Bau der Radverkehrsanlage in der Scheffelstraße startet, aus Senat

31.05.2024

https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/aktuelles/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1452308.php

Am Dienstag, 11. Juni 2024 startet die #Baumaßnahme für eine verbesserte #Radverkehrsführung in der #Scheffelstraße, die künftig als Teil der #Radschnellverbindung 9 eine schnelle und sichere Fahrt von Marzahn-Hellersdorf über Lichtenberg und Friedrichshain-Kreuzberg nach Mitte erlauben wird.

Filiz Keküllüoğlu (Bündnis 90/Die Grünen), Bezirksstadträtin für Verkehr, Grünflächen, Ordnung, Umwelt und Naturschutz: „Mit dem Bau des Radweges in der Scheffelstraße wird die Route für die geplante Radschnellverbindung Ost (#RSV 09 Ost) weiter vervollständigt. So wird eine wichtige #Verbindungsstrecke zwischen Lichtenberg und Friedrichshain sicherer für Radfahrende. Meter für Meter wollen wir das #Radverkehrsnetz in Lichtenberg ausweiten. Mein großer Dank gilt allen, die diese Baumaßnahme ermöglichen!“

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Radverkehr: Aktueller Stand bei der infraVelo GmbH, aus Senat

01.02.2023

Frage 1:

Welche Maßnahmen wurden seit ihrer #Gründung von der #infraVelo GmbH durchgeführt und abgeschlossen? Bitte um tabellarische Auflistung (mit Angaben zum Projektbereich, zur Örtlichkeit, zu den Kosten, dem Jahr der Durch- führung und in welchem Bezirk die Maßnahmen durchgeführt wurden).

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Radverkehr: Panke-Trail I, aus Senat

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Verfahrensstand zur #Radschnellverbindung (#RSV) 4 „#Panke-Trail“?
Antwort zu 1:
Hierzu teilt die GB #infraVelo GmbH mit:
„Derzeit befindet sich der Panke-Trail in der #Vorplanung (LP2). Mit Abschluss der Vorplanung
soll auch die Vorzugstrasse feststehen.“
Frage 2:
Was sind die Gründe für die Diskrepanz zwischen dem „#Netzentwurf-Radverkehr“ und der Planung der GB infra
Velo im Bereich der Frankenstraße und der #Flaischlenstraße mit unterschiedlichen Varianten zur Querung der
Bahngleise?

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Radverkehr: Radschnellverbindung Ost: Planer für Weg durchs Wuhletal, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/lichtenberg/article232214077/Varianten-Planer-sind-fuer-Weg-durchs-Wuhletal.html

Eine #Machbarkeitsuntersuchung für die #Radschnellverbindung Ost wurde vorgestellt. Die Vorzugsvariante führt durch das #Wuhletal.

Mit wenigen Stopps auf langen Strecken mit dem Rad unterwegs – das ist das Ziel der bislang elf geplanten Radschnellverbindungen (#RSV). In Berlin sollen insgesamt – entsprechend dem #Mobilitätsgesetz – mindestens 100 Kilometer von solchen Verbindungen entstehen. Für die Radschnellverbindung „Ost-Route“ (von Tiergarten bis nach Hellersdorf) ist nun der Abschlussbericht der Machbarkeitsuntersuchung veröffentlicht worden.

Die Untersuchung ergab, dass die Strecke der RSV 9 rechtlich sowie verkehrstechnisch machbar ist und einen positiven #Kosten-Nutzen-Faktor aufweist, so die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Zusammen mit der „West-Route“, die von Spandau bis nach Tiergarten führt, soll damit auf einer Länge von 38 Kilometern eine der längsten Radschnellverbindungen Deutschlands entstehen – eine neue Querverbindung durch ganz Berlin.

Die Vorzugsvariante der „Ost-Route“, also die von den Fachplanern in der Untersuchung am besten bewertete Streckenführung, ist insgesamt 23 Kilometer lang und erstreckt sich vom S-Bahnhof Tiergarten im Bezirk Mitte bis zum U-Bahnhof Hönow am …

Radverkehr: Von Mitte bis Hönow: Machbarkeitsuntersuchung der Radschnellverbindung „Ost-Route“ veröffentlicht, aus berlin.de

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1080092.php

Bericht aus Sicht der Fachplaner*innen mit derzeitiger #Vorzugsvariante des Streckenverlaufs ist online verfügbar – Planungen werden nun vertieft
Für die #Radschnellverbindung „#Ost-Route“ (von #Tiergarten bis nach #Hellersdorf), eine der bislang elf geplanten Radschnellverbindungen (#RSV), ist heute der Abschlussbericht der #Machbarkeitsuntersuchung veröffentlicht worden. Die Untersuchung ergab, dass die Strecke der RSV 9 rechtlich sowie verkehrstechnisch machbar ist und einen positiven Kosten-Nutzen-Faktor aufweist. Zusammen mit der „West-Route“, die von Spandau bis nach Tiergarten führt, soll damit auf einer Länge von 38 Kilometern eine der längsten Radschnellverbindungen Deutschlands entstehen – eine neue Querverbindung durch ganz Berlin.

Die derzeitige Vorzugsvariante der „Ost-Route“, also die von den Fachplaner*innen in der Untersuchung am besten bewertete Streckenführung, ist insgesamt 23 Kilometer lang und erstreckt sich vom S-Bahnhof Tiergarten im Bezirk Mitte bis zum U-Bahnhof Hönow am östlichen Stadtrand im Bezirk Marzahn-Hellersdorf.

Der erste Streckenabschnitt mit einer Länge von 9,4 Kilometern führt vom S-Bahnhof Tiergarten über die Straße des 17. Juni in Richtung Brandenburger Tor. Die Route verläuft – um Konflikte mit Fußgänger*innen und Berlin-Besuchenden auf dem Pariser Platz zu vermeiden – nicht durch das Brandenburger Tor, sondern umfährt es auf den nächsten Seitenstraßen (Richtung Ost: Behrenstraße, Richtung West: Dorotheenstraße) und führt direkt hinter dem Pariser Platz auf dem Boulevard Unter den Linden weiter. Der Alexanderplatz wird auf zwei Strecken erreicht, eine führt direkt über die Karl-Liebknecht-Straße, die andere über die Spandauer Straße und den Molkenmarkt, dann vereint weiter durch Karl-Marx-Allee und Frankfurter Allee bis zum Abzweig Proskauer Straße. Die Strecke quert den S-Bahn-Ring auf der Eldenaer Straße zwischen den S-Bahnhöfen Frankfurter Allee und Storkower Straße. Der daran angrenzende östliche Teilabschnitt führt in der aktuellen Vorzugsvariante über die Allee der Kosmonauten bis zur Hellersdorfer Straße Richtung Hönow. Gerade auf diesem östlichen Abschnitt sind noch mehrere Varianten zu prüfen.

Diese Streckenführung samt Varianten, die in zwei Bürgerinformationsveranstaltungen vorgestellt und diskutiert wurden, ist die Arbeitsgrundlage für nun folgende weitere Planungsphasen, Abstimmungen und Beteiligungen bis hin zum Planfeststellungsverfahren.
Die Empfehlungen des Berichts sind daher vorbehaltlich nachfolgender Prüfungen und Planungsschritte zu sehen. Durch fortschreitende Untersuchungstiefe, Abstimmung mit Bezirken und anderen Akteuren sowie Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit und zum Genehmigungsprozess kann die Routenführung von der jetzigen Vorzugsvariante abweichen. Das Planfeststellungsverfahren sieht seinerseits eine umfassende Beteiligung von Bürger*innen, Verbänden und Behörden sowie eine gründliche Abwägung der Interessen vor. Die finalen Routenverläufe stehen erst mit Abschluss des Planfeststellungsverfahrens fest.

Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchungen wurden auch die Baukosten je nach Variante geschätzt. Die Ergebnisse wurden verglichen, um Empfehlungen für eine mögliche Umsetzung auszusprechen und die planerische Vorzugsvariante zu definieren.

Über Radschnellverbindungen
Berlins Radschnellverbindungen, die strahlenförmig von den Außenbezirken in Richtung Stadtzentrum führen, sollen das Radfahren auch auf längeren Strecken attraktiver machen – etwa für Pendlerinnen und Pendler, die vom Auto auf das Rad umsteigen wollen. Hierbei geht es nicht primär um die Fahrgeschwindigkeit, sondern um optimierte Reisezeiten mit möglichst wenig Stopps. Entlang von Hauptverkehrsstraßen messen Radschnellverbindungen je Fahrtrichtung mindestens drei Meter, sodass Überholen gut und sicher möglich ist. Auf Fahrradstraßen und Sonderwegen sind sie im Zweirichtungsverkehr mindestens vier Meter breit. Radschnellverbindungen sind in der Dämmerung und nachts gut beleuchtet. An Kreuzungen gilt im Regelfall Vorrang für den Radverkehr. Im Zuge der neuen Radschnellverbindungen werden auch neue Fußwege angelegt, die getrennt vom Radweg verlaufen und mindestens 2,5 Meter breit sind. Mit Radschnellverbindungen wird Radfahren sicherer und die Reisezeit kürzer. Nutzen viele Menschen Radschnellverbindungen im Alltag, sind weniger Autos auf den Straßen unterwegs. Die Namen und Nummerierungen der Radschnellverbindungen sind vorerst als Arbeitstitel zu betrachten und können im weiteren Planungsverlauf noch geändert werden.

Radverkehr: Radverkehr in Marzahn-Hellersdorf (V), aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung und wie ist der Fertigstellungszeitraum sämtlicher geplanter
#Radverkehrsmaßnahmen in #Marzahn-Hellersdorf?
Antwort zu 1:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„a) Bau des #Radwegs von der Hoyerswerdaer Straße bis Sebnitzer Straße:
Ist abgeschlossen.
b) Bau des Radwegs inklusive Querungsstellen und Unterführungssicherung östlich
parallel zur Wuhle:
Teil A steht kurz vor der Abnahme.
Teil B ist abgeschlossen.
c) Sanierung des Radwegs Tangential-Route 7 zwischen Mehrower Allee und
Havemannstraße:
2
Entwicklungskonzept steht, Grundstücksankauf von der BVG noch nicht
abgeschlossen, Vergabe wird vorbereitet.
d) Bau des Radwegs von der Bitterfelder Brücke bis zur Ludwig-Renn-Straße:
Leistungsverzeichnis ist vorbereitet, die Vergabe kann starten, scheitert aber daran,
dass kein Personal zur Verfügung steht.
e) Projekt ZR1, Teil 2 (Parchimer Str. bis Wulkower Straße einschließlich
Anbindungen an Blumberger Damm und Wuhlgartenweg):
Kein neuer Stand, das Leistungsverzeichnis für die Vergabe wird vorbereitet.
f) Bau eines Rad- und Gehwegs im Münsterberger Weg von Myslowitzer Straße bis
Neuenhagener Straße:
Abschnitt West läuft nach Plan.
Abschnitt Ost Baubeginn Ende Oktober 2020
g) Projekt ZR1, Teil 1 (Berliner Straße bis Parchimer Straße):
Kein neuer Stand.
h) Radwegsanierung Rhinstraße – Meeraner Straße (Allee der Kosmonauten):
Bauarbeiten haben begonnen.
i) Planung von Radverkehrsanlagen in der Allee der Kosmonauten zwischen
Eitelstraße und Elisabethstraße.
Leistungsfähigkeitsprüfung ist abgeschlossen, es laufen die Abstimmungen mit der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) zur
Weiterführung der Planung.
j) Sanierung der Radwege in der Gülzower Straße:
Planungsphase ist abgeschlossen, die Finanzierung in 2021 möglich
k) Planung von Radverkehrsanlagen in der Marzahner Chaussee zwischen
Bezirksgrenze und Allee der Kosmonauten:
Das Entwässerungskonzept wurde mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz abgestimmt, das Projekt wurde auf Eis gelegt wegen zu hoher
Kosten.
l) Erneuerung des Rad- und Gehwegs Menzelstraße parallel zur Ostbahn:
Kein neuer Stand.
m) Ausbau sicherer Radwege auf den Zufahrten zur Märkischen Allee (B1/B5),
3
Kein neuer Stand.
n) Geschützter Fahrradstreifen auf der Märkischen Allee südlich der Brücke über die
Ostbahn:
Kein neuer Stand.“
Frage 2:
Welche Ergebnisse liegen in der Machbarkeitsuntersuchung für die #RSV 9 (Trassenkorridor #Landsberger
Allee-Marzahn / Ost-Route) vor?
Antwort zu 2:
Die Machbarkeitsuntersuchung der Radschnellverbindung (RSV) 9 ist derzeit in der
Finalisierung. Der umfassende Untersuchungsbericht sowie der zusammenfassende
Ergebnisbericht werden bis zum Ende des vierten Quartals veröffentlicht. Aus der
Untersuchung lässt sich jedoch bereits ableiten, dass die RSV 9 grundsätzlich realisierbar
ist. Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurde der Trassenkorridor leicht
abgewandelt – weg von der Landsberger Allee hin zum Stadtteil Helle Mitte.
Die vorläufigen Ergebnisse wurden im Rahmen von zwei Informations- und
Dialogveranstaltungen vorgestellt und diskutiert. Die Präsentationen und Ergebnisse sowie
die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger mit den Antworten der Fachplanung sind auf der
Website der GB infraVelo GmbH zu finden (https://www.infravelo.de/projekt/tiergartenlandsberger-allee-marzahn-hellersdorfost-route/).
Frage 3:
Wann soll die nächste Info- und Dialogveranstaltung zur RSV 9 stattfinden?
Antworten zu 3:
Es ist avisiert, dass die nächsten Info- und Dialogveranstaltungen zu den
Radschnellverbindungen nach der geprüften Vorplanung stattfinden, in der auch die
Vorzugsvariante festgelegt wird. Der genaue Zeitpunkt ist abhängig vom Fortschritt der
weiteren Planungen.
Frage 4:
Welchen aktuellen Stand haben die Planungen für den vom Bezirksamt geplanten Radschnellweg entlang
der Märkischen Allee?
Antworten zu 4:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Vattenfall plant zurzeit eine Gashochdruckleitung entlang der Märkischen Allee, erst nach
dem Abschluss dieser Baumaßnahme ist die Umsetzung eines Radschnellweges
möglich.“
4
Frage 5:
Welche Ergebnisse haben die Gespräche auf Fachebene (siehe Antwort zu Drs. 18/22 605) gebracht?
Welches Vorgehen ist verabredet worden?
Antwort zu 5:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Auf Grund der Planungen von Vattenfall wurden die Gespräche vorerst gestoppt.“
Frage 6:
Welche Gespräche hat das Bezirksamt bisher mit Speditionen geführt, deren LKW auf der Märkischen Allee
regelmäßig geparkt werden?
Antwort zu 6:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Da bei den Kontrollen des Ordnungsamtes keine Ordnungswidrigkeiten festgestellt
wurden, sind keine Maßnahmen durchgeführt worden. Abfragen nach Halterdaten sind
aus Datenschutzrechtlichen Gründen ohne Vorliegen eines Rechtsverstoßes verboten.“
Frage 7:
Verfolgt der Bezirk weiterhin den Plan, einen #Radschnellweg entlang der Waldpromenade in Mahlsdorf
einzurichten? Wie begründet der Bezirk die Notwendigkeit, dort einen Radschnellweg zu errichten?
Antwort zu 7:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Zurzeit wird die Möglichkeit zur Einrichtung eines Radschnellweges mit der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, dem Bezirk Treptow-Köpenick,
dem Umweltschutz und dem Straßen- und Grünflächenamt geprüft.“
Frage 8:
Mit welchen Eingriffen in den Waldbestand ist zu rechnen, um die Qualität eines Radschnellwegs
herzustellen?
Antwort zu 8:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Die Frage kann zurzeit nicht beantwortet werden, siehe auch Antwort zu Frage 7.“
5
Frage 9:
Welche Abstimmungen haben Senat und Bezirk vorgenommen, um der Beschlussfassung der
Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf, aus der alten Waldpromenade einen Wanderweg
vom Erpe- bis hin zum #Wuhlewanderweg entstehen zu lassen, nachzukommen?
Antwort zu 9:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Unterlagen dazu in der Anlage. Es gibt dazu keinen neuen Stand.“
Anmerkung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz:
Der Bezirk verweist auf die Anlage zu der Schriftlichen Anfrage mit der
Drucksachennummer 18/22605.
Frage 10:
Haben mittlerweile Gespräche zwischen dem Senat und dem Bezirk bezüglich einer Radschnellverbindung
„#Radbahn U5“ stattgefunden? Falls nicht, kann noch davon gesprochen werden, dass der Bezirk etwaige
Planungen verfolgt?
Antwort zu 10:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Es haben noch keine Gespräche dazu stattgefunden, Planungen werden weiterverfolgt,
Verzögerungen resultieren aus dem Personalmangel.“
Frage 11:
Welche Prüfungen haben in dieser Legislatur bisher zur Einrichtung von #Fahrradstraßen stattgefunden und
welche Ergebnisse liegen hier vor? Welche Fahrradstraßen sollen im Bezirk eingerichtet werden?
Antwort zu 11:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Die Cottbusser Straße als zukünftige Fahrradstraße ist in der Planung.“
Frage 12:
Welche #Grünmarkierungsprojekte sind für das Jahr 2021 vorgesehen?
Antwort zu 12:
Für das Jahr 2021 sind die Grünbeschichtungsprojekte derzeit noch in Prüfung.
Dementsprechend kann hier noch keine konkrete Aussage getroffen werden.
6
Frage 13:
An welchen Standorten wurden 2020 #Radabstellanlagen eingerichtet?
Antwort zu 13:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Bisher wurden 3 Anlagen am S-Bahnhof Mahlsdorf errichtet.
Folgende Anlagen werden in 2020 noch gebaut:
 Bruno-Baum-Grünzug,
 Kita „Grashüpfer“,
 Kita „Tausendfuß“,
 Humanistisches Familienhaus Felix,
 Kita „Naseweis“,
 Kita Eigenbetrieb NordOst, Teupitzer Straße 10-12,
 Kita “Galileo“,
 Kita „Wuhlehopser“,
 Kita „Raupe Nimmersatt“,
 Kita „Senfkörner“,
 Kita „Spielhaus“,
 Dussmann KulturKindergarten,
 Kita „Elementa“,
 Ernst-Hackel-OS,
 Haus „Sonneneck“,
 Schule Am Schleipfuhl,
 Schule Am Lehnitzplatz,
 S-Bahnhof-Marzahn.“
Frage 14:
An welchen Standorten sind 2021 zusätzliche Radabstellanlagen geplant?
Antwort zu 14:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Das kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden, da die Anträge dazu bis Mai
2021 gestellt werden können.“
Frage 15:
Trifft es zu, dass zur Schaffung neuer Fahrradstellplätze der S- und Regionalbahnhof Mahlsdorf geprüft
worden ist? Wenn ja, welche Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse haben die Prüfungen erbracht?
Antwort zu 15:
Im Zuge von Standort- und Potenzialanalysen, die bereits an 160 Bahnhöfen von der
GB infraVelo GmbH durchgeführt wurden, ist auch der S- und Regionalbahnhof Mahlsdorf
7
geprüft worden. Hier gibt es aktuell 260 vorhandene Stellplätze. Bis 2030 wird ein Bedarf
von 609 Stellplätzen prognostiziert. Zudem hat eine Befragung im Umkreis des Bahnhofs
ein deutlich erhöhtes Interesse an gesicherten Stellplätzen ergeben, so dass hier der
Bedarf für ein Fahrradparkhaus gesehen wird. Die Erfahrungen anderer Städte haben
gezeigt, dass Fahrradparkhäuser als qualitativ sehr hochwertige Angebote eine
zusätzliche Nachfrage an Stellplätzen hervorrufen. Deshalb wurde hier mit einem
Zuwachspotenzial von 70 Prozent gerechnet. Daraus folgt also ein erhöhter Bedarf von ca.
1.000 Stellplätzen bis 2030.
Berlin, den 06.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Standards des Radschnellweges entlang der TVO und der Lückenschluss zum RSV 9, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Standards werden der Planung des Radschnellweges (#RSV) entlang der #TVO zugrunde gelegt?
Frage 2:
Wann wurden diese festgelegt?
Frage 3:
Welche Abweichungen gibt es zwischen diesen und den Standards, die das #Mobilitätsgesetz vorsieht?
Frage 4:
Welche Möglichkeiten lassen die weiteren Planungen, die Abweichung so gering wie möglich zu halten, ohne
weiteren Zeitverzug bei der Umsetzung der Planungen zu riskieren?
Antwort zu 1 bis 4:
Mit der Herausgabe des Endberichts zur Potenzialanalyse von Radschnellverbindungen in
Berlin im März 2018 wurden Hinweise zu den gewünschten Standards und
Qualitätskriterien von Radschnellverbindungen in Berlin erarbeitet. Diese basieren auf
dem bundesweit anerkannten Arbeitspapier von 2014 „Einsatz und Gestaltung von
Radschnellverbindungen“ von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen (FGSV).
2
Einige dieser Standards und Kriterien wurden angepasst, da es insbesondere in einem
dichtbesiedelten Raum einer Millionenmetropole wie Berlin nicht immer möglich ist, die
vorgegebenen Kriterien in Gänze zu erfüllen. In diesem Zusammenhang wird unter
besonderen Umständen auch die Unterschreitung der Kriterien auf gewissen
Streckenbereichen bei der Realisierung der Radschnellverbindungen toleriert.
Die im Berliner Mobilitätsgesetz benannten Qualitätskriterien für Radschnellverbindungen
widersprechen diesen nicht und zielen auf ähnliche Kenngrößen ab, wie sie in den
Vorgaben aus dem oben genannten Arbeitspapier der FGSV enthalten sind.
Die Radschnellverbindung entlang der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) erfüllt die
wichtigsten Eigenschaften von Radschnellverbindungen, wie zum Beispiel bei der
nutzbaren Breite für Radfahrende mit durchgängig vier Metern im Zweirichtungsverkehr,
bei der Trassenlänge mit über fünf Kilometern und bei der sogenannten betrieblichen
Qualität mit vorhandener Beleuchtung und einem hochwertigen Fahrbahnbelag in Asphalt
entlang der Strecke.
Die Kriterien für Radschnellverbindungen werden von der Radverkehrsanlage entlang der
TVO an zwei Knotenpunkten in Bezug auf die Wartezeiten nicht vollständig erfüllt und
können auch nicht in die Planungen und Realisierung aufgenommen werden, da die
Veränderungen der Planungen zu Gunsten der Qualitätserhöhung der Radverkehrsanlage
mit sehr hohen negativen Auswirkungen, insbesondere für die Umwelt, einhergehen
würden. So wäre beispielsweise für die Errichtung von planfreien Knotenpunkten
(Brücken, Rampen oder Unterführungen) vor allem mit zusätzlichen Rodungen entlang
des Trassenkorridors zu rechnen, um so die benötigten Ingenieurbauwerke errichten zu
können.
Frage 5:
Welche Planungen gibt es, den Radschnellweg entlang der TVO an den Radschnellweg #RSV9 anzubinden?
Antwort zu 5:
Entsprechende Hinweise zu einer Anbindung wurden auch von Teilnehmenden an der
öffentlichen Informationsveranstaltung zu der Radschnellverbindung Nr. 9 vorgetragen.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz prüft deshalb derzeit
gemeinsam mit der GB #infraVelo GmbH, wie und wann eine Anbindung realisiert werden
könnte.
Frage 6:
Auf der Märkischen Allee soll südlich der Ostbahn ein geschützter Radstreifen entstehen. Inwiefern wird diese
Strecke bereits in den Standards der RSV an der TVO oder den Standards des Mobilitätsgesetzes ausgebaut?
Antwort zu 6:
Der dort geplante Radfahrstreifen soll ohne bauliche Maßnahmen durch Neumarkierung
und Verbesserung der Protektionseinrichtungen des bestehenden Radfahrstreifens
errichtet werden. Die Standards des Berliner Mobilitätsgesetzes sollen eingehalten
werden, was die gegenseitige Überholmöglichkeit und angesichts der dort bisher noch
relativ geringen Radverkehrsstärke eine hohe Verkehrsqualität für den Radverkehr
sicherstellt.
3
Besondere Radschnellverbindungs-Standards sind angesichts des provisorischen
Charakters der Maßnahme, die in einem Bereich entsteht, der später im Zuge des Baus
der TVO einmal weitgehend umgebaut oder völlig neugestaltet werden dürfte, nicht
vorgesehen.
Frage 7:
Wer ist für diesen Lückenschluss der Radschnellwege verantwortlich (Bezirk, Land, Infravelo oder Dritte)?
Frage 8:
Welchen Planungsstand haben die Planungen für den Lückenschluss und wie ist der Zeitplan für die
Umsetzung?
Antwort zu 7 und 8:
Derzeit gibt es keine konkreten Planungen für einen Lückenschluss der
Radschnellverbindungen. Dafür zuständig wären die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz oder auch die Bezirke.
Im kurzfristigen Bearbeitungshorizont gilt es vor allem, die derzeitig ausgelösten
Machbarkeitsuntersuchungen zu den Radschnellverbindungen von der Planung über das
Planfeststellungsverfahren hinaus bis in die Realisierung überzuleiten.
Im mittelfristigen bis langfristigen Bearbeitungshorizont ist es definitiv das Ziel, die
Radschellverbindungen untereinander anzubinden. Einen genauen Zeitplan hierzu gibt es
derzeit noch nicht.
Berlin, den 14.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Regionalverkehr: Park+Ride-Parkplätze in Steglitz-Zehlendorf?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Strebt der Senat an im Bezirk Steglitz-Zehlendorf neue #P+R-Parkplätze zu schaffen bzw. bestehende für
eine Ausbauplanung vorzusehen?
Antwort zu 1:
Der ruhende Verkehr liegt im Aufgabenbereich der Berliner Bezirke. Im März 2019
meldete der Bezirk Steglitz-Zehlendorf eine gut ausgelastete Park+Ride-Anlage (P+RAnlage) am Bahnhof Wannsee mit circa. 40 Plätzen (siehe Beantwortung der Schriftlichen
Anfrage Nr. 18/18133). Planungen im Bereich P+R wurden vom Bezirk nicht kommuniziert,
und bestehen auch nicht auf Senatsseite.
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, bzw. steht oder tritt er in Verhandlungen mit Brandenburg ein, um P+R-Parkplätze
auf der Landesgrenze Berlin-Brandenburgs oder alleinig auf dem Gebiet des Nachbarbundeslandes zu
schaffen?
Antwort zu 2:
Der Senat steht in engem Austausch mit dem Land Brandenburg zu diesem Thema.
Frage 3:
Wie sieht die Strategie des Senats im Südwesten Berlins aus hinsichtlich der Bewältigung der wachsenden
#Pendlerströme aus und nach Brandenburg?
2
Frage 4:
Hegt der Senat weitere Ausbaupläne verkehrlicher Art um die Pendlerströme zu kanalisieren, zu bündeln
oder durch den Einsatz neuer Verkehrsmittel- oder -angebote?
Antwort zu 3 und 4:
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Mit dem gültigen #Nahverkehrsplan verfolgt der Senat das Ziel, den öffentlichen
Personennahverkehr auszubauen. Das gemeinsam mit dem Land Brandenburg laufende
Projekt #i2030 umfasst u.a. auch Teilprojekte im Südwesten Berlins, welche die Attraktivität
des öffentlichen Nahverkehrs verbessern sollen:
 Der #RE1 soll im Abschnitt Brandenburg/Havel – Potsdam – Berlin – Frankfurt/Oder
von einem 30- auf einen 20-Minuten-Takt verdichtet werden und wird mit dem
Verkehrsvertrag vom #Netz-Elbe-Spree mit längeren Fahrzeugen ausgestattet.
 Für die Potsdamer #Stammbahn laufen Untersuchungen zur Wiederinbetriebnahme
mit neuen Stationen am #Europarc, #Düppel-Kleinmachnow und #Zehlendorf-Süd.
 Für die S-Bahn-Linie 25 laufen Untersuchungen zur Verlängerung von #Teltow Stadt
nach #Stahnsdorf Sputendorfer Straße mit Zwischenhalt an der Iserstraße.
 Begleitend zu den Maßnahmen im Schienenverkehr soll das Busnetz in Teltow,
Kleinmachnow und Stahnsdorf angepasst werden, um bessere Verknüpfungen zur
erzielen.
Ergänzend sollen #Radschnellverbindungen (#RSV) die Attraktivität des Radverkehrs
verbessern. Angesprochen werden insbesondere radfahrende Pendlerinnen und Pendler,
die weite Strecken im Berliner Stadtgebiet zügig und weitestgehend ohne Zwischenstopps
zurücklegen wollen. Radschnellverbindungen stellen somit eine attraktive Alternative zum
Auto dar, insbesondere bei der Verbindung von Umland und Stadt. Im Südwesten Berlins
verlaufen zwei der insgesamt 12 vom Senat zur weiteren Planung ausgewählten
Trassenkorridore:
 Die Route Königsweg-Kronprinzessinnenweg (RSV 3) führt durch den Grunewald in
Richtung Wannsee/Potsdam.
 Die Teltowkanalroute (RSV 6) führt durch die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und
Steglitz-Zehlendorf entlang des Teltowkanals.
Mit der baulichen Umsetzung ist nicht vor 2024 zu rechnen.
Mit Blick auf den Pendlerverkehr bestehen derzeit keine konkreten Straßenplanungen für
den Südwestraum.
Bezüglich P+R-Anlagen vertritt der Senat die Auffassung, dass diese grundsätzlich an den
wohnortnächsten Bahnhöfen oder Haltepunkten des öffentlichen (Schienen-) Verkehrs
anzulegen sind. Nur dann sind die Straßenentlastung und die Auslastung des Angebotes
des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) optimal. Das heißt, dass für Pendlerinnen
und Pendler aus Brandenburg die Anlagen möglichst in Brandenburg errichtet werden
sollten.
3
In den Stadtrandlagen von Berlin und mit zunehmender Nähe zum S-Bahn-Ring besteht
das Problem, ausreichende und geeignete Flächen in Bahnhofsnähe zu finden und für
Park + Ride verfügbar zu machen (konkurrierende höherwertige Nutzungen). In
Anbetracht der großen Potenziale bei der Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV befasst
sich das Land Berlin derzeit schwerpunktmäßig mit der Realisierung von Bike + RideAnlagen. Des Weiteren wurde im Rahmen des Berliner Mobilitätsgesetzes ein massiver
Ausbau der Radinfrastruktur beschlossen.
Ergänzend zu dem geplanten Pedelec-Korridor beabsichtigt das Bezirksamt SteglitzZehlendorf gesicherte und frei zugängliche Fahrradstellplätze zu errichten. Angedacht sind
S-Bahnhof Wannsee, S-Bahnhof Mexikoplatz, S-Bahnhof Zehlendorf-Süd, U-Bahnhof
Krumme Lanke (Ost) und U-Bahnhof Krumme Lanke (West). Das Bezirksamt ist
für Fahrradabstellanlagen als Anlagen des ruhenden Verkehrs zuständig und kann über
den aktuellen Sachstand informieren.
Frage 5:
Was hält der Senat grundsätzlich von #Anwohnerparkzonen in von den Pendlerverkehren belasteten Wohnsowie mischgenutzten Wohn- und Geschäftsgebieten?
Frage 6:
Zu 5. ergänzend: Welche Regionen im Südwesten Berlins wären hier denkbar?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Für die Planung und Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung sind die Bezirke
verantwortlich. Viele Gebiete mit hohem Parkdruck werden bereits bewirtschaftet oder sind
Teil laufender Planungen. Hierzu gehören bisweilen auch stark belastete Bereiche um Uund S-Bahnhöfe. Parkraumbewirtschaftung und eine entsprechende Überwachung
reduzieren i.d.R. den Parkdruck, verbessern die Verkehrssicherheit und entlasten die
Anwohnenden.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO § 45) gibt als Kriterien für die Einführung von
Parkraumbewirtschaftung Parkdruck und Nutzerkonkurrenz vor (z. B.
Bewohnerinnen/Bewohner, Kundeninnen/Kunden und Beschäftigte). Werden diese
Kriterien an ÖPNV-Knotenpunkten erfüllt, wird Parkraumbewirtschaftung auch hier als
sinnvolle Maßnahme angesehen.
Die Voraussetzungen für die Einführung neuer Parkzonen werden in lokalen
Machbarkeitsstudien geprüft. Eine pauschale Aussage kann somit nicht erfolgen.
Berlin, den 30.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Radinfrastruktur Großer Stern und Ernst-Reuter-Platz, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Trifft es zu, dass sich der Senat dazu entschieden hat, die #Radschnellverbindung (#RSV 5) Alexanderplatz,
Unter den Linden, Straße des 17. Juni und Heerstr. Richtung Spandau als eine der ersten
Radschnellverbindungen in Berlin auszubauen?
Frage 2:
Wie beurteilt der Senat den Zustand der beiden großen Kreisverkehre am Großen Stern und am ErnstReuter-Platz
mit Bezug auf die Tauglichkeit für eine Radschnellverbindung?
Frage 3:
Wie sind die Verkehrsflächen und die Ampelphasen am #Großen Stern im Verhältnis des
Verkehrsaufkommens von Kraftfahrzeugverkehr, Radverkehr und Fußverkehr aufgeteilt und welche
Änderungen sehen die Planungen bezüglich der Verteilung der Verkehrsflächen vor?
Frage 4:
Welche Erfahrungen liegen dem Senat zur Benutzung der Radverkehrsspuren in beiden Fahrtrichtungen am
Großen Stern vor und inwieweit sind diese auf die Situation am Ernst-Reuter-Platz übertragbar?
Frage 5:
Welche Zahlen liegen dem Senat zu Unfallhäufigkeiten mit Beteiligung von zu Fuß Gehenden und/oder
Radfahrenden vom Großen Stern und dem Ernst-Reuter-Platz vor?
Frage 6:
Ist vorgesehen, die Ampelschaltungen an den beiden genannten Kreisverkehren zukünftig zu Gunsten des
Rad- und Fußverkehrs zu optimieren?
Frage 7:
Welche Veränderungen an der Flächenverteilung zwischen Fuß-, Rad und Kraftfahrzeugverkehr sind beim
Ausbau der Radschnellverbindung Alexanderplatz, Unter den Linden, Straße des 17. Juni und Heerstr.
Richtung Spandau an den beiden genannten Kreisverkehren vorgesehen?
2
Frage 8:
Kann sichergestellt werden, dass die Radschnellverbindung auf der gesamten Strecke pro
Richtungsfahrbahn mindestens eine Breite von 2,5m aufweist?
Frage 9:
Wann soll mit dem Ausbau der Radschnellverbindung begonnen werden und wer wird für die Planung,
Beauftragung, Bauleitung, Abnahme und Finanzierung zuständig sein?
Frage 10:
Wie hoch wird der Finanzbedarf für die Herstellung der Radschnellverbindung Alexanderplatz-Spandau
eingeschätzt und aus welchem Haushaltstitel wird die Finanzierung bis 2020 geleistet?
Frage 11:
Wo soll der Ausbau der Radschnellverbindung in Spandau enden oder ist der Ausbau bis zur Landesgrenze
an der Heerstr. in Weststaaken geplant, um dort an den Brandenburger Radweg entlang der B5
anzuschließen?
Frage 12:
Ist vorgesehen, die RSV 5 an die parallel dazu auszubauenden RSV – insbesondere RSV 3, 7, 8
anzubinden, die bisher am Stadtautobahnring (A 100) enden und wie soll diese Anbindung erfolgen?
Antwort zu den Fragen 1 – 12:
Aufgrund der derzeitigen Informationslage ist eine Einzelbeantwortung der Fragen nicht
möglich, weshalb eine allgemeine umfassende Antwort gegeben wird.
Mit der Veröffentlichung der Kurzfassung zum Endbericht aus dem laufenden Auftrag zur
Potenzialuntersuchung zu Radschnellverbindungen in Berlin am 22.09.2017 wurde
gezeigt, dass es verschiedene mögliche Trassenkorridore für Radschnellverbindungen im
Berliner Stadtgebiet gibt. Als Ergebnis dieser Potenzialuntersuchung wurden
Empfehlungen ausgesprochen, für welche Trassenkorridore weitere vertiefende
Machbarkeitsuntersuchungen durchgeführt werden sollen.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat anhand dieser
Empfehlungen eine Priorisierung für die weitere Bearbeitung festgelegt. Diese umfasst
insgesamt 8 Trassenkorridore. Da eine Machbarkeitsuntersuchung noch Bestandteil des
laufenden Auftrags ist, ist mit der Erstellung der Machbarkeitsuntersuchung zur
sogenannten „Y-Trasse“ (höchste Priorität) bereits begonnen worden.
Für die weiteren Prioritäten wird die Vergabe der Machbarkeitsuntersuchungen noch in
diesem Jahr vorbereitet. Diese Aufgabe wird die neugegründete infraVelo GmbH
übernehmen. Es wird angestrebt, die Machbarkeitsuntersuchungen für die weiteren
Trassenkorridore parallel zu vergeben, um möglichst schnell Ergebnisse und
Handlungsempfehlungen zu erhalten.
Der hier besagte Korridor „RSV 5“ gehört zu den priorisierten Trassenkorridoren (fünft
höchste Priorität) und wird deshalb demnächst auf Machbarkeit untersucht. Bei dieser
Untersuchung werden dann entsprechende Entwurfsvorschläge für rechtliche,
planrechtliche und verkehrstechnisch machbare Routenverläufe aufgezeigt. Dabei wird
auch sehr genau untersucht, ob die Routenvarianten planungsbefangene Bereiche
(planfestgestellt, Denkmalschutz) tangieren.
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Erst im Zuge dieser Untersuchungen können dann auch belastbare Einschätzungen zu
den detaillierten Fragen, wie zum Beispiel genauer Trassenverlauf,
Knotenpunktgestaltung, Flächenverteilung, Breitengestaltung, Grünzeitanteile, Kosten
usw. gegeben werden.
Nach Abschluss einer positiven Machbarkeitsuntersuchung werden dann alle weiteren
Schritte für die Planung und Umsetzung der Radschnellverbindungen eingeleitet, eine
zeitliche Prognose für das weitere Vorgehen kann auch in diesem Fall erst nach
Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung abgegeben werden.
Die Planung und Umsetzung werden unter anderem durch Mittel des Sondervermögens
Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) erfolgen.
Darüber hinaus sollen für die Umsetzung auch projektbezogene Fördermittel des Bundes
sowie der EU herangezogen werden. Es ist derzeit beabsichtigt, die Aufgabe der Planung
und Umsetzung der Radschnellverbindung ebenfalls der infraVelo GmbH zu übertragen.
Berlin, den 07.11.17
In Vertretung
Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz