Radverkehr: Umsetzung des Mobilitätsgesetzes – Koordinierung des Radverkehrs in den Bezirken (III) aus Senat

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Frage 1:
In welchen Bezirksämtern stehen die Stellen für die #Förderung des #Radverkehrs, die durch das
#Mobilitätsgesetz vorgegeben sind, vollständig der #Radverkehrsplanung zur Verfügung?
Antwort zu 1:
Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet:
Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Eine Stelle steht vollständig dem Radverkehr zur Verfügung. Weitere Stellen befassen
sich teilweise mit Radverkehrsaufgaben. Eine weitere Stelle, die sich hauptsächlich mit
Radverkehrsaufgaben befassen soll, musste gerade neu ausgeschrieben werden.“
Treptow-Köpenick von Berlin:
„In Treptow-Köpenick stehen beide Stellen ausschließlich der Radverkehrsplanung bzw.
dem Radverkehrsbau zur Verfügung.“
2
Friedrichshain-Kreuzberg:
„Im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg sind die Stellen für die Förderung des
Radverkehrs vollständig besetzt. Die Stellen stehen grundsätzlich für den Ausbau der
Radverkehrsanlagen zur Verfügung.“
Pankow:
„Im Bezirksamt Pankow sind seit dem 01.09.2018 zwei hauptamtlich beschäftigte
Radverkehrsplaner (Vollzeitäquivalente) tätig.“
Spandau:
„Im Bezirk Spandau sind die zwei geforderten Radverkehrsstellen vollständig mit einem
Radverkehrsplaner und einer Radverkehrsbauleiterin besetzt. Durch Elternzeit ist die
Stelle der Radverkehrsbauleiterin derzeit nicht besetzt und wird befristet ausgeschrieben.“
Reinickendorf:
„Der Bezirk Reinickendorf hat zum 1. November 2019 einen Ingenieur mit dem
Schwerpunkt Radverkehrsanlagen eingestellt. Damit ist die erste der beiden zur
Verfügung gestellten Stellen besetzt.“
Marzahn-Hellersdorf:
„Eine Stelle steht der Radverkehrsplanung vollständig zur Verfügung.“
Mitte:
„Im Bezirksamt Mitte – Straßen- und Grünflächenamt – sind 2 Stellen für Angelegenheiten
des Radverkehrs (nach MobG) vorgesehen. Eine der beiden Stellen ist für
Radverkehrsplanung vorgesehen. Eine weitere Stelle befindet sich in der
Straßenunterhaltung und wird derzeit neu besetzt. Des Weiteren ist eine Stelle für den
bezirklichen FahrRat vorgesehen, die zeitnah neu besetzt wird.“
Charlottenburg – Wilmersdorf:
„Das Bezirksamt hat die Ausschreibung der beiden Stellen veranlasst. Bedauerlicherweise
konnte nach erfolgter erster Ausschreibung nur eine Stelle besetzt werden. Die weitere
Stelle konnte in einem weiteren Ausschreibungsverfahren dann ebenfalls besetzt werden.
Aufgrund des Weggangs der Stelleninhaber ist momentan leider keine der beiden Stellen
besetzt. In der bestehenden Personalplanung des Bezirks verbleibt es bei den beiden im
Rahmen der AG Ressourcensteuerung zugewiesenen Stellen. Die Stellen werden aktuell
als Bezirksingenieurstellen mit dem Schwerpunkt Radverkehr ausgeschrieben.“
Neukölln:
„In Neukölln werden die zwei Radverkehrsingenieure ausschließlich mit Projekten der
Planung und Realisierung von Radinfrastrukturprojekten eingesetzt.“
Tempelhof-Schöneberg:
„Im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg stehen die Stellen, soweit sie besetzt werden
konnten, vollständig für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung. Darüber hinaus
werden durch Inhaberinnen und Inhaber weiterer Ingenieursstellen Leistungen für die
Förderung des Radverkehrs erbracht.“
3
Lichtenberg:
„Im Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Lichtenberg stehen seit Anfang 2019 zwei
Stellen zur Verfügung.“
Frage 2:
Sollten die Stellen nicht allein der Radverkehrsplanung zur Verfügung stehen: Für welche Aufgaben
verwenden die Bezirksämter dann diese Stellen?
Antwort zu 2:
Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet:
Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Die Personalsituation des Bezirks verlangt, dass sich die Stellen, die für den Radverkehr
vorgesehen sind, zurzeit auch noch um Aufgaben im Fußverkehr und in Leitungfunktionen
kümmern müssen.“
Treptow-Köpenick von Berlin:
„In Treptow-Köpenick stehen beide Stellen ausschließlich der Radverkehrsplanung bzw.
dem Radverkehrsbau zur Verfügung.“
Friedrichshain-Kreuzberg:
„Die Stellen stehen grundsätzlich für den Ausbau der Radverkehrsanlagen zur Verfügung.
Ausnahmen sind Planung und Umsetzung nachhaltiger Konzepte im Sinne des
Mobilitätsgesetzes.“
Pankow:
„Im Bezirksamt Pankow sind die Radverkehrsplaner in der Gruppe „Planung, Entwurf,
Projektsteuerung“ des Straßen- und Grünflächenamtes tätig. Die Radverkehrsplaner sind
zuständig für konzeptionelle Angelegenheiten (Routennetze/Prioritäten) sowie die
Planung, Ausschreibung und Vergabe von Maßnahmen aus dem Radverkehrsprogramm.
Die Überwachung der Bauausführung erfolgt durch die Kolleginnen und Kollegen aus der
SGA-Gruppe „Neubau“.“
Spandau:
„Im Rahmen freier Kapazitäten werden auch andere Planungs- und Bauleitungsaufgaben
übernommen.“
Reinickendorf:
„Aufgrund der anstehenden und aufgestauten Arbeiten im Bereich des Radverkehrs wird
die ab November besetzte Stelle damit ausgelastet sein.“
Marzahn-Hellersdorf:
„Entfällt, da die Stelle nur für die Radverkehrsplanung zur Verfügung steht.“
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Mitte:
„Die Stelle, die für Radverkehrsplanung im Straßen- und Grünflächenamt
(Straßenunterhaltung) angesiedelt ist, befasst sich zukünftig auch mit Aufgaben der
Straßenunterhaltung und -ausstattung sowie Markierungsarbeiten.“
Charlottenburg – Wilmersdorf:
„Siehe Antwort zu 1.“
Neukölln:
„Siehe Antwort zu 1.“
Tempelhof-Schöneberg:
„Siehe Antwort zu Frage 1.“
Lichtenberg:
„Aufgrund der aktuellen Personalsituation im SGA Lichtenberg werden von den
Radplanern z.T. auch andere Aufgaben wahrgenommen, schwerpunktmäßig im Bereich
Straßenplanung.“
Frage 3:
Wie weit sind die Prüfungen seitens der Bezirksaufsicht bzgl. der Beschwerde des ADFC über das
Bezirksamt Reinickendorf, das bisher keinen FahrRat entsprechend § 37 (8) Berliner Mobilitätsgesetz
eingerichtet hat?
Antwort zu 3:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat nach eingehender
Prüfung festgestellt, dass ein Verstoß des Bezirkes Reinickendorf gegen § 37 (8) nicht
eindeutig festzustellen ist.
Die Einrichtung eines Mobilitätsbeirates, statt eines FahrRates, kann eine atypische
Ausnahme im Sinne der Soll-Vorschrift § 37 Abs 8 S. 3 MobG BE darstellen. Dabei ist
sicherzustellen, dass die Aufgaben eines FahrRates vom Mobilitätsbeirat wahrgenommen
werden. Dazu gehören vor allem die Beratung größerer Radverkehrsmaßnahmen und die
Einbindung der für die Belange des Radverkehrs zuständigen Interessengruppen.
Berlin, den 05.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz