Zum Saisonstart erwarten #Pilotinnen und #Piloten oft gespannt die neuen #ICAO-Karten. Fast jedes Jahr gibt es kleinere oder größere Änderungen der #Luftraumstruktur. Für die Festlegung ist in Deutschland das Bundesverkehrsministerium (#BMDV) zuständig. Die Behörde stimmt sich zuvor mit Institutionen wie beispielsweise der Deutschen #Flugsicherung, dem #Luftfahrtamt der #Bundeswehr und Luftfahrtverbänden ab. Außerdem werden #Airlines und #Interessenverbände von #Berufspiloten zu Abstimmungsgesprächen eingeladen.
Die Zahl der Pendler*innen auf der RE1-Strecke zwischen Magdeburg, Berlin und Eisenhüttenstadt wächst stetig. Ab 2025 werden die Bahnsteige an allen noch ausstehenden RE1-Stationen sukzessive auf 220 Meter Nutzlänge verlängert. Damit können die langen 8-teiligen Wagen der #ODEG perspektivisch an allen Stationen halten. Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens konnte mittels Nutzen-Kosten-Untersuchung von den #i2030-Partnern in Kooperation mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (#BMDV) nachgewiesen werden. Bevor die #Fördermittel fließen, geht das Land Brandenburg mit 2,75 Millionen Euro in Vorleistung, um den Ausbau in Potsdam Park #Sanssouci und #Hangelsberg fristgerecht sicherzustellen. Die Deutsche Bahn will die Stationen bis 2025 verlängern.
Reihenfolge der 40 Streckenabschnitte für Generalsanierung bis 2030 steht fest • Auch in das Flächennetz und breite Digitalisierung wird investiert
Der Bund und die Deutsche Bahn (DB) haben heute auf dem #Schienengipfel des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (#BMDV) in Frankfurt am Main das seit der #Bahnreform 1994 größte und umfassendste #Infrastrukturprogramm für das #Schienennetz und die #Bahnhöfe vorgelegt. Ziel ist es, den Zugverkehr nachhaltig pünktlicher zu machen und die Voraussetzungen zu schaffen, um die verkehrspolitischen Ziele im Personen- und Güterverkehr zu erreichen.
Beim „ European Railway #Station Index“ im Jahr 2022 belegte der Bahnhof #Alexanderplatz den letzten Rang unter den getesteten deutschen Bahnhöfen. Ein #Bewertungskriterium ist dabei die #Barrierefreiheit. Darüber hinaus ist derzeit ein #Schlichtungsverfahren mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (#BMDV) für verständliche Durchsagen bei der Schlichtungsstelle nach § 16 BGG anhängig.
Frage 1:
Welche U- und/ oder S-Bahn-Haltestellen verfügen nicht über
Die BVG listet die betroffenen U-Bahnhaltestellen für Teilfrage a) wie folgt auf:
U1
Görlitzer Bahnhof
U1/ U7
Möckernbrücke
U2
Hausvogteiplatz
U2
Ernst-Reuter-Platz
U2
Kaiserdamm
U2
Neu-Westend
U2
Deutsche Oper
U6
Platz der Luftbrücke
U6
Seestraße
U6
Borsigwerke
U6
Holzhauserstraße
U6
Westphalweg
U7
Altstadt-Spandau
U7
Gneisenaustraße
U7
Alt-Tempelhof
U7
Rohrdamm
U7
Konstanzer Straße
U7
Mierendorffplatz
U7
Paulsternstraße
U8
Residenzstraße
U8
Pankstraße
U8
Heinrich-Heine- Straße
U8
Franz-Neumann- Platz
U8
Moritzplatz
U8
Schönleinstraße
U8
Weinmeisterstraße
U9
Güntzelstraße
Zu den Teilfragen b), c) und d) wurden von der BVG keine Haltestellen benannt.
a hn
Die Deutsche Bahn AG beantwortet die Fragen a) – d) für die S-Bahnhaltestellen wie folgt:
„ a) Mehr als 95 % aller Bahnsteige der Berliner Bahnhöfe sind #stufenfrei erreichbar. Folgende Bahnhöfe verfügen aktuell noch nicht über Aufzüge oder Rampen:
Berlin-Marienfelde
Eichwalde
Gehrenseestraße
Hirschgarten
Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
Nöldnerplatz
Schönfließ
Yorckstraße
An den folgenden Bahnhöfen sind noch nicht alle Bahnsteige mit #taktilen#Leitsystemen ausgestattet:
Alt-Reinickendorf
Berlin Anhalter Bahnhof
2
Berlin Zoologischer Garten
Berlin-Hohenschönhausen
Berlin-Kaulsdorf
Berlin-Lichtenberg
Berlin-Marienfelde
Berlin-Schöneweide Personenbahnhof
Berlin-Wannsee
Buckower Chaussee
Eichborndamm
Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
Pankow-Heinersdorf
Yorckstraße
Hegermühle
Alle Berliner Bahnhöfe verfügen über Zuganzeiger, eine klare Wegeleitung (blaue Schilder) und Aushänge in Vitrinen. An vielen Stationen sind zudem Handlaufbeschriftungen an
Geländern verfügbar.
Alle Berliner Bahnhöfe sind mit Lautsprechern oder DSA-Akustikmodulen an den Bahnsteigen ausgestattet.“
Frage 2:
Welche Bus- und Straßenbahnhaltestellen verfügen nicht über
Die BVG beantwortet die Teilfragen a) und b) wie folgt:
„ Da der barrierefreie Ausbau der #Bushaltestellen in der Zuständigkeit der Berliner Bezirke liegt, kann hier nur auf die #Straßenbahnhaltestellen geantwortet werden (siehe Anlage 1).“
Auf die Teilfragen c) und d) antwortet die BVG:
„ Alle Straßenbahn- / Bushaltestellen sind mit einem Pfosten und/ oder Kubus und entsprechenden schriftlichen Infos in den Modulen ausgestattet.
Straßenbahn- / Bushaltestellen sind nicht mit Technik für akustische Hinweise ausgestattet.“
Ferner sind die Straßen- und Grünflächenämter der Berliner Bezirke als #Straßenbaulastträger für den barrierefreien Ausbau ihrer Bushaltestellen verantwortlich. Diese führen jedoch, mit Ausnahme des Bezirksamts Treptow-Köpenick (siehe Anlage 2), keine entsprechenden Listen.
3
Frage 3:
Wie häufig erfolgt eine #Wartung der Aufzüge an den Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs? Inwiefern gibt es Unterschiede in der #Wartungsdichte der Aufzüge der BVG und der S-Bahn GmbH?
Antwort zu 3:
Die Deutsche Bahn AG führt bzgl. der S-Bahn aus:
„ Die Aufzüge der Berliner Bahnhöfe werden vierteljährlich einer Wartung unterzogen. Auf Störungen wird unmittelbar reagiert.“
Die BVG führt zu den U-Bahnaufzügen aus:
„ Es ist vertraglich geregelt, dass die Aufzüge der BVG im Fahrgastbereich mindestens 12x im Jahr (also monatlich) gewartet werden.“
Frage 4:
Wie wird sichergestellt, dass Menschen, die auf Aufzüge angewiesen sind, im Falle einer Störung dennoch ihr Ziel erreichen?
Antwort zu 4:
Nach Auskunft der BVG ermöglicht die #BVG-Fahrinfo-App sowie die #Fahrplanauskunft auf bvg.de die Ausgabe von #barrierefreien Verbindungen, welche die jeweils zum Ausgabezeitpunkt aktuellen #Aufzugstörungen berücksichtigen.
Über die #Text-to-speech systeme von iOS und Android sind die Informationen auch vorlesbar. Alternativ bietet die BVG rund um die Uhr eine automatische #Telefon-Ansage.
Die Deutsche Bahn AG teilt ergänzend mit:
„ Die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) der DB AG unterstützt Fahrgäste nach vortägiger Anmeldung beim barrierefreien Ein-, Um- oder Aussteigen. Sollte es zu länger andauernden Störungen (z.B. bei Umbau, Aufzugstausch) kommen, werden Fahrgäste, die sich angemeldet haben, telefonisch bzw. per E-Mail über den Ausfall informiert. Kurzfristige Störungen werden über bahnhof.de mitgeteilt. Hier können sich die Reisenden vor ihrem Fahrtantritt über die Zugänglichkeit informieren. [ …]
An den folgenden Berliner Bahnhöfen stehen Service-Mitarbeitende zur Verfügung, die mobilitätseingeschränkten Personen innerhalb der Servicezeiten (i.d.R. 06:00-22:30 Uhr)
Unterstützung bieten können: Berlin Hauptbahnhof, Berlin Ostbahnhof, Berlin Südkreuz, Berlin- Gesundbrunnen, Berlin-Spandau, Berlin Schönefeld Flughafen, Berlin-Lichtenberg, Berlin
Ostkreuz, Berlin Alexanderplatz, Berlin Friedrichstraße, Berlin Zoologischer Garten, Berlin Potsdamer Platz und Wannsee.“
4
Im Übrigen wird auf die Alternative Barrierefreie Beförderung (ABB) verwiesen, Informationen abrufbar unter http s:/ / www.b erlin.d e/ sen/ uvk/ mob ilita et-und –
verkehr/ verkehrsp la nung / oeffentlicher-p ersonenna hverkehr/ rufb usse/ a lterna tive-b a rrierefreie- b efoerd erung / .
Frage 5:
Wie wird sichergestellt, dass alle relevanten Fahrgast-Informationen alle Nutzer*innen der Verkehrsmittel erreicht (einschließlich akustischer und sprachlicher Verständlichkeit)?
Vor Fahrtantritt
An den Haltestellen
In den Verkehrsmitteln
Antwort zu 5:
Die BVG beantwortet die Fragen wie folgt:
„ a. Vor Fahrtantritt siehe Antwort zu Frage 4.
An den Haltestellen
Ebenfalls durch das Smartphone und der Fahrinfo-App oder durch scannen des QR-Codes, die an allen Haltestellen vorhanden sind. Sofern ein Fahrgastanzeiger (Daisy) vorhanden ist, werden auch über dieses System Informationen ausgegeben.
In den Verkehrsmitteln
Hier werden Informationen über die entsprechenden Monitore und durch Durchsagen des Fahrpersonals weitergegeben. Ebenfalls kann auch das Handy und die Fahrinfo-App genutzt werden.“
Nach Auskunft der Deutsche Bahn AG können sich Reisende vor Fahrtantritt in digitalen Informationsmedien, auf Zuganzeigern am Bahnhof und durch Ansagen im Bahnhof informieren. In den Verkehrsmitteln und an den Bahnsteigen der Haltestellen können sich Reisende durch Anzeiger und Ansagen informieren.
Frage 6:
Welche Unterstützungsmöglichkeiten für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen sind dem Senat bekannt? a. Welche Bedingungen und Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung gelten für diesen Service? b. Wie kommen diese Restriktionen zustande?
5
Antwort zu 6:
Im Rahmen eines Pilotprojektes übernimmt der BVG Muva Aufzugersatz diese Aufgabe. Das Bediengebiet umfasst derzeit die Bahnhöfe der kompletten Linie U8, der Linie U5 vom Hauptbahnhof bis einschließlich Biesdorf Süd sowie jeweils auf Teilabschnitten die Bahnhöfe der Linien U7, S2, S3, S5, S7, S75 und S9.
Der VBB Bus- und Bahn-Begleitservice ist anlass- und zielortunabhängig und für die Nutzer*innen kostenfrei.
Auf Teilfrage a) sind nach Auskunft des VBB folgende Aspekte relevant:
Gültiger Fahrausweis
Fahrgäste müssen grundsätzlich in der Lage sein, den Weg auch physisch bewältigen zu können
Kein Ersatz für Sonderfahrdienst und Krankentransporte
Technisch intakte Hilfsmittel
Bei Kapazitätsengpässen werden Betroffene, die zu Hause wohnen vorrangig begleitet
Nach Auskunft des VBB sind Kapazitätsengpässe auf die sehr stark anwachsende Nachfrage, zurückzuführen.
Berlin, den 18.08.2023 In Vertretung
Dr. Claudia Elif Stutz Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
6
MerkmalederStraßenbahnhaltestellenderBVG
Erläuterung:
„Alle“: Das jeweilige Merkmal „Keine erhöhten Einstiege“ bzw. „Kein Leitsystem“ trifft auf alle
Haltepositionen/ Fahrtrichtungen zu
„—“: Das jeweilige Merkmal „Keine erhöhten Einstiege“ bzw. „Kein Leitsystem“ trifft auf keine
Halteposition/ Fahrtrichtung zu
Teilweise besteht das jeweilige Merkmal „Keine erhöhten Einstiege“ bzw. „Kein Leitsystem“ nur für einzelne Haltepositionen/ Fahrtrichtungen. So verfügt bspw. die Haltestelle „Altes Wasserwerk“ nur an der Halteposition vor der Gleisschleife nicht über ein Leitsystem.
Haltestelle
Standort I Fahrtrichtung
Keine erhohten Einstiege
Kein Leitsystem
Eichenhofweg
Alie
—
Erich-Baron-Weg
Mahlsdorf-SUd
—
Fanningerstr.
S+U Lichtenberg
S+U Lichtenberg
Firlstr.
Edisonstr.
—
Freiaplatz
Herzbergstr.
—
Freiheit
Bahnhofstr.
Bahnhofstr.
Friedrich- Ludwig-Jahn-Sportpark
Auf der Bernauer StraBe
—
Fi.irstenwalder Damm
Alle
Alie
FUrstenwalder Damm/ MUggelseedamm
Alie
Alie
Gedenkstdtte Berliner Mauer
Alle
—
Gelnitzstr.
Alie
—
Glienicker Str.
Alle
Altstadt Kopenick
Gotlindestr.
Alie
Alie
Grabbeallee/Pastor-Niemoller- Platz
Alie
Alie
Gounodstr.
—
Alie
Guntherstr.
Gudrunstr.
Gudrunstr.
Haeckelstr.
Alie
Nur Einstieg Ri. S Schoneweide
Hauptstr./Fried rich-E ngels-Str.
Alle
Alie
Heinersdorf
Gleisschleife
—
Heinersdorf Kirche
Alie
Alie
Heizkraftwerk Klingenberg
S Rummelsburg
Alie
Hermann- Hesse-Str./Waldstr.
Alie
Rathaus Pankow
Herweghstr.
Alle
Alie
Herzbergstr./lndustriegebiet
Alie
—
Herzbergstr./Siegfriedstr.
Alie
In der Herzbergstr.; in der Siegfriedstr. Ri. S Landsberger Allee bzw. Allee der Kosmonauten
Hirtestr.
Alie
Im Stellingdamm
Holteistr.
Alle
In der Holteistr.; in der Bahnhofstr. Ri. S Rummelsburg
Janitzkystr.
Alle
Alie
Johannisthal, Kirche
Alle
Alie
Josef-Nawrocki-Str.
Alie
Alie
Judith-Auer-Str.
Alie
Alie
Kosanke-Siedlung
—
Alie
Kollnischer Platz
In der GrUnauer Str.
S Gri.inau
Kopernikusstr./Warschauer Str.
S Warschauer Str.
—
Krankenhaus Kopenick/SUdseite
Alie
Alie
Lesser- Liry-Weg
Alt- Moa bit
– –
Haltestelle
Standort I Fahrtrichtung
Keine erhohten Einstiege
Kein Leitsystem
Libauer Str.
S+U Frankfurter Allee
—
Licht- und Luftbad MLlggelsee
Alie
Alie
Loeperplatz
in der Mollendorffstr.
—
Lubbenauer Weg
Alie
Alie
Mahlsdorf-Si.id
in der Gleisschleife
—
Marktplatz Adlershof
Alie
—
Mendelstr.
Alie
—
Milastr.
Alie
Alie
Monbijoupl atz
Alie
—
Muhlbergstr.
Haeckelstr.
—
Neue Bahnhofstr.
Alie
S Rummeslburg
Nordend
Alle
Rathaus Pankow
Oderbruchstr.
Alle
Alle
Ostendstr.
Aile
Alie
Pablo-Neruda-Str.
Krankenhaus Kopenick/Sudseite
Krankenhaus Kopenick/Sudseite
Pankow Kirche
S+U Pankow (nur M1), Guyotstr./ Rathaus Pankow
—
Pappelplatz
Aile
S Nordbahnhof
Pasedagplatz
Alie
In der Gleisschleife
Pastor- Niemoller- Platz
Rosenthal
—
Prenzlauer Promenade/ Am Steinberg
Alle
Alie
Rathaus Kopenick
in Alt – Kopenick
—
Rathenaustr./HTW
Alie
—
Regattatribunen
Alie
Alie
Riesaer Str.
Gleisschleife
—
Rosenthal Nord
Alie
S+U Pankow
Rosenweg
Alle
Altstadt Kopenick
Rothenbachstr.
Alie
Heinersdorf
Schillerstr.
Ri. Gleisschleife (Ausstieg)
—
Schonhauser Allee/Bornhol mer Str.
in der Schonhauser Allee
—
S Friedrichshagen
Alie
Alie
Siegfriedstr./Josef-Orlopp-Str .
Alie
Alie
Siemensstr./Nalepastr .
Betriebshof Schonweide
Betriebshof Schonweide
Simplonstr.
S Warschauer Str.
S Warschauer Str.
S Kopenick
Ri Mahlsdorf I Gleisschleife
Mahlsdorf I Gleisschleife
S Mahlsdorf
Alie
Alie
S Rummelsburg
Blockdammweg
Alie
Stechlinstr.
Alie
Treskowallee
Strandbad MUggelsee
Alie
Alie
Merkmale der Bushaltestellen im Bezirk Treptow-Köpenick
Die Deutsche Bahn (DB) legt bis Ende des Jahres einen Spurt für mehr #Komfort und #Barrierefreiheit an ihren #Bahnhöfen ein: In Berlin erhöht die DB zum Beispiel an der Station #Berlin-Halensee durch zusätzliche #Sitzbänke den Komfort. Die Barrierefreiheit wird an den Bahnhöfen #Ostbahnhof und #Berlin-Spandau durch neue Automatiktüren verbessert. Am #Spandauer Bahnhof werden zudem die Säulen in der #Bahnhofshalle neugestaltet.
Zwei Wochen vor dem „#Tag der Schiene“ zieht die #Allianz pro Schiene eine positive Zwischenbilanz. „Die Zahl der angemeldeten Veranstaltungen übertrifft sämtliche Erwartungen“, sagte der Geschäftsführer des gemeinnützigen Verkehrsbündnisses, Dirk #Flege, am Freitag in Berlin.
„Die Menschen können am 16. und 17. September bundesweit aus mehr als 200 Veranstaltungen wählen – in allen Bundesländern und passend für die verschiedensten Interessen“, so der Allianz pro #Schiene-Geschäftsführer. Geboten werden etwa #Bahnhofsfeste, #High-Tech-Innovationen, #Eisenbahnromantik oder Informationen zu #Jobs im #Schienenverkehr.
Anträge zum Erwerb bzw. Betrieb von #batterieelektrischen#Bussen oder von #Ladeinfrastruktur wurden im Land Berlin ausschließlich durch die #BVG gestellt. Alle Antworten beziehen sich daher ausschließlich auf die BVG. Frage 1: Wie viele Anträge zum Erwerb bzw. Betrieb von batterieelektrischen Bussen oder von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Busse wurden nach Kenntnis des Senats durch das Land, die Bezirke sowie landeseigene Beteiligung oder von Dienstleistern, denen sich das Land, die Bezirke oder landeseigene Beteiligungen bedienen, auf Förderaufrufe/-programme der Europäischen Union oder der Bundesregierung oder sonstigen Fördermittelgebern in den Jahren 2020, 2021 und 2022 gestellt? (bitte getrennt für alle Anträge einzeln ausweisen: Jahr, Förderaufruf, Fördermittelgeber, wesentliche Bestandteile des Antrags (Erwerb oder Betrieb von Elektrobussen bzw. von entsprechender Ladeinfrastruktur), Fördervolumen, Eigenmittelanteil, Projektvolumen insgesamt) a. Wie viele dieser Anträge wurden wann jeweils bewilligt, abgelehnt, zurückgezogen oder zurückgestellt? 2 b. Welches Volumen hatten die Anträge jeweils in der Vergangenheit? c. Welches Volumen haben die Anträge aktuell? Frage 3: Wie viele Elektrobusse konnten mit den Fördermitteln bislang in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils beschafft werden? a. In welcher Höhe kamen dabei Förder- und Eigenmittel jeweils zum Einsatz? Frage 4: Bis wann werden Elektrobusse aus bereits bewilligten Förderanträgen noch beschafft? a. In welcher Höhe kommen dabei Förder- und Eigenmittel jeweils zum Einsatz? Antwort zu 1, 3 und 4: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1, 3 und 4 gemeinsam beantwortet. Im Zeitraum von 2020 bis 2022 wurde ausschließlich im November 2021 ein Förderantrag zur Beschaffung von 350 Elektrobussen inklusive der zugehörigen Ladeinfrastruktur im Rahmen des
Förderaufrufes der „Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im #Personenverkehr“ vom 07.09.2021 des (heutigen) Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (#BMDV) gestellt. Es wurde darüber hinaus kein Antrag abgelehnt, zurückgezogen oder zurückgestellt. Der gestellte Antrag („BIG 2025“) wurde bewilligt, die BVG erhielt Anfang des Jahres 2022 zwei #Zuwendungsbescheide. Gemäß Zuwendungsbescheid müssen bis Mitte 2025 die Fahrzeuge angeschafft und die Infrastruktur fertiggestellt sein. Der erste #Zuwendungsbescheid beinhaltet eine Zuwendung über ca. 113,1 Mio. € für die Beschaffung von 350 E-Bussen (davon 320 #Gelenkbusse und 30 #Standardbusse). Die Fahrzeuge werden mit einer #Förderquote von 80 % der vom BMDV definierten Mehrkosten gegenüber konventionellen Dieselbussen gefördert. Das Gesamtprojektvolumen beträgt bis zu 321,6 Mio. €, der eigenfinanzierte Anteil der BVG bis zu 134,5 Mio. € (entsprechend den Kosten für die Beschaffung von äquivalenten Dieselbussen). Abhängig vom Ausschreibungsergebnis werden bis zu 74 Mio. € durch das Land Berlin finanziert. Der zweite Zuwendungsbescheid beinhaltet eine Zuwendung über ca. 82,6 Mio. € für die Beschaffung von Infrastruktur (inkl. Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet und auf #Betriebshöfen, zugehörige #Tiefbauarbeiten, #Trafostationen und #Werkstattausstattung) bei einer Förderquote von 40 %. Das Projektvolumen beträgt insgesamt ca. 206,6 Mio. €, wobei ca. 124 Mio. € auf Eigenmittel entfallen (getragen durch das Land Berlin, da es sich um Mehrkosten gegenüber dem Dieselbusbetrieb handelt). 3 Für alle sich derzeit in Betrieb oder in Lieferung befindlichen 227 elektrisch betriebenen Fahrzeuge und deren Ladeinfrastruktur erhielt die BVG Ende 2018 Zuwendungen aus Bundesmitteln. Hierfür wurden von der BVG Anträge im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017–2020“ gestellt und genehmigt: Vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMVI) wurde die Beschaffung von 90 Elektro-Eindecker-Bussen und 17 Elektro-Gelenkbussen gefördert. Die Zuwendung gemäß Förderbescheid beträgt 17 Mio. € mit einer Förderquote von 40 % für die Beschaffung der Fahrzeuge (Mehrkosten ggü. Dieselbusse) und der dazu gehörigen Infrastruktur. Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMU) wurde die Beschaffung von 120 Elektro-Eindecker-Bussen gefördert. Die Zuwendung gemäß Förderbescheid beträgt 35 Mio. €. Die E-Busse wurden durch das BMU mit einer Förderquote von 80 % (Mehrkosten ggü. Dieselbusse) und die Ladeinfrastruktur mit 40 % gefördert. Frage 2: Bei wie vielen Anträgen steht eine Entscheidung noch aus? a. Welches Volumen haben die Anträge jeweils? b. Welches Volumen hatten die Anträge in der Vergangenheit? Antwort zu 2: Es steht derzeit keine Entscheidung aus. Frage 5: Welche Art der Ladeinfrastruktur konnte mit den Fördermitteln bislang in den Jahren 2022, 2021 und 2022 jeweils beschafft werden? a. In welcher Höhe kamen dabei Förder- und Eigenmittel jeweils zum Einsatz? Frage 6: An welchen Standorten wurde die Ladeinfrastruktur im Einzelnen wann jeweils errichtet bzw. für wann ist wo die Errichtung geplant? a. In welcher Höhe kommen dabei Förder- und Eigenmittel jeweils zum Einsatz? Antwort zu 5 und 6: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 und 6 gemeinsam beantwortet. 4 Ab dem Jahr 2019 wurde und wird folgende Ladeinfrastrukturerrichtet: Betriebshof Indira-Gandhi-Str.: • 2019–2021: 119 Ladesäulen • 2020: 1 Schnellladesystem (HPC) • 2022: 14 Ladesäulen • 2024/2025: bis zu 70 Ladepunkte für Pantografen-Ladung (im Rahmen von „BIG 2025“) Endstellen Linie 200 – Michelangelostr. und Hertzallee: • 2020: jeweils zwei Schnellladepunkte (HPC) Betriebshof Cicerostr. und Britz: • 2022: Satelliten-Ladepunkte (Wallbox-Art) für jeweils 30 E-Busse Ladeinfrastruktur an Endstellen im Stadtgebiet: • 2024/2025: bis zu 70 Schnellladepunkte im Stadtgebiet (im Rahmen von „BIG 2025“) Betriebshofverbund Süd-Ost: • 2025: Infrastrukturmaßnahmen und Ladepunkte für ca. 150-200 E-Busse (im Rahmen von „BIG 2025“) Betriebshof Spandau • 2025: ca. 20 Ladepunkte (im Rahmen von „BIG 2025“) Die in den Förderbescheiden angegebenen Gesamtkosten für die Ladeinfrastruktur für den Betrieb der im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017–2020“ erworbenen 227 Elektrobusse belaufen sich auf rund 20,9 Mio. €. Davon wurden etwa 7,7 Mio. € durch Mittel des Bundes gefördert, ca. 13,2 Mio. € werden vom Land Berlin finanziert. Das Gesamtvolumen des Aufbaus von Ladeinfrastruktur im Rahmen des Fördervorhabens „BIG 2025“ beträgt ca. 150 Mio. €, wovon 40 %, also etwa 60 Mio. € durch das BMDV gefördert werden. Die Eigenmittel i. H. v. 90 Mio. € werden vom Land Berlin getragen. Frage 7: Sind bislang bewilligte Fördermittel unausgeschöpft geblieben und wenn ja, in welchen Fällen, warum und in welcher Höhe? 5 Antwort zu 7: Es sind bislang keine bewilligten Fördermittel unausgeschöpft geblieben. Frage 8: Welche Förderaufrufe/-programme mit Bezug zu batterieelektrischen Bussen bzw. der entsprechenden Landeinfrastruktur seitens der Europäischen Union, der Bundesregierung oder sonstigen Fördermittelgebern in den Jahren 2020, 2021 und 2022, für die das Land, die Bezirke oder landeseigene Beteiligungen grundsätzlich antragsberechtig sind, sind dem Senat, den Bezirken oder landeseigenen Beteiligungen bekannt? (bitte einzeln auflisten nach Förderaufruf/-programm und Jahr getrennt) a. Für den Fall, dass zu einem Förderaufruf/-programm kein Antrag gestellt wurde: Was waren dafür jeweils die Gründe? Antwort zu 8: Die BVG teilt hierzu mit: „Die BVG hat alle ihr bekannten E-Bus-Förderungen des Bundes ausgeschöpft und entsprechende Anträge bis 2021 gestellt. Dies umfasst die Richtlinien aus dem Sofortprogramm Saubere Luft, wo die BVG als einziges Verkehrsunternehmen 2 Anträge gestellt hat (bei BMU und BMVI) und die neue Richtlinie zur Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).“ Das BMDV veröffentlichte dieses Jahr auch einen zweiten Förderaufruf zur Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben. Da jedoch die Beschaffung von Fahrzeugen dort im Vordergrund steht, wurde kein Antrag gestellt. Grund hierfür ist, dass zunächst die notwendige (Lade-)infrastruktur aufgebaut werden muss, die eine Einsatzfähigkeit weiterer E-Busse gewährleistet. Da die Ausschreibungs- und Beschaffungsfristen im Rahmen der Förderrichtlinie zu kurz waren, wurde von der BVG in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz von einer Antragstellung abgesehen. Frage 9: Welche sonstigen Mittel konnte das Land, die Bezirke oder landeseigenen Beteiligungen in Bezug auf batterieelektrische Busse oder entsprechender Ladeinfrastruktur eingeworben werden, bspw. in Zusammenhang mit Forschungs- oder Unternehmenskooperationen? (Bitte getrennt für die Jahre 2020, 2021 und 2022, nach Mittelherkunft, wesentliche Zwecke und Stand der Umsetzung ausweisen) 6 Antwort zu 9: Es wurden folgende Förderanträge zu Machbarkeitsstudien und Forschungsprojekte beim BMDV gestellt: Davon bewilligt: • Studie zur Elektrifizierung der Doppeldeck-Omnibusse in den Jahren 2020–2021 (davon 50 % Bundesförderung i. H. v. ca. 50 Tsd. €) • „Log-D“ Studie zur ganzheitlichen Simulation des E-Bus-Gesamtsystems und Optimierung der Ladeorte 2022–2023 (50 % Bundesförderung i. H. v. ca. 35 Tsd. €) Bewilligung ausstehend: • „E-Bus 2030+“: Forschungskooperation mit der TU Berlin und dem Reiner-LemoineInstitut 2022–2023 (Förderung von Personalkosten, Bewilligung ausstehend) Frage 10: Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind? Antwort zu 10: Es sind keine weiteren Informationen zum Verständnis der Anfrage relevant.
Berlin, den 02.08.2022 In Vertretung Markus Kamrad Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz