U-Bahn: Wann kommt die versprochene U-Bahn für Berlin?, aus Senat

22.02.2024

Frage 1: Wie und mit welchen #Mitteln plant der Senat die angekündigten #Verlängerungen von -Bahn-Linien 1 zu finanzieren?
a. Beabsichtigt der Senat, Mittel nach dem #Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu beantragen und wenn ja, welche Bedingungen müssten dafür erfüllt sein?
b. Wie hoch schätzt der Senat die #Gesamtkosten für alle in den Richtlinien der Regierungspolitik aufgeführten U-Bahnlinien ein?

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allg.: Flugplatz Johannisthal – Neuplanung und Verkehrsanbindung, aus Senat

Frage 1:
Wie bewertet der Senat den Umstand, dass beim #Bebauungsplan 9-15a – einem so großen #Bauprojekt für ca. 5000 neue Einwohner*innen – die #Optimierung des #Busverkehrs allein der BVG überlassen wird und nicht von der Senatsverwaltung für #Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Umwelt, #Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und der Deutschen Bahn AG gesteuert wird?

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Seilbahn: Wo plant Berlin neue Seilbahnen?, aus Senat

25.11.2022

Frage 1:
Wann erfolgte die Ausschreibung für die im #Koalitionsvertrag angekündigte #Potentialstudie, mit der geprüft werden soll, ob weitere #Seilbahnen in Berlin eine sinnvolle Ergänzung für den #ÖPNV darstellen?
Frage 2:
Wer hat den Zuschlag für die Erstellung der Potentialstudie erhalten?
Frage 3:
Welche Fragen, Themenkomplexe und Ziele sollen im Einzelnen mit der Studie beantwortet und geprüft werden?
(bitte hilfsweise den Ausschreibungstext beifügen)
Frage 4:
Welche weiteren Institutionen sind ggf. in die Erstellung der Studie eingebunden und warum?

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Straßenbahn: Vorhaltestrecken für Tramlinien in Marzahn-Hellersdorf, aus Senat

Frage 1:
Welche #Strecken werden gegenwärtig aus alten und aktuellen Planungen für den Bau von #Tramlinien in Marzahn-Hellersdorf #vorgehalten? Bitte einzeln mit genauer Streckenführung angeben.
Frage 2:
Wann wurden diese #Streckenführungen im Einzelnen geplant?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Konkrete „#Streckenvorhaltungen“ für #Straßenbahnstrecken gibt es nicht. Im Rahmen der #Beteiligungsverfahren zu raumwirksamen Planungen weist die zuständige Senatsverwaltung als Träger öffentlicher Belange auf bestehende #Straßenbahnplanungen hin. Als Grundlage dienen hierzu die regelmäßig fortgeschriebenen #Planwerke des Senats. Aktuell sind dies der #Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Berlin 2030 (#StEP MoVe), beschlossen am 02.03.2021, und der #ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des #Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 (NVP),
beschlossen am 26.02.2019. Den Bezirk Marzahn-Hellersdorf tangieren folgende Strecken
dieser Planwerke:

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Bahnverkehr + S-Bahn: Fortschritte bei der Dresdner Bahn in Tempelhof, aus Senat

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Frage 1:
In welchen Bauabschnitten wird das Projekt des Ausbaus der #Dresdner Bahn projektiert, geplant und
gebaut?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Dresdner Bahn gliedert sich in vier Abschnitte:
Abschnitt 1: #Marienfelde
Abschnitt 2: #Lichtenrade
Abschnitt 3: #Blankenfelde-Mahlow
Abschnitt 4: #Schöneberg.“
Frage 2:
Wie lauten die aktuellen Planungs- und Baustadien in den einzelnen Abschnitten?
2
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Entwurfs- u. #Genehmigungsphasen sind abgeschlossen. Für alle Abschnitte liegen
bestandskräftige Planfeststellungsbeschlüsse vor. Planänderungen nach
#Planfeststellungsbeschluss, die sich aus der Baudurchführung heraus ergeben, werden
noch nach Erfordernis beantragt.
Das Vorhaben befindet sich aktuell größtenteils in der #Bauausführung: Die
bauvorbereitenden Maßnahmen im Land Berlin verlaufen planmäßig. Der Baubeginn der
Abschnitte 1-3 ist bereits erfolgt. Der Baubeginn für den Abschnitt 4 erfolgt vsl. Anfang
2022. Seit 10/2020 sind die Hauptbauleistungen sowohl für das Land Berlin, als auch im
Land Brandenburg beauftragt.“
Frage 3:
In welchen Zeiträumen sind für die Baumaßnahmen Sperrungen des S-Bahnverkehrs auf welchen
Streckenabschnitten erforderlich?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Zu folgenden Zeiträumen sind derzeit längere #Sperrpausen des -Bahn-Verkehrs
geplant:
 24.06.2021 – 09.08.2021 auf dem Streckenabschnitt #Südkreuz#Blankenfelde
 04.04.2022 – 02.05.2022 auf dem Streckenabschnitt #Priesterweg – Blankenfelde
 02.05.2022 – 11.12.2022 auf dem Streckenabschnitt #Lichtenrade – Blankenfelde
 11.12.2022 – 17.04.2023 auf dem Streckenabschnitt #Mahlow – Blankenfelde.“
Frage 4:
Wann ist mit der #Fertigstellung des gesamten Projektes/der Teilprojekte zu rechnen?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die #Inbetriebnahme der Dresdner Bahn ist in 12/2025 geplant.“
Frage 5:
Ist nachträglich die Errichtung eines neuen Haltepunktes #Buckower Chaussee für die #Regionalbahn noch
möglich?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Grundsätzlich ist eine nachträgliche Errichtung eines neuen Haltepunktes Buckower
Chaussee für die Regionalbahn möglich.“
3
Frage 6:
Ist nachträglich die Errichtung eines neuen S-Bahnhofes #Kamenzer Damm noch möglich?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Grundsätzlich ist eine nachträgliche Errichtung eines neuen S-Bahnhofes Kamenzer
Damm möglich.“
Alle Beteiligten arbeiten in enger Abstimmung an einer gemeinsamen Lösung für die
nachträgliche Errichtung des S-Bahnhaltepunktes Kamenzer Damm, gegebenenfalls sind
jedoch Anpassungen an der neuen Infrastruktur notwendig.
Frage 7:
Bejahendenfalls zu 5. und/oder 6.: Wie betrachtet der Senat die Notwendigkeit des Haltepunktes Buckower
Chaussee und/oder des S-Bahnhofes Kamenzer Damm?
Frage 8:
Bejahendenfalls zu 5. und/oder 6.: Mit welchen Zeit- und Kostenrahmen ist dabei zu rechnen?
Antwort zu 7 und 8:
Sowohl der S-Bahnhaltepunkt Kamenzer Damm als auch der Regionalverkehrshalt
Buckower Chaussee sind im #ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr)-Bedarfsplan des
#Nahverkehrsplans sowie im #Stadtentwicklungsplan Verkehr enthalten. Das Land Berlin
verfolgt weiterhin die Umsetzung der beiden Maßnahmen. Bedingung für eine Umsetzung
ist die nachgewiesene betriebliche Machbarkeit sowie ein positiver
Wirtschaftlichkeitsnachweis.
Im ÖPNV-Bedarfsplan ist für den -Bahnhaltepunkt ein #Realisierungszeitraum für 2026-
2030 vorgegeben und für den #Regionalverkehrshalt Buckower Chaussee ein
Realisierungszeitraum für 2020-2025. Derzeit wird die betriebliche Machbarkeit für beide
Maßnahmen geprüft, sodass aufgrund des frühen Planungsstadiums noch kein
konkretisierender Zeit- und Kostenplan genannt werden kann.
Frage 9:
Bejahendenfalls zu 5. und/oder 6.: Welche Auswirkungen haben der nachträgliche Bau des
Regionalbahnhalts Buckower Chaussee und des S-Bahnhofs Kamenzer Damm auf den Betriebsablauf von
S-Bahn- und Regionalverkehr?
Antwort zu 9:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Nach ersten Erkennissen hätte ein zusätzlicher Regionalbahnhalt an der Buckower
Chaussee negative Auswirkungen auf die #Betriebsqualität auf der Strecke.
Die Errichtung eines neuen S-Bahnhofes Kamenzer Damm würde grundsätzlich zu einer
4
Reisezeitverlängerung in Richtung Blankenfelde führen. Da südlich von Lichtenrade
eingleisige Abschnitte vorliegen, würde eine Verlagerung der Zugkreuzung entstehen,
sodass vsl. ca. 5 Minuten Fahrzeitverlängerung nach Blankenfelde entstehen würden.“
Berlin, den 18.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Wann bekommt Spandau ein eigenständiges Straßenbahnnetz und einen eigenen Straßenbahnbetriebshof?, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der Stand der Planungen für die Einrichtung von #Straßenbahnstrecken und #Betriebshöfen für das
geplante #Straßenbahnnetz in #Spandau? (Bitte einzelne Planungsphasen und bisherige Planungsschritte und
Zwischenergebnisse im Zeitverlauf aufführen)
Frage 2:
Welche Straßenbahnstrecken sollen auf welchen konkreten Linien in Spandau vorbereitet werden?
(Vorbehaltlich der ausstehenden Machbarkeitsstudie der Verlängerung der #U7 vom Rathaus Spandau zur
Heerstraße Nord und zur von SenUVK angekündigten Systementscheidung)
Antwort zu 1 und 2:
Die vorgesehenen Straßenbahnstrecken in Spandau einschließlich ihrer Priorisierung
ergeben sich aus dem Bedarfsplan des Öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV Bedarfsplan) als Teil des #Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023.Es ist vorgesehen, auf dem
Gelände der #UTR (#Urban Tech Republic) einen Betriebshof zu errichten, der die Bedienung
der vorgesehenen Strecken im Bezirk Spandau bedienen wird. Die Straßenbahnstrecke
2
#Jungfernheide#Kurt-Schumacher-Platz als notwendige Verbindung dieses Betriebshofes
zum weiteren Straßenbahnnetz befindet sich gerade in der Phase der
Grundlagenuntersuchung. Ein Betriebshofstandort wird in der städtebaulichen Planung für
das UTR-Gelände berücksichtigt. Entsprechend der Priorisierung, die sich aus dem ÖPNVBedarfsplan ergibt, wurden vertiefende Planungen für die vorgesehenen Strecken im
Bereich Spandau noch nicht aufgenommen.
Frage 3:
Wann wird die im Nahverkehrsplan als vorrangig zu planende bezeichnete Straßenbahnstrecke von der
Paulsternstraße über die Insel Gartenfeld über die Wasserstadtbrücke bis nach Hakenfelde und weiter zum
Rathaus Spandau voraussichtlich in Betrieb gehen können? (Bitte den aktuellen Planungsstand und den
weiteren Planungsablauf mit Projektschritten detailliert darlegen)
Antwort zu 3:
Der durch den Berliner Senat beschlossene Nahverkehrsplan 2019-2023 sieht eine
Inbetriebnahme der genannten Strecke im Jahr 2029 vor. Der nächste Schritt ist die
Aufnahme der Grundlagenuntersuchung mit den Arbeitsschritten Verkehrsmittelvergleich,
Variantenuntersuchung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. In diesem Schritt wird der
Nachweis der grundsätzlichen Eignung des Verkehrsmittels Straßenbahn für die
Verbindung erbracht. Es wird eine planerisch zu bevorzugende Trassenvariante erarbeitet
und für diese eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der Methode der Standardisierten
Bewertung erbracht. Anschließend wird im Senat über die Weiterführung der Planungen
beraten. Bei positivem Beschluss folgen anschließend detailliertere Planungen. Diese
bilden schließlich die Grundlage für das Planfeststellungsverfahren. Nach Vorliegen des
Planfeststellungsbeschlusses kann mit der Realisierung begonnen werden.
Frage 4:
Trifft es zu, dass die Straßenbahn vom #Rathaus Spandau ins #Falkenhagener Feld erst in 2035 geplant ist?
(Bitte den aktuellen Planungsstand und den weiteren Planungsablauf mit Projektschritten detailliert darlegen)
Antwort zu 4:
Gemäß des durch den Berliner Senat beschlossenen Nahverkehrsplans 2019-2023 ist für
die genannte Strecke eine Inbetriebnahme im Jahr 2035 vorgesehen. Für den weiteren
Planungsablauf wird sinngemäß auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Frage 5:
Wann sollen die #Straßenbahnlinien laut aktuellen Nahverkehrsplan in Spandau jeweils eingerichtet werden
und können diese Termine aufgrund den aktuellen Planungsständen bislang eingehalten werden?
Antwort zu 5:
Der durch den Berliner Senat beschlossene Nahverkehrsplan für 2019-2023 sieht folgende
Straßenbahnstrecken und Inbetriebnahmetermine im Bezirk Spandau vor:
3
Strecke #Inbetriebnahmetermin laut NVP
#Paulsternstraße – Rathaus Spandau 2029
Rathaus Spandau – #Heerstraße Nord 2029, vorbehaltlich Systementscheid
Rathaus Spandau – Falkenhagener Feld 2035
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) sieht diesen Zeitplan
zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht als gefährdet an.
Frage 6:
Wie hoch sind die Planungskosten zur Vorbereitung des Straßenbahnnetzes in Spandau bislang? (Bitte
bisherige Kosten, insgesamt zur Verfügung stehende Mittel und aktuelle und bis zum Jahresende geplante
Mittelabflüsse in Prozent der zur Verfügung stehenden Gesamtmittel für die Planungen und Vorbereitungen
auch bei Dritten (BVG) hierfür beziffern)
Antwort zu 6:
Bislang sind keine Mittel spezifisch für Straßenbahnplanungen im Bezirk Spandau
abgeflossen.
Frage 7:
Sind die Mittelabflüsse für die Planungen neuer Straßenbahnstrecken in Spandau in diesem Jahr durch die
Auswirkungen der Coronaviruspandemie beeinflusst worden? (Bitte konkrete Beispiele hierfür benennen)
Antwort zu 7:
Die Pandemie hatte keine Auswirkungen auf die Mittelabflüsse für Planungen zu
Straßenbahnstrecken in Spandau.
Frage 8:
Wie viele #Personalstellen sind mit den Straßenbahnplanungen in Spandau bei der SenUVK befasst und
beurteilt die Senatsverwaltung die Situation der Personalausstattung als der Aufgabe angemessen und
befriedigend? (Bitte VZE im Zeitverlauf von 2018 bis 2020 aufführen und darstellen wann welche Stellen
besetzt, unbesetzt und ausgeschrieben waren)
Antwort zu 8:
Das Aufgabenfeld der entsprechenden Mitarbeitenden umfasst die Planung spurgeführter
ÖPNV-Systeme insgesamt. Es gibt keine territoriale oder verkehrsmittelspezifische
Zuordnung. Derzeit unbesetzte Stellen werden sukzessive ausgeschrieben oder befinden
sich bereits in diesem Prozess. Die im Haushaltsplan angemeldeten Stellen sind notwendig,
um die Projekte aus dem Nahverkehrsplan abzuarbeiten.
Frage 9:
Wenn Personalfluktuation ursächlich für #Planungsrückstände in diesem Bereich sind, welche Maßnahmen
unternimmt der Senat um Mitarbeiter*innen zu halten und um dem Wissensverlust bei Personalfluktuation
vorzubeugen? (Bitte Maßnahmen wie Arbeitszeitflexibilisierung, Wissensmanagement etc. aufführen)
4
Antwort zu 9:
Die Auswirkungen der personellen Veränderungen und temporärer Ausfälle (z.B. durch
Elternzeiten oder krankheitsbedingte Ausfälle) im Zeitraum von 2018 bis 2020 konnten
geringgehalten werden. Ein Wissenstransfer wurde stets realisiert, ein
Wissensmanagement wird darüber hinaus durch ständige Dokumentation betrieben und
nach vorgegebenen Regeln (z.B. GGO, aber auch selbst entwickelte Strukturen) umfassend
umgesetzt, Die Umsetzung flexibler Arbeitszeitmodelle ist gelebte Praxis. Grundsätzlich
macht sich bei der Besetzung von Stellen insbesondere im Bereich Planung und
Ingenieurswesen auch in der Verwaltung die angespannte Lage auf dem Bewerbungsmarkt
in Deutschland bemerkbar. Es gestaltet sich daher zunehmend schwierig, Stellen zügig mit
qualifizierten Bewerberinnen oder Bewerbern zu besetzen.
Frage 10:
Bis zur Einrichtung der Spandauer Straßenbahnstrecken sollen laut Senat mehr BVG-Busse in Spandau
eingesetzt werden. Bitte nennen Sie die laut Senat und BVG noch theoretisch und tatsächlich möglichen Taktund Linienverdichtungen im Spandauer Busnetz. (Bitte einzelne Buslinien, Taktverdichtungen und
Entlastungsmaßnahmen wie Busspuren aus Sicht der BVG nennen)
Antwort zu 10:
Auf den Hauptachsen vom/zum Spandauer Kernzentrum werden aktuell 10 bis 18 Fahrten
pro Stunde in der Hauptverkehrszeit angeboten (ein Bus je 3 bis 6 Minuten). Bis zur
Inbetriebnahme der Siemensbahn und der geplanten Straßenbahnstrecken im Bezirk
Spandau wurde in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz seitens der BVG ein neues Buskonzept zur Erschließung der Wasserstadt und
der Insel Gartenfeld erarbeitet. Diese Planung sieht eine deutliche Ausdehnung der
Fahrtenangebote bis Mitte der 2020er Jahre vor. Die ersten Maßnahmen dieses Konzepts
sowie weitere Angebots-Maßnahmen im Spandauer Busnetz werden bereits zum
Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2020 und im Jahr 2021 umgesetzt (siehe nachfolgende
Stellungnahme der BVG).
Das Buskonzept der BVG sieht zur nachfragegerechten Anbindung der Neubaugebiete und
Erhöhung der ÖPNV-Kapazität insbesondere Angebotsverdichtungen in den
Hauptverkehrszeiten vor:
 Erhöhung des Fahrtangebots mit einer zusätzlichen Linie zwischen Rathaus
Spandau und Werderstr, die auf der Strecke die Linien M36 und 136 verstärkt.
 Achse Wasserstadt – Insel Gartenfeld – U-Bhf. Paulsternstraße: Verdichtung bzw.
Kapazitätsausweitung der bestehenden Linie 139 in der Hauptverkehrszeit und
Einführung einer neuen Expressbuslinie zwischen der Wasserstadt und der
Ringbahn über Gartenfeld und U Paulsternstraße werden bei Umsetzung der
geplanten Bebauungen vorgesehen. Die Gartenfelder Insel soll auch durch die Linie
133 angebunden werden.
 Linie M32: Die Linie dient als Pilotstrecke für die Implementierung von elektrischen
Doppelgelenkbussen mit Streckenladung (sog. Hybrid-Obusse), die ggü.
Gelenkbussen ca. 30 % mehr Fahrgäste aufnehmen können.
5
Die Umsetzung dieser kurz- bis mittelfristig notwendigen dichteren Fahrtangebote setzt
infrastrukturelle Anpassungen der Verkehrsinfrastruktur voraus und ist daher an zeitliche
Vorläufe gebunden. Denn gerade in der Hauptverkehrszeit stößt der Busverkehr mit der
bestehenden Infrastruktur auf den Hauptachsen an seine Grenzen.
Die BVG teilt hierzu ergänzend mit:
„Der Planungshorizont in der Netzentwicklung des Omnibusverkehrs beträgt in der Regel
maximal fünf Jahre. Daher kann nicht der gesamte Zeitraum bis zur Eröffnung der ersten
Straßenbahnstrecken mit Maßnahmen hinterlegt werden. Derzeitig plant die BVG für den
Bezirk Spandau folgende Taktverdichtungen und Angebotsverbesserungen:
Dezember 2020:
 Linie M36: Einführung einer neuen MetroBus-Linie im 5-Minuten-Takt zwischen
Wilhelmstadt, Am Omnibushof und U Haselhorst via S+U Rathaus Spandau. Diese
Linie ersetzt die heutigen Linien X36 und 236.
 Linie M37: Abendliche Taktverdichtung auf einen 7/13-Minuten-Takt, sodass
zusammen mit der Linie 137 länger ein gemeinsamer 6/7/7-Minuten-Takt besteht.
 Linie 136: Betriebszeitenausweitung und Taktverdichtung in der Hauptverkehrszeit
zwischen S+U Rathaus Spandau und Hakenfelde, Werderstraße.
2021:
 Linie M49: Taktverdichtung auf einen 10-Minuten-Takt zwischen Staaken,
Reimerweg und Heerstr./Nennhauser Damm.
 Linie X37: Einführung einer neuen ExpressBus-Linie im 20-Minuten-Takt zwischen
Falkensee, Bahnhof und U Ruhleben [über Falkenseer Chaussee und S+U Rathaus
Spandau]. Die Linie ersetzt teilweise die Linie 337, welche eine neue Linienführung
erhalten wird. Zusammen mit den Linie M37 und 137 kommt es zu einer
Taktverdichtung in der Falkenseer Chaussee – Falkenseer Damm.
 Linie 123: Taktverdichtung zwischen Saatwinkler Damm/Mäckeritzwiesen und
Charlottenburg-Nord, Goebelplatz.
 Linie 130: Taktverdichtung zwischen S+U Rathaus Spandau und S Stresow.
Weitere Planung bis zum Jahr 2024 sind insbesondere von den vorhandenen
infrastrukturellen Gegebenheiten abhängig und nur umsetzbar, wenn die
Straßenraumaufteilung für den ÖPNV optimiert wird:
 Linien 136, 139: Taktverdichtungen bei entsprechender Nachfrage aufgrund des
Neubaus in der Wasserstadt Spandau,
 Linie X34: Ausweitung der Betriebszeiten bei entsprechender Nachfrage,
 Anbindung der Insel Gartenfeld bei entsprechender Bebauung,
 Anbindung der Siemensstadt 2.0 bei entsprechender Bebauung.
Zur Steigerung der Attraktivität und Stabilität halten wir folgende Abschnitte für die
Entlastung des Busverkehrs (bspw. Bussonderfahrstreifen) für sinnvoll: Heerstraße,
Gatower Straße (aus Kladow), Wilhelmstraße (aus Potsdam), Gartenfelder Straße,
Ruhlebener Straße, Schönwalder Straße, Falkenseer Chaussee, Falkenseer Damm.
Größte Herausforderung ist es, im Zuge der steigenden Fahrgastnachfrage und der damit
notwendigen Angebotsdichte in der Neuendorfer Straße eine ÖPNV-freundliche Lösung für
den Omnibusverkehr zu finden.“
6
Frage 11:
Wie ist der Stand der Planungen zum angedachten Straßenbahnbetriebshof auf dem ehemaligen Flughafen
TXL/Urban Tech Republic? (Bitte Planungsschritte, voraussichtliche Planungsdauer und geschätzte Bauzeit
nennen)
Frage 12:
Wie viele Straßenbahnen müssten für die bislang geplanten Spandauer Straßenbahnlinien nach derzeitigen
Planungen voraussichtlich auf dem künftigen Betriebshof vorgehalten, gewartet und gereinigt werden?
Frage 13:
Die Heranführung von Straßenbahnen aus den Betriebshöfen aus dem Ostteil der Stadt nach Spandau wird
als unwirtschaftlich und logistisch undurchführbar bewertet. Wie sehen die Planungen aus, um in Spandau
einen eigenständigen Betriebshof, auch als Zwischenlösung, einzurichten?
Antwort zu 11 bis 13:
Derzeit wird im Bereich der sogenannten „Urban Tech Republic“ (UTR) ein Standort für
einen Straßenbahnbetriebshof geplant. Als wichtiger infrastruktureller Baustein für die
beabsichtigte Straßenbahnnetzerweiterung in die Nordwest-Bezirke und aus Gründen der
verkehrlichen Daseinsvorsorge ist die Fläche für den Straßenbahnbetriebshof in den
Bebauungsplan 12-51 als Planungsziel aufgenommen worden. Dieser Bebauungsplan
befindet sich im Aufstellungsverfahren und wird im IV. Quartal 2020 die förmliche
Behördenbeteiligung durchlaufen. Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens wird
der Betriebshofstandort nachrichtlich in den Flächennutzungsplanübernommen. Aus
heutiger Sicht kann der Betriebshofstandort UTR rechtzeitig zur Inbetriebnahme des
Spandauer Straßenbahnnetzes Ende der 2020er Jahre realisiert werden, so dass keine
Zwischenlösungen notwendig sind. Die Kapazität des geplanten Standortes liegt bei 90 bis
100 Fahrzeugen. Für die bislang im ÖPNV-Bedarfsplan ausgewiesenen Strecken, die bis
2035 realisiert werden sollen, beträgt der Fahrzeugbedarf nach derzeitigen Planungen ca.
30 bis 35 Straßenbahnen. Dies schließt notwendige Fahrzeugreserven ein. Somit reicht die
Kapazität des Standortes für die in Spandau geplanten Straßenbahnstrecken aus.
Frage 14:
Gibt es Überlegungen mit der Havelländischen Eisenbahn AG (HVLE) in Spandau zu sprechen, um zu prüfen,
ob auf einem Teilbereich des Geländes der Havelländischen Eisenbahn an der Schönwalder Allee ein
vorübergehender Straßenbahnbetriebshof /Straßenbahndepot eingerichtet werden kann, um die Einrichtung
eines Straßenbahnnetzes in Spandau unabhängig von der künftigen Errichtung eines Betriebshofes auf dem
ehemaligen Flughafen Tegel zu beschleunigen?
Antwort zu 14:
Derartige Überlegungen bestehen gegenwärtig nicht.
Frage 15:
Wenn nicht, weshalb nicht?
7
Antwort zu 15:
Bei der Fläche der Havelländischen Eisenbahn AG (HVLE) an der Schönwalder Allee
handelt es sich um eine gewidmete Bahnfläche, auf der durch die Eigentümerin
regelmäßiger Eisenbahnbetrieb durchgeführt wird. Eine Nutzung der Anlage als
Straßenbahn-Betriebshof wird daher nicht als tragfähige Lösung erachtet.
Frage 16:
Welche Straßenbahnvarianten sollen nach den aktuellen Planungen in Spandau eingesetzt werden? (Bitte
Anzahl, Spezifikationen und avisierte Ausstattungen und Anforderungen benennen)
Antwort zu 16:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Für die Spandauer Straßenbahnlinien sind Fahrzeuge mit einer Beförderungskapazität für
bis zu 240 Fahrgästen geplant. Dies entspräche in etwa den heutigen großen FlexityBahnen. Die Anforderungen und Ausstattungen werden eine Weiterentwicklung der
bisherigen Fahrzeuggenerationen sein und berücksichtigen die im Nahverkehrsplan und im
Verkehrsvertrag definierten Anforderungen an Straßenbahnfahrzeuge.“
Berlin, den 29.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fähren: BVG-Fähre Wannsee-Kladow, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Fahrten absolviert die #Fähre pro Jahr? (Bitte pro Kalenderjahr für die Jahre 2017, 2018, 2019
angeben.)
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„2017 und 2018:
Die Fähre verkehrte während der Winterzeit im #Stundentakt zu folgenden Zeiten:
Mo-Fr 6-19 Uhr, Sa 7-19 Uhr, So 10-17 Uhr.
Die Fähre verkehrte während der Sommerzeit im Stundentakt zu folgenden Zeiten:
Mo-Fr 6-20 Uhr, Sa 7-20 Uhr, So 9-20 Uhr.
2019:
Die Fähre verkehrte wie 2017 und 2018, jedoch zusätzlich in den Monaten Mai – August im
Stundentakt zu folgenden Zeiten:
Mo-Fr 6-21 Uhr, Sa 7-21 Uhr, So 9-21 Uhr.
Insgesamt ergab dies ca. 250 Fahrten mehr pro Jahr als in den Vorjahren.
2
Die Anzahl der Fahrten wurde im Laufe der vergangenen drei Jahre kontinuierlich
gesteigert.
Im Jahr 2017 absolvierte die F10 = 9.262 Fahrten.
Im Jahr 2018 absolvierte die F10 = 9.318 Fahrten.
Im Jahr 2019 absolvierte die F10 = 9.624 Fahrten.“
Frage 2:
Bei wie vielen Fahrten war die Fähre #überfüllt? (Bitte pro Kalenderjahr für die Jahre 2017, 2018, 2019
angeben.)
Frage 3:
Bei wie vielen Fahrten mussten Fahrgäste zurückgelassen werden? (Bitte pro Kalenderjahr für die Jahre 2017,
2018, 2019 angeben.)
Antwort zu 2 und 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Durchschnitt waren in den vergangenen drei Jahren 0,6 % der Fährfahrten zu 100 %
ausgelastet, weshalb einige Fahrgäste auf die nächste Fährfahrt ausweichen mussten.“
Frage 4:
Gibt es, ähnlich wie bei anderen öffentlichen Verkehrsmitteln auch bei der Fähre sog. „#Stoßzeiten“, an denen
die Fähre regelmäßig überfüllt ist oder Fahrgäste zurücklassen muss? Wenn ja, wann sind diese?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Auslastung der #F10 ist stark wetterabhängig. Eine Regelmäßigkeit oder sog. Stoßzeiten
sind aus den vorliegenden Daten nicht erkennbar. Grundsätzlich sind sonnige
Wochenenden im Sommer sowie Zeiten rund um Feiertage höher ausgelastet.“
Frage 5:
Wie hoch waren die Betriebskosten der Fähre einerseits und die Einnahmen durch den Fährbetrieb
andererseits in den Jahren 2017, 2018, 2019?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Betriebskosten belaufen sich auf durchschnittlich 616,9 Tsd. EUR netto jährlich. Sie
werden vom #Schiffseigener#Stern + Kreis“ in Rechnung gestellt.
Die Einnahmen können nicht genau beziffert werden, da die Nutzung der Fähre u.a. auch
mit Tageskarten und Abo-Tickets möglich ist.“
3
Frage 6:
Wie hoch wären die Anschaffungs- und #Betriebskosten einer zweiten Fähre pro Jahr?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Betrieb einer zweiten Fähre müsste ausgeschrieben werden. Die Betriebskosten für
diese hingen maßgeblich davon ab, welcher Typ Fähre vorgesehen wäre und wie die
Vertragsgestaltung aussehen würde.“
Frage 7:
Mit welchen Mehreinnahmen wäre durch den Betrieb einer zweiten Fähre zu rechnen?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Hierzu kann die BVG keine Angaben machen, da es bislang keinerlei Erfahrung im Betrieb
mit zwei Fähren gibt.“
Frage 8:
Wie beurteilt die BVG den Mehrwert für ihre Kunden sowie den wirtschaftlichen Aspekt der Anschaffung einer
zweiten Fähre?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Mehrwert im täglichen Betrieb wäre für die Kunden voraussichtlich positiv. Zum
wirtschaftlichen Aspekt siehe Antwort zu Frage 5.“
Frage 9:
Wie beurteilt der Senat im Hinblick auf die von ihm verfolgte Politik einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV
die Anschaffung einer zweiten Fähre?
Antwort zu 9:
Der Senat strebt zur #Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV)
die Umsetzung der Angebotsmaßnahmen des #Nahverkehrsplans 2019-2023 an. Die
Anschaffung eines zweiten Fährschiffes für die Linie F10 ist kein Planungsziel des
Nahverkehrsplans.
Berlin, den 25.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Nahverkehrsplan Randberlin will mehr 20-Minuten-Bustakt, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/maerkisch-oderland/strausberg/artikel8/dg/0/1/1685232/

Die beiden #Randberliner Gemeinden haben sich grundsätzlich positiv zum vorliegenden Entwurf des #Nahverkehrsplans Märkisch-Oderland für 2020 bis 2024 geäußert. Er werden aber auch Nachbesserungen verlangt.

„Es hat sich einiges verbessert, aber …“, fasste Hoppegartens Bürgermeister Karten Knobbe zusammen, wie das derzeit im Kreistag in der Diskussion befindliche Papier bewertet wird. Entsprechend fällt auch die nach Seelow gesandte Stellungnahme aus. Auf Kritik stößt insbesondere die Tatsache, dass die ab Dezember 2018 angeschobene #Taktverdichtung auf mehreren Randberliner Buslinien in den Hauptverkehrszeiten, die die Gemeinden dann zunächst finanzieren, sich nicht vollständig wiederfindet, wie es eigentlich avisiert worden war. Laut den jetzigen Unterlagen würde der Kreis nur ein um etwa zwei Stunden verkürztes Angebot bezahlen. Das betrifft insbesondere den Nachmittag, wo ein #20-Minuten-Takt statt von 14 bis 19 Uhr nur von 15 bis 18 Uhr eingearbeitet ist.

Zudem monieren die Hoppe-gartener, dass der #Zehn-Minuten-Takt der -Bahn bei ihnen bei den Buszeiten bislang keine Rolle spielt. Verlangt wird ferner, die Wartezeiten beim Schülerverkehr von jetzt 45 bis 60 Minuten auf maximal 20 zu reduzieren und für „Sondersituationen“ gewappnet zu sein, beispielsweise verkürzter Unterricht bei Hitze, wodurch mehr Schüler zur gleichen Zeit nach Hause wollen.

In der Stellungnahme wird zudem eine Anregung von CDU-Fraktionschef Thomas Scherler aufgegriffen, dass ein Busanschluss …

U-Bahn + Bus + Straßenbahn: Nahverkehrsplan 2019 – 2023: Bezirk Spandau, aus Senat

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Frage 1:
Wann und wie wurde die #BVG in die Aufstellung des Entwurfes des #Nahverkehrsplans 2019 – 2023
einbezogen?
Antwort zu 1:
Die BVG wurde im Rahmen zahlreicher Gesprächstermine in die Aufstellung des Entwurfs
zum Nahverkehrsplan 2019 – 2023 eingebunden. Der Auftakttermin zur Fortschreibung
des Nahverkehrsplans mit der BVG fand im März 2017 statt. Seitdem wurden der BVG in
mehr als 20 Einzelterminen zu einzelnen Schwerpunkten fachspezifische Aspekte der
Nahverkehrsplan-Fortschreibung vorgestellt und erörtert. Derzeit findet das formelle und
gesetzlich vorgesehene Beteiligungsverfahren statt, in dessen Rahmen auch die BVG den
vollständigen Entwurf des Nahverkehrsplanes zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt
bekommen hat.
Erst unter Berücksichtigung der eingehenden Stellungnahmen wird die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ihren endgültigen Entwurf für den Nahverkehrsplan
2019 – 2023 dem Senat vorlegen.
2
Frage 2:
Von welcher Bevölkerungsentwicklung des Bezirks Spandau wurde bei der Aufstellung des Entwurfes des
Nahverkehrsplans ausgegangen?
Antwort zu 2:
Dem Entwurf des Nahverkehrsplans 2019 – 2023 liegt die mittlere Variante der von der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erstellten Bevölkerungsprognose
2015 – 2030 zugrunde.
Frage 3:
Wie beurteilt der Senat die derzeitige Auslastung der U-Bahnlinie 7 im Bereich der Spandauer U-Bahnhöfe?
Antwort zu 3:
Trotz gestiegener Fahrgastzahlen bietet die -Bahnlinie 7 im Spandauer Bereich nach
Einschätzung des Senats eine ausreichende Kapazität. Für die mittel- und langfristig
erwartbaren weiteren Nachfragesteigerungen im Verlauf der gesamten Linie #U7 sieht der
Entwurf des Nahverkehrsplanes 2019 – 2023 eine weitere Angebotsverdichtung und somit
Kapazitätsausweitung auf der Linie U7 vor.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Abschnitt der U7 auf dem Gebiet des Bezirks Spandau geht von S+U Rathaus
Spandau bis U Siemensdamm. Auf diesem Abschnitt erreicht die U7 eine
Spitzenauslastung von 38 % in der morgendlichen Hauptverkehrszeit in Richtung Rudow.
Diese Auslastung liegt unterhalb der im derzeitigen Nahverkehrsplan definierten
Schwellwerte von 65 % [Hinweis: für Kapazitätsauslastung]. In den kommenden Jahren
wird eine schrittweise Verdichtung auf der U7 von einem 4-min-Takt auf einen 3,3-min-
Takt angestrebt. Diese Maßnahme ist Bestandteil des Nahverkehrsplanentwurfs 2019 –
2023, welcher sich derzeit in der Abstimmung befindet.“
Frage 4:
Wurde bereits eine Fahrgastprognose für die einzelnen Verkehrsträger (einschließlich der neu geplanten) in
Spandau durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der Untersuchung zum Entwicklungsband West wurden für alle
Verkehrsträger für verschiedene Szenarien grobe Nachfrageprognosen durchgeführt, um
Handlungsempfehlungen für weitere Maßnahmen zur Verbesserung der verkehrlichen
Situation für den konkreten Untersuchungsraum zu erarbeiten. Die Auswertung fließt in
den neuen Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 (StEP MoVe) ein, welcher
im Herbst 2018 vorgelegt wird.
Frage 5:
Wie beurteilt der Senat die planungsrechtliche Situation der im Beschluss des Abgeordnetenhauses 17/3028
genannten Verlängerungswünsche der U-Bahnlinien 2 und 7 im Bereich Spandau?
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Antwort zu 5:
Die Trassen für die Verlängerung der U-Bahnlinien 2 und 7 im Bereich Spandau sind über
den Flächennutzungsplan (FNP) Berlin freigehalten.
Frage 6:
Wann kann das Abgeordnetenhaus mit einer Stellungnahme des Senats zum Beschluss 17/3028 rechnen?
Antwort zu 6:
Zum Beschluss 17/3028 ist dem Abgeordnetenhaus mit Drucksache Nr. 18/0472 vom
18.07.17 eine Mitteilung zur Kenntnisnahme vorgelegt worden.
Frage 7:
Wie beurteilt der Senat Aussagen, wonach die U-Bahntunnel in Spandau anders als in Berlin Mitte
(Verlängerung U5) leichter gebaut werden könnten und damit deutlich preiswerter zu bauen wären?
Antwort zu 7:
Bau und Kosten eines U-Bahntunnels sind von vielen Faktoren abhängig, wie
beispielsweise bauliche Gegebenheiten, Untergrundbeschaffenheit, Bauweise, Tiefenlage
einer Strecke bzw. eines Bahnhofes, zukünftiges Betriebsprogramm usw. Eine pauschale
Aussage, wonach der U-Bahnbau an einer Stelle leichter als an einer anderen Stelle wäre,
ist ohne weiterführende vertiefende Untersuchungen rein spekulativer Natur.
Frage 8:
Wann wurde der Verkehrsmittelvergleich für die Einführung neuer Straßenbahnlinien durch wen in Auftrag
gegeben? Wer führt ihn durch? Wann wird dieser vorliegen bzw. welche Erkenntnisse hat der Vergleich
erbracht?
Frage 9:
Wird der Verkehrsmittelvergleich anschließend veröffentlicht bzw. den zuständigen Ämtern und Gremien zur
Verfügung gestellt? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 8 und 9:
Für die Umsetzung eines Öffentlichen Personennahverkehr-Infrasturkturprojektes (ÖPNVInfrastrukturprojektes)
in Berlin ist immer zunächst das für den Untersuchungsraum am
besten geeignete öffentliche Verkehrsmittel anhand eines Verkehrsmittelvergleiches
nachzuweisen. Ein Verkehrsmittelvergleich wird im Rahmen der Grundlagenermittlung
durchgeführt. Der Verkehrsmittelvergleich ist Teil der verkehrlichen Begründung für eine
Maßnahme, die a) in die Unterlagen für eine politische Beschlussfassung einfließen und b)
den Unterlagen für das im Rahmen eines Planungsprozesses notwendige
Planrechtsverfahren beigefügt ist. Diese Unterlagen werden im Rahmen der Beteiligung
von Trägern öffentlicher Belange und bei der Auslegung von Unterlagen für die
Öffentlichkeit bereitgestellt.
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Eine Grundlagenermittlung für neue #Straßenbahnlinien in Spandau wurde aufgrund des
frühzeitigen Planungsstandes durch den Senat bisher nicht beauftragt.
Frage 10:
Wie kommt der Senat zu der Aussage, dass die angedachten neuen #Straßenbahntrassen durch den
„teilweise oder vollständigen Fahrweg“ mehr Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit garantieren, wenn doch die
Trassenführung noch gar nicht feststeht?
Antwort zu 10:
Der Senat strebt bei Neubauvorhaben für die Straßenbahn grundsätzlich einen hohen
Anteil von unabhängigen Fahrwegen an, um im Sinne der Priorisierung der
umweltfreundlichen Verkehrsmittel des Umweltverbundes eine möglichst hohe
Leistungsfähigkeit der Straßenbahninfrastruktur sicherzustellen. Durch die Entkopplung
der Fahrwege von Straßenbahn und Motorisiertem Individualverkehr werden externe
Störeinflüsse minimiert. Die Realisierung und Ausgestaltung von unabhängigen
Fahrwegen steht immer in Abhängigkeit einer Einzelfallprüfung und der vorhandenen
Umfeldbedingungen auf den unterschiedlichen Streckenabschnitten.
Frage 11:
Wann wird mit Festlegung auf den Trassenverlauf der neuen Straßenbahnlinien gerechnet und mit wem wird
dieser im Vorfeld wann abgestimmt?
Antwort zu 11:
Ein konkreter Trassenverlauf liegt noch nicht vor. Dieser wird langfristig im Rahmen einer
Machbarkeitsuntersuchung bzw. Grundlagenermittlung mit Beteiligung verschiedener
Akteure in einem projektbegleitenden Arbeitskreis ermittelt.
Frage 12:
Welche Aussagekraft haben die Trassenskizzen im Entwurf des Nahverkehrsplans hinsichtlich des
angedachten Trassenverlaufes?
Antwort zu 12:
Die im Nahverkehrsplan dargestellten Trassenskizzen dienen der Visualisierung des nach
derzeitigem Ermessen vorstellbaren Linienverlaufs der unterstellten Neubauvorhaben.
Dabei werden verschiedene verkehrsplanerische Aspekte, wie z.B. Umsteigepunkte,
Erschließungswirkung oder Netzwirkung berücksichtigt. Damit ist keine Vorfestlegung für
die weitere Planung oder Realisierung der Vorhaben verbunden. Erst im Zuge einer
konkreten Planung werden unterschiedliche Trassierungsvarianten gegeneinander
abgewogen. Dabei werden dann u. a. auch technische und bauliche Aspekte bewertet
werden, die auf dem Abstraktionsniveau des Nahverkehrsplans noch keine
Berücksichtigung finden können.
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Frage 13:
Wie plant der Senat die Straßenbahn insbesondere im Bereich Niederneuendorfer Allee und Altstädter Ring
an das Rathaus Spandau heranzuführen? Wird die Straßenbahn auch hier ein vom Straßenverkehr
unabhängiges Gleisbett erhalten?
Antwort zu 13:
Die Fragen zur Trassenführung im Bereich Niederneuendorfer Allee und Altstädter Ring
zum Rathaus Spandau sowie die Ausgestaltung des Gleiskörpers würden im Rahmen von
Grundlagenermittlungen untersucht. Dazu lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt keine
Aussagen treffen.
Frage 14:
In welchem Bereich des Bezirks Spandau sollen #Oberleitungsbusse zu Einsatz kommen und wie sieht das
diesbezügliche Konzept zur Umsetzung und Realisierung aus?
Antwort zu 14:
Im Entwurf des Berliner Nahverkehrsplans 2019 – 2023 werden -Busse mit
Streckenladung generell als eine Zieltechnologie für die Umstellung des Busverkehrs auf
alternative Antriebe benannt. Erst nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ihren endgültigen Entwurf für den
Nahverkehrsplan 2019 – 2023 dem Senat vorlegen, der dann damit auch über die
Zielstellung der verwendeten Technologie für die Elektrifizierung des Busverkehrs
entscheiden wird. Konkrete Konzepte zur Umsetzung folgen mithin zeitlich erst danach.
Frage 15:
Wie beurteilt der Senat die Bevölkerungsentwicklung im Spandauer Süden?
Antwort zu 15:
Der Bezirk Spandau ist gemäß der lebensweltlich orientierten Räume in vier
„Prognoseräume“ eingeteilt. Der Spandauer Süden wird im Prognoseraum 0504
abgebildet.
Am 31.12.2017 lebten in Spandau Süd (Gatow/Klatow) knapp 20.000 Einwohner. Nach
der mittleren Variante der Bevölkerungsprognose für Berlin 2015 – 2030 werden in diesem
Raum Ende 2023, Zeithorizont des Nahverkehrsplanes, 1.300 Personen mehr leben als
Ende 2017 und damit der Bestand auf rd. 21.300 Einwohner anwachsen. Für die
folgenden Jahre bis 2030 geht die Prognose von der Fortsetzung des steten leichten
Zuwachses aus. Geschätzt werden knapp 22.000 Personen im Jahr 2030.
Frage 16:
Wie beurteilt der Senat die Situation und Kapazitätsauslastung bzw. entsprechende Kapazitätsentwicklung
im Spandauer Süden?
Frage 17:
Warum hat der Senat keine Maßnahmen für eine verbesserte Anbindung des Spandauer Südens mit dem
ÖPNV im Entwurf des Nahverkehrsplans 2019-2023 ergriffen?
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Antwort zu 16 und 17:
Die #Buslinien #134, #135 und #X34 im Spandauer Süden verzeichnen in den vergangenen
Jahren eine Steigerung der Fahrgastnachfrage. Auf den genannten Buslinien werden die
Kapazitätsvorgaben des Nahverkehrsplanes dennoch eingehalten.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Geht man davon aus, dass mit dem Spandauer Süden maßgeblich Kladow/Gatow
gemeint ist, wird dieser Bereich im Wesentlichen durch die Linien 134, X34 und 135
erschlossen. In den letzten Jahren erfolgten bereits einige Angebotsanpassungen auf
Grund des erhöhten Mobilitätsbedarfs in diesem Bereich. In der Spitzenstunde liegen die
Auslastungen der Linie 134 mit 56 %, der Linie X34 mit 53 % sowie der Linie 135 mit 44 %
unterhalb der im NVP festgelegten Schwellwerte. Im Falle einer Nachfragesteigerung über
die Kapazitäten des heutigen Betriebsprogramms hinaus, werden Angebotsmaßnahmen
wie Taktverdichtungen und/oder ein anderer Fahrzeugeinsatz geprüft.“
Darüber hinaus enthält der Entwurf des Nahverkehrsplans 2019 – 2023 bereits konkrete
Prüfaufträge, mit denen auch die ÖPNV-Anbindung des Spandauer Südens weiter
verbessert werden würden. Hier sind beispielsweise die Ausdehnung der Betriebszeiten
der Linie X34 oder die Erweiterung des 10-Minuten-Netzes durch weitere
Taktverdichtungen zu nennen. Grundsätzlich führt der Nahverkehrsplan für das
umfassende Busangebot jedoch keinesfalls jede einzelne Änderung für die Jahre bis 2023
auf, sondern benennt Schwerpunktthemen und ausgewählte Beispielmaßnahmen. Die
Planungen werden in Abhängigkeit der baulichen Entwicklung und der Entwicklung der
Fahrgastzahlen fortlaufend konkreter und münden bei entsprechendem verkehrlichem
Bedarf im Rahmen des jährlichen Bestellprozesses zwischen dem Aufgabenträger für den
ÖPNV und der BVG zu zusätzlichen Bestellungen von Verkehrsangeboten.
Frage 18:
Welche Pläne hat der Senat derzeit mit der stillgelegten Siemens-Bahn?
Antwort zu 18:
Die #Siemensbahn wurde als -Bahnstrecke 1980 außer Betrieb genommen. Die Anlage
steht vollständig unter Denkmalschutz. Der Senat hält weiterhin an einer Reaktivierung der
Siemensbahn fest. Die Trasse der Siemensbahn ist im FNP als Bahnfläche dargestellt und
gesichert.
Frage 19:
In welchem Zeitraum sollen die Gespräche mit der Deutschen Bahn AG über eine Verlängerung der -Bahn
ins Havelland bzw. der Ausweitung des #Regionalbahnverkehrs abgeschlossen sein?
Antwort zu 19:
Um die Verkehrsbeziehungen im Schienenverkehr zwischen Berlin und Brandenburg
insgesamt zu verbessern, haben sich die Länder und die Deutsche Bahn AG (DB AG)
verpflichtet, die Planungen für notwendige infrastrukturelle Ertüchtigungen und
Erweiterungen im S-Bahn- und Regionalverkehrsnetz in der Hauptstadtregion voran7
zutreiben. Dazu wurde die „Rahmenvereinbarung über das Entwicklungskonzept für die
Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg – i2030“ abgeschlossen.
Das Ziel von i2030 liegt in der Beseitigung der infrastrukturellen Engpässe auf den
identifizierten Korridoren, um die Eisenbahnstrecken aus dem und in das Umland deutlich
leistungsfähiger und attraktiver zu gestalten.
Die o.g. Vorhaben werden im Korridor „Berlin-Spandau – Nauen“ betrachtet. Zur Klärung
der konkreten Ziele und der zu untersuchenden Varianten wurden bis Mai 2018 mit der DB
AG Projektkonsolidierungsgespräche durchgeführt. Nach gegenwärtigem Zeitplan sollen
die darauf aufbauenden grundlegenden Untersuchungen (Gleisplanerstellung, Fahrplanund
eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchungen, verkehrliche und betriebliche
Aufgabenstellung) über die Möglichkeit einer Verlängerung der S-Bahn von Spandau in
Richtung Nauen oder eines Infrastrukturausbaus für den Regionalverkehr in diesem
Korridor in 2021 abgeschlossen werden. Diese Untersuchungen werden durch
regelmäßige Gespräche (Projektarbeitskreis, Projektarbeitsgruppe, Lenkungskreis) der
Länder Berlin und Brandenburg mit der DB AG begleitet.
Frage 20:
Warum verfolgt der Senat im Entwurf des Nahverkehrsplans nicht das Ziel, die U-Bahnlinie 2 zu verlängern
UND das Angebot der Deutschen Bahn zu erweitern?
Antwort zu 20:
Zum Angebot des Reisezugverkehrs der Eisenbahn bestehen unterschiedliche
Verantwortlichkeiten. Für die Fernverkehrsangebote der Deutschen Bahn hat das Land
Berlin keine Zuständigkeit. Der #Eisenbahnregionalverkehr hingegen wird durch die Länder
Berlin und Brandenburg in wettbewerblichen Verfahren vergeben. In Berlin sind derzeit
folgende Eisenbahnverkehrsunternehmen tätig: DB Regio, Ostdeutsche Eisenbahn
(ODEG) und Niederbarnimer Eisenbahn (NEB).
Im Gegensatz zu der in der Fragestellung enthaltenen Aussage ist bzw. wird das Angebot
im Eisenbahnregionalverkehr – wie auch im vorliegenden Entwurf des Nahverkehrsplans
dargestellt – erweitert. Auf der durch den Bezirk Spandau verlaufenden Eisenbahnstrecke
von und nach Wustermark (Lehrter Bahn) verkehren auf der Linie RB 13 seit April 2018
verlängerte Elektro-Triebzüge. Auf der Strecke von und nach Nauen (Hamburger Bahn)
wird das Angebot im Eisenbahnregionalverkehr kurzfristig ausgeweitet werden: RB 10 der
DB Regio (Doppelstockzüge statt einstöckiger Elektro-Triebzüge), zusätzliche Züge der
ODEG.
Im Entwurf des Nahverkehrsplans sind entsprechend seiner Laufzeit die mittelfristigen
Erweiterungen im Eisenbahnregionalverkehr enthalten. Die genannten kurzfristigen
Maßnahmen zur Kapazitätserhöhung liegen vor dem Berichtszeitraum des
Nahverkehrsplans Berlin 2019 – 2023 und sind in diesem daher nicht enthalten.
Vor dem Hintergrund der Herausforderungen der Wachsenden Stadt ist der
Umweltverbund insgesamt zu stärken und alle Elemente des ÖPNV sind auf ihren
möglichen Beitrag für die anstehenden Aufgaben in der gesamten Stadt zu überprüfen.
Ziel ist es, den ÖPNV attraktiver und bequemer zu machen, ausreichende Kapazitäten zur
Verfügung zu stellen und fehlende schienenseitige Anbindungen zu gewährleisten. Im
Rahmen der Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Mobilität und Verkehr wurden
8
alle Verkehrsträger inkl. U-Bahn betrachtet und ein den gesamtstädtisch verkehrlichen
Notwendigkeiten angepasstes Maßnahmenpaket geschnürt.
Berlin, den 29.08.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + Bus: Verkehrsanbindung von Altglienicke aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele EinwohnerInnen wohnten zum Stichtag 31. Dezember 2017 in #Altglienicke und wie hat sich die Einwohnerzahl in den letzten Jahren verändert?
Antwort zu 1:
Da es noch keine kleinräumigen Zahlen mit Stichtag 31. Dezember 2017 gibt, kann für die Bezirksregion Altglienicke nur der Stichtag 30. Juni 2017 angegeben werden.
31.12.2013 25.863 Einwohner und Einwohnerinnen
31.12.2014 25.944 Einwohner und Einwohnerinnen
31.12.2015 26.337 Einwohner und Einwohnerinnen
31.12.2016 26.728 Einwohner und Einwohnerinnen
30.06.2017 26.823 Einwohner und Einwohnerinnen
2
Frage 2:
In welchen Gebieten von Altglienicke befinden sich derzeit wie viele Wohnungen und Einfamilienhäuser im Bau oder aber in der Planung?
Antwort zu 2:
In der Bezirksregion Altglienicke befinden sich nach dem verwaltungsinternen Wohnbauflächen-Informationssystem, das nur Vorhaben mit mindestens 50 Wohnungen enthält, mit Stand 30.06.2017, 680 Wohnungen in Realisierung, davon 23 in Ein- und Zweifamilienhäusern. In Planung befinden sich 1.355 Wohnungen, davon 176 in Ein- und Zweifamilienhäusern. Räumliche Schwerpunkte sind Ortolfstr. 20-58 (in Realisierung), Anne-Frank-Str. 6-10, Bohnsdorfer Weg, 3. Bauabschnitt und Venusstraße 28 (jeweils in Planung).
Frage 3:
Wie wird sich, abgeleitet aus dem Wohnungs- und Einfamilienhausbau in Altglienicke, die Einwohnerzahl in den kommenden Jahren voraussichtlich entwickeln?
Antwort zu 3:
Die Berliner Bevölkerungsprognose 2030 wird für Prognoseräume erstellt. Da die Bezirksregion Altglienicke kein Prognoseraum ist, kann der Senat hierzu keine Angabe machen.
Frage 4:
Wie ist das Wohngebiet Altglienicke derzeit durch den ÖPNV erschlossen und wie bewertet die Senatsverwaltung diese derzeitige Erschließung?
Antwort zu 4:
Das Wohngebiet Altglienicke ist aktuell durch die S-Bahnhöfe #Altglienicke und #Grünbergallee mit der S-Bahn sowie mehrere durch das Gebiet verkehrende #Buslinien (#160, #162, #163, #164, #260, #N60) erschlossen, die auch eine Zubringerfunktion zum S- und U-Bahn-Netz und die Verbindung in benachbarte Stadtteile sicherstellen. Die #ÖPNV-Erschließung erfüllt die Vorgaben des #Nahverkehrsplans 2014-2018 des Landes Berlin.
Frage 5:
Wie haben sich die Auslastungszahlen der Buslinien 160, 163, 164 und 260 sowie der S-Bahnlinien S 9 und S 45 im Gebiet von Altglienicke in den vergangenen 3 Jahren entwickelt?
Antwort zu 5:
Linienbezogene Fahrgastzahlen der S-Bahn werden u.a. alle drei Jahre im Rahmen der Verkehrserhebung des Verkehrsverbunds ermittelt. Die letzte Erhebung stammt aus dem Jahr 2016. Hierbei zeigen sich im Vergleich zu vorherigen Erhebungszeiträumen (höhere Fahrgastzahlen auf dem Streckenabschnitt zum Flughafen Schönefeld (Linien S45 und S9). Dies ist nach Einschätzung des Senats insbesondere auf die in diesem Zeitraum stark gestiegenen Fluggastzahlen in Schönefeld zurückzuführen. Aber auch die Ein- und Aussteigerzahlen an den Bahnhöfen Altglienicke und Grünbergallee haben sich positiv entwickelt:
3
Ein- + Aussteiger je Halt Mo-Fr
2013
2016
S Altglienicke (Berlin)
2.465
2.540
S Grünbergallee (Berlin)
4.248
6.555
Trotz der gestiegenen Fahrgastzahlen bieten die Linien S9 und S45 nach Einschätzung des Senats eine ausreichende Kapazität.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Alle Buslinien in Altglienicke verzeichnen über die letzten drei Jahre eine stärkere Fahrgastnachfrage. Die Zuwachsraten variieren je nach Buslinie zwischen 5 % und 18 % zu den Verkehrsspitzenzeiten. Keine der genannten Buslinien stößt dabei an ihre Kapazitätsgrenze.“
Frage 6:
Welche zusätzlichen Angebote des ÖPNV wären notwendig, um dem zu erwartenden Mehrbedarf gerecht zu werden und welche zusätzlichen Angebote des ÖPNV (Bus und Tram) sind im Rahmen der Fertigstellung der neuen Wohngebiete kurz-, mittel- und langfristig geplant?
Antwort zu 6:
Für den Bereich Altglienicke ist durch den Senat ein Ausbau des Busverkehrsangebots vorgesehen. Eine Konkretisierung der Planungen erfolgt, abhängig von der baulichen Entwicklung und der Entwicklung der Fahrgastzahlen, bedarfsgerecht im Rahmen des jährlichen Bestellprozesses zusätzlicher Verkehrsangebote bei der BVG.
Frage 7:
Sieht die Senatsverwaltung Möglichkeiten das Wohngebiet Altglienicke auch mit der S- und/oder Regionalbahn – beispielsweise durch die Schaffung zusätzlicher Haltepunkte – besser zu erschließen?
Antwort zu 7:
Das Wohngebiet Altglienicke ist aktuell durch die S-Bahnhöfe Altglienicke und Grünbergallee mit der S-Bahn sowie mehrere durch das Gebiet verkehrende Buslinien, die auch die S-Bahnhöfe erreichen, erschlossen. Die größten Entwicklungsflächen für neuen Wohnungsbau in Altglienicke befinden sich auch in etwa im Einzugsbereich der genannten S-Bahnhöfe (zwischen 600 und 1000 m). Eine zusätzliche Erschließung durch Schaffung von zusätzlichen S- und Regionalverkehrshalten ist derzeit seitens des Senats nicht vorgesehen. Eine Realisierung wird derzeit auch nicht als realistisch eingeschätzt.
Berlin, den 29.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz