Radverkehr: Panke-Trail I, aus Senat

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Verfahrensstand zur #Radschnellverbindung (#RSV) 4 „#Panke-Trail“?
Antwort zu 1:
Hierzu teilt die GB #infraVelo GmbH mit:
„Derzeit befindet sich der Panke-Trail in der #Vorplanung (LP2). Mit Abschluss der Vorplanung
soll auch die Vorzugstrasse feststehen.“
Frage 2:
Was sind die Gründe für die Diskrepanz zwischen dem „#Netzentwurf-Radverkehr“ und der Planung der GB infra
Velo im Bereich der Frankenstraße und der #Flaischlenstraße mit unterschiedlichen Varianten zur Querung der
Bahngleise?


Antwort zu 2:
Der Verlauf der Radschnellverbindung (RSV) über die Flaischlenstraße und im weiteren
nördlichen Verlauf über die Krontaler Straße unter den Bahngleisen hindurch ergibt sich aus
den Ergebnissen der #Machbarkeitsuntersuchung zur Radschellverbindung Panke-Trail.
Der andere Verlauf, die Querung der Bahngleise im Bereich der #Frankenstraße, ist im
Ergänzungsnetz gemäß #Radverkehrsplan vorgesehen. Derzeit ist hier jedoch keine
Querungsmöglichkeit vorhanden.
Die endgültige Routenführung einer Radschnellverbindung wird erst mit dem bestandskräftigen
Beschluss zur Planfeststellung feststehen. Der Planfeststellungsbeschluss legt neben der
Zulässigkeit auch die Form und die Auflagen des Vorhabens fest – von der Streckenführung,
über die Führungsform bis hin zur genauen Breite und Lage der Radschnellverbindung in der
Örtlichkeit. Mit Abschluss des Planfeststellungsverfahrens wird neben der Zulässigkeit des
Vorhabens auch über die notwendigen Folgemaßnahmen (zum Beispiel umwelttechnisch,
landschaftspflegerisch) entschieden.
Der genaue Trassenverlauf der Radschnellverbindung Panke-Trail ist auf Grund der zuvor
genannten Sachlage derzeit noch nicht abschließend darstellbar. Das Radverkehrsnetz kann
zudem bei einer neuen Sachlage im Rahmen des im Radverkehrsplan vorgesehenen
Netzänderungsverfahren angepasst werden.
Frage 3:
Warum wurde der RSV 4 nur bis zum S-Bahnhof Karow geplant und nicht bis zum S-Bahnhof Buch?
Antwort zu 3:
Das nördliche Ziel der Radschnellverbindung Panke-Trail wurde in der
Machbarkeitsuntersuchung auf Basis der Ergebnisse der Potenzialuntersuchung auf den
Bahnhof Karow festgelegt. In diesem Zusammenhang wurde dabei auch der im weiteren
Planungsverlauf zu untersuchende Trassenkorridor für diese Radschnellverbindung fixiert. Dies
ist ein notwendiger Schritt, da alle weiteren Untersuchungen und Planungen zu dieser
Radschnellverbindung sich auf diesen festgelegten Trassenkorridor beziehen müssen. Für die
Weiterführung des Radverkehrs bis nach Buch (und darüber hinaus) steht in diesem Bereich
vorerst der Radfernweg Berlin-Usedom zur Verfügung. Dieser ist im Radverkehrsnetz als Route
in dem sogenannten Ergänzungsnetz dargestellt und folgt dem Verlauf, wie in der
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Fragestellung zu Frage 4 beschrieben. Eine attraktive Weiterführung des Radverkehrs Richtung
Norden ist somit gegeben.
Frage 4:
Wurde erwogen bzw. untersucht den Abschnitt des #Radfernwanderweges Berlin- #Usedom zwischen #Krontaler
Straße und #Schönerlinder Weg in die RSV 4 zu integrieren? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum
nicht?
Antwort zu 4:
Die Führung der Radschnellverbindung Panke-Trail über die Krontaler Straße wurde in der zum
Panke-Trail dazugehörenden Machbarkeitsuntersuchung betrachtet. Da der Panke-Trail
nördlich der Gleise in Richtung Bahnhof Karow führen soll und der Radfernweg Berlin Usedom
weiter in Richtung Norden (im weiteren Verlauf nach Buch und über die Landesgrenze hinaus)
führt, ist an dieser Stelle die Integration der beiden Routen auf der Gesamtlänge, wie in Frage
4 beschrieben, nicht zielführend. Eine kurze, abschnittsweise Parallel-Führung der beiden
Trassen ist jedoch nicht ausgeschlossen.
Grundsätzlich verfolgen die Führungsformen unterschiedliche Ziele. Während
Radschnellverbindungen insbesondere darauf ausgelegt sind Pendlerverkehre abzuwickeln
und somit möglichst dicht besiedelte Gebiete anzuschließen, sind Radfernwege darauf
ausgerichtet Freizeitverkehre abzuwickeln und eine Erholungsfunktion zu bieten, somit eher an
landschaftlich oder kulturell attraktiven Orten ausgerichtet.
Frage 5:
Welche Mindestanforderungen hinsichtlich der gesamten Breite der RSV 4 in diesem Abschnitt gibt es?
Antwort zu 5:
Hierzu teilt die GB infraVelo GmbH mit:
„Die Mindestanforderungen für Radschnellverbindungen orientieren sich an den Vorgaben der
#Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (#FGSV). Sie betragen für den
Einrichtungsradverkehr 3,00 Meter und für den Zweirichtungsradverkehr 4,00 Meter. Parallel
zur Radverkehrsführung verläuft ein Fußweg mit 2,50 Meter Breite. Dazwischen liegt ein
möglichst 50 Zentimeter breiter Sicherheitstrennstreifen; mindestens jedoch 35 Zentimeter.
Bei der Führung als Fahrradstraßen sind entsprechend den Vorgaben des Leitfaden
Fahrradstraßen mindestens 4,50 Meter Breite erforderlich. Zum ruhenden Verkehr ist ein
Sichterheitstrennstreifen von mindestens 0,75 Metern zuzuschlagen.
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Die detailierte Ausarbeitung der Verkehrsflächen und Straßenraumaufteilung erfolgt erst in der
Entwurfsplanung und orientiert sich an den örtlichen Gegebenheiten. In begründeten
Ausnahmefällen wie Engstellen ist es möglich vom vorgegeben Standard auf maximal 20
Prozent der Gesamtstreckenlänge abzuweichen.“
Frage 6:
Werden diese Mindestanforderungen in den Straßen im geplanten Verlauf der RSV 4 nördlich der Krontaler Straße
erfüllt, wenn diese Straßen weiterhin Fußverkehrsanlagen und Fahrspuren für den motorisierten Verkehr haben?
Antwort zu 6:
Hierzu teilt die GB infraVelo GmbH mit:
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind in diesem Bereich ausreichende Breiten vorhanden (s.
Antwort zu Frage 5) – mit Ausnahme der vorhandenen Unterführung. Hier ist auf einer Länge
von ca. 15 bis 20 Metern nur eine Breite von 3,25 Meter und eine Gehwegbreite von 1,20
Meter umsetzbar. Dieser kurze Abschnitt zählt zu den Engstellen.
Frage 7:
Ist es in dem genannten Abschnitt zur Umsetzung des Vorhabens notwendig, private Flächen in Anspruch zu
nehmen? Wenn ja, in welchem Umfang?
Antwort zu 7:
Hierzu teilt die GB infraVelo GmbH mit:
„In Abhängigkeit des Routenverlaufs können vereinzelt private Flächen erforderlich werden (s.
Antwort zu Frage 5).“
Berlin, den 18.05.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de