Bahnhöfe: Mehr Bahn für Köpenick: DB startet 2023 mit dem Ausbau zum Regionalbahnhof Baugenehmigung liegt nun vor, aus DB

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Baugenehmigung liegt nun vor – Neue Gleise, neuer Bahnsteig – Barrierefreier Ausbau – Regionalverkehr von und nach Köpenick ab 2027

Mehr Bahn für #Köpenick: Die Deutsche Bahn startet im Frühjahr 2023 mit dem #Umbau des S-Bahnhofs zum S- und #Regionalbahnhof. Dafür liegt nun die #Baugenehmigung vor. Dieser #Planfeststellungsbeschluss des #Eisenbahn-Bundesamtes ist die rechtliche Voraussetzung für den Beginn der #Bauarbeiten. Ab 2027 sollen hier dann Züge des #RE1 halbstündlich, in der Hauptverkehrszeit sogar alle 20 Minuten halten.

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Bahnhöfe: Stärkere Nutzung des S-Bahnhofs Westkreuz, aus Senat

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Frage 1:
Welche Pläne bestehen zu einer nordöstlichen #Anbindung des S-Bahnhofs #Westkreuz an die Wohngebiete an
der #Rönnestraße und #Dernburgstraße?
Frage 2:
Inwieweit ist die Schaffung eines zusätzlichen Eingangs zum -Bahnhof Westkreuz wann, zu welchen Kosten
und in welcher Form geplant?
Antwort zu 1 und 2:
Zur besseren #Erschließung ist am S-Bahnhof Westkreuz am östlichen Ende des
Stadtbahnsteiges eine #Personenüberführung geplant. Der Zugang soll über eine neue
Wegeverbindung den nordöstlichen sowie den südöstlichen Quadranten verbinden. Dabei
ist die nördliche Zuwegung im Bereich der Rönnestraße vorgesehen. Die
Personenüberführung mit der nördlichen Zuwegung soll im Jahr 2025 realisiert werden. Ein
konkreter Kostenrahmen kann derzeit noch nicht angegeben werden.
Frage 3:
Inwiefern wäre die Schaffung eines zusätzlichen Eingangs mit einem Verlust von Kleingärten nach der
bisherigen Planung verbunden?
Antwort zu 3:
Bei der Schaffung eines zusätzlichen Zuganges (Nordzuwegung) ist eine ca. 3.200 qm
große Fläche mit Kleingärten betroffen. Auf dieser Fläche befinden sich Bebauungen (z.B.
Lauben, kleinere Schuppen), sodass vorraussichtlich etwa zwölf Lauben von der
Nordzuwegung betroffen sein werden.
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Frage 4:
Inwieweit ist der Senat bereit, nach der Studie des ADAC zu einem zu geringen Park&Ride Angebot in Berlin
im Umfeld des S-Bahnhofs Westkreuz hier ein Angebot zu schaffen?
Antwort zu 4:
Der Senat sieht keinen Anlass, ein Park & Ride-Angebot im Umfeld des S-Bahnhofs
Westkreuz zu schaffen, da Park & Ride-Anlagen grundsätzlich an den wohnortnächsten
Bahnhöfen oder Haltepunkten des öffentlichen (Schienen-) Verkehrs angelegt werden
sollten. Nur dann sind die Straßenentlastung und die Auslastung des ÖPNV-Angebotes
(Angebot des Öffentlichen Personennahverkehr) optimal. Zudem könnte ein Park & RideAngebot zum Verlust weiterer Kleingärten führen. Der S-Bahnhof Westkreuz dient nur
wenigen Pendlerinnen und Pendlern als wohnortnächster Bahnhof und kommt daher nicht
für die Schaffung weiterer Park & Ride-Anlagen in Betracht. Zur näheren Erläuterung wird
auf die Antworten auf die Frage 5 und 6 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/22828 vom
03.03.2020 sowie auf die Fragen 2 und 4 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/23503 vom
15.05.2020 verwiesen.
Frage 5:
Welche Bedeutung hat die Erschließung weitere Nutzer und Nutzerinnen für den S-Bahnhof Westkreuz im
Rahmen einer gewollten stärkeren Nutzung des ÖPNVs in Berlin zu gewinnen, für den Berliner Senat?
Antwort zu 5:
Die Errichtung eines Zugangs zum Bahnhof Westkreuz zu den nordöstlich gelegenen
Stadtquartieren verbessert die ÖPNV-Anbindung dort erheblich. Nicht nur durch kürzere
Wege zum öffentlichen Verkehr, sondern auch weil von hier viele Ziele umsteigefrei und
schnell mit der S-Bahn erreichbar sind. Der Bahnhof Westkreuz erhält mehr Fahrgäste im
Quell- und Zielverkehr. Somit wandelt sich die Funktion von einem fast reinen
Umsteigeknoten zu einem Bahnhof mit einer Erschließungswirkung. In den betreffenden
Stadtquartieren wird sich der Modal Split für den öffentlichen Verkehr erhöhen, was den
verkehrspolitischen Zielen des Senats entspricht.
Berlin, den 15.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz