Die #Verkehrswende sorgt im Brandenburger Landtag für eine erregte Debatte. #Verkehrsminister#Beermann setzt insbesondere auf den Ausbau der Schiene. Die Opposition wirft der Landesregierung vor, zu wenig Geld für umweltfreundliche #Verkehrsmittel einzusetzen.
Potsdam. Das Land Brandenburg will bis 2031 den #Regionalverkehr gegenüber 2017 um 45 Prozent ausbauen. Allein in den nächsten beiden Jahren fließen laut Verkehrsminister Guido Beermann (CDU) 515 Millionen Euro aus Regionalisierungsmitteln des Bundes in den #Schienenverkehr. Das kündigte Verkehrsminister Guido Beermann (CDU) am Donnerstag im Landtag an. Er bekräftigte trotz der Querelen mit dem Bündnis „Verkehrswende jetzt“, am Koalitionsziel einer #Mobilitätswende festzuhalten. Für den Ausbau des Radverkehrs wolle die Koalition „nie da gewesene 44 Millionen Euro pro Jahr“ einsetzen, sagte Beermann.
#Bernau – Brandenburgs Verkehrsminister Guido #Beermann und Berlins Mobilitätssenatorin Bettina #Jarasch haben heute am S-Bahnhof Bernau einen Vertrag zur gemeinsamen Planung und #Finanzierung weiterer #Bike+Ride- und #Park+Ride-Parkplätze in der Metropolregion Berlin-Brandenburg unterzeichnet. Steigende Pendlerzahlen machen einen erheblichen Ausbau der #Fahrrad- und #Pkw-Abstellplätze notwendig, um allen Fahrgästen einen attraktiven Zugang zum Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu ermöglichen. Bereits 2020 haben die Länder ihre Zusammenarbeit dazu intensiviert und eine gemeinsame Absichtserklärung veröffentlicht. Nunmehr stehen die finanziellen Rahmenbedingungen fest. Eine erste #Potenzialliste ist bereits erstellt und zwischen den Ländern abgestimmt. Die Liste ist für weitere kommunale Vorhaben offen. Anträge können über das bewährte Verfahren im #Landesprogramm#ÖPNV-Invest gestellt werden.
Morgens das #Fahrrad am #Bahnhof abschließen und abends das fertig #reparierte Rad wieder dort abholen – so einfach geht eine #Fahrradreparatur mit DB #Radfix. Ab sofort können Radfahrende am Bahnhof Berlin #Südkreuz den neuen Service buchen und ausprobieren. Wird er von den Radfahrenden gut angenommen, soll er an weitere Bahnhöfe kommen. Mit DB Radfix unterstützt die DB das klimafreundliche Zusammenspiel von Fahrrad- und #Bahnfahren.
Wie viele #Fahrradabstellanlagen gibt es derzeit in Berlin (aufgeschlüsselt nach Bezirk)?
Antwort zu 1:
Hierzu wurden zuständigkeitshalber die Berliner Bezirke abgefragt. Die Antworten sind nachfolgend dargestellt:
Mitte
„Eine Statistik zum Bestand und Bau von Fahrradabstellanlagen wird im Bezirk Mitte gerade aktualisiert, da sie im Zeitraum von 2019 und 2020 aus Gründen unbesetzter Stellen nicht durchgehend gepflegt werden konnte. Der Bau von neuen Fahrradabstellanlagen, u. a. auf Basis von Standortwünschen aus der Bevölkerung, wird seit 2021 sukzessive erfasst und in die Statistik eingepflegt. Eine jahresscharfe Abbildung wird leider erst in den Folgejahren möglich sein. Aktuell kann dazu daher noch keine Auskunft erteilt werden. Mit Stand vom 31.12.2019 waren insgesamt ca. 7.135 Fahrradbügel im öffentlichen Straßenland vorhanden.
Es ist dabei grundsätzlich zwischen Fahrradabstellanlagen im Gehwegbereich und Fahrradabstellanlagen in der Fahrbahn zu unterschieden. Da für die Verortung von Fahrradabstellanlagen in der Fahrbahn eine verkehrsrechtliche Anordnung notwendig ist, kann hier die Anzahl leichter nachgehalten werden. In 2020 wurden rund 260 Fahrradabstellanlagen in Mitte in der Fahrbahn errichtet. Dabei bleibt zu beachten, dass eine Fahrradabstellanlage von beiden Seiten benutzt werden kann, sich dementsprechend die Anzahl der Plätze für das Abstellen von Rädern verdoppelt.
Seit 1995 wurden insgesamt ca. 1.300 Fahrradanlehnbügel (= 2.600 Fahrradstellplätze) in
den Fahrbahnen im Bezirk Mitte eingebaut.“
Friedrichshain-Kreuzberg
„Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg führt hierzu keine Statistik.“
Pankow
„Der Bezirk Pankow führt keine Statistik zum Bestand der Fahrradabstellanlagen.“
Charlottenburg-Wilmersdorf
„Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat ein Fahrradabstellanlagenkonzept 2019 fortschreiben lassen. Derzeitig existiert ein Bestand von 18.600 Fahrradstellplätzen an mehreren hundert Standorten im Bezirk. Diese unterteilen sich in 13.500 öffentliche Stellplätze und in 5.100 private Stellplätze.“
Spandau
„Stand 2018: 1.112 Stellplätze im Umfeld der Bahnhöfe (Quelle: infraVelo, Standort- und Potenzialanalyse Fahrradparken Spandau) sowie eine nicht exakt zu benennende Zahl an Stellplätzen an verschiedenen Standorten, insbesondere in der Fußgängerzone der Altstadt Spandau, aber auch an einer Vielzahl von Bushaltestellen, im Umfeld von Schulen und Sportanlagen.“
Steglitz-Zehlendorf
„Es existiert keine Übersicht über alle im Bezirk vorhandenen Fahrradabstellanlagen. Dies ist auch bei der Vielzahl, den unterschiedlichen Orten und den unterschiedlichen Veranlassungen von Fahrradabstellanlagen überhaupt nicht leistbar. Insofern beschränkt sich die nachfolgende Auflistung auf einzelne Fahrradabstellanlagen, welche in den vergangenen Jahren erstellt wurden. Dabei handelt es sich auf Grund der eingangs beschriebenen Umstände nicht um eine abschließende Auflistung.“
2019
Ort
Anzahleingebauter Fahrradbügel(Stück)
Jungfernstieg
101
Gesamt 2019
101
2020
Ort
Anzahleingebauter Fahrradbügel(Stück)
Teltower Damm in Höhe Hausnr. 34
10
Albrechtstraße in Höhe Hausnr.81
8
Teltower Damm in Höhe Hausnr.30
7
Johanna-Stegen-Str. / Sedanstr.
6
Spanische Allee im Bereich Krankenhaus
7
Am Schlachtensee
9
Nentershäuser Platz in Höhe Hausnr.1
4
Curtiusstraße / Baseler Straße
14
Markelstr. 31 / Paulsenstraße
6
Grunewaldstraße
18
Gartenstraße, Forum Zehlendorf
3
Matterhornstraße in Höhe Hausnr. 58
7
Breisgauer Straße in Höhe Hausnr.7
4
Am Schlachtensee ggü Breisg. Str
2
Zum Heckeshorn ggü Hausnr. 58
4
Gesamt 2020
109
2021 (bis einschl. Juni)
Ort
Anzahleingebauter Fahrradbügel(Stück)
Unter den Eichen im Bereich BAM
16
S-Bhf. Nikolassee
10
Fähre Pfaueninsel
25
Nentershäuser Platz in Höhe Hausnr. 1
7
Teltower Damm in Höhe Hausnr. 22
3
Teltower Damm ggü Hausnr.33
18
Bruchwitzstraße in Höhe Hausnr. 37
6
Breitensteinweg in Höhe Hausnr. 34-38
4
Teltower Damm in Höhe Hausnr. 124+133
8
Gesamt 2021 (bis einschl. Juni)
97
In den letzten Jahren wurden an den vorgenannten Stellen somit insgesamt 307
Fahrradbügel eingebaut und somit Abstellmöglichkeiten für 614 Fahrräder geschaffen.“
Neukölln
„Mit finanziellen Mitteln aus dem Kapitel 0730, Titel 52108 wurde in den Jahren 2018 bis 2020 folgende Anzahl von Fahrradbügel errichtet:
– 2018: 1.050
– 2019: 1.075
– 2020: 480“
Treptow-Köpenick
„Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfügt der Bezirk nur über den Datenbestand aus der Datenerfassung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (VMS = Verkehrsmanagement-system/VISS = Verkehrs-Informations-System Straße). Dort sind standortkonkret rund 160 Einzelstandorte mit einer unterschiedlichen Anzahl an Fahrradbügeln ausgewiesen. Die genaue Anzahl kann derzeitig aufgrund der unzureichenden Personalkapazität des Bezirksamtes, insbesondere im planenden und bauenden Bereich des Straßen- und Grünflächenamtes, nicht benannt werden.“
Marzahn-Hellersdorf
„Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gibt es folgende Fahrradabstellanlagen auf öffentlichen Flächen:
Jahr
Standort:Straße und Hausnummer
2017
Elsterwerdaer Platz
2017
S/U-Bahnhof Wuhletal
2017
Gründerzeitmuseum/ Gutspark Mahlsdorf
2017
Alice-Salomon-Platz ggü. Rathaus
2017
Parkplatz am Frankenholzer Weg (Schloßpark Biesdorf)
2018
Dienstgebäude SGA, Schkopauer Ring 2
2018
Volkshochschule, Mart-Twain-Straße 27
2018
STZ Kiek in, Rosenbecker Straße 25-27
2018
Villa Pelikan, Hellersdorfer Straße 27
2018
KiTa Spatzenhaus, Gadebuscher Straße 21-23
2018
KiTa Lach und Krach, Suhler Straße 43-45
2018
MetrumBerlin gGmbH und Kiek in, Peter Huchel Straße 39/39a
2018
Jugend- und Freizeiteinrichtung, Marzahner Promenade
2018
DRK Kinder- und Freizeiteinrichtung, Sella-Hasse-Straße 19/21
2018
KiTa Helles Nest, Riesaer Straße 79a
2018
KiTa Eigenbetrieb Nordost, Basdorfer Straße 2-4
2018
KiTa Eigenbetrieb Nordost, Mahlsdorf, Elsenstraße 11-13
2018
KiTa Eigenbetrieb Nordost, Teupitzer Straße 10-12
2018
KiTa Eigenbetrieb Nordost, Waldheimer Straße 18-20
2018
KiTa Eigenbetrieb Nordost, Walter-Felsenstein-Straße 39-41
2018
KiTa Eigenbetrieb Nordost, Weißenfelser Straße, 31-33
Berliner Bäderbetriebe, Schwimmhalle Kaulsdorf Nord, Clara-Zetkin- Weg 13
2018
KiTa Rosengarten, Pestalozzistraße 29
2018
Kilele, Freier Träger Jugendhilfe, Zossener Straße 31-33
2019
QM Mehrower Allee
2019
BDG Premnitzer Straße 11-13
2019
ELIXA
2019
Freizeitforum Marzahn
2019
Am CleanTech Business Park 1
2019
Touristeninformation, Hellersdorfer Straße
2019
Skater-Anlage beim Bürgerpark
2019
Garten der Begegnung
2019
S-Bhf. Raoul-Wallenberg-Straße, nordöstl. Seite
2019
Ev. Kirchengemeinde, Kastanienboulevard
2019
BEST-Sabel-Kita-Kaulsdorf
2019
Kita ‚Kiek mal‘ Filialstandort
2019
Kita Eigenbetrieb Nordost, Basdorfer Straße 2-4
2019
Kita Eigenbetrieb Nordost, Zum Forsthaus 3
2019
Kita Eigenbetrieb Nordost, Grabensprung 51
2019
Kita Eigenbetrieb Nordost, Oberweißbacher Straße 8-10
2019
Kita Zum Hasenhügel
2019
Kita Rappelkiste
2019
Kita und Familienzentrum Hasenburg
2019
Ev. Regenbogenkita
2019
Kita Knirpsenstadt am Glitzerbach
2019
JFE Joker
2019
Kinderzirkus Cabuwazi Spingling
2019
Kunsthaus Flora
2019
MetrumBerlin gGmbH
2019/20
Grundschule Am Fuchsberg
2019
Haus an der Kastanienallee 53
2019
Haus an der Kastanienallee 55
2019
Haus am Akaziengrund
2019
JFE Impuls
2019
Kriseninterventionsteam vom Jugendamt
2019/20
Dingolfinger Straße
2019
U-Bahnhof Cottbusser Platz
2019
Dorfkirche Alt- Marzahn
2020
Bruno-Baum-Grünzug
2020
Kita ‚Grashüpfer‘
2020
Kita ‚Tausendfuß‘
2020
Humanistisches Familienhaus Felix
2020
Kita ‚Naseweis‘
2020
Kita Eigenbetrieb Nordost, Teupitzer Straße 10-12
2020
Kita ‚Galileo‘
2020
Kita ‚Wuhlehopser‘
2020
Kita ‚Raupe Nimmersatt‘
2020
Kita ‚Senfkörner‘
2020
Kita ‚Spielhaus‘
2020
Dussmann KulturKindergarten
2020
Kita ‚Elementa‘
2020
Ernst-Hackel-OS
2020
Haus ‚Sonneneck‘
2020
Schule Am Schleipfuhl
2020
Schule Am Lehnitzplatz
2020
S- Bahnhof Marzahn
„
Lichtenberg
„Im Bezirk Lichtenberg sind derzeit 2.288 Fahrradbügel erfasst. Dabei ist jedoch von einer deutlich größeren Anzahl von Fahrradbügel auszugehen, da bisher nicht jede Anlage erfasst werden konnte.“
Reinickendorf
„Eine Statistik über alle vorhandenen Fahrradabstellplätze im Bezirk Reinickendorf wird
nicht geführt.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand gibt es in Reinickendorf 4.840 Fahrradabstellplätze.“
Frage 2:
Was ist der im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 1 MobG BE ermittelte Bedarf an Fahrradabstellanlagen?
Antwort zu 2:
In Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat der Geschäftsbereich #infraVelo GmbH an 236 Standorten der S- und U-Bahnhöfe des Berliner ÖPNV-Netzes Standort- und Potenzialanalysen durchgeführt, um den bis 2030 benötigten Bedarf an Fahrradabstellanlagen zu ermitteln. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat für den größten Teil seiner Stationen eigene Analysen durchgeführt, die Ergebnisse sind in der untenstehenden Tabelle ebenfalls mit aufgeführt. Als Ergebnis liegt der ermittelte zusätzliche Bedarf an Fahrradabstellanlagen an Stationen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bis zum Jahr 2030 bei ca. 42.000 Stellplätzen.
Die Tabellen führen die Bedarfe an den untersuchten Standorten des Berliner ÖPNV- Netzes nach Bezirk und Standort mit den aktuell vorhandenen, den zusätzlich benötigten und der Gesamtzahl der Stellplätze, die bis 2030 benötigt werden auf.
Charlottenburg-Wilmersdorf
Bahnhof
vorhandeneStellplätze
Zusätzlich
insgesamt
insgesamt
benötigte
benötigteStellplätze
benötigteStellplätze
Stellplätzeinklusive
bis 2030
bis 2030
Zuwachsp
otenzial1
U-Bahnhof Adenauerplatz
54
53
107
U-Bahnhof Augsburger Straße
20
/
12
U-Bahnhof Berliner Straße
56
108
164
U-Bahnhof Bismarckstr.
93
41
134
U-Bahnhof Blissestraße
40
32
72
U-Bahnhof Bundesplatz
78
92
170
S-Bahnhof Charlottenburg
109
459
568
965
U-Bahnhof Deutsche Oper
15
17
32
U-Bahnhof Ernst-Reuter-Platz
60
74
134
U-Bahnhof Fehrbelliner Platz
114
55
169
S-Bahnhof Grunewald
35
84
119
U-Bahnhof Güntzelstraße
34
34
68
U-Bahnhof Halemweg
59
/
20
S-Bahnhof Halensee
10
27
37
S-Bahnhof Heerstraße
26
88
114
U-Bahnhof Heidelberger Platz
24
33
57
S-Bahnhof Hohenzollerndamm
10
57
67
U-Bahnhof Hohenzollernplatz
36
7
43
U-Bahnhof Jakob-Kaiser-Platz
50
45
95
S- und U-Bahnhof Jungfernheide
64
51
115
U-Bahnhof Kaiserdamm
30
30
60
U-Bahnhof Konstanzer Straße
20
5
25
U-Bahnhof Kurfürstendamm
48
52
100
U-Bahnhof Mierendorffplatz
32
77
109
S-Bahnhof Messe Nord
84
/
73
S-Bahnhof Messe Süd
24
21
45
U-Bahnhof Neu-Westend
6
36
42
S-Bahnhof Olympiastadion
0
60
60
S-Bahnhof Pichelsberg
28
/
27
U-Bahnhof Richard-Wagner-Platz
56
76
132
U-Bahnhof Rüdesheimer Platz
76
111
187
U-Bahnhof Ruhleben
30
/
20
S-Bahnhof Savignyplatz
32
115
147
U-Bahnhof Sophie-Charlotte-Platz
60
142
202
U-Bahnhof Spichernstraße
10
105
115
1 In der Spalte „Zuwachspotenzial“ wurde errechnet, welche Zuwächse die Errichtung eines Fahrradparkhauses nach sich ziehen würde, da festgestellt wurde, dass ein #Fahrradparkhaus als qualitativ hochwertiges Angebot dazu führt, dass mehr Menschen auf das Rad umsteigen. Das Zuwachspotenzial beträgt 70 Prozent und beruht auf den Erfahrungen anderer Städte.
U-Bahnhof Theodor-Heuss-Platz
22
41
63
U-Bahnhof Uhlandstr.
16
39
55
S-Bahnhof Westend
20
115
135
S-Bahnhof Westkreuz
22
11
33
U-Bahnhof Wilmersdorfer Straße
102
93
195
S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten
112
144
256
Gesamt
1.817
2.630
4.378
4.775
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat für alle Stationen bis auf die Bahnhöfe Grunewald, Rüdesheimer Platz und Ruhleben die Standort- und Potenzialanalysen selbst durchgeführt.
Bezüglich der Bedarfe von Fahrradabstellanlagen an anderen Standorten liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz keine Daten vor.
Frage 3:
Wie viele der in § 47 Abs. 4 Satz 1 MobG BE geforderten 100.000 Fahrradabstellanlagen sind bereits in Planung? Wo befinden sich diese (aufgeschlüsselt nach Bezirk)?
Antwort zu 3:
Seit 2017 stellt die Senatsverwaltung den Bezirken finanzielle Mittel aus Kapitel 0730 Titel 52108 für die Errichtung von Fahrradstellplätzen zur Verfügung. Aus dem vorgenannten Titel wurden in den Jahren 2017 bis 2020 ca. 19.000 Fahrradabstellplätze errichtet.
Zusätzlich haben die Bezirke aus Eigenmitteln, aus Städtebaufördermittel, aus Mitteln die im Rahmen von § 49 BauO Bln zweckgebunden nur für Fahrradstellplätze verwendet
werden dürfen, Fahrradabstellanlagen errichtet. Für die aktuellen Planungen wurden zuständigkeitshalber die Berliner Bezirke abgefragt. Die Antworten sind nachfolgend dargestellt:
Mitte
„Eine Statistik zum Bestand und Bau von Fahrradabstellanlagen wird im Bezirk Mitte derzeit sukzessive aktualisiert und steht in den Folgejahren zur Verfügung. Dem Bezirk liegen aus Anfragen durch Bürgerinnen und Bürger, Verkehrskonzepte sowie anderen Untersuchungen sowohl 127 unspezifische Wunschstandorte für Fahrradabstellanlagen als auch 541 Wunschstandorte mit einem gemeldeten Bedarf von insgesamt 9.977 Stellplätzen vor.“
Friedrichshain-Kreuzberg
„Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg plant und baut ca. 900-1.000 Fahrradabstellanlagen pro Jahr.“
Pankow
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin plant im Jahr 2021 noch ca. 870 Fahrradbügel aufzustellen. Detaillierte Planungswerte für die nächsten Jahre liegen noch nicht vor.“
Charlottenburg-Wilmersdorf
„Das unter 1. genannte Konzept hat – einschließlich einer Prognose des Wachstums des Radfahranteils für die nächsten Jahre – ein Bedarf von zusätzlichen rd. 19.600 Fahrradabstellplätzen ermittelt. Das entspricht etwa 9.800 Kreuzberger Anlehnbügeln.
1.500 Anlehnbügel wurden bereits beschafft, die in Tranchen von 500 Stück umgesetzt
werden.“
Spandau
„Gemäß Potenzialanalyse der infraVelo (Stand 12-2020) sollen die vorhandenen Stellplatzangebote an folgenden Standorten erweitert werden:
Regionalbahnhof Albrechtshof: Neubauten im Umfeld des Bahnhofs
Regionalbahnhof Staaken: Neubau von Anlagen, davon 10 zugangsgesicherte Plätze
Bahnhof Spandau/ Rathaus Spandau (Fernbhf, U- und S-Bahn):
U-Bhf Altstadt Spandau: Umbau vorhandener Anlagen zur Schaffung einer Kapazitätsreserve
U-Bhf Zitadelle:
U-Bhf Haselhorst: Sehr hoher Bedarf durch Wohnungsneubau im Norden Spandaus; Umbau vorhandener und Neubau von Abstellanlagen, darunter zugangsgesicherte Abstellplätze.
U-Bhf Paulsternstraße: Umbau vorhandener Anlagen und Neubauten im Umfeld des Bahnhofs
U-Bhf Rohrdamm: Hoher Bedarf, Umbau vorhandener Anlagen und Neubauten im Umfeld des Bahnhofs, davon 22 zugangsgesicherte Stellplätze
U-Bhf Siemensdamm: Sehr hoher Bedarf, Erweiterungs- und Neubauten geplant, davon 65 zugangsgesichert.
Diese Abstellanlagen an Bahnhöfen plant die infraVelo, die dann auch Auskünfte zu der voraussichtlichen Anzahl machen kann.
Der Bezirk plant die Errichtung von mehreren hundert Abstellbügeln (die genaue Anzahl steht noch nicht fest) im Zusammenhang mit der Umsetzung diverser städtebaulicher Fördermaßnahmen (Sanierungsgebiet Wilhelmstadt, städtebaulicher Denkmalschutz
Bei den in der Umsetzung oder Planung befindlichen Wohnungsbauprojekten werden ebenfalls Fahrradabstellanlagen vorgesehen.“
Steglitz-Zehlendorf
„Neben einer Vielzahl von einzelnen kleineren Fahrradabstellanlagen, die regelmäßig ergänzt werden, sind an folgenden Orten größere Fahrradabstellanlagen in Planung: S- Bhf. Mexikoplatz, U-Bhf. Krumme Lanke, S-Bhf. Zehlendorf und S-Bhf. Wannsee.
Für den Bereich Berlinickestraße (S-Bhf. Steglitz) findet gerade die Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde zum Einbau von insgesamt ca. 20 Fahrradbügeln (entspricht 40 Fahrradstellplätzen) statt. Am Stadion Lichterfelde ist geplant 80 Fahrradbügel (entspricht 160 Fahrradstellplätzen) zu errichten. Hierzu sind jedoch noch weitere Abstimmungen mit der Abteilung Sport erforderlich.“
Neukölln
„Im Jahr 2021 sind keine Fahrradbügel in Planung, die mit finanziellen Mitteln aus dem
Kapitel 0730, Titel 52108 errichtet werden.“
Treptow-Köpenick
„Durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurden 2018 die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, mögliche bzw. notwendige Fahrradabstellmöglichkeiten zu benennen. Diese Meldungen wurden dann von der Senatsverwaltung an die Straßenbaulastträger übermittelt.
Grundsätzlich werden durch den Bezirk alle vorgeschlagenen Standorte geprüft.
Für den Bezirk Treptow-Köpenick sind für das Jahr 2021 an 20 Standorten 650 Stellplätze (325 Fahrradanlehnbügel) geplant. Die GB infraVelo GmbH plant ebenfalls Fahrradabstellanlagen, in Abstimmung mit dem Bezirk vorzugsweise an S-Bahnhöfen.“
Marzahn-Hellersdorf
„Für das Jahr 2021 sind 280 Fahrradbügel (= 560 Stellplätze) an 17 Standorten in der
Planung. Die Finanzierung ist noch nicht gesichert.“
Lichtenberg
„Im Bezirk Lichtenberg wird jährlich eine Liste für Abstellanlagen erstellt die dann abgearbeitet wird. Für 2021 ist die Aufstellung von 167 Kreuzberger Bügel an 12 Standorten vorgesehen. Die Vorbereitung der Liste für 2022 ist laufend bis zum Jahresende in Arbeit.“
Reinickendorf
„Es ist geplant bis Ende Juli 2021 an folgenden Standorten Fahrradstellplätze zu er- richten:
Seidelstraße/Holzhauser Str
Mittelinsel
16
Veltheimstr./Schildowerstr.
Haltestelle
14
Berliner Str. (Hermsdorf)
Haltestelle ( 2 Stellen )
32
Karl-Bonhoeffer/Blunckstr.
Zugang U-Bahn
32
Grünrockweg
Zugang U-Bahn
20
Senftenberger Ring
Gehweg
32
Schildower Str.
Grünfläche
16
AnzahlStellplätze insgesamt
162
Bis Ende 2021 sollen noch 28 Stellplätze auf dem bezirkseigenen Gelände Teichstraße
errichtet werden.“
Frage 4:
Wie viele der in § 47 Abs. 4 Satz 1 MobG BE geforderten Fahrradabstellanlagen sind bereits im Bau? Wo befinden sich diese (aufgeschlüsselt nach Bezirk)?
Antwort zu 4:
Hierzu wurden zuständigkeitshalber die Berliner Bezirke abgefragt. Die Antworten sind nachfolgend dargestellt:
Mitte
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen, weil das Bezirksamt Mitte die Antworten auf die Fragen 3 und 4 zusammenfasste.
Friedrichshain-Kreuzberg
„Eine tagesaktuelle Aufstellung ist nicht möglich.“
Pankow
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat im Jahr 2019 324 Fahrradbügel aufgestellt. Im Jahr 2020 wurden 782 aufgestellt. Im Jahr 2021 wurden bereits 102 Fahrradbügel aufgestellt.“
Charlottenburg-Wilmersdorf
„Von der aktuell in Ausführungsplanung/Umsetzung befindlichen Tranche von 500 Bügeln
sollen diesen Monat 100 Bügel verbaut werden.“
Spandau
„Konkrete Planungen für die einzelnen Standorte bestehen derzeit noch nicht. Das SGA hat zur Deckung der hohen Bedarfe deshalb an zwei U- Bahnhöfen bereits Abstellanlagen in eigener Veranlassung errichtet. Am U-Bhf Haselhorst (Ferdinand-Friedensburg-Platz)
sind im unmittelbaren Bereich von U-Bhf und Bushaltestelle 38 Bügel errichtet worden, am U-Bhf Paulsternstraße 24 Bügel (Nonnendammallee, wegen des fehlenden Platzes an den Eingängen auf dem Mittelstreifen der Nonnendammallee)“
Steglitz-Zehlendorf
„Neben einer Vielzahl von einzelnen kleineren Fahrradabstellanlagen, die regelmäßig ergänzt werden, sind zurzeit keine größeren Fahrradabstellanlagen in Bau.“
Neukölln
„Im Jahr 2021 werden 50 Fahrradbügel errichtet, die nicht wie geplant 2020 errichtet
werden konnten.“
Treptow-Köpenick
„Zwischen 2018 und 2020 wurden 330 Fahrradanlehnbügel (660 Stellplätze) errichtet.
Im Jahr 2021 werden derzeit an 4 Standorten 110 weitere Stellplätze (55 Fahrradanlehnbügel) hergestellt.“
Marzahn-Hellersdorf
„Von den für 2021 vorgesehenen Fahrradbügeln ist noch keiner im Bau, da die Finanzierung noch nicht gesichert ist.“
Lichtenberg
„Derzeit kann für Lichtenberg nicht festgestellt werden wieviel Fahrradabstellanlagen (FAA) noch benötigt werden. Hier sind wir auf eigene Ermittlungen bzw. auf die Zuarbeit von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen bzw. anderen Ämtern angewiesen. In 2021 werden an folgenden Standorten FAA aufgestellt
Standort Anzahl FAA
11G03 Grundschule am Gutspark 25
11G05 Grundschule auf dem lichten Berg 25
11G13 Karlshorster Schule Lisztstraße 6 15
11G16 Schule an der Victoriastadt Nöldnerstraße 44 10
11Y10 Manfred v. Ardenne Schule Werneuchener Str. 27 14
11Y11 Immanuel Kant Schule Lückstraß 63 7
Suermondtstraße westlich HST „Am Faulen See“ 3
Kraetkestraße 38 und 41 10
U-Bhf Lichtenberg 14
Storkower Bogen Franz-Jakob-Straße 11
Otto Marquardt-Straße 20
„
Reinickendorf
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen, weil das Bezirksamt Reinickendorf die Antworten auf die Fragen 3 und 4 zusammenfasste.
Frage 5:
Wie viel wird der Bau der in § 47 Abs. 4 Satz 1 MobG BE geforderten 100.000 Fahrradabstellanlagen kosten (aufgeschlüsselt nach Bezirk)?
Antwort zu 5:
Fahrradabstellanlagen sind Anlagen des ruhenden Verkehrs und für diese Anlagen sind nach Allgemeinem Zuständigkeitsgesetz die Berliner Bezirke zuständig. Aufgrund der differenzierten Kostenansätze für die einzelnen Bautypen (zum Beispiel Doppelstockparker, Anlehnbügel, Fahrradstellplätze in Sammelschließanlagen) einschließlich des starken Anstieges des Baupreisindex‘ in den vergangenen Jahren, kann keine allgemeine Aussage getroffen werden, in welcher Höhe je Berliner Bezirk finanzielle Aufwendungen erforderlich sind, um die in § 47 Abs. 4 Satz 1 MobG BE geforderten
100.000 Fahrradabstellanlagen zu errichten.
Frage 6:
Wie lange wird der Bau der in § 47 Abs. 4 Satz 1 MobG BE geforderten 100.000 Fahrradabstellanlagen jeweils dauern (aufgeschlüsselt nach Bezirk)?
Antwort zu 6:
Der Bau einer Fahrradabstellanlage ist abhängig von der Art der geplanten Anlage (z.B. Fahrradbügel, Schließanlage oder Fahrradparkhaus). Ein durchschnittlicher Zeitraum kann daher nicht genannt werden.
Frage 7:
Gibt es eine im Sinne von § 41 Abs. 1 Satz 1 MobG BE gleichwertige Verteilung von Fahrradabstellanlagen in allen Teilen Berlins? Wenn nein: warum nicht? Wenn ja: Wie begründet der Senat dies? Wie wird gewährleistet, dass es eine im Sinne von § 41 Abs. 1 Satz 1 MobG BE gleichwertige Verteilung von Fahrradabstellanlagen in allen Teilen Berlins gibt?
Antwort zu 7:
In § 41 Abs. 1 Satz 1 MobG BE wird ausgeführt, dass das Berliner Radverkehrsnetz gleichwertig in allen Teilen Berlins insbesondere Wohngebiete, Arbeits- und Bildungsstätten, Einkaufsgelegenheiten, kulturelle, soziale und Gesundheitseinrichtungen, Sportzentren sowie Erholungsgebiete verkehrlich miteinander verknüpfen soll. Die Entscheidung, an welchem Standort in welcher Quantität und Qualität Fahrradabstellanlagen errichtet werden sollten, erfolgt in der Regel auf der Grundlage von Bedarfsermittlungen.
Für die Bedarfsermittlungen wurden bisher verschiedene Ansätze gewählt werden, von denen hier beispielhaft die Folgenden genannt werden: Die Standort- und Potenzialanalysen zum Fahrradparken an S- und U-Bahnstationen im Land Berlin, die die GB infraVelo GmbH in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bzw. das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf durchführten, die Umfrage
„#Fahrradbügel für Pankow“ über das Portal mein.berlin.de, die vom Bezirksamt Pankow initiiert und umgesetzt wurde sowie systematische Begehungen in den Bezirken. Durch diese Bedarfsermittlungen soll in den vorgenannten Gebieten eine gleichwertige Verteilung von Fahrradabstellanlagen erreicht werden, so dass die Gebiete optimal für Radfahrende erschlossen sind.
Frage 8:
Wie viele #Leihfahrräder gibt es in Berlin (aufgeschlüsselt nach Anbieter, Bezirk, stationsabhängig und – unabhängig)?
Antwort zu 8:
Aktuell bieten neben dem Unternehmen #nextbike (Stationsgebunden, öffentliches Fahrradverleihsystem des Landes Berlin) folgende Akteure stationsungebundenes #Bikesharing in Berlin an: Call a #Bike, #Donkey Republic, #LimeBike (Pedelecs) und #Avocargo (E-Lastenräder).
Die Flotte des öffentlichen Leihfahrradsystems Berlin, betrieben durch das Unternehmen nextbike, besteht mit Stand Juli 2021 aus rund 4.800 Rädern.
Zu den aktuellen Zahlen der angebotenen Leihfahrräder außerhalb des öffentlichen Systems liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Eine erfolgte Abfrage der genannten Unternehmen wurde nur durch ein Unternehmen innerhalb der gesetzten Frist beantwortet.
Das Unternehmen Donkey Republic teilte mit: „Aktuell hat Donkey Republic GmbH rund
1.400 Fahrräder in der Stadt Berlin, verteilt auf die Bezirke innerhalb der Ringbahn. Fahrräder haben eine sehr hohe Mobilität, daher ist es unmöglich zu bestimmen, wie viele sich in jedem Kiez befinden. Unsere Fahrräder sind alle stationsunabhängig.“
Das Unternehmen Lime hat der Veröffentlichung von unternehmensbezogenen Daten explizit widersprochen.
Ende 2019 lag die Zahl der Leihfahrräder in Berlin bei rund 14.000.
Derzeit werden im Rahmen des Freefloater Anforderungskonzepts aktuelle Zahlen bei den Anbietenden abgefragt (vgl. Antwort zu 14 und 15).
Frage 9:
Wie hoch ist der Bedarf an Leihfahrrädern (aufgeschlüsselt nach Bezirk)? Frage 10:
Wie viele feste Sammelstellen und Rückgabestationen für Leihfahrräder gibt es in Berlin und wie viele sollen zukünftig noch entstehen (aufgeschlüsselt nach Anbieter und Bezirk)?
Frage 11:
Welche straßenverkehrlichen Sondernutzungserlaubnisse wurden erteilt (aufgeschlüsselt nach Anbieter und Bezirk)?
Frage 12:
Ist das Angebot von Leihfahrrädern in allen Bezirken als gleichwertig zu bewerten? Wenn nein, wo ist dies nicht der Fall und warum?
Frage 13:
Gem. § 36 Abs. 6 Satz 2 MobG BE sind straßenverkehrliche Sondernutzungserlaubnisse für Leihfahrradanbieter nur zu erteilen, wenn diesbezügliche Angebote in allen Teilen Berlins gleichwertig bei Bedarf bereitgestellt sind. Ist der Senat der Überzeugung, dass die ausgegebenen Sondernutzungserlaubnisse durch ein gleichwertiges Angebot an Leihfahrrädern in ganz Berlin gerechtfertigt sind? Wenn ja: wie begründet der Senat dies? Wenn nein: warum nicht?
Antwort zu 9, 10, 11, 12 und 13:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 9 bis 13 gemeinsam beantwortet.
Seit der vorhergehenden Schriftlichen Anfrage zu diesem Thema (Schriftliche Anfrage 18/23890 des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 29. Juni 2020 zum Thema: (VI) 2 Jahre Mobilitätsgesetz – Wat bewegt sich beim Radverkehr in Berlins City und Außenbezirken? Fahrradabstellanlagen und Leihfahrräder) haben sich keine grundlegenden Veränderungen (der Rechtslage) ergeben. Die Antworten zu den gleichlautenden Fragen haben daher weiterhin Gültigkeit.
Aktuell beläuft sich die Anzahl der Stationen beim öffentlichen Fahrradverleihsystem Berlin auf 325 Stationen. Für rund 40 weitere Stationen liegen Genehmigungen vor, wovon ein Großteil auf der Fahrbahn sind und besondere bauliche Maßnahmen erfordern. Der Stationsaufbau ist durch die Pandemie nicht in der erwarteten Geschwindigkeit erfolgt.
Die jeweils aktuellen nextbike-Verleihstandorte (Stationen, Rückgabezonen) in ihrer lokalen Verteilung können über die Homepage https://www.nextbike.de/de/berlin/standorte/ abgerufen werden.
Frage 14:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um ein am Nachfragepotenzial orientiertes Angebot an Leihfahrrädern gleichwertig in allen Teilen Berlins im Sinne des MobG BE zu gestalten?
Frage 15:
Welche gesetzlichen Regelungen sind erforderlich, um die Anbieter zu einem in allen Teilen Berlins gleichwertigen Angebot an Leihfahrrädern zu verpflichten?
Antwort zu 14 und 15:
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Aktuell wurde bislang mit dem Anbieter Nextbike ein Aufbau von Mietfahrradstationen vereinbart, der sich auch an dem Nachfragepotenzial orientiert. Insoweit wird auf die Beantwortung der Frage 13 verwiesen. Hinsichtlich stationsunabhängiger Mietfahrradangebote bestehen aktuell hingegen keine Genehmigungspflichten.
Entsprechend hat der Senat derzeit keine Handhabe, um auf die örtliche Ausgestaltung dieser Angebote Einfluss zu nehmen.
Das Land Berlin möchte den Beitrag der stationsunabhängigen Angebote zur Mobilitätswende stärken und nachteilige Effekte so weit wie möglich vermeiden oder mindern. Um dies zu erreichen, sollen verlässliche Grundlagen für die zukünftige Angebotsgestaltung geschaffen werden. Daher hat der Senat eine Änderung des Berliner Straßengesetzes beschlossen, die eine stärkere Steuerung von Mietflottensystemen ermöglichen soll. Diese liegt zur Diskussion und Beschlussfassung dem Abgeordnetenhaus vor.
Als Basis für eine Steuerung hat das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, die Erstellung eines Evaluations- und Anforderungskonzepts beauftragt, das im April 2022 vorliegen soll. Aufbauend auf diesem Konzept soll es zukünftig möglich sein, Freefloater-Angebote mit Blick auf ihren gesamtgesellschaftlichen Nutzen (gemäß der Ziele des MobG) zu optimieren und dabei gleichzeitig privatwirtschaftliche und wettbewerbliche Potenziale zu nutzen. In diesem Rahmen findet aktuell ein Dialogverfahren mit den in Berlin aktiven stationsungebundenen
Anbietenden sowie kommunalen Akteuren statt, um ein Anforderungskonzept für diese zu erarbeiten sowie die Nutzung verschiedener Steuerungsinstrumente zu analysieren.
Frage 16:
Was unternehmen die Ordnungsämter, damit Leihfahrräder nicht gehäuft auf Gehwegen stehen und diese so blockieren?
Frage 17:
Wie viele Angestellte gibt es, die das ordnungsgemäße Abstellen von Fahrrädern kontrollieren (aufgeschlüsselt nach Bezirk)?
Antwort zu 16 und 17:
Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Hierzu wurden erneut – wie bereits für die vorhergehende Schriftliche Anfrage zu diesem Thema mit den identischen Fragen (Schriftliche Anfrage 18/23890 des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 29. Juni 2020 zum Thema: (VI) 2 Jahre Mobilitätsgesetz – Wat bewegt sich beim Radverkehr in Berlins City und Außenbezirken?
Fahrradabstellanlagen und Leihfahrräder) – die Bezirksämter von Berlin angefragt. Die Rückmeldungen haben keine Änderung des Sachstands ergeben, so dass die Antworten aus der genannten Schriftlichen Anfrage weiterhin gelten.
Frage 18:
Wie hat sich die Nutzung von Leihfahrrädern im Rahmen der Coronakrise verändert?
Antwort zu 18:
Hierzu wurden die unter Antwort 8 genannten Unternehmen befragt.
Das öffentliche Leihfahrradsystem Berlins stand während aller Phasen der Pandemielage vollumfänglich und uneingeschränkt zur Verfügung. Insgesamt konnte das System im Jahr 2020 trotz Pandemielage deutlich mehr Fahrten verzeichnen (insgesamt rund 895.000 Fahrten) als im Jahr 2019 (rund 670.000 Fahrten). Beim ersten Lockdown im Frühjahr 2020 folgte auf einen kurzen Einbruch der Zahlen im April eine schnelle Stabilisierung.
Insgesamt entwickeln sich die Nutzungszahlen dynamisch. In den Monaten Januar bis April 2021 wurden bereits mehr als 150.000 Fahrten mit dem öffentlichen Leihfahrradsystem Berlins durchgeführt, trotz Einschränkungen durch die weiterhin geltende Pandemiesituation.
Das Unternehmen Donkey Republic teilte mit: „In den Jahren 2019 und 2020 mussten wir aufgrund des Touristenmangels in der Stadt einen starken Mietrückgang hinnehmen, ab Juni 2021 sehen wir eine leichte Verbesserung der Situation. Die Situation bei den Langzeitpässen ist fast unverändert geblieben.“
Das Unternehmen Lime teilte mit: „Die Fahrten sind um 25 % bis teilweise 40 % länger geworden. Viele Berlinerinnen und Berliner haben Leihräder und vor allem die Lime E- Bikes als Verkehrsmittel für sich entdeckt. Die E-Bikes sind zu einer echten
Mobilitätsalternative für all diejenigen geworden, die es bevorzugen alleine, an der frischen Luft und unter Wahrung der Abstandsregeln von A nach B zu kommen. So hat jede vierte Fahrt mit einem Leihrad eine PKW-Fahrt ersetzt. Zudem wurden rund 25 % aller Fahrten an einem ÖPNV-Knotenpunkt gestartet oder beendet.“
Frage 19:
Wie bewertet der Senat rückblickend die im Zuge der Coronakrise verabschiedete Regelung zur Nutzung von Leihfahrrädern von Nextbike, welche bis zum 17. Mai 2020 für die ersten 30 Minuten kostenlos war, und warum?
Frage 20:
Welche Kosten sind durch die kostenlose Nutzung der Leihfahrräder von Nextbike zusätzlich angefallen, bzw. welche Einnahmen sind weggefallen?
Frage 21:
Wie hat sich die Anzahl der ausgeliehenen Fahrräder von Nextbike durch die Maßnahme verändert?
Antwort zu 19, 20 und 21:
Die Fragen 19, 20 und 21 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Regelung wird als Erfolg bewertet. Innerhalb kürzester Zeit konnte den Berlinerinnen und Berlinern ein attraktives, unkompliziertes Angebot individueller Mobilität im Umweltverbund gemacht werden. Trotz Pandemie-bedingt reduzierter Mobilität insgesamt und dem kompletten Wegfall der touristischen Nutzung stellte sich das System auch in der Phase des ersten Lockdowns unverändert intakt dar, sowohl was Angebot als auch Nutzung betraf.
Die Kosten wurden entsprechend der realen Nutzung zwischen dem Auftraggeber (Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) und den Auftragnehmer (nextbike) abgerechnet, wobei der verfügbare Gesamtbetrag gedeckelt war. Die Gesamtkosten betrugen rund 124.000 € (Brutto), wobei die Abrechnung aus dem Titel des Fahrradverleihsystems selbst (Kapitel 0730; Titel 68353
„Maßnahmen zur Förderung eines öffentlichen Leihfahrradsystems“) erfolgte. Eine Mittelaufstockung oder Verstärkung des Titels erfolgte nicht. Aus der Maßnahme selbst resultiert kein Einnahmeausfall. Vielmehr konnte auch neuen Nutzenden ein Zugang zum System geschaffen und die Vorteile dieser Lösung verdeutlicht werden. Langfristig ist dadurch eher mit einer intensiveren Nutzung zu rechnen.
Frage 22:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Wurden in Vorbereitung der Ausschreibung der Machbarkeitsstudien zum Bau von Fahrradparkhäusern an den Berliner U- und S-Bahnhöfen die Bedarfe an den S-Bahnhöfen in Treptow-Köpenick geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 1:
Im Rahmen von Standort- und Potenzialanalysen, die die GB #infraVelo GmbH an 236 Berliner #ÖPNV-Stationen (Stationen des Öffentlichen Personennahverkehrs) durchgeführt hat, wurden die Bedarfe für Fahrradabstellflächen bis zum Jahr 2030 untersucht. Im Bezirk #Treptow-Köpenick wurden von der GB infraVelo GmbH insgesamt 17 S- und U-Bahnhöfe untersucht. In der nachfolgenden Tabelle sind die Ergebnisse der Standort- und Potenzialanalysen zu entnehmen.
Die Ergebnisse der Standort- und Potenzialanalysen sind bereits ausgewertet worden, eine Vorschlagsliste mit den Stationen, die priorisiert werden sollten, wurde an die jeweiligen Bezirke übermittelt. Über die Durchführung von Machbarkeitsuntersuchungen an Standorten mit hohem Bedarf und Potenzial für ein Fahrradparkhaus wird im nächsten Abstimmungsschritt mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und den Bezirken entschieden.
Tabelle: Ergebnisse der Standort- und Potenzialanalysen für 17 S- und U-Bahnhöfe im Bezirk Treptow-Köpenick
Bahnhof
Ist-Angebot
(Stellplätze)
Bedarf 2030*
(Stellplätze)
ErforderlichneueStellplätze
(Stellplätze)
Grünau
499
719
220
Schöneweide
133
618
485
Treptower Park
396
687
291
Adlershof
528
626
98
Baumschulenweg
148
338
190
Wilhelmshagen
106
215
109
Köpenick
404
796 (1.353**)
392 (949**)
Friedrichshagen
628
874
246
Wuhlheide
94
135
41
Spindlersfeld
124
274
150
Rahnsdorf
340
909
569
Plänterwald
62
170
108
Altglienicke
96
189
93
Grünbergallee
150
112
0, da Bedarf gedeckt***
Hirschgarten
170
234
64
Oberspree
36
24
0, da Bedarf gedeckt***
Betriebsbahnhof Schöneweide
38
76
38
* Für die Bedarfsermittlung bis zum Jahr 2030 flossen mehrere Faktoren in die Erstellung der Prognose ein. Die derzeitige Auslastung wurde mit einem jahreszeitlichen Korrekturfaktor, einem Faktor für den Zuwachs an Einwohnerinnen/Einwohnern und mit einem Faktor für die Steigerung des #Bike+Ride-Anteils von 3 % auf 5 % multipliziert.
** Bei der Potenzialflächensuche ist die Option für ein #Fahrradparkhaus und somit eine deutliche Verbesserung der Angebotsqualität gegeben, daher wurde ein Zuwachspotenzial (70%) auf die Bedarfsprognose angewendet.
*** auch bei einer bereits erfolgten Bedarfsdeckung erfolgen Flächenprüfungen, um einen Anteil an gesicherten Anlagen realisieren zu können.
Frage 2:
Teilt die Senatsverwaltung die Auffassung, dass durch die Errichtung von sicheren Fahrradparkhäusern an den S-Bahnhöfen Treptower-Park, Baumschulenweg, Schöneweide, Adlershof und Köpenick die Attraktivität des ÖPNVs deutlich gesteigert und der Umstieg auf das Rad und den ÖPNV gefördert werden würde?
Antwort zu 2:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verfolgt das Ziel, den Anteil der Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fuß/Rad/ÖPNV) deutlich zu steigern. Dieses Ziel kann durch unterschiedliche Maßnahmen erreicht werden, die ein Umsteigen auf den Umweltverbund fördern. Eine geeignete Maßnahme ist, das Angebot an Bike&Ride- Fahrradstellplätzen an S- und U-Bahnhöfen zu erhöhen.
Dieses Angebot an Bike&Ride-Fahrradstellplätzen beschränkt sich jedoch an den genannten S-Bahnhöfen nicht nur auf Fahrradparkhäuser, in denen auch gesicherte Fahrradstellplätze angeboten werden können. Auch andere Bautypen sind denkbar, um das Angebot zu verbessern. Zu diesen zählen unter anderem Sammelschließanlagen, Fahrradstationen, Fahrradboxen und Doppelstockpark-Systeme.
Frage 3:
Teilt die Senatsverwaltung die Auffassung, dass gerade in den Berliner Außenbezirken die Verkehrswende gelingen muss, um den Verkehr in der Innenstadt nachhaltig zu reduzieren und daher alle Anstrengungen sich auf diese Gebiete Berlins konzentrieren müssen?
Antwort zu 3:
Die Entscheidungen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bezüglich der Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradparkens richten sich nach den Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes. In dem Gesetz wird ausgeführt, dass die Auswahl der Standorte, an denen Fahrradabstellanlagen errichtet werden sollen, sich am derzeitigen und zukünftigen Bedarf des Fahrradverkehrsaufkommens orientieren sollen. Alle Teile Berlins sind gleichwertig zu berücksichtigen. (§ 47 Abs. 1 Berliner Mobilitätsgesetz).
Die Anstrengungen des Senats, das Angebot an Fahrradstellplätzen zu verbessern, beziehen sich damit auf die gesamte Stadt und orientieren sich an dem Bedarf an Fahrradstellplätzen am jeweiligen Standort. Durch dieses Vorgehen wird angestrebt, dass der Modal-Split der Verkehrsmittel des Umweltverbundes steigt und so alle Berliner Bezirke von der Verkehrswende profitieren.
Darauf fährt Berlin ab. Mit dem neuesten Update bietet #Jelbi, die innovative Mobilitätsplattform der #BVG, in der deutschen Hauptstadt jetzt alle Alternativen zum eigenen Auto aus einer Hand. Mit der Einbindung von #Taxi Berlin, einer der innovativsten Taxivermittlungen Europas, ist ein weiterer Meilenstein geschafft, um die urbane Mobilität von morgen schon heute zu erleben und mitzugestalten.
Das Update ist für Android-Geräte schon seit Dienstag online und inzwischen an viele Nutzer ausgerollt. Das Update für Apple-Nutzer wird derzeit fertiggestellt. Die weitere Einführung läuft schrittweise in den kommenden Tagen.
In nur einer App, mit nur einer Registrierung können Jelbi-Nutzer*innen mit dem Update auf bis 27.000 Fahrzeuge zugreifen – so viele wie bei keiner anderen #Mobilitätsplattform in Deutschland. Mit Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs, mit Car- und #Bike-Sharing, auf E-Motorrollern und E-Tretrollern, in #Ridesharing-Kleinbussen oder Taxis sind sie komfortabel und umweltfreundlich unterwegs. Ganz wie es zur jeweiligen Lebenssituation passt.
„Wir sind sehr zufrieden und ein bisschen stolz darauf, wie sich unsere Mobilitäts-App seit dem Start im vergangenen Jahr entwickelt hat“, sagt Eva Kreienkamp, Vorstandsvorsitzende der BVG. „Mit den Berliner Taxis haben wir nun einen Partner an Bord, der ebenso zu unserer Stadt gehört und in ihr verwurzelt ist wie die BVG. Jetzt können wir endgültig mit Fug und Recht sagen: Jelbi bietet alle Alternativen, die es in Berlin zum eigenen Auto gibt.“
„Das Taxi gehört zu Jelbi, denn: Es ist ein öffentliches Verkehrsmittel und hat wie Bus und Bahn eine Beförderungs- und Tarifpflicht, das macht seine Verlässlichkeit aus. Digital und bargeldlos kann das Taxi übrigens schon lange, aber nicht nur das: Bei allen Fragen ist Taxi Berlin auch telefonisch rund um die Uhr für alle erreichbar – das bietet nicht jeder. Mit dieser zukunftsweisenden Kooperation machen die BVG und Taxi Berlin die Stadt wieder ein Stück mobiler“, sagt Hermann Waldner, Geschäftsführer von Taxi Berlin.
Mit jedem Schritt wird das bereits mit dem Deutschen Mobilitätspreis 2019 ausgezeichnete Angebot noch attraktiver. Inzwischen haben bereits mehr als 200.000 Menschen die Jelbi-App heruntergeladen, etwa 100.000 haben sich bei der Plattform registriert. Am häufigsten fahren Jelbi-Nutzerinnen und -Nutzer mit Bussen und Bahnen (51 Prozent). Der Rest entfällt – ganz nach jeweiligem Bedarf – auf die unterschiedlichen Sharing-Angebote.
Potsdam. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) hat heute ein Gutachten zum Bedarf von #Bike-and-Ride (#B+R) und #Park-and-Ride-Anlagen (#P+R) im Land Brandenburg bis 2030 veröffentlicht. Demnach wird mit steigenden #Pendlerzahlen ein erheblicher Ausbau der Fahrrad- und Pkw-Abstellplätze im Land notwendig sein, um den Fahrgästen weiterhin einen attraktiven Zugang zum #Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu ermöglichen.
Der Bedarf wird aber nicht nur wegen zunehmender Pendler_Innenzahlen steigen, sondern auch, weil der ÖPNV im Rahmen des Infrastrukturprojektes #i2030 ausgebaut und eine Verlagerung vom Pkw-Verkehr zum ÖPNV angestrebt wird. Um diese Ziele zu erreichen, haben Brandenburgs Verkehrsminister Guido Beermann und Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther auf Basis des Gutachtens eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet. Die beiden Länder wollen beim Ausbau von Park-and-Ride- und Radabstellanlagen an Brandenburger Bahnhöfen, die von vielen Berufspendler_Innen genutzt werden, künftig enger zusammenarbeiten: Neben der Entwicklung eines gemeinsamen strategischen Vorgehens im Metropolraum Berlin-Brandenburg wird auch eine gemeinsame Finanzierung angestrebt.
Verkehrsminister Guido Beermann:
„Täglich pendeln mehr als 300.000 Menschen regelmäßig zwischen Brandenburg und Berlin. Hinzu kommen viele weitere Pendler_Innen innerhalb Brandenburgs. Durch gute und sichere Anbindungen beim Umstieg vom Auto oder Fahrrad auf die Bahn wollen wir noch mehr Menschen dazu bewegen, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Das reduziert die Verkehrsbelastung in den Innenstädten und trägt zum Klimaschutz bei. Dafür sind gute Parkmöglichkeiten für Pkw- und Fahrradfahrer_Innen an Bahnhöfen und Haltepunkten nötig. Wir wollen deshalb den Aus- und Neubau von Stellplätzen für Autos und Fahrräder vorantreiben. Dafür arbeiten wir eng mit Berlin und allen anderen beteiligten Akteuren zusammen.“
Verkehrssenatorin Regine Günther:
„Mit der neuen Kooperation intensivieren wir die Zusammenarbeit mit Brandenburg, um die gesamte Metropolregion klima- und umweltfreundlicher sowie sicherer zu gestalten. Gerade die vielen Pendlerinnen und Pendler sollen an den stark genutzten Bahnhöfen einfach auf den ÖPNV umsteigen können, um gar nicht erst mit dem Auto nach Berlin reinzufahren. Weniger Verkehr und mehr Komfort sind das Ziel. Darüber hinaus sollen die vorhandenen Potenziale bei der Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV durch den Ausbau der notwendigen Radabstellanlagen erschlossen werden.“
VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel:
„Wir haben einen leistungsstarken Schienenpersonennahverkehr im VBBLand, den wir in Zukunft noch weiter ausbauen möchten, indem wir vermehrt Angebote für PendlerInnen schaffen. Zur Verbesserung der Verknüpfung am Bahnhof zwischen dem Bahnverkehr und den Park-and-Ride (P+R) und Bike-and-Ride (B+R)-Anlagen möchten wir die Kommunen bei der Bedarfsberechnung, Gestaltung und Förderung aktiv unterstützen und dazu eine Beratungsstelle einrichten. Damit setzen wir beim VBB künftig noch stärker auf eine geteilte und nachhaltige Mobilität.“
Die Verkehrsprognose 2030 des VBB sagt vor allem auf den pendlerstarken Verkehrskorridoren von und nach Berlin eine weitere Zunahme der Fahrgastzahlen im Schienenpersonennahverkehr voraus. Wie das Gutachten zeigt, wird damit auch der Bedarf an Stellplätzen für Autos und Fahrräder deutlich steigen. Die Studie geht von einem Bedarf von 21.500 B+R-Stellplätzen und 8.800 P+R Stellplätzen bis 2030 aus. Daraus resultiert ein Investitions- und Finanzbedarf von insgesamt rund 150 Millionen Euro. Dies zeigt, wie groß die Herausforderung für die Kommunen in Brandenburg ist. Der VBB will hierbei nicht nur fachlich, sondern auch bei der Akquise von Fördermitteln unterstützen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Aktivierung der Flächen für B+R- und P+R-Anlagen. Die Partner brauchen für den Bau und die Finanzierung intelligente Lösungen.
Die Brandenburger Landesregierung unterstützt entsprechend dem Koalitionsvertrag den Ausbau von Bahnhöfen und Bahnhofsumfeldern zu modernen Mobilitätszentralen, insbesondere die Schaffung zusätzlicher B+R- und P+R-Anlagen sowie Sharing-Angebote. Brandenburg hat in den letzten Jahren durch das Landesförderprogramm „ÖPNV-Invest“ und über die EFRE-Richtlinie Mobilität erhebliche Anstrengungen unternommen, die Kommunen beim Thema Fahrradabstellflächen zu unterstützen. So sind neben kleineren B+R Anlagen auch größere Fahrradparkhäuser entstanden – beispielsweise in Potsdam, Bernau, Oranienburg und Königs Wusterhausen (im Bau). Ebenfalls werden P+R-Anlagen durch die genannten Landesförderprogramme unterstützt.
Um den Aus- und Neubau von P+R und B+R in Brandenburg voranzutreiben, empfiehlt das Gutachten eine enge Kooperation aller Beteiligten wie dem Land Brandenburg, dem Land Berlin, den Kommunen, dem Bund, dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), der Deutschen Bahn und der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) vor dem Hintergrund eines strategischen Ausbauprozesses. Darüber hinaus gibt die Studie Handlungsempfehlungen für die Bereiche Förderung und Finanzierung, Bau, Aktivierung von Flächen, Betrieb und Unterhalt sowie Kommunikation vor und analysiert den genauen Bedarf an den Bahnhofsstationen im Land.
Im Rahmen des Gutachtens wurde auch ein neuer Leitfaden „Parken am Bahnhof“ erarbeitet. Dieser eröffnet Kommunen die Möglichkeit, anhand ihrer spezifischen Daten den Stellplatzbedarf und die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln.
Das neue Gutachten zum Bedarf an B+R und P+R Anlagen im Land Brandenburg bis 2030 wurde vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg beauftragt und vom VBB herausgegeben. Ziel war es, mit der Studie das B+R und P+R Konzept für das Land Brandenburg aus dem Jahr 2010 zu aktualisieren.
Frage 1:
Wer ist für die Schaffung weiterer #P&R-Plätze im Berliner Verkehrsnetz und für das unmittelbare Umland
zuständig, welche Abstimmungen mit dem Land Brandenburg und Konzepte insgesamt gibt es?
Antwort zu 1:
Im Land Berlin sind die Bezirke für Planung und Betrieb der #Park+Ride-Anlagen (#P+R)
zuständig. Im Land Brandenburg liegt die Zuständigkeit bei den dortigen Kommunen.
Aktuell wird vom VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) im Auftrag des Landes
Brandenburg eine Bedarfsanalyse für Park+Ride- und Bike+Ride (B+R)-Anlagen
durchgeführt und der dortige Leitfaden überarbeitet. Ergebnisse werden zeitnah erwartet.
Darüber hinaus sind die beiden Länder Berlin und Brandenburg diesbezüglich einer
Kooperation bei der zukünftigen Schaffung von Park+Ride- sowie Bike+Ride-Stellplätzen
in der Hauptstadtregion gegenwärtig in konstruktiven Gesprächen.
Frage 2:
Welche personellen und finanziellen Mittel zu 1. stehen für etwaige Umsetzungspläne zur Verfügung?
Antwort zu 2:
Im Haushalt 2020/21 stehen dem Senat keine entsprechenden Mittel zur Verfügung. Das
Land Brandenburg verfügt über ein Förderprogramm für Park+Ride- und Bike+RideAnlagen. Zudem erfahren die dortigen Kommunen in der Regel durch die Landkreise
zusätzliche Unterstützung.
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Frage 3:
Teilt der Senat die Auffassung, dass P&R-Plätze zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV führen, sein Fahrzeug
insbesondere in den Außenbezirken und am Stadtrand stehen zu lassen, um dann mit der S-Bahn oder
anderen öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstadt zu fahren? (Bitte um begründete Antwort.)
Frage 5:
In welchen Bezirken und an welchen Bahnhöfen sieht der Senat welche Bedarfe an (zusätzlichen) P&RPlätzen?
Antwort zu 3 und 5:
Der Errichtung von Park+Ride- (P+R) und #Bike+Ride-Anlagen (#B+R) wird grundsätzlich
eine Verlagerungswirkung der Pendlerverkehre auf den öffentlichen Verkehr zugetraut.
Jedoch vertritt der Senat die Auffassung, dass P+R-Anlagen an den wohnortnächsten
Bahnhöfen oder Haltepunkten des öffentlichen (Schienen-) Verkehrs anzulegen sind. Nur
dann sind die Straßenentlastung und die Auslastung des ÖPNV-Angebotes (Angebot des
Öffentlichen Personennahverkehrs) optimal. Das heißt, dass für Pendlerinnen und Pendler
aus Brandenburg die Anlagen möglichst in Brandenburg errichtet werden sollten. In den
Stadtrandlagen von Berlin und mit zunehmender Nähe zum S-Bahn-Ring besteht das
Problem, ausreichende und geeignete Flächen in Bahnhofsnähe zu finden und für
Park+Ride verfügbar zu machen (konkurrierende höherwertige Nutzungen).
In Anbetracht der großen Potenziale bei der Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV befasst
sich das Land Berlin schwerpunktmäßig mit der Realisierung von B+R-Anlagen und dem
Ausbau der #Radinfrastruktur.
Auch der gültige Nahverkehrsplan verfolgt u.a. das Ziel, die Erreichbarkeit des nächsten
Bahnhofs weiter auszubauen. Zudem wird das gemeinsam mit dem Land Brandenburg
laufende Projekt i2030 zur maßgeblichen Verbesserung der Pendlersituation in der
Metropolregion beisteuern.
Frage 4:
Wie hat sich die Anzahl von P&R-Plätzen seit 2017 entwickelt und welche Pläne gibt es bis zum Ende der
Legislaturperiode 2021?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/18133 zur Zukunft der
P+R-Parkplätze in Berlin vom 21.03.2019 wurden die der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz vorliegenden Rückmeldungen der Bezirke zu diesen Themen
zusammengefasst. Neue Erkenntnisse liegen dem Senat nicht vor.
Frage 6:
Welche wann gefassten Beschlüsse von welchen Bezirksverordnetenversammlungen und übermittelten
Anwohnerinteressen sind dem Senat bekannt, welche die Schaffung von P&R-Plätzen fordern, wie wurde und
wird mit diesen ggf. jeweils umgegangen?
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Antwort zu 6:
Dem Senat sind nicht alle BVV-Beschlüsse bekannt, dies gilt auch aufgrund der
Zuständigkeit der Bezirke für wesentliche Aufgaben in Zusammenhang mit P+R. Anfragen
von Bürgerinnen und Bürgern beziehen sich i.d.R. auf die Verfügbarkeit einzelner
Standorte, Fragen aus den Bezirken auf die unterstützende Wirkung der
Parkraumbewirtschaftung im Umfeld von Bahnhöfen zur Vermeidung von Überlastungen,
während Fragen aus Umlandgemeinden häufig die Tarifausweitung des Tarifgebiets B
betreffen.
Frage 7:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat und welche konkreten Pläne gibt es, den #Regionalverkehr zur
Entlastung der #S-Bahn auszubauen?
Antwort zu 7:
Der Ausbau des Schienenverkehrs ist für den Regionalverkehr und die S-Bahn
gleichermaßen notwendig, dies gilt sowohl für das Angebot als auch die Infrastruktur. Im
Rahmen des Projektes #i2030 werden gemeinsam mit dem Land Brandenburg sowohl
Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit im Regional- wie auch im S-BahnVerkehr betrachtet. Für den Regionalverkehr zählen dazu insbesondere die vorgesehene
Durchbindung von #Prignitzexpress und #Heidekrautbahn nach Gesundbrunnen, der Ausbau
der #Hamburger Bahn sowie die mögliche Reaktivierung der #Potsdamer Stammbahn.
Zudem sind im Nahverkehrsplan Berlins zahlreiche Maßnahmen zum Ausbau des
Angebotes enthalten, die sukzessive umgesetzt werden. So werden bereits mit der
Betriebsaufnahme im Vergabenetz #Elbe-Spree die Leistungen beispielsweise auf den
Strecken Cottbus – Berlin – Nauen, Bad Belzig – Berlin, Ludwigsfelde – Berlin und
Brandenburg (Havel) – Berlin – Frankfurt (Oder) signifikant erhöht. Auf dem Laufweg
Ludwigsfelde/Wünsdorf-Waldstadt – Flughafen BER – Ostkreuz – Oranienburg/Eberswalde
mit den Zwischenhalten Schöneweide, Ostkreuz, Lichtenberg und Hohenschönhausen
wird auf diesem Kernabschnitt künftig ein 30-Minuten-Takt angeboten.
Mehrleistungen sind auch im S-Bahn-Angebot vorgesehen, sobald die
Fahrzeugverfügbarkeit solche dort zulässt. Eine Entlastung der S-Bahn durch
Regionalverkehre ist jedoch weder möglich noch zweckmäßig. Berührungspunkte
zwischen den Regionalverkehrsstrecken und der S-Bahn bestehen nur in überschaubarer
Zahl, viele Gebiete der Stadt verfügen über höchstens einen Regionalbahnhof im weiteren
Einzugsbereich, eine Flächenerschließung ist mit dem Regionalverkehr innerhalb Berlins
nicht möglich. Der Regionalverkehr dient vielmehr auch nicht dem innerstädtischen
Verkehr bzw. der Anbindung des direkt angrenzenden Umlandes mit S-Bahn-Bedienung,
sondern der Anbindung der Region und dem schnellen Verkehr in die Mittel- und
Oberzentren des Landes Brandenburg. Der kapazitätsmäßige Beitrag, den der
Regionalverkehr im Vergleich zur S-Bahn in dichtem Takt leisten kann, ist verhältnismäßig
gering. Zudem lassen die langen Linienläufe von teilweise über 300 km eine
wirtschaftliche Bedienung im Umlandverkehr auch nicht zu, dazu müssten auf weiten
Teilen der Strecke bis in die Bundesländer Sachsen-Anhalt und MecklenburgVorpommern Kapazitäten angeboten und finanziert werden, die dort gar nicht notwendig
sind. Hinzutritt der Umstand, dass das Schienennetz des Regionalverkehrs weitestgehend
ausgelastet ist, über die oben genannten, bereits fest geplanten Mehrverkehre hinaus
4
können weitere Züge auch mittelfristig nur in sehr begrenzten Umfang in den Knoten
Berlin eingebunden werden. Die Weiterentwicklung des Regionalverkehrsangebotes
erfolgt daher überwiegend entsprechend der Anforderungen und vorhandenen
Nachfragesteigerungen der Verkehre in und aus der Region.
Frage 8:
Welche neuen Buslinien, Straßenbahnlinien, S-Bahnerweiterungen und U-Bahn-Verlängerungen wurden seit
2017 vom Senat mit welchen Zeitplänen in Auftrag gegeben?
Antwort zu 8:
Das gesamte vorhandene Angebot des ÖPNV wird auf Grundlage des Nahverkehrsplanes
(NVP) weiterentwickelt, der in seiner jeweils gültigen Version Vorgaben für die
Angebotsplanung enthält. Dabei spielt eine Vielzahl an Faktoren eine Rolle, die darauf
ausgerichtet sind, die Kapazitäten so auszuweiten, dass sie dem im
Stadtentwicklungsplan Verkehr angegeben Modal-Split-Zielen für den ÖPNV gerecht
werden. Die Anzahl der Buslinien ist für eine Ableitung der Kapazitätsentwicklung wenig
aussagekräftig, da ein wesentlicher Teil der Angebotsentwicklung im Busbereich in der
Ausweitung des Angebots auf bestehenden Linien besteht. Seit 2017 bis zum
Jahresfahrplan 2020 ist das Busangebot insgesamt von 91,6 auf 93,6 Mio.
Fahrzeugkilometer pro Jahr ausgeweitet worden. Hinzu kommen bspw. neue Linienäste
oder Verlängerungen bestehender Linien. Analog besteht auch bei der Straßenbahn ein
wesentlicher Teil der Maßnahmen in Angebotsausweitungen auf vorhandenen Strecken,
von 2017 bis 2020 von 20,4 auf 20,9 Mio. Zugkilometer p.a. Nähere Details zu den
Grundsätzen der Angebotsplanung enthält für die Jahre bis 2018 das Kapitel IV des NVP
2014-2018
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/download/n
ahverkehrsplan_2014-2018.pdf), im aktuellen NVP das Kapitel V zur Entwicklung der
Angebote des ÖPNV bis 2023/2035
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/download/n
vp2019-2023/NVP_2019-2023.pdf).
Hinsichtlich der Beauftragung von Planungen ist auf die laufenden Planungsaufträge an
die BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) zum Ausbau des Straßenbahnnetzes (Turmstraße I,
Adlershof II, u.ä.) zu verweisen. Bei U-Bahnen wird gemäß des Beschlusses u.a. zum
NVP 2019-2023 die Machbarkeit verschiedener Streckenverlängerungen von U-Bahnen
(U6, U7 und U8) geprüft. Bei den S- und Regionalverkehren wird auf die Antwort zu 7.
verwiesen.
Frage 9:
Welche Anstrengungen des Senats gibt es zur Ausweitung des AB-Tarifbereichs, um den ÖPNV attraktiver zu
machen?
Antwort zu 9:
Der Senat teilt nicht die Annahme, dass durch eine Verschiebung der Tarifgrenze
zwischen Berlin B und Berlin C der ÖPNV dergestalt attraktiver würde, dass dadurch
bestehende Probleme an der Tarifgrenze gelöst würden.
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Aktuell sind die Tarifgrenzen im VBB verständlich und leicht merkbar: der S-Bahn-Ring ist
die Grenze von Berlin A, die Berliner Landesgrenze umfasst Berlin B. Durch eine
Ausweitung würde dieser große Vorteil verloren gehen, der Tarif würde schwerer zu
verstehen und erklärungsbedürftiger. Hinzu kommt, dass – je nach Ausgestaltung – mit
Mindereinnahmen von 12-25 Mio. Euro zu rechnen wäre, die von den
Verkehrsunternehmen zu kompensieren wären. Die Nachteile stehen nicht im Verhältnis
zu den Vorteilen: Stationen direkt hinter der Landesgrenze sind durch die Entwicklungen
auf dem Immobilienmarkt und meist vergleichsweise kurze Fahrzeiten ins Berliner
Zentrum auch ohne Verschiebung der Tarifgrenze attraktiv. Zudem würde durch eine
Verschiebung der Tarifgrenze die Problematik der Einpendlerinnen und Einpendler aus
Brandenburg und des damit verbundenen Parkdrucks nicht gelöst, sondern nur zu weiter
außerhalb gelegenen Stationen verlagert werden. Der finanzielle Vorteil für wenige
Fahrgäste, die durch eine Verschiebung der Tarifgrenze bessergestellt würden, müsste
durch alle Fahrgäste kompensiert werden, was zu einer tariflichen Ungerechtigkeit führt.
Eine Ausweitung des Tarifbereichs B auf das Gebiet des Landes Brandenburg könnte
auch nicht durch das Land Berlin alleine, sondern nur in den Gremien des VBB zusammen
mit dem Land Brandenburg und den Brandenburger Verkehrsunternehmen und
Aufgabenträgern entschieden werden.
Frage 10:
Gibt es einen Maßnahmenplan zur Umsetzung des Mobilitätsgesetzes für die Berliner Außenbezirke? Wenn
ja, welche Maßnahmen und konkreten Ziele in welchem Zeit- und Kostenrahmen gibt es? (Bitte um Angaben
zu jedem Bezirk und bezirksübergreifende Maßnahmen.)
Antwort zu 10:
Das Mobilitätsgesetz regelt, in welchen Planwerken entsprechende Maßnahmen erarbeitet
und definiert werden müssen. Diese Maßnahmen werden dann nach Maßgabe des
Haushaltsgesetzgebers sukzessive umgesetzt. Nicht alle derartigen Planwerke sind
bereits erarbeitet, so dass eine Auflistung hier entfällt. Bezüglich des ÖPNV wird auf den
bereits verabschiedeten Nahverkehrsplan und die darin festgelegten Maßnahmen
verwiesen.
Die Frage nach einem gezielten Maßnahmenplan für die Außenbezirke zielt vermutlich auf
den bereits in früheren Schriftlichen Anfragen hinterfragten Begriff der „gleichwertigen
Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins“ aus dem Berliner Mobilitätsgesetz ab (§ 1
Abs. 1 MobG) ab. „Gleichwertig“ ist jedoch nicht gleichbedeutend mit „gleich“, insofern
bedarf es auch keines gesonderten Maßnahmenplans für Außenbezirke, da der
wesentliche Maßstab für die Gleichwertigkeit die über alle Verkehrsträger gesamthaft
beurteilte Erschließungswirkung ist. Hierzu wurde bezogen auf den ÖPNV bereits in der
Antwort auf die Schriftliche Anfrage S18-20169 auf die entsprechenden
Untersuchungsergebnisse im Nahverkehrsplan 2019-2023 verwiesen, u.a. auf die
Ausweitung des 10-Minuten-Taktes und die Einführung bedarfsgesteuerter Verkehre.
Frage 11:
In welchem Umfang stehen Mittel für die Sanierung und Erweiterung des Radverkehrsnetzes zur Verfügung?
(Bitte um Angaben zu jedem Bezirk und der konkreten vorgesehenen Maßnahmen.)
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Antwort zu 11:
In den Haushaltsjahren 2020 und 2021 stehen für die Sanierung und Erweiterung des
Radverkehrsnetzes im Kapitel 0730 bei den Titeln 52108, 68228, 72016 und 89116
insgesamt Mittel in Höhe von 44,2 Mio. Euro zur Verfügung. Die Mittel der Titel 52108 und
72016 können den Bezirken zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen werden.
Hinzu kommen Mittel in Höhe von insgesamt 96 Mio. Euro der Programme SIWANA III, IV
und V.
Die Aufteilung der Mittel auf die verschiedenen Einzelprojekte bzw. auf die einzelnen
Bezirke wird erst im Laufe des jeweiligen Haushaltsjahres kurzfristig festgelegt.
Frage 12:
Mit welchem Mittelansatz und welchen Maßnahmen wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im
Kontext Mobilität gestärkt?
Antwort zu 12:
Für den ÖPNV gilt die grundsätzliche Vorgabe der vollständigen Barrierefreiheit ab 2022,
Festlegungen hierzu trifft der NVP in Kapitel III.4, Barrierefreiheit. Es muss grundsätzlich
gewährleistet sein, dass alle Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die sich – ggf.
durch Gebrauch persönlicher Hilfsmittel wie bspw. Rollstühle, Rollatoren oder Langstöcke
– im öffentlichen Raum autonom bewegen, dies auch bei der Nutzung des ÖPNV können.
Analog müssen sie, wenn sie mit Begleitpersonen im sonstigen öffentlichen Raum
unterwegs sind, mit diesen auch den ÖPNV nutzen können.
Besonders herausfordernd ist dabei der barrierefreie Ausbau aller Haltestellen (siehe
hierzu im Detail auch die Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/22692), die
Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips bei der Fahrgastinformation auch im
Oberflächenverkehr mit Bus und Straßenbahn (siehe Kapitel III.4.4.3 im NVP) sowie die
Gewährleistung alternativer barrierefreier Beförderungsmöglichkeiten im Fall von
Störungen und noch fehlendem barrierefreien Ausbau (siehe Kapitel III.4.5.4 im NVP).
Für den öffentlichen Straßenraum stehen mit dem Sonderprogramm „Barrierefreie
öffentliche Räume“ („Bordabsenkungsprogramm“) finanzielle Mittel zur Verfügung. Ziel des
Programms ist, alle wesentlichen Fußverkehrsverbindungen und Gehwege an
Einmündungen und Kreuzungen barrierefrei herzustellen.
Die Priorisierung der umzusetzenden Maßnahmen nimmt der jeweilige Bezirk,
insbesondere in Abstimmung mit dem Bezirksbeauftragten für Menschen mit
Behinderungen, eigenständig vor.
Im Jahr 2020 belaufen sich die eingeplanten Kosten auf 1,8 Millionen Euro. Jedem Bezirk
wurden somit zu Beginn des laufenden Jahres 150.000 Euro für die
Maßnahmenumsetzung in auftragsweiser Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt.
Berlin, den 03.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Der Senat will das #Bike-Sharing-Angebot auf die #Außenbezirke ausweiten. Dafür wird das System neu konzipiert.
Ob Berliner oder Tourist: Wer zu Fuß in der Stadt unterwegs ist, kann bei Bedarf schnell auf ein Leihfahrrad zurückgreifen. Kurz mit dem Smartphone entsperren, schon sitzt man auf dem Rad – zumindest im Zentrum. Alle Berliner in den Außenbezirken hingegen gucken meist in die Röhre. Shared Mobility, also #Leihangebote, um von A nach B zu kommen? Am Stadtrand Fehlanzeige. Dieses Problem will der Senat jetzt angehen. Das #Leihfahrradsystem wird auf Druck der rot-rot-grünen Koalition gerade neu konzipiert und künftig auf die Außenbezirke ausgeweitet.
Die Entscheidung ist das Ergebnis der Haushaltsverhandlungen im vergangenen Dezember. Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen forderten auf Vorschlag der Linken, das vom Land mit Millionen geförderte Leihradsystem von #Nextbike bis an den Stadtrand zu erweitern. Da dies nicht einfach möglich ist, wie die von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) geführte Senatsverkehrsverwaltung urteilte, erteilten die Parlamentarier an Günthers Haus den Auftrag zur Neukonzeptionierung und Ausdehnung. Damit soll das ganze Leihfahrradsystem für die Zeit ab 2022 neu ausgeschrieben werden.
Der Senat will eine Firma beauftragen, an 20 Bahnhöfen das #Fahrradparken zu analysieren. Dass Ständer in Berlin fehlen, weiß aber jeder.
Gut 330 Stationen hat das Berliner S- und U-Bahn-Netz. Für genau 20 davon möchte der Senat jetzt wissen, wie viele #Fahrradständer dort gebaut werden können. Die senatseigene „#Infravelo“-Gesellschaft sucht per Ausschreibung ein Planungsbüro, das dies ermitteln soll. Genannt werden 20 größere Stationen, zum Beispiel Hauptbahnhof, Eberswalder Straße, Nikolassee, Lichtenberg, Altstadt Spandau und Mehringdamm. Vorhandene Ständer sollen gezählt und deren Nutzer befragt werden. Und es soll berechnet werden, wie viele weitere Ständer in einem 100-Meter-Radius um die Station entstehen könnten. Dann soll, auch durch Umfragen unter #Radfahrern, errechnet werden, wie der Bedarf im Jahr 2030 aussehen könnte. Der Auftrag soll bis Ende Februar bewältigt sein.