Straßenbahn: Adlershof: Dörpfeldstraße – Sachstand des Planfeststellungsverfahrens (III), aus Senat

24.10.2022

Frage 1:
Wann konkret beabsichtigt die BVG, den Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für einen
#zweigleisigen #Ausbau der #Straßenbahn in der #Dörpfeldstraße bei der zuständigen Anhörungs- /
#Planfeststellungsbehörde einzureichen (in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage 19/12376 wurde
das nunmehr bevorstehende Jahresende avisiert)?

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Straßenverkehr: Verbindungsstraße zur B2 im Pankower Ortsteil Karow II, aus Senat

Frage 1:
In welchem Umfang wurde wann eine #Beteiligung der Anwohner im Rahmen des #Planfeststellungsverfahrens vorgenommen?
Antwort zu 1:
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat der Plan vom 23. September bis 23. Oktober 2014 im Bezirk Pankow und in der Gemeinde Ahrensfelde ausgelegen. In Berlin wurde die #Auslegung des Plans am 19. September 2014 in der Tagespresse (Berliner Zeitung, Der Tagesspiegel und Berliner Morgenpost) sowie im #Amtsblatt für Berlin bekanntgegeben. In der Gemeinde #Ahrensfelde erfolgte die Bekanntmachung am 9. September 2014 im Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde.

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Straßenbahn: Zeitplan für Straßenbahn zum Ostkreuz bleibt unklar, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article234201787/Zeitplan-fuer-Strassenbahn-zum-Ostkreuz-bleibt-unklar.html

Wo die #Straßenbahn einmal entlang fahren soll, ist bereits seit 2013 klar, doch die Umsetzung des Tram-Projekts zum Bahnhof #Ostkreuz ist weiterhin nicht absehbar. Im Oktober hatte die Senatsverkehrsverwaltung angekündigt, dass die #Planunterlagen für das Vorhaben erneut öffentlich ausgelegt werden müssten – bereits zum dritten Mal. Angestrebt wurde, dass das noch bis Ende des Jahres erfolgt. Passiert ist bislang aber nichts.

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Straßenbahn: Tram zum Ostkreuz – Projekt verzögert sich noch weiter, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/friedrichshain-kreuzberg/article231433333/Tram-zum-Ostkreuz-Projekt-verzoegert-sich-noch-weiter.html

Seit Jahren kommt das #Straßenbahnprojekt zum #Ostkreuz wegen Anwohnerkritik kaum voran. Jetzt ist ein neues #Lärmschutzgutachten nötig.

Beim Bau der #Straßenbahnstrecke zum Bahnhof Ostkreuz kommt es zu weiteren Verzögerungen. Nun müssen die Planfeststellungsunterlagen für das Projekt neu ausgelegt werden, entschied die #Anhörungsbehörde der Senatsverkehrsverwaltung. Die Prüfung der Planungsunterlagen habe ergeben, „dass deutlich mehr Anrainer von dem Projekt betroffen sind, als es das #Schallschutzgutachten bis dato angenommen hatte“, teilte das Haus von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) am Donnerstagabend mit. Damit verschiebt sich der Baustart der #Streckenverlegung weiter nach hinten.

#Tram zum Ostkreuz: Knapp 900 Einwohner legen Beschwerden ein
Knapp 900 Anwohner hatten im Zuge des Planfeststellungsverfahrens 2018 vor allem aus Lärmschutzgründen und wegen der #Streckenführung durch die Sonntagstraße Einwände gegen den Bau formuliert. In den vergangenen knapp drei Jahren wurde diese Flut von Beschwerden abgearbeitet und die Pläne von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) als Vorhabenträgerin verändert, ehe die Änderungen Ende Dezember bei der Planungsbehörde der Senatsverkehrsverwaltung eingereicht wurden.

Dort sei es dann zu der Beurteilung gekommen, dass für eine rechtssichere …

Bahnhöfe + Bahnverkehr: Planfeststellungsverfahren zum Regionalbahnhof Köpenick, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:
Wie lautet der aktuelle Stand des Planfeststellungsverfahrens im Hinblick auf den #Regionalbahnhof #Köpenick?
Antwort zu 1:
Das #Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben „#Ausbaustrecke Berlin – Frankfurt
(Oder) – Grenze D/PL, PA 16, Bahnhof Köpenick und Parallelmaßnahmen #S3 Ost“ befindet
sich derzeit in der Anhörungsphase.
Die Planunterlagen für o.g. Bauvorhaben lagen vom 26.08. bis 25.09.2019 beim Bezirksamt
Treptow-Köpenick von Berlin zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Einwendungsschluss war
der 25.10.2019.
Aufgrund der fristgerecht eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen hat die
Vorhabenträgerin (DB Netz AG) den Plan geändert. Diese 1. Planänderung sowie die
Erwiderungen der Vorhabenträgerin auf die fristgemäß erhobenen Einwendungen und
Stellungnahmen wurden mit Schreiben der Anhörungsbehörde vom 14.10.2020 an die
betroffenen Behörden, sonstigen Stellen, Naturschutzverbände und privat Betroffenen
übersandt. Hierzu konnten Einwendungen bis zum 04.11.2020 erhoben werden.
2
Mit Schreiben vom 16.12.2020 hat die Vorhabenträgerin eine 2. Planänderung beim
#Eisenbahn-Bundesamt (#EBA), Außenstelle Berlin, beantragt. Nach Prüfung der Planänderungen durch das EBA und nach Übergabe der geprüften und vollständigen Unterlagen
an die #Anhörungsbehörde erfolgt nun die weitere Beteiligung der durch die Änderungen
betroffenen Behörden, sonstigen Stellen, Naturschutzverbände und privat Betroffenen.
Frage 2:
Welche Einwände wurden seitens der Bürger/innen bei der Stadtplanung im Rathaus Köpenick bis zum
25.10.2019 geäußert? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 2:
Die Bürgerinnen undd Bürger haben insbesondere zu den Belangen des Lärmschutzes
Einwendungen erhoben und eine Berücksichtigung der künftigen Wohnbebauung im Zuge
der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme mit einer Bahnunterführung im
Planfeststellungsverfahren gefordert.
Frage 3:
Welche Schritte folgen nun nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und wann ist mit einem
Baubeginn für den Regionalbahnhof Köpenick zu rechnen? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 3:
Nach dem Planfeststellungsbeschluss des EBA erfolgt die Zustellung und öffentliche
Bekanntmachung der Auslegung des Beschlusses. Mit Eintritt der Bestandskraft des
Beschlusses wird der Vorhabenträgerin der Bau des Vorhabens in eigener Verantwortung
ermöglicht.
Hierzu teilt die DB AG ergänzend mit:
„Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens wird das Verfahren zur Vergabe der
Bauleistungen durchgeführt. Der Baubeginn soll im Oktober 2022 nach Zuschlagserteilung
an die Baufirma erfolgen.“
Frage 4:
Wie lange wird der Bau des Regionalbahnhofs Köpenick in Anspruch nehmen?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Der Bau des Regionalbahnhofs Köpenick wird einen Zeitraum von fünf bis sechs Jahren in
Anspruch nehmen.“
Frage 5:
Welche Einschränkungen sind für den Bahnverkehr, den S-Bahn-Verkehr sowie für den Individualverkehr zu
erwarten. (Aufstellung nach Verkehrsart sowie Dauer der angenommenen Beeinträchtigung erbeten.)
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Antwort zu 5:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Die Baumaßnahme wird Auswirkungen auf den -Bahn-, #Regional- und #Güterverkehr
haben. Zeitweilige Sperrungen der S- oder Fernbahnstrecken sind unumgänglich. Der
#Güterverkehr wird umgeleitet.
Im S-Bahnbereich werden größere eingleisige Sperrungen (von mindestens einem Jahr)
und Totalsperrungen an Wochenenden (Dauer: 54 Stunden an zwei bis drei Wochenenden)
erforderlich. Auch die Fernbahn wird von Wochenendsperrungen und einzelnen
mehrtägigen Totalsperrungen betroffen sein. S- und Fernbahn sollen grundsätzlich nicht
gleichzeitig gesperrt werden.
Auch im #Straßenbahnverkehr wird es Einschräkungen geben. Diesbezügliche
Abstimmungen werden derzeit mit der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) geführt.
Die Straßen unter den Eisenbahnüberführungen müssen wechselseitig halbseitig gesperrt
werden, außerdem sind einzelne Totalsperrungen notwendig.“
Berlin, den 21.01.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz