Bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 19/ 20697 zeigte sich, dass bei den Berliner Bestellungen von 8- Bahnhofs-Zugängen für #direktere und #einfachere Wege der Menschen zur Bahn bei 10 von 14 Projekten #überlange#Planungszeiträume und sogar einige #Planungsstopps zu konstatieren sind .
Noch in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 817/ 18610 wurden 2016 folgende Fertigstellungstermine genannt: 8-Bf Westkreuz vsl. 2018 , 8-Bf Westend vsl . 2020 , 8-Bf Prenzlauer Allee vsl. 2019 , 8-Bf Tempelhof vsl. 2020 , 8-Bf Zehlendorf vsl. 2022 Einige Bauvorhaben, darunter ein „ nicht sehr komplexes“ (Zitat Senat in 818/ 27300) weisen zudem inakzeptables Planungschaos auf und erfordern Nachfragen.
Bei einigen #S-Bahnhöfen würden zusätzliche #Zugänge erhebliche #Abkürzungen für Fahrgäste bieten. Die kürzeren Wege würden das #Nachfragepotenzial erheblich erhöhen und die Alternativen zum MIV verbessern. Selbstverständlich gehören zu S-Bahnhöfen auch ein sauberes, attraktives, belebtes Umfeld, sowie gut erreichbare, einsehbare, möglichst überdachte Fahrradabstellanlagen und eine sorgfältig geplante Wegeleitung. Dankenswerterweise hat das Land Berlin schon vor Jahrzehnten ein kleines Programm aufgelegt und einige der fehlenden Zugänge bei DB Station & Service AG (heute DB #InfraGO AG) bestellt. Leider weisen viele Projekte dieses Programms überlange Planungszeiten und sogar grobe Planungsfehler auf, wodurch die Attraktivitätssteigerungen für Fahrgäste zum Teil ausbleiben. Auch treten durch diesen Zeitverzug enorme Kostensteigerungen auf, die dann weitere attraktivitätssteigernde Maßnahmen-Bestellungen verzögern oder verhindern.
Für den Bau der #Straßen-Tangentialverbindung Ost (#TVO) müssen nach den aktuellen Planungen des Senats #Fernbahngleise verlegt werden. Die Deutsche Bahn hat in der Anhörung im Ausschuss für Mobilität und Verkehr (03.07.24) deutlich gemacht, dass eine Anrechnung dieser Kosten auf die noch ausstehende Nutzen-Kosten- Untersuchung für die Schienen-TVO die Realisierung dieses Schienenprojekts erschweren wird, da die Wirtschaftlichkeit möglicherweise dann nicht nachgewiesen werden kann. In diesem Zusammenhang wurde darauf aufmerksam gemacht, dass es technische Lösungen gebe, diese Kosten der Schiene nicht zuzurechnen. Wird der Senat die Kosten für die Verlegung der Fernbahngleise auf die Schiene anrechnen oder nicht? Ich bitte um Begründung.
Wie viele #Streckenkilometer#Bahnstrecke werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Berlin und Brandenburg heute befahren?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) betrug die #Streckenlänge im Jahr 2022 in Berlin und Brandenburg 2.953 km. Diese Angabe bezieht sich auf das #Infrastrukturkataster (#ISK).
Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Berlin und Brandenburg jeweils vom Nah-, Regio- nal-, Fern- und Schienengüterverkehr befahren?
Das Land Berlin unterzeichnet neue #Finanzierungsverträge für fortgeschrittene Planungen und vorgezogene Baumaßnahmen zur #Reaktivierung der historischen #Siemensbahn. Damit kann die Deutsche Bahn den engen #Zeitplan für die geplante Wiederinbetriebnahme Ende 2029 nahtlos fortführen, bevor die #Förderzusage des Bundes sichergestellt ist.
Frage 1: Wo und wann sind in #Hohenschönhausen#Lärmschutzmaßnahmen (z.B. #Lärmschutzwände) zur Verringerung der #Lärmbelästigung durch Regional- und #Güterzugverkehr geplant? Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu mit: „Die Bahnanlagen im Bereich des Bezirks Hohenschönhausen wurden vor 1994 in der bestehenden Form hergestellt und genießen daher #Bestandsschutz. Konkrete Planungen für Lärmschutzmaßnahmen liegen für den Bereich seitens der DB Netz AG nicht vor. Derzeit läuft im Rahmen des Programmes „Sondervorhaben Lärmschutz“ eine Maßnahmenuntersuchung für die #Lärmminderung im Bereich des östlichen Berliner Außenrings, welche auch den Bereich des Bezirks Hohenschönhausen umfasst. Im Rahmen dieser Untersuchung wird u. A. die Errichtung von Lärmschutzwänden im Bereich des Haltepunktes #Berlin-Hohenschönhausen geprüft.
Frage 1: War der nach den Sommerferien in Betrieb genommene #Ersatzbahnsteig am #S-Bahnhof #Lichtenrade bereits Teil des ursprünglichen Planfeststellungsbeschlusses? Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Im #Planfeststellungsbeschluss Az. 511ppa/003-459 vom 13.11.2015 wurde mit der A.4.8.4 i.V.m der zugehörigen Begründung unter B.5.1.1.5 (- km 13,2+20 bis km 13,6-40 (UA2)) im Bereich der #Verkehrsstation Lichtenrade die Herstellung eines Betontrog zum Erschütterungsschutz neben der Fernbahn auch für den Abschnitt der S-Bahngleise festgelegt. Mit dieser Festsetzung wurde bereits mit Erteilung des Planrechtes vom #Eisenbahnbundesamt (#EBA) niedergeschrieben, dass es dadurch als ein mögliches Szeanrio zu einer 6-monatigen #Vollsperrung der #S-Bahn kommen kann. In diesem Zusammenhang wurde der Vorhabenträgerin seitens des EBA gleichzeitig der Freiraum gelassen, den konkreten Bauablauf sowie den Einsatz der notwendigen Baubehelfe dahingehend zu realisieren, dass die temporären betrieblichen Einschränkungen im S-Bahnverkehr so weit als möglich vermieden werden können (siehe hierzu Seite 142 ff. des o.g. Beschlusses). 2 Daher ist im Ergebnis der Auflage A.4.8.4, und der im Vorfeld der Erstellung der Vergabeunterlagen untersuchten Varianten, der Behelfsbahnsteig als Variante mit den geringsten betrieblichen Einschränkungen der S-Bahn als Vorzugsvariante festgelegt worden. Mit diesem Behelfsbahnsteig ist es möglich die für die Errichtung des Betontroges notwendige S-Bahnsperrung des Bf. Lichtenrade auf unter einen Monat zu reduzieren (eingetaktet vom 04.04.-02.05.2022), und so die Umsetzung der o.g. Auflagen durch das EBA gewährleistet. Alle anderen untersuchten Bauablaufvarianten hätten deutlich längere Betriebsunterbrechungen mit sich gebracht.“ Frage 2: Falls nicht, weshalb war er ursprünglich nicht vorgesehen und wann erfolgte der Planänderungsantrag zum Planfeststellungsbeschlusses? Antwort zu 2: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Der Behelfsbahnsteig war nicht in dem o.a. Beschluss enthalten, da die Ausführungsplanung für das Vorhaben allgemein und für die Errichtung der Betontröge der S-Bahn im Besonderen zum Zeitpunkt der Planfeststellung noch nicht vorlag (siehe hierzu ebenso Begründung Seite 412 ff. des o.g. Beschlusses). Die Vorhabensträgerin stand im Rahmen der Bauablaufplanung in einem engen Austausch mit dem EBA. Da die Vorhabensträgerin fußend auf der Auflage A.4.8.4, Ihrer zugehörigen Begründung unter B.5.1.1.5 des Planfeststellungsbeschlusses (Az. 511ppa/003-459 vom 13.11.2015) und dem Behelfsbahnsteig eine wesentliche Verbesserung für die Bahnkunden während der Bauzeit gefunden haben, ist der Behelfsbahnsteig als Ergebnis des Planfeststellungsbeschlusses zu werten, weshalb eine ergänzende planrechtliche Würdigung nicht notwendig ist. Dieser Auffassung ist auch das EBA gefolgt.“ Frage 3: Welche Kosten sind für den Bau entstanden und welche Kosten werden für den Rückbau veranschlagt? Antwort zu 3: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Für die Erstellung, Vorhaltung und den #Rückbau des bauzeitlichen Behelfsbahnsteiges des S-Bahn-Haltes Berlin-Lichtenrade entstehen für den gesamten Zeitraum der Maßnahme unter Berücksichtigung notwendiger Zusammenhangsmaßnahmen (z.B. Strom, Telekommunikation, Leit- und Sicherungstechnik sowie im Oberbau) Leistungen im Volumen von ca. 2 Mio. Euro.“ Frage 4: Wie lange wird die Situation so bestehen bleiben, dass ein Zugang zum #Ersatzbahnsteig des S-Bahnhofs Lichtenrade ausschließlich über die provisorische Zuwegung mit Zugang an der Steinstraße erfolgen kann? 3 Antwort zu 4: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Der Behelfsbahnsteig ist für die Bauzeit des neuen Bahnhofes (ca. 2 Jahre) errichtet. Die Zuwegung erfolgt von der Bahnhofstraße über einen Gehweg und einen Zugang mit Anschluss an den Bahnsteig auf Bahngelände. Zur besseren Passantenführung erfolgt die Wegweisung durch eine angebrachte Beschilderung. Die westliche Zuwegung erfolgt über die bauzeitlich eingerichtete Querungsmöglichkeit des S-Bahngleise und führt um die Pfarrer-Lütkehaus-Platz, wo die Passantenführung auf die o.g. Wegeführung trifft.“ Frage 5: Wurde geprüft, inwiefern ein Zugang der Fahrgäste von und nach der westlichen Seite der Bahntrasse ohne einen solchen großen Umweg möglich wäre? Wenn ja, welche Alternativen wurden geprüft und aus welchem Grund verworfen? Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die untersuchten Verkürzungen der westlichen Zuwegung zum Behelfsbahnbahnsteig Lichtenrade durch Querung des Baufeldes wurden von der Vorhabensträgerin als nicht umsetzbar eingestuft. Dies liegt darin begründet, dass die Flächen in der Vergangenheit für den Rückbau des alten Bahnsteigs Bf. Lichtenrade benötigt wurden. Im Anschluss werden die Flächen nun dauerhaft für den Umschlag von Baustoffen und Ausbaustoffen benötigt. Darüber hinaus kommt es ebenfalls zum Einsatz von Kränen, weshalb aus sicherheitsrelevanten Aspekten eine Personenführung direkt durch das Baufeld für die Vorhabensträgerin nicht vertretbar ist.“ Frage 6: Gibt es Überlegungen, die Wegebereiche von der Hilbertstraße bis zum Zugang an der Steinstraße im Sinne einer besseren Barrierefreiheit zu überarbeiten und dies insbesondere an den Bordsteinen und an den unebenen Stellen? Antwort zu 6: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Vorhabensträgerin misst der Herstellung der barrierefreien Zuwegung einen hohen Stellenwert bei. Aus diesem Grunde wurden bereits in der Vergangenheit Rampen hergestellt, die ein Überwinden der Bordsteinhöhe erleichtern (so bspw. am PfarrerLüdtkehaus-Platz in Richtung der Zuwegung des Behelfsbahnsteigs). Gleiches soll am östlichsten Bereich des Pfarrer-Lüdtkehaus-Platz erfolgen (Absatz Bordstein hier momentan noch ca. 3 cm). Hinsichtlich dem Ausgleich von unebenen Stellen steht die Vorhabensträgerin ebenfalls in Abstimmungen mit dem Auftragnehmer.“ Frage 7: Gibt es Überlegungen, wie man Fahrgästen, für die die nunmehr deutlich längere Strecke zum Bahnsteig kaum noch zu bewältigen ist, eine Möglichkeit verschaffen kann, deutlich näher an den Bahnsteig zu gelangen bspw. über eine Zugangsmöglichkeit vom benachbarten Grundstück der Alten Mälzerei? 4 Antwort zu 7: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Vorhabensträgerin hat die Möglichkeiten einer Verkürzung der östlichen Zuwegung intensiv geprüft. Hinsichtlich einer Verkürzung über das Gelände der Alten Mälzerei wurden Abstimmungen mit der UTB Projektmanagement GmbH durchgeführt. Dabei hat sich ergeben, dass auf dem Gelände der alten Mälzerei in den kommenden Jahren ebenfalls umfangreiche Bauarbeiten stattfinden und zwei neue Gebäude gebaut werden. Die Vorhabensträgerin ist daher zu dem Schluss gekommen, dass die Gewährleistung der Verkehrssicherung fraglich ist. Die Verkehrssicherungspflicht auf fremdem Gelände mit Baubetrieb kann nicht von der DB Netz AG übernommen werden. Die Vorhabensträgerin möchte Sie darauf hinweisen, dass es sich bei der durch die DB Netz AG eingerichteten Zuwegung um die einzig mögliche Lösung auf planfestgestellten Flächen handelt, bei der diese für die Herstellung der Verkehrssicherheit Sorge tragen und bei der eine Breite der Zuwegung von ca. 3 Meter gewährleistet werden kann.“ Berlin, den 08.09.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die erste #Baugenehmigung für den Bahnausbau zwischen #Angermünde und #Stettin liegt nun vor. Mit diesem #Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes (#EBA) darf die Deutsche Bahn mit den Arbeiten zwischen Angermünde und Passow wie geplant im November dieses Jahres beginnen.
Bis zum Baubeginn bleibt jedoch noch viel zu tun:
– Die Bauhauptleistungen müssen ausgeschrieben und die Baufirma muss beauftragt werden.
– An der Baustelle wird eine Bauüberwachung eingerichtet.
– Für den Schutz der Umwelt wurden bereits 144 Fledermauskästen aufgehängt. Außerdem werden in den nächsten Wochen im 1. Bauabschnitt mehr als zehn Kilometer Reptilienschutzzäune aufgestellt. Die Tiere sollen durch die 50 Zentimeter hohen Folienzäune davon abgehalten werden, sich an der geplanten Baustraße und in den Baustellenflächen niederzulassen. Geschützte Reptilien auf diesen Flächen werden akribisch von den Umweltexperten eingesammelt und umgesetzt.
– Im Sommer wird die Öffentlichkeit in Städten an der Strecke zum Vorhaben noch einmal informiert.
Nach dem Allgemeinen #Eisenbahn-Gesetz dürfen Betriebsanlagen einer Eisenbahn nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt wurde.
Die gesamte Strecke wird für Tempo #160 ertüchtigt und durchgehend elektrifiziert. Zwischen #Passow und der deutsch-polnischen Grenze verlegt die Deutsche Bahn ein zweites Gleis. Fünf Bahnstationen in der #Uckermark werden modernisiert. Nach Fertigstellung verbindet die Eisenbahn die Metropolen Berlin und Stettin in 90 Minuten, 20 Minuten weniger als heute. Auch aus der Uckermark geht es künftig schneller nach Berlin und Stettin.
Der Bund stellt für den #Ausbau und die #Elektrifizierung der Strecke zwischen Angermünde und der deutsch-polnischen Grenze rund 380 Mio. Euro zur Verfügung. Zusätzlich beteiligen sich die Länder Berlin und Brandenburg mit insgesamt 100 Millionen Euro an dem Vorhaben, um einen durchgehenden zweigleisigen Ausbau zu ermöglichen.
Frage 1: Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um zügig einen zweiten #Zugang am #S-Bahnhof #Eichborndamm mit #Personenunterführung nach Süden zur „#General-Barby-Straße“ und Norden zur Straße „Im Hufenschlag“ zu errichten? Frage 2: Wieso konnte der für Ende 2019 vorgesehene Termin für die Fertigstellung nicht gehalten werden? Wann wird der Neubau des zweiten Zugangs erfolgen? Antwort zu 1 und 2: Im Herbst 2019 wurde der Antrag auf Erteilung einer planungsrechtlichen #Zulassungsentscheidung beim #Eisenbahn-Bundesamt (#EBA) durch die DB #Station & Service AG zurückgezogen und zwar auf Anraten des Senats und des EBA. Aufgrund von #Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahren hatten sich zu berücksichtigende Anforderungen ergeben, sodass die Planung angepasst werden musste. Durch den Senat wurde daraufhin eine neue #Variantenuntersuchung bei der DB Station & Service AG bestellt. Der Senat befindet sich in enger Abstimmung mit der DB Station & Service AG über die Gestaltung des zweiten Zugangs. Sobald die entsprechende Planung für die Personenunterführung vorliegt, wird der Antrag auf Erteilung einer planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung erneut eingereicht. Ein konkreter Realisierungszeitraum kann derzeit aufgrund des frühen Planungsstadiums noch nicht genannt werden. 2 Frage 3: Welche konkreten Vorstellungen hat der Senat hinsichtlich der Gestaltung eines denkmalangepassten Eingangsportals? Welche Teile des S-Bahnhofes Eichborndamm stehen unter Denkmalschutz und inwiefern werden diese als schützenswert erachtet? Antwort zu 3: Der S-Bahnhof Eichborndamm, als Dammbahnhof mit Bahnsteigaufbauten, befindet sich als wichtiges Zeugnis der Reinickendorfer Verkehrsgeschichte und bzgl. der architektonischen Qualität des Entwurfs unter Denkmalschutz. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde eingebracht, dass die neue Überdachung zurückhaltend zu gestalten sei und ggf. ein Satteldach anstatt des geplanten Schmetterlingsdaches zu wählen sei. Frage 4: Wann hat der Senat seine Forderungen hinsichtlich des Denkmalschutzes eingebracht? Welche alternativen Optionen wurden der DB Station & Service AG aufgezeigt, damit der Antrag auf Erteilung einer planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung nicht zurückgezogen werden muss? Antwort zu 4: Der Senat hat seine Forderungen und Hinweise zum Denkmalschutz mit der gemeinsamen Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen am 02.10.2018 eingebracht. Es ist Aufgabe der Vorhabenträgerin DB Station & Service AG, aus den eingehenden, eventuell divergierenden Stellungnahmen eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. Im vorliegenden Fall hat sich die Vorhabenträgerin aufgrund der ebenfalls ausstehenden Variantenuntersuchung der Personenunterführung dazu entschieden, den Antrag zurückzuziehen und zu einem späteren Zeitpunkt eine überarbeite Variante einzureichen. Frage 5: Aus welchen Gründen wurde die untere Denkmalschutzbehörde nicht am Planfeststellungsverfahren beteiligt? Antwort zu 5: Die Anhörungsbehörde hat mit Schreiben vom 08.08.2018 die Träger öffentlicher Belange – einschließlich des Bezirksamts Reinickendorf – angeschrieben und diese gebeten, unter Beteiligung aller fachlich betroffenen Stellen bis zum 04.10.2018 Stellung zu nehmen. Es liegt in der Verantwortung jedes Bezirkes, alle relevanten Sachverhalte zu ermitteln und der Anhörungsbehörde zu übersenden. Eine Stellungnahme des Bezirksamtes Reinickendorf (Stapl A1 vom 04.10.2018) liegt vor. Inwiefern beim Bezirksamt eine interne Beteiligung der unteren Denkmalschutzbehörde erfolgte, ist dem Senat nicht bekannt. Frage 6: Welche konkreten Vorstellungen hat der Senat, um den S-Bahnhof Eichborndamm inklusive des Neubaus des zweiten Zugangs barrierefrei zu gestalten? Inwiefern wird der Senat die DB Station & Service AG bei der Erarbeitung einer neuen Vorentwurfsplanung unterstützen? 3 Antwort zu 6: Durch den Senat wurde die Planung einer barrierefreien Lösung zur Variantenentscheidung bei der DB Station & Service AG bestellt, hierfür wird derzeit die Vorentwurfsplanung angefertigt. Mit Vorliegen der Planung und einer Kostenschätzung kann durch den Senat eine Entscheidung über die Realisierung der Barrierefreiheit getroffen werden. Das Bezirksamt Reinickendorf wird bezüglich der denkmalgerechten Gestaltung ebenfalls in die Planung eingebunden. Berlin, den 09.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz