zu Fuß mobil + Radverkehr: Die Sanierung der „Schneckenbrücke“ – Eine unendliche Geschichte (III), aus Senat

Frage 1:
Wann ist die #Ausschreibung erfolgt?
a. Wann wurden die #Planungsleistungen finalisiert?
b. Wann beginnen in diesem Jahr die #Baumaßnahmen oder wird der Senat seinen #Zeitplan erneut nicht halten
können?
c. Wann wird die #Sanierungsmaßnahme beendet sein?
d. Welche konkreten Maßnahmen sind nach aktuellem Stand geplant? Sind durch den jahrelangen Verzug
weitere #Sanierungsbedarfe hinzugekommen?

Antwort zu 1 a bis d:
Die Planungen für die notwendigen #Brückeninstandsetzungsarbeiten im Land Berlin unterliegen aufgrund der begrenzten Personalkapazitäten einem #Priorisierungsprozess. Hierbei wird angestrebt, #Brückensperrungen möglichst zu vermeiden. Für den #Ernststraßensteg (ugs.
„#Schneckenbrücke“) besteht unstrittig ein #Instandsetzungsbedarf, jedoch weist der derzeitige Bauwerkszustand keine Hinweise auf eine bevorstehende Sperrung auf. Aus diesen Grund wurden andere Maßnahmen prioritär bearbeitet. Hinzu kommt, dass nunmehr mittelfristig von einem #Ersatzneubau ausgegangen werden muss (Lage im #Radvorrangnetz) und die
Instandsetzungsarbeiten daher möglichst minimiert werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand können die Instandsetzungsmaßnahmen für den
Ernststraßensteg frühestens in 2023 beginnen. Die Instandsetzungsarbeiten werden ca. vier Monate andauern. Zum Leistungsumfang gehören
Betoninstandsetzungsarbeiten in den Rampenbereichen einschl. Erneuerung der Betonbeschichtung, Korrosionsschutzarbeiten am Stahlüberbau, Erneuerung des Dünnschichtbelages im Bereich der Rampen und des Überbaus sowie die Erneuerung der Brückenlagerteile. Der Bauwerkszustand ist gemäß den Prüfberichten nach DIN 1076 seit 2014 unverändert als befriedigend bewertet.
Frage 2:
Wann und wie werden die Anwohner in den Ortsteilen Tegel und Borsigwalde über das Vorhaben informiert? Zu
welchem Zeitpunkt wird die Brücke während der Sanierung nicht nutzbar sein?
Antwort zu 2:
Rechtzeitig vor Baubeginn werden die Bürgerinnen und Bürger über die
Nutzungseinschränkungen während der Bauzeit informiert. Während der Durchführung des
Arbeitsschrittes „Erneuerung des Dünnschichtbelages im Bereich der Rampen und des Überbaus
sowie der Erneuerung der Brückenlagerteile“ im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten gibt es
keine Möglichkeit, die Brücke zu nutzen. Es wird im Zuge der Planung und Umsetzung der
Maßnahme angestrebt, diesen Zeitraum weitestgehend zu minimieren.
Frage 3:
Wie hoch sind die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen? In welcher Höhe sind die Kosten in den vergangenen
Jahren gestiegen (Vergleich: Ausführung 2017 mit Ausführung 2022)?
3
Antwort zu 3:
Eine fundierte Aussage zu den Baukosten kann erst nach Abschluss der Planungsleistungen für
die Instandsetzungsmaßnahmen erfolgen. Insgesamt weisen die Baupreisindizes eine Steigerung
in den letzten 5 Jahren aus.
Frage 4:
Wann wird die Beleuchtungssituation an der “Schneckenbrücke” grundlegend und nachhaltig verbessert? Wann
werden die beiden Polygonleuchten im Bereich der Rampen modernisiert?
Antwort zu 4:
Eine Ertüchtigung der Beleuchtung wird im Zusammenhang mit der Instandsetzung des
Brückenbauwerkes geplant und baulich umgesetzt.
Frage 5:
Wann und wie wird die Brücke optisch aufgewertet?
Antwort zu 5:
Die Innenflächen des Überbaus erhalten im Zusammenhang mit der Instandsetzungsmaßnahme
einen neuen, helleren Korrosionsschutzanstrich. Eine optische Aufwertung in Kooperation mit dem
Reinickendorfer Kunstprojekt ist für die beidseitigen Rampenbauwerke weiterhin vorgesehen.
Frage 6:
Wieso würden bauliche Veränderungen, die einem Befahren mit dem Fahrrad wirksam entgegenwirken, der
Barrierefreiheit entgegenstehen?
Antwort zu 6:
Als wirksam gegen Befahren mit dem Fahrrad wird ausschließlich die Anordnung von
Umlaufsperren (sogen. Drängelgeländer / -gitter) an den Rampenbereichen angesehen, welche
Radfahrende zum Absteigen zwingen. Umlaufsperren nach dieser Anforderung erschweren eine
Nutzung des Verkehrsweges für mobilitätseingeschränkte Menschen.
Frage 7:
Wie bewertet der Senat derzeit die Aussichten für einen Neubau der “Schneckenbrücke”?
4
Antwort zu 7:
Der Erststraßensteg gehört zum Radvorrangnetz des Landes Berlin. Die geometrischen und
konstruktiven Gegebenheiten lassen eine regelwerkskonforme Nutzung für Radfahrende derzeit
jedoch nicht zu, so dass mittelfristig von einem Neubau des Bauwerkes ausgegangen werden
kann.

Berlin, den 18.08.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de