zu Fuß mobil: 20 Grüne Hauptwege, aus Senat

13.11.2024

Frage 1:

Wie beurteilen die Bezirksämter als Fachvermögensträger jeweils den Zustand der 20 Grünen #Hauptwege, die in ihre Zuständigkeit fallen? Ich bitte um Angaben zu den Wegen 1-20!

Antwort zu 1:

Mitte:Alle Grünen Hauptwege im Bezirk Mitte werden als #wandertauglich ein- geschätzt.
Neukölln:Durch den Bezirk Neukölln verlaufen die Teilstücke der Wege 10, 15, 17 und 18. Der Zustand und die Nutzbarkeit der Wege sind überwiegend gut. Nicht alle Wege sind durchgängig #barrierefrei (z.B. Stufen)
Reinickendorf:Im Bezirk Reinickendorf befinden sich insgesamt vier Grüne Hauptwege:   Weg 3 – Heiligenseer Weg Weg 4 – Lübarser Weg Weg 13 – Barnimer Dörferweg Weg 16 – Humboldt-Spur   Alle Wege berühren unterschiedliche Vermögensträger, wie das Stra- ßen- und Grünflächenamt, Berliner Forsten und Gelände von Woh- nungsbaugesellschaften. Die Unterhaltung der im Fachvermögen des SGA befindlichen Wege erfolgt durch die zuständigen Fachbereiche im Rahmen ihrer grundsätzlichen Verantwortlichkeit, insofern kann deren Zustand als gut beurteilt werden
Spandau:Die im Bezirk Spandau verlaufenden vier Wege oder Teilabschnitte der „ Grünen Hauptwege“ Nr. 1, Nr. 2, Nr. 12 und Nr. 20 sind in einem nutz- baren, verkehrssicheren Zustand.
Treptow-Köpenick:Die Wege in Grünanlagen ebenso wie das öffentliche Straßenland wer- den regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf werden Maßnahmen ergrif- fen, um die Verkehrssicherheit herzustellen. Das Bezirksamt geht inso- fern davon aus, dass die Wege verkehrssicher sind.
Pankow:Hier ist es nicht möglich, genaue Angaben zu machen. Jedoch ist die Verkehrssicherheit immer gegeben.
Marzahn-Hellers- dorf:In Grünanlagen des Fachbereiches Grün des BA Marzahn -Hellersdorf (als Fachvermögensträger) verlaufen folgende Wegeführungen für Ber- lins 20 Grüne Hauptwege: Weg 6: Lindenberger Korridor Weg 7: Hönower Weg Weg 8: Kaulsdorfer Weg Weg 14: Wuhletalweg Weg 16: Humboldt-Spur   Die Wegeführungen laufen über Wegeverbindungen in Grünanlagen, als auch im öffentlichen Straßenland. Die o.g. Wege des Bezirkes be- finden sich in einem verkehrssicheren Zustand.
Friedrichshain- Kreuzberg:Im Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes sind nur Wege 1, 5, 18, 19. Der Zustand der öffentlichen Straßen und Gehwege ent- spricht dem verkehrssicheren Zustand.
Tempelhof-Schöne- berg:Der Zustand der Wege ist grundsätzlich als gut zu bewerten.
Charlottenburg-Wil- mersdorf:Die Teilbereiche Spreebogen; Galvanistr./ Iburger Ufer und Ruhwald- weg  zum  Murellenweg  verlaufen  durch Grünanlagen.  Entsprechend
 werden die Wege nach dem Berliner Grünanlagengesetz unterhalten. Diese sind in Teilen sanierungsbedürftig.
Steglitz-Zehlendorf:Antwort Fragen 1 bis 3: Durch den Bezirk Steglitz-Zehlendorf führen die Grünen Hauptwege 15 „ Teltower Dörferweg“ und 17 „ Teltowkanalweg“ . Diese Wege verlaufen wie bei den Grünen Hauptwegen üblich durch bestehende Grünkorri- dore der Stadt. Diese Wege werden in den Teilstrecken, die in der Zu- ständigkeit des Fachbereichs Grünflächen sind, vom Bezirksamt in ei- nem verkehrssicheren Zustand gehalten. Der Grüne Hauptweg 15 führt unter anderem entlang des Buschgra- bens. Hier ertüchtigt die Grün Berlin GmbH in Absprache mit dem Fach- bereich Grünflächen ein Wegeteilstück. Es ist vorgesehen, nach Fertig- stellung der Baumaßnahme Bänke aufzustellen. Im weiteren Verlauf durch den Johann-Baptist-Gradl-Grünzug wurden bereits vor zwei Jah- ren durch den Fachbereich Grünflächen die Wege saniert, neue Bänke aufgestellt und Spielplätze überarbeitet. Der Grüne Hauptweg 17 führt zunächst entlang des Königsweges. Hier hat der Fachbereich Grünflächen die Attraktivität des Teilstücks durch die gezielte Verwendung gebietsheimischer und artenreicher Saatgut- mischungen im Bereich der Seitenstreifen aufgewertet. Dadurch werden die Standortbedingungen für die wertvollen Alteichen in diesem Wege- abschnitt verbessert. Im weiteren Verlauf führt der Grüne Hauptweg 15 entlang des Teltowkanals. Aktuell führt der Fachbereich Grünflächen im Teilabschnitt „ Paul-Schwarz-Promenade“ – zwischen der Treppe am Krahmersteg und dem Hubschrauberlandeplatz der Charité Wegesa- nierungsarbeiten durch. Bereits im Juli 2024 wurde der Teilabschnitt „ Weverpromenade“ – zwischen der Birkbuschstraße und Am Eichgarten saniert. In der Straße Am Eichgarten wiederum ist der Fachbereich Tief- bau aktuell dabei einen Rad- und Gehweg anzulegen.

Frage 2:

Wie beurteilen die Bezirksämter die #Ausstattung der grünen Hauptwege mit #Bänken, #Toiletten, #Trinkbrunnen und anderen Einrichtungen, die das entspannte Gehen fördern? Auf welchen Abschnitten von Grünen Hauptwegen ist künftig das Aufstellen von Bänken, Toiletten, Trinkbrunnen oder anderen Einrichtungen geplant? Ich bitte um Anga- ben zu den Wegen 1-20!

Antwort zu 2:

 Nr. 1: Spreeweg / Berliner Urstromtal (9,9 km) Nr. 3: Heiligenseer Weg (8,2 km) Nr. 4: Lübarser Weg (1,0 km) Nr. 5: Nord-Süd-Weg (10,1 km) Nr. 18: Innerer Parkring (6,0 km) Nr. 19: Tiergartenring (13,4 km)   Entlang der Wege befinden sich über 600 Bänke, 45 Spielplätze, 15 Toiletten und über 30 Trinkbrunnen. Für den Fußverkehr und das Wandern sind besonders Bänke von Wich- tigkeit, mit diesen sind die Grünen Hauptwege in Berlin Mitte sehr gut ausgestattet. Besonders gut ausgestattet ist der Nord-Süd-Weg, hier fin- den Wandernde alle 200 m eine Bank. Nur in neun Bereichen entlang der anderen Grünen Hauptwege in Mitte befindet sich keine Bank in ei- ner Entfernung von maximal 200 m. Weiterhin sind alle Wege nah an Toiletten gelegen. Mit Ausnahme von zwei Abschnitten zwischen 300 m und 700 m Länge findet sich immer eine Toilette in weniger als 1 km Entfernung.   Eine vergleichbare Beurteilung ist nicht möglich, da es keinen Maßstab gibt. Das Bezirksamt Mitte bewertet die vorhandene Ausstattung für ei- nen Wanderweg in der Innenstadt als gut.
Neukölln:Die durch den Bezirk Neukölln verlaufenden Teilstücke werden nicht ge- zielt mit den genannten Ausstattungsgegenständen versehen. Dort, wo Wege durch Parkanlagen oder durch anderweitig ausgestattete öffent- liche Räume verlaufen, steht deren Infrastruktur zur Verfügung.
Reinickendorf:Viele Abschnitte der Grünen Hauptwege führen durch öffentliche Park- anlagen und Grünflächen des Bezirks Reinickendorf. Hier stehen grund- sätzlich ausreichend Bänke zur Verfügung. Im Bereich von Feldfluren, Kleingärten und entlang von Gehwegen an Straßen ist die Ausstattung an Bänken geringer und mitunter auch nicht vorgesehen. Konkrete Pla- nungen hinsichtlich neuer Bankstandorte bestehen gegenwärtig nicht, allerdings können Standortwünsche bzw. –vorschläge an das Straßen- und Grünflächenamt gerichtet werden, die dann entsprechend einer Prüfung unterzogen werden. Wie auf der Internetseite des Senats beschrieben, handelt es sich um Wanderwege, die „ nicht barrierefrei“ sind und „ Hindernisse“ aufweisen können (vgl.  http s:/ / www.b erlin.d e/ sen/ uvk/ na tur-und -gruen/ la nd – scha ftsp la nung / gruene-ha up tweg e/ ). Entlang der Grünen Hauptwege befinden sich ebenfalls öffentliche Toi- letten. Nach Kenntnis des Bezirks sind hierzu die Planungen ausgeführt
 und abgeschlossen, ebenso für die Trinkbrunnen. Weitere Einrichtungen sind seitens des Bezirks aktuell nicht geplant.
Spandau:Bei den o.g. Wegen sind ausreichend Ausstattungselemente vorhanden.
Treptow-Köpenick:Entsprechende Prüfungen oder Auswertungen dazu wurden seitens des Bezirksamts nicht durchgeführt.
Pankow:Hier ist es nicht möglich, genaue Angaben zu machen.
Marzahn-Hellers- dorfDie Ausstattung mit Bänken und Abfallbehältern an den in Antwort 1 aufgeführten Wegeabschnitten der 20 grünen Hauptwege im Zustän- digkeitsbereich wird aus Sicht der zuständigen Fachvermögensträger (Fachbereiche Grün und Straße) als ausreichend eingeschätzt.
Friedrichshain- KreuzbergDerzeit  sind  keine  zusätzlichen  Ausstattungen  geplant.  Die  grünen Hauptwege sind entsprechend der üblichen Gehwegausstattung aus- gestattet.
Tempelhof-Schöne- bergAlle Grünanlagen in Tempelhof-Schöneberg sind mit Bänken ausge- stattet. Über Toiletten- und Trinkbrunnenstandorte entlang der grünen Hauptwege kann in der Kürze der Zeit keine Aussage getroffen werden, da der Fachbereich Grünflächen derzeit über kein Informationssystem verfügt, wo alle Karten übereinander gelagert werden können. Aktuell sind keine weiteren Toiletten- und Trinkbrunnenstandorte geplant, da es z.T. an einer Finanzierung auf Senatsebene mangelt.
Charlottenburg-Wil- mersdorfDie Wege werden entsprechend nach dem Berliner Grünanlagengesetz unterhalten. Die Ausstattung orientiert sich ebenfalls am Berliner Grün- anlagengesetz, wobei Trinkbrunnen und Toiletten dazu nicht zählen.
Steglitz-ZehlendorfSiehe Antwort Frage 1

Frage 3:

Welche #Ausbaumaßnahmen fanden an den Grünen Hauptwegen seitens der Bezirksämter seit Beantwortung der Drs. 19/ 11432 statt? Wie hoch waren jeweils die Kosten und aus welchen Haushaltsmitteln (Titel/ Kapitel) wurden die Maßnahmen finanziert?

Antwort zu 3:

Mitte:Es fanden generell Instandsetzungsmaßnahmen und Sanierungsmaß- nahmen statt. Die Eigenschaft eines Wegeabschnitts als Grüner Haupt- weg ist kein Initial für Instandhaltungs- oder Sanierungsmaßna hmen. Der Bezirk Mitte unterhält die Wege im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel. Insbesondere in den Grünanlagen ist die Wegeunterhaltung stark unterfinanziert.
Reinickendorf:Ein Teil des Weges 16 entlang des Nordgraben zwischen Ziekowstraße und Gorkistraße wurde als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgebaut. Hierfür sind Kosten i.H.v. 432.265,73 € entstanden. Diese wurden aus
 dem Sonderprogramm „ Stadt und Land“ finanziert, wovon 75 % auf den Bund entfielen. Diese zweckgebundenen Mittel wurden bei Kapitel 2707, Titel 52190 zum Soll gestellt und ausgezahlt. 25 % wurden vom Land übernommen und aus Kapitel 2707, Titel 52108 finanziert.
Spandau:Der Bezirk Spandau hat bei den o.g. die üblichen Unterhaltungsmaß- nahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durchgeführt.
Treptow-Köpenick:Eine Erfassung, Planung oder Durchführung von Baumaßnahmen in Be- zug auf Grüne Hauptwege erfolgt am Bezirksamt nicht. Maßnahmen werden primär ergriffen, um die Verkehrssicherheit herzustellen.
Pankow:Das Bezirksamt hat aus eigener Veranlassung keine derartigen Maß- nahmen durchgeführt. Weiterführende Fragen sind an die SenMVKU zu richten.
Marzahn-Hellers- dorfHierzu liegen keine Informationen vor. Im Zuständigkeitsbereich des SGA sind keine Ausbaumaßnahmen bekannt.
Friedrichshain- Kreuzbergkeine
Tempelhof-Schöne- bergEs fanden keine speziellen Ausbaumaßnahmen an den Grünen Haupt- wegen statt.
Charlottenburg-Wil- mersdorfFehlanzeige, übliche Unterhaltungsmaßnahmen.
Steglitz-ZehlendorfSiehe Antwort Frage 1

Frage 4:

Welche Ausbaumaßnahmen fanden seit Beantwortung der Drs. 19/ 11432 statt, um #Lückenschlüsse vorzunehmen?

Antwort zu 4:

Mitte:Im Bezirk Mitte fanden seit Beantwortung der Drs. 19/ 11432 Ausbau- maßnahmen an der Lücke 01-10 des Grünen Hauptweges „ #Spreeweg“ statt. Die Spreeuferwege zwischen Brückenstraße und Schillingbrücke befinden sich in Umsetzung bzw. in Planung. Weiterhin wurde der #Spreeradweg entlang des Holsteiner Ufers umgesetzt.
Reinickendorf:keine
Spandau:Im  Bezirk  Spandau  mussten  keine  Ausbaumaßnahmen  für  Lücken- schlüsse durchgeführt werden.
Treptow-Köpenick:Dazu liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor.
Pankow:Siehe Antwort zu 3.
Marzahn-Hellers- dorfHierzu liegen keine Informationen vor. Der Ausbau erfolgt durch die zu- ständige Senatsverwaltung.
Friedrichshain- KreuzbergKeine; im öffentlichen Straßenland wurde kein Lückenschluss betrieben.

Der Spree-Rad- und Wanderweg (West) (paralleler Verlauf mit dem Grünen Hauptweg 1, Lücken 01-04 bis 01-06) hat den barrierefreien Ausbau des westlichen Teils zum Ziel. Die Entwurfspla- nung liegt vor, die Bauplanungsunterlage ist in Prüfung. Konkrete nächste Planungsschritte kön- nen aufgrund der derzeitigen Haushaltslage nicht angegeben werden.

Frage 5:

Wurden seit Beantwortung der Drs. 19/ 11432 weitere Machbarkeitsstudien für Lückenschlüsse in Auftrag gegeben? Wenn ja, welche?

Antwort zu 5:

Nein, seit Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/ 11432 wurden keine weiteren Mach- barkeitsstudien für Lückenschlüsse in Auftrag gegeben.

Frage 6:

Welchen Bearbeitungsstand haben folgende Lücken:

  1. Lücke 16-03 des Grünen Hauptweges „ Humboldt-Spur“
  2. Lücke 06-01 A des Grünen Hauptweges „ Lindenberger Korridor“
  3. Lücke 06-01 B des Grünen Hauptweges „ Lindenberger Korridor“
    d)             Lücke 16-07 des Grünen Hauptweges „ Humboldt-Spur“
  4. Lücke 17-05 des Grünen Hauptweges „ Teltowkanalweg“
  5. Lücke 17-08 des Grünen Hauptweges „ Teltowkanalweg“ g)  Lücke 01-20 des Grünen Hauptweges „ Spreeweg“

h)      Lücken 01-13 – 01-17 des Grünen Hauptweges „ Spreeweg“

Antwort zu 6:

a)-d) Es wird weiterhin geprüft, in Abhängigkeit von den vorhandenen Ressourcen, den Lücken- schluss der Lücken 16-03, 06-01 A, 06-01 B und 16-07 mit Hilfe des Fördermittelpro- gramms BENE-II zu realisieren. Im Rahmen der Vorbereitung wurden für diese Lücken feld- ökologische Kartierungen im Jahr 2022 beauftragt und 2023 abgeschlossen. Weiterhin wurde für Lücke 16-03 durch den Bezirk Reinickendorf die Vermessung des Geländes durchgeführt.

e) Die Machbarkeitsstudie wurde dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg für eine mögliche Um- setzung zur Verfügung gestellt. Der Senat kann keine Aussage zur zeitlichen Realisierung treffen.

f)-h) Die Machbarkeitsstudien wurden dem Bezirk Treptow-Köpenick für eine mögliche Umset- zung zur Verfügung gestellt. Der Senat kann keine Aussage zur zeitlichen Realisierung tref- fen.

Frage 7:

Welchen Status haben die in der Drs. 19/ 11432 angekündigten Maßnahmen im Rahmen eines Fördermittelprojekts zwischen 2022 und 2027 fünf Lückenschlüsse im Wegenetz der 20 Grünen Hauptwege zu realisieren?

Antwort zu 7:

Die Projektskizze zum Vorhaben „ 2128-B5“ Grüne Hauptwege Berlin: Umsetzung von Lücken- schlüssen wurde eingereicht und bewilligt. Die Antragstellung steht aufgrund fehlender personel- ler Ressourcen aus. Um die Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, ist eine Ko-Finanzierung seitens des Landes Berlin notwendig. Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage ist diese Ko-Finan- zierung nicht gesichert. Der Senat kann keine Aussage zur zeitlichen Realisierung treffen.

Frage 8:

Wurden seit Beantwortung der Drs. 19/ 11432 Bodenversiegelungen auf den Grünen Hauptwegen vorgenommen? Wenn ja, warum und Bitte um detaillierte Begründung.

Antwort zu 8:

Mitte:Eine Befestigung der Wege in Teilabschnitten ist zur barrierefreien Nut- zung notwendig und wurde bei allen Maßnahmen nach reiflicher Abwä- gung umgesetzt.
Neukölln:nein
Reinickendorf:Auf einem ca. 1 km langen Abschnitt des Weges 16 wurde ein gemein- samer Geh- und Radweg angelegt. Der vorhandene Weg war zwischen 2 und 3 m breit, eine Hälfte mit Asphalt und Pflaster befestigt und die andere Hälfte bestand überwiegend aus einem ungebundenen Bau- stoffgemisch. Dieser Wegeabschnitt stellt, nicht zuletzt als Teil der Hum- boldt-Spur, eine wichtige Wegebeziehung dar, so dass den Erfordernis- sen entsprechend der Ausbau für den Zweirichtungsradverkehr notwen- dig war und hierfür eine Verbreiterung des Weges auf durchgehend 4 m den gesetzlichen Anforderungen entsprechend erfolgt ist.
Spandau:Im Bezirk Spandau wurden keine Bodenversiegelungen an den o.g. We- gen vorgenommen.
Treptow-Köpenick:Eine Erfassung, Planung oder Durchführung von Baumaßnahmen in Be- zug auf Grüne Hauptwege erfolgt am Bezirksamt nicht. Maßnahmen werden primär ergriffen, um die Verkehrssicherheit herzustellen.
Pankow:Siehe Antwort zu Frage 3.
Marzahn-Hellers- dorfHierzu liegen keine aktuellen Informationen vor. Der Ausbau erfolgt durch die zuständige Senatsverwaltung.
Friedrichshain- Kreuzbergnein
Tempelhof-Schöne- bergIm Bereich des Weges Nr. 15 (Tirschenreuther Ring) wurde zur Verbes- serung der Schulwegsicherheit der vorhandene Promenadengrantweg gepflastert.
Steglitz-ZehlendorfAntwort Fragen 8 bis 11: Bei  Unterhaltungsmaßnahmen wird  der vorhandene  Wegebelag  in- standgesetzt. Innerhalb geschützter Grün- und Erholungsanlagen wird, bei gleicher Eignung und örtlicher Funktionalität, vorzugsweise mit wasserdurchläs- sigen Wegebelägen gearbeitet.

Sofern sich die Grünen Hauptwege mit dem Verlauf des Berliner #Mauerwegs überlagern, wurden bzw. werden im Fall einer baulichen Grunderneuerung des Mauerweges keine Flächen über das bereits bestehende Maß hinaus versiegelt. Die vorherige Oberflächenbeschaffung war bereits Asphalt.

Frage 9:

Sind Bodenversiegelungen auf grünen Hauptwegen geplant? Wenn ja, warum und Bitte um detaillierte Begründung.

Antwort zu 9:

Mitte:Jede Form von Wegebefestigung ist eine Art von Versiegelung. Grund- sätzlich wird eine dezentrale Ableitung des Niederschlagswassers favo- risiert.
Neukölln:nein
Reinickendorf:Die Planungen für den Lückenschluss 16-03 zwischen Ziekowstraße und BAB sehen eine Neuanlage eines befestigten Weges südlich vom Nord- graben vor, die letztendlich aus Gründen der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit notwendig ist, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, als dass in der unmittelbaren Umgebung ein neuer Schulstandort vor- gesehen ist.
Spandau:nein
Treptow-Köpenick:Eine Erfassung, Planung oder Durchführung von Baumaßnahmen in Be- zug auf Grüne Hauptwege erfolgt am Bezirksamt nicht. Maßnahmen werden primär ergriffen, um die Verkehrssicherheit herzustellen.
Pankow:Siehe Antwort zu Frage 3.
Marzahn-Hellers- dorfHierzu liegen keine aktuellen Informationen vor. Der Ausbau erfolgt durch die zuständige Senatsverwaltung.
Friedrichshain- Kreuzbergnein
Tempelhof-Schöne- bergWeitere Versiegelungen sind nicht geplant und werden nur dort umge- setzt, wo es für die Barrierefreiheit notwendig ist und eine lokale Versi- ckerung ermöglicht wird.
Charlottenburg-Wil- mersdorfIn Grünanlagen erfolgen grundsätzlich keine Versiegelungen
Steglitz-ZehlendorfSiehe Antwort Frage 8

Der Spree-Rad- und Wanderweg (West) (paralleler Verlauf mit dem Grünen Hauptweg 1) hat den barrierefreien Ausbau des westlichen Teils zum Ziel. Da es sich um einen kombinierten Rad- und Fußweg handelt und zudem die Barrierefreiheit berücksichtigt werden muss, ist eine Ausfüh- rung in Asphaltbauweise vorgesehen.

Frage 10:

Wurden seit Beantwortung der Drs. 19/ 11432 #Entsiegelungsmaßnahmen auf den Grünen Hauptwegen vorgenom- men? Wenn ja, bitte konkrete Nennung der Maßnahmen.

Antwort zu 10:

Mitte:Nein, seit Beantwortung  der Drs. 19/ 11432 wurden keine Entsiege- lungsmaßnahmen auf den Grünen Hauptwegen vorgenommen. Kon- krete Maßnahmen können daher nicht genannt werden.
Neukölln:nein
Reinickendorf:nein
Spandau:nein
Treptow-Köpenick:Eine Erfassung, Planung oder Durchführung von Baumaßnahmen in Be- zug auf Grüne Hauptwege erfolgt am Bezirksamt nicht. Maßnahmen werden primär ergriffen, um die Verkehrssicherheit herzustellen.
Pankow:Siehe Antwort zu Frage 3.
Marzahn-Hellers- dorfHierzu liegen keine aktuellen Informationen vor. Der Ausbau erfolgt durch die zuständige Senatsverwaltung.
Friedrichshain- Kreuzbergnein
Steglitz-ZehlendorfSiehe Antwort Frage 8

Frage 11:

Sind Entsiegelungsmaßnahmen auf Grünen Hauptwegen geplant? Wenn ja, bitte konkrete Nennung der Maßnah- men.

Antwort zu 11:

Mitte:Aktuell sind keine Entsiegelungsmaßnahmen auf Grünen Hauptwegen geplant.
Neukölln:nein
Reinickendorf:nein
Spandau:nein
Treptow-Köpenick:Eine Erfassung, Planung oder Durchführung von Baumaßnahmen in Be- zug auf Grüne Hauptwege erfolgt am Bezirksamt nicht. Maßnahmen werden primär ergriffen, um die Verkehrssicherheit herzustellen.
Pankow:Siehe Antwort zu Frage 3.
Marzahn-Hellers- dorfHierzu liegen keine aktuellen Informationen vor. Der Ausbau erfolgt durch die zuständige Senatsverwaltung.
Friedrichshain- Kreuzbergnein
Charlottenburg-Wil- mersdorfDerzeit stehen keine Maßnahmen an.
Steglitz-ZehlendorfSiehe Antwort Frage 8

Frage 12:

Welchen rechtlichen Bestimmungen unterliegt das Befahren der 20 Grünen Hauptwege mit #E-Scootern?

Antwort zu 12:

Das Wegeleit- und Informationssystem für die Grünen Hauptwege gründet auf einer Ausweisung mit einer nichtamtlichen Hinweisbeschilderung, welche benachbarte Stadtteile fußläufig verbin- det oder zum nächsten Naherholungsgebiet führt. Bei den Grünen Hauptwegen handelt es sich nicht um ein isoliertes Wegenetz (Grüne Hauptwege Berlin – Berlin.de).

Die in Anspruch genommenen Straßen, Wege und Plätze oder auch Grünanlagen und sonstige Flächen unterliegen hinsichtlich der Bestimmungen zum Befahren mit Elektrokleinstfahrzeugen den geltenden Regularien wie der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV) oder dem Grünanlagengesetz Berlin.

Frage 13:

Sollte das Befahren der Grünen Hauptwege mit E-Scootern uneingeschränkt möglich sein, wird der Senat mit den Bezirksämtern Maßnahmen veranlassen, um das Befahren mit E-Scootern künftig zu unterbinden, bspw. durch Geo- Fencing?

Antwort zu 13:

Das Befahren der Grünen Hauptwege mit E-Scootern ist, wie in Antwort zu Frage 12 dargelegt, nicht uneingeschränkt möglich. Besondere Maßnahmen zur Steuerung des Verkehrsverhaltens von Elektrokleinstfahrzeugen auf Grünen Hauptwegen plant der Senat nicht.

Berlin, den 12.11.2024

In Vertretung Britta Behrendt

Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-20713.pdf

Regionalverkehr: Klappsitz schluckt Telefon, „Handyfalle“ in Zügen der Odeg geschlossen, aus rbb24

08.05.2023

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/05/odeg-ostdeutsche-eisenbahn-brandenburg-handyfalle-toilette-desiro-hc.html

Fahrgäste der Ostdeutschen Eisenbahn (#Odeg) müssen nicht länger fürchten, dass ihr #Handy von bestimmten #Klappsitzen in den Zügen „#verschluckt“ wird. Der Schlitz in der #Wandverkleidung an den #Toiletten im Zug sei mit einem #Metallblech verschlossen worden, teilte die Odeg am Montag mit.

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BVG: Zeitgemäße sanitäre Anlagen für Busfahrerinnen und Busfahrer der BVG, aus Senat

23.02.2023

Wie bewertet der Berliner Senat die Anzahl und die Qualität der #sanitären Anlagen für die #Busfahrerinnen und #Busfahrer der BVG?
Zu 1.: Der Senat anerkennt die Bemühungen der BVG, ihren Busfahrerinnen und Busfahrern im Rahmen des internen Programms „#Sozialinfrastruktur“ sanitäre Anlagen in ausreichender Zahl und Qualität zur Verfügung zu stellen. Probleme bestehen aus Sicht des Senats vor allem dort, wo aus verschiedenen Gründen #mobile #Toiletten statt fest installierter Anlagen
zur Verfügung stehen.

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allg.: Berliner Toiletten: Kostenlos-Versuch kann ausgeweitet werden, aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1282238.php

Auswertung des Testbetriebs positiv – zunächst 100 #kostenfreie #Toiletten in Berlin, #Ausweitung auf alle Standorte mit entsprechender Finanzierung für nächsten Haushalt geplant

Nach positiver Evaluation soll die Zahl der kostenfreien Toiletten mit dem Ziel erhöht werden, absehbar alle automatischen Berliner Toiletten ohne Kosten für die Nutzenden bereitzustellen. In Berlin sollen künftig zunächst 100 Berliner Toiletten zur kostenlosen Nutzung bereitstehen.

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allg.: Ohne Strom- und Wasseranschluss, Berlin testet 24 autarke Toiletten in Parks, aus rbb24

18.11.2022

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/11/berlin-parks-toiletten-probebetrieb.html

Berlin testet im kommenden Jahr 24 neue öffentliche #Toiletten. Diese sollen #umweltfreundlich und #autark sein – also ohne Strom- und #Wasseranschluss auskommen, teilte die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz mit.

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allg.: Viele Toiletten bald kostenfrei – Demnächst wichtige Änderung, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article236042429/Oeffentliche-Klos-in-Berlin-bald-zum-Teil-kostenfrei.html

Wegen einer Vielzahl von Einbrüchen bei den Geldbehältern öffentlicher #Toiletten in Berlin gehen Senat und Betreiber neue Wege. Ab dem 15. August sind 50 von 280 öffentlichen Klos der Firma #Wall kostenlos zugänglich, wie die Senatsverwaltung für Umwelt und Verbraucherschutz am Montag mitteilte. Die übrigen 230 WCs können dann nur noch bargeldlos genutzt werden. Dafür kommen #Kredit- oder #Girokarte, #Apple Pay und andere #Bezahldienste oder die #WC-App „Berliner #Toilette“ in Frage.

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Bahnhöfe: Bedürfnisgerechter ÖPNV, aus Senat

Frage 1:
Wie viele #Stationen der #U- und #S-Bahn in Berlin verfügen aktuell über ein #WC für die Fahrgäste?
Frage 2:
Wie viele Stationen sind dabei #Umsteigebahnhöfe?
Frage 3:
Wie viele dieser #Toiletten sind dabei barrierefrei erreichbar?
2
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die Fragen 1, 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Es gibt bei der BVG keine #U-Bahnstationen mit einer öffentlichen #WC-Anlage.“
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die DB #Station&Service AG betreibt keine öffentlichen WC-Anlagen an reinen S-Bahnhöfen. An neun Mischbahnhöfen, d.h. Bahnhöfen mit #Regionalbahnhalt, sind
Toilettenanlagen vorhanden.
An folgenden Bahnhöfen(Mischbahnhöfen) gibt es aktuell öffentliche WCAnlagen: Alexanderplatz, Friedrichstraße, Zoologischer Garten, Lichtenberg,
Wannsee, Köllnische Heide, Ostkreuz, Potsdamer Platz, Berlin-Lichterfelde Ost.
Die vorgenannten Bahnhöfe sind per Definition Mischbahnhöfe und somit auch
Umsteigebahnhöfe.
Die Toiletten an den Mischbahnhöfen sind alle barrierefrei erreichbar.“

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Taxi: Berliner Taxi- und Mietwagengewerbe II Rückfragen zur Schriftlichen Anfrage 18/25742, aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-26305.pdf

www.berlin.de

Frage 1:

Wie hat sich die Anzahl der in Berlin konzessionierten Taxen und Taxiunternehmen sowie Mietwagen und Mietwagenunternehmen im Jahre 2020 monatlich entwickelt?

Antwort zu1:

2020 Mietwagen Taxen
Monat Unterneh- men Fahrzeuge Unterneh- men Fahrzeuge
Jan 20 644 3.619 2.853 7.928
Feb 20 658 3.851 2.830 7.881
Mrz 20 669 3.963 2.789 7.780
Apr 20 668 3.958 2.763 7.673
Mai 20 666 3.966 2.739 7.593
Jun 20 667 4.013 2.708 7.404
Jul 20 678 4.104 2.672 7.300
Aug 20 684 4.152 2.655 7.301
Sep 20 695 4.327 2.621 7.138
Okt 20 696 4.433 2.593 7.120
Nov 20 696 4.558 2.555 7.020
Dez 20 699 4.589 2.509 6.898

Frage 2:

Wie erklärt sich der Senat die auffällige Diskrepanz zwischen dem zwölf prozentigem Rückgang der Anzahl von Taxen und der 32 prozentigen Steigerung der Anzahl von Mietwagenfahrzeugen in 2020, gerade auch vor dem Hintergrund der Coronapandemie? Welche Rückschlüsse zieht der Senat aus dem unternehmerischen Handeln, welches im Taxigewerbe scheinbar nicht funktioniert, sich allerdings im Mietwagengewerbe auszu- zahlen scheint, trotz Rückkehrpflicht und 19 Prozent Umsatzsteuer?

Antwort zu 2:

Wie bereits zu Frage 3 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/25742 dargestellt, werden Antrag- stellende und Genehmigungsinhaberinnen/Genehmigungsinhaber in der Regel nicht zu ih- rer Motivation befragt. Dies gilt für einen Neuantrag in gleicher Weise wie für den Verzicht auf eine bestehende Genehmigung.

Aus Sicht des Senats bedarf es für einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Taxen- und Mietwagengewerbe unter Berücksichtigung der heute bestehenden Vermitt- lungsmöglichkeiten einer Änderung des Personenbeförderungsrechts des Bundes. Nur mit Regelungen, die über die Dokumentation der Rückkehrpflicht hinausgehen, kann eine Ab- grenzung des Taxigewerbes vor dem konkurrierenden Mietwagengewerbe sinnvoll erreicht werden. Entscheidend ist, dass im Rahmen der anstehenden Novelle des Personenbeför- derungsgesetzes (PBefG) entsprechende bundesrechtliche Regelungen geschaffen wer- den (Kennzeichnungspflicht, Datenübermittlungs-, Aufzeichnungs- und Monitoring-Pflich- ten), die bei plattformbasierten, digital vermittelten taxiähnlichen Verkehren, soweit diese künftig zulässig sind, eine manipulationssichere aufwandsarme Kontrolle durch die jeweils zuständigen Behörden ermöglichen. Dafür setzt sich das Land Berlin nachdrücklich bei der PBefG-Novelle ein, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erar- beitet wurde und sich derzeit im Gesetzgebungsprozess befindet.

Frage 3:

Um die Betriebsprüfungen bei den #Mietwagenunternehmen auszuweiten, wurden die Ressourcen beim #LABO neu strukturiert (Antwort 5 und 6). Welche konkreten Maßnahmen zur Neustrukturierung wurden ergriffen und welchen Gewinn verspricht sich der Senat hiervon?

Antwort zu 3:

Im zuständigen Sachgebiet des LABO (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenhei- ten) wurden die vorhandenen personellen Ressourcen so strukturiert, dass bestimmte Dienstkräfte für die einzelnen Verkehrsarten (Taxen, Mietwagen, Krankentransporte) aus- schließlich zuständig sind. Somit ist sichergestellt, dass alle Verkehrsarten in gleicher Weise entsprechend ihrer Bedeutung überwacht werden. Durch das Spezialwissen der Dienst- kräfte können Überwachungsmaßnahmen gezielter gesteuert werden.

Frage 4:

Inwieweit wurden im Zuge der Amtshilfe Daten von Uber über ein Auskunftsersuchen durch die Finanzbehör- den angefordert? Von 2016 bis heute (Antwort 9).

Antwort zu 4:

Die Frage zielt nach dem Verständnis des Senats darauf ab, ob die Verwaltung im Wege der Amtshilfe ein Auskunftsersuchen über die Steuerverwaltung angestrebt hat. Das LABO hat die Steuerverwaltung nicht darum gebeten, Daten über ein Auskunftsersuchen zu erlan- gen. Selbst wenn das LABO im Wege der Amtshilfe darum gebeten hätte, ein Auskunftser- suchen zu stellen, dürften etwaig übermittelte Daten nicht an das LABO weitergegeben wer- den. Derartige Informationen sind durch das Steuergeheimnis (§ 30 Abgabenordnung) ge- schützt. Eine Offenbarung dem LABO gegenüber ist nur dann erlaubt, wenn durch die Steu- erverwaltung festgestellt wird, dass die Person oder das Unternehmen steuerlich unzuver- lässig ist. Da Uber nicht Genehmigungsinhaber ist, war dies nicht der Fall.

Frage 5:

Dem Fragesteller wurden von einem Unternehmer nachweislich 234 E-Mails dargelegt, die an das LABO in 2020 adressiert wurden. In Antwort 11 der Schriftlichen Anfrage führt der Senat aus, dass im Jahr 2020 bisher 70 E-Mails eingegangen sind. Wie erklärt sich der Senat diese mögliche Diskrepanz?

Antwort zu 5:

Bei der Angabe zu Frage 11 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/25742 wurden nur solche E- Mails berücksichtigt, deren Inhalt für die Einleitung von Verfahren verwertet werden konnte. Dem betreffenden Unternehmer wurde erläutert, dass ein überwiegender Teil der von ihm eingebrachten Anzeigen aus unterschiedlichen Gründen nicht verwertet werden konnte.

Frage 6:

Wie viele OWi-Verfahren wurden im Jahr 2020 insgesamt eingeleitet? Wie viele Bescheide mit Verwarnungen wurden festgesetzt und in welcher Gesamthöhe? Wie viele Bescheide mit Bußgeldern wurden festgesetzt und in welcher Gesamthöhe? Wie viele der Bescheide erlangten Rechtskraft? (Antwort 11)

Antwort zu 6:

Eingeleitete Owi-Vorgänge für Mietwagen 467
Bescheide mit Verwarnungen 5
Verwarnungsgeld insgesamt 255,00 EUR
Bußgeldbescheide 13
davon rechtskräftig 8
Bußgelder insgesamt 2.225,00 EUR

Frage 7:

Welche konkreten Ressourcen müssen am #Betriebssitz des Mietwagenunternehmens vorgehalten werden? Ab welcher Unternehmensgröße müssen für Fahrerinnen und Fahrer u.a. Pausen- und Hygieneräume ent- sprechend der Arbeitsstättenverordnung zur Verfügung gestellt werden? Und wie wird der entsprechende Nachweis hierüber erbracht?  (Antwort 10)

Antwort zu 7:

Pausenräume oder Pausenbereiche müssen gemäß der Arbeitsstättenverordnung zur Ver- fügung gestellt werden, wenn mehr als zehn Personen beschäftigt sind oder wenn die Si- cherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern. Toilettenräume sind unabhängig von der Zahl der Beschäftigten vorzusehen, die genaue Anzahl von #Toiletten und die Ausgestal- tung der Räume ist in der #Arbeitsstättenregel #ASR A4.1 beschrieben. Waschräume sind dann zur Verfügung zu stellen, wenn die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe dies erfordern. Der Begriff der Hygieneräume ist im Arbeitsschutzrecht nicht bekannt.

Ob und wie Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte einzurichten und wie sie auszugestalten sind, ist Aufgabe des Arbeitgebers bei der Durchführung der #Gefährdungsbeurteilung. Hier ist zu ermitteln, welche Gründe der Si- cherheit und Gesundheit vorliegen und welche #Arbeitsschutzmaßnahmen daraus abzuleiten sind. Dies trifft auch dann zu, wenn die eigentliche Tätigkeit außerhalb der Arbeitsstätte erbracht wird, wie es z.B. bei Fahrerinnen und Fahrern der Fall ist. Das Ergebnis der Ge- fährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren.

Für die Überprüfung von Arbeitsstätten nach der Arbeitsstättenverordnung ist das LAGetSi (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin) zustän- dig. Durch das LABO wird bei Unternehmen mit mehr als einem Fahrzeug das Vorhanden- sein geeigneter Aufenthaltsmöglichkeiten für angestellte Fahrerinnen/Fahrer gefordert. Diesbezügliche Angaben des Unternehmers sind durch geeignete Unterlagen (z.B. Mietver- trag) zu belegen und werden in der Regel durch eine Besichtigung des Betriebssitzes über- prüft. Bei derartigen Ortsbesichtigungen sind Beanstandungen eher die Ausnahme.

Frage 8:

Wie definiert der Senat die „unmittelbare Nähe“, in der sich am Betriebssitz Stellplätze für Mietwagen befinden müssen? Wieweit darf der Stellplatz vom Betriebssitz entfernt sein? Wie wird hier der Nachweis erbracht? (Antwort 10)

Antwort zu 8:

Grundsätzlich wird unter „unmittelbare Nähe“ die fußläufige Erreichbarkeit des Stellplatzes vom Betriebssitz verstanden. Hierbei geht das LABO von einer Entfernung aus, die inner- halb von ca. 10 Minuten zu Fuß zurückgelegt werden kann. Zu berücksichtigen ist dabei insbesondere die Lage des Betriebssitzes und die damit verbundene Möglichkeit zur Ab- stellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland oder auf privaten Grundstücken.

Eine Überprüfung der Entfernungen erfolgt ggf. durch eine Ortsbesichtigung oder – beson- ders derzeit unter den Bedingungen der Pandemie – durch Auswertung elektronischer Kar- ten und Luftbilder.

Frage 9:

Inwieweit sind bei der Beantragung einer Mietwagengenehmigung eine Gründungskalkulation mit Nachweis über die verfügbaren Mittel sowie eine Ertrags- und Kostenvorschau vorzulegen? Wie wird die finanzielle Leis- tungsfähigkeit sowie die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen?

Antwort zu 9:

Die Genehmigungsvoraussetzungen der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der persönli- chen Zuverlässigkeit ergeben sich aus § 13 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) und

  • § 1 und 2 PBZugV (Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr). Als Nachweis der verfügbaren Mittel ist i.d.R. eine Eigenkapitalbescheinigung oder eine Vermö- gensübersicht ausreichend, die z.B. von einem Steuerberater oder einem Wirtschaftsprüfer zu bestätigen ist. Die Vorlage von Gründungskalkulationen, Ertrags- und Kostenvorschauen oder anderen Prognosen zur Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens ist nach den rechtlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. Ob ein Mietwagenunternehmen rentabel ist oder nicht, liegt ausschließlich in der Verantwortung des Unternehmers oder der Unternehmerin; eine Genehmigungsvoraussetzung kann daraus nicht abgeleitet werden.

Frage 10:

Welche Rechtsform haben die in Antwort 1 angesprochenen Mietwagenunternehmen? Aufschlüsselung nach GmbH, KG, Einzelunternehmen, GbR, etc. (Darstellung 2012 bis 2020)

Antwort zu 10:

Die Rechtsform der Unternehmen wird statistisch nicht erfasst. Eine solche mehrjährige Auf- schlüsselung ließe sich nur mit sehr hohem Aufwand erstellen, da sie nicht maschinell mög- lich ist.

Frage 11:

Wie werden bei Verkehrskontrollen von Mietwagen durch das LABO mögliche Verstöße gegen die Rückkehr- pflicht konkret überprüft? Was wird neben dem Abfahrts- und Zielort noch erfragt bzw. welche Dokumente und technische Hilfsmittel (Smartphone App) werden genutzt?

Antwort zu 11:

Die Feststellung, ob ein Verstoß gegen die #Rückkehrpflicht vorliegt, ist während einer Ver- kehrskontrolle nur möglich, wenn die Fahrerin/der Fahrer den Verstoß vor Ort zugibt. Die Überprüfung erfolgt im Nachhinein, in dem vom Unternehmer die Beförderungsaufträge des Kontrolltages angefordert werden, anhand derer festgestellt werden kann, wann ein Fahr- auftrag beim Unternehmen eingegangen ist, wann die Weiterleitung an die Fahrerin/den Fahrer erfolgt ist und wo sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Antragsübermittlung befun- den hat. Dadurch kann auch ein Abgleich mit den vor Ort ermittelten Angaben der Fahre- rin/des Fahrers (Abfahrts- und Zielort) vorgenommen werden.

Die Aufzeichnung von Beförderungsaufträgen wird seit Januar 2019 als Auflage zur Geneh- migung mit den genannten detaillierten Angaben gefordert. Für Unternehmen, die ihre nach wie vor gültige Genehmigung bis Dezember 2018 erhalten haben, besteht noch keine Pflicht, die Beförderungsaufträge in diesem Umfang zu erfassen.

Frage 12:

Ist den Antworten aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen?

Antwort zu 12: Nein.

 

Berlin, den 08.02.2021

In Vertretung Ingmar Streese

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnindustrie + Bahnverkehr: Deutsche Bahn: Nur 38 Prozent der Fernzüge komplett störfrei – so reagiert das Unternehmen, aus Merkur

https://www.merkur.de/politik/deutsche-bahn-nur-38-prozent-fernzuege-komplett-stoerfrei-so-reagiert-unternehmen-zr-12931990.html

Die #Deutsche Bahn steckt im #Fernverkehr in Problemen. Das Unternehmen hat allerdings einen Plan, um dies zu ändern.

Berlin – Der Anteil voll #funktionsfähiger #IC- und #ICE-Züge hat bei der Deutschen Bahn einem Bericht zufolge im ersten Halbjahr stets unter 50 Prozent gelegen. Wie die Bild-Zeitung am Mittwoch unter Berufung auf eine Antwort der Regierung auf eine FDP-Anfrage berichtete, betrug der Anteil störfreier #Fernzüge im Januar 39 Prozent, in den drei Monaten darauf 43 Prozent, im Mai 46 Prozent und im Juni 38 Prozent.

Die Bahn könne „ihren eigenen #Qualitätsanspruch nicht erfüllen“, sagte der FDP-Verkehrspolitiker Torsten Herbst der Zeitung. „Gesperrte #Toiletten, defekte #Türen und #Steckdosen oder ausgefallene #Bistrotechnik – das alles ist für Reisende ein Ärgernis.“

Deutsche Bahn hält an Ivestitionsoffensive fest
Eine Bahn-Sprecherin erklärte gegenüber der Bild, alle von der Bahn eingesetzten Züge seien „für den #Betriebseinsatz mit Fahrgästen sicher“. Die Statistiken enthielten „selbst kleinste technische Einschränkungen, die jedoch keine Einschränkungen …

S-Bahn: Vor-Ort-Termin Klimaanlagen für S5 kommen nach 2033, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/maerkisch-oderland/strausberg/artikel8/dg/0/1/1737143/

Maike Richter aus ­#Strausberg fährt täglich mit der S-Bahn nach Berlin. Was ihr bei diesen Temperaturen vor allem fehlt, ist eine #Klimaanlage in den Zügen. Cindy Schulz aus Neuhardenberg nimmt ab Vorstadt meist die Regionalbahn, wenn sie nach Berlin fährt, steigt am Ostkreuz in die S-Bahn um. Sie wünscht sich auf den Bahnhöfen mehr – und vor allem sauberere #Toiletten. „Dafür würde ich auch einen Euro bezahlen“, sagt sie. Fahrgast Martin Kempf schließlich sagt: „Es gibt immer auch Dinge, die nicht so klappen, wie man sie sich wünscht.“ Die Frage sei aber immer, ob das auch in der Verantwortung der S-Bahn liege. Schließlich gebe es Vorfälle wie Polizeieinsätze, die sich nicht beeinflussen ließen. Verbesserungspotenzial sieht Martin Kempf bei der Organisation des Schienenersatzverkehrs und Informationen im Störungsfall.
Kritiken und Anregungen wie diese durften sich verschiedene S-Bahn-Manager am Montag auf dem Bahnhof Vorstadt anhören. Neben dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der S-Bahn, Peter #Buchner, waren unter anderem auch Julian #Bartilla, Programmmanager für den Bereich #Station und Service, Frank #Frühbrod, Leiter der #S-Bahn-Stromversorgung, Mitarbeiter von der für die Infrastruktur zuständigen DB-Netz AG und Dominik #Schäfer gekommen, der das Programm S-Bahn Plus leitet. Im Rahmen der Mitte 2018 ins Leben gerufenen gleichnamigen #Qualitätsoffensive bereisen die Verantwortlichen verschiedene S-Bahnhöfe, um mit Kunden ins Gespräch zu kommen. Strausberg ist auf der Tour in diesem Jahr der einzige Bahnhof außerhalb von Berlin. „Nachdem wir 2017 erhebliche Probleme im Betriebsablauf hatten, haben wir uns mit den Kollegen …