U-Bahn: Wann kommt die versprochene U-Bahn für Berlin?, aus Senat

22.02.2024

Frage 1: Wie und mit welchen #Mitteln plant der Senat die angekündigten #Verlängerungen von -Bahn-Linien 1 zu finanzieren?
a. Beabsichtigt der Senat, Mittel nach dem #Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu beantragen und wenn ja, welche Bedingungen müssten dafür erfüllt sein?
b. Wie hoch schätzt der Senat die #Gesamtkosten für alle in den Richtlinien der Regierungspolitik aufgeführten U-Bahnlinien ein?

Antwort zu 1: a. Ja. Es gelten die im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz normierten Voraussetzungen der #Förderung.
b. Der aktuelle Nahverkehrsplan 2024-2028 befindet sich in der Aufstellung. Im Übrigen sind die Kosten jeweiliger -Bahnen-Strecken von einer Reihe verschiedener Faktoren abhängig, etwa von der Bauweise, der konkreten Streckenführung, den Ingenieurbauwerken, der Nutzung eventueller Vorleistungen, etc. Die konkrete Streckenlänge wiederum kann erst nach Festlegung der exakten #Streckenführung benannt werden.
1 https://www.berlin.de/rbmskzl/assets/dokumentation/koalitionsvertrag_2023-2026.pdf?ts=1704987618 S. 582

Frage 2: Wie ist der aktuelle Planungsstand für folgende U-Bahnlinien (bitte unter Angabe der laufenden Leistungsphase):
a. #U2 nach #Pankow Kirche und weiter nach #Französisch Buchholz und #Falkenhagener Feld
b. #U3 nach #Falkenberg
c. #U3 zum #Mexikoplatz
d. #U5/#U8-#Verbindungskurve
e. #U7 zum #BER
f. U7 zur #Heerstraße
g. #U8 nach #Märkisches Viertel
h. #U9 nach #Blankenburg
i. U9 nach #Lankwitz
j. #U10 nach #Weißensee und #Malchow/#Buch
k. #U11 vom #Alexanderplatz nach #Marzahn

Frage 4: Wann beabsichtigt der Senat die #Machbarkeitsuntersuchungen und erforderliche #Nutzen-Kosten-Untersuchungen für welche geplanten U-Bahn-Linien auszuschreiben und wann plant er diese abzuschließen?

Frage 6: Wann beabsichtigt der Senat die angekündigte #Priorisierung der -Bahn-Ausbauprojekte abzuschließen?

Frage 7: Wann beabsichtigt der Senat die #Planung welcher U-Bahn-Ausbauprojekte abzuschließen (bitte jeweils nach Projekt aufschlüsseln)?

Frage 8: Wann beabsichtigt der Senat den #Baubeginn welcher U-Bahn-Ausbauprojekte (bitte jeweils nach Projekt aufschlüsseln)?

Frage 9: Wann beabsichtigt der Senat welche U-Bahn-Ausbauprojekte #abzuschließen (bitte jeweils nach Projekt aufschlüsseln)?

Antwort zu 2 und 4 sowie 6 bis 9: Gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik sind die Maßnahmen U3 Mexikoplatz, U7 BER und U7 Heerstraße Nord sowie U2 bis Pankow Kirche und die U8 Märkisches Viertel im Sinne einer Fortsetzung der Planungen priorisiert. Bezüglich der #Planungsphasen gelten die bekannten Zeitbedarfe:
U2 Pankow Kirche: Es wird auf die Antwort zu 18 a. bis c. der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/17910 vom 8. Januar 2024 verwiesen.3

U3 Mexikoplatz: Es wird auf die Antwort zu 13 a. bis c. der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/17910 vom 8. Januar 2024 verwiesen. Der Senatsbeschluss ist am 13.02.24 erfolgt.

U5/U8-Verbindungskurve: Das Vorhaben zur Errichtung eines Verbindungstunnels zwischen den U-Bahnlinien U5 und U8 unterhalb der Spree (auch als „#Waisentunnel“ bezeichnet) befindet sich zurzeit noch im #Planrechtsverfahren (#HOAI Leistungsphase 4). Zugleich wird die #Ausführungsplanung erstellt und die öffentliche Ausschreibung der Baumaßnahme vorbereitet (Lph 5+6).

U7 BER: Es wird auf die Antwort zu 14 a. bis c. der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/17910 vom 8. Januar 2024 verwiesen.

U7 zur Heerstraße: Es wird auf die Antwort zu 15 a. bis c. der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/17910 vom 8. Januar 2024 verwiesen.

U8 Märkisches Viertel: Es wird auf die Antwort zu 16 a. bis c. der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/17910 vom 8. Januar 2024 verwiesen.

U9 nach Blankenburg: Vorbereitende Arbeiten für die Ausschreibung der #Grundlagenuntersuchung inkl. #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden in Zusammenhang mit den Arbeiten zur U2 nach Pankow Kirche aufgenommen. Bezogen auf die weiteren Maßnahmen wird auf die Richtlinien der Regierungspolitik (Drs. 19/0980, S. 61, vorletzter Absatz) verwiesen. Die dort genannte Prüfung und darauf aufbauend die Priorisierung der Bearbeitung der weiteren U-Bahn-Neubaustrecken aus den Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026 erfolgen über die Erarbeitung des #Nahverkehrsplans 2024-2028. Die weitere Priorisierung der U-Bahn-Ausbauprojekte der Richtlinien der Regierungspolitik steht in Abhängigkeit von der Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2024-2028. Erst dann können weitere Aussagen zu Projektzeitplänen getroffen werden.

Frage 3: Welche nächsten Schritte beabsichtigt der Senat, um die in den Richtlinien der Regierungspolitik angekündigten U-Bahn-Linien im Sinne der Frage 2. a-k zu realisieren und welches #Finanzierungskonzept liegt diesen Plänen zugrunde?

Antwort zu 3: Für die Infrastrukturmaßnahme „Verlängerung U3 ab Krumme Lanke“ (2c.) wurde zwischen dem Land Berlin und der BVG eine #Finanzierungsvereinbarung für die Erstellung der Leistungsphasen 1-4 mit einem Volumen von 9,5 Mio. EUR abgeschlossen. Aussagen zu einer Finanzierung späterer Leistungsphasen und nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz können erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.4 Für den Ersatzneubau des U5/U8-Verbindungstunnels (2 d.) liegt ein Aufsichtsratsbeschluss der BVG vor. Auf dieser Grundlage beträgt das Gesamtvolumen der Maßnahme ca. 55,5 Mio. EUR. Es wird eine anteilige Finanzierung des Vorhabens mit Bundesmitteln aus dem #GVFG-Programm (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) angestrebt. Für die Realisierung des Ersatzneubaus wird eine Bauzeit von ca. 4 Jahren angenommen. Für alle weiteren U-Bahn-Neubaustreckenvorhaben (2 a.+b. und 2 e.-k.) ist zunächst der Abschluss der Grundlagenuntersuchung inkl. Wirtschaftlichkeitsberechnung (Lph 0/1) notwendig. Die entsprechenden Mittel für die Untersuchungen sind im Titel 54220 enthalten. Im Ergebnis dieser Untersuchungen sind dann die weiteren Planungsmittel und ggf. Investitionsmittel u.a. auch über die kommenden Haushalte zu sichern und eventuelle Gespräche mit dem BMDV zu führen.

Frage 5: Wann beabsichtigt der Senat die nötigen Senatsbeschlüsse für den geplanten U-Bahn-Ausbau zu fällen, wann die dann folgenden Planungen auszuschreiben und wann beabsichtigt er diese abzuschließen?

Antwort zu 5: Die Senatsbeschlüsse zur Umsetzung einer Maßnahme werden vorhabenbezogen und mit Nachweis der #Wirtschaftlichkeit angestrebt. Mit dem #Senatsbeschluss zum Nahverkehrsplan 2024-2028 wird eine erste grundsätzliche Entscheidung zur Priorisierung über den ÖPNVBedarfsplan herbeigeführt.

Frage 10: Wie viele Personalstellen in der SenMVKU arbeiten derzeit an den Vorbereitungen und Planungen für den UBahnausbau?

Antwort zu 10: Der Umfang des eingesetzten Personals und die konkreten Personen hängen von den jeweiligen Planungsphasen ab, derzeit arbeiten 6 Personen in unterschiedlichen, sich ändernden Umfängen an U-Bahn-Planungen.

Frage 11: Welche Vorhaben zur #Sanierung des -Bahn-Bestandsnetzes sind derzeit in Vorbereitung und Planung und wie hoch schätzt der Senat den finanziellen #Gesamtbedarf für die Sanierung des U-Bahnbestandsnetzes aktuell ein?5

Antwort zu 11: Eine Auflistung von Einzelvorhaben für U-Bahn-Streckensanierungen und #Grundinstandsetzungsmaßnahmen von U-Bahnhöfen sowie sonstiger betriebsnotwendiger technischer Einrichtungen liegt dem Senat nicht vor.

Frage 12: Bis wann soll welches Vorhaben der Sanierung des U-Bahn-Bestandsnetzes umgesetzt sein?

Antwort zu 12: Instandhaltung und Sanierung von bestehenden Infrastrukturen sind kontinuierliche Prozesse. Start und Endzeitpunkte könnten nur jeweils vorhabenbezogen genannt werden, auf die Antworten auf die Fragen 2 bis 9 wird verwiesen.

Frage 13: Wie bewertet der Senat die Erfolgsaussichten einer teilweisen Finanzierung künftiger U-Bahn-Strecken durch den Bund im Angesicht der Aussagen der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniel Kluckert, MdB, die in der Berliner Morgenpost vom 31.01.2024 an einer Finanzierung der U-Bahn-Vorhaben des Senats durch den Bund erhebliche Zweifel aufkommen lässt?2

Antwort zu 13: Berlin setzt, wie alle anderen Bundesländer auch, bei Vorhaben, für die eine #Bundesförderung grundsätzlich möglich ist und vom Senat angestrebt wird, das Verfahren der Standardisierten Bewertung ein. Sofern die Voraussetzungen für eine Bundesförderung (u.a. Finanzierungsvolumen, Nachweis der Wirtschaftlichkeit mittels Methode der Standardisierten Bewertung) vorliegen, kann dann um Förderung durch den Bund im Rahmen der bekannten, im Bundeshalt vorgesehenen Mittel ersucht werden. Die Prüfung des Förderantrags obliegt dem zuständigen Bundesministerium.

Frage 14: Wie bewertet der Senat die #Erfolgsaussichten der Finanzierung von U-Bahn-Ausbauprojekten im Angesicht des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023?3

Antwort zu 14: Es bestehen aktuell keine Erkenntnisse zu Auswirkungen auf ÖPNV-Neuvorhaben in Berlin. 2 https://www.morgenpost.de/berlin/article241546116/So-kritisch-sieht-der-Bund-Berlins-U-Bahn-Plaene.html 3 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-101.html6

Frage 15: Wie bewertet der Senat die Einführung einer dritten Finanzierungssäule für den ÖPNV, um diesen langfristig solide finanzieren zu können?
a. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse der in diesem Zusammenhang vom Senat beauftragten Machbarkeitsstudie?4
b. Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang den vom Land Baden-Württemberg geplanten #Mobilitätspass zur Stärkung des #ÖPNV?
c. Plant der Senat einen Austausch mit dem Land Baden-Württemberg bezüglich des Mobilitätspasses und einer soliden Finanzierung des ÖPNV?
d. Welche Lösungen für eine Erhöhung der Einnahmesituation plant der Senat, um die Investitionslücke beim ÖPNV zu schließen?
e. Wie hoch ist die Differenz zwischen bereits finanzierten und noch nicht finanziell abgesicherten Vorhaben des aktuellen Nahverkehrsplans?

Antwort zu 15: Die Studie zeigt nachvollziehbar auf grundlegender Ebene die Potenziale und Rahmenbedingungen verschiedener Möglichkeiten einer flankierenden, dritten Finanzierungsmöglichkeit des Berliner ÖPNV jenseits der beiden bisherigen Finanzierungsäulen über Nutzerbeiträge (Fahrscheinerlöse) und öffentliche Zuschüsse. Der Senat hat die Idee eines Mobilitätspasses und das entsprechende Vorgehen dazu im Land Baden-Württemberg interessiert zur Kenntnis genommen. Der Senat befindet sich in der regelmäßigen Prüfung weiterer Einnahmemöglichkeiten. Der aktuelle Nahverkehrsplan 2024-2028 befindet sich wie gesagt derzeit noch in der Aufstellung.

Berlin, den 22.02.2024

In Vertretung Dr. Claudia Elif Stutz Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt 4 https://www.berlin.de/sen/uvk/assets/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicherpersonennahverkehr/finanzierung/machbarkeitsstudie-dritte_finanzierungssaeule_oepnv.pdf?ts=1706615075

www.berlin.de