www.berlin.de
Frage 1:
Weshalb hat die GB #infraVelo GmbH von der S-Bahn Berlin GmbH die Pflege und Betreuung von
8.144 #Fahrradabstellanlagen auf dem Gelänge der Deutschen Bahn AG übernommen?
Antwort zu 1:
Das Land Berlin übernahm zum 01.07.2020 die 8.144 #Fahrradstellplätze der #S-Bahn Berlin
GmbH, die auf den Flächen der Deutschen Bahn AG bzw. des Landes Berlin – vertreten
durch die Berliner Bezirke – errichtet wurden. Die GB infraVelo GmbH übernahm zum
01.07.2020 den Betrieb und Unterhalt der #Fahrradstellplätze, die auf den Flächen der
Deutschen Bahn AG errichtet wurden und an 25 Stationen der S-Bahn Berlin GmbH
liegen. Mit der Übernahme der Fahrradabstellanlagen – sowie deren Betrieb und Unterhalt
– verfolgen die Deutschen Bahn AG und das Land Berlin das gemeinsame Ziel, den
#Fahrradverkehr sowie die kombinierte Nutzung von Fahrrad und Bahn weiter zu fördern.
Frage 1a:
Was wurde dabei konkret übernommen?
Antwort zu 1a:
Das Land Berlin übernahm mit Kaufvertrag die Fahrradabstellanlagen (Kreuzberger Bügel,
Erlauer Bügel, Vorderradbügelhalter, Doppelstockparker sowie Überdachungen).
Frage 1b:
Wurde das Grundeigentum ebenfalls übertragen? Falls nein, warum nicht?
2
Antwort zu 1b:
Ein Großteil der Stellplätze befindet sich auf Grundstücken im Eigentum der Bezirke. Für
die Fahrradabstellanlagen auf Grundstücken der Deutschen Bahn AG wurde ein
Gestattungsvertrag abgeschlossen.
Frage 1c:
Sind Baumaßnahmen an diesen Fahrradabstellanlagen geplant? Falls ja, wer finanziert diese?
Antwort zu 1c:
Derzeit werden im Rahmen der Standort- und Potenzialanalysen an den S- und UBahnhöfen sowie einigen Stationen des Regionalverkehrs die Bedarfe an
Fahrradstellplätzen für das Jahr 2030 ermittelt. In Auswertung der Bedarfsermittlung, der
Flächenverfügbarkeit sowie des Vorhandenseins finanzieller Mittel sind Baumaßnahmen
an den S- und U-Bahnhöfen sowie Stationen des Regionalverkehrs zur Verbesserung des
Angebotes für das #Fahrradparken vorgesehen. Diese Baumaßnahmen sollen aus
Landesmitteln finanziert werden.
Frage 1d:
Wie werden Eigentumsrechte gesichert, wenn die GB infraVelo GmbH auf Flächen im Eigentum der
Deutschen Bahn AG baut?
Antwort zu 1d:
Für die Fahrradabstellanlagen auf Grundstücken der Deutschen Bahn AG wurde ein
Gestattungsvertrag abgeschlossen, in dem die Eigentumsrechte gesichert werden.
Frage 1e:
Welche vertraglichen Verpflichtungen hat die GB infraVelo GmbH von der Deutschen Bahn AG und der SBahn Berlin GmbH übernommen?
Antwort zu 1e:
Im Gestattungsvertrag wurden Anforderungen an den Betrieb und Unterhalt der Anlagen
formuliert, welche durch die GB infraVelo GmbH zu gewährleisten sind.
Frage 1f:
Erhält die GB infraVelo GmbH einen finanziellen Ausgleich von der Deutschen Bahn AG oder der S-Bahn
Berlin GmbH für übernommene Pflichten?
Antwort zu 1f:
Nein, die GB infraVelo GmbH erhält keinen finanziellen Ausgleich von der Deutschen
Bahn AG oder der S-Bahn Berlin GmbH für die übernommenen Pflichten.
3
Frage 1g:
Weshalb ist die Deutsche Bahn AG bzw. die S-Bahn Berlin GmbH nicht in der Lage die
Fahrradabstellanlagen zu betreuen?
Antwort zu 1g:
Mit der Übernahme der Fahrradabstellanlagen verfolgen die Deutsche Bahn AG und das
Land Berlin das Ziel, die Qualität und Quantität der Fahrradabstellanlagen weiter zu
verbessern. Die Deutsche Bahn AG stellt hierfür die erforderlichen Flächen kostenlos zur
Verfügung und in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG können die
Fahrradabstellanlagen bei Bedarf modernisiert, ausgebaut bzw. grunderneuert werden
und die GB infraVelo GmbH übernimmt den Betrieb und Unterhalt.
Frage 1h:
In welcher Weise wird die kombinierte Nutzung von Fahrrad und Bahn gefördert, wenn nicht mehr die
Betreiberin der S-Bahn selbst, sondern eine Gesellschaft des Landes Berlin die Fahrradstellplätze an den SBahnhöfen betreibt?
Antwort zu 1h:
Die Übernahme der Fahrradabstellanlagen einschließlich deren Betrieb und Unterhalt
erfolgt mit dem Ziel, dass das Fahrradpark-Angebot im Land Berlin weiter verbessert und
die kombinierte Nutzung von Fahrrad und Bahn gefördert wird. Damit dieses Ziel erreicht
wird, ist auch die Einführung eines #berlinweit einheitlichen Zugangs- und Buchungssystem
für gesicherte Fahrradabstellanlagen vorgesehen, das von der GB infraVelo GmbH
unterhalten und betrieben werden soll.
Frage 2:
Wie viele Standort- und Potenzialanalysen für Fahrradabstellanlagen an Zugangsstellen zum öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) hat die GB infraVelo GmbH seit 2018 durchgeführt?
Antwort zu 2:
Seit 2018 wurden und werden an 280 Stationen der S- und U-Bahn sowie an einigen
Stationen des Regionalverkehrs im Tarifbereich AB Standort- und Potenzialanalysen
durchgeführt. An 236 dieser Stationen wurden und werden die Standort- und
Potenzialanalysen von der GB infraVelo GmbH durchgeführt.
Frage 2a:
Welche Kosten sind dabei entstanden?
Antwort zu 2a:
Für die Durchführung der 236 Standort- und Potenzialanalysen hat die GB infraVelo
GmbH Aufträge mit einer Gesamtsumme von 639.433,08 € vergeben. Da die Arbeiten
zum Teil noch durchgeführt werden, liegen noch nicht alle Schlussrechnungen vor. Die
abschließenden Kosten der Standort- und Potenzialanalysen sind daher noch nicht
bezifferbar.
4
Frage 2b:
Welches Potential wurde dabei an den einzelnen Standorten ermittelt?
Antwort zu 2b:
Von 73 Stationen liegen die Ergebnisse vor, die Ergebnisse für die verbleibenden
Stationen werden im weiteren Verlauf des Jahres 2020 veröffentlicht. Die Ergebnisse der
ersten 73 Stationen in Bezug auf den Bedarf bis 2030 finden sich auf der Webseite der GB
infraVelo GmbH unter www.infravelo.de/projektarten/fahrradparken/standort-undpotenzialanalysen/#c1145 und sie liegen den Bezirken bereits vor.
Frage 2c:
Für wie viele der ermittelten Standorte haben bereits Baumaßnahmen begonnen bzw. wurden bereits
abgeschlossen? Und wie viele Stellplätze werden bzw. wurden dadurch geschaffen?
Antwort zu 2c:
Die Ergebnisse für die ersten 73 Stationen sind den Bezirken im ersten Quartal 2020 zur
Verfügung gestellt worden. Die weiteren Abstimmungen mit den Bezirken erfolgen nun
sukzessive bedarfs- und umsetzungsorientiert. Wann mit den ersten Baumaßnahmen
begonnen wird, kann derzeit noch nicht benannt werden.
Berlin, den 17.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz