Frage 1: Wie ist der Stand des Plangenehmigungsverfahrens des Kehrgleises für die #Tram am #Blockdammweg? Wenn die #Genehmigung noch nicht erteilt ist, welche Voraussetzungen für eine Genehmigung sind noch zu erfüllen? Antwort zu 1: Die #Plangenehmigung wurde noch nicht erteilt. Von den Naturschutzbehörden wurden kurzfristig weitere klarstellende Angaben zu den geplanten Eingriffen in #Natur und #Landschaft verlangt. Eine entsprechende #Aufklärung und #Rückäußerung erfolgt durch die Vorhabenträgerin (BVG).
Der Südteil der #Edisonstraße ist zu einer Schlammlandschaft geworden. Mit seinen vielen rotweißen Kunststoffbarrieren sieht der #Sterndamm wie ein Playmobil-Alptraum aus. #Straßen und #Straßenbahnstrecken sind gesperrt. Autos stehen im #Stau, wie auch die Busse des #Schienenersatzverkehrs. Wer in #Schöneweide unterwegs ist, hat den Eindruck, dass der gesamte Stadtteil im Südosten Berlins eine #Großbaustelle ist – schon seit vielen Monaten. Nun luden die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) die Anwohner ein, um sie zu informieren, wie lange es noch dauert. So viel steht fest: Weiterhin ist Geduld gefragt.
Die #Bauarbeiten an der „#Verkehrslösung#Schöneweide“ gehen in eine weitere Bauphase. Am Mittwoch, den 08. November 2023 ist der #Sterndamm von 08:00 Uhr bis ca. 14:00 Uhr in beiden Richtungen zwischen #Michael-Brückner-Straße und #Südostallee für den Kfz-Verkehr #gesperrt. Im Anschluss ist die #Eisenbahnunterführung Sterndamm bis Mitte 2024 Richtung #Johannisthal für den Kfz-Verkehr gesperrt. Von der Südostallee kommend ist das Linksabbiegen in den Sterndamm Richtung B96a Michael-Brückner-Straße ebenfalls nicht möglich.
Umleitungen über die Rixdorfer Straße sind ausgeschildert.
Am morgigen Samstag, dem 4. November, schicken die #Dampflokfreunde Berlin ihre #Dampflok und den nostalgischen #Personenzug aus Großvaters Zeiten auf eine #Stadtrundfahrt der besonderen Art.
„Geschichte(n) auf der #Ringbahn“ erzählt der #Stadtführer über kleine und große Sehenswürdigkeiten an der #Ringbahn-Strecke und unterhält die Fahrgäste mit Anekdoten von Berlin und seiner Eisenbahn.
Frage 1: Wann wurde durch wen beschlossen, die #Sanierungsarbeiten am bei einem Brand im Dezember 2016 beschädigten #Fußgängertunnel am #S-Bahnhof #Schöneweide abzubrechen, und was war der Grund dafür? Antwort zu 1: Im Januar 2021 wurde durch die damalige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entschieden, angesichts der fortgeschrittenen Planungen zur Umgestaltung des Kreuzungsbereiches am S-Bahnhof Schöneweide die #Instandsetzung des Fußgängertunnels nicht weiter zu verfolgen. Mit dem #Planfeststellungsbeschluss für die „#Verkehrslösung Schöneweide von der #Schnellerstraße bis #Sterndamm/Südostallee“ vom 26.08.2021 wurde wie erwartet auch die Einrichtung einer #Fußgängerfurt in Höhe des Fußgängertunnels (#FGT) zur #barrierefreien#Überquerung der Schnellerstraße festgesetzt und die Funktion eines Fußgängertunnels somit hinfällig.
Frage 1: In welchen Abschnitten führt der in diesem Jahr neu in Betrieb genommene #Streckenabschnitt der Tram-Linien #M17 und #61 an #Wohnbebauung entlang? Antwort zu 1: Wohnbebauung entlang der Neubaustrecke findet sich an der #Wilhelm-Hoff-Straße, der #Newtonstraße, der #Konrad-Zuse-Straße, der #Hermann-Dorner-Allee sowie am #Groß-Berliner Damm und am #Sterndamm. Frage 2: Welche Erkenntnisse haben Senat oder BVG zur #Lärmentwicklung auf diesen Abschnitten, insbesondere im Bereich zwischen den Haltestellen #Landschaftspark Johannisthal und #Karl-Ziegler-Straße?
Frage 1: Laut eines Planfeststellungsbeschlusses soll am südlichen Knotenpunktarm in der #Michael-Brückner-Straße eine sichere und bequeme, direkte, #ebenerdige und #barrierefreie#Querungsmöglichkeit geschaffen werden. Aus diesem Grund ist die #Sanierung des #Fußgängertunnels nicht mehr vorgesehen. Wurde vor diesem Hintergrund bereits geprüft, ob die #Fußgängerunterführung ggf. einer anderen Nutzung zugeführt werden kann? Welche alternativen Nutzungen werden bisher geprüft? Mit welchem Ergebnis? Antwort zu 1: Gemäß Planfeststellungsbeschluss für die „#Verkehrslösung #Schöneweide von #Schnellerstraße bis #Sterndamm / #Südostallee“ vom 26.08.2021 mit der neuen #Straßenbahnführung in Verlängerung der #Brückenstraße am Knotenpunkt mit der B 96 a wird beim Umbau der #Lichtzeichenanlage die bisher fehlende 4. Fußgängerfurt errichtet und barrierefrei hergestellt. Somit hat die Fußgängerunterquerung aus verkehrlicher Sicht keinerlei Funktion mehr. Es wurde die Nutzung als #Fahrradabstelleinrichtung geprüft, s. Antwort auf Frage 2. Frage 2: Wurde bereits die baulich-technische Eignung der Tunnelanlage für eine zukünftige Nutzung als Fahrradabstelleinrichtung untersucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann soll dies erfolgen? Frage 3: Sind dahingehend mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick bereits Abstimmungsgespräche erfolgt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2 Antwort zu 2 und 3: Ja, im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz prüfte die GB infraVelo GmbH, ob eine Nachnutzung des Fußgängertunnels Schöneweide als gesicherte Fahrradabstellanlage (Fahrradparkhaus) unter Berücksichtigung der gewinnbaren Fahrradabstellplätze und wirtschaftlicher Gesichtspunkte sinnvoll realisierbar wäre. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass aufgrund der Tunnelbreite und -höhe 128 Stellplätze errichtet werden könnten. Hingegen stünden beim ebenerdigen Verschließen der Tunnelzugänge beidseitig der Michael-Brückner-Straße allein im Bereich der vorhandenen Tunnelüberdachungen insgesamt rd. 350 Stellplätze zur Verfügung. Das Sicherheitsgefühl in der Fußgängerunterführung ist durch die schlechte Einsehbarkeit negativ beeinträchtigt. Eine notwendige Zugangssperre würde die Einsehbarkeit zusätzlich verschlechtern. Die dauerhafte Besetzung mit Servicepersonal rund um die Uhr ist aufgrund der geringen Kapazität wirtschaftlich nicht vertretbar. Ferner ist die Tiefenlage für die Nutzung als Fahrradparkhaus negativ zu bewerten. Fahrräder müssten über eine neu herzustellende Rampe geschoben werden, wobei aufgrund der erheblichen Längsneigung der Rampe die Nutzung von Lasten- und Spezialrädern nahezu ausgeschlossen wäre. Die vorhandenen Aufzüge stellen bedingt durch die geringen Abmessungen keine sinnvolle alternative Zuwegung dar. Das Bezirksamt hat zudem mitgeteilt, dass es weder über die fachlichen, die personellen und finanziellen Ressourcen verfügt, dieses Tunnelbauwerk zu unterhalten oder einer anderen Zweckbestimmung zuzuführen. Zudem ließe es sich nicht in die gemeinsam mit dem Senat und der Deutschen Bahn vorgesehenen Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen am Bahnhof Schöneweide integrieren und stellt schon in der heutigen Form ein großes städtebauliches Konfliktpotenzial dar. Frage 4: Welche rechtlichen Grundlagen müssten herangezogen werden, um eine Sondernutzung des Fußgängertunnels am Bahnhof Schöneweide zu ermöglichen? Frage 5: Wurde die unterirdische Verkehrsfläche der Anlage bereits entwidmet, um eine alternative Nutzung rechtssicher zu ermöglichen? Wenn nein, wann soll dies erfolgen? Frage 7: Welche Bemühungen gab es, für eine geänderte Nutzung einen Verantwortlichen Betreiber zu finden? Antwort zu 4, 5 und 7: Einschlägige Erfahrungen u.a. der Berliner Verkehrs-Betriebe (BVG) bei der Vermarktung unterirdischer Flächen haben gezeigt, dass an Flächen ohne eine direkte Anbindung an ein unterflächiges Verkehrsmittel und ausreichende Publikumsfrequentierung kein Interesse besteht. Seitens der Senatsverwaltung und des Bezirkes werden auf Grund der fehlenden verkehrlichen Funktionen, der nachteiligen städtebaulichen und denkmalschutzgerechten Integration in die Bahnhofs- und Vorplatzgestaltungen neben den bereits benannten Nachteilen für ein objektives und subjektives Sicherheitsgefühl sowie der Fragen von Sanierungs-, Instandhaltungs- und Betriebskosten sowie rechtlichen Unwägbarkeiten und Hürden für eine 3 private Nachnutzung durch Dritte diesbezüglich keine Anstrengungen bzw. Initiativen unternommen. Senatsverwaltung und Bezirk gehen daher einvernehmlich von einem Rückbau und einer Verfüllung des Fußgängertunnels als wirtschaftlich und stadtverträglich günstigste Lösung aus. Frage 6: Wurde für den Umbau bereits ein Bauantrag nach der Berliner Bauverordnung bei der bezirklichen Bauaufsichtsbehörde gestellt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 6: Nein, siehe Antwort zu Frage 2. Frage 8: Gibt es seitens der Senatsverwaltung Überlegungen, den zuständigen Bezirk, im Rahmen der bezirklichen Tourismusförderung, mit Mitteln zu unterstützen, den Tunnel als kulturelles und touristisches Aushängeschild unter dem Motto „Dit is Berlin!“ auszuweisen? Antwort zu 8: Aus den vorgenannten Gründe gibt es seitens des Senats keine Überlegungen zur Förderung, auch sieht der Senat keine Möglichkeiten einer Weisung gegenüber dem Bezirk. Diese wäre fachlich und wirtschaftlich nicht zu begründen, zumal die fachlich zuständigen Bereiche des Bezirkes eine solche Idee nicht in Betracht ziehen. Berlin, den 22.11.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Am #Groß-Berliner Damm sieht es aus, als wenn die #Straßenbahn schon nächste Woche fahren könnte. Die Gleise liegen, die Oberleitungsmasten stehen, an den Haltestellen fehlt noch das Glas in den Wartehäuschen. Elf Monate nach #Baubeginn sind die Arbeiten an der neuen Strecke von #Schöneweide nach Adlershof weit gediehen. Der erste #Spatenstich war am 18. Mai 2020. Doch die Eröffnung ist erst für Ende Oktober dieses Jahres geplant.
Die Streckenverlängerung der Linie #M17 ist 2,7 Kilometer lang und kostet 40 Millionen Euro, sie verbindet die beiden wichtigen S-Bahnhöfe Schöneweide und Adlershof. Die zweigleisige, begrünte Neubaustrecke schließt an der heutigen Endhaltestelle #Karl-Ziegler-Straße in der #Wissenschaftsstadt (#Wista) Adlershof an und führt dann über den Mittelstreifen des Groß-Berliner Damms nach Schöneweide.
Hier, am S-Bahnhof, fädelt sich die neue Strecke in das bestehende Netz ein. Die Kreuzung am #Sterndamm ist seit Monaten eine einzige Baustelle, Autos stehen im Stau.
12.700 Fahrgäste erwartet die BVG auf der neuen Strecke, erstmals kommt mit der M17 eine Metrotram in den Wissenschaftsstandort, zudem sollen hier die Linien #61 und #63 …
Frage 1:
Wer hat den am 30. Juni übergebenen sogenannten #Pop-Up-Radweg auf dem #Adlergestell zwischen #Sterndamm und #Rudower Chaussee (Bezirk Treptow-Köpenick) in Auftrag gegeben?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat die Anordnung einer temporären geschützten
Radverkehrsanlage bei der Abteilung VI (Verkehrsmanagement) der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beantragt.
Frage 2:
Wann erfolgte durch wen die entsprechende Anordnung und mit welcher rechtlichen und fachlichen
Begründung?
Antwort zu 2:
Der temporäre geschützte Radfahrstreifen wurde am 25.06.2020 von der Abteilung VI der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angeordnet. In Teilen der
Michael-Brückner-Straße und des Adlergestells sind keine Radverkehrsanlagen
2
vorhanden, ansonsten war in Fahrtrichtung Süden nur ein schmaler gemeinsamer Gehund Radweg vorhanden, der nicht den Anforderungen an Radverkehrsanlagen entspricht.
Im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs war es erforderlich, kurzfristig eine
Verbesserung herbeizuführen. Die Anordnung erfolgte gem. § 45 Abs. 1 der
Straßenverkehrs-Ordnung.
Frage 3:
Gab es Voruntersuchungen, wie viele Radfahrer und Fußgänger bisher den gemeinsamen Rad- und
Fußweg in diesem Bereich genutzt haben? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3:
Der Bezirk Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
„Nein. Im Vorfeld der Einrichtung dieses sogenannten Pop-Up-Radweges gab es keine
Voruntersuchungen im Sinne einer Verkehrszählung.“
Die Michael-Brückner-Straße und das Adlergestell sind stark befahrene Ein- und
Ausfahrtsstraßen, die durch ihre direkte Verbindung von der Lage her auch eine attraktive
Verbindung für den Radverkehr darstellen. Es ist daher notwendig, hier angemessene
Radverkehrsanlagen zu schaffen, unabhängig von dem derzeit vorhandenen
Radverkehrsaufkommen.
Frage 4:
Gab es Untersuchungen, ob die verbleibenden zwei Fahrspuren auch in Spitzenzeiten für den motorisierten
Verkehr ausreichen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Eine Untersuchung wurde nicht durchgeführt. Die Leistungsfähigkeit von Straßen bemisst
sich regelmäßig an den Knotenpunkten. An diesen wurden im Wesentlichen keine
Veränderungen durchgeführt. Auf der Strecke dazwischen sind zwei Fahrstreifen
ausreichend. Dies hat sich auch bereits für den Bereich südlich der Rudower Chaussee
herausgestellt.
Die Einrichtung des Radfahrstreifens geht zudem auf das Planfeststellungsverfahren zur
A 113 zurück. Mit dem Bau dieses Autobahnabschnittes wurde ein wesentlicher Teil des
Kraftfahrzeugverkehrs von der B 96a auf die Autobahn verlagert.
Frage 5:
Kommt es in Spitzenzeiten, zum Beispiel am Knoten Adlergestell/Rudower Chaussee, jetzt zum Rückstau?
Antwort zu 5:
Die geschützte Radverkehrsanlage endet vor dem Stauraum der Lichtzeichenanlage
Adlergestell / Dörpfeldstraße – Rudower Chaussee. Dadurch wurde die Leistungsfähigkeit
durch die Radverkehrsanlage nicht beeinträchtigt.
3
Frage 6:
Was hat die Einrichtung des Radwegs gekostet, wer hat das finanziert? Wurden dafür auch Mittel aus der
Straßenunterhaltung des Bezirks Treptow-Köpenick eingesetzt? Wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort zu Frage 6:
Die Einrichtung der temporären Radverkehrsanlage hat Kosten in Höhe von 40 T€
verursacht.
Die Finanzierung erfolgte durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz.
Frage 7:
Welche Folgekosten entstehen, zum Beispiel für die Miete der Absperrbaken?
Antwort zu Frage 7:
Die Vorhaltekosten für die bestehende Verkehrssicherung belaufen sich auf 65,- € pro
Tag.
Frage 8:
Wann wird der Pop-Up-Radweg wieder abgebaut, da es sich ja um eine temporäre Einrichtung handeln soll?
Antwort zu 8:
Die erteilte straßenverkehrsbehördliche Anordnung gilt vorläufig bis zum 31.12.2020. Ob
die Anordnung verlängert, in eine dauerhafte Anordnung überführt oder aufgehoben wird,
ist zu gegebener Zeit zu prüfen. Grundsätzlich wird eine Überführung der temporären
Radfahrstreifen in dauerhafte Radverkehrsanlagen angestrebt.
Berlin, den 20.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die Berliner Verkehrsbetriebe starten nun, wie angekündigt, mit der ersten Bauphase für die #Straßenbahnneubaustrecke#Adlershof II. In #Schöneweide wird der #Sterndamm zwischen S Schöneweide und Südostallee komplett erneuert und für den Neubau vorbereitet. In den ersten Wochen, ab dem 08. Juni 2020 werden unter anderem alle Fahrbahnen mit Gleisanlagen, Fahrleitungen sowie Straßenbefestigungen der BVG komplett aus- und/oder zurückgebaut, um Baufreiheit zu schaffen. Im Anschluss sind diverse Leitungsträger wie beispielsweise die Berliner Wasserbetriebe für zirka 10 Monate tätig. Im Frühjahr 2021 wird die BVG die neuen Gleisanlagen, Fahrleitungen und den Deckenschluss für den neuen Straßenbahnbetrieb fertigstellen.
Die betroffene Straßenbahnlinie #60 fährt in dieser Zeit zwischen Altes Wasserwerk und S Schöneweide. Der Abschnitt im Sterndamm ist bis dahin in Richtung S-Bahnbrücke Schöneweide eine Einbahnstraße. Dadurch endet die Buslinie #160 bereits am S Schöneweide und die Nachtbuslinie #N67 fährt bis zur Endhaltestelle Hasselwerder Straße.