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Frage 1:
Wie lautet der aktuelle Stand des Planfeststellungsverfahrens im Hinblick auf den #Regionalbahnhof #Köpenick?
Antwort zu 1:
Das #Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben „#Ausbaustrecke Berlin – Frankfurt
(Oder) – Grenze D/PL, PA 16, Bahnhof Köpenick und Parallelmaßnahmen #S3 Ost“ befindet
sich derzeit in der Anhörungsphase.
Die Planunterlagen für o.g. Bauvorhaben lagen vom 26.08. bis 25.09.2019 beim Bezirksamt
Treptow-Köpenick von Berlin zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Einwendungsschluss war
der 25.10.2019.
Aufgrund der fristgerecht eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen hat die
Vorhabenträgerin (DB Netz AG) den Plan geändert. Diese 1. Planänderung sowie die
Erwiderungen der Vorhabenträgerin auf die fristgemäß erhobenen Einwendungen und
Stellungnahmen wurden mit Schreiben der Anhörungsbehörde vom 14.10.2020 an die
betroffenen Behörden, sonstigen Stellen, Naturschutzverbände und privat Betroffenen
übersandt. Hierzu konnten Einwendungen bis zum 04.11.2020 erhoben werden.
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Mit Schreiben vom 16.12.2020 hat die Vorhabenträgerin eine 2. Planänderung beim
#Eisenbahn-Bundesamt (#EBA), Außenstelle Berlin, beantragt. Nach Prüfung der Planänderungen durch das EBA und nach Übergabe der geprüften und vollständigen Unterlagen
an die #Anhörungsbehörde erfolgt nun die weitere Beteiligung der durch die Änderungen
betroffenen Behörden, sonstigen Stellen, Naturschutzverbände und privat Betroffenen.
Frage 2:
Welche Einwände wurden seitens der Bürger/innen bei der Stadtplanung im Rathaus Köpenick bis zum
25.10.2019 geäußert? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 2:
Die Bürgerinnen undd Bürger haben insbesondere zu den Belangen des Lärmschutzes
Einwendungen erhoben und eine Berücksichtigung der künftigen Wohnbebauung im Zuge
der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme mit einer Bahnunterführung im
Planfeststellungsverfahren gefordert.
Frage 3:
Welche Schritte folgen nun nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und wann ist mit einem
Baubeginn für den Regionalbahnhof Köpenick zu rechnen? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 3:
Nach dem Planfeststellungsbeschluss des EBA erfolgt die Zustellung und öffentliche
Bekanntmachung der Auslegung des Beschlusses. Mit Eintritt der Bestandskraft des
Beschlusses wird der Vorhabenträgerin der Bau des Vorhabens in eigener Verantwortung
ermöglicht.
Hierzu teilt die DB AG ergänzend mit:
„Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens wird das Verfahren zur Vergabe der
Bauleistungen durchgeführt. Der Baubeginn soll im Oktober 2022 nach Zuschlagserteilung
an die Baufirma erfolgen.“
Frage 4:
Wie lange wird der Bau des Regionalbahnhofs Köpenick in Anspruch nehmen?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Der Bau des Regionalbahnhofs Köpenick wird einen Zeitraum von fünf bis sechs Jahren in
Anspruch nehmen.“
Frage 5:
Welche Einschränkungen sind für den Bahnverkehr, den S-Bahn-Verkehr sowie für den Individualverkehr zu
erwarten. (Aufstellung nach Verkehrsart sowie Dauer der angenommenen Beeinträchtigung erbeten.)
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Antwort zu 5:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Die Baumaßnahme wird Auswirkungen auf den #S-Bahn-, #Regional- und #Güterverkehr
haben. Zeitweilige Sperrungen der S- oder Fernbahnstrecken sind unumgänglich. Der
#Güterverkehr wird umgeleitet.
Im S-Bahnbereich werden größere eingleisige Sperrungen (von mindestens einem Jahr)
und Totalsperrungen an Wochenenden (Dauer: 54 Stunden an zwei bis drei Wochenenden)
erforderlich. Auch die Fernbahn wird von Wochenendsperrungen und einzelnen
mehrtägigen Totalsperrungen betroffen sein. S- und Fernbahn sollen grundsätzlich nicht
gleichzeitig gesperrt werden.
Auch im #Straßenbahnverkehr wird es Einschräkungen geben. Diesbezügliche
Abstimmungen werden derzeit mit der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) geführt.
Die Straßen unter den Eisenbahnüberführungen müssen wechselseitig halbseitig gesperrt
werden, außerdem sind einzelne Totalsperrungen notwendig.“
Berlin, den 21.01.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
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