Regionalverkehr: Klappsitz schluckt Telefon, „Handyfalle“ in Zügen der Odeg geschlossen, aus rbb24

08.05.2023

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/05/odeg-ostdeutsche-eisenbahn-brandenburg-handyfalle-toilette-desiro-hc.html

Fahrgäste der Ostdeutschen Eisenbahn (#Odeg) müssen nicht länger fürchten, dass ihr #Handy von bestimmten #Klappsitzen in den Zügen „#verschluckt“ wird. Der Schlitz in der #Wandverkleidung an den #Toiletten im Zug sei mit einem #Metallblech verschlossen worden, teilte die Odeg am Montag mit.

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BVG: Zeitgemäße sanitäre Anlagen für Busfahrerinnen und Busfahrer der BVG, aus Senat

23.02.2023

Wie bewertet der Berliner Senat die Anzahl und die Qualität der #sanitären Anlagen für die #Busfahrerinnen und #Busfahrer der BVG?
Zu 1.: Der Senat anerkennt die Bemühungen der BVG, ihren Busfahrerinnen und Busfahrern im Rahmen des internen Programms „#Sozialinfrastruktur“ sanitäre Anlagen in ausreichender Zahl und Qualität zur Verfügung zu stellen. Probleme bestehen aus Sicht des Senats vor allem dort, wo aus verschiedenen Gründen #mobile #Toiletten statt fest installierter Anlagen
zur Verfügung stehen.

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allg.: Berliner Toiletten: Kostenlos-Versuch kann ausgeweitet werden, aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1282238.php

Auswertung des Testbetriebs positiv – zunächst 100 #kostenfreie #Toiletten in Berlin, #Ausweitung auf alle Standorte mit entsprechender Finanzierung für nächsten Haushalt geplant

Nach positiver Evaluation soll die Zahl der kostenfreien Toiletten mit dem Ziel erhöht werden, absehbar alle automatischen Berliner Toiletten ohne Kosten für die Nutzenden bereitzustellen. In Berlin sollen künftig zunächst 100 Berliner Toiletten zur kostenlosen Nutzung bereitstehen.

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allg.: Ohne Strom- und Wasseranschluss, Berlin testet 24 autarke Toiletten in Parks, aus rbb24

18.11.2022

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/11/berlin-parks-toiletten-probebetrieb.html

Berlin testet im kommenden Jahr 24 neue öffentliche #Toiletten. Diese sollen #umweltfreundlich und #autark sein – also ohne Strom- und #Wasseranschluss auskommen, teilte die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz mit.

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allg.: Viele Toiletten bald kostenfrei – Demnächst wichtige Änderung, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article236042429/Oeffentliche-Klos-in-Berlin-bald-zum-Teil-kostenfrei.html

Wegen einer Vielzahl von Einbrüchen bei den Geldbehältern öffentlicher #Toiletten in Berlin gehen Senat und Betreiber neue Wege. Ab dem 15. August sind 50 von 280 öffentlichen Klos der Firma #Wall kostenlos zugänglich, wie die Senatsverwaltung für Umwelt und Verbraucherschutz am Montag mitteilte. Die übrigen 230 WCs können dann nur noch bargeldlos genutzt werden. Dafür kommen #Kredit- oder #Girokarte, #Apple Pay und andere #Bezahldienste oder die #WC-App „Berliner #Toilette“ in Frage.

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Bahnhöfe: Bedürfnisgerechter ÖPNV, aus Senat

Frage 1:
Wie viele #Stationen der - und -Bahn in Berlin verfügen aktuell über ein #WC für die Fahrgäste?
Frage 2:
Wie viele Stationen sind dabei #Umsteigebahnhöfe?
Frage 3:
Wie viele dieser #Toiletten sind dabei barrierefrei erreichbar?
2
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die Fragen 1, 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Es gibt bei der BVG keine -Bahnstationen mit einer öffentlichen #WC-Anlage.“
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die DB #Station&Service AG betreibt keine öffentlichen WC-Anlagen an reinen S-Bahnhöfen. An neun Mischbahnhöfen, d.h. Bahnhöfen mit #Regionalbahnhalt, sind
Toilettenanlagen vorhanden.
An folgenden Bahnhöfen(Mischbahnhöfen) gibt es aktuell öffentliche WCAnlagen: Alexanderplatz, Friedrichstraße, Zoologischer Garten, Lichtenberg,
Wannsee, Köllnische Heide, Ostkreuz, Potsdamer Platz, Berlin-Lichterfelde Ost.
Die vorgenannten Bahnhöfe sind per Definition Mischbahnhöfe und somit auch
Umsteigebahnhöfe.
Die Toiletten an den Mischbahnhöfen sind alle barrierefrei erreichbar.“

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Taxi: Berliner Taxi- und Mietwagengewerbe II Rückfragen zur Schriftlichen Anfrage 18/25742, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:

Wie hat sich die Anzahl der in Berlin konzessionierten Taxen und Taxiunternehmen sowie Mietwagen und Mietwagenunternehmen im Jahre 2020 monatlich entwickelt?

Antwort zu1:

2020 Mietwagen Taxen
Monat Unterneh- men Fahrzeuge Unterneh- men Fahrzeuge
Jan 20 644 3.619 2.853 7.928
Feb 20 658 3.851 2.830 7.881
Mrz 20 669 3.963 2.789 7.780
Apr 20 668 3.958 2.763 7.673
Mai 20 666 3.966 2.739 7.593
Jun 20 667 4.013 2.708 7.404
Jul 20 678 4.104 2.672 7.300
Aug 20 684 4.152 2.655 7.301
Sep 20 695 4.327 2.621 7.138
Okt 20 696 4.433 2.593 7.120
Nov 20 696 4.558 2.555 7.020
Dez 20 699 4.589 2.509 6.898

Frage 2:

Wie erklärt sich der Senat die auffällige Diskrepanz zwischen dem zwölf prozentigem Rückgang der Anzahl von Taxen und der 32 prozentigen Steigerung der Anzahl von Mietwagenfahrzeugen in 2020, gerade auch vor dem Hintergrund der Coronapandemie? Welche Rückschlüsse zieht der Senat aus dem unternehmerischen Handeln, welches im Taxigewerbe scheinbar nicht funktioniert, sich allerdings im Mietwagengewerbe auszu- zahlen scheint, trotz Rückkehrpflicht und 19 Prozent Umsatzsteuer?

Antwort zu 2:

Wie bereits zu Frage 3 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/25742 dargestellt, werden Antrag- stellende und Genehmigungsinhaberinnen/Genehmigungsinhaber in der Regel nicht zu ih- rer Motivation befragt. Dies gilt für einen Neuantrag in gleicher Weise wie für den Verzicht auf eine bestehende Genehmigung.

Aus Sicht des Senats bedarf es für einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Taxen- und Mietwagengewerbe unter Berücksichtigung der heute bestehenden Vermitt- lungsmöglichkeiten einer Änderung des Personenbeförderungsrechts des Bundes. Nur mit Regelungen, die über die Dokumentation der Rückkehrpflicht hinausgehen, kann eine Ab- grenzung des Taxigewerbes vor dem konkurrierenden Mietwagengewerbe sinnvoll erreicht werden. Entscheidend ist, dass im Rahmen der anstehenden Novelle des Personenbeför- derungsgesetzes (PBefG) entsprechende bundesrechtliche Regelungen geschaffen wer- den (Kennzeichnungspflicht, Datenübermittlungs-, Aufzeichnungs- und Monitoring-Pflich- ten), die bei plattformbasierten, digital vermittelten taxiähnlichen Verkehren, soweit diese künftig zulässig sind, eine manipulationssichere aufwandsarme Kontrolle durch die jeweils zuständigen Behörden ermöglichen. Dafür setzt sich das Land Berlin nachdrücklich bei der PBefG-Novelle ein, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erar- beitet wurde und sich derzeit im Gesetzgebungsprozess befindet.

Frage 3:

Um die Betriebsprüfungen bei den #Mietwagenunternehmen auszuweiten, wurden die Ressourcen beim #LABO neu strukturiert (Antwort 5 und 6). Welche konkreten Maßnahmen zur Neustrukturierung wurden ergriffen und welchen Gewinn verspricht sich der Senat hiervon?

Antwort zu 3:

Im zuständigen Sachgebiet des LABO (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenhei- ten) wurden die vorhandenen personellen Ressourcen so strukturiert, dass bestimmte Dienstkräfte für die einzelnen Verkehrsarten (Taxen, Mietwagen, Krankentransporte) aus- schließlich zuständig sind. Somit ist sichergestellt, dass alle Verkehrsarten in gleicher Weise entsprechend ihrer Bedeutung überwacht werden. Durch das Spezialwissen der Dienst- kräfte können Überwachungsmaßnahmen gezielter gesteuert werden.

Frage 4:

Inwieweit wurden im Zuge der Amtshilfe Daten von Uber über ein Auskunftsersuchen durch die Finanzbehör- den angefordert? Von 2016 bis heute (Antwort 9).

Antwort zu 4:

Die Frage zielt nach dem Verständnis des Senats darauf ab, ob die Verwaltung im Wege der Amtshilfe ein Auskunftsersuchen über die Steuerverwaltung angestrebt hat. Das LABO hat die Steuerverwaltung nicht darum gebeten, Daten über ein Auskunftsersuchen zu erlan- gen. Selbst wenn das LABO im Wege der Amtshilfe darum gebeten hätte, ein Auskunftser- suchen zu stellen, dürften etwaig übermittelte Daten nicht an das LABO weitergegeben wer- den. Derartige Informationen sind durch das Steuergeheimnis (§ 30 Abgabenordnung) ge- schützt. Eine Offenbarung dem LABO gegenüber ist nur dann erlaubt, wenn durch die Steu- erverwaltung festgestellt wird, dass die Person oder das Unternehmen steuerlich unzuver- lässig ist. Da Uber nicht Genehmigungsinhaber ist, war dies nicht der Fall.

Frage 5:

Dem Fragesteller wurden von einem Unternehmer nachweislich 234 E-Mails dargelegt, die an das LABO in 2020 adressiert wurden. In Antwort 11 der Schriftlichen Anfrage führt der Senat aus, dass im Jahr 2020 bisher 70 E-Mails eingegangen sind. Wie erklärt sich der Senat diese mögliche Diskrepanz?

Antwort zu 5:

Bei der Angabe zu Frage 11 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/25742 wurden nur solche E- Mails berücksichtigt, deren Inhalt für die Einleitung von Verfahren verwertet werden konnte. Dem betreffenden Unternehmer wurde erläutert, dass ein überwiegender Teil der von ihm eingebrachten Anzeigen aus unterschiedlichen Gründen nicht verwertet werden konnte.

Frage 6:

Wie viele OWi-Verfahren wurden im Jahr 2020 insgesamt eingeleitet? Wie viele Bescheide mit Verwarnungen wurden festgesetzt und in welcher Gesamthöhe? Wie viele Bescheide mit Bußgeldern wurden festgesetzt und in welcher Gesamthöhe? Wie viele der Bescheide erlangten Rechtskraft? (Antwort 11)

Antwort zu 6:

Eingeleitete Owi-Vorgänge für Mietwagen 467
Bescheide mit Verwarnungen 5
Verwarnungsgeld insgesamt 255,00 EUR
Bußgeldbescheide 13
davon rechtskräftig 8
Bußgelder insgesamt 2.225,00 EUR

Frage 7:

Welche konkreten Ressourcen müssen am #Betriebssitz des Mietwagenunternehmens vorgehalten werden? Ab welcher Unternehmensgröße müssen für Fahrerinnen und Fahrer u.a. Pausen- und Hygieneräume ent- sprechend der Arbeitsstättenverordnung zur Verfügung gestellt werden? Und wie wird der entsprechende Nachweis hierüber erbracht?  (Antwort 10)

Antwort zu 7:

Pausenräume oder Pausenbereiche müssen gemäß der Arbeitsstättenverordnung zur Ver- fügung gestellt werden, wenn mehr als zehn Personen beschäftigt sind oder wenn die Si- cherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern. Toilettenräume sind unabhängig von der Zahl der Beschäftigten vorzusehen, die genaue Anzahl von #Toiletten und die Ausgestal- tung der Räume ist in der #Arbeitsstättenregel #ASR A4.1 beschrieben. Waschräume sind dann zur Verfügung zu stellen, wenn die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe dies erfordern. Der Begriff der Hygieneräume ist im Arbeitsschutzrecht nicht bekannt.

Ob und wie Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte einzurichten und wie sie auszugestalten sind, ist Aufgabe des Arbeitgebers bei der Durchführung der #Gefährdungsbeurteilung. Hier ist zu ermitteln, welche Gründe der Si- cherheit und Gesundheit vorliegen und welche #Arbeitsschutzmaßnahmen daraus abzuleiten sind. Dies trifft auch dann zu, wenn die eigentliche Tätigkeit außerhalb der Arbeitsstätte erbracht wird, wie es z.B. bei Fahrerinnen und Fahrern der Fall ist. Das Ergebnis der Ge- fährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren.

Für die Überprüfung von Arbeitsstätten nach der Arbeitsstättenverordnung ist das LAGetSi (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin) zustän- dig. Durch das LABO wird bei Unternehmen mit mehr als einem Fahrzeug das Vorhanden- sein geeigneter Aufenthaltsmöglichkeiten für angestellte Fahrerinnen/Fahrer gefordert. Diesbezügliche Angaben des Unternehmers sind durch geeignete Unterlagen (z.B. Mietver- trag) zu belegen und werden in der Regel durch eine Besichtigung des Betriebssitzes über- prüft. Bei derartigen Ortsbesichtigungen sind Beanstandungen eher die Ausnahme.

Frage 8:

Wie definiert der Senat die „unmittelbare Nähe“, in der sich am Betriebssitz Stellplätze für Mietwagen befinden müssen? Wieweit darf der Stellplatz vom Betriebssitz entfernt sein? Wie wird hier der Nachweis erbracht? (Antwort 10)

Antwort zu 8:

Grundsätzlich wird unter „unmittelbare Nähe“ die fußläufige Erreichbarkeit des Stellplatzes vom Betriebssitz verstanden. Hierbei geht das LABO von einer Entfernung aus, die inner- halb von ca. 10 Minuten zu Fuß zurückgelegt werden kann. Zu berücksichtigen ist dabei insbesondere die Lage des Betriebssitzes und die damit verbundene Möglichkeit zur Ab- stellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland oder auf privaten Grundstücken.

Eine Überprüfung der Entfernungen erfolgt ggf. durch eine Ortsbesichtigung oder – beson- ders derzeit unter den Bedingungen der Pandemie – durch Auswertung elektronischer Kar- ten und Luftbilder.

Frage 9:

Inwieweit sind bei der Beantragung einer Mietwagengenehmigung eine Gründungskalkulation mit Nachweis über die verfügbaren Mittel sowie eine Ertrags- und Kostenvorschau vorzulegen? Wie wird die finanzielle Leis- tungsfähigkeit sowie die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen?

Antwort zu 9:

Die Genehmigungsvoraussetzungen der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der persönli- chen Zuverlässigkeit ergeben sich aus § 13 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) und

  • § 1 und 2 PBZugV (Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr). Als Nachweis der verfügbaren Mittel ist i.d.R. eine Eigenkapitalbescheinigung oder eine Vermö- gensübersicht ausreichend, die z.B. von einem Steuerberater oder einem Wirtschaftsprüfer zu bestätigen ist. Die Vorlage von Gründungskalkulationen, Ertrags- und Kostenvorschauen oder anderen Prognosen zur Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens ist nach den rechtlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. Ob ein Mietwagenunternehmen rentabel ist oder nicht, liegt ausschließlich in der Verantwortung des Unternehmers oder der Unternehmerin; eine Genehmigungsvoraussetzung kann daraus nicht abgeleitet werden.

Frage 10:

Welche Rechtsform haben die in Antwort 1 angesprochenen Mietwagenunternehmen? Aufschlüsselung nach GmbH, KG, Einzelunternehmen, GbR, etc. (Darstellung 2012 bis 2020)

Antwort zu 10:

Die Rechtsform der Unternehmen wird statistisch nicht erfasst. Eine solche mehrjährige Auf- schlüsselung ließe sich nur mit sehr hohem Aufwand erstellen, da sie nicht maschinell mög- lich ist.

Frage 11:

Wie werden bei Verkehrskontrollen von Mietwagen durch das LABO mögliche Verstöße gegen die Rückkehr- pflicht konkret überprüft? Was wird neben dem Abfahrts- und Zielort noch erfragt bzw. welche Dokumente und technische Hilfsmittel (Smartphone App) werden genutzt?

Antwort zu 11:

Die Feststellung, ob ein Verstoß gegen die #Rückkehrpflicht vorliegt, ist während einer Ver- kehrskontrolle nur möglich, wenn die Fahrerin/der Fahrer den Verstoß vor Ort zugibt. Die Überprüfung erfolgt im Nachhinein, in dem vom Unternehmer die Beförderungsaufträge des Kontrolltages angefordert werden, anhand derer festgestellt werden kann, wann ein Fahr- auftrag beim Unternehmen eingegangen ist, wann die Weiterleitung an die Fahrerin/den Fahrer erfolgt ist und wo sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Antragsübermittlung befun- den hat. Dadurch kann auch ein Abgleich mit den vor Ort ermittelten Angaben der Fahre- rin/des Fahrers (Abfahrts- und Zielort) vorgenommen werden.

Die Aufzeichnung von Beförderungsaufträgen wird seit Januar 2019 als Auflage zur Geneh- migung mit den genannten detaillierten Angaben gefordert. Für Unternehmen, die ihre nach wie vor gültige Genehmigung bis Dezember 2018 erhalten haben, besteht noch keine Pflicht, die Beförderungsaufträge in diesem Umfang zu erfassen.

Frage 12:

Ist den Antworten aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen?

Antwort zu 12: Nein.

 

Berlin, den 08.02.2021

In Vertretung Ingmar Streese

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnindustrie + Bahnverkehr: Deutsche Bahn: Nur 38 Prozent der Fernzüge komplett störfrei – so reagiert das Unternehmen, aus Merkur

https://www.merkur.de/politik/deutsche-bahn-nur-38-prozent-fernzuege-komplett-stoerfrei-so-reagiert-unternehmen-zr-12931990.html

Die #Deutsche Bahn steckt im #Fernverkehr in Problemen. Das Unternehmen hat allerdings einen Plan, um dies zu ändern.

Berlin – Der Anteil voll #funktionsfähiger #IC- und #ICE-Züge hat bei der Deutschen Bahn einem Bericht zufolge im ersten Halbjahr stets unter 50 Prozent gelegen. Wie die Bild-Zeitung am Mittwoch unter Berufung auf eine Antwort der Regierung auf eine FDP-Anfrage berichtete, betrug der Anteil störfreier #Fernzüge im Januar 39 Prozent, in den drei Monaten darauf 43 Prozent, im Mai 46 Prozent und im Juni 38 Prozent.

Die Bahn könne „ihren eigenen #Qualitätsanspruch nicht erfüllen“, sagte der FDP-Verkehrspolitiker Torsten Herbst der Zeitung. „Gesperrte #Toiletten, defekte #Türen und #Steckdosen oder ausgefallene #Bistrotechnik – das alles ist für Reisende ein Ärgernis.“

Deutsche Bahn hält an Ivestitionsoffensive fest
Eine Bahn-Sprecherin erklärte gegenüber der Bild, alle von der Bahn eingesetzten Züge seien „für den #Betriebseinsatz mit Fahrgästen sicher“. Die Statistiken enthielten „selbst kleinste technische Einschränkungen, die jedoch keine Einschränkungen …

S-Bahn: Vor-Ort-Termin Klimaanlagen für S5 kommen nach 2033, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/maerkisch-oderland/strausberg/artikel8/dg/0/1/1737143/

Maike Richter aus ­#Strausberg fährt täglich mit der S-Bahn nach Berlin. Was ihr bei diesen Temperaturen vor allem fehlt, ist eine #Klimaanlage in den Zügen. Cindy Schulz aus Neuhardenberg nimmt ab Vorstadt meist die Regionalbahn, wenn sie nach Berlin fährt, steigt am Ostkreuz in die S-Bahn um. Sie wünscht sich auf den Bahnhöfen mehr – und vor allem sauberere #Toiletten. „Dafür würde ich auch einen Euro bezahlen“, sagt sie. Fahrgast Martin Kempf schließlich sagt: „Es gibt immer auch Dinge, die nicht so klappen, wie man sie sich wünscht.“ Die Frage sei aber immer, ob das auch in der Verantwortung der S-Bahn liege. Schließlich gebe es Vorfälle wie Polizeieinsätze, die sich nicht beeinflussen ließen. Verbesserungspotenzial sieht Martin Kempf bei der Organisation des Schienenersatzverkehrs und Informationen im Störungsfall.
Kritiken und Anregungen wie diese durften sich verschiedene S-Bahn-Manager am Montag auf dem Bahnhof Vorstadt anhören. Neben dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der S-Bahn, Peter #Buchner, waren unter anderem auch Julian #Bartilla, Programmmanager für den Bereich #Station und Service, Frank #Frühbrod, Leiter der -Bahn-Stromversorgung, Mitarbeiter von der für die Infrastruktur zuständigen DB-Netz AG und Dominik #Schäfer gekommen, der das Programm S-Bahn Plus leitet. Im Rahmen der Mitte 2018 ins Leben gerufenen gleichnamigen #Qualitätsoffensive bereisen die Verantwortlichen verschiedene S-Bahnhöfe, um mit Kunden ins Gespräch zu kommen. Strausberg ist auf der Tour in diesem Jahr der einzige Bahnhof außerhalb von Berlin. „Nachdem wir 2017 erhebliche Probleme im Betriebsablauf hatten, haben wir uns mit den Kollegen …

Regionalverkehr: Die Bahn wird schneller und besser – bei der Reparatur, aus MOZ

https://www.moz.de/nachrichten/berlin/artikel-ansicht/dg/0/1/1723329/

Jeder #Bahnreisende kennt es aus eigener Erfahrung: Die Blase drückt, doch die #Toilette im Waggon ist gesperrt, die nächste besetzt. Oder auf einem überfüllten Berliner Bahnhof will man in den #Regionalzug einsteigen, doch an der Tür prangt nur ein gelber Zettel, auf den mit schwarzer Schrift geschrieben steht: „#Tür defekt“.
Für Pendler ist das ärgerlich, für die Bahn auch, doch sie nennt es #Komfortstörung. In den #Werkstätten der Deutsche Bahn-Tochter DB #Regio befassen die Techniker zu etwa 70 Prozent mit solchen Komfortstörungen an den 550 Fahrzeugen, die in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern unterwegs sind.

„Komfortstörungen“ nehmen zu

Kaputte #Türen, defekte #Klimaanlagen, verstopfte #Toiletten, aufgeschlitzte #Sitzpolster oder fehlerhafte #Fahrgastinformationen auf den Monitoren – in der Vergangenheit sind nach Aussagen von Bernd Schniering, Leiter Produktion bei der DB Regio Nordost, pro Tag bis zu 670 solcher Störungsmeldungen eingegangen und mussten möglichst zeitnah …