicht der Fachplaner*innen mit derzeitiger #Vorzugsvariante des Streckenverlaufs ist online verfügbar – Planungen werden nun vertieft
Für die #Radschnellverbindung „#Ost-Route“ (von #Tiergarten bis nach #Hellersdorf), eine der bislang elf geplanten Radschnellverbindungen (#RSV), ist heute der Abschlussbericht der #Machbarkeitsuntersuchung veröffentlicht worden. Die Untersuchung ergab, dass die Strecke der RSV 9 rechtlich sowie verkehrstechnisch machbar ist und einen positiven Kosten-Nutzen-Faktor aufweist. Zusammen mit der „West-Route“, die von Spandau bis nach Tiergarten führt, soll damit auf einer Länge von 38 Kilometern eine der längsten Radschnellverbindungen Deutschlands entstehen – eine neue Querverbindung durch ganz Berlin.

Die derzeitige Vorzugsvariante der „Ost-Route“, also die von den Fachplaner*innen in der Untersuchung am besten bewertete Streckenführung, ist insgesamt 23 Kilometer lang und erstreckt sich vom S-Bahnhof Tiergarten im Bezirk Mitte bis zum U-Bahnhof Hönow am östlichen Stadtrand im Bezirk Marzahn-Hellersdorf.

Der erste Streckenabschnitt mit einer Länge von 9,4 Kilometern führt vom S-Bahnhof Tiergarten über die Straße des 17. Juni in Richtung Brandenburger Tor. Die Route verläuft – um Konflikte mit Fußgänger*innen und Berlin-Besuchenden auf dem Pariser Platz zu vermeiden – nicht durch das Brandenburger Tor, sondern umfährt es auf den nächsten Seitenstraßen (Richtung Ost: Behrenstraße, Richtung West: Dorotheenstraße) und führt direkt hinter dem Pariser Platz auf dem Boulevard Unter den Linden weiter. Der Alexanderplatz wird auf zwei Strecken erreicht, eine führt direkt über die Karl-Liebknecht-Straße, die andere über die Spandauer Straße und den Molkenmarkt, dann vereint weiter durch Karl-Marx-Allee und Frankfurter Allee bis zum Abzweig Proskauer Straße. Die Strecke quert den S-Bahn-Ring auf der Eldenaer Straße zwischen den S-Bahnhöfen Frankfurter Allee und Storkower Straße. Der daran angrenzende östliche Teilabschnitt führt in der aktuellen Vorzugsvariante über die Allee der Kosmonauten bis zur Hellersdorfer Straße Richtung Hönow. Gerade auf diesem östlichen Abschnitt sind noch mehrere Varianten zu prüfen.

Diese Streckenführung samt Varianten, die in zwei Bürgerinformationsveranstaltungen vorgestellt und diskutiert wurden, ist die Arbeitsgrundlage für nun folgende weitere Planungsphasen, Abstimmungen und Beteiligungen bis hin zum Planfeststellungsverfahren.
Die Empfehlungen des Berichts sind daher vorbehaltlich nachfolgender Prüfungen und Planungsschritte zu sehen. Durch fortschreitende Untersuchungstiefe, Abstimmung mit Bezirken und anderen Akteuren sowie Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit und zum Genehmigungsprozess kann die Routenführung von der jetzigen Vorzugsvariante abweichen. Das Planfeststellungsverfahren sieht seinerseits eine umfassende Beteiligung von Bürger*innen, Verbänden und Behörden sowie eine gründliche Abwägung der Interessen vor. Die finalen Routenverläufe stehen erst mit Abschluss des Planfeststellungsverfahrens fest.

Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchungen wurden auch die Baukosten je nach Variante geschätzt. Die Ergebnisse wurden verglichen, um Empfehlungen für eine mögliche Umsetzung auszusprechen und die planerische Vorzugsvariante zu definieren.

Über Radschnellverbindungen
Berlins Radschnellverbindungen, die strahlenförmig von den Außenbezirken in Richtung Stadtzentrum führen, sollen das Radfahren auch auf längeren Strecken attraktiver machen – etwa für Pendlerinnen und Pendler, die vom Auto auf das Rad umsteigen wollen. Hierbei geht es nicht primär um die Fahrgeschwindigkeit, sondern um optimierte Reisezeiten mit möglichst wenig Stopps. Entlang von Hauptverkehrsstraßen messen Radschnellverbindungen je Fahrtrichtung mindestens drei Meter, sodass Überholen gut und sicher möglich ist. Auf Fahrradstraßen und Sonderwegen sind sie im Zweirichtungsverkehr mindestens vier Meter breit. Radschnellverbindungen sind in der Dämmerung und nachts gut beleuchtet. An Kreuzungen gilt im Regelfall Vorrang für den Radverkehr. Im Zuge der neuen Radschnellverbindungen werden auch neue Fußwege angelegt, die getrennt vom Radweg verlaufen und mindestens 2,5 Meter breit sind. Mit Radschnellverbindungen wird Radfahren sicherer und die Reisezeit kürzer. Nutzen viele Menschen Radschnellverbindungen im Alltag, sind weniger Autos auf den Straßen unterwegs. Die Namen und Nummerierungen der Radschnellverbindungen sind vorerst als Arbeitstitel zu betrachten und können im weiteren Planungsverlauf noch geändert werden.

S-Bahn + Straßenbahn: Neues Stadtquartier Insel Gartenfeld: Verkehrserschließung für 3.700 Wohnungen und Auswirkungen auf die angrenzenden Stadtteile Haselhorst und Siemensstadt, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen Status haben aktuell die Planungen für das neue Stadtquartier „Insel #Gartenfeld“ auf der Landes und Bezirksebene? Wie sind die Zuständigkeiten verteilt?
Antwort zu 1:
Zur planungsrechtlichen Steuerung der künftigen Entwicklung der Insel Gartenfeld, Neues
#Stadtquartier, wurde am 10. November 2015 der #Bebauungsplan -109 vom Bezirksamt
Spandau von Berlin aufgestellt. Gegenwärtig ist die erneute Beteiligung der Behörden nach
§ 4a BauGB in Vorbereitung. Hierzu werden derzeit die nötigen Fachgutachten erstellt bzw.
überarbeitet.
Träger des Bebauungsplanverfahrens ist der Bezirk Spandau von Berlin. Für einzelne
Fragestellungen ist allerdings die Einbeziehung von Senatsverwaltungen erforderlich: Da
die Insel Gartenfeld künftig von einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße sowie von
großräumigen ÖPNV-Trassen gequert werden soll (S-Bahn, Tram), sind intensive
Abstimmungen mit den zuständigen Stellen bei der Senatsverwaltung durchzuführen.
Da im Neuen Stadtquartier Insel Gartenfeld ein Schulstandort entstehen soll, dessen
Einzugsgebiet weit über die eigentliche Insel hinausgeht, sind intensive Abstimmungen mit
den zuständigen Senatsverwaltungen geboten.
Auch hinsichtlich des Biotop- und Artenschutzes sowie vorhandener Altlasten sind intensive
Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung erforderlich.
2
Frage 2:
Was sind die wesentlichen Kennziffern der vorgesehenen Bebauung und welche qualitativen Leitsätze sollen
gelten?
Antwort zu 2:
Der Bebauungsplan 5-109 soll ca. 60 ha wie folgt überplanen: Die Baugebiete für das Neue
Stadtquartier und das geplante Gewerbegebiet sollen jeweils ca. 15 ha umfassen. Darüber
hinaus ist ein Schulstandort mit ca. 3 ha vorgesehen. Bei den verbleibenden Flächen
handelt es sich im Wesentlichen um geplante Grün- und Verkehrsflächen (ca. 19 ha) sowie
um die angrenzenden Gewässer, die bis zur Gewässermitte im Bebauungsplangebiet liegen
(ca. 7 ha).
Im Neuen Stadtquartier sollen ca. 3.700 Wohnungen entstehen. 25 % der Wohnungen
werden dem sozialen Wohnungsbau vorbehalten sein. Für die Versorgung der künftigen
Bewohner soll sich Einzelhandel im Umfang von ca. 4.500 m² Verkaufsfläche ansiedeln
können.
Zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualität wurde von April bis Juli 2016 ein
Werkstattverfahren durchgeführt. Das Gutachtergremium bestand aus einer Fachjury
(geladenen Architekten und Stadtplaner) und einer Sachjury (u. a. Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen und Stadtentwicklungsamt Spandau).
Frage 3:
In welchen Zeitabschnitten sollen die insgesamt 3.700 vorgesehenen neuen Wohnungen errichtet werden?
Antwort zu 3:
Hinsichtlich der Errichtung der Wohnungen liegt noch keine belastbare Zeitplanung vor.
Frage 4:
Wem gehören die Flächen auf der Insel und in wessen Verantwortung und Trägerschaft soll der umlaufende
Uferwanderweg entstehen?
Antwort zu 4:
Gegenwärtig befinden sich die Flächen auf der Insel Gartenfeld im Wesentlichen im
Privateigentum. Hiervon ausgenommen ist lediglich ein schmaler, ca. 5 m breiter
Uferstreifen entlang dem Alten Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, der sich im Eigentum
des Landes Berlin befindet.
Der geplante Uferweg entlang dem Alten Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal soll sich
künftig in öffentlicher Hand übergehen. Der Uferweg entlang dem „Hohenzollernkanal“
(Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal) soll sich in privater Trägerschaft befinden.
Frage 5:
Welche Verkehrserschließungen sind innerhalb und zum neuen Stadtquartier vorgesehen? Soll ein autoarmes Quartier entstehen? Welche innovativen Mobilitätsangebote sollen realisiert werden?
Antwort zu 5:
An das neue Stadtquartier grenzen als nächst gelegene Hauptverkehrsstraßen im Osten
die Gartenfelder Straße und im Westen die Daumstraße. Eine neue Hauptverkehrsstraße
über die Insel Gartenfeld von der Gartenfelder Straße zur Daumstraße im Westen dient der
übergeordneten Erschließung des Gebiets. Die innere verkehrliche Erschließung der Insel
Gartenfeld soll mit Straßen des Nebennetzes erfolgen. Ob ein auto-armes Quartier
entstehen soll und welche innovativen Mobilitätsangebote realisiert werden sollen liegt in
3
der Verantwortung des Vorhabenträgers und der vorgesehenen städtebaulichen
Entwicklung.
Frage 6:
Welche Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel ist für die unterschiedlichen Bauphasen vorgesehen?
Antwort zu 6:
Zu allen Bauphasen ist eine attraktive und bedarfsgerechte Erschließung mit öffentlichen
Verkehrsmitteln vorgesehen. Bis zur Realisierung der im #Nahverkehrsplan des Landes
Berlin vorgesehenen Schienenverkehrsanbindungen für Gartenfeld wird ein #Busangebot in
dichter Taktfolge geplant. Neben den auf der Insel Gartenfeld bereits vorhandenen Buslinien
#X33, #133 und #N33 soll zur direkten Anbindung an die U-Bahn-Linie #U7 eine zusätzliche
Buslinie entlang der Paulsternstraße und Gartenfelder Straße eingerichtet werden. Diese
Buslinie soll auch eine bessere Flächenerschließung auf der Insel Gartenfeld sicherstellen.
Frage 7:
Wann ist frühestens mit einer Wieder-Inbetriebnahme der stillgelegten #Siemensbahn zu rechnen und wie ist
der aktuelle Stand?
Antwort zu 7:
Die Untersuchungen zur Wiederinbetriebnahme der Siemensbahn durch die Deutsche Bahn
sind noch nicht abgeschlossen. Erste Ergebnisse erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im 3. Quartal dieses Jahres.
Frage 8:
Verfolgt der Senat aktiv nicht nur die Wieder-Inbetriebnahme, sondern auch die Verlängerung der
Siemensbahn bis zur Wasserstadt Spandau und den Ortsteil Hakenfelde westlich der Havel?
Antwort zu 8:
Für eine Verlängerung der Siemensbahn über den S-Bahnhof Gartenfeld hinaus läuft derzeit
eine #Machbarkeitsuntersuchung. Erste Ergebnisse erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im 3. Quartal dieses Jahres.
Frage 9:
Welche Erschließung durch #Radverkehrsanlagen einschließlich Radschnellverbindungen ist auf der Insel
Gartenfeld und angrenzend vorgesehen?
Antwort zu 9:
Die Erschließung des Radverkehrs soll unter anderem über die #Radschnellverbindung Nr.
2 „Mitte-Tegel-Spandau“ erfolgen. In der im Moment noch laufenden
Machbarkeitsuntersuchung zu dieser Radschnellverbindung verläuft die derzeit fachlich am
besten bewertete Routenvariante über die Tegeler Brücke im Nordosten der Insel
Gartenfeld sowie über die neue Brücke im Südwesten der Insel.
Nach Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung sollen die nächsten Planungsphasen
ausgelöst werden. In diesen Planungsschritten wird die Routenführung der
Radschnellverbindung immer weiter konkretisiert werden. Die endgültige Routenführung
wird dann erst mit Abschluss des nach Berliner Straßengesetzes vorgeschriebenen
Planfeststellungsverfahren feststehen.
4
Frage 10:
Wie weit sind die Überlegungen für einen Straßenbahn(insel)betrieb in Spandau und wann werden endlich
Entscheidungen fallen?
Antwort zu 10:
Der vom Senat beschlossene ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans 2019-2023
(NVP) des Landes Berlin sieht eine #Straßenbahnneubaustrecke Paulsternstraße –
Gartenfeld – Rathaus Spandau als vordringlichen Bedarf vor. Die Realisierung ist für das
Jahr 2029 vorgesehen. Notwendige Vorbedingung für eine Erweiterung des
Straßenbahnnetzes nach Westen ist die Inbetriebnahme des vorgesehenen
Straßenbahnbetriebshofs auf dem Gelände der Urban Tech Republic (UTR), da die
Zuführung der benötigten Fahrzeuge aus den bestehenden Betriebshöfen im Osten der
Stadt kapazitiv, betrieblich und wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Für die ebenfalls als
vordringlicher Bedarf vorgesehene Verbindung Rathaus Spandau – Heerstraße Nord ist die
Systementscheidung noch nicht gefallen. Hier hat der Senat bei der BVG eine
Machbarkeitsstudie für eine mögliche Verlängerung der U-Bahnlinie U7 beauftragt. Die
#Straßenbahnverbindung Rathaus Spandau – Falkenhagener Feld ist im NVP ebenfalls als
vordringlicher Bedarf mit avisiertem Realisierungszeitpunkt 2035 vorgesehen.
Frage 11:
Welche Planungen verfolgen der Senat und der Bezirk aktuell für die Erschließung der Insel Gartenfeld durch
Brückenbauwerke? Wann und durch wen sollen Brücken neu errichtet werden?
Antwort zu 11:
Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es Überlegungen die Insel Gartenfeld mit
Brückenbauwerken für den Fuß- und Radverkehr, den ÖPNV und den motorisierten
Individualverkehr zu erschließen. In Zuge der übergeordneten Hauptverkehrsstraße
(ÜHVSt) wäre die Brücke durch die zuständige Senatsverwaltung zu errichten. Die
Errichtung der Brückenlösung für den Fuß- und Radverkehr und die ÖPNV-Anbindung ist
im Städtebaulichen Vertrag zwischen dem Bezirksamt Spandau von Berlin und der
Planungsgemeinschaft „Das Neue Gartenfeld“ verbindlich geregelt. Wann
Brückenbauwerke errichtet werden, ist nicht bekannt.
Frage 12:
Treffen Informationen zu, dass eine Machbarkeitsstudie für eine neue Straßen- und Brückenverbindung der
Insel erstellt wurde und was sind deren Ergebnisse?
Antwort zu 12:
Die Informationen, dass eine Machbarkeitsstudie für eine neue Straßen- und
Brückenverbindung über die Insel Gartenfeld erstellt wurde, treffen zu.
Das Ergebnis ist die Notwendigkeit einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße (ÜHVSt)
von der Gartenfelder Straße in Richtung Westen und Anbindung an die #Wasserstadtbrücke.
Frage 13:
Wie beurteilt der Senat die Kritik, dass gerade die in der Vergangenheit angekündigte Brückenverbindung im
Nordwesten einen massiven Eingriff in bestehende Natur- und Erholungsräume im nördlichen Haselhorst
bedeuten würde? Inwieweit wurden die Bedenken von Anwohner*innen und Kleingärtner*innen
berücksichtigt?
Antwort zu 13:
Erst mit dem für die ÜHVSt erforderlichen Planfeststellungsverfahren wird der exakte
Trassenverlauf rechtssicher festzulegen sein. Dabei werden die möglichen Eingriffe in
5
bestehende Natur- und Erholungsräume mit entsprechenden Untersuchungen und
Gutachten betrachtet und beurteilt sowie frühzeitig vom Projekt Betroffene beteiligt.
Die Machbarkeitsstudie in den Jahren 2017/2018 für eine ÜHVSt dient – wie der Name
schon sagt – lediglich der Prüfung der technischen, verkehrlichen und planrechtlichen
Machbarkeit verschiedener Trassenvarianten. Eine Beteiligung von Anwohnerinnen /
Anwohnern und Kleingärtnerinnen / Kleingärtnern ist zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens
nicht vorgesehen.
Frage 14:
Sofern durch neue Erkenntnisse ein Bau der nordwestlichen #Straßenbrücke als Verlängerung der
übergeordneten Hauptverkehrsstraße (vorläufig) nicht mehr Teil der Planung ist:
a. Wie erklärt der Senat, dass die bisher vorgesehene Straßenverbindung mit hoher Priorität geplant und
bereits der Flächennutzungsplan im letzten Jahr entsprechend geändert wurde?
b. Wieso ist der Brückenbau als dringliche Maßnahme mit einer Kostenschätzung von 46 Millionen Euro u.a.
im Anhang zum gerade veröffentlichten Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr enthalten?
c. Lag eine Fehleinschätzung der Verkehrsbedarfe für die 3.700 neuen Wohnungen und den
Durchgangsverkehr vor?
Antwort zu 14a:
Um das Bebauungsplanverfahren für die Insel Gartenfeld durchzuführen und die
Nutzungsartenänderungen aus dem Flächennutzungsplan (FNP) ableiten zu können,
bestand die Notwendigkeit den Flächennutzungsplan zu ändern. Mit dem
Änderungsverfahren zum FNP wurde die Machbarkeitsstudie zur ÜHVSt durchgeführt. Das
Ergebnis wurde mit der Änderung des FNPs übernommen. Hierzu ist ein entsprechender
Senatsbeschluss ergangen.
Eine verbindliche Festlegung der Trassenführung erfolgt erst im Planfeststellungsverfahren
(siehe Antwort zu Frage 13).
Antwort zu 14b:
Es liegt lediglich eine grobe Kostenschätzung aus der Machbarkeitssudie vor. Dabei wurden
die Kosten für die gesamte Hauptverkehrsstraße über die Insel Gartenfeld, inklusive
Brückenbau, mit Stand April 2018 zwischen 42,6 Mio. € und 64,9 Mio. € geschätzt.
Eine Veröffentlichung des Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr ist noch nicht erfolgt.
Antwort zu 14c:
Nein.
Frage 15:
In welchen Dimensionen und welcher Aufteilung wird aktuell die südöstliche Brückenverbindung von der Insel
Gartenfeld zur Rhenaniastraße geplant? Ist sie weiterhin als lokaler Zubringer zur Insel insbesondere für
Busse und Radfahrende sowie Fußverkehr vorgesehen oder wird ihre Bedeutung für den motorisierten
Individual- und Durchgangsverkehr aufgewertet?
Antwort zu 15:
Auf Grundlage der aktuellen Planungen sind jeweils seitliche Bereiche für den Fuß- und
Radverkehr und jeweils ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung mit der aktuellen
Nutzungszuordnung ÖPNV vorgesehen.
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Frage 16:
Wie viel Verkehr wird voraussichtlich zukünftig über die Rhenaniastraße abgewickelt und welche
Auswirkungen wird das auf die geschützte Biber-Population haben?
Antwort zu 16:
Die Frage kann erst mit Bearbeitung der noch bevorstehenden Planungsverfahren
(Bebauungsplan, Planfeststellungsverfahren) beantwortet werden.
Frage 17:
Welche Auswirkungen auf die Verkehrssituation in den angrenzenden Bestandsquartieren Haselhorst und
Siemensstadt werden durch die Neubebauung der Insel Gartenfeld sowie die in der Nähe vorgesehenen
neuen Stadtquartiere Urban Tech Republic (TXL) und Siemens-Innovations-Campus erwartet?
Antwort zu 17:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist durch eine Verkehrsuntersuchung
nachzuweisen, wie die verkehrliche Erschließung sichergestellt werden kann. Dabei sind
auch die Auswirkungen auf die Nachbarquartiere mit zu betrachten. In der
Verkehrsuntersuchung wird eine Verkehrsprognose erarbeitet, in der alle Vorhaben im
Umfeld (wie z.B. Siemens-Innovations-Campus, Urban Tech Republic,
Schumacherquartier) berücksichtigt sein müssen.
Die Verkehrsuntersuchung wird durch den Träger des B-Plan-Verfahrens noch erarbeitet.
Berlin, den 4.8.2020
In Vertretung
R. Lüscher
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Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen