Straßenverkehr: Straßenbeleuchtung in Treptow-Köpenick II – Gaslaternenaustausch, LEDLeuchten-Installation, Wartung und Fördermöglichkeiten, aus Senat

12.01.2023

Frage 1:
Mit welchen regulären und welchen zusätzlichen finanziellen und personellen Mitteln intensiviert der Senat im Hinblick auf die globale #Energiesituation seine Bemühungen bei der Umstellung von #Gaslaternen auf #energiesparende #LED-Leuchten in Berlin?
Antwort zu 1:
Die im Doppelhaushalt 2022/2023 im Kapitel 0740 Titel 720 14 Neubau von elektrischen #Straßenbeleuchtungsanlagen für die #Umrüstung der Gasleuchten eingestellten Mittel stehen unverändert zur Verfügung. Darüber hinaus hat das Land #Fördermittel beantragt und diese wurden letztmalig bis 2023 bewilligt. Bei #Förderprojekten tragen das Land Berlin und der
Fördermittelgeber 50 Prozent der Kosten. Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 ist über zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen zu entscheiden.

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Straßenverkehr: Straßenlaternen, aus Senat

Frage 1:

Welcher Typ #Straßenlaternen wird in Berlin standardmäßig angeschafft? Seit wann wird dieser Typ gekauft und wie regelmäßig wird nach (neueren, günstigeren) Alternativen gesucht?

Frage 3:

Wurde bei der Auswahl der Straßenlaternen der Einfluss auf die #Fauna mitbedacht? Frage 6:

Haben sich die Pläne zur Erneuerung und Aufbau von neuen Straßenlaternen aufgrund hoher Gas- und Strompreise geändert? Wurden Überlegungen über einen beschleunigten Einsatz von stromsparenden #LED- Leuchten angestellt? Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 1, 3 und 6:

Seit 2014 beschafft das Land Berlin im Zuge einer europaweiten #Ausschreibung 5.000 –

10.000 neue Leuchten, seit 2016 nahezu ausnahmslos LED-Leuchten. Die Stückzahl variiert in Abhängigkeit der vorhandenen Haushaltsmittel.

Es gibt keinen standardmäßigen Typ Straßenlaterne. Der Bedarf und die Anforderungen definieren sich aus dem #Zustand der Beleuchtungsanlagen und den #Straßengeometrien, so dass eine #diskriminierungsfreie Ausschreibung möglich ist, bei der auch der Einfluss auf die Fauna Berücksichtigung findet.

Eine darüberhinausgehende #Beschleunigung zum Einsatz von LED-Leuchten ist mit den aktuell zur Verfügung stehenden #Haushaltsmitteln nicht möglich.

Frage 2:

Wurde die Anschaffung von Straßenlaternen mit #Bewegungsmeldern in Betracht gezogen? Welche Gründe sprachen dafür und dagegen?

Antwort zu 2:

Derzeit ist ein Projekt im #Volkspark #Hasenheide in Vorbereitung, bei dem #Sensoren zum Einsatz kommen werden, die die Beleuchtung #situationsabhängig steuern. Dieses Vorhaben, sowie die bereits in 2016 errichteten Anlagen am #Bundesplatz sind #Pilotprojekte, anhand derer das Land Berlin Erfahrungen in Bezug auf den Einsatz von moderner Sensortechnik sammelt, um über weitergehende Einsatzmöglichkeiten zu entscheiden.

Frage 4:

Wie viel kostet die Errichtung einer neuen Straßenlaterne, getrennt nach Montage und Anschaffung? Frage 5:

Inwiefern haben sich die Pläne zur Erneuerung und Aufbau von neuen Straßenlaternen durch die global gestörten Lieferketten verzögert?

Antwort zu 4 und 5:

Im Zuge der letzten öffentlichen Ausschreibungen (2021) wurden im Bereich der elektrisch betriebenen #Straßenbeleuchtung folgende Preise erzielt:

  • Anschaffungskosten für Material eines kompletten Standorts ca. 2.000 EUR brutto
  • Demontage-, Montage- und Netzkosten für einen kompletten Standort ca. 3.500 EUR brutto

Es ist davon auszugehen, dass in Folge der global gestörten #Lieferketten diese Preise in den kommenden Ausschreibungen nicht mehr erzielt werden können. Es werden #Preissteigerungen von 40-60 % erwartet.

Bei einigen Komponenten sind zudem die #Lieferzeiten extrem verzögert, insbesondere bei #Funkrundsteuergeräten und #Lichtmasten.

In der Folge der Preissteigerungen und der begrenzt verfügbaren Haushaltsmittel wird das #Modernisierungsprogramm angepasst und diverse Vorhaben zur Erneuerung der Beleuchtungsanlagen verschoben werden müssen.

Frage 7:

Wie ist der aktuelle Stand der Erneuerung und des Ausbaus der Straßenlaternen am Teterower Ring in Marzahn- Hellersdorf? Wann ist die Fertigstellung geplant? Werden die bisherigen Abstände zwischen den Straßenlaternen verringert?

Antwort zu 7:

Die Arbeiten am Teterower Ring haben begonnen, die ersten Standorte wurden erneuert. Die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2023 geplant. Die Abstände zwischen den einzelnen Standorten werden verringert, um den lichttechnischen Anforderungen und örtlichen Gegebenheiten gerecht zu werden.

Frage 8:

Wie viele Straßenlaternen wurden im Jahr 2021 in Berlin neu errichtet, erneuert oder repariert? Bitte getrennt nach Bezirken.

Antwort zu 8:

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 3.087 Anlagen neu errichtet, an 8.716 Anlagen der Leuchtenkopf erneuert und 46.567 Reparaturen durchgeführt. Die Verteilung auf die Bezirke ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:

BezirkStandort neu errichtetLeuchtenkopf erneuertStandort repariert
Charlottenburg-Wilmersdorf7011.1415.811
Friedrichshain-Kreuzberg532472.620
Lichtenberg1843901.799
Marzahn-Hellersdorf811732.703
Mitte1824383.039
Neukölln2608743.566
Pankow842052.239
Reinickendorf6281.9236.128
Spandau541981.841
Steglitz-Zehlendorf961.2858.019
Tempelhof-Schöneberg1481.0236.077
Treptow-Köpenick6168192.725
Gesamt3.0878.71646.567

Frage 9:

Wie viele Straßenlaternen des Typs #Rostocker Straßenleuchten (#RSL 1) sind in Marzahn-Hellersdorf noch in Betrieb? Wann ist geplant, diese zu ersetzen? Nach welchen Verfahren werden die zu ersetzenden Straßenlaternen priorisiert?

Frage 10:

Wie viele gasbetriebene Straßenlaternen sind in Marzahn-Hellersdorf noch in Betrieb? Wann ist geplant, diese zu ersetzen? Nach welchen Verfahren werden die zu ersetzenden Straßenlaternen priorisiert?

Antwort zu 9 und 10:

Aktuell sind in Marzahn-Hellersdorf noch etwa 3.500 RSL-Leuchten sowie 570 #gasbetriebene Beleuchtungsanlagen in Betrieb (davon 42 stehen unter #Denkmalschutz und werden nicht elektrifiziert).

Die Erneuerung der Anlagen wird entsprechend der verfügbaren Kapazitäten mittel- bis langfristig erfolgen. Die Priorisierung erfolgt auf Grundlage des Zustandes der Beleuchtungsanlagen in Verbindung mit der Verfügbarkeit von personellen und finanziellen Kapazitäten.

Frage 11:

Liegen Schätzungen darüber vor, bei wie vielen #Gaslaternen der automatische Aktivierungsmechanismus beschädigt ist?

Frage 12:

Werden Gaslaternen mit beschädigten automatischen Aktivierungsmechanismus priorisiert ersetzt, um den zusätzlichen unnötigen Verbrauch zu minimieren?

Frage 13:

Wurde eine Abschätzung getroffen, ob sich eine Reparatur des automatischen Aktivierungsmechanismus in Angesicht der hohen Energiepreise und der noch auf mehrere Jahre andauernden Planungen für Ersetzungen lohnen würde? Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 11, 12 und 13:

Bei etwa 1.400 Gasleuchten ist aktuell der Schaltmechanismus nicht in Betrieb. Bei Wartungsarbeiten wurden Undichtigkeiten in der Laterne festgestellt. Um die Zeit bis zur Montage einer instandgesetzten Leuchte zu überbrücken, wird der Schaltmechanismus, also das automatische An- und Ausschalten je nach Tageszeit, außer Betrieb genommen. Nur so kann die gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtung der Straße nach dem Berliner Straßengesetz in den Nachtstunden sichergestellt werden.

Die Reparatur der Vielzahl #defekter Leuchten ist langwierig, die Werkstattkapazitäten sind für diese veraltete Technik nicht ausreichend, die Materialbeschaffung ist seit Jahren schwierig. Priorität haben Standorte mit fehlenden und nicht in Betrieb befindlichen Gasleuchten, um an den Standorten schnellstmöglich der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

Es ist davon auszugehen, dass die Instandsetzung aller derzeit dauerbrennenden Leuchten mehrere Monate in Anspruch nehmen wird.

Frage 14:

Ist den Antworten vonseiten des Senats etwas hinzuzufügen?

Antwort zu 14: Nein.

Berlin, den 04.07.2022

In Vertretung

Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung  für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de

Straßenverkehr: Hat das Gaslaternenmuseum bereits ausgeleuchtet?, aus Senat

Frage 1:
Wer ist der Eigentümer der #Gaslaternen im 2006 eröffneten #Gaslaternenmuseum im Berliner #Tiergarten?
Antwort zu 1:
Eigentümer der benannten Anlagen ist das Land Berlin, vertreten durch die für die
öffentliche Beleuchtung zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz.
Frage 2:
Wie viele Laternen befinden sich dort, wie ist deren technischer Zustand und sind die Laternen in den
Abendstunden in Betrieb?
Antwort zu 2:
Das #Gaslaternen-Freilichtmuseum umfasst 90 Standorte mit 103 Leuchten. Derzeit sind
ca. 30 Prozent der Standorte in Betrieb.

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Straßenverkehr: Klimafreundliche Straßenbeleuchtung, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele #Gaslaternen gibt es noch in Berlin und wie viele sind bereits auf LED-Beleuchtung umgestellt?
Antwort zu 1:
Aktuell betreibt das Land Berlin rund 25.000 #Gasleuchten. Von den ehemals etwa 44.000
Gasleuchten wurden bisher 10.400 durch #LED-Leuchten ersetzt.
Frage 2:
Wie viele Tonnen CO2 könnten durch eine vollständige Umstellung auf #energieeffiziente #LED-Leuchten
eingespart werden? (Bitte um separate Angaben ohne die unter Denkmalschutz stehenden Laternen und
inklusive der denkmalgeschützten Laternen)
Antwort zu 2:
Von den noch vorhandenen 25.000 Gasleuchten sollen rund 3.300 aus
Denkmalschutzgründen erhalten werden. Bei einer Umstellung auf elektrischen Betrieb
kann pro Leuchte und Jahr ca. eine Tonne CO2 eingespart werden.
2
Frage 3:
Wie teuer ist ein solcher Umbau und in welchem Zeitrahmen amortisieren sich die LED-Leuchten?
Antwort zu 3:
Die Kosten der Umrüstung sind abhängig von der Art der Umrüstung. Bei LED-Leuchten,
die den Gasleuchten nachempfunden sind, kostet die Umrüstung von Gasaufsatzleuchten
je Standort aktuell 6.600 €. Bei der Umrüstung von Gashängeleuchten entstehen Kosten
von 7.600 € je Standort. Die Kosten bei einer Umrüstung mit modernen LED-Leuchten und
Standardmasten reduzieren sich um ca. 1.000 € in Folge der günstigeren
Standardmaterialien.
Bei den bisherigen Vorhaben lag die Amortisation bei maximal 12 Jahren.
Frage 4:
Wie haben sich die die jährlichen Energiekosten für die öffentliche Beleuchtung seit 2016 entwickelt? (bitte
pro Jahr angeben)
Antwort zu 4:
Die Energiekosten im Zeitraum 2016 bis 2020 beliefen sich auf: : :
2016 25.854 T€
2017 20.351 T€
2018 19.642 T€
2019 21.578 T€
2020 21.111 T€
Frage 5:
Können bei der Umrüstung von Gas- auf LED-Technik die alten Laternen weiter genutzt werden oder müssen
sie komplett ausgetauscht werden?
Frage 8:
Wie viele Gaslaternen konnten seit 2017 auf LED-Technik umgerüstet werden ohne, die komplette Laterne
auszutauschen? (Bitte pro Jahr und Bezirk angeben)
Antwort zu 5 und 8:
Von den Bauteilen der Gasleuchten können bei der Umrüstung ausschließlich die
gusseisernen Maste der Gasaufsatzleuchten nach Prüfung und Aufbereitung als
Elektromaste wiederverwendet werden. Diese Lösung kommt zum Einsatz, wenn LEDLeuchten den Gasleuchten nachempfunden sind.
Die Verteilung der wiederverwendeten Gussmaste auf die einzelnen Bezirke:
Bezirk Anzahl aufgearbeitete Gussmaste
Mitte 1.498
Spandau 1.333
Charlottenburg-Wilmersdorf 1.321
Neukölln 625
3
Tempelhof-Schöneberg 203
Reinickendorf 170
Steglitz-Zehlendorf 170
Friedrichshain-Kreuzberg 51
Marzahn-Hellersdorf 28
Treptow-Köpenick 11
Die bezirksweise Verteilung für die einzelnen Jahre liegt nicht vor.
Frage 6:
Wie hoch war im Jahr 2020 der Anteil von defekten Gaslaternen, die nicht innerhalb von 10 Tagen repariert
werden können? (Bitte pro Bezirk angeben)
Antwort zu 6:
Im Jahr 2020 gab es ca. 19.000 Störungen an Gasleuchten, bei denen eine Reparatur
länger als 10 Tage dauerte.
Nachfolgend ist die Anzahl der Störungen > 10 Tage für die Bezirke dargestellt:
Charlottenburg-Wilmersdorf 3.840
Friedrichshain-Kreuzberg 1.013
Marzahn-Hellersdorf 310
Mitte 810
Neukölln 1.260
Reinickendorf 3.020
Spandau 502
Steglitz-Zehlendorf 5.723
Tempelhof-Schöneberg 2.398
Treptow-Köpenick 245
Frage 7:
Welche Firmen stellen Dämmerungsschalter für die Berliner Gaslaternen her?
Antwort zu 7:
Ausschließlich die Firma BRAUN Lighting Solutions e.K. bietet Dämmerungsschalter für die
Berliner Gasstraßenbeleuchtung an.
Frage 9:
Mit welcher Lichttemperatur arbeiten LED-Lampen, die derzeit in Berlin verwendet werden, um alte Lampen
zu ersetzen?
Antwort zu 9:
Die Beschaffung von LED-Leuchten als Ersatz maroder Elektroleuchten erfolgt unter der
Vorgabe einer Lichttemperatur von 3.000 Kelvin.
4
Bei LED-Leuchten, die den Gasleuchten nachempfunden sind, liegt die Lichtfarbe im
Bereich von 2.700 bis 2.900 Kelvin.
Frage 10:
Wie wird der Schutz der Biodiversität vor Lichtverschmutzung durch derzeitige Straßenbeleuchtung
unterstützt?
Antwort zu 10:
Die Vermeidung unnötiger Lichtverschmutzung wurde im Rahmen der Erarbeitung des
Lichtkonzeptes ausführlich behandelt und in den Grundsätzen zum Lichtkonzept festgelegt:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml.
Das Lichtkonzept ist u.a. unter Beteiligung des Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) entstanden und unverändert gültig. Es ist anzuwenden, wenn
öffentliche Beleuchtungsanlagen errichtet oder modernisiert werden.
In Berlin werden seit vielen Jahren ausschließlich LED-Leuchten mit warmweißer Lichtfarbe
beschafft. Kaltweißes Licht ist energieeffizienter (Leuchten benötigen weniger Strom als für
warmweißes Licht), aber für nachtaktive Insekten anziehender. Deshalb wurde entschieden,
warmweißes Licht vorzugeben. Die LED-Leuchten geben ihr Licht zudem zielgerichtet in
den Verkehrsraum ab und vermeiden Streulicht.
Eine weitere Forderung im Konzept war, dass die Leuchtenformen geschlossen sein
müssen, damit u.a. Insekten nicht an die Leuchtmittel gelangen können. Das ist bei den
Leuchten Stand der Technik. Diverse Leuchtenmodelle im Ostteil der Stadt sind ohne
Abschlussglas und müssen mittelfristig ersetzt werden.
In naturnahen Bereichen soll soweit wie möglich auf eine Beleuchtung verzichtet werden.
Im öffentlichen Straßenland ist die Beleuchtung gemäß Berliner Straßengesetz vorgegeben.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Beleuchtung von Wegen in Grünanlagen sieht das
Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und
Erholungsanlagen nicht vor. Sofern hier auf eine Beleuchtung nicht verzichtet werden kann,
soll sie in Grünanlagen eine Orientierungsfunktion erfüllen und auf größtmögliche
Insektenverträglichkeit geachtet werden.
Frage 11:
Welche Regeln gibt es in Berlin für Außenwerbung, um Anwohner*innen vor Lichtverschmutzung zu schützen?
Antwort zu 11:
Mit der Vergabe der Werberechte 2018 und dem Abschluss der neuen Werberechtsverträge
wurden die Anzahl der Werbeanlagen im öffentlichen Straßenland begrenzt und klare
Vorgaben für deren Betrieb geschaffen. Die neuen Verträge bestimmen, dass alle
Werbeanlagen so beschaffen sein müssen, dass von Ihnen keine schädlichen
Auswirkungen ausgehen. Dies betrifft auch die Auswirkungen auf die Umwelt durch
Lichtemissionen und den Energieverbrauch. Für alle Werbeanlagen ist geregelt, dass keine
Blendungen erfolgen dürfen und sich die Leuchtintensität am „Stadtbild Berlin
Werbekonzept“ des Landes Berlin in der jeweils geltenden Fassung orientieren muss. Das
vom Land Berlin 2014 beschlossene Werbekonzept wurde nicht nur unter Berücksichtigung
gesellschaftlicher, gestalterischer und ökonomischer Aspekte erarbeitet, sondern es wurden
insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt des Immissionsschutzes Vorgaben in Bezug
auf die Helligkeit, Farbigkeit und Blendungswirkung der von Werbeanlagen ausgehenden
5
Lichtemissionen erstellt. Auch die Verwendung von energieeffizienten, langlebigen
Leuchtmitteln ist vertraglich vorgeschrieben. Für Mastschilder an Lichtmasten ist überdies
vorgegeben, dass ausschließlich warmweißes Licht (2700 bis 3200 K) verwendet werden
darf, und die Leuchtintensität von digitalen Werbeanlagen muss sich stufenlos an die
Umgebungshelligkeit anpassen.
Mit den dargestellten vertraglichen Vorgaben werden somit zahlreiche Umweltbelange
gerade auch in Bezug auf die Lichtintensität der Werbeanlagen berücksichtigt.
Als hier zu beachtende Vorgaben sind die Handbücher „Stadtbild Berlin Lichtkonzept“ von
2011 und „Stadtbild Berlin Werbekonzept“ von 2014 zu beachten. Siehe hierzu auch:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/werbekonzept/download/werb
ekonzept_handbuch.pdf.
Das Lichtkonzept trifft bzgl. Werbeanlagen allgemeine Aussagen und sieht, unter anderem,
die Vermeidung von Blendwirkungen im öffentlichen Raum und an Gebäuden als technische
und gestalterische Anforderung für die „Hervorhebung von Werbung durch Licht und
Medienfassaden“ vor.
Das Werbekonzept trifft spezifische Aussagen zur Blendungsbegrenzung von
Werbeträgern. Als Bemessungsgrundlage wird darin insbesondere auf die Anlage 2
„Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen“ der AV
LImSchG Bln (Ausführungsvorschrift Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin) in der
Fassung vom 10.07.2013 sowie auf die LiTG-Publikation der Deutschen Lichttechnischen
Gesellschaft e.V., Nr. 12.3 „Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen künstlicher
Lichtquellen“, des Technical Reports CIE 150:2003 „Guide on the limitation of the effects of
obtrusive light from outdoor lighting“ verwiesen.
Eine ausführliche Darlegung der Vorgaben für die Blendungsbegrenzung von
Werbeanlagen in Berlin findet sich auf Seite 74 ff. des Werbekonzepts.“
Frage 12:
Wie viele Verfahren wegen besonders greller Außenwerbung wurden seit 2016 eingeleitet? (bitte pro Jahr und
pro Bezirk angeben)
Frage 13:
Wie oft mussten seit 2016 störende oder zu helle Werbung entfernt werden? (bitte pro Jahr und pro Bezirk
angeben)
Antwort zu 12 und 13:
Eine Abfrage der Bezirke war in der aktuellen Pandemiesituation nicht möglich.
Für die Werbeanlagen in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz gab es keine derartigen Verfahren.
Berlin, den 16.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Zur Straßenbeleuchtung in Marzahn-Hellersdorf, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
In welchen Straßen und wann wird 2019 die #Straßenbeleuchtung umgerüstet bzw. durch zusätzliche
Leuchten ergänzt?
Antwort zu 1:
In 2019 wurden in Marzahn-Hellersdorf bisher in 34 Straßen 699 Stück Leuchten erneuert
(s. Anlage), davon waren 366 Gasstandorte betroffen. Für Ende 2019 sind mit der
Umrüstung von 62 Stück #Gasleuchten in der Hönower Straße und dem Ersatz bzw. der
Modernisierung der elektrischen Beleuchtung in der Oberfeldstraße mit 83 Leuchten zwei
weitere Maßnahmen geplant.
Frage 2:
Wie viele #Gaslaternen wurden bisher in den jeweiligen Bezirken abgebaut (bitte Auflistung nach einzelnen
Bezirken) und durch LED-Beleuchtung ersetzt?
Antwort zu 2:
Insgesamt wurden in Berlin seit 2011 bisher 15.059 Stück Gasleuchten demontiert. Davon
wurden ca. 6.500 Stück durch #LED-Leuchten ersetzt (s. Anlage).
Frage 3:
Welche Kosten fallen für eine moderne technische #LED-Leuchte an?
2
Antwort zu 3:
Je nach Ausstattung fallen für den Erwerb einer modernen technischen LED-Leuchte, die
als Aufsatz- oder Ansatzleuchte montiert werden kann, Kosten zwischen 200,- € und 500,-
€ an. Für Demontage und Montage fallen ca. 100,- € an, sofern vorhandene
Elektroleuchten ersetzt werden.
Die Betriebskosten betragen je nach Leistung zwischen 20,- € bis 50,- € im Jahr.
Frage 4:
Welche Kosten entstehen durch eine Umrüstung der historischen Gashängeleuchten mit LED?
Antwort zu 4:
Nach der aktuellen Marktlage betragen die Kosten z.Z. ca. 7.700,- € pro Standort für eine
Hängeleuchte, sofern die Umrüstung unter Berücksichtigung des historischen
Erscheinungsbildes erfolgt.
Frage 5:
Was geschieht mit den abgebauten #Gashängeleuchten?
Antwort zu 5:
Die abgebauten Gasleuchten werden geprüft und sofern möglich instandgesetzt.
Frage 6:
Sofern eine Aufbereitung erfolgt: Wo werden die Laternen wiederverwendet?
Antwort zu 6:
Die instandgesetzten Gashängeleuchten werden umgehend wieder im gesamten
#Gaslichtgebiet montiert.
Frage 7:
Welche aktuellen Abstimmungen zur Übernahme des Betriebes der Beleuchtung von Wegen in Grünflächen
gibt es?
Antwort zu 7:
Die Übernahme der Zuständigkeit des Betriebes der Beleuchtung von Wegen in
Grünanlagen von den Bezirksämtern kann erst nach der Bereitstellung der hierfür
erforderlichen finanziellen und personellen Kapazitäten erfolgen und ist daher Gegenstand
der aktuellen Haushaltsplanaufstellung 2020/2021.
3
Frage 8:
Wie wird sichergestellt, dass in Straßen mit älterem und höherem Baumbestand ggfs. durch Laternen
geringerer Höhe die Lichtausbeute durch das Blattwerk nicht beeinträchtigt wird?
Antwort zu 8:
Im Zuge der Beleuchtungsplanung einer Umrüstungsmaßnahme /
Modernisierungsmaßnahme wird in der Regel auch der aktuelle Baumbestand erfasst.
Generell liegt es in der Zuständigkeit der bezirklichen Grünflächenämter, durch einen
geeigneten Baumbeschnitt die notwendige Lichtausbeute zur Sicherstellung der
Verkehrssicherheit für die Straßen und Gehwege nicht zu beeinträchtigen.
Frage 9:
Wann ist geplant, die Technischen Leuchten in kleinteiligen Siedlungsgebieten durch städtebaulich
anspruchsvollere Laternen zu ersetzen?
Antwort zu 9:
Der Einsatz von städtebaulich anspruchsvolleren Leuchten bzw. Modellleuchten steht in
direkter Abhängigkeit zu den begrenzten Haushaltsmitteln. Oberste Priorität liegt derzeit in
der berlinweiten Sicherstellung einer ausreichenden Beleuchtung für die öffentlichen
Straßen, Geh- und Radwege und damit dem eingetretenen Instandhaltungsrückstau,
infolge der Sparmaßnahmen der letzten beiden Jahrzehnte, entgegenzuwirken.
Berlin, den 11.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Berliner Straßenbeleuchtung – effizient und klimafreundlich?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele #Gaslaternen gibt es noch in Berlin
und wie viele sind bereits auf #LED Beleuchtung umgestellt?
Antwort zu 1: Aktuell betreibt das Land Berlin noch
rund 33.800 der ursprünglich 44.000 #Gasleuchten. Von
den Leuchten wurden 2.200 auf LED umgerüstet, weitere
8.000 (die Gasreihenleuchten) auf eine Elektroleuchte mit
Kompaktleuchtstofflampe.
Frage 2: Wie viele Tonnen CO2 könnten durch eine
vollständige Umstellung auf energieeffiziente LEDLampen
eingespart werden? (Bitte um separate Angaben
ohne die unter Denkmalschutz stehenden Laternen und
inklusive der denkmalgeschützten Laternen)
Antwort zu 2: Sofern alle noch verbliebenen Gasleuchten
umgerüstet werden, könnte der jährliche CO2-
Ausstoß um rund 28.000 Tonnen reduziert werden. Bleiben
die 3.300 Gasleuchten in den Erhaltungsbereichen
von einer Umrüstung ausgenommen, beträgt die Reduzierung
etwa 24.600 Tonnen.
Frage 3: Wie teuer ist ein solcher Umbau und in welchem
Zeitrahmen amortisieren sich die LED Lampen?
Antwort zu 3: Die Kosten variieren je nach Art der
Leuchte. Die Umrüstung der Gasaufsatzleuchten kostet
etwa 4.400 Euro, die Umrüstung der Gashängeleuchte
etwa 5.250 Euro. Die Angabe bezieht sich auf eine Umrüstung
unter Erhalt der Erscheinungsform und der Lichtfarbe
der Leuchte. Bei den bisherigen Vorhaben lag die
Amortisation bei etwa 9 Jahren. Eine Umrüstung ohne
Erhalt der bisherigen Erscheinungsform und Lichtfarbe
würde die Kosten reduzieren und Amortisationszeitraum
verkürzen.
Frage 4: Hat der Senat ein Konzept für die schrittweise
Modernisierung der übrigen Gaslaternen und wenn ja,
wann und an welchen Orten wird dieses umgesetzt?
Antwort zu 4: In 2017 sind zwei Bauvorhaben zur
Umrüstung von Gasleuchten in der Ausführung. Ein BENE-Fördervorhaben
zur Umrüstung von 1.860 Gasleuchten
in Berlin-Spandau. Ein weiteres Bauvorhaben zur
Umrüstung von 1.300 Gasleuchten in Bereichen, in denen
das Landesdenkmalamt die Umrüstung auf formgleiche
Leuchten vorgegeben hat.
Ab 2018 sollen jährlich etwa 3.000 Gasleuchten umgerüstet
werden. Voraussetzung sind die erforderlichen
Haushalts- und ggf. Fördermittel. Aktuell ist ein Bauvorhaben
für den Zeitraum 2018/2019 in Vorbereitung. Die
Umrüstung von ca. 6.000 Gasleuchten, unter anderem in
den Ortsteilen Charlottenburg, Wilmersdorf, Moabit,
Wedding und Hermsdorf ist beabsichtigt.
Bei allen Umrüstungen und Planungen bleiben die Erhaltungsbereiche
ausgenommen.
Parallel werden ab 2017 punktuell einzelne Standorte
immer dann umgerüstet, wenn der weitere Betrieb der
Gasleuchte nur unter der Voraussetzung erheblicher Investitionen
(z.B. Sanierung des Gasmastes) möglich wäre.
Frage 5: Können moderne LEDs die gleiche Leuchtkraft
und warme Lichtfarbe wie Gaslaternen entwickeln?
Antwort zu 5: Ja, die bisher 2.200 auf diese Art umgerüsteten
Standorte sind kaum von den Gasleuchten (Erscheinungsform
und Lichtfarbe) zu unterscheiden.
Frage 6: Welche Vereinbarung hat die Senatsverwaltung
mit der für die Straßenbeleuchtung zuständigen
Stromnetz Berlin GmbH geschlossen, um unnötige Energieverschwendung
(Beleuchtung am Tage) zu vermeiden?
Frage 9: Welche Maßnahmen unternimmt die Senatsverwaltung,
um bekannt gewordene Energieverschwendung
abzustellen? Wie schnell wird dabei auf die Meldungen
von Bürger*innen oder Behörden reagiert?
Antwort zu 6 und 9: Das Land Berlin hat einen Vertrag
zum Management der öffentlichen Beleuchtung mit
der Vattenfall Europe Netzservice GmbH (seit 01.09.2016
Stromnetz Berlin GmbH) geschlossen. Dieser umfasst
insbesondere die Leistungen zur Planung, Vergabe, Kontrolle
und Abrechnung von Wartung, Störungs- und Schadensbeseitigung
an allen Beleuchtungsanlagen. Vertragsinhalt
bei der Gasbeleuchtung ist auch die wöchentliche
Abfahrt bei Nacht und die monatliche Abfahrt am Tage.
Die Tagabfahrt dient der Feststellung von dauerbrennenden
Leuchten.
Das Ziel ist, alle Störungen innerhalb von 10 Tagen zu
beseitigen. Sofern der Dämmerungsschalter bei den Gasleuchten
defekt und kein Material verfügbar ist (Anmerkung:
Monopolstellung des Zulieferers), muss die Leuchte
aus Verkehrssicherheitsgründen auf Dauerbetrieb gestellt
werden.
Bei der Gasbeleuchtung ist die Ausfallquote aufgrund
des Alters und der thermischen Belastung der Anlagen
besonders hoch. Erschwerend hinzu kommt die Monopolstellung
von Zulieferbetrieben einzelner Ersatzteile. Ein
störungsarmer Betrieb ist in diesem Bereich nicht möglich.
Frage 7: Wer ist in Berlin im Auftrag der Stromnetz
Berlin GmbH für die Installation, den Betrieb und die
Deckung des Energiebedarfs von Straßenbeleuchtung
beauftragt?
Antwort zu 7: Die Stromnetz Berlin GmbH hat die
Leistungen zum Betrieb der Beleuchtungsanlagen zu
planen, auszuschreiben, zu beauftragen, zu kontrollieren
und gegenüber dem Land Berlin abzurechnen. Aktuell
sind im Bereich der Elektrobeleuchtung die Lügger Elektroanlagen
GmbH und die L&S Elektrotechnik GmbH, im
Bereich der Gasbeleuchtung die Kraft- und Lichtanlagen
GmbH und die BRAUN Lighting Solutions e.K. tätig.
Der Energiebedarf ist Bestandteil des Strom- und Gasliefervertrages
des Landes Berlin. Aktuelle Energielieferanten
sind die GASAG (Gas) und eine Arbeitsgemeinschaft
bestehend aus Vattenfall Europe Sales GmbH und
der Vattenfall Real Estate Energy Sales GmbH (Strom).
Die Ausschreibung erfolgt zentral durch die Energiewirtschaftsstelle
des Landes Berlin.
Bauvorhaben zur Errichtung oder Umrüstung der Beleuchtungsanlagen
sind nicht Bestandteil des Managementvertrages.

Frage 8: Welchen Einfluss hat der Senat auf die Einschaltzeiten
der Straßenbeleuchtung?
Antwort zu 8: Die elektrische Straßenbeleuchtung
wird mittels Funksignal ein- und ausgeschaltet. In vier
Messstellen in Berlin wird das Beleuchtungsniveau gemessen.
Ist in der Dämmerungsphase ein festgelegter
Schwellenwert unter- bzw. überschritten, wird das Schaltsignal
angefordert und die Beleuchtung ein- bzw. ausgeschaltet.
Den Schwellenwert legt das Land Berlin fest.
Die Gasleuchten sind mit einem Dämmerungsschalter
ausgestattet und reagieren selbständig auf die Umgebungshelligkeit.
Berlin, den 17. Februar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2017)

Straßenverkehr: Beleuchtung und Gaslaternen in Reinickendorf, aus Senat

www.berlin.de
 
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Maßnahmen sind für die kommenden
zwei Jahre im Bereich #Straßenbeleuchtung und #Gaslaternen-
Netz im Bezirk Reinickendorf geplant?
Antwort zu 1: Aktuell sind für die Jahre 2017 und
2018 folgende Maßnahmen im Bezirk Reinickendorf in
der Vorbereitung:
1. Umrüstung von #Gasleuchten auf LED1-Leuchten
in Straßen, in denen das Landesdenkmalamt eine
Umrüstung mit der baugleichen Leuchtenform einer
LED-Leuchte vorgegeben hat. Im Rahmen des
Vorhabens werden insgesamt rund 1.300 Gasleuchten
umgerüstet, davon 225 Gasaufsatzleuchten
im Bezirk Reinickendorf. Derzeit laufen die
Ausschreibungen zur Beschaffung der Liefer- und
der Bauleistungen.
2. Austausch von technischen Leuchten mit #Quecksilberdampf-
Hochdrucklampen durch LEDLeuchten
gefördert durch das Programm ‚Nationale
Klimaschutzinitiative‘ des Bundesumweltministeriums.
Im Rahmen dieses Vorhabens werden in
Berlin ca. 1.200 Leuchten ersetzt und davon 70
Leuchten im Bezirk Reinickendorf.
3. Austausch von Hängeleuchten mit Quecksilberdampf-
Hochdrucklampen durch LED-Hängeleuchten
gefördert durch das Programm ‚Nationale Klimaschutzinitiative‘
des Bundesumweltministeriums.
Von den 240 Standorten des Projektes sind
120 Standorte im Bezirk Reinickendorf.
1 Leuchtdiode
Darüber hinaus wird das Programm zur Modernisierung
der Elektrobeleuchtung in 2017 und in 2018 fortgesetzt.
Von den ca. 10.000 Elektroleuchten, die jährlich in
ganz Berlin ausgetauscht werden, sind 2017 und 2018 für
den Bezirk Reinickendorf jeweils rund 1.000 Leuchten
vorgesehen.
Berlin, den 28. November 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Dez. 2016)