Sechs Wasserstoffbusse für Dezember 2022 Das Pilotprojekt, an dem sich auch der Landkreis Barnim maßgeblich beteiligt, soll Beispielgeber für die Nutzung innovativer und klimafreundlicher Antriebsformen im #ÖPNV werden. Mit dem Geld sollen insgesamt sechs Wasserstoffzellenbusse und eine #Tankgestelle angeschafft werden, teilte die Busgesellschaft mit. Dabei sollen die Fahrzeuge mit grünem Wasserstoff betankt werden. Geplant sei die Umsetzung bis Ende 2022.
Frage 1: Welche Ziele verfolgt der Senat durch die Novelle des Berliner Straßengesetzes und inwiefern steht diese Novelle den Zielen des Abschnittes „Neue #Mobilität“ des Mobilitätsgesetzes gegenüber? Antwort zu 1: Es wird davon ausgegangen, dass mit der Novelle des Berliner Straßengesetzes der aktuelle, vom Senat noch nicht beschlossene, Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung straßenrechtlicher Bestimmungen insbesondere im Hinblick auf das gewerbliche Anbieten von #Mietfahrzeugen gemeint ist. Dieser geht auf das Beteiligungsverfahren zu den neuen Abschnitten „Wirtschaftsverkehr“ und „Neue Mobilität“ im Berliner #Mobilitätsgesetz zurück. In dessen Rahmen wurden elf Eckpunkte erarbeitet, von denen neun in den Referentenentwurf zu den Abschnitten „#Wirtschaftsverkehr“ und „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz eingeflossen sind, der derzeit in den Ausschüssen des Abgeordnetenhauses beraten wird (Drs. 18/3549). Die weiteren Eckpunkte betreffen zum einen die Schaffung eines verbindlichen Rahmens für Miet-Flotten-Angebote, in dem privatwirtschaftliche #Mobilitätsangebote – unter Nutzung des öffentlichen Raums – so ausgestaltet werden, dass sie den Umstieg vom privaten Auto zum #Umweltverbund unterstützen und dabei flächeneffizient, flächendeckend den Öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) ergänzen, zum anderen die Schaffung von Stellplätzen für stationsgebundene #Miet-Auto-Angebote im öffentlichen Raum (vgl. § 5 Carsharinggesetz – CsgG). Der Senat hat sich für eine Ausklammerung dieser Regelungsinhalte aus dem Gesetzgebungsverfahren zu den Abschnitten 2 „Wirtschaftsverkehr“ und „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz entschieden, um sie Eckpunkte in den Regelungskontext des Berliner Straßengesetzes einzufügen. Die Ziele der Novelle des Berliner Straßengesetzes komplementieren die Ziele des Abschnitts „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz, vgl. insbesondere § 67 Absatz 2 und 5 des Entwurfs: „§ 67 Besondere Ziele Neuer Mobilität (…) (2) Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen soll konsequent reduziert werden, um den begrenzten öffentlichen Raum stadtverträglicher und effektiver zu nutzen. Der verbleibende motorisierte Individualverkehr soll zugleich stadtverträglicher werden. (…) (5) Haben kommerzielle Mobilitäts- und Logistikangebote nachteilige Auswirkungen auf die in den §§ 3 bis 15 formulierten Ziele, sollen die Angebote zur Vermeidung oder Verringerung dieser Auswirkungen im Rahmen der geltenden Vorschriften reguliert werden.“ Frage 2: Wie häufig nutzte die Senatorin den von ihr ins Leben gerufene „Runde Tisch“, um sich mit den Vertretern der Micro Mobility-Branche, sowie den Carsharing-Anbietern zu den Gesetzesvorhaben zum Berliner Straßengesetz auszutauschen? Antwort zu 2: Der Senat steht fortlaufend mit den auf dem Berliner Markt aktiven Anbietenden von Sharing-Fahrzeugen im Austausch. Ein Beispiel für diesen Austausch ist der angesprochene „Runde Tisch“, der von der für Verkehr zuständigen Senatorin anlassbezogen an zwei Terminen im August 2019 sowie im Februar 2020 einberufen worden ist. Frage 3: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass es sich beim #Freefloating-Carsharing straßenverkehrsrechtlich lediglich um einen „erlaubnisfreien Parkvorgang“ handelt und diese Regelung abschließend bereits durch den Bundesgesetzgeber geregelt wurde und das Land hierbei keine Kompetenz wie sie es im Straßengesetz regeln möchte, zukommt? Antwort zu 3: Die Rechtsfrage, ob die stationsunabhängigen #Carsharing-Angebote wegen der Inanspruchnahme des Straßenlandes für das entsprechende gewerbliche Geschäftsmodell eine straßenrechtliche Sondernutzung darstellen oder ob sie dem Gemeingebrauch und damit dem bundesrechtlich abschließend geregelten Straßenverkehrsrecht unterliegen, war in jüngster Zeit verstärkt Gegenstand intensiver rechtlicher Erörterungen. Im Rahmen dieses Diskurses ist eine wachsende Zahl an 3 Stimmen festzustellen, die auch das gewerbliche Anbieten von stationsunabhängigen Carsharingfahrzeugen als Sondernutzung qualifizieren. Angesichts der Entwicklungen – in rechtlicher und technischer Hinsicht – ist insoweit eine Bezugnahme auf zurückliegende Rechtsauffassungen immer auch dahingehend zu hinterfragen, ob sie diesen Entwicklungen hinreichend gerecht wird. Der Senat prüft vor diesem Hintergrund die Rechtslage anhand der hierfür vorgebrachten Argumente zusammen mit den entsprechenden Regulierungsmöglichkeiten. Frage 4: Wie bewertet der Senat den Vorschlag der Branche eine Bedarfsanalyse umzusetzen, um den berlinweitenbedarf an Mobilitätslösungen besser erschließen zu können und welche Vorstöße hat der Senat in diese Richtung bereits unternommen? Antwort zu 4: Der Senat zieht einer Bedarfsanalyse ein Evaluations- und Anforderungskonzept für gewerbliche stationsunabhängige Angebote von Mietfahrzeugen vor. Dieses Konzept wird aktuell erarbeitet. Durch ein begleitendes Dialogverfahren wird die Branche mit in die Erarbeitung einbezogen und die Praxistauglichkeit des Konzepts geprüft. Darüber hinaus ist kurzfristig die Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags zur „Neukonzeptionierung des Leihfahrradsystems in Berlin inklusive Ausdehnung auf die Außenbezirke“ geplant. Dies dient als vorbereitender Schritt einer zukünftigen Vergabe, zur Ableitung von Kennwerten und Entwicklungsszenarien sowie zur Abschätzung von (gesamtgesellschaftlichem) Nutzen und Wirtschaftlichkeit. Frage 5: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass es sich um ein Gesetz handelt, dessen Folgenabschätzung aufgrund fehlender Ausführungsvorschriften noch gar nicht abzusehen sind und erst durch einen neuen Senat erstellt werden können? Antwort zu 5: Der Referentenentwurf zielt darauf, Nutzungskonflikte im öffentlichen Straßenraum und die Einschränkung des Gemeingebrauchs anderer Verkehrsteilnehmender zu reduzieren sowie Mehrverkehre und unerwünschte Verkehrsverlagerungen zu verringern. Das Potenzial der Sharing-Angebote, einen wichtigen Beitrag zur verkehrs- und umweltpolitischen Entwicklung zu leisten, soll genutzt werden. Bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen sollen die verkehrsmittelübergreifenden Ziele des Berliner Mobilitätsgesetzes berücksichtigt werden. Vor dem Hintergrund dieser vielfältigen Ziele und der künftigen, nicht absehbaren Entwicklungen der Mobilitätsangebote soll der Referentenentwurf einen Rechtsrahmen schaffen, um auf die jeweils bestehenden und sich stets ändernden Regulierungsbedürfnisse flexibel reagieren zu können. 4 Hierzu finden nähere verkehrsplanerische Untersuchungen statt, in die auch die Anbietenden selbst mit eingebunden werden; ein Dialogverfahren beginnt bereits im Juni
Daran anknüpfend werden dann Ausführungsvorschriften erarbeitet, die sich an dem auszuführenden Gesetz zu orientieren haben. Berlin, den 02.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Großer Bahnhof für die Eröffnung der neuen #PlusBus-Linie Elbe-Fläming. Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff, und der Verkehrsminister von Brandenburg, Guido Beermann, haben heute gemeinsam einen neuen grenzübergreifenden Busverkehr gestartet. Der #PlusBus#Elbe-Fläming verbindet zukünftig als erste Landesgrenzen überschreitende PlusBus-Linie die zwei Bundesländer Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Für die Fahrgäste bedeutet das: Stundentakt, Wochenendverkehr und zeitnaher Anschluss zur Bahn.
Es ist der 32. PlusBus in Brandenburg und die 30. Landeslinie in Sachsen-Anhalt. Die Erfolgsgeschichte des PlusBus lebt und wird mit der Landesgrenzen überschreitenden Linie Elbe-Fläming weitergeschrieben.
Die Linie #X2 verbindet nun wochentags im #Stundentakt und am Wochenende im Zweistundentakt #Bad Belzig in Brandenburg mit #Lutherstadt Wittenberg in Sachsen-Anhalt auf direktem Weg. Nach dem bewährten PlusBus-Konzept besteht in Lutherstadt Wittenberg eine direkte Anbindung zur #S-Bahn nach #Leipzig sowie zum #ICE. Die Busverbindung zwischen Brandenburg und Sachsen-Anhalt wird damit deutlich verbessert und durch regelmäßige Verbindungen unter der Woche wie auch an Wochenenden zum attraktiven #ÖPNV-Angebot.
Reiner #Haseloff, Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt:
„Das Land Sachsen-Anhalt begrüßt die neue Buslinie X2 zwischen der Lutherstadt Wittenberg und Bad Belzig. Das attraktive Angebot schafft Verkehrsverbindungen über die Landesgrenzen hinweg nach Brandenburg. Wir unterstützen den #Testbetrieb der Linie mit Landesmitteln.“
Guido #Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg:
„Mit dem PlusBus X2 haben wir in Brandenburg schon die zweite länderübergreifende Linie geschaffen. Davon profitieren die vielen Pendlerinnen und Pendler sowie der Tourismus, beim X2 insbesondere im südlichen Landkreis #Potsdam-Mittelmark über eine direktere ICE-Anbindung in Lutherstadt Wittenberg Richtung Süden und Südwesten. Damit tragen wir zum wirtschaftlichen Erfolg der Region bei, steigern die Attraktivität des klimafreundlichen ÖPNV und gehen einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur #Mobilitätswende.“
Susanne #Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB):
„Mit dem X2, dem PlusBus Elbe-Fläming, von Bad Belzig nach Wittenberg, und das mit Qualität! Jede Stunde, mit #Direktanbindung zur Schiene und das auch am Wochenende. Der PlusBus ist und bleibt ein Qualitätsversprechen! Ich gratuliere #regiobus Potsdam Mittelmark, #NASA und #Vetter Verkehrsbetriebe, die hier die zweite länderübergreifende PlusBus-Linie unter der #Qualitätsdachmarke an den Start bringen. Ein wegweisendes Beispiel für das Erreichen der dringend notwendigen Verkehrswende. Der X2 ist nunmehr schon der 32. PlusBus im VBB-Land. Hier wurde in eindrucksvoller Manier gezeigt, wie ein gutes Konzept auch über die Ländergrenzen hinaus durch hervorragende Zusammenarbeit und Unterstützung erfolgreich umgesetzt werden kann. Unsere Erfahrungen zeigen: Mit höherer Qualität im Busverkehr ist auch ein Plus an Fahrgästen zu gewinnen.“
Wolfgang #Blasig, Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark:
„Schon seit gut zwei Jahren beschäftigt uns als Landkreis die Idee einer ÖPNV-Anbindung an den ICE in Wittenberg. Mit der Anbindung des Bahnhofes Wittenberg und der Nutzung des ICE schaffen wir eine sehr attraktive Verbindung in den Süden von Deutschland, ohne vorher nach Berlin fahren zu müssen. Die Idee zur Einführung einer neuen PlusBus-Linie von Bad Belzig nach Wittenberg fand 2020 daher auch Eingang in den Nahverkehrsplan des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Das Besondere an der Linie ist die landesübergreifende Verknüpfung der Netze und die Anerkennung der BahnCard 100. Wir freuen uns über die Zusammenarbeit mit dem Land Sachsen-Anhalt und dem Landkreis Wittenberg und hoffen, dass viele Pendler und Urlauber diese Linie rege nutzen und wir somit zur einer Förderung des ÖPNV beitragen können.“
Jürgen #Dannenberg, Landrat des Landkreises Wittenberg:
„Mit der neuen Buslinie wird das Verkehrsangebot zwischen dem Fläming und der Lutherstadt Wittenberg ganz erheblich verbessert. So lässt sich der Fläming von Wittenberg aus bequem entdecken. Auch ist die Lutherstadt mit ihren Freizeit- und Arbeitsmöglichkeiten für die Einwohner der Ortschaften entlang der neuen Linie schnell und komfortabel erreichbar. Für Berufspendler, Erholungssuchende, Schüler und Auszubildende ergeben sich neue attraktive Verbindungen. Es freut mich, dass es gelungen ist, dieses umweltfreundliche Verkehrsangebot länderübergreifend zu verwirklichen. Ich wünsche mir, dass die Linie X2 von den Bürgern rege genutzt wird.“
Peter #Panitz, Geschäftsführer der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt (NASA):
„Die neue Buslinie X2 erweitert das Bahn-Bus-Landesnetz Sachsen-Anhalt und fährt auch unter dem Qualitätssiegel „Mein Takt‘. Wir freuen uns über die örtliche Initiative aus Bad Belzig und Lutherstadt Wittenberg, hier eine neue Verbindung zu testen. Wir wünschen dem Projekt viel Erfolg und vor allem zahlreiche zufriedene Fahrgäste.“
Dr. Wolfdietrich #Vetter, Geschäftsführer der Vetter Verkehrsbetriebe:
„Die neu eingeführte PlusBus-Linie Elbe-Fläming ist für uns ein weiteres Puzzleteil, um der Bevölkerung in unseren doch oft ländlichen Bediengebieten attraktive ÖPNV-Beförderungsmöglichkeiten als Alternative zum Individualverkehr bieten zu können. Die bereits vor drei Jahren von dem kommunalen Unternehmen regiobus Potsdam Mittelmark und dem privaten Familienunternehmen Vetter Verkehrsbetriebe geborene Idee konnte nun mit Unterstützung der Verkehrsverbünde NASA und VBB umgesetzt werden. Zur Schaffung eines engmaschigen und nachfragegerechten Liniennetzes kann es, wie in diesem Fall, sinnvoll und zielführend sein, Linienwege über Bundeslandgrenzen hinwegzuführen. Die direkte Anbindung an den ICE-Bahnhof in Lutherstadt Wittenberg ist für Bürgerinnen und Bürger aus Brandenburg genauso reizvoll, wie für die Bevölkerung im Landkreis Wittenberg. Eine zusätzliche Attraktivität entfaltet das Angebot auf Grund seiner Bedienung im Stundentakt sowie die moderne Ausstattung der Fahrzeuge.“
Hans-Jürgen #Hennig, Geschäftsführer von regiobus Potsdam Mittelmark:
„Mit dem PlusBus X2 haben wir nun die 10. PlusBus-Linie des Landkreises Potsdam-Mittelmark auf den Weg gebracht. Ich freue mich, dass wir mit unserer Idee bei den benachbarten Vetter Verkehrsbetrieben auf so offene Ohren gestoßen sind. Damit ist auch der Nachweis erbracht, dass nicht nur über Kreis- und Ländergrenzen hinweg, sondern auch für ein großes privates, eigenwirtschaftlich finanziertes Verkehrsunternehmen wie die Vetter-Gruppe und der kommunalen gemeinwirtschaftlichen regiobus Potsdam Mittelmark so eine Zusammenarbeit möglich ist. Mir liegt sehr am Herzen, allen Beteiligten in der Vorbereitung, vor allem unseren Planern, besonderen Dank auszusprechen.“
Hintergrund
Das PlusBus-Konzept hat sich – teils unter anderem Namen – deutschlandweit bewährt. Neben Brandenburg und Sachsen-Anhalt gibt es den PlusBus auch in Sachsen und Thüringen. Sowohl in Brandenburg als auch in Sachsen-Anhalt wurden jeweils schon 30 und mehr Linien umgesetzt.
Die Marke PlusBus steht für hohe Qualitätsstandards:
Einen regelmäßigen #Stundentakt werktags von 6 Uhr bis nach 20 Uhr.
Eine kurze #Übergangszeit zwischen Bahn und Bus von max. 15 Minuten
Seit September 2018 unterstützt das Land Brandenburg jeden PlusBus-Kilometer zusätzlich zur Grundfinanzierung mit 0,40 Euro. Damit wird die Landesregierung für das Abrechnungsjahr 2020 mehr als drei Millionen Euro für den Busverkehr im ländlichen Raum zur Verfügung stellen.
In Sachsen-Anhalt sind die meisten PlusBus-Linien in das Bahn-Bus-Landesnetz „Mein Takt“ integriert und werden ebenfalls deutlich vom Land gefördert.
Fahrgäste erkennen das „Plus“ im Angebot bereits am Logo.
In der Region ist der PlusBus unter anderem an den Fahrzeugen und den Haltestellen durch das #Produktsymbol erkennbar: ein violetter Kreis mit dem Schriftzug „Bus“, dazu ein großes Plus-Zeichen. Mit dem gemeinsamen PlusBus-Symbol, sollen sich auch Fahrgäste aus anderen Regionen leichter im Verkehrssystem zurechtfinden.
Weitere Informationen und Fahrpläne zum PlusBus Elbe-Fläming finden Sie an den Haltestellen, in den Broschüren sowie unter www.vbb.de/PlusBus
Ab 11. April wird das Angebot auf der Buslinie zwischen #Falkensee Bahnhof und Berlin in einer ersten Stufe verbessert. Die bestehende Buslinie 337 fährt künftig als X37 schneller, häufiger und verstärkt auch in den Abendstunden.
Der Landkreis Havelland, Berlin und der #VBB wollen gemeinsam eine Verbesserung der #Stadt-Umland Verkehre schaffen.
Ziel ist es, den Menschen im Havelland, vor allem den Pendler*innen, zeitnah und unabhängig von den langfristigen Plänen zur Umsetzung des Projektes #i2030, Alternativen zum Auto anzubieten und sie zum Umstieg auf den ÖPNV einzuladen.
Zukünftig geht es schneller voran:
Dazu wird die bisherige Linie 337 zur ExpressBus-Linie X37 aufgewertet. In Falkensee werden nach wie vor alle Haltestellen auf der bekannten Linienführung angefahren.
Ab der Stadtgrenze wird die Linie auf der Falkenseer Chaussee beschleunigt, hält aber weiterhin an den wichtigen Haltestellen:
Falkenseer Chaussee/ Stadtrandstraße, Am Kiesteich, Westerwaldstraße, Falkenseer Chaussee/ Zeppelinstraße und dem S+U Rathaus Spandau. Die Linie wird zudem neu über die Ruhlebener Straße bis zum U-Bahnhof Ruhleben verlängert und hält unterwegs an den Haltestellen Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str. und Teltower Str.
Mit der neuen Linie wachsen Falkensee und Berlin enger zusammen. Die Fahrzeit zwischen der Stadtgrenze und dem S+U Rathaus Spandau wird sich um ca. ein Drittel (5 min) verkürzen.
Zudem wird die Linie 337 auf Berliner Gebiet weiterhin wie bisher zwischen S+U Rathaus Spandau und Falkenseer Chaussee/Zeppelinstraße über die alte Linienführung via Hohenzollernring verkehren.
Es wird öfter gefahren – Taktverdichtungen
Der bisher nur teilweise bestehende 20-Minuten-Takt wird mit der neuen X37 montags bis freitags nun durchgehend von 6:00 bis 19:00 Uhr angeboten. Samstags verkehrt die Linie von 10:00 bis 19:00 ebenfalls im 20-Minuten-Takt.
Es wird länger gefahren – zusätzliche Angebote in den Abendstunden
Der 30-Minuten-Takt wird abends um eine Stunde verlängert, dazu kommt eine Spätfahrt um 00:00 Uhr an Freitagen. Auch samstags wird der abendliche 30-Minuten-Takt bis 23:00 Uhr verlängert und eine zusätzliche Spätfahrt angeboten.
Am Sonntag besteht jetzt von 12:00 bis 22:00 Uhr ein durchgehender 30-Minunten-Takt.
Weitere Verbesserungen sind in der Abstimmung
Das Ziel ist es, möglichst zeitnah in Falkensee bis zur Haltestelle Humboldtallee einen 10-Minunten-Takt einzurichten. Zuvor müssen allerdings an der neuen Endhaltestelle noch eine Aufstellfläche und Sozialeinrichtungen für die Busfahrer*innen baulich errichtet werden.
Hierzu sind die erforderlichen, vom VBB geleiteten Abstimmungen, zwischen dem Land Berlin, dem Landkreis Havelland, der BVG und der Stadt Falkensee noch nicht abgeschlossen.
Die Aufwertung der BVG-Linie 337 steht in Zusammenhang mit der schon umgesetzten Verdichtung der Havelbus-Linie 671 von Schönwalde nach Spandau und wird durch das Land Berlin finanziert. Für die Einrichtung der neuen Endhaltestelle ist die Stadt Falkensee zuständig.
Die Fahrt mit den Öffentlichen in Berlin bleibt auch während der Corona-Pandemie sicher – für Fahrgäste und Fahrpersonal. Das belegt eine aktuelle Studie des Fachgebiets Experimentelle Strömungsmechanik der Technische Universität Berlin sowie des Labors für Biofluidmechanik der Charité – Universitätsmedizin Berlin. Ein Team von Wissenschaftler*innen um Prof. Dr.-Ing. Christian Oliver Paschereit und PD Dr.-Ing. Ulrich Kertzscher hatten im Auftrag der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) experimentell die Ausbreitung von Aerosolen in verschiedenen Berliner U-Bahnen, Trams und Bussen untersucht.
Hierfür nutzten die Forscher*innen künstlichen Theaternebel sowie Aerosolmessungen, bei denen virenbehaftete Atemluft simuliert und von menschenähnlichen Puppen eingeatmet wird. So konnten sie feststellen, dass die Fahrzeuglüftung sowie das gezielte Öffnen von Fenstern und Türen für eine effektive Reduktion der Aerosolkonzentration um bis zu 80 Prozent sorgen. Bei der Untersuchung nicht einbezogen wurde der zusätzliche, positive Einfluss von medizinischen Masken, wie sie derzeit von den Fahrgästen getragen werden.
Das Volumen eines Busses zum Beispiel entspricht in etwa dem eines mittelgroßen Konferenzraumes. Das Öffnen der Türen an jeder Haltestelle wäre damit vergleichbar, während einer Besprechung etwa alle eineinhalb Minuten die Fenster zu öffnen. Zusätzlich sind die Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr oft nur wenige Minuten in den Fahrzeugen unterwegs.
Prof. Dr.-Ing. Christian Oliver Paschereit, Leiter des Fachgebiets Experimentelle Strömungsmechanik an der TU Berlin: „Es hat uns sehr gefreut, dass unsere neu entwickelte Messtechnik dazu beitragen konnte, die Ausbreitung von Aerosolen im öffentlichen Nahverkehr und damit das Ansteckungsrisiko mit SARS-CoV-2 zu beurteilen. Wir konnten hier zeigen, dass die Belüftungsanlagen als auch das Öffnen der Fenster und Türen die Aerosolkonzentration in den betrachteten Verkehrsmitteln sehr deutlich reduzieren.“
PD Dr.-Ing. Ulrich Kertzscher, Leiter des Labors für Biofluidmechanik an der Charité: „Es war eine spannende Herausforderung, unser Messsystem in den verschiedenen Fahrzeugtypen im Fahrbetrieb einzusetzen. Dass die Messergebnisse so positiv ausgefallen sind, hat uns tatsächlich überrascht, aber natürlich auch sehr gefreut. Wie erwartet müssen Maßnahmen ergriffen werden, aber das Öffnen der Fenster und Türen in Kombination mit den Belüftungsanlagen in den Bussen und Zügen reduzieren die Aerosolausbreitung deutlich.“
Eva Kreienkamp, Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG): „Es freut mich sehr, dass diese Studie nun allen unseren Fahrgästen und Mitarbeiter*innen bestätigt: die Nutzung von Bussen und Bahnen stellt kein erhöhtes Ansteckungsrisiko dar. Mit Maske, Abstand und guter Lüftung sind wir weiterhin gemeinsam sicher unterwegs.“
Dr. Manuela Huetten, leitende Betriebsärztin und Pandemiebeauftragte der BVG: „Es war uns ein besonderes Anliegen, dass auch die Wirksamkeit der Trennscheiben in unseren Bussen unter Corona-Aspekten wissenschaftlich überprüft wird. Anders als bei U-Bahn und Tram sitzen unsere Fahrpersonale in unseren Bussen nicht in einer Kabine. Die Studie zeigt, dass die neu eingebauten Trennscheiben effektiv die Ausbreitung von Aerosolen aus dem Fahrgastraum zum Fahrpersonal verhindern und dieses gut abschirmen. In Kombination mit der Fahrerraumlüftung ergibt sich so aus arbeitsmedizinischer Sicht ein Höchstmaß an Sicherheit am Arbeitsplatz.“
Trotz einer Nachfrage von aktuell nur rund 45 Prozent der vergleichbaren Vor-Corona-Zeiträume fahren Busse und Bahnen der BVG weiterhin das volle Angebot, im Schülerverkehr und auf einer Reihe von Buslinien sogar mit zusätzlichen Leistungen. So ist besonders viel Platz in den Fahrzeugen. Dort, wo technisch möglich, öffnen die Türen der Züge und Busse an allen Haltestellen automatisch. Die Erkenntnisse aus der Studie werden nun genutzt, um Lüftung und Fensteröffnung in den einzelnen Fahrzeugen noch gezielter zur Reduktion von möglichen Aerosolkonzentrationen einzusetzen.
Die Fahrgäste in Bus und Bahn sind durch medizinische Masken und regelmäßigen Luftaustausch geschützt. Als erstes Bundesland hatte Berlin im April 2020 zur Eindämmung der Corona-Pandemie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr verpflichtend gemacht. Seit Januar 2021 ist eine medizinische Maske vorgeschrieben, etwa OP-Masken oder Masken nach dem FFP2- oder KN95-Standard.
Im Juli 2020 führte die BVG als erstes Nahverkehrsunternehmen Deutschlands eine von behördlichen Bußgeldern unabhängige Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ein. Mit täglich zwischen rund 97 und 99 Prozent ist die „Maskendisziplin“ der Berliner Fahrgäste bereits seit Monaten erfreulich hoch.
Frage 1: Die letzte Veröffentlichung der Berliner #Verkehrsdaten erfolgte im Rahmen der veröffentlichten #Broschüre “#Mobilität der Stadt – Berliner Verkehr in Zahlen” auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit Stand Dezember 2017. Wann werden die wesentlichen Verkehrsdaten bzw. #Verkehrszahlen für die Folgejahre veröffentlicht? Frage 2: Wie haben sich die Berliner Verkehrsdaten bzw. Verkehrszahlen im zeitlichen Verlauf ab der verwendeten Datengrundlage in der letzten Broschüre bis dato verändert? Frage 3: In welcher konkreten Form haben die veränderten Verkehrsdaten/Verkehrszahlen Einfluss auf die Entwicklung des Berliner Verkehrssystems, der Planung neuer Infrastrukturen, der Bewertung neuer Mobilitätsangebote sowie der Bewertung der Entwicklungen genommen? Frage 4: Welche Veränderungen konnten im Bereich der stadtstrukturellen Entwicklungen, den Kenndaten zur Verkehrsteilnahme und der Entwicklung bei den Verkehrsmitteln selbst (Nachfrage, Infrastrukturen und Angebote) sowie bei den Verkehrsfolgen ermittelt werden? Antwort zu 1 bis 4: Die Fragen werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Broschüre wurde in der Vergangenheit in einem aufwendigen Recherche-Prozess und unter Nutzung eines externen Dienstleisters erarbeitet und hat jeweils mindestens ein Jahr Zeit in Anspruch genommen. Die bis 2016 für das Thema verantwortliche Stelle wurde im Personaleinsparungsprozess eingespart (17. Legislaturperiode; Senatsbeschluss vom 2 24.01.2012, Effekt bei SenStadtUm: Abbau von 255 Vollzeitäquivalenten (VZÄ), d.h. Wegfall von 15 % der 2012 vorhandenen VZÄ). Das Land Berlin stellt vielfältige Daten, die bis 2017 für ebd. Broschüre explizit recherchiert oder zusammenfassend visualisiert aufbereitet wurden, an unterschiedlichen Stellen nach wie vor zur freien Verfügung Die Sachverhalte werden anlassbezogen z.B. im Rahmen von Fachaufgaben oder Planwerken als Grundlage für entsprechende Schlussfolgerungen (siehe Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr, Nahverkehrsplan) oder künftig bei Evaluationsberichten zu Planwerken aufbereitet und gehen so in die Facharbeit und entsprechende Entscheidungen ein. Nachfolgend finden sich verschiedene Datenquellen zu den hier angesprochenen Sachverhalten. Auf den Seiten sind entweder Zeitreihen oder die aktuell gültigen Angaben abrufbar. #Einwohnerdaten : https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=12041&creg=BBB&anzwer =10 sowie https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/basisdaten_stadtentwicklung/ Angaben zu natürlichen Wanderungsbewegungen: https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=12031&creg=BBB&anzwer =8 Angaben zu #Wanderungsbewegungen : https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=12035&creg=BBB&anzwer =9 #Erwerbstätige : https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=13003&creg=BBB&anzwer =6 #Arbeitslosigkeit : https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=13002&creg=BBB&anzwer =5 #Mikrozensus (u.a. zu Haushaltseinkommen): https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=12011&creg=BBB&anzwer =5 Die Erkenntnisse aus der #Haushaltsbefragung „#Mobilität in Städten – SrV 2018“ finden sich unter: https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/mobilitaet-instaedten-srv-2018/ 3 Angaben zu #Pendlerinnen und #Pendlern : https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/InteraktiveAngebote/Pendleratlas/Pendleratlas-Nav.html #Fahrzeugzulassungen für die Gemeinde Berlin finden sich auf https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/bestand_inhalt.html?nn=2601598 Sonderauswertungen kleinräumigerer Berliner Daten liegen derzeit nicht visualisiert vor. Entwicklung des #Radverkehrs : https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/weitereradinfrastruktur/zaehlstellen-und-fahrradbarometer/bericht_radverkehr_2019.pdf oder https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/weitereradinfrastruktur/zaehlstellen-und-fahrradbarometer/ Angaben zum öffentlichen #Personennahverkehr (#ÖPNV): https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicherpersonennahverkehr/nahverkehrsplan/#nvp und https://www.bvg.de/images/content/unternehmen/medien/geschaeftsbericht/BVGGeschaeftsbericht-2019.pdf #Straßenverkehr, hier #Parkraumbewirtschaftung https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/strassen-und-kfzverkehr/parkraumbewirtschaftung/ mit Link auf die jeweiligen Seiten der zuständigen Bezirke #Flugverkehr https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/pms/2021/21-02-05.pdf #Binnenschifffahrt https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/BasisZeitreiheGrafik/ZeitBinnenschifffahrt.asp?Ptyp=400&Sageb=46003&creg=BBB&anzwer=7 #Unfallzahlen https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=46002&creg=BBB&anzwer =6 oder auf der Website der Polizei als jährliche Berichte #Luft https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/luft/luftqualitaet/ https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/luft/luftreinhaltung/luftreinhalteplan_2025/download.s html #Lärm https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/laerm/laermaktionsplan-berlin-2019-2023/download/ Diese und andere Daten werden jeweils anlassbezogen gesichtet und genutzt, um Schlussfolgerungen zu Handlungsnotwendigkeiten ziehen zu können. Ausführlichere 4 Informationen, wie das anlassbezogen geschieht, finden sich bspw. im #Nahverkehrsplan 2019-2023 https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicherpersonennahverkehr/nahverkehrsplan/ Auch die Website der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung stellt hier entsprechende Daten im Kontext fachlicher bzw. verkehrspolitischer Schwerpunktsetzungen bereit https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/mobilitaetswende/verkehr-888873.php Frage 5: Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 5: Nein. Berlin, den 23.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Fast zwei Drittel der Befragten sowohl in Berlin als auch in Brandenburg fühlen sich demnach im #Öffentlichen Nahverkehr (#ÖPNV) unwohler oder sogar deutlich unwohler als vor der #Corona-Krise, wie der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) am Donnerstag (18. März 2021) mitteilte. Für die Untersuchung befragte der Verband gemeinsam mit dem Institut für Verkehrsforschung des Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrums (DLR) vom 25. November bis 6. Dezember rund 1000 Menschen in Berlin sowie 500 weitere in Brandenburg. #Maskenkontrollen sind erwünscht Jeweils mehr als die Hälfte der Befragten gab dabei an, den ÖPNV nach Möglichkeit zu meiden. Noch mehr fühlen sich zudem gestört, wenn Mitreisende in Bussen und Bahnen ihre #Maske nicht richtig tragen. Dieser Aussage stimmten jeweils rund 70 Prozent der Befragten zu. «Konsequente Kontrollen sind den Menschen deshalb ein Anliegen», sagte VBB-Chefin Susanne #Henckel. Es habe bereits mehrere Aktionstage mit verstärkten Maskenkontrollen in den …
Wie viele #Stellen waren im Haushalt in Referat #IVA der #Senatsverwaltung für Umwelt, #Verkehr und Klimaschutz zum 1.1.2017, zum 1.1.2018, zum 1.1.2019, zum 1.1.2020 und zum 1.1.2021 jeweils vorgesehen?
Frage 2:
Wie viele der geplanten Stellen aus Frage 1 waren zu den dort genannten Daten jeweils #unbesetzt? Frage 3:
Wie viele Stellen waren im Haushalt in Referat IVc der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zum 1.1.2017, zum 1.1.2018, zum 1.1.2019, zum 1.1.2020 und zum 1.1.2021 jeweils vorgesehen?
Frage 4:
Wie viele der geplanten Stellen aus Frage 3 waren zu den dort genannten Daten jeweils unbesetzt?
Antwort zu 1 bis 4:
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Auf Grund des Neuzuschnittes der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) in dieser Legislaturperiode ist eine Auswertung für das Jahr 2017 nicht möglich. Aufgrund der bundesweit angespannten #Personallage bei #Planerinnen und #Planern und #Ingenieurinnen und #Ingenieuren sind freigewordene Stellen oftmals nicht zeitnah nach zu besetzen.
Zu den jeweiligen Stichtagen stellte sich die Personalsituation wie folgt dar:
01.01.2018
01.01.2019
01.01.2020
01.01.2021
Stellen im Referat IV A
23
26
29
31
davon nicht besetzt
3
4
4
3
Stellen im Referat IV C
28
29
30
35
davon nicht besetzt
6
5
6
5
Frage 5:
Wie viele Stellen im Referat IVa waren zum 1.1. der Jahre 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 jeweils für die Planung des schienengebundenen Nahverkehrs vorgesehen, wie viele jeweils für Planungen des Regionalverkehrs und der S-Bahnen, für Straßenbahnplanungen, für U-Bahn-Planungen und für verkehrsträgerübergreifende Planungen vorgesehen und tätig, und wie viele dieser Stellen waren besetzt bzw. unbesetzt oder fielen für längere Zeit aus (mind. 6 Monate)?
Frage 6:
Wie viele Stellen im Referat IVc waren zum 1.1. der Jahre 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 jeweils für die Planung des schienengebundenen Nahverkehrs vorgesehen, wie viele davon jeweils für Straßenbahnplanungen mit jeweils welchen Aufgaben, für weiteren Schienenverkehr (bitte unterscheiden nach S-/U-/R-Bahn/i2030) und für ÖPNV-Finanzierungsfragen vorgesehen und tätig, und wie viele dieser Stellen waren jeweils besetzt bzw. unbesetzt oder fielen für längere Zeit aus (mind. 6 Monate)?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Aufgrund der sich ändernden Anforderungen an die #Verkehrsplanung des #ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehrs) sind die Stellenbeschreibungen möglichst breit angelegt, so dass die Mitarbeitenden flexibel und an den aktuellen Bedürfnissen orientiert eingesetzt werden können. Stellen, die sich gemäß Stellenprofil ausschließlich mit einem Verkehrsträger des ÖPNV beschäftigen, gibt es derzeit nicht. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass Arbeitsprozesse und Zuständigkeiten komplex sind und Beschäftigte üblicherweise mit Stellenanteilen parallel in unterschiedlichen Themenfeldern bzw. Projekten / Vorhaben arbeiten.
Für IV A stellt sich die Situation wie folgt dar:
01.01.2018
01.01.2019
01.01.2020
01.01.2021
Stellen für die ÖV- Grundlagenarbeit (IV A)
5
5
5
5
davon nicht besetzt
1
1
2
0
Im Referat IV C gab es im Jahr 2019 eine strukturelle Anpassung der Arbeitsorganisation. Die ehemalige Gruppe IV C 3, in der ÖV-Infrastruktur geplant wurde, ist in zwei Gruppen aufgespalten worden (IV C 3 und IV C 4). Die Angaben sind daher nur eingeschränkt vergleichbar. Neben den in der Frage 6 benannten Themenfeldern werden in diesen Gruppen mit Stellenanteilen u.a. der barrierefreie Infrastrukturausbau des ÖV vorangetrieben, der Neubau des ZOB (Zentraler Omnibusbahnhof) gesteuert und weitere Aufgaben übernommen. Ebenfalls in die untenstehende Zählung miteingeflossen sind die entsprechenden Stellen der Führungskräfte.
Dies vorausgeschickt, sind in der nachstehenden Übersicht die Stellen für die Planung von ÖV-Infrastruktur im Referat IV C aufgeführt:
01.01.2018
01.01.2019
01.01.2020
01.01.2021
Stellen für die Planung von ÖV- Infrastruktur
9
9
10
14
– davon mit Stellenanteilen für die Planung von Straßenbahninfrastruktur
keine getrennte Erfassung
keine getrennte Erfassung
6
8
– davon mit Stellenanteilen für die Planung von U, S- und Regionalverkehrs- infrastruktur einschließlich i2030
keine getrennte Erfassung
keine getrennte Erfassung
4
6
– davon nicht besetzt
4
2
4
3
In der nachstehenden Übersicht sind die Stellen aufgelistet, die mit der Finanzierung der ÖV-Infrastruktur betraut sind.
01.01.2018
01.01.2019
01.01.2020
01.01.2021
Stellen zur Bearbeitung von ÖV- Infrastruktur- finanzierung
3
3
3
3
– davon nicht besetzt
0
0
0
0
Gelebte Praxis sind heute von der „klassischen Vollzeit“ abweichende Arbeitszeitmodelle von Beschäftigten, sowie temporäre Abwesenheiten (u.a. auf Grund von Elternzeit, Krankheit). Eine detaillierte Aufstellung der Ausfallzeiten ist personalrechtlich bedingt nicht möglich.
Auf Grund des Neuzuschnittes der SenUVK in dieser Legislaturperiode ist eine Auswertung für das Jahr 2017 nicht möglich.
Frage 7:
Für welche Planungsschritte bei Infrastrukturprojekten zum Ausbau des schienengebundenen Nahverkehrs ist jeweils welches Referat zuständig?
Antwort zu 7:
Mit Infrastrukturprojekten sind bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Referate Grundsatzangelegenheiten der Verkehrspolitik, Verkehrsentwicklungsplanung (IV A) und ÖPNV, gewerblicher Straßenpersonenverkehr, Kreuzungsrecht (IV C) befasst. Das Referat IV A betreut dabei die Durchführung der Grundlagenermittlungen und schafft eine Entscheidungsgrundlage für den Senat (HOAI- Leistungsphasen 0/1). Das Referat IV C steuert nach Billigung durch den Senat die Vorplanung (HOAI-Leistungsphase 2) und unterstützt anschließend den Vorhabenträger (Infrastrukturbetreiber) bei Vorbereitung und Durchführung des Planfeststellungsverfahrens sowie der weiteren Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen.
Das Referat IV E führt die planrechtlichen Verfahren als zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde durch und nimmt die bau-, betriebs- und genehmigungsrechtlichen Aufgaben der Technischen Aufsichtsbehörde wahr.
Frage 8:
Wie schätzt die Senatsverwaltung die geplanten und reellen Personalkapazitäten für die Umsetzung der Straßenbahnausbauplanungen gemäß Nahverkehrsplan ein?
Antwort zu 8:
Der Nahverkehrsplan gibt ein ambitioniertes Programm zum bedarfsgerechten Ausbau des ÖPNV vor. Es wird mit Nachdruck an der Umsetzung der Ziele gearbeitet. Da insbesondere Neubauprojekte auch von vielen externen Faktoren abhängig sind, kann keine abschließende Einschätzung einer verfügbaren im Vergleich zu einer optimalen Personalausstattung erfolgen. Hierbei ist jeweils zu prüfen, in wie weit es langfristig zielführend ist, temporäre Spitzen durch personellen Zuwachs abzufedern.
Frage 9:
Konnte seit der Information von Senatorin Günther im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz am 12.11.2020, wonach drei von sechs bis acht Stellen für die Straßenbahnplanung nicht besetzt seien, die Lage verbessert werden?
Frage 11:
Welche Maßnahmen unternimmt die Senatsverwaltung, um die Chancen zur Besetzung der vakanten Stellen zu verbessern?
Antwort zu 9 und 11:
Die Fragen 9 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Im Bereich von IV C ist es kurzfristig gelungen die noch offenen Planerstellen zu besetzen. Nach derzeitiger Einschätzung ist davon auszugehen, dass sich die Personalsituation damit stabilisiert.
Frage 10:
Welche Straßenbahnplanungen mussten aufgrund der schwierigen Personalsituation um welchen Zeitraum verschoben werden?
Antwort zu 10:
Dem Zeitplan des ÖPNV-Bedarfsplans als Teil des Landesnahverkehrsplans Berlin 2019- 2023 folgend, wären im Jahr 2020 die Grundlagenuntersuchungen für die Straßenbahnverbindung UTR – Spandau sowie Johannisthal – Zwickauer Damm aufzunehmen gewesen. Aufgrund der Gesamtlage – Personalsituation, Lockdown und Pandemie-bedingte reduzierte Leistungsfähigkeit, Einarbeitungsphase des neu eingestellten Personals – wurden diese Untersuchungen noch nicht begonnen. Der Beginn der Untersuchung ist für das Jahr 2021 avisiert.
Frage 12:
Welche Maßnahmen unternimmt die Senatsverwaltung zur Bindung des vorhandenen Personals?
Antwort zu 12:
Der Senat nutzt die ihm gemäß den Tarifverträgen des Landes Berlin zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Darüber hinaus bietet das Land Berlin als Arbeitgeber attraktive Vorteile für alle Beschäftigten. Familienfreundlichkeit äußert sich u.a. durch flexible Arbeitszeitmodelle. Betreuungsangebote, z. B. Eltern-Kind-Zimmer, aber auch Beratung in Krisensituationen, ermöglichen auch in schwierigen Lebensphasen eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Letztlich ist der Arbeitsmarkt jedoch maßgeblich durch persönliche Faktoren (Wohnortwechsel, persönliche Neuorientierungen usw.) geprägt, sodass Maßnahmen zur Personalbindung mitunter ins Leere laufen, da sie individuelle Präferenzen und Entscheidungen nicht zu übersteuern vermögen.
Frage 13:
Wie viele Arbeitstage mussten zur Vorbereitung, Begleitung und Auswertung der Machbarkeitsstudien für den Ausbau der U-Bahn aufgewandt werden? (Schätzung)
Antwort zu 13:
Da keine vorhabenspezifische Zeiterfassung erfolgt, sind entsprechende Abschätzungen nicht leistbar. Die Leistungen standen dabei nicht in personeller Konkurrenz zu den Planungen im Bereich Straßenbahn. Für die weitere Bearbeitung der U-Bahnplanungen ist eine personelle Verstärkung der Verwaltung (zwei Stellen) zur Bearbeitung der nächsten Schritte der planerischen Fortführung der U-Bahn-Netzerweiterung notwendig, da entsprechende Tätigkeiten bisher nicht als Daueraufgabe vorgesehen waren.Frage 14:
Frage 14:
Ist seitens des Senats den Antworten noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 14: Nein.
Berlin, den 09.03.2021
In Vertretung Ingmar Streese
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Das Land Berlin testet an Straßenkreuzungen einen grünen Pfeil an Ampeln, der nur für Radfahrer gilt. Wie fällt die Evaluation dieses Tests aus, ist eine Ausweitung geplant?
Antwort zu 1:
Im Zuge eines Pilotversuches der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde der „#Grünpfeil nur #Radverkehr“ im Hinblick auf die #Verkehrssicherheit und die Förderung des Radverkehrs untersucht. Hierfür wurden „Grünpfeile nur Radverkehr“ an den Lichtzeichenanlagen (#LZA) Ebertstraße/Hannah-Arendt-Straße, Frankfurter Allee/Gürtelstraße, Thorwaldsenstraße/Bergstraße, Torstraße/Rosa-Luxemburg-Straße und Torstraße/Schönhauser Allee angeordnet und im Januar 2019 vor Ort installiert. Der Pilotversuch wurde im Herbst letzten Jahres beendet, die Auswertung hat zu folgenden Erkenntnissen geführt:
Insgesamt wurden im Zuge der Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur Radverkehr“
andere Verkehrsteilnehmende nur in seltenen Fällen behindert.
Das Unfallgeschehen war während des Pilotversuchs in Berlin im Zusammenhang mit
dem „Grünpfeil nur Radverkehr“ unauffällig.
Der Anteil der Radfahrenden, welche beim Rechtsabbiegen bei Rot als Abkürzung den Gehweg nutzen, hat sich durch die Anordnung des „Grünpfeils nur Radverkehr“ reduziert.
Die Interaktionen zwischen zu Fuß Gehenden, welche über den Knoten an der Furt geradeaus gehen möchten, und dem rechtsabbiegenden Radverkehr verringern sich durch die Grünpfeilregelung.
Der Vergleich des Verhaltens der rechtsabbiegenden Radfahrenden ohne und mit
„Grünpfeil nur Radverkehr“ lässt keine relevanten Unterschiede in Bezug auf die
Die Geschwindigkeit der Radfahrenden, die bei der Grünpfeilregelung regelwidrig nicht anhalten, hat über alle Pilotstellen tendenziell zugenommen.
Starker Radverkehr von links, z.B. aufgrund einer ausgewiesenen Radroute, ist in Bezug auf die Anordnung eines „Grünpfeils nur Radverkehr“ kritisch zu bewerten. Hier tendiert der rechtsabbiegende Radverkehr unter Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur Radverkehr“ dazu, auch kleinere Lücken zum Einordnen zu nutzen und erhöht damit das Kollisionsrisiko.
In Berlin bleiben die Anordnungen für die „Grünpfeile nur Radverkehr“ an den o.g. LZA bestehen. Das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bereitet derzeit die Drucksache für die Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vor, welche zu den bereits in der VwV-StVO zu
§ 37 „Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil“ vorhandenen allgemeinen Kriterien für die Anordnung von „Grünpfeilen“ die Aufnahme weiterer spezieller Einsatzkriterien für den „Grünpfeil nur Radverkehr“ vorsehen werden. Weitere mögliche Standorte sowie das dauerhafte Verbleiben der vorhandenen „Grünpfeile nur Radverkehr“ werden nach Inkrafttreten der überarbeiteten allgemeinen Verwaltungsvorschrift VwV- StVO geprüft.
Frage 2:
Im Jahr 2020 wurde in Deutschland das Zeichen 721 mit der Bedeutung „#Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ eingeführt. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung nennt Bedingungen und zahlreiche Ausschlüsse, an welchen Stellen der Rad-Grünpfeil angeordnet werden kann. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für die Bezirke, unabhängig von dem Senatsprojekt, das Schild
„Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ auf eigene Veranlassung im Bezirk einzusetzen?
Antwort zu 2:
Die Anordnung des Zeichens 721 (Grünpfeil nur Radverkehr) ist lediglich an LZA möglich. Die Zuständigkeit für die Anordnung von LZA sowie sämtlicher Verkehrsmaßnahmen, welche einen unmittelbaren Bezug zu LZA haben, obliegt gemäß Nummer 11 Absatz 4 g) des Zuständigkeitskataloges für Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord) der zentralen Straßenverkehrsbehörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Den Bezirken steht es frei, Anregungen für mögliche Standorte des „Grünpfeils nur Radverkehr“ vorzunehmen. Aus den in der Antwort zu Frage 1 angegebenen Gründen wird eine Prüfung weiterer Standorte jedoch erst nach Inkrafttreten der überarbeiteten VwV-StVO erfolgen.
Die #Straßenbahnverlängerung#Rosenthal – #Kurt-Schumacher-Platz ist im #ÖPNV- Bedarfsplan als Bestandteil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 als Maßnahme des weiteren Bedarfs mit Realisierungshorizont nach 2035 vorgesehen. Nach jetzigem Kenntnisstand ist die #Straßenbahn grundsätzlich realisierbar.
Eine niveaugleiche Kreuzung zwischen Straßenbahn und Heidekrautbahn ist nach #EKrG im Bereich des Wilhelmsruher Damms zunächst zulässig, da kein neuer Bahnübergang hergestellt werden muss. Die Straßenbahn würde hier im Bereich der öffentlichen Straße geführt und der bereits bestehende Bahnübergang müsste ausgebaut bzw. geändert werden. Ob bei einer Änderung des Bahnübergangs Wilhelmsruher Damm das Erfordernis der Sicherheit oder Abwicklung des Verkehrs gemäß § 3 EKrG noch gegeben und der Bahnübergang als niveaugleiche Kreuzung zu halten ist oder dann durch eine Über- oder Unterführung zu ersetzen wäre, kann ohne konkrete Planungen nicht abschließend beurteilt werden.
Frage 4:
Welche Zusagen gibt es von der #Niederbarnimer Eisenbahn bezüglich eines Haltepunkts der Heidekrautbahn in Rosenthal?
Antwort zu 4:
Zwischen Wilhelmsruher Damm und Quickborner Straße will die #NEB-AG den Bahnhof #Rosenthal errichten. Dieser ist als Ersatz des ehemaligen Bahnhofs Rosenthal nördlich der Quickborner Straße zu sehen.
Frage 5:
Bezüglich welcher Straßen in Pankow gab es formelle und informelle Bürgerbegehren, das #Kopfsteinpflaster zu entfernen? Welche Bürgerbegehren sind offen, welche wurden umgesetzt?
Antwort zu 5:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Über derartige Beschwerden und Anliegen führt das Straßen- und Grünflächenamt Pankow (SGA) keine Statistiken.
Derzeitig ist aufgrund einer Beschwerde ein Bauvorhaben zur Ablösung des vorhanden Großpflasters durch eine Asphaltbefestigung für die Hauptstraße im Ortsteil Rosenthal von Hausnummer 97 bis zum Kreuzungsbereich der #Friedrich-Engels-Straße in Vorbereitung. Die #Baudurchführung ist noch für dieses Jahr vorgesehen“
Frage 6:
Die Morgenpost teilte mit: Nach der Bekanntgabe der BVG, den eingleisigen Ast der Tramlinie M1 in Rosenthal auf zwei Gleise zu erweitern, muss der Umbau der Engels-Straße mit zweitem Gleis und neuen Radwegen jetzt durch ein zeitaufwendiges #Planfeststellungsverfahren abgesichert werden. „Das Bezirksamt Pankow sagt zu, den lärmtechnisch günstigsten Asphalt einzusetzen, der im innerstädtischen Bereich nachweislich dauerhaft wirksam und zugelassen ist“. Wann ist #Baubeginn bei der maroden Friedrich- Engels-Straße?
Antwort zu 6:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Der #Ausbau der Friedrich-Engels-Straße ist Teil der Investitionsplanung des Bezirks Pankow. Der dritte Bauabschnitt von #Nordendstraße bis Wilhelmsruher Damm/Quickborner Straße muss komplett umgestaltet werden. Gemäß dem #Stadtentwicklungsplan Verkehr Berlin (StEP-MoVe, aufgestellt durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) ist der gesamte Straßenzug Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes mit der Einstufung als Straße II. Ordnung. Daher kann gemäß § 22 Berliner Straßengesetz die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens angeordnet werden, wenn dies zur sachgerechten Bewältigung der mit der Planung aufgeworfenen Konflikte erforderlich ist. Die #Planfeststellungsbehörde entscheidet über die Durchführung des Verfahrens. Weder die Entscheidung zur Durchführung des Verfahrens noch dessen Dauer sind für den Bezirk absehbar, so dass zum Baubeginn gegenwärtig keine belastbaren Aussagen getroffen werden können.“
Frage 7:
Wo soll in Pankow sogenannter „#Flüsterasphalt“ eingesetzt werden? Welche Vor- und Nachteile sind damit verbunden?
Antwort zu 7:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Bisher wurde in Pankow offenporiger Asphalt (OPA oder auch „Flüsterasphalt“) nicht eingesetzt. Die Vorteile der offenporigen Asphalte liegen in der Verminderung der Rollgeräusche des fließenden Verkehrs wie auch in der Versickerungsfähigkeit von Oberflächenwasser.
Die Nachteile liegen neben den erhöhten Herstellungskosten, der Anfälligkeit für Verschmutzungen, der geringeren Nutzungsdauer auch in den erhöhten Aufwendungen in der Straßenunterhaltung und der Straßenreinigung.
Im Rahmen der Erstellung der Planfeststellungs- bzw. Bauplanungsunterlagen für die Friedrich-Engels-Straße bzw. #Kastanienallee im Ortsteil Rosenthal wird der Einsatz von #lärmmindernden Asphaltarten, die im innerstädtischen Bereich dauerhaft wirksam und zugelassen sind, derzeitig geprüft.“
Frage 8:
Bei welchen Gehwegen in Pankow besteht Sanierungsbedarf? In welchen Straßen wurden an den
Gehwegen die Hinweisschilder „Gehwegschäden“ aufgestellt?
Antwort zu 8:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Im Bezirk Pankow gibt es derzeitig 1.064 öffentlich gewidmete Straßen. Es wird eingeschätzt, dass die Gehwege von ca. 40 % dieser Straßen geschädigt und somit sanierungsbedürftig sind. Allerdings gibt es hier eine starke Differenzierung nach Ortsteilen wie auch nach den zu bearbeitenden Flächen. Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass im Bezirk auch noch eine Vielzahl von komplett unbefestigten Straßen oder Straßen mit nur teilweise befestigten Gehwegen anzutreffen sind.
Die Häufigkeit der Hinweisschilder „#Gehwegschäden“ ist auch Ausdruck der bisherigen dauerhaften #Unterfinanzierung der bezirklichen Straßenunterhaltung. Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) führt über die Aufstellorte keine zusammenfassende Statistik, da die Erstellung einer derartigen Übersicht für die tägliche Arbeit nicht zielführend und somit verzichtbar ist. Außerdem wären hierfür nicht vorhandene personelle wie auch zeitliche Ressourcen notwendig.“
Frage 9:
An welchen Orten/Straßen ereignen sich a.) die häufigsten Radfahrunfälle, b.) die häufigsten Autounfälle in Pankow?
Antwort zu 9:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Vorbemerkung:
Die in den nachfolgenden Tabellen dargestellten Werte beziehen sich auf das Jahr 2020. Aufgrund der Umfänglichkeit der einzelnen Unfallörtlichkeiten im kompletten Verwaltungsbezirk Pankow wurden zu den Fragen 9 a.) und 9 b.) jeweils die 30 häufigsten Unfallorte für die Beantwortung herangezogen.
Die Daten zur Frage 9 a.) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Örtlichkeitenzu Verkehrsunfällen im VerwaltungsbezirkPankowmitBeteiligungvonRadfahrendenim Jahr 2020
Anzahl
DANZIGER STR. / PRENZLAUER ALLEE
11
STORKOWER STR. / LANDSBERGER ALLEE
9
OSTSEESTR. / PRENZLAUER ALLEE / PRENZLAUER PROMENADE / WISBYER STR.
9
BORNHOLMER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / WISBYER STR.
8
BLANKENBURGER STR. / DIETZGENSTR. / OSSIETZKYPLATZ
7
GLEIMSTR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / STARGARDER STR.
7
SCHÖNHAUSER ALLEE / WICHERTSTR. / SCHIVELBEINER STR.
6
DUNCKERSTR. / STARGARDER STR.
6
ERICH-WEINERT-STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / PAUL-ROBESON- STR.
6
BERNAUER STR. / EBERSWALDER STR. / SCHWEDTER STR.
6
DANZIGER STR. / EBERSWALDER STR. / KASTANIENALLEE / PAPPELALLEE / SCHÖNHAUSER ALLEE
6
OTTO-BRAUN-STR. / AM FRIEDRICHSHAIN / GREIFSWALDER STR. / PRENZLAUER BERG
5
Örtlichkeitenzu Verkehrsunfällen im VerwaltungsbezirkPankowmitBeteiligungvonRadfahrendenim Jahr 2020
Anzahl
SEELOWER STR. / SCHIVELBEINER STR.
5
GUDVANGER STR. / TALSTR. / WISBYER STR.
5
GREIFSWALDER STR. / GRELLSTR. / STORKOWER STR.
5
BERLINER STR. / GRANITZSTR. / KISSINGENSTR.
5
RENNBAHNSTR. / ROELCKESTR.
4
WOLLANKSTR. / BREHMESTR. / SCHULZESTR.
4
BORNHOLMER STR. / GOTLANDSTR. / SEELOWER STR.
4
BORNHOLMER STR. / BJÖRNSONSTR. / MALMÖER STR.
4
GREIFSWALDER STR. / GÜRTELSTR. / LEHDERSTR. / BERLINER ALLEE
4
FEHRBELLINER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE
4
GRELLSTR. / PRENZLAUER ALLEE / WICHERTSTR.
4
DANZIGER STR. / GREIFSWALDER STR.
4
DANZIGER STR. / WINSSTR.
4
KOLLWITZSTR. / SAARBRÜCKER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE
3
LEHDERSTR. / ROELCKESTR.
3
ZUR RINGALLEE / AN DER INDUSTRIEBAHN / ROELCKESTR.
3
LANDSBERGER ALLEE 116
3
MICHELANGELOSTR. / HANNS-EISLER-STR.
3
(Stand: 4. März 2021)
Die Daten zu Frage 9b.) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Örtlichkeitenzu Verkehrsunfällen im VerwaltungsbezirkPankowmitBeteiligungvonPkw-Führenden im Jahr 2020
Anzahl
STORKOWER STR. / LANDSBERGER ALLEE
62
OSTSEESTR. / PRENZLAUER ALLEE / PRENZLAUER PROMENADE / WISBYER STR.
57
GREIFSWALDER STR. / MICHELANGELOSTR. / OSTSEESTR.
57
DANZIGER STR. / EBERSWALDER STR. / KASTANIENALLEE / PAPPELALLEE / SCHÖNHAUSER ALLEE
57
BORNHOLMER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / WISBYER STR.
56
DANZIGER STR. / PRENZLAUER ALLEE
48
SCHWANEBECKER CHAUSSEE 50
39
WOLLANKSTR. / NEUE SCHÖNHOLZER STR. / SCHÖNHOLZER STR. / BREITE STR.
35
SCHÖNHAUSER ALLEE / WICHERTSTR. / SCHIVELBEINER STR.
OTTO-BRAUN-STR. / AM FRIEDRICHSHAIN / GREIFSWALDER STR. / PRENZLAUER BERG
21
WALTER-FRIEDRICH-STR. 4
19
AM FEUCHTEN WINKEL / PASEWALKER STR.
19
NEUMANNSTR. / STAHLHEIMER STR. / WISBYER STR.
18
KISSINGENSTR. / PRENZLAUER PROMENADE
17
BLANKENBURGER STR. / DIETZGENSTR. / OSSIETZKYPLATZ
17
GUDVANGER STR. / TALSTR. / WISBYER STR.
16
(Stand: 4. März 2021)“
Frage 10:
Der Abriss der kleinen Brücke am #Rostsperlingweg im Frühjahr 2019 führte zu Umwegen für Rentner. Der Senat teilte dazu mit: „Die Kosten für einen #Ersatzneubau sind abhängig von der #Brückenkonstruktion und der Nutzbreite. Eine grobe Kostenschätzung ergibt ca. 250.000€ für einen Ersatzneubau. Da es sich hier nicht um eine öffentlich gewidmete Straße nach Berliner Straßengesetz oder einen öffentlichen Weg in einer Grün- und Erholungsanlage nach Grünanlagengesetz, sondern um eine Verbindung in einer Kleingartenanlage handelt, wären die Kosten nicht durch den Senat zu tragen, sondern vermutlich durch den Fachvermögensträger der #Kleingartenanlage.“ Wo liegt die Zuständigkeit für einen Brückenneubau am genannten Ort? Was unternahm und unternimmt der Bezirk, um die Situation zugunsten der Rentner zu ändern, wurden Sondermittel beantragt oder gab es eine Spendenaktion? Wer hat die wackelige Behelfskonstruktion errichtet? Inwiefern gab es eine Prüfung, wer für die Kosten aufkommen müsste?
Welche Gespräche gab es zwischen Bezirk auf der einen Seite und Bürgern und dem Fachvermögensträger der Kleingartenanlage auf der anderen Seite?
Antwort zu 10:
Da es sich hier nicht um eine öffentlich gewidmete Straße nach Berliner Straßengesetz oder einen öffentlichen Weg in einer Grün- und Erholungsanlage nach Grünanlagengesetz handelt, ist für einen Brückenneubau am genannten Ort der #Fachvermögensträger der Erholungsanlage Blankenburg zuständig.
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Von Sondermitteln oder Spenden ist dem Bezirk nichts bekannt. Dem Bezirk ist nicht bekannt, wer die #Behelfskonstruktion errichtet hat. Diese ist inzwischen wegen massiver Sicherheitsmängel wieder abgebaut worden. Der Bezirk selbst verfügt über keine Mittel für die Erneuerung der Brücke. Der Bezirk bleibt weiterhin mit dem Vorstand der Anlage Blankenburg über Wegeverbindungen im Gespräch.“
Berlin, den 18.03.2021 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der Planung des #Straßenbahnvorhabens#Alexanderplatz – #Kulturforum, wie ist die weitere #Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst? Antwort zu 1: Die #Vorplanung befindet sich zurzeit in der finalen Bearbeitung durch die Projektbeteiligten. Der Gesamtzeitplan für die Vorplanung sieht die Fertigstellung weiterhin bis zum Ende des zweiten Quartals 2021 vor, die #Streckeneröffnung ist für 2028 geplant. Die fachliche Federführung für das Projekt liegt derzeit im Referat IV C. Frage 2: Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens Potsdamer Platz – Rathaus #Steglitz, wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst? 2 Antwort zu 2: Die Strecke ist Bestandteil des vorgesehenen #Straßenbahnkorridors Alexanderplatz – Rathaus Steglitz. Der gesamte Korridor ist von einer erheblichen städtebaulichen Komplexität gekennzeichnet. Aus diesem Grund war für den Abschnitt südlich des Potsdamer Platzes die Aufnahme der #Grundlagenuntersuchungen erst vorgesehen, wenn der Abschnitt Alexanderplatz – Kulturforum eine hinreichende #Planungstiefe erreicht hat. Im #ÖPNV-Bedarfsplan (Bedarfsplan des Öffentlichen Personennahverkehrs) als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 (NVP) ist als Inbetriebnahmetermin das Jahr 2030 genannt. Es ist vorgesehen, die Grundlagenermittlung im Referat IV A im Jahr 2021 aufzunehmen. Frage 3: Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Turmstraße – #Jungfernheide, wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst? Antwort zu 3: Das Projekt befindet sich derzeit in der Vorplanungsphase. Der Gesamtzeitplan für die Vorplanung sieht die Fertigstellung bis zum Ende des 1. Quartals 2022 vor, die Streckeneröffnung ist für 2028 geplant. Die fachliche Federführung für das Projekt liegt derzeit im für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zuständigen Referat IV C. Frage 4: Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Warschauer Straße – #Hermannplatz, wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst? Antwort zu 4: Der Verkehrsmittelvergleich hat die #Straßenbahn als planerisch zu bevorzugendes Verkehrsmittel bestätigt. Die Abschlussberichte befinden sich derzeit in der redaktionellen Schlussbearbeitung. Es ist vorgesehen, zeitnah einen Senatsbeschluss zur Weiterführung der Planungen herbeizuführen. In den weiteren Planungsschritten könnten dann die Streckenführung durch das städtebaulich sensible Gebiet konkretisiert werden und Betroffenheiten von Anliegenden und Bezirkspolitik verbindlich geklärt werden. Die Inbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen. Die Maßnahme befindet sich gegenwärtig in der Bearbeitung durch das für langfristig orientierte Verkehrsentwicklungsplanung zuständige Referat IV A. Frage 5: Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Blankenburger Süden, wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst? 3 Antwort zu 5: Die Grundlagenermittlung für die #Straßenbahnstrecke ist abgeschlossen. Die Straßenbahn wurde im Rahmen der Grundlagenermittlung als am besten geeignetes Verkehrsmittel bestätigt. Für die planerisch zu bevorzugende Trassenvariante wurde die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen. Der Senat hat im Juni 2020 beschlossen, auf dieser Grundlage die Planung fortzuführen. Da die Maßnahme eng mit den städtebaulichen Wettbewerbsverfahren für das Entwicklungsgebiet Blankenburger Süden verzahnt ist, muss zunächst ein entsprechender Stand in der städtebaulichen Planung erreicht sein. Erst dann kann die Planung sinnvoll weitergetrieben werden. Die Inbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen. Die Planungsverantwortung wird im weiteren Projektverlauf im Referat IV C liegen. Frage 6: Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Pankow-Heinersdorf – #Weißensee, wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst? Antwort zu 6: Zum aktuellen Stand wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/26538 verwiesen. Neue Erkenntnisse haben sich seither nicht ergeben. Es ist geplant, zeitnah einen Senatsbeschluss herbeizuführen. Anschließend folgen die weiteren Planungsphasen. Die Inbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen. Die Maßnahme befindet sich gegenwärtig in der Bearbeitung durch das Referat IV A. Frage 7: Wie ist die aktuelle Zeitplanung für das Straßenbahnvorhaben #S-Bahnhof Schöneweide – #Sonnenallee – #Hermannplatz – Potsdamer Platz, wann ist der Planungsbeginn vorgesehen? Antwort zu 7: Der ÖPNV-Bedarfsplan sieht die Inbetriebnahme der genannten Strecke für das Jahr 2035 vor. Der Beginn der Grundlagenermittlung ist im Jahr 2022/2023 vorgesehen. Frage 8: Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Potsdamer Platz – #Zoologischer Garten, wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst? Antwort zu 8: Der ÖPNV-Bedarfsplan sieht die Inbetriebnahme der genannten Strecke für das Jahr 2030 vor. Der Beginn der Grundlagenermittlung ist 2022/2023 vorgesehen. Frage 9: Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Jungfernheide – #UTR – #Schumacher Quartier, wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst? 4 Antwort zu 9: Für die genannte Strecke ist die Grundlagenermittlung gegenwärtig in Bearbeitung und wird voraussichtlich im Sommer abgeschlossen. Die Inbetriebnahme ist ab 2028 vorgesehen. Die Bearbeitung erfolgt gegenwärtig im Referat IV A. Frage 10: Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Pankow – #Wollankstraße – #Turmstraße, wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst? Antwort zu 10: Der ÖPNV-Bedarfsplan sieht für die genannte Strecke eine schienengebundene Erschließung vor. Diese ist als dringlicher Bedarf mit geplanter Inbetriebnahme nach 2030 vorgesehen. Die Realisierung der Strecke als Straßenbahn oder als anderes Verkehrsmittel ist in Abhängigkeit von den verkehrlichen Bewertungen und weiteren Untersuchungen zu prüfen. Die Aufnahme der Grundlagenermittlung einschließlich Verkehrsmittelvergleich und Systementscheid in Referat IV A ist für das Jahr 2022/2023 vorgesehen. Frage 11: Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Spittelmarkt – #Hallesches Tor – #Mehringdamm, wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst? Antwort zu 11: Die Inbetriebnahme der Strecke ist ab 2030 vorgesehen. Die Grundlagenermittlung wird zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen. Frage 12: Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Johannisthal – #Johannisthaler Chaussee, wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst? Antwort zu 12: Die Inbetriebnahme der Strecke ist ab 2030 vorgesehen. Der Beginn der Grundlagenermittlung im Referat IV A ist für 2021 avisiert. Frage 13: Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Paulsternstraße – #Gartenfeld – #Rathaus Spandau, wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst? 5 Antwort zu 13: Der NVP sieht die geplante Inbetriebnahme der Strecke im Jahr 2029 vor. Die Ausschreibung der Grundlagenermittlung wird gegenwärtig im Referat IV A vorbereitet. Es ist vorgesehen, Mitte 2021 mit den Arbeiten zu beginnen. Frage 14: Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens Rathaus #Spandau – #Heerstraße, wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst? Antwort zu 14: Der NVP sieht die geplante Inbetriebnahme der Strecke für das Jahr 2029 vor. Darüber hinaus ist vorgesehen, eine #Machbarkeitsstudie für eine Verlängerung der U-Bahnlinie #U7 für diesen Korridor durchzuführen. Nach Vorliegen dieser Studie hat der Senat am 16.02.2021 die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für eine U-Bahn beschlossen. Dies ist die Grundlage zur Bearbeitung der Untersuchung durch das Referat IV A. Frage 15: Für wann ist bei den Straßenbahnprojekten, bei denen die Planung noch nicht begonnen hat, jeweils der Beginn der Planung vorgesehen? Antwort zu 15: Es wird auf die Antworten 7, 8 sowie 10 bis 14 verwiesen. Für 2022/2023 ist darüber hinaus vorgesehen, die Grundlagenermittlung für die Strecke Potsdamer Platz – Schöneweide zu beginnen. Das Arbeitsprogramm für die darauffolgenden Jahre wurde noch nicht abgestimmt. Es wird sich an den Vorgaben der vom Senat beschlossenen Planwerke orientieren. Frage 16: Sind die geplanten und aktuell tatsächlich vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen ausreichend, um die Planungen jeweils wie vorgesehen zu beginnen bzw. weiterzuführen und jeweils die Inbetriebnahme zu den im Nahverkehrsplan vorgesehenen Zeitpunkten zu erreichen? Frage 17: Wenn es Verzögerungen einzelner Planungsprozesse gab, was war jeweils der Grund hierfür? Antwort zu 16 und 17: Der Nahverkehrsplan gibt ein sehr ambitioniertes Programm zum bedarfsgerechten Ausbau des #ÖPNV vor. Es wird mit Nachdruck an der Umsetzung der hier formulierten Ziele gearbeitet. Da insbesondere Neubauprojekte auch von vielen externen Faktoren abhängig sind, kann derzeit keine belastbare Aussage zu zukünftigen Bedarfen getroffen werden. Zur personellen Situation wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/26757 6 verwiesen. Neben den personellen Engpässen haben sich in den letzten Jahren Verzögerungen zumeist durch stadtplanerische Fragestellungen ergeben, die einer umfangreichen Klärung bedurften. Dies war auch der Lage der Straßenbahnprojekte in teilweise sensiblen Stadträumen mit zahlreichen Nutzungsinteressen und entsprechenden Konflikten geschuldet. Abstimmungen wurden durch die Pandemielage in 2020 zusätzlich erschwert. Frage 18: Ist seitens des Senats den Antworten noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 18: Nein. Berlin, den 12.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz