23.03.2026
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Nach Nr. IV VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO sind #Straßenverkehrsbehörden, #Straßenbaubehörden und #Polizei gehalten, #Radverkehrsanlagen regelmäßig auf #Zweckmäßigkeit und #Zustand zu überprüfen und ggf. Maßnahmen anzuregen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Zuständigkeitsstruktur
Frage 1:
Welche #Behörden sind in Berlin jeweils zuständig für
- die #Kontrolle des baulichen Zustands von Radverkehrsanlagen (z. B. Hochbordradwege), b) die Kontrolle markierter Radverkehrsanlagen (Radfahrstreifen, Schutzstreifen),
c) die Überwachung von Verkehrssicherheit und Benutzbarkeit insgesamt?
Frage 2:
Wie verteilen sich diese Zuständigkeiten zwischen a) Senatsverwaltung (z. B. Hauptstraßennetz),
- Bezirken,
- Polizei Berlin?