Frage 1:
War der nach den Sommerferien in Betrieb genommene #Ersatzbahnsteig am #S-Bahnhof #Lichtenrade bereits
Teil des ursprünglichen Planfeststellungsbeschlusses?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Im #Planfeststellungsbeschluss Az. 511ppa/003-459 vom 13.11.2015 wurde mit der
A.4.8.4 i.V.m der zugehörigen Begründung unter B.5.1.1.5 (- km 13,2+20 bis km 13,6-40
(UA2)) im Bereich der #Verkehrsstation Lichtenrade die Herstellung eines Betontrog zum
Erschütterungsschutz neben der Fernbahn auch für den Abschnitt der S-Bahngleise
festgelegt. Mit dieser Festsetzung wurde bereits mit Erteilung des Planrechtes vom
#Eisenbahnbundesamt (#EBA) niedergeschrieben, dass es dadurch als ein mögliches
Szeanrio zu einer 6-monatigen #Vollsperrung der #S-Bahn kommen kann. In diesem
Zusammenhang wurde der Vorhabenträgerin seitens des EBA gleichzeitig der Freiraum
gelassen, den konkreten Bauablauf sowie den Einsatz der notwendigen Baubehelfe
dahingehend zu realisieren, dass die temporären betrieblichen Einschränkungen im S-Bahnverkehr so weit als möglich vermieden werden können (siehe hierzu Seite 142 ff. des
o.g. Beschlusses).
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Daher ist im Ergebnis der Auflage A.4.8.4, und der im Vorfeld der Erstellung der
Vergabeunterlagen untersuchten Varianten, der Behelfsbahnsteig als Variante mit den
geringsten betrieblichen Einschränkungen der S-Bahn als Vorzugsvariante festgelegt
worden. Mit diesem Behelfsbahnsteig ist es möglich die für die Errichtung des Betontroges
notwendige S-Bahnsperrung des Bf. Lichtenrade auf unter einen Monat zu reduzieren
(eingetaktet vom 04.04.-02.05.2022), und so die Umsetzung der o.g. Auflagen durch das
EBA gewährleistet. Alle anderen untersuchten Bauablaufvarianten hätten deutlich längere
Betriebsunterbrechungen mit sich gebracht.“
Frage 2:
Falls nicht, weshalb war er ursprünglich nicht vorgesehen und wann erfolgte der Planänderungsantrag zum
Planfeststellungsbeschlusses?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Behelfsbahnsteig war nicht in dem o.a. Beschluss enthalten, da die
Ausführungsplanung für das Vorhaben allgemein und für die Errichtung der Betontröge der
S-Bahn im Besonderen zum Zeitpunkt der Planfeststellung noch nicht vorlag (siehe hierzu
ebenso Begründung Seite 412 ff. des o.g. Beschlusses). Die Vorhabensträgerin stand im
Rahmen der Bauablaufplanung in einem engen Austausch mit dem EBA.
Da die Vorhabensträgerin fußend auf der Auflage A.4.8.4, Ihrer zugehörigen Begründung
unter B.5.1.1.5 des Planfeststellungsbeschlusses (Az. 511ppa/003-459 vom 13.11.2015)
und dem Behelfsbahnsteig eine wesentliche Verbesserung für die Bahnkunden während
der Bauzeit gefunden haben, ist der Behelfsbahnsteig als Ergebnis des
Planfeststellungsbeschlusses zu werten, weshalb eine ergänzende planrechtliche
Würdigung nicht notwendig ist. Dieser Auffassung ist auch das EBA gefolgt.“
Frage 3:
Welche Kosten sind für den Bau entstanden und welche Kosten werden für den Rückbau veranschlagt?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Für die Erstellung, Vorhaltung und den #Rückbau des bauzeitlichen Behelfsbahnsteiges
des S-Bahn-Haltes Berlin-Lichtenrade entstehen für den gesamten Zeitraum der
Maßnahme unter Berücksichtigung notwendiger Zusammenhangsmaßnahmen (z.B.
Strom, Telekommunikation, Leit- und Sicherungstechnik sowie im Oberbau) Leistungen im
Volumen von ca. 2 Mio. Euro.“
Frage 4:
Wie lange wird die Situation so bestehen bleiben, dass ein Zugang zum #Ersatzbahnsteig des S-Bahnhofs
Lichtenrade ausschließlich über die provisorische Zuwegung mit Zugang an der Steinstraße erfolgen kann?
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Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Behelfsbahnsteig ist für die Bauzeit des neuen Bahnhofes (ca. 2 Jahre) errichtet. Die
Zuwegung erfolgt von der Bahnhofstraße über einen Gehweg und einen Zugang mit
Anschluss an den Bahnsteig auf Bahngelände. Zur besseren Passantenführung erfolgt die
Wegweisung durch eine angebrachte Beschilderung. Die westliche Zuwegung erfolgt über
die bauzeitlich eingerichtete Querungsmöglichkeit des S-Bahngleise und führt um die
Pfarrer-Lütkehaus-Platz, wo die Passantenführung auf die o.g. Wegeführung trifft.“
Frage 5:
Wurde geprüft, inwiefern ein Zugang der Fahrgäste von und nach der westlichen Seite der Bahntrasse ohne
einen solchen großen Umweg möglich wäre? Wenn ja, welche Alternativen wurden geprüft und aus
welchem Grund verworfen?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die untersuchten Verkürzungen der westlichen Zuwegung zum Behelfsbahnbahnsteig
Lichtenrade durch Querung des Baufeldes wurden von der Vorhabensträgerin als nicht
umsetzbar eingestuft. Dies liegt darin begründet, dass die Flächen in der Vergangenheit
für den Rückbau des alten Bahnsteigs Bf. Lichtenrade benötigt wurden. Im Anschluss
werden die Flächen nun dauerhaft für den Umschlag von Baustoffen und Ausbaustoffen
benötigt. Darüber hinaus kommt es ebenfalls zum Einsatz von Kränen, weshalb aus
sicherheitsrelevanten Aspekten eine Personenführung direkt durch das Baufeld für die
Vorhabensträgerin nicht vertretbar ist.“
Frage 6:
Gibt es Überlegungen, die Wegebereiche von der Hilbertstraße bis zum Zugang an der Steinstraße im Sinne
einer besseren Barrierefreiheit zu überarbeiten und dies insbesondere an den Bordsteinen und an den
unebenen Stellen?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Vorhabensträgerin misst der Herstellung der barrierefreien Zuwegung einen hohen
Stellenwert bei. Aus diesem Grunde wurden bereits in der Vergangenheit Rampen
hergestellt, die ein Überwinden der Bordsteinhöhe erleichtern (so bspw. am PfarrerLüdtkehaus-Platz in Richtung der Zuwegung des Behelfsbahnsteigs). Gleiches soll am
östlichsten Bereich des Pfarrer-Lüdtkehaus-Platz erfolgen (Absatz Bordstein hier
momentan noch ca. 3 cm). Hinsichtlich dem Ausgleich von unebenen Stellen steht die
Vorhabensträgerin ebenfalls in Abstimmungen mit dem Auftragnehmer.“
Frage 7:
Gibt es Überlegungen, wie man Fahrgästen, für die die nunmehr deutlich längere Strecke zum Bahnsteig
kaum noch zu bewältigen ist, eine Möglichkeit verschaffen kann, deutlich näher an den Bahnsteig zu
gelangen bspw. über eine Zugangsmöglichkeit vom benachbarten Grundstück der Alten Mälzerei?
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Antwort zu 7:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Vorhabensträgerin hat die Möglichkeiten einer Verkürzung der östlichen Zuwegung
intensiv geprüft. Hinsichtlich einer Verkürzung über das Gelände der Alten Mälzerei
wurden Abstimmungen mit der UTB Projektmanagement GmbH durchgeführt. Dabei hat
sich ergeben, dass auf dem Gelände der alten Mälzerei in den kommenden Jahren
ebenfalls umfangreiche Bauarbeiten stattfinden und zwei neue Gebäude gebaut werden.
Die Vorhabensträgerin ist daher zu dem Schluss gekommen, dass die Gewährleistung der
Verkehrssicherung fraglich ist. Die Verkehrssicherungspflicht auf fremdem Gelände mit
Baubetrieb kann nicht von der DB Netz AG übernommen werden.
Die Vorhabensträgerin möchte Sie darauf hinweisen, dass es sich bei der durch die DB
Netz AG eingerichteten Zuwegung um die einzig mögliche Lösung auf planfestgestellten
Flächen handelt, bei der diese für die Herstellung der Verkehrssicherheit Sorge tragen und
bei der eine Breite der Zuwegung von ca. 3 Meter gewährleistet werden kann.“
Berlin, den 08.09.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
www.berlin.de