Die #Radverkehrsinfrastruktur in der #Hansastraße im Bezirk Lichtenberg wird #ausgebaut – damit wird ein weiterer wichtiger Abschnitt des Berliner Radvorrangnetzes fertiggestellt. Nachdem im Herbst 2025 bereits der Bau der Radverkehrsanlage im westlichen Teil der Hansastraße gestartet ist, beginnen voraussichtlich in dieser Woche die Bauarbeiten im östlichen Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt #Liebermannstraße und der #Darßer Straße (auf der nördlichen Richtungsfahrbahn) und dem Knotenpunkt #Feldtmannstraße und dem #Malchower Weg (auf der südlichen Richtungsfahrbahn).
Wie viele #Finanzmittel für den Ausbau der #Radverkehrsinfrastruktur (inkl. Fahrradverleihsystem) standen bereit bzw. werden nach Umsetzung der Konsolidierungsbeschlüsse bereitgestellt werden zu folgenden Zeitpunkten: 1.1.2023, 1.1.2024, 1.1.2025 (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Haushaltstitel-Titel, SIWA-Titel, externe Förderungen z.B. GRW, einzelne Bundesförderprogramme)?
Antwort zu 1:
Die Beantwortung der Frage erfolgt in tabellarischer Form.
1
Tabellen 1 – 4: Für den Radverkehr bereitgestellte Landes-Mittel in €.
Kapitel0730Titel–Nr.
Titelbezeichnung
Ansatz2023
Ansatz2024
Erläuterung
52108
Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs (konsumtive Mittel)
10.750.000
7.500.000
In 2023: Verlagerung von 1.905.000 € nach 2707/ 52108 zur Ausstattung des neuen Titels, Ansatz = 10,75 Mio. – 1,305 Mio. – 0,6 Mio. €; verbleibend 8,845 Mio. €
68353
Maßnahmen zur Förderung eines öffentlichen Leihfahrradsystems
1.500.000
1.500.000
72016
Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr (investive Mittel)
7.250.000
6.000.000
Summe Kapitel 0730
19.500.000
15.000.000
Kapitel0740Titel–Nr.
Titelbezeichnung
Ansatz2023
Ansatz2024
Erläuterung
52108
Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs
0
5.000
68228
Zuschüsse zur Koordinierung, Vorbereitung und Umsetzung von Radverkehrsprojekten
3.500.000
3.495.000
68290
Zuschüsse an öffentliche Unternehmen aus zweckgebundenen Einnahmen
0
120.000
89115
Zuschuss zum Bau von Radschnellwegen
410.000
320.000
89116
Zuschüsse an die infraVelo zur Verbesserung der gesamtstädtischen Radwegeinfrastruktur
2.500.000
2.500.000
Summe Kapitel 0740
6.410.000
6.440.000
Summe Kapitel 0730+0740
24.605.000
21.440.000
Kapitel9810(SIWA) Titel-Nr.
Titelbezeichnung
Für denRadverkehrvorgeseheneMittel(Stand2023)
Für denRadverkehrvorgeseheneMittel(Stand2024)
Erläuterung
73030 bis 73042
Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr in den Bezirken
11.686.309
9.724.224
82034 und 84027
Zuwendungen an die GB infraVelo GmbH zur Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr (Teil I und II)
73.072.238
70.771.500
Voraussichtlich im Jahr 2024 Umwidmung der Mittel für Radverkehrsmaßnahmen im SIWA (84027) in Höhe von 30 Mio. € für die Durchführung der 3D-Seismik zur Vorbereitung der Umsetzung der Tiefen Geothermie. Zustimmung durch SIWA-Lenkungsgremium ist bereits erfolgt; HA-Vorlage ist nun im Umlauf.
Summe SIWA
84.758.547
80.495.724
Kapitel2707(SuL) Titel-Nr.
Titelbezeichnung
Ansatz2023
Ansatz2024
Erläuterung
52108
Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs
0
1.500.000
In 2023: Umsetzung von 1.305.000 + 600.000 per Deckungsfähigkeit aus 0730/52108 zur haushaltswirtschaftlichen Ausstattung des neuen Titels
72016
Verbesserung Infrastruktur Radverkehr
0
500.000
Summe Kapitel 2707
0
2.000.000
Tabelle 5: Zur Verfügung stehende Fördermittel in Programmen, die durch die Senatsverwaltung für die Radverkehrsförderung genutzt werden
Titelbezeichnung
2023
2024
2025
Erläuterung
Bundesprogramm Stadt und Land (Anteil Land Berlin)
10.209.718
6.675.356
8.064.812
Dem Land Berlin jährlich verfügbare Fördersumme
Bundesprogramm VV-Radschnellwege 2017-2030 (Anteil Land Berlin)
25.450.000
Dem Land Berlin überjährig verfügbare Gesamtfördersumme
GRW-Mittel (bewilligte Radverkehrs-Projekte)
2.845.609
3.918.337
1.350.000
Summe der im Rahmen von Radverkehrsprojekten bewilligten jährlichen Tranchen
Da die Beratungen zum #Nachtragshaushalt 2024/ 25 noch laufen, sind Aussagen über die Höhe der Ansätze für das #Haushaltsjahr 2025 aktuell noch nicht möglich.
Die Polizeiliche #Kriminalstatistik (PKS) liegt für das erfragte Jahr 2023 vor, jedoch nicht für das teilweise ebenfalls erfragte Jahr 2024. Um eine #Vergleichbarkeit der Zahlen zu ermöglichen, wurde darauf verzichtet, unterschiedliche Quellen zu nutzen, sodass im Folgenden auch die Daten für das Jahr 2023 mittels der polizeilichen #Eingangsstatistik (sog. #Verlaufsstatistik) Datawarehouse Führungsinformation (DWH FI) ermittelt wurden.
Frage 1: Weshalb wird der #SEV mit Bussen innerhalb Berlins u.a. über die #Rathausstraße in 12105 Berlin geleitet und nicht über den #Mariendorfer bzw. #Tempelhofer Damm? Antwort zu 1: Zur Festlegung der #Streckenführung des Schienenersatzverkehrs wird von der DB eine Route geplant und vom #Fachpersonal abgefahren. In die Festlegung der endgültigen Route fließen neben einer kurzen #Reisezeit für die Fahrgäste auch die #Befahrbarkeit der Route mit Bussen und auftretende #Baumaßnahmen ein. Dabei wird keine Bewertung durchgeführt, welche Route genommen werden würde, wenn ein einzelner Einflussfaktor nicht auftreten würde, maßgeblich ist stets eine Gesamtbetrachtung der Verbindung zwischen zwei Zugangsstellen des #Schienenpersonennahverkehrs (#SPNV), zwischen denen der #Bahnverkehr ersetzt werden soll.
Welche Maßnahmen wurden seit ihrer #Gründung von der #infraVelo GmbH durchgeführt und abgeschlossen? Bitte um tabellarische Auflistung (mit Angaben zum Projektbereich, zur Örtlichkeit, zu den Kosten, dem Jahr der Durch- führung und in welchem Bezirk die Maßnahmen durchgeführt wurden).
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung – nach Stellungnahme des Rats der Bürgermeister – auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine #Günther, den neuen #Radverkehrsplan des Landes Berlin verabschiedet. Der Radverkehrsplan wird gemäß Berliner #Mobilitätsgesetz als #Rechtsverordnung erlassen und wird nach seiner Veröffentlichung im #Amtsblatt in Kraft treten.
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine #Günther, den neuen #Radverkehrsplan des Landes Berlin samt dem #Radverkehrsnetz in erster Lesung behandelt und an den Rat der Bürgermeister (RdB) überwiesen. Nach Stellungnahme des RdB soll der Radverkehrsplan vom Senat als Rechtsverordnung beschlossen werden – er tritt nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt unmittelbar in Kraft.
Frage 1:
Wie ist der Verfahrensstand für die Erstellung der #Vorplanungsunterlagen für die neue #Straßenverbindung und
für die #Straßenbahnanlagen?
Frage 2:
Welches Ergebnis brachte die Prüfung der Vorplanung der Straßenbaumaßnahme durch den Auftraggeber?
Antwort zu 1 und 2:
Die Vorplanungsunterlage für die neue Straßenverbindung wurde im Juli 2019 zur Prüfung
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eingereicht. Davon unabhängig
wurde die Bearbeitung der Entwurfsplanung eingeleitet.
Die Vorplanung für den Neubau der Straßenbahnanlage soll im 1. Halbjahr 2020
fertiggestellt werden.
2
Frage 3:
Wann ist die Ausschreibung der Leistungsphasen 3-5 für die Straßenbahnmaßnahme erfolgt und wann sollen
die entsprechenden Unterlagen vorliegen?
Antwort zu 3:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt, dass die Leistungen der Leistungsphasen 3-7 der
Honorarrechnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegenwärtig (europaweit)
ausgeschrieben sind. Diese beinhalten u. a. die Genehmigungsplanung (Erarbeitung von #Planfeststellungsunterlagen) und die Ausführungsplanung. Es ist vorgesehen, dass die
Planungsleistungen bis Ende 2023 erbracht werden. Unabwägbarkeiten, z.B. innerhalb des
Planfeststellungsverfahrens, können auf den Planungszeitraum Einfluss nehmen.“
Frage 4:
Welche konkreten Schritte für die Vorplanung der Straßenbahnmaßnahme sind seit 17. Mai 2019 erfolgt?
Antwort zu 4:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt, dass im Rahmen der Vorplanung Pläne erarbeitet werden,
die eine #Grobtrassierung der Straßenbahntrasse sowie des umgebenden Straßenraums
beinhalten. Insbesondere im Bahnhofsbereich Mahlsdorf und für die #Radverkehrsinfrastruktur wurden auch auf Grundlage der Rückmeldungen aus den #Bürgerinformationsveranstaltungen entsprechende #Planungsvarianten untersucht. Der
Planungsprozess erfolgt in Abstimmung mit zu beteiligenden Behörden und Dritten.
Zudem wurde eine weitere öffentliche Informationsveranstaltung am 21.08.2019
durchgeführt.
Frage 5:
Liegt die Verkehrsuntersuchung für das Planvorhaben bereits vor bzw. wann wird diese der Fall sein?
Frage 6:
Welche Ergebnisse enthält die Verkehrsuntersuchung und wann wird diese veröffentlicht?
Antwort zu 5 und 6:
Der Auftrag für die „Verkehrsuntersuchung“ beinhaltet die Maßnahmen des Straßen- und
Straßenbahnneubaus und wurde durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz (SenUVK) beauftragt. Voraussetzung für entsprechende Ergebnisse ist die
bestätigte Vorplanung der Verkehrsanlagen. Eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen. Die
Ergebnisse fließen in diverse Fachgutachten (Lärm, Luftschadstoffe, etc.) sowie in die
originäre Objektplanung der Verkehrsanlagen ein.
Frage 7:
Welche Ergebnisse enthält die Umweltverträglichkeitsprüfung und wann wird diese veröffentlicht?
3
Antwort zu 7:
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbstständiger Teil des
Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Straßenverbindung – in diesem
Zusammenhang erfolgt die „Veröffentlichung“ im Zusammenhang mit der Auslegung der
Unterlagen.
Für die Straßenbahnmaßnahme wird ab der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) die
Vorprüfung zur Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Die
Vorprüfung und ggf. die UVP werden auch in diesem Fall Bestandteil der
Planfeststellungsunterlage, welche öffentlich ausliegen wird.
Frage 8:
Welche konkreten Abstimmungen zu den Auswirkungen der Gesamtmaßnahme auf die umliegenden
Wohngebietsstraßen wurden mit dem Bezirksamt mit welchem Ergebnis geführt?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt ist über die relevanten Ämter grundsätzlich in die Planung eingebunden.
Abstimmungen „zu den Auswirkungen der Gesamtmaßnahme auf die umliegenden
Wohngebietsstraßen“ können erst nach Vorliegen der „Verkehrsuntersuchungen“ diskutiert
werden.
Frage 9:
Welche Anwohnerhinweise haben zu welchen konkreten Veränderungen der Planung geführt?
Antwort zu 9:
Schwerpunkte bisher berücksichtigter Hinweise:
• Forderung einer Mittelinsel/Lichtsignalanlage zur Schulwegsicherung im Bereich der
Straße An der Schule
• Überprüfung der Gehwegbreiten im Bereich der Straße An der Schule vor der Schule
• Konkretisierung der vom Grunderwerb betroffenen Flächen für den Bereich Straße An
der Schule
• Prüfung der Geschwindigkeitsreduzierung
• Prüfung von Maßnahamen zur Vermeidung von Schleichverkehren
Eine detaillierte Übersicht zu den Anmerkungen und Fragen sowie Stellungnahmen und
deren weiteren Berücksichtigung im Planungsprozess, kann auf der Homepage der
SenUVK öffentlich eingesehen werden:
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/netzplanung/de/tram_ortskern
_mahlsdorf.shtml.
Frage 10:
Wie ist der Arbeitskreis zur Verkehrslösung Mahlsdorf derzeit konkret eingebunden und welche der o.g.
Unterlagen (Verkehrsuntersuchung, Vorplanung etc.) wurden ihm zur Verfügung gestellt?
4
Antwort zu 10:
Der bezirkliche Arbeitskreis wurde in einem eigenen Beteiligungsformat am 15.08.2019
eingebunden. Darüber hinaus waren die Teilnehmenden des Arbeitskreises in die
Bürgerbeteiligungsveranstaltungen am 23.04.2018, 11.09.2018 und 21.08.2019
eingeladen.
Auf der Homepage der SenUVK sind Unterlagen zum Verkehrskonzept Mahlsdorf öffentlich
zugänglich.
Frage 11:
Wie wird sichergestellt, dass die bestehenden Fahrradabstellanlagen erst abgebaut werden, wenn
entsprechende Ersatzkapazitäten (Fahrradparkhaus) realisiert wurden?
Antwort zu 11:
Das Fahrradparken bzw. die Bereitstellung von Fahrradabstellplätzen am Bahnhof
Mahlsdorf wird als Aufgabenfeld parallel zu den Verkehrsbaumaßnahmen in Mahlsdorf vom
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf und von der GB infraVelo GmbH planerisch bearbeitet.
Nach einer erfolgten Potential- und Bestandsanalyse erfolgen weitere Planungsschritte zur
Herstellung ausreichender Kapazitäten für das Fahrradparken. Hierzu werden verfügbare
Flächenpotenziale geprüft. Inwiefern der Bau eines Fahrradparkhauses oder ein
Lösungsansatz mit mehreren Flächenpotentialen weiterverfolgt wird, ist von mehreren
Randbedingungen abhängig. Diese Planung erfolgt als separater Prozess, der die
Realisierung der Straßen- und Straßenbahnbaumaßnahmen berücksichtigt.
Frage 12:
Wann ist die nächste Informationsveranstaltung geplant?
Antwort zu 12:
Im Rahmen der Entwurfsplanung der Straßenbahnanlage ist vorgesehen, die Öffentlichkeit
in ca. einem Jahr wieder zu informieren.
Berlin, den 20.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
welchen Grundlagen beruht die Schwerpunkt- bzw. Prioritätensetzung?
Antwort zu 1:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erhielt im April 2016 aufgrund des Einflusses neuer Rahmenbedingungen, wie das schnellere Bevölkerungswachstum, die Dynamik der Stadt-, Wirtschafts- sowie Tourismusentwicklung, neue prioritäre Themen wie Wohnungsbau und Flächenentwicklung, neue Schwerpunkte der Netzentwicklung, technische Innovationen und neue Zielvorgaben im Umweltbereich und deren Einfluss auf die Mobilitätsentwicklung den Auftrag, den Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr fortzuschreiben.
Strategisch und gesamtstädtisch wurden im Rahmen des „Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr“ alle Verkehrsträger betrachtet und ein den gesamtstädtisch verkehrlichen Notwendigkeiten angepasstes Maßnahmenpaket geschnürt. Hierbei wurden auch die Anforderungen des neuen Mobilitätsgesetzes Berlin umgesetzt.
Mittlerweile liegt ein formulierter Entwurf einschließlich des Leitbildes und des Zielekatalogs für die Gesamtstadt Berlin vor. Eine Senatsbefassung wird für 2018 angestrebt.
Hierauf aufbauend sind durch die Bezirke entsprechende bezirksbezogene Konkretisierungen zu erarbeiten.
Frage 2:
Wie wird die #Radverkehrsinfrastruktur in Kreuzberg weiterentwickelt bzw. ausgebaut? Bitte führen Sie alle Maßnahmen tabellarisch mit dem entsprechenden Zeitplan auf.
werden Bürgerinnen und Bürger an den Planungen beteiligt?
gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen dem Bezirk und Land?
Antwort zu 2:
Für die Radverkehrsinfrastrukturplanung sind die Bezirksämter zuständig. Die Anlagen in Kreuzberg werden in enger Zusammenarbeit zwischen dem bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Verkehrslenkung Berlin laufend weiterentwickelt und ausgebaut. Dazu finden mehrmals im Jahr gemeinsame Abstimmungsgespräche zu den zahlreichen in Planung oder im Bau befindlichen Maßnahmen und zu vielen anderen Radverkehrsinfrastrukturthemen statt. Insofern gibt es eine enge Zusammenarbeit, die derzeit allerdings durch den noch immer erheblichen Personalmangel und die durch die Vielzahl der Anfragen und Projekte bedingte Überlastung aller Beteiligten erschwert wird.
Eine tabelleraische Aufstellung über die derzeit in Bearbeitung befindlichen radverkehrsrelevanten Projekte liegt dem Bezirksamt aus diesen Gründen nicht vor.
Über Art und Umfang der Bürgerbeteiligung entscheidet im Einzelfall das Bezirksamt, ebenso über den zeitlichen Ablauf der einzelnen Maßnahmen, der naturgemäß von vielen Begleitumständen abhängt und nur schwer prognostizierbar ist.
Frage 3:
Welche Standorte für Fahrradabstellanlagen auf öffentlichen Flächen wurden von Seiten des Bezirkes an den Senat gemeldet?
und wie wird über neue Fahrradabstellanlagen entschieden?
Fahrradabstellanlagen auf, die in diesem Jahr errichtet wurden.
Welche für von vorgeschlagen und wie wurden diese in die Planungen integriert?
viele Bürgerinnen und Bürger aus Kreuzberg haben mögliche Standorte gemeldet?
Antwort zu 3:
Auf den Aufruf der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) im Januar 2018, geeignete Standorte für Fahrradabstellanlagen per E-Mail vozuschlagen, reichten die Initiative Volksentscheid Fahrrad und ca. 70 Bürgerinnen und Bürger ca. 240 Standortvorschläge für Fahrradabstellanlagen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ein.
Inwiefern es sich um Bürgerinnnen und Bürger aus Kreuzberg handelt, die die Standortvorschläge einreichten, ist nicht bekannt.
Die Standortvorschläge gingen in sehr unterschiedlicher Form bei der SenUVK ein und werden derzeit im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg noch ausgewertet und abgearbeitet. Die Bürgerinnen und Bürger favorisieren Standorte für Fahrradabstellanlagen an Haltestellen von S- und U-Bahn, Regionalbahn, Bus, Tram, an Einzelhandelseinrichtungen, Schulen, Kitas,- Jugend- und Freizeiteinrichtungen sowie an ihren Wohnorten.
Im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wird geprüft, ob und wenn ja wie sich die vorgeschlagenen Standorte unter anderem in Planungen zu Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen integrieren lassen. Schwerpunkt des Bezirksamtes bei der Verbesserung des Fahrradparkens im Jahr 2018 lag auf Stellflächen an Kita- und Schulstandorten bzw. in deren unmittelbaren Zugangsbereichen.
Frage 4:
Wie bewertet und fördert der Senat die Entwicklung eines Verkehrskonzepts des Bezirkes für die „Südliche Luisenstadt“ und wie werden das Bürgerbeteiligungsverfahren und die Umsetzungsmaßnahmen vom Senat gefördert?
Antwort zu 4:
Der Senat unterstützt die Entwicklung eines Verkehrskonzeptes des Bezirkes für die
„Südliche Luisenstadt“. Ein Bürgerbeteiligungsverfahren zur Umsetzung von Maßnahmen wird seitens des Senats begrüßt. Die Förderung von Umsetzungsmaßnahmen z.B. hinsichtlich der Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs seitens des Senats ist durchaus möglich und muss geprüft werden.
Frage 5:
Welche Maßnahmen und Prioritäten sieht das Verkehrskonzept „Südliche Luisenstadt“ für die Oranienstraße
vor? Frage 6:
Welche Pläne gibt es für den Radweg an der Oranienstraße neu zu gestalten, da der Bedarf wächst bzw. der aktuelle Fahrradweg in einem sehr schlechten Zustand ist? Welche Maßnahmen und Prioritäten sieht das Verkehrskonzept „Südliche Luisenstadt“ für den Bereich rund um die Markthalle IX vor?
Antwort zu 5 und zu 6:
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt dazu mit:
„Für den Bereich Oranienstraße zwischen Moritzplatz und Görlitzer Bahnhof ist im Verkehrskonzept derzeit ein Einbau eines Multifunktionsstreifens im derzeitigen Seitenstreifen vorgesehen. Dieser soll für Liefervorgänge, Querungshilfen und Aufenthaltsmöglichkeiten genutzt werden. Auf der Fahrbahn wird ein nicht angeordneter grüner Belag als Streifen zur Achtsamkeit für den Radverkehr vorgeschlagen. Bei Bedarf können Schemaskizzen zugeschickt werden.
Im Bereich rund um die Markthalle IX sind keine wesentlichen Änderungen im Verkehrskonzept Luisenstadt vorgesehen, weil der Bereich hoch komplex ist und jeder Eingriff wieder Probleme nach sich ziehen würde. Wir haben uns dazu verständigt, zunächst die derzeitige uneinheitliche Beschilderung der Ladezonen als Vorschlag zu vereinheitlichen. Des Weiteren sollen zusätzliche Fahrradabstellanlagen geschaffen
werden. Zur Milderung der Probleme wird ferner auf die zukünftige Parkraumbewirtschaftung gesetzt.“
Die Sanierung und Neugestaltung des Radwegs in der Oranienstraße zwischen Lindenstraße und Moritzplatz wird sich wegen des großen Umfangs über mehrere Jahre hinziehen. Den Anfang soll der Abschnitt auf der Nordseite zwischen Axel-Springer-Straße und Alter Jakobstraße machen, für dessen Erneuerung, Verlegung und Verbreiterung die Mittel dem Bezirksamt bereits bewilligt sind und der bis 2019 fertiggestellt werden soll.
Frage 7:
Welche Unfallschwerpunkte gibt es in Kreuzberg und welche Planungen gibt es, um diese Schwerpunkte zu entschärfen?
Antwort zu 7:
Die häufigsten Unfallschwerpunkte im Ortsteil Kreuzberg, die sich aus der Definition der Unfallkommission ergeben, sind der beiliegenden Excel-Tabelle zu entnehmen. Eine Gesamtübersicht der Unfallhäufigkeiten kann bei der Verkehrslenkung Berlin erfragt werden. Die ergriffenen und geplanten Maßnahmen lassen sich in dem kurzfristigen Zeitrahmen einer Schriftlichen Anfrage nicht umfänglich darstellen.
Mögliche Maßnahmen der Unfallkommission sind:
Umbau- und Neubau von Lichtsignalanlagen (z. B. Blücherstraße / Brachvogelstraße – Mittenwalder Straße, Yorckstraße / Karzbachstraße), Änderungen von Radfahrerführungen (z. b. Moritzplatz, Blücherstraße vor Zossener Straße), Bau von Gehwegvorstreckungen, um Sichtbehinderungen zu verbessern. Auch außerhalb der beschlossenen Maßnahmen werden Verbesserungen an Unfallhäufungsstellen vorgenommen, z. B. die Markierung von Radfahrstreifen auf der Gitschiner Straße und die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf größten Teilen der Oranienstraße.
Berlin, den 11.09.2018 In Vertretung
Stefan Tidow Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
UK Berlin 2017 –
2014 – 2016
Rangliste UHS
Anzahl der Vorgänge
Anzahl der aktiven Beteiligten
Bezirk
U (insgesamt)
darunter U (P)
darunter U (SP) HUT
HUT (Anzahl)
Unfallkosten in Euro
(Preisstand: BASt 2009)
Zu Fuß Gehende (Fg) Rad Fahrende (Rf)
Kinder (unter 15 J)
Junge Kfz-Führer (18-24 J) Alte Menschen (³ 65 J)
Rangfolge
(nach Spalten 5, 6 u. 9)
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
KB
MORITZPLATZ gesamt
140
59
3
2
34
2.959.610
2
67
1
33
5
6
KB
GITSCHINER STR. / PRINZENSTR.
263
58
4
2
110
3.849.980
12
19
4
82
17
7
KB
MEHRINGDAMM / TEMPELHOFER UFER
/HALLESCHES UFER/ WILHELMSTR. (MEHRINGBRÜCKE)
325
53
7
6
166
3.977.350
5
34
0
84
31
11
KB
KATZBACHSTR. / YORCKSTR.
184
51
5
2
131
3.034.840
3
8
2
51
19
12
KB
ADMIRALSTR. / KOTTBUSSER STR. / REICHENBERGER STR. / SKALITZER STR. / ADALBERTST
394
42
1
6
228
4.016.860
18
39
6
110
19
22
KB
MANTEUFFELSTR. / ORANIENSTR. / SKALITZER STR. / WIENER STR.
150
40
7
6
72
2.398.050
9
27
0
46
8
24
KB
GNEISENAUSTR. / MEHRINGDAMM / YORCKSTR.
303
36
4
6
164
3.196.350
7
18
2
80
32
38
KB
BEVERNSTR. / OBERBAUMSTR. / OPPELNER STR. / SCHLESISCHE STR. / SKALITZER STR.
/
1033
35
4
2
519
7.776.250
5
27
0
122
80
42
KB
BLÜCHERSTR. / ZOSSENER STR.
200
34
3
2
97
2.476.040
3
29
0
52
18
47
KB
BLÜCHERSTR. / BRACHVOGELSTR. / MITTENWALDER STR.
90
29
4
3
39
1.597.200
3
18
0
22
13
72
KB
BLÜCHERSTR. / MEHRINGDAMM / OBENTRAUTSTR.
273
26
3
6
138
2.655.150
4
24
0
55
25
86
KB
LAUSITZER STR. / SKALITZER STR. / LAUSITZER PLATZ
80
21
1
2
32
1.252.580
2
18
1
22
6
143
KB
BERGMANNSTR. / KREUZBERGSTR. / MEHRINGDAMM
182
20
2
6
126
1.861.010
2
14
1
38
22
150
KB
DUDENSTR. / MEHRINGDAMM / TEMPELHOFER DAMM / PLATZ DER LUFTBRÜCKE
128
19
1
6
65
1.493.870
1
11
2
33
9
172
KB
BOELCKESTR. / DUDENSTR. / KATZBACHSTR.
76
18
4
6
46
1.112.980
1
14
1
20
14
178
KB
GITSCHINER STR. / WATERLOO-UFER / ZOSSENER STR. / LINDENSTR./ ZOSSENER BRÜCKE
202
18
1
6
122
2.286.310
1
12
0
47
14
189
Örtlichkeit
UK Berlin 2017 –
2014 – 2016
Rangliste UHS
Anzahl der Vorgänge
Anzahl der aktiven Beteiligten
Bezirk
U (insgesamt)
darunter U (P)
darunter U (SP) HUT
HUT (Anzahl)
Unfallkosten in Euro
(Preisstand: BASt 2009)
Zu Fuß Gehende (Fg) Rad Fahrende (Rf)
Kinder (unter 15 J)
Junge Kfz-Führer (18-24 J) Alte Menschen (³ 65 J)
Rangfolge
(nach Spalten 5, 6 u. 9)
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
KB
HASENHEIDE / LILIENTHALSTR. / SÜDSTERN
62
17
4
6
36
989.450
2
13
0
14
3
198
KB
MÖCKERNSTR. / YORCKSTR.
86
17
2
6
44
1.140.890
2
10
0
20
7
207
KB
FRAENKELUFER / KOHLFURTER STR. / KOTTBUSSER STR. / MARIANNENSTR. / PAUL-LINCKE-U