Straßenverkehr: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h auf Berliner Straßen, aus Senat

05.03.2024

Frage 1:

Auf wie vielen #Straßen in Berlin existiert eine #Geschwindigkeitsbegrenzung auf #10 km/ h und welche Straßen sind dies? (Bitte darstellen unter Nennung der Straße und dem jeweiligen Bezirk)

Frage 3:

Aus welchen #Gründen unterliegen die unter 1 abgefragten Straßen der jeweiligen Geschwindigkeitsbeschränkung und seit wann existiert diese jeweils?

Antwort zu 1 und 3:

Die Fragen 1 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bezirksämter haben folgendes zurückgemeldet:

Bezirksa mtStraßen mit Geschwindigkeitsbegrenzung  auf 10 km/ hGründe für die Geschwindigkeitsbeschrä nkung  der Straßen
MitteGroße Präsidentenstraße Koppenplatz Kleine Auguststraße Gipsstraße Steinstraße Rückerstraße, Zufahrtstraße zum GroßmarktDer genaue Hintergrund der Tempo- 10-Regelung in Straße 1. Spiegelstrich (Große Präsidentenstraße) durch die Archivierung der Vorgänge derzeit nicht ermittelt werden. Das Verkehrsschild ist seit mindestens 1998 aktenkundig und regelt vorrangig Straßenbahnverkehr. Die Tempo-10-Zonen in den Straßen 2. bis 6. Spiegelstrich wurden im Jahr 2012* zum Schutz von zu Fuß Gehenden im Bereich von Grundschulen bzw. großen Kindergärten angeordnet, deren außergewöhnlich schmale Gehwege nicht ausreichen, um den gesamten Fußverkehr aufzunehmen. Der genaue Hintergrund der Tempo-10- Regelung in Straße 7. Spiegelstrich (Zufahrtstraße zum Großmarkt) konnte derzeit nicht ermittelt werden. Das Verkehrsschild ist seit den 1970er Jahren aktenkundig und regelt den Verkehr auf einem Privatgrundstück.
NeuköllnWaßmannsdorfer Chaussee im Abschnitt von Landesgrenze bis Rhodeländerweg (seit 2015) Neuköllnische Allee im KreuzungsbereichEine Herabsetzung der Geschwindigkeiten erfolgte auf Grundlage des § 45 Abs. 2 StVO. In allen genannten Straßenabschnitten bestanden und bestehen nach wie vor akute bzw. erhebliche bauliche Mängel in der Fahrbahn. Beispiele hierfür sind Schlaglöcher, erhebliche
 Haberstraße (seit Ende 2022) Planetenstraße komplett zwischen Neuköllnische Allee und Sonnenallee (seit 2013)Saalestraße im Abschnitt von Niemetzstraße bis Sonnenallee (seit 2017)Unebenheiten und großflächige Netzbildungen in der Fahrbahndecke, die jederzeit aufbrechen können und zu einer Gefahrenstelle in Form von Schlaglöchern führen können. Die Verminderung der Geschwindigkeit soll unter anderem dazu führen, dass die Schäden am Straßenkörper nicht noch größer werden, so dass unter ungünstigen Umständen großflächige Absperrungen von Teilen der Fahrbahn erfolgen müssten. Der Fahrzeugverkehr, insbesondere Fahrräder, Mopeds, Motorräder, soll vor Unfällen geschützt werden. Mögliche lose Bestandteile der Fahrbahn sind bei herabgesetzten Geschwindigkeiten rechtzeitig und besser von dem Verkehrsteilnehmer*innen zu erkennen. Eine Herabsetzung der Geschwindigkeit wird zudem veranlasst, wenn sich das Schadensbild über die ganze Fahrbahn darstellt bzw. sehr häufig in kurzen Abschnitten auftritt.
PankowHauptstraße zwischen Friedrich-Engels-Straße und Schönhauser Straße in Berlin-Rosenthal. (seit 20.02.2023)Friedrich-Engels-Straße zwischen Nordendstraße und Hauptstraße in Berlin- Rosenthal. (seit 18.07.2019)Aus Gründen der Verkehrssicherheit war hier eine Herabsetzung der Geschwindigkeit geboten.
Reinickendorf–     Industriebahn (vormals „ Zur Lübarser Bahn“ )Die Anordnung erfolgte aufgrund des schlechten Fahrbahnzustandes (Gefahrenabwehr). Wann die Abordnung erfolgte, kann im Straßen- und Grünflächenamtes des
  Bezirksamtes Reinickendorf nicht mehr nachvollzogen werden.
SpandauBuchwaldzeile (Unbefestigter Teilabschnitt)Nebenstraßen in Weststaaken (westlich des Nennhauser Damms, rund um Torweg und Isenburger Weg)Die Begrenzung auf 10 km/ h liegt ausschließlich in Straßenabschnitten vor, in denen akute straßenbauliche Mängel, bzw. fehlende Befestigungen dies aus Sicherheitsgründen notwendig machen. Eine dauerhafte Beschilderung oder Tempo 10- Zonenausweisung wäre verkehrsrechtlich unzulässig.
Treptow- KöpenickSeitens der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde wurde auf keiner Straße im Bezirk Treptow-Köpenick das Verkehrszeichen 274-10 StVO (Tempo 10) nach § 45 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 9 StVO angeordnet. Auch durch den Straßenbaulastträger wurde keine Anordnung nach § 45 Abs. 2 StVO getroffen. Es ist dem Bezirksamt bekannt, dass auf der Behelfsbrücke der Langen Brücke eine Geschwindigkeitsbegrenzung 10 km/ h existiert.

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,

Klimaschutz und Umwelt hat temporär Tempo 10 im Straßenzug Alt-Kaulsdorf – Alt-Mahlsdorf sowie in der Eisenacher Straße im Interesse der Verkehrssicherheit angeordnet. Beide Straßen befinden sich in Marzahn-Hellersdorf. Im Übrigen erfolgten keine Rückmeldungen bzw. war den Bezirken eine Beantwortung nicht möglich.

Frage 2:

Aus welchen Gründen werden in der Regel derartige #Herabsetzungen der erlaubten Höchstgeschwindigkeiten verhängt?

Antwort zu 2:

Derartige Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen auf der Grundlage des § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 9 #Straßenverkehrs-Ordnung (#StVO) nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist und auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine konkrete #Gefahrenlage besteht. Eine Herabsetzung der Geschwindigkeiten kann auch auf Grundlage des § 45 Abs. 2 StVO durch die #Straßenbaubehörde erfolgen, wenn akute bzw. erhebliche bauliche #Mängel in der Fahrbahn existieren bzw. verhindert werden sollen.

Frage 4:

Aus welchem Grund unterliegt die Neuköllnische Allee im Bereich zwischen Kreuzung Haberstraße und Grenzallee einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/ h?

Frage 5:

Im unter 4 beschriebenen Straßenabschnitt ist zusätzlich zur Beschilderung der max. erlaubten Geschwindigkeit das Schild „ Straßenschäden“ angebracht. Welche Straßenschäden finden sich konkret in diesem Bereich, die das Herabsetzen auf diese Geschwindigkeit rechtfertigen?

Antworten zu Frage 4 und 5:

Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bezirksamt Neukölln von Berlin antwortete wie folgt:

„ Die Fahrbahn in der Neuköllnischen Allee besteht teilweise aus #Großpflaster, welches mit   einer #Asphaltdeckschicht überzögen ist (im Schnitt 3-6 cm). Diese Konstruktion ist nicht dafür ausgelegt und geeignet, den Zuwachs an Verkehr aufgrund der Umleitung bzgl. des Ausbaus der Bundesautobahn aufzunehmen. So hat die #Fahrbahndecke mittlerweile erhebliche Schäden aufzuweisen, infolgedessen im Kreuzungsbereich Haberstraße eine Reduzierung auf 10 km/ h notwendig war.“

Berlin, den 29.02.2024 In Vertretung

Dr. Claudia Elif Stutz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de