Straßenverkehr: Wie läuft die Umsetzung der Umgestaltung der Schönhauser Allee zwischen Gleimstraße / Stargarder Straße und Topsstraße?, aus Senat

08.12.2022

Frage 1:

Wie ist nach Kenntnis des Berliner Senats der aktuelle Stand der #Planung für die #Radwege an der #Schönhauser Allee zwischen #Gleimstraße / #Stargarder Straße und #Topsstraße, um diese entsprechend den Vorgaben des Mobi- litätsgesetzes zu gestalten?

a.            Ist die #Ausführungsplanung fertiggestellt bzw. für wann ist die Fertigstellung vorgesehen? b.                Welche Verfahrensschritte für welche Abschnitte sind bereits abgeschlossen?

  • Welche Verfahrensschritte befinden sich aktuell für welche Abschnitte in Umsetzung und bis wann werden diese jeweils planmäßig abgeschlossen?
    • Wer sind jeweils die Beteiligten?
  • Welche Verfahrensschritte folgen für welche Abschnitte als nächstes?
  • Gab es bislang Verzögerung im Verfahren und wenn ja, wie lange waren diese Verzögerungen jeweils?
  • Für wann ist der Baubeginn geplant?
  • Wurden die Aufträge für bauliche Maßnahmen und Markierungsarbeiten bereits vergeben oder für wann ist die Auftragsvergabe geplant?

Antwort zu 1 a. bis 1 g.

Für den Abschnitt zwischen #Eberswalder/ Danziger Straße und Gleimstraße/ Stargarder Straße ist die #Entwurfsplanung abgeschlossen. Die Markierungs- und Beschilderungspläne sind erstellt und zur Anordnung bei der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde eingereicht. Im Rahmen der Entwurfsplanung fanden diverse Abstimmungen (SenUMVK, SGA Pankow, BVG und BSR etc.) statt.

Die #Ausführungsplanung ist aktuell in der Erstellung. Die #Finalisierung der kompletten Unterla- gen ist für das erste Quartal 2023 vorgesehen.

Aktuell erfolgt mit der Leistungsphase 6 die Vorbereitung der #Ausschreibung der #Bauleistungen. Die Durchführung der Leistungsphase 7 (Vergabe der Bauleistung) erfolgt nach Finalisierung  der Unterlagen.

Der #Baubeginn ist nach aktueller Planung für Frühling 2023 geplant.

Die genauen Termine sind in Abstimmung mit der ausführenden Firma und in Abhängigkeit von der Witterung festzulegen.

Die Abstimmungen zur Entwurfsplanung haben mehr Zeit in Anspruch genommen als ursprüng- lich prognostiziert, zum Teil durch detaillierte fachliche Fragen im Rahmen der Abstimmung der Planungsvorgaben zur Entwurfsplanung.

Auf den avisierten Baubeginn hat das keinen Einfluss, da die Klebe- und Markierungsarbeiten aufgrund der Witterungsbedingungen nicht im Winter ausgeführt werden können.

Der Auftrag für die bauliche Umsetzung ist noch nicht vergeben. Die Vergabe ist im ersten Quartal 2023 vorgesehen.

Bauherrin ist die GB infraVelo GmbH. Diese Aufgabe wurde infraVelo vom Bezirk Pankow über- tragen. Weitere Beteiligte sind SenUMVK als Mittelgeber.

Frage 2:

Bis wann rechnet der Berliner Senat mit der Inbetriebnahme der Radwege entsprechend der Vorgaben des Mobili- tätsgesetzes auf der o.g. Strecke?

Antwort zu 2:

Die GB infraVelo GmbH teilt dazu mit:

„ Mit der „ Umgestaltung der Radverkehrsanlagen in der Schönhauser Allee“ werden die Vorga- ben des Berliner Mobilitätsgesetzes und des Radverkehrsplans umgesetzt.

Die Inbetriebnahme ist bis Mitte 2023 vorgesehen.“

Frage 3:

Wann wird der aktuelle Hochbordradweg baulich entfernt und dem Rest des Gehweges auch gestalterisch ange- passt, bspw. durch eine neue Pflasterung?

  1. Liegt ein Nachnutzungskonzept für den Hochbordradweg bereits vor und wenn ja wo ist dieses veröffent- licht?
  • Was sind die wesentlichen Elemente des Nachnutzungskonzepts für den Hochbordradweg?
  • Wird aktuell an einem Nachnutzungskonzept für den Hochbordradweg gearbeitet und welche Stelle ist hier federführend tätig?
  • Bis wann soll das Nachnutzungskonzept für den Hochbordradweg fertiggestellt werden?
  • Für wann ist die Umsetzung des Nachnutzungskonzepts für den Hochbordradweg geplant?
  • Falls noch nicht an einem Nachnutzungskonzept für den Hochbordradweg gearbeitet wird: Wann soll mit den Arbeiten an einem Nachnutzungskonzept für den Hochbordradweg begonnen werden?
  • Was ist aktuell als Nachnutzung für den Hochbordradweg vorgesehen?
  • Welche Haushaltsmittel sind vom Land oder dem Bezirk Pankow für die Erarbeitung des Nach-nutzungs- konzepts für den Hochbordradweg vorgesehen?
  • Welche Haushaltsmittel sind vom Land oder dem Bezirk Pankow für die Umsetzung des Nach-nutzungs- konzepts für den Hochbordradweg vorgesehen?
  • Welche Haushaltsmittel sind vom Land oder dem Bezirk Pankow für die (temporäre) Nutzung der Hoch- bordradwege, bis ein Nachnutzungskonzept erstellt und umgesetzt werden kann, vorgesehen?

Antwort zu 3 a. bis 3 j.

Das Bezirksamt antwortet hierzu:

„ Für die Nachnutzung des Hochbordradweges hat das Straßen- und Grünflächenamt des Be- zirksamts Pankow ein Grobkonzept fertiggestellt. Die interne Abstimmung mit den betroffenen Stellen innerhalb des Bezirksamtes soll bis Ende des Jahres abgeschlossen werden.

Das Konzept, welches im Straßen- und Grünflächenamt eingesehen werden kann, sieht fol- gende Elemente im Bereich des Radweges vor:

  • Entsiegelungsmaßnahmen
    • Vergrößerung der Baumscheiben
    • Neubau Fahrradabstellanlagen
    • Einrichtung von Stellflächen für Elektrokleinstfahrzeuge
    • Einrichtung zusätzlicher Sitzgelegenheiten, die nicht an kommerzielle Zwecke gebunden sind
    • zusätzliche Flächen für Sondernutzungen (Aufsteller, Außengastronomie etc.)

Es ist vorgesehen, die Planungen bis Mitte 2023 abzuschließen. Die Umsetzung des Konzeptes erfolgt, sobald die hierfür erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen.

Das Bezirksamt beabsichtigt für die Umsetzung der Maßnahme Landesmittel aus dem Radver- kehrsprogramm (Fahrradbügel) sowie Mittel für Maßnahmen der Klimafolgeanpassung und der Stadtverschönerung (Sitzbänke, Entsiegelung) zu verwenden.

Die Erarbeitung des Konzeptes erfolgt durch das Straßen- und Grünflächenamt selbst, so dass hier keine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden müssen.

Bis zur Umsetzung der Maßnahmen kann der ehemalige Radweg als Gehweg genutzt werden. Hierfür sind jedoch keine temporären Maßnahmen erforderlich.“

Frage 4:

Wo genau sollen die Liefer- und Ladezonen eingerichtet werden und mit welchen zeitlichen Einschränkungen wer- den sie versehen? (bitte Hausnummern angeben, vor denen Liefer- und Ladezonen entstehen)

Antwort zu 4:

Gemäß aktueller Planung sind die Lieferzonen an den folgenden Stellen vorgesehen:

  • Haus Nr. 49:   Zeitlich befristet 09:00 bis 15:00 Uhr
    • Haus Nr. 52a: Zeitlich unbefristet
    • Haus Nr. 56:   Zeitlich befristet 09:00 bis 15:00 Uhr
    • Haus Nr. 58a: Zeitlich befristet 09:00 bis 15:00 Uhr
    • Haus Nr. 64:  Zeitlich befristet 09:00 bis 15:00 Uhr
    • Haus Nr. 69:  Zeitlich befristet 09:00 bis 15:00 Uhr
    • Haus Nr. 125 / 126: Zeitlich befristet 09:00 bis 15:00 Uhr
    • Haus Nr. 127a: Zeitlich befristet 09:00 bis 15:00 Uhr
    • Haus Nr. 129: Zeitlich befristet 09:00 bis 15:00 Uhr
    • Haus Nr. 134a / b: Zeitlich befristet 09:00 bis 15:00 Uhr
    • Haus Nr. 139a / 140a: Zeitlich unbefristet

Frage 5:

Wie soll der Lieferverkehr für die Filiale von Rossmann an der Schönhauser Allee 53 bewältigt werden?

Antwort zu 5:

Die GB infraVelo GmbH teilt dazu mit:

„ An dieser Stelle wird eine zeitlich unbefristete Ladezone für den Lieferverkehr auf dem derzei- tig mittleren (zukünftig rechten) Fahrstreifen geplant.“

Frage 6:

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Einrichtung von Liefer- und Ladezonen auf einer Fahrspur?

Antwort zu 6:

Die GB infraVelo GmbH teilt dazu mit:

„ Rechtsgrundlage für die Einrichtung von Liefer- und Ladezonen auf der Fahrbahn ist die Stra- ßenverkehrs-Ordnung (StVO). Das Halten und Parken regelt § 12 StVO. Gemäß Abs. 4 ist zum Halten und Parken an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren, wenn, wie in der Schönhauser Allee, keine Seitenstreifen oder Parkstreifen vorhanden sind. Zur Aufrechterhaltung der Leis- tungsfähigkeit des ÖPNV und des Kfz-Verkehrs in der Schönhauser Allee soll das Halten bzw.

das Parken am rechten Fahrbahnrand durch Zeichen 283 StVO (absolutes Haltverbot) grund- sätzlich eingeschränkt werden. Eine Ausnahme vom absoluten Haltverbot soll zu Zwecken   des Be- und Entladens punktuell nur dort angeordnet werden, wo keine Beeinträchtigung des

fließenden Verkehrs und keine Einschränkung der Sichtdreiecke zu erwarten sind. Diese punktu- ellen Ausnahmen vom grundsätzlichen Haltverbot sollen durch weitere Zusatzzeichen auf die Zeiten außerhalb der Verkehrsspitzenstunden beschränkt werden.“

Frage 7:

Wie ist nach Kenntnis des Berliner Senats der aktuelle Stand der Planung für die Radwege an der Schönhauser Allee zwischen Eberswalder Straße / Danziger Straße und Topsstraße bzw. Schönhauser Allee 51, um diese ent- sprechend den Vorgaben des Mobilitätsgesetzes zu gestalten?

  1. Welche Verfahrensschritte für welche Abschnitte sind bereits abgeschlossen?
  2. Welche Verfahrensschritte befinden sich aktuell für welche Abschnitte in Umsetzung und bis wann werden diese jeweils planmäßig abgeschlossen?
    1. Wer sind jeweils die Beteiligten?
  3. Welche Verfahrensschritte folgen für welche Abschnitte als nächstes?
  4. Gab es bislang Verzögerung im Verfahren und wenn ja, wie lange waren diese Verzögerungen jeweils?
  5. Für wann ist der Baubeginn geplant?

Antwort 7 a. bis 7 e.:

Zwischen Eberswalder Straße / Danziger Straße und Topsstraße bzw. Schönhauser Allee 46 a werden keine neuen Radverkehrsanlagen (RVA) in der Schönhauser Allee geplant.

Es erfolgt südlich der Topsstraße die Rückführung auf den westlichen Bestandsradweg. Der

Grund ist die zwingend erforderliche Ladezone für die dortigen Restaurants sowie die sich da- ran anschließende Sperrfläche auf dem linken Fahrstreifen (FS), durch die die Straßenbahn bis zur LZA bevorrechtigt/ beschleunigt wird. Hier stehen nur zwei FS zur Verfügung, so dass die Umwandlung des rechten FS in einen Radfahrstreifen ausscheidet. Eine Verbreiterung der RVA in der KP-Zufahrt setzt eine Neuberechnung/ Neuplanung des gesamten LZA-Knotens voraus.

Zwischen Danziger Straße und Schönhauser Allee 46a wird die östliche Radverkehrsführung aufgrund der erforderlichen kombinierten Ladezone und Nachtbushaltestelle vor der Haus Nr. 45a nicht wesentlich verändert. Die geschützte RVA beginnt erst ab ca. Haus Nr. 47.

Frage 8:

Wie ist nach Kenntnis des Berliner Senats der aktuelle Stand der Planung für die Radwege an der Schönhauser Allee zwischen Eberswalder Straße / Danziger Straße und Torstraße, um diese entsprechend den Vorgaben des Mobilitätsgesetzes zu gestalten?

  1. Welche Verfahrensschritte für welche Abschnitte sind bereits abgeschlossen?
  2. Welche Verfahrensschritte befinden sich aktuell für welche Abschnitte in Umsetzung und bis wann werden diese jeweils planmäßig abgeschlossen?
    1. Wer sind jeweils die Beteiligten?
  3. Welche Verfahrensschritte folgen für welche Abschnitte als nächstes?
  • Gab es bislang Verzögerung im Verfahren und wenn ja, wie lange waren diese Verzögerungen jeweils?
  • Für wann ist der Baubeginn geplant? Frage 9:

Wie ist nach Kenntnis des Berliner Senats der aktuelle Stand der Planung für die rad- und fußverkehrs-freundliche Umgestaltung der Kreuzung Schönhauser Allee, Eberswalder Straße / Danziger Straße, Pappelallee und Kasta- nienallee?

  1. Welche Verfahrensschritte für welche Abschnitte sind bereits abgeschlossen?
  2. Welche Verfahrensschritte befinden sich aktuell für welche Abschnitte in Umsetzung und bis wann werden diese jeweils planmäßig abgeschlossen?
    1. Wer sind jeweils die Beteiligten?
  3. Welche Verfahrensschritte folgen für welche Abschnitte als nächstes?
  4. Gab es bislang Verzögerung im Verfahren und wenn ja, wie lange waren diese Verzögerungen jeweils?
  5. Für wann ist der Baubeginn geplant?

Antwort zu 8 und 9:

Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:

„ Das Bezirksamt Pankow hat in der Schönhauser Allee im Abschnitt zwischen Torstraße und Danziger Straße/ Eberswalder Straße noch keine Planungen für die erforderliche Umgestaltung der Radverkehrsanlagen aufgenommen. Die Beantwortung der Fragen ist frühestens nach Ab- schluss der Vorplanung möglich.“

Im Vergleich zu anderen Maßnahmen, ist diese weniger prioritär, da in den genannten Berei- chen der Schönhauser Allee gegenwärtig durchgängige Radverkehrsanlagen, die zum Teil  auch erst ca. 20 Jahre alt sind, vorhanden sind. In den kommenden Jahren sollen vorrangig die nach dem Priorisierungskonzept vordringlichen Maßnahmen des Vorrangnetzes umgesetzt wer- den.

Frage 10:

Bis wann wird die Vorplanung (HOAI -Lph 2) für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Milastraße fertigge- stellt? (Falls die Fertigstellung nicht exakt terminiert werden kann: bitte Quartal oder Monat angeben)

Antwort zu 10:

Die BVG teilt dazu mit:

„ Die Vorplanung ist BVG-seitig fertiggestellt und befindet sich bei der Senatsverwaltung zur Prüfung.“

Frage 11:

Zeichnet sich aktuell eine Vorzugsvariante für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Milastraße ab und wenn ja, welche und wenn nicht, welche Varianten werden im Einzelnen geprüft?

Antwort zu 11:

Die BVG teilt dazu mit:

„ Als Vorzugsvariante zeichnen sich die „ linksseitigen Haltestellen“ ab. Die Warteflächen befin- den sich somit neben und unterhalb des U-Bahn-Viaduktes. Die Haltepositionen der Straßen- bahn befinden sich jeweils in Fahrtrichtung vor der Fußgängerquerung der Schönhauser Allee Höhe Milastraße / Buchholzer Straße.“

Frage 12:

Wann soll die Entwurfsplanung (HOAI -Lph 3) für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Milastraße beginnen (falls der exakte Termin nicht feststeht, bitte um Angabe des Jahres, des Quartals und des Monats)?

Antwort zu 12:

Die BVG teilt dazu mit:

„ Die Entwurfsplanung beginnt direkt nach Freigabe der Vorplanung durch die Senatsverwal- tung. Die BVG rechnet mit einer voraussichtlichen Freigabe im 1. Quartal 2023.“

Frage 13:

Bis wann wird die Entwurfsplanung (HOAI -Lph 3) für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle

Milastraße fertiggestellt? (Falls die Fertigstellung nicht exakt terminiert werden kann: bitte Quartal oder Monat an- geben)

Antwort zu 13:

Die BVG teilt dazu mit:

„ Die Haltestelle Milastraße ist Teil der Gesamtmaßnahme des barrierefreien Haltestellenaus- baus entlang der Schönhauser Allee (zwischen Bornholmer und Eberswalder Straße). Es wird nach derzeitigem Planungsstand von einer Projektbearbeitungszeit von sechs Monaten für die Entwurfsplanung und somit – in Abhängigkeit mit der Antwort zur Frage 12 – mit einer Fertigstel- lung im 3. Quartal 2023 ausgegangen.“

Frage 14:

Welche Art von Querungshilfen sind nach Kenntnis des Berliner Senats an der Station Milastraße geplant, um das sichere Queren der Fahrbahnen für Passagiere der Tram zu ermöglichen (bitte für beide Straßenseiten sowie für den MIV und den Radverkehr getrennt angeben)?

Antwort zu 14:

Die BVG teilt dazu mit:

„ Die Ausgestaltung der Querungsstellen beider Richtungsfahrbahnen erfolgen nach derzeiti- gem Stand in gleicher Art durch Z-Überwege. Die Querungsstellen werden nach derzeitigem Stand wie im Bestand gegenüber den Fahrbahnen mit Drängelgittern gesichert. Über die pa- rallelen Fahrstreifen des MIV und Radverkehrs werden die Fahrgäste durch Markierungen ge- führt.“

Frage 15:

Wie wird nach Kenntnis des Berliner Senats das barrierefreie Queren der Fahrbahnen an der Station Milastraße planmäßig ermöglicht?

Antwort zu 15:

Die BVG teilt dazu mit:

„ Die Querungsstellen erhalten Bordabsenkungen und ein taktiles Leitsystem.“

Frage 16:

Wie wird nach Kenntnis des Berliner Senats das barrierefreie Ein- und Aussteigen an der Station Milastraße plan- mäßig ermöglicht?

Antwort zu 16:

Die BVG teilt dazu mit:

„ Der Bahnsteig wird nach den gültigen Gesetzen und Verordnungen barrierefrei hergestellt.“

Frage 17:

Sind auf Höhe der Station Milastraße nach Kenntnis des Berliner Senats zur Trennung der Fahrspuren für den Rad- und den motorisierten Individualverkehr Schutzelemente geplant, bspw. Poller, Leitboys, Schwellen u.ä., und wenn ja, welche?

Antwort zu 17:

Als Protektion für die RVA in der Schönhauser Allee zwischen Gleimstraße/ Stargarder Straße und Topsstraße ist das System „ Pankow Bord“ vorgesehen.

Im Bereich von Haltestellen am Fahrbahnrand wird die Protektion unterbrochen und durch eine Markierung ersetzt.

Frage 18:

Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind?

Antwort zu 18: Keine.

Berlin, den 05.12.2022 In Vertretung

Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für

Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de