Wie ist nach Kenntnis des Berliner Senats der aktuelle Stand der #Planung für die #Radwege an der #Schönhauser Allee zwischen #Gleimstraße / #Stargarder Straße und #Topsstraße, um diese entsprechend den Vorgaben des Mobi- litätsgesetzes zu gestalten?
a. Ist die #Ausführungsplanung fertiggestellt bzw. für wann ist die Fertigstellung vorgesehen? b. Welche Verfahrensschritte für welche Abschnitte sind bereits abgeschlossen?
Welche Verfahrensschritte befinden sich aktuell für welche Abschnitte in Umsetzung und bis wann werden diese jeweils planmäßig abgeschlossen?
Wer sind jeweils die Beteiligten?
Welche Verfahrensschritte folgen für welche Abschnitte als nächstes?
Gab es bislang Verzögerung im Verfahren und wenn ja, wie lange waren diese Verzögerungen jeweils?
Für wann ist der Baubeginn geplant?
Wurden die Aufträge für bauliche Maßnahmen und Markierungsarbeiten bereits vergeben oder für wann ist die Auftragsvergabe geplant?
Frage 1: Die #Treppenanlage Richtung #Heinz-Galinski-Straße der #U-Bahnstation #Osloer Straße wird instandgesetzt. Laut der ursprünglichen Ankündigung sollten die Arbeiten vom 04.01.2021 bis 30.06.2022 dauern. Mittlerweile wird auf dem #Bauschild das Ende auf den 22.12.2023 terminiert. Aktuell finden augenscheinlich keine Arbeiten statt. Welche einzelnen #Instandsetzungsmaßnahmen sind an der Treppenanlage geplant? a. Welche Maßnahmen wurden jeweils wann umgesetzt? (bitte für jede Maßnahme den Zeitraum angeben) b. Welche Auftragnehmer waren von wann bis wann mit welchen Teilarbeiten an den Instandsetzungsmaßnahmen beteiligt? c. Welche Maßnahmen sind bereits vergeben und für wann ist die Umsetzung geplant? d. Welche Maßnahmen sind ausgeschrieben und für wann sind die Zuschlagserteilung und die Umsetzung jeweils geplant? e. Welche Maßnahmen sind noch nicht ausgeschrieben und für wann sind jeweils die #Ausschreibung, #Zuschlagserteilung und #Umsetzung geplant? f. Wie hoch sind die geschätzten #Gesamtkosten für die Instandsetzung der Treppenanlage? j. Welche Gründe haben im Einzelnen zur #Verschiebung des Projektendes vom 30.06.2022 auf den 22.12.2023 geführt?
Berlin testet im kommenden Jahr 24 neue öffentliche #Toiletten. Diese sollen #umweltfreundlich und #autark sein – also ohne Strom- und #Wasseranschluss auskommen, teilte die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz mit.
Aktuell sind mehr als die angebotenen 5.500 Räder im Stadtgebiet in Betrieb. Die aktuelle Überschreitung basiert auf einem anstehenden Austausch von Rädern. Die Anzahl der Räder wird stabil bleiben.
Frage 2:
Wie viele Stationen des öffentlichen #Fahrradverleihsystems sind jeweils innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Rings (Kerngebiet) vorhanden? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.
Frage 3:
Wie viele nextbike-Stationen wurden in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 sowie bis 30.09.2022 je- weils im gesamten Stadtgebiet eingerichtet? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.
Frage 4:
Wie viele Stationen wurden im Rahmen des bezirklichen Genehmigungsverfahrens abgelehnt? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.
Frage 5:
Was sind die vorwiegenden Gründe für die Nicht-Erteilung von Genehmigungen für Stationen? Frage 6:
Wie ist der durchschnittliche Abstand zwischen den nextbike-Stationen sowohl innerhalb des S-Bahn-Rings als
auch außerhalb des S-Bahn-Rings? Frage 7:
Wie viele nextbike-Stationen sind jeweils auf Gehwegflächen und auf vormaligen Flächen für Kfz-Stellplätze bzw.
Fahrbahnen des motorisierten Individualverkehrs vorhanden?
Antwort zu 2 bis 7:
Die Fragen 2 bis 7 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Vorbemerkung: Stationen werden – bspw. im Kontext von Bauarbeiten – z.T. errichtet, rückge- baut und erneut aufgebaut. Zum Teil wechseln Stationen auch (temporär) den baulichen Cha- rakter / Zustand. So wird bspw. die Station am Dienstsitz der Senatsverwaltung für Umwelt, Mo- bilität, Verbraucher- und Klimaschutz, welche baulich errichtet war, derzeit auf Grund von Bau- arbeiten als virtuelle Station weitergeführt. Vor diesem Hintergrund stimmen die Randsummen, insbesondere im zeitlichen Verlauf, nicht in sämtlichen Sachverhalten überein. Vorgaben zum räumlichen Abstand zwischen Stationen bestehen nicht.
Der aktuelle Sachstand des Öffentlichen Leihfahrradsystems stellt sich wie folgt dar:
aktuell verfügt das System über 645 #Stationen insgesamt
davon sind 250 Stationen baulich errichtet, 395 Stationen sind ohne bauliche Bestand- teile verfügbar
baulich errichtete Stationen befinden sich zu rund 12 % im Bereich der Fahrbahn oder auf Parkflächen, die weiteren Stationen befinden sich primär im Bereich des Gehwegs (zumeist fahrbahnseitig auf Gehwegniveau im Bereich des Unterstreifens)
rund 70 % der Stationen befinden sich innerhalb des Kerngebiets (S-Bahn-Ring), damit mittlerweile auch ein signifikanter Anteil außerhalb des S-Bahn-Rings
ergänzt wird das System durch eine #Rückgabezone innerhalb des Kerngebiets, inner- halb derer Räder auch außerhalb von Stationen (kostenpflichtig) zurückgegeben wer- den können.
Die nachfolgende Tabelle stellt den aktuellen Sachstand differenziert dar:
Bezirk
Verfügbare
Davon
Ableh-
Davonbaulicherrichtet im Jahr
Stationen
imS-
nungen
2017
2018
2019
2020
2021
2022
insgesamt
Bahn–
(11/2022)
Ring
Charlottenburg- Wilmersdorf
99
78
4
14
0
1
1
0
0
Friedrichshain- Kreuzberg
122
122
7
33
13
19
1
0
0
Lichtenberg
30
/
3
5
3
9
1
0
0
Marzahn – Hel- lersdorf
29
/
0
0
0
0
0
0
Mitte
175
156
14
21
17
46
3
1
0
Neukölln
46
35
13
11
9
3
1
0
0
Pankow
66
33
40
10
2
9
0
0
0
Reinickendorf
4
/
0
0
0
0
0
0
Spandau
0
/
0
0
0
0
0
0
Steglitz-Zehlen- dorf
15
/
0
0
2
1
0
0
Tempelhof- Schöneberg
49
33
29
5
0
5
2
0
0
Treptow-Köpe- nick
9
4
0
1
0
5
0
0
Die Anzahl der insgesamt verfügbaren und nutzbaren Stationen im Stadtgebiet steigt, sowohl innerhalb des Kerngebiets, als auch außerhalb. Der Anteil der baulich errichteten Stationen war in der letzten Zeit rückläufig, u.a. durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Jelbi-Sys- tem, welches derzeit versucht weitgehend ohne bauliche Anlagen in die Realisierung zu kom- men. Gerade der Auf- und Ausbau virtueller Stationen hat das schnelle, intensive und am Kun- denverhalten orientierte Systemwachstum ermöglicht. So sind innerhalb des Kerngebiets mitt- lerweile sämtliche S- und U-Bahnhöfe sowie Haltestellen der Tram mit mindestens einer Station des Öffentlichen Fahrradverleihsystems ausgestattet. Der Stationsausbau entlang von S- und
U-Bahnlinien wurde auch außerhalb des Rings weitergeführt. Dieser Ausbau soll im nächsten Jahr weiter voranschreiten. Der jeweils aktuelle Ausbauzustand ist tagesaktuell unter
http s:/ / www.nextb ike.de/ d e/ berlin/ sta nd orte/ ersichtlich.
Bezüglich der Gründe von Ablehnungen wurden bereits in der Antwort auf die Schriftliche An- frage 18/ 18637 des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 3. April 2019 zum Thema „ Ausbau
von nextbike“ dargelegt. Die Ablehnungen beruhen über die damals hinausgehenden Sachver- halte z.T. auch auf bestehenden konkurrierenden Planungen oder anstehenden Veränderungen der Straßenraumgestaltung.
Frage 8:
Inwiefern erfolgt eine Auswertung der vorhandenen #Nutzungsdaten durch nextbike und den Senat?
Antwort zu 8:
Die Auswertung der Nutzendendaten erfolgt aggregiert und datenschutzkonform für das Moni- toring des Systems in Hinblick auf die Entwicklung, Qualität und Performanz des Systems. Aus- gewertet werden u.a. die Parameter Kundenzahl (Bestand, Registrierungen und Löschungen), Ausleihen (insgesamt und je Station, Verteilung auf Wochentag und Tageszeiten), die Fahrt- dauer, der Ausleihkanal.
Frage 9:
Was sind aus Sicht des Senats die maßgeblichen Faktoren für die Qualität des öffentlichen Fahrradverleihsystems?
Antwort zu 9:
Die maßgeblichen Parameter zur Bemessung der Qualität des öffentlichen Fahrradverleihsys- tems aus Sicht des Auftraggebers sind u.a. die Verfügbarkeit der Räder und Stationen, Sta- tionsüberläufe und –unterdeckungen, die Verfügbarkeit des Hintergrundsystems, Instandhal- tung, die Entwicklung der Nutzendenzahlen sowie die Entwicklung Fahrten.
Frage 10:
Zu welchen Anteilen (Nutzungsgebühren, Öffentliche Mittel, Werbung) erfolgt zurzeit die #Finanzierung des öffentli- chen Fahrradverleihsystems?
Antwort zu 10:
Die entsprechenden Aussagen zur Finanzierung berühren die geschäftlichen Interessen des Be- treibers. Eine Genehmigung zur öffentlichen Darstellung liegt nicht vor.
Die öffentlichen, vertraglich gebundenen Mittel decken einen signifikanten Teil der Mittel des Gesamtsystems ab. Ohne anteilige öffentliche Beteiligung wäre ein wirtschaftlicher Betrieb nicht darstellbar. Das wirtschaftliche Risiko liegt auf Seiten des Betreibers.
Frage 11:
Wie ist der aktuelle Stand der Untersuchung zur „ #Neukonzeptionierung des Leihfahrradsystems in Berlin inklusive Ausdehnung auf die Außenbezirke“ ?
Antwort zu 11:
Die Untersuchung ist abgeschlossen, der Bericht des beauftragten Dienstleistenden liegt vor und stellt Empfehlungen und Abhängigkeiten dar. Die Erkenntnisse aus dem Bericht gehen in die weiteren Arbeiten ein.
Frage 12:
Wie ist der zeitliche Ablauf zur Neukonzeptionierung und #Ausschreibung des öffentlichen Fahrradverleihsystems bis 2024?
Frage 13:
Zu welchem Zeitpunkt wird nach jetzigem Stand die öffentliche Ausschreibung erfolgen? Frage 14:
Besteht beim Senat die Überlegung, eine Konzessionsvergabe im Sinne des Kartellvergaberechts an einen Anbie- ter durchzuführen und andere private Anbieter im Stadtgebiet auszuschließen? Was sind rechtliche Hürden?
Antwort zu 12 bis 14:
Die Fragen 12 bis 14 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Durchführung der Vergabe als europaweites, #wettbewerbliches Verfahren ist für das Jahr 2023 geplant. Zur Ausgestaltung des Vergabegegenstands laufen derzeit die Abstimmungen, Festlegungen bestehen derzeit noch nicht. Die Abwägung eventueller Rechtsfolgen möglicher Optionen erfolgt im Prozess, liegt aber derzeit noch nicht vor.
Frage 15:
Wie viele Leihfahrräder und Stationen müssten aus Sicht des Senats über das gesamte #Stadtgebiet verteilt sein, um ein attraktives Angebot für verschiedene Nutzungsgruppen zu schaffen?
Frage 16:
In welcher Höhe würden Mehrkosten für das Land Berlin entstehen, sofern eine deutliche Ausweitung des Angebots (Verdopplung der Leihfahrräder) erfolgen würde?
Die Fragen 15 bis 17 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die entsprechende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Vorfeld der Vergabe steht noch aus und wird Aussagen dazu treffen, mit welchem Mitteleinsatz welche Realisierungspotenziale beste- hen. Die (ggf. optionale) Einbeziehung weiterer Radtypen wird geprüft.
Der Einsatz von öffentlichen Mitteln, um die Wirtschaftlichkeit eines entsprechenden Systems si- cherzustellen, ist abhängig von diversen Parametern der Systemausgestaltung. Grundsätzlich Agieren die entsprechenden Unternehmen derzeit mit einer Zielquote von 3 – 5 Rädern pro
1.000 Einwohnende, wobei hierfür jeweils lokal Anpassungen zu erfolgen haben. Für Berlin wird diese Zielquote (vor dem Hintergrund der privaten Ausstattung mit Rädern und dem lokalen Markt im Bereich der konkurrierenden Mobilitätsangebote) als zu hoch eingeschätzt. Bei einer Zielquote von ca. 2 bis 2,5 wäre ein Ziel zwischen rund 7.500 und 10.000 Rädern. Dies würde eine Erweiterung und verstärkte räumliche Ausdehnung ermöglichen, würde aber gleichzeitig die Systemkosten deutlich erhöhen. Denn gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Entwick- lungen in Hinblick auf Energie-, Rohstoff- und Personalkosten sind erhebliche Preissteigerungen der Systemelemente eines Öffentlichen Leihfahrradsystems im Vergleich zur letzten Vergabe zu erwarten.
Frage 18:
Wie bewertet der Senat, dass in anderen Städten wie #Hamburg#Kurzzeitfahrten bis 30 Minuten kostenlos sind?
Antwort zu 18:
Zeitkontingente sind im Markt ein bewährtes Mittel, um die #Systemakzeptanz zu fördern und re- gelmäßige Nutzung zu fördern. Die Hamburger Lösung hat sich für Hamburg als passend und erfolgreich erwiesen.
Es ist ein #Riesenprojekt, das #Autofahrer im Osten Berlins bis Ende der 2020er-Jahre begleiten wird: der Neubau des Verkehrsknotens Marzahn. Fünf #Straßenbrücken werden dabei abgerissen, drei neu gebaut, außerdem werden ein #Fußgängertunnel instandgesetzt und eine #Trambrücke der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ebenfalls erneuert.
Frage 1: Wann ist die #Ausschreibung erfolgt? a. Wann wurden die #Planungsleistungen finalisiert? b. Wann beginnen in diesem Jahr die #Baumaßnahmen oder wird der Senat seinen #Zeitplan erneut nicht halten können? c. Wann wird die #Sanierungsmaßnahme beendet sein? d. Welche konkreten Maßnahmen sind nach aktuellem Stand geplant? Sind durch den jahrelangen Verzug weitere #Sanierungsbedarfe hinzugekommen?
„Ich freue mich, dass wir mit der BERGER BAU SE einen Auftragnehmer beauftragen konnten, der seine Kompetenz und Zuverlässigkeit gerade erst beim dem vorfristig fertig gestellten Ersatzneubau der Rammrathbrücke in Teltow unter Beweis gestellt hat“, sagt Caroline Heine als zuständige Sachbereichsleiterin des WNA Berlins.
Einsteigen bitte, nächste Station Hoffnung! Für das Berliner Familienunternehmen „#Omnibusgesellschaft #Hartmann / Der #Südender“ gibt es eine Perspektive. Happy Ender für den Südender?
Nach 50-jähriger #Betriebsgeschichte, davon 30 Jahre für die BVG, hatte die Firma den Zuschlag für den Betrieb eines Teils des Berliner Busliniennetzes nach lange verschleppter #Ausschreibung kurzfristig verloren. Inhaberin Claudia #Hartmann (54) musste 280 Mitarbeiter entlassen, 63 Busse verkaufen.
Welcher Typ #Straßenlaternen wird in Berlin standardmäßig angeschafft? Seit wann wird dieser Typ gekauft und wie regelmäßig wird nach (neueren, günstigeren) Alternativen gesucht?
Frage 3:
Wurde bei der Auswahl der Straßenlaternen der Einfluss auf die #Fauna mitbedacht? Frage 6:
Haben sich die Pläne zur Erneuerung und Aufbau von neuen Straßenlaternen aufgrund hoher Gas- und Strompreise geändert? Wurden Überlegungen über einen beschleunigten Einsatz von stromsparenden #LED- Leuchten angestellt? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 1, 3 und 6:
Seit 2014 beschafft das Land Berlin im Zuge einer europaweiten #Ausschreibung 5.000 –
10.000 neue Leuchten, seit 2016 nahezu ausnahmslos LED-Leuchten. Die Stückzahl variiert in Abhängigkeit der vorhandenen Haushaltsmittel.
Es gibt keinen standardmäßigen Typ Straßenlaterne. Der Bedarf und die Anforderungen definieren sich aus dem #Zustand der Beleuchtungsanlagen und den #Straßengeometrien, so dass eine #diskriminierungsfreie Ausschreibung möglich ist, bei der auch der Einfluss auf die Fauna Berücksichtigung findet.
Eine darüberhinausgehende #Beschleunigung zum Einsatz von LED-Leuchten ist mit den aktuell zur Verfügung stehenden #Haushaltsmitteln nicht möglich.
Frage 2:
Wurde die Anschaffung von Straßenlaternen mit #Bewegungsmeldern in Betracht gezogen? Welche Gründe sprachen dafür und dagegen?
Antwort zu 2:
Derzeit ist ein Projekt im #Volkspark#Hasenheide in Vorbereitung, bei dem #Sensoren zum Einsatz kommen werden, die die Beleuchtung #situationsabhängig steuern. Dieses Vorhaben, sowie die bereits in 2016 errichteten Anlagen am #Bundesplatz sind #Pilotprojekte, anhand derer das Land Berlin Erfahrungen in Bezug auf den Einsatz von moderner Sensortechnik sammelt, um über weitergehende Einsatzmöglichkeiten zu entscheiden.
Frage 4:
Wie viel kostet die Errichtung einer neuen Straßenlaterne, getrennt nach Montage und Anschaffung? Frage 5:
Inwiefern haben sich die Pläne zur Erneuerung und Aufbau von neuen Straßenlaternen durch die global gestörten Lieferketten verzögert?
Antwort zu 4 und 5:
Im Zuge der letzten öffentlichen Ausschreibungen (2021) wurden im Bereich der elektrisch betriebenen #Straßenbeleuchtung folgende Preise erzielt:
Anschaffungskosten für Material eines kompletten Standorts ca. 2.000 EUR brutto
Demontage-, Montage- und Netzkosten für einen kompletten Standort ca. 3.500 EUR brutto
Es ist davon auszugehen, dass in Folge der global gestörten #Lieferketten diese Preise in den kommenden Ausschreibungen nicht mehr erzielt werden können. Es werden #Preissteigerungen von 40-60 % erwartet.
In der Folge der Preissteigerungen und der begrenzt verfügbaren Haushaltsmittel wird das #Modernisierungsprogramm angepasst und diverse Vorhaben zur Erneuerung der Beleuchtungsanlagen verschoben werden müssen.
Frage 7:
Wie ist der aktuelle Stand der Erneuerung und des Ausbaus der Straßenlaternen am Teterower Ring in Marzahn- Hellersdorf? Wann ist die Fertigstellung geplant? Werden die bisherigen Abstände zwischen den Straßenlaternen verringert?
Antwort zu 7:
Die Arbeiten am Teterower Ring haben begonnen, die ersten Standorte wurden erneuert. Die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2023 geplant. Die Abstände zwischen den einzelnen Standorten werden verringert, um den lichttechnischen Anforderungen und örtlichen Gegebenheiten gerecht zu werden.
Frage 8:
Wie viele Straßenlaternen wurden im Jahr 2021 in Berlin neu errichtet, erneuert oder repariert? Bitte getrennt nach Bezirken.
Antwort zu 8:
Im Jahr 2021 wurden insgesamt 3.087 Anlagen neu errichtet, an 8.716 Anlagen der Leuchtenkopf erneuert und 46.567 Reparaturen durchgeführt. Die Verteilung auf die Bezirke ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:
Bezirk
Standortneuerrichtet
Leuchtenkopferneuert
Standortrepariert
Charlottenburg-Wilmersdorf
701
1.141
5.811
Friedrichshain-Kreuzberg
53
247
2.620
Lichtenberg
184
390
1.799
Marzahn-Hellersdorf
81
173
2.703
Mitte
182
438
3.039
Neukölln
260
874
3.566
Pankow
84
205
2.239
Reinickendorf
628
1.923
6.128
Spandau
54
198
1.841
Steglitz-Zehlendorf
96
1.285
8.019
Tempelhof-Schöneberg
148
1.023
6.077
Treptow-Köpenick
616
819
2.725
Gesamt
3.087
8.716
46.567
Frage 9:
Wie viele Straßenlaternen des Typs #Rostocker Straßenleuchten (#RSL 1) sind in Marzahn-Hellersdorf noch in Betrieb? Wann ist geplant, diese zu ersetzen? Nach welchen Verfahren werden die zu ersetzenden Straßenlaternen priorisiert?
Frage 10:
Wie viele gasbetriebene Straßenlaternen sind in Marzahn-Hellersdorf noch in Betrieb? Wann ist geplant, diese zu ersetzen? Nach welchen Verfahren werden die zu ersetzenden Straßenlaternen priorisiert?
Antwort zu 9 und 10:
Aktuell sind in Marzahn-Hellersdorf noch etwa 3.500 RSL-Leuchten sowie 570 #gasbetriebene Beleuchtungsanlagen in Betrieb (davon 42 stehen unter #Denkmalschutz und werden nicht elektrifiziert).
Die Erneuerung der Anlagen wird entsprechend der verfügbaren Kapazitäten mittel- bis langfristig erfolgen. Die Priorisierung erfolgt auf Grundlage des Zustandes der Beleuchtungsanlagen in Verbindung mit der Verfügbarkeit von personellen und finanziellen Kapazitäten.
Frage 11:
Liegen Schätzungen darüber vor, bei wie vielen #Gaslaternen der automatische Aktivierungsmechanismus beschädigt ist?
Frage 12:
Werden Gaslaternen mit beschädigten automatischen Aktivierungsmechanismus priorisiert ersetzt, um den zusätzlichen unnötigen Verbrauch zu minimieren?
Frage 13:
Wurde eine Abschätzung getroffen, ob sich eine Reparatur des automatischen Aktivierungsmechanismus in Angesicht der hohen Energiepreise und der noch auf mehrere Jahre andauernden Planungen für Ersetzungen lohnen würde? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 11, 12 und 13:
Bei etwa 1.400 Gasleuchten ist aktuell der Schaltmechanismus nicht in Betrieb. Bei Wartungsarbeiten wurden Undichtigkeiten in der Laterne festgestellt. Um die Zeit bis zur Montage einer instandgesetzten Leuchte zu überbrücken, wird der Schaltmechanismus, also das automatische An- und Ausschalten je nach Tageszeit, außer Betrieb genommen. Nur so kann die gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtung der Straße nach dem Berliner Straßengesetz in den Nachtstunden sichergestellt werden.
Die Reparatur der Vielzahl #defekter Leuchten ist langwierig, die Werkstattkapazitäten sind für diese veraltete Technik nicht ausreichend, die Materialbeschaffung ist seit Jahren schwierig. Priorität haben Standorte mit fehlenden und nicht in Betrieb befindlichen Gasleuchten, um an den Standorten schnellstmöglich der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Es ist davon auszugehen, dass die Instandsetzung aller derzeit dauerbrennenden Leuchten mehrere Monate in Anspruch nehmen wird.
Frage 14:
Ist den Antworten vonseiten des Senats etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 14: Nein.
Berlin, den 04.07.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Das passt nicht zusammen: für die #Mobilitätswende werben – und #Regionalbahnlinien einstellen. Doch im Land Brandenburg geschieht genau dies, hier drohen #Stilllegungen. Die Landesregierung möchte den probeweisen Zugverkehr zwischen #Joachimsthal und #Templin nicht verlängern. Inzwischen wurden Befürchtungen laut, dass auf einer Verbindung in die #Prignitz ebenfalls im Dezember der #Regionalbahnverkehr enden könnte. Am Donnerstag berät der #Infrastrukturausschuss des Landtags über die Pläne.