Beim #Ersatzneubau der Neuen #Fahlenbergbrücke werden ab Montag, den 11.12.2023, bis voraussichtlich Freitag, den 15.12.2023, umfangreiche #Einhubarbeiten durchgeführt. Hierfür werden an beiden Uferspundwänden je zwei neue Kopfbalken als Betonfertigteile eingehoben und montiert (jedes Bauteil ist etwa 14 Meter lang und wiegt ca. 15 Tonnen). Außerdem werden vier neue #Stahlhohlkastenträger des neuen Brückenüberbaus eingehoben (je ca. 40 Meter lang und ca. 30 Tonnen schwer). Hierauf werden für den neuen Überbau insgesamt 48 Betonhalbfertigteile eingehoben (jedes etwa drei Tonnen schwere Einzelteil hat die Maße von etwa bis zu 3,80 Meter mal 2,50 Meter bei einer Dicke von zehn Zentimetern).
In den ersten 10 Monaten Bauzeit haben umfangreiche Umbauarbeiten für die an der Brückenanlage überführten Leitungen stattgefunden. Bereits am 1. März 2023 wurde westlich der Brücke eine neue #Medienbrücke für die Überführung von Fernwärme- und Gasleitungen eingehoben.
Es ist ein Berliner #Bauwerk, das kaum jemand kennt. Aber es ist überaus wichtig für diese Stadt. Denn wenn das #Wehr#Mühlendamm brechen würde, bekämen das zahlreiche Berliner unangenehm zu spüren. „Der #Wasserstand in der #Spree würde plötzlich um rund anderthalb Meter sinken“, sagt Rolf Dietrich, Leiter des #Wasserstraßen-Neubauamts Berlin. Auch im #Müggelsee, im #Teltowkanal und anderen Gewässern gäbe es mit einem Schlag extremes #Niedrigwasser – mit fatalen Folgen. Weil das Wehr in Mitte nach über 90 Jahren ans Ende seiner Tage angelangt ist, wird es ersetzt. Beim #Neubau wird auch an Welse und andere Fische gedacht. Für sie könnte die Spree zur Wanderroute werden.
Die Hauptarbeiten zum #Rückbau des westlichen Teils der #Elsenbrücke haben begonnen – und damit ein weiterer wesentlicher Bauabschnitt auf dem Weg zu einem kompletten #Ersatz der Brücke bis plangemäß im Jahr 2028.
„Ich freue mich, dass wir mit der BERGER BAU SE einen Auftragnehmer beauftragen konnten, der seine Kompetenz und Zuverlässigkeit gerade erst beim dem vorfristig fertig gestellten Ersatzneubau der Rammrathbrücke in Teltow unter Beweis gestellt hat“, sagt Caroline Heine als zuständige Sachbereichsleiterin des WNA Berlins.
Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr Daniela #Kluckert, der Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg Guido #Beermann und der Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Prof. Dr.-Ing. Hans- Heinrich #Witte haben heute gemeinsam mit Gästen die neu gebaute zweite #Schleuse#Wusterwitz für den #Schiffsverkehr freigegeben. Das erste Schiff, das die Schleuse passierte, war die #Elektra, das weltweit erste emissionsfreie #Schub-boot mit #Brennstoffzellen-Antrieb.
Am Freitag haben die Bauarbeiten für den Ersatzbau der Kannenburger Schleuse bei Templin gestartet. Der Neubau war in der Stadt und bei #Tourismusanbietern lange ersehnt worden. Die Schleuse war die wichtigste Verbindung zwischen den #Havelgewässern und dem Templiner #Seenkreuz – mit bis zu 7.000 #Schleusungen pro Jahr.
Wie das #Wasserstraßen-Neubauamt Berlin mitteilt, wurde mit der Bauausführung für eine Instandsetzung des Ufers vor der #Villa von der Heydt in Berlin-Mitte begonnen.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Treffen Informationen zu, dass das #Landeskartellamt Berlin ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die auf der #Innenstadt-Spree aktiven #Reeder bzw. Verbände durchführt und wie ist hier der aktuelle Stand? Zu 1.: Die Landeskartellbehörde Berlin nimmt die kartellbehördlichen Aufgaben und Befugnisse des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in den Fällen wahr, in denen die Wirkung eines möglicherweise wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens nicht über das Gebiet des Landes Berlin hinausreicht. Es ist zutreffend, dass die Landeskartellbehörde Berlin ein Verfahren führt, bei der es um die Wettbewerbssituation im Innenstadtbereich der Spree geht. Es wird untersucht, ob die #Zugangsmöglichkeiten für Anbieter von #Schiffsverkehr in den Innenstadtlagen der Spree in wettbewerbswidriger Weise beschränkt sind. Grundsätzlich werden – mit Ausnahme etwaiger Bestätigungen bereits aus der Presse bekannter Fakten – keine Auskünfte zum Inhalt von laufenden Verfahren erteilt. 2) Welche Haltung vertritt der Senat bzw. die Berliner #Wasserbehörde in diesem Kartellverfahren? Zu 2.: Der Senat nimmt über die Landeskartellbehörde die Aufgabe wahr, die Wettbewerbsvorschriften im Land Berlin durchzusetzen. Diese erhält zur Erfüllung ihrer Aufgabe von Unternehmen, Verbänden sowie ggf. Bundesbehörden und Landesbehörden wie der Berliner Wasserbehörde Auskunft auf ihre für die Ermittlung des Sachverhalts und die rechtliche Beurteilung erforderlichen Auskunftsverlangen. 3) Ist es richtig, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Interesse bekundet hat, sich mit der Wasserbehörde des Landes über zukünftig notwendige Vergabekriterien auszutauschen? Ist es weiterhin richtig, dass die Wasserbehörde ihre Teilnahme dazu abgelehnt hat? Was sind die Gründe dafür?
2 – Zu 3.: Nein, es ist nicht richtig, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Interesse bekundet hat, sich mit der Wasserbehörde Berlin über zukünftig notwendige Vergabekriterien auszutauschen. Es erfolgte eine Anfrage, die einen im Genehmigungsverfahren befindlichen Vorgang betraf. Die Terminanfrage für den konkreten Einzelfall musste abgelehnt werden, da sich die Anfrage auf das laufende Genehmigungsverfahren bezog. 4) Haben zu diesen Themenbereichen Abstimmungen stattgefunden, wann mit welchen Teilnehmer:innen, welchen Inhalten und welchen Ergebnissen? Zu 4.: Zu diesen Themenbereichen haben keine Abstimmungen stattgefunden. 5) Gibt es Pläne, nach Beendigung des Kartellverfahrens die wettbewerbsrelevanten Anlegestege (wieder) vom Land verwalten zu lassen? Zu 5.: Der Senat plant derzeit nicht, die wettbewerbsrelevanten Anlegestege (wieder) vom Land verwalten zu lassen. Konkrete Pläne wären auch verfrüht, solange noch nicht klar ist, ob ein Problem beim Zugang zu #Stegflächen vorliegt. 6) Wann ist voraussichtlich mit einem Abschluss des Kartellverfahrens zu rechnen? Zu 6.: Aussagen zur Dauer von Kartellverwaltungsverfahren sind nicht möglich, weil diese zum einen nicht fristgebunden sind, zum anderen oft von externen Faktoren wie dem – z.B. pandemiebedingt – verzögerten Zugang zu erforderlichen Informationen beeinflusst werden. 7) Wie bewertet der Senat dieses Verfahren und wie will er zukünftig eine umwelt- und klimagerechte #Mobilität auf den Berliner Gewässern sicherstellen? Zu 7.: Für die nachhaltige und möglichst emissionsarme Nutzung von innerstädtischen Häfen, Anlegestellen oder ähnlichen Anlagen in Berliner Gewässern ist es Zielsetzung des Senates, eine emissionsarme Schifffahrt zu unterstützen und/oder Einschränkungen für hoch emittierende Schiffe durchzusetzen. Die Prüfung zur praktischen Umsetzung ist noch nicht abgeschlossen. 8) Möchte der Senat seinen Ausführungen noch etwas hinzufügen? Zu 8.: Der Senat möchte den Ausführungen nichts hinzufügen. Berlin, den 6. Mai 2021 In Vertretung Christian R i c k e r t s ……………………………………………….. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe