Aus dem Untergrund in die Wolken – das könnte in einigen Jahren ganz normal sein: Wenn die Berliner U-Bahn-Linie 7 bis zum Flughafen BER verlängert wird. Sieben neue Stationen könnten entstehen, laut der Gemeinde Schönefeld (Landkreis Dahme-Spreewald) ist die Kosten-Nutzen-Rechnung positiv ausgefallen. Trotzdem sind sich der Berliner Fahrgastverband #IGEB, der Bund für Umwelt- und Naturschutz (#BUND) und der Verkehrsclub Nordost (#VCD) einig: Sie lehnen die Verlängerung ab.
Gibt es neben der Straße Am #Treptower Park, der #Gürtelstraße und der #Storkower Straße weitere Straßen, wie z.B. die #Puschkinallee, die im Zusammenhang mit der Verlängerung des 17. Bauabschnitts der #A100 aus- oder #umgebaut werden müssen? (bitte einzeln benennen)
Frage 2:
Ist es noch Stand der Planung , dass Im Zuge der Herstellung eines Autobahn- Vollanschlusses Am Treptower Park soll die Straße Am Treptower Park, von der Anschlussstelle bis zur Bulgarischen Straße, von einer #Einbahnstraße in eine Straße im #Zweirichtungsverkehr umgebaut werden?
Für Autofahrer, die sich auf der #Avus durch den #Grunewald Berlin nähern, markiert bisher nur der Solitär des Funkturms den Beginn der Stadt. Mit einem groß angelegten städtebaulichen Konzept soll nun ein #Stadteingang West entstehen. Möglich macht die Entwicklung der Neubau des in die Jahre gekommenen #Autobahndreiecks#Funkturm. Dadurch werden in den kommenden Jahren Flächen für die Stadt gewonnen, die bisher zwischen #Autobahnabfahrten und #Bahntrassen kaum zugänglich waren.
Frage 1: Wie und mit welchen #Mitteln plant der Senat die angekündigten #Verlängerungen von #U-Bahn-Linien 1 zu finanzieren? a. Beabsichtigt der Senat, Mittel nach dem #Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu beantragen und wenn ja, welche Bedingungen müssten dafür erfüllt sein? b. Wie hoch schätzt der Senat die #Gesamtkosten für alle in den Richtlinien der Regierungspolitik aufgeführten U-Bahnlinien ein?
Frage 2: Welche Änderungen ergeben sich hierbei zur #Linienbestimmung von 1996?
Frage 3: Welche Flächen in welchen Berliner Bezirken sind konkret vom 17. Bauabschnitt betroffen? (Bitte möglichst genau anhand einer Karte, Adressen oder Flurstücknummern angeben) 2
Ab dem 16. Juni startet wieder der beliebte #Kulturzug und verbindet Berlin mit der polnischen Metropole #Breslau (#Wrocław) in etwa 4,5 h Fahrzeit – begleitet von einem hochwertigen zweisprachigen #Kulturprogramm an Bord. In dieser Saison wird es dabei eine neue #Streckenführung mit attraktiven Zwischenhalten geben. Auch die grenzüberschreitende Verbindung von #Cottbus nach #Zielona Góra wird verbessert. Ab 11. Juni werden an Wochenenden zwei Zugpaare der #RB92 über Guben hinaus direkt von/nach Cottbus Hbf fahren.
Frage 1: Weshalb wird der #SEV mit Bussen innerhalb Berlins u.a. über die #Rathausstraße in 12105 Berlin geleitet und nicht über den #Mariendorfer bzw. #Tempelhofer Damm? Antwort zu 1: Zur Festlegung der #Streckenführung des Schienenersatzverkehrs wird von der DB eine Route geplant und vom #Fachpersonal abgefahren. In die Festlegung der endgültigen Route fließen neben einer kurzen #Reisezeit für die Fahrgäste auch die #Befahrbarkeit der Route mit Bussen und auftretende #Baumaßnahmen ein. Dabei wird keine Bewertung durchgeführt, welche Route genommen werden würde, wenn ein einzelner Einflussfaktor nicht auftreten würde, maßgeblich ist stets eine Gesamtbetrachtung der Verbindung zwischen zwei Zugangsstellen des #Schienenpersonennahverkehrs (#SPNV), zwischen denen der #Bahnverkehr ersetzt werden soll.
Im Süden von Berlin befinden sich hochverdichtete Wohn- und Gewerbestandorte, die bisher nur unzureichend durch ein #schienengebundenes#Verkehrsmittel erschlossen sind.
Eine alternative #Streckenführung zum U-Bahnhof #Zwickauer Damm (U7) wird ebenfalls geprüft. Nach aktuellem Kenntnisstand ist die #Inbetriebnahme für 2029 vorgesehen. Mit der neuen leistungsfähigen Verbindung werden Buslinien ersetzt bzw. entlastet und ein wichtiger Beitrag zum Ausbau des #ÖPNV-Netzes geleistet. Außerdem wird die Anbindung an den regionalen #Bahnverkehr über den Bahnhof #Schönweide verbessert.
Wir laden Sie hiermit herzlich zu einer #Online-Informationsveranstaltung ein. Auf der Veranstaltung werden Sie über den #Planungsstand und die #Streckenvarianten informiert.
Wann: Donnerstag, 6. Oktober 2022, 17 bis 20 Uhr
Wo: Zoom-Webinar Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich.
Eigentlich sollte es ein wichtiges Signal der Spandauer CDU an den Berliner Senat sein. Ein Signal dafür, dass es im Bezirk eine breite politische Mehrheit für die #unterirdische#Verlängerung der ab 2029 reaktivierten #Siemensbahn bis nach #Hakenfelde und möglicherweise sogar bis zum #Johannesstift gibt. Doch nun kam es in der #Verkehrsausschusssitzung am Dienstagabend anders. Denn letztlich wurde das Anliegen durch einen Änderungsantrag der Linken gekapert, dem die Verordneten mehrheitlich zustimmten. Allerdings nicht mehr die antragstellende CDU.
Frage 1: Warum wurde der Vertrag mit dem bisherigen Berliner Anbieter #Hartmann nicht verlängert? Antwort zu 1: Hierzu berichtet die BVG: „Die Laufzeit des Vertrages war ausgeschöpft und eine neue #Ausschreibung war zwingend notwendig. Als öffentliches Unternehmen sind wir bei der Ausschreibung unserer #Linienleistungen streng an vergaberechtliche Vorgaben gebunden. Das bedeutet, dass wir angesichts des Auftragsvolumens in diesem Fall #europaweit ausschreiben mussten.“ 2 Frage 2: Aufgrund welcher Umstände hat die Firma #Schröder-Reisen den Auftrag erhalten und wer ist für die Auftragserteilung verantwortlich? Antwort zu 2: Hierzu berichtet die BVG: „Nach Bewertung eingegangener Angebote in einem standardisierten und europaweiten #Ausschreibungsverfahren und erfüllter Kriterien wie #Gesamtpreis, #Fahrzeugeinsatzkonzept und #Personaleinsatz wurde Schröder-Reisen #bezuschlagt und durch die #BVG#beauftragt.“ Frage 3: Warum wurden die Busse im Vorfeld nicht für einen #Linienverkehr ausgerüstet? Antwort zu 3: Hierzu berichtet die BVG: „Auf Grund der geringen Zeitspanne von der Beauftragung bis zum ersten #Leistungstag waren Umbauten an den Fahrzeugen nicht möglich. Das #Subunternehmen ist verpflichtet, die Nachrüstung schnellstmöglich zu gewährleisten. Zwischenzeitlich konnte der Dienstleister Busse der BVG anmieten, die aufgrund des derzeit gültigen Ferienfahrplans zur Verfügung stehen.“ Hierzu verweist der Senat auf den #Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG, welcher keinerlei #Übergangsfristen für die dort festgeschriebenen Standards vorsieht. Bei den Ansprüchen an die zu erbringende Verkehrsleistung wird auch nicht unterschieden zwischen Verkehren, die von der BVG oder von Subunternehmen erbracht werden. Insofern stellt die von der BVG benannte zu geringe Zeitspanne von der Beauftragung bis zum ersten Leistungstag, welche eine rechtzeitige Beschaffung der Fahrzeuge zur Erfüllung aller Leistungspflichten unmöglich machte, eine allein von der BVG zu vertretende Fehlplanung dar. Frage 4: Warum wurden die Fahrer im Vorfeld hinsichtlich der #Streckenführung nicht geschult? Antwort zu 4: Hierzu berichtet die BVG: „Die Firma Schröder-Reisen hatte die erforderlichen Unterlagen dafür erhalten. Durch kurzfristige coronabedingte Ausfälle konnten nicht ausreichend geschulte Fahrer auf den Linien eingesetzt werden.“ 3 Frage 5: Wann werden die Busse mit dem nötigen Equipment (#Fahrtzielanzeige, #Fahrkartenverkauf, #Entwerter, #Stopptasten) nachgerüstet? Antwort zu 5: Hierzu berichtet die BVG: „Die in den Fahrzeugen möglichen Nachrüstungen werden bis voraussichtlich Ende der 17. Kalenderwoche 2022 vorgenommen. Zusätzlich kauft der Dienstleister nach und nach neue Fahrzeuge ein, die er dann zum Einsatz bringt.“ Nach Kenntnis des Senats sind mit den benannten „möglichen Nachrüstungen“ aber weiterhin nicht alle Anforderungen aus den #Leistungspflichten des Verkehrsvertrages erfüllt. Dafür bedarf es neuer Fahrzeuge, deren Lieferung nach Auskunft der BVG erst im Januar 2023 abgeschlossen sein wird. Frage 6: Wann werden die Fahrer dahingehend geschult, dass sie ihre Strecken kennen und an allen Haltestellen bei Bedarf zu halten haben? Antwort zu 6: Hierzu berichtet die BVG: „Nach Auskunft der Firma Schröder-Reisen ist die Schulung/Einweisung abgeschlossen.“ Frage 7: Bis wann werden die Voraussetzungen für einen reibungslosen Linienverkehr geschaffen worden sein? Antwort zu 7: Hierzu berichtet die BVG: „Die Voraussetzungen für einen reibungslosen Verkehrseinsatz sind vorhanden und es wird dementsprechend die vorgesehene Leistung erbracht.“ Der Senat verweist darauf, dass zu einem reibungslosen Linienverkehr des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auch die Einhaltung der entsprechenden verkehrsvertraglichen „Leistungspflichten Verkehr“ gehören, wie z.B. die Anforderungen und Standards für Umweltqualität und Barrierefreiheit. Diese werden nach Auskunft der BVG erst mit dem Zulauf neuer Busse erfüllt sein (siehe auch Antwort zu 5). 4 Frage 8: Wie beurteilt die BVG die Tatsache, dass Reisebusse ohne Vorbereitungen für einen innerstädtischen Linienverkehr und ohne entsprechend geschultes Personal im Linienverkehr der BVG eingesetzt werden? Antwort zu 8: Hierzu berichtet die BVG: „Die erbrachte Leistung an den ersten Tagen entsprach nicht dem vereinbarten Standard und muss dementsprechend sanktioniert werden.“ Frage 9: Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass Reisebusse ohne Vorbereitungen für einen innerstädtischen Linienverkehr und ohne entsprechend geschultes Personal im Linienverkehr der BVG eingesetzt werden? Antwort zu 9: Über den Einsatz von Reisebussen ist dem Senat derzeit nichts bekannt. Aber auch die hier bekannten anderen Mängel lassen sowohl auf einen nicht annähernd ausreichenden zeitlichen Vorlauf bei der Vergabe schließen, als auch auf einen unangemessenen Umgang mit den vertraglich vereinbarten Standards. Dieses vertragswidrige Verhalten der BVG ist nicht akzeptabel und wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz entsprechend gegenüber dem Vorstand und im Aufsichtsrat der BVG thematisiert werden. Frage 10: Wie sind diese Umstände aus Sicht des Senats mit seinem verkehrspolitischen Ziel zu vereinbaren, dass die Berliner verstärkt den ÖPNV nutzen sollen? Antwort zu 9 und 10: Diese Umstände zeigen, dass nicht allein das Angebot, sondern insbesondere auch die Qualität der angebotenen Leistung ein wesentlicher Faktor für die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist. Auf der einen Seite haben die in den letzten Jahren durch zusätzliche Haushaltsmittel mögliche gemachten Zusatzbestellungen des Aufgabenträgers zu einem immer weiter ausgebauten Angebot geführt, mit dem z.B. neue Baugebiete erschlossen werden, oder auch sukzessive immer mehr Buslinien mit entsprechendem Fahrgastpotenzial auf einen 10-Minutentakt umgestellt werden konnten. 5 Weitere Angebotsmaßnahmen sind im Nahverkehrsplan des Landes Berlin verankert. Um dieses attraktive Angebot an Verkehrsleistung auch auf einem gleichbleibend hohen Qualitätslevel zu erbringen, bedarf es aus Sicht des Senats bei der BVG einer umfassenden Exzellenzinitiative. Berlin, den 25.04.2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz