U-Bahn: Wann kommt die versprochene U-Bahn für Berlin?, aus Senat

22.02.2024

Frage 1: Wie und mit welchen #Mitteln plant der Senat die angekündigten #Verlängerungen von -Bahn-Linien 1 zu finanzieren?
a. Beabsichtigt der Senat, Mittel nach dem #Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu beantragen und wenn ja, welche Bedingungen müssten dafür erfüllt sein?
b. Wie hoch schätzt der Senat die #Gesamtkosten für alle in den Richtlinien der Regierungspolitik aufgeführten U-Bahnlinien ein?

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Straßenverkehr: A100 in Berlin droht Verzögerung: Warum das gut für die Stadt wäre, 225.000 Euro pro Meter: Die Autobahn in den Osten von Berlin könnte erst 2025 fertig werden. , aus Berliner Zeitung

15.01.2024

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/autobahn-a100-in-berlin-droht-verzoegerung-warum-das-gut-fuer-die-stadt-waere-li.2176487

Berlin bekommt eine neue #innerstädtische #Autobahn – möglicherweise aber erst später als angekündigt. Doch Fachleute sind nicht traurig, wenn der 16. #Bauabschnitt der #A100 zwischen #Neukölln und #Treptow in diesem Jahr tatsächlich noch nicht eröffnet würde. „Das erspart uns das große #Verkehrschaos, das sonst zu erwarten wäre“, sagte ein Experte der Berliner Zeitung. Währenddessen befassen sich Planer mit dem 17. Bauabschnitt nach #Friedrichshain und #Lichtenberg. Dabei prüfen sie dem Vernehmen nach ein anspruchsvolles Projekt: ein #Autobahntunnel unter der #Spree.

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U-Bahn-Plan der BVG

12.04.2023

Frage 1:

Welchen Status hat der jüngst bekannt gewordenen #Vorschläge der #BVG für den #Ausbau der -Bahn in Berlin? In welchem Verhältnis steht er zum #StEP MoVe?

Frage 2:

Wer hat diese Planungen vorgenommen und welches Gremium hat diese verabschiedet?

Antwort zu 1 und 2:

Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die BVG teilt hierzu mit:

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Bahnhöfe: Warum dauern die Instandsetzungsarbeiten an einer Treppe der U-Bahnstation, Osloer Straße drei Jahre?, aus Senat

22.11.2022

Frage 1:
Die #Treppenanlage Richtung #Heinz-Galinski-Straße der -Bahnstation #Osloer Straße wird instandgesetzt. Laut der ursprünglichen Ankündigung sollten die Arbeiten vom 04.01.2021 bis 30.06.2022 dauern. Mittlerweile wird auf dem #Bauschild das Ende auf den 22.12.2023 terminiert. Aktuell finden augenscheinlich keine Arbeiten statt. Welche einzelnen #Instandsetzungsmaßnahmen sind an der Treppenanlage geplant?
a. Welche Maßnahmen wurden jeweils wann umgesetzt? (bitte für jede Maßnahme den Zeitraum angeben)
b. Welche Auftragnehmer waren von wann bis wann mit welchen Teilarbeiten an den Instandsetzungsmaßnahmen beteiligt?
c. Welche Maßnahmen sind bereits vergeben und für wann ist die Umsetzung geplant?
d. Welche Maßnahmen sind ausgeschrieben und für wann sind die Zuschlagserteilung und die Umsetzung jeweils geplant?
e. Welche Maßnahmen sind noch nicht ausgeschrieben und für wann sind jeweils die #Ausschreibung, #Zuschlagserteilung und #Umsetzung geplant?
f. Wie hoch sind die geschätzten #Gesamtkosten für die Instandsetzung der Treppenanlage?
j. Welche Gründe haben im Einzelnen zur #Verschiebung des Projektendes vom 30.06.2022 auf den 22.12.2023 geführt?

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Straßenverkehr: Immer teurer: Neue Berliner Autobahn kostet nun über 200.000 Euro pro Meter Ausgaben für die A100 nach Treptow steigen auf 650 Millionen Euro., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/immer-teurer-neue-berliner-autobahn-kostet-nun-ueber-200000-euro-pro-meter-li.144890

Ausgaben für die #A100 nach #Treptow steigen auf 650 Millionen Euro. Politiker fürchten #Verkehrschaos im Umkreis. Fahrstreifen sollen Radschnellweg werden.

Anfangs kalkulierten die Planer mit knapp 313 Millionen Euro, zuletzt war im vergangenen Jahr von 613 Millionen Euro die Rede. Aber auch das war noch nicht das Ende der Fahnenstange. Denn nun wird für die #Verlängerung der #Autobahn A100 von #Neukölln nach Treptow erneut ein anderer Betrag genannt – und wieder fällt er höher aus als die vorherige Summe. „Zurzeit wird mit #Gesamtkosten in Höhe von zirka 650 Millionen Euro gerechnet“, sagte Cornelia Mitschka, Sprecherin der Niederlassung Nordost der Autobahn GmbH des Bundes, der Berliner Zeitung auf Anfrage. Damit hat der #Meterpreis die Marke von 200.000 Euro überschritten. Damit baut die teuerste Autobahn Deutschland ihre Spitzenposition weiter aus.

2013 wurde in Neukölln der erste #Spatenstich gefeiert, seitdem wird gebaut. Doch das Projekt, den Stadtring mit bis zu sechs Fahrstreifen um 3,2 Kilometer zur Straße Am Treptower Park in den Osten Berlins zu verlängern, gilt als anspruchsvoll. Zum 16. Bauabschnitt der A100 gehören komplizierte Bauwerke – allen voran ein 385 Meter langer #Tunnel und eine #Trogstrecke, die in einem 2,3 Kilometer langen #Geländeeinschnitt verläuft. Damit nicht genug: Schadstoffe mussten aufwendig entfernt, Tunnelanlagen im Erdreich am Treptower #Güterbahnhof abgebrochen werden.

Grüne: Ampeln sollen Zustrom regulieren
So stiegen die Kosten des Bundesprojekts immer weiter, und auch der #Terminplan musste mehrmals korrigiert werden. Hieß es eine Zeit lang, dass der Verkehr vom Jahreswechsel 2021/2022 an fließen kann, soll die Eröffnung nach jetzigem Stand unmittelbar nach der Fertigstellung im Jahr 2024 stattfinden, …

S-Bahn: Wie hoch sind die Kosten der S-Bahn-Vergabe?, aus Senat

www.berlin.de

 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

Frage 1: Wie hoch sind die #Gesamtkosten des -Bahn- Vertrags für das #Teilnetz #Ring-Südost (ohne Interimsver- trag)? Welche #Laufzeit ist nun abschließend vereinbart worden?

 

Antwort zu 1: Der ermittelte Zuschussbedarf für die Laufzeit des  Verkehrsvertrages vom 01.01.2021 bis 31.12.2035 für den S-Bahnverkehr auf dem Teilnetz Ring-Südost in Berlin beträgt 1,8 Mrd. €. Der Wert er- rechnet sich aus dem Angebotspreis der S-Bahn

  • zuzüglich der von den Ländern Berlin und Bran- denburg geschätzten Höhe der nach einer Klausel auf Basis von Indizes berechneten jährlichen An- passung des Angebotspreises;
  • zuzüglich der von den Ländern Berlin und Bran- denburg geschätzten Höhe der Infrastrukturnut- zungsentgelte (Trassenpreis und Stationsentgelte);
  • abzüglich der von den Ländern Berlin und Bran- denburg prognostizierten Tarifeinnahmen unter Berücksichtigung einer Einnahmenaufteilung zwi- schen den VBB-Tarif anwendenden Verkehrsun- ternehmen sowie
  • einer Kosten-und Erlösaufteilung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg.

 

Aufgrund der Ausgestaltung des Vertrages als Brutto- vertrag tragen die Länder Berlin und Brandenburg das Erlös- und damit Finanzierungsrisiko. Anders als beim zurzeit gültigen Verkehrsvertrag, der ein Nettovertrag ist, ist deshalb der Zuschussbedarf über die einzelnen Jahre keine im Wesentlichen im Voraus feststehende Größe sondern entwickelt sich dynamisch. Insbesondere die den Zuschuss stark bestimmenden Infrastrukturnutzungsent- gelte für den Zeitraum ab 2021 bis 2035 sind hinsichtlich ihrer Höhe und zukünftigen Ausgestaltung nur sehr schwierig zu prognostizieren. Ebenfalls mit Unsicherhei- ten behaftet ist die Prognose der Erlöse. Der ermittelte Zuschussbetrag berücksichtigt daher auch eine Risikore- serve.

 

Frage 2: Welche Mehrkosten ergeben sich damit im Vergleich zu einer Fortschreibung des bisherigen Vertrags sowie zu den ursprünglich eingeplanten Kosten in Höhe von 1,386 Mrd. Euro? Wie schlüsseln sich diese Kosten auf die einzelnen Jahre auf (Bitte um Angabe der einzel- nen Jahresschreiben.)?

 

Antwort zu 2: Aus der Fortschreibung des Zuschuss- bedarfs des für die Jahre 2003-2017 kalkulierten bisheri- gen Verkehrsvertrages für den Zeitraum des Neuvertrages (2021-2035) lassen sich nur sehr begrenzte Schlussfolge- rungen ableiten. Der jahresweise Abgleich dieser Daten mit den Jahreswerten für den Neuvertrag stellt einen Ver- gleich von Äpfeln mit Birnen dar:

  • Die Kalkulation für den Preis des zurzeit gültigen Vertrages erfolgte im Jahr 2002  und nahm den Zeitraum bis 2017 in Bezug. Die daher im alten Preis abgebildeten Eingangsgrößen haben sich z.T. massiv verändert (z.B. Höhe und Gewicht der Inf- rastrukturnutzungsentgelte).
  • Der Neuvertrag ist wie unter 1. beschrieben ein Bruttovertrag und daher ganz anders kalkuliert als der zurzeit gültige Verkehrsvertrag (Nettovertrag). Dieses betrifft insbesondere die Konsequenzen von Erlöspotenzial bzw. Erlösrisiko.
  • Der Neuvertrag sieht merklich höhere Qualitäts- und Fahrzeuganforderungen und auch höhere Ser- viceleistungen vor, als der zurzeit gültige Ver- kehrsvertrag.
  • Der Neuvertrag verpflichtet auch zur Bereitstel- lung einer höheren Fahrzeugkapazität (z.B. Voll- züge auf dem Ring). Der Preis pro Leistungsein- heit (Zugkilometer) bildet dementsprechend einen deutlich höheren Fahrzeugeinsatz und damit ver- knüpfte Werkstatt- und Fahrzeugkosten ab.
  • Die Kalkulation des zurzeit gültigen Vertrages ba- sierte auf gänzlich anderen Fahrzeugkosten. Er wurde zu einem Teil unter Einsatz abgeschriebener Altfahrzeuge kalkuliert. Zum anderen wurden die Anfang der 90er Jahre beschafften und zwischen 1997/2004 ausgelieferten Neufahrzeuge einkalku- liert. Deren spezifischer Preis lag wesentlich nied- riger und die Beschaffung wurde zudem auch teil- weise vom Bund finanziell unterstützt.

Anteil Berlin in Mio. Euro

Ermittelter Zuschussbedarf Teilnetz Ring-Südost (Wettbewerbs-

vertrag)

Fortschreibung des bisherigen Ver- trages bezogen auf den Leistungsum- fang Teilnetz Ring-Südost

2035

148.276

125.906

2034

146.985

123.331

2033

145.367

121.000

2032

144.560

118.927

2031

141.805

115.929

2030

140.364

113.565

2029

138.979

111.251

2028

138.358

109.242

2027

136.762

106.986

2026

135.014

104.695

2025

133.270

102.474

2024

132.920

100.685

2023

91.652

75.176

2022

23.146

19.396

2021

6.617

5.543

2020

0

0

Summe Gesamt

1.804.075

1.454.105

Der vorstehend in der Tabelle in Jahresscheiben ange- gebene Zuschussbedarf für das Teilnetz Ring-Südost wurde entsprechend der Antwort zu Frage Nr. 1 berech- net. Die Werte zur Fortschreibung des bisherigen Vertra- ges basieren auf dessen vertraglichen Regelungen.

 

Frage 3: Welche Kosten erwartet der Senat für die langfristige Ertüchtigung aller S-Bahn-Baureihen? Bitte nach Baureihen und Jahren aufschlüsseln.

 

Antwort zu 3: Die Fahrzeuge der Altbaureihen 480 (70 Viertelzüge) und 485 (80 Viertelzüge) werden zur Sicherstellung des stabilen Weiterbetriebs über das Jahr 2017 hinaus bis zur vollständigen Verfügbarkeit der Neu- fahrzeuge ertüchtigt. Die diesbezüglichen Kosten entspre- chend aktueller Schätzung (Stand Dezember 2015) wer- den in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

 

 

 

Anteil Berlin in Tsd. Euro

Ertüchtigungskosten BR 480 / BR 485

 

einschl. Engineering, Revi- sionen und Supportleitun- gen

 

2015 – 2017

Ertüchtigungskosten BR 480 / BR 485

 

einschl. Engineering, Revi- sionen und Supportleitun- gen

 

2018 – 2023

Ertüchtigungskosten BR 480 / BR 485

 

einschl. Engineering, Revisionen und Support- leitungen

 

Summe

2023

 

0

0

2022

 

6.046

6.046

2021

 

16.780

16.780

2020

 

8.004

8.004

2019

 

15.939

15.939

2018

 

17.411

17.411

2017

40.586

 

40.586

2016

22.947

 

22.947

2015

4.202

 

4.202

Summe Gesamt

67.736

64.180

131.916

Die Fahrzeuge der Baureihe (BR) 481 (500 Viertelzü- ge) sollen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit auch zu- künftig noch im S-Bahn-Netz eingesetzt werden. Die Fahrzeuge der BR 481 müssen demnach so ertüchtigt werden, dass sie bis zu ihrer Außerdienststellung stabil eingesetzt werden können. Der genaue Weiterbetriebszeit- raum ist noch in Klärung. Die Länder prüfen derzeit, ob ein Einsatz bis zur Ausmusterung im Zeitraum von 2027 bis 2033 sinnvoll sein könnte.

 

Nach aktuellem Kenntnisstand der S-Bahn fällt für ei- ne entsprechende Langlebigkeitsertüchtigung der Fahr- zeuge der BR 481 je Viertelzugeinheit ein Aufwand von rund 500.000 EUR (Kostenstand 2015, zzgl. Kostendy- namisierung) an. Die Umsetzung würde schrittweise ab dem Jahr 2019 beginnen. Im indikativen Angebot für den Interimsvertrag II wurden insgesamt rund 159 Mio. EUR (inkl. Kostendynamisierung) für die Ertüchtigung der BR 481 eingepreist, hierbei wurde eine Langlebigkeitsertüch- tigung von 280 Viertelzügen der BR 481 unterstellt. Eine Aufschlüsselung der Kosten auf einzelne Jahresscheiben ist aufgrund der laufenden Verhandlungen zum Interims- vertrag II derzeit nicht möglich. Da das Langlebigkeitspa- ket für die Fahrzeuge der BR 481 derzeit noch nicht ab- schließend bestimmt und somit auch nicht monetär be- wertet werden kann, unterliegt diese Aufwandsschätzung noch einer relativ großen Unsicherheit. Die benannte Aufwandsschätzung stellt nach derzeitigem Kenntnisstand eine Obergrenze dar.

 

 

Berlin, den 19. Januar 2016

 

 

In Vertretung

 

C h r i s t i a n  G a e b l e r

…………………………..

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Jan. 2016)

U-Bahn: Infrastrukturprojekt U5: Ist der Kostenplan auf Linie?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 2. sowie 4. bis 7. wiedergegeben. Frage 1: Wie hoch sind die geplanten #Gesamtkosten für die #U55 und in welchem Umfang weichen die gegenwärtigen Kostenkalkulationen von den ursprünglichen Kostenplanungen ab? Antwort zu 1.: Die geplanten Gesamtkosten für den Bau der U5 – PB I – (vom U-Bhf. Hauptbahnhof zum UBhf. Brandenburger Tor) und U 55- Shuttle-Betrieb betragen rd. 320 Mio. EUR. Da noch gerichtliche Verfahren zum Bau anhängig sind, können endgültige Kosten derzeit noch nicht benannt werden. Frage 2: Wie hoch sind die #Ausschreibungsgewinne der BVG beim Bau der U-Bahnlinie U5 z.B. bei den Vergaben der beiden Rohbaulose, die in Drucksache xx/1478 genannt werden? Bitte einzeln nach Anlass des Ausschreibungsgewinns und Höhe des Gewinns aufschlüsseln. Antwort zu 2.: Im Hinblick auf weitere möglichst erfolgreiche Ausschreibungen werden hierzu keine Angaben gemacht. Frage 3: Wie hoch sind die Kostensteigerungen im Ausbau, die laut Drucksache xx/1478 bereits absehbar gewesen sind? Welche Mehrkosten haben die Auftragnehmer angemeldet, die nicht durch den Einheitspreisvertrag abgedeckt und daher strittig sind? Bitte einzeln aufführen. Antwort zu 3.: Nach den gegenwärtig vorliegenden Erkenntnissen kann bisher der Kostenrahmen von rd. 433 Mio. EUR gemäß vorliegender Bauplanungsunterlage (BPU) für den Lückenschluss der U 5 zwischen den UBahnhöfen Brandenburger Tor und Alexanderplatz gehalten werden. Kostensteigerungen in bestimmten Bereichen stehen „Ausschreibungsgewinne“ der BVG z.B. bei den Vergaben der beiden Rohbaulose gegenüber. Die konkrete Hinterlegung wird sich jedoch erst im weiteren Projektverlauf ergeben. Frage 4: Sollten die Kosten von den ursprünglichen Kalkulationen um mehr als die eingeplanten und bereit stehenden 10% beim Rohbau nach oben abweichen, wie wird nachfinanziert? Wer finanziert die zusätzlich auftretenden Kosten? Antwort zu 4.: Das gesamte Bauvorhaben wird aus Bundes- und Landesmitteln finanziert. Eine eventuelle Nachfinanzierung müsste mit beiden Geldgebern verhandelt werden. Frage 5: Sind die günstigen Angebote der Baufirmen, auf die die Ausschreibungsgewinne zurückgehen, ausreichend auf Plausibilität geprüft worden? Kann dadurch ausgeschlossen werden, dass entweder die Nachforderungen berechtigt sind und deshalb bewilligt werden müssen, so dass die Kostenersparnisse aufgezehrt werden oder dass bei Nichtbewilligung die Baufirma zahlungsunfähig wird und dadurch teure Verzögerungen auftreten, die ebenfalls die Kostenersparnisse aufbrauchen? Antwort zu 5.: Die Angebote wurden sowohl technisch als auch juristisch geprüft. Nachforderungen aufgrund unvorhersehbarer Geschehnisse können generell nicht ausgeschlossen werden. Allerdings werden Nachforderungen grundsätzlich im Einzelfall geprüft und bewertet. Frage 6: Welche monatlichen Kosten entstehen (aktuell) bei Verzögerungen? Antwort zu 6.: In einem komplexen Projekt kann man durch Umplanungen und Ressourcenumverteilungen eventuell entstehende Kosten durch Verzögerungen kompensieren. Da es so zu keinem Gesamtstillstand gekommen ist, wurden solche Kosten noch nicht ermittelt. Frage 7: Wie hoch sind die momentan geplanten Kosten für die einzelnen Bahnhofsbauten in dem Abschnitt Brandenburger Tor bis Alexanderplatz? Antwort zu 7.: Die Kosten (lt. eingereichter BPU/EU für den Rohbau) unterteilen sich wie folgt: Bhf. Berliner Rathaus: rd. 62 Mio. Euro Bhf. Museumsinsel: rd. 65 Mio. Euro Bhf. Unter den Linden: rd. 84 Mio. Euro Frage 8: Wie gliedern sich die aktuell kalkulierten Kosten in dem Abschnitt Brandenburger Tor bis Alexanderplatz (bitte einzelne Angaben für Baukosten, Architekten, Planung, Finanzierung, Zwischenfinanzierung etc.)? Die für den Abschnitt Brandenburger Tor bis Alexanderplatz eingereichten BPU für den Ausbau befinden sich derzeit in der Prüfung durch die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Aus diesem Grund sowie im Hinblick auf die noch ausstehenden Ausschreibungen und den Wettbewerb können noch keine detaillierten Kostenaufstellungen gemacht werden. Berlin, den 16. April 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Apr. 2014)

Bahnhöfe: Doppelt hält besser Die BVG baut jetzt auf elf U-Bahnhöfen einen zweiten Ausgang , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/doppelt-haelt-besser/373168.html

Elf U-Bahnhöfe bekommen zukünftig einen #zweiten #Ausgang. Mit einem halben Jahr Verspätung hat die BVG jetzt begonnen, am ersten, dem -Bahnhof #Viktoria-Luise-Platz an der #U4 (Nollendorfplatz – Innsbrucker Platz), zu bauen. Der Einbau soll rund 1,1 Millionen Euro kosten. Begonnen wird auf der schwach frequentierten U 4, weil der Bau dort verhältnismäßig einfach ist. Der Tunnel liegt nur etwa einen halben Meter unter der Oberfläche.

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