Der Berliner #Fahrgastverband#IGEB versteht jetzt, warum die Berliner Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD so zügig abgeschlossen werden konnten
Gestern legten die Berliner CDU und SPD ihren #Koalitionsvertrag für 2023 bis 2026 vor. „Wir wollen ein mobiles und nachhaltiges Berlin. Unsere #Mobilitätspolitik setzt auf ein Miteinander und nicht auf ein Gegeneinander. Der Öffentliche #Personennahverkehr ist ein entscheidender Faktor für ein mobiles Berlin.“ So beginnt das Kapitel „#Mobilität und Verkehr“. Als Einleitungstext sind solche wohlklingenden Formulierungen nicht unüblich, aber dieser Stil zieht sich leider bis an das Ende des Kapitels durch.
Seit Beginn der Corona-Krise sind nach Angaben der #Taxi-Innung in Berlin mehr als 2000 Fahrzeuge #aufgegeben worden. Nun plagen die Branche die steigenden #Spritpreise und die billigere #Konkurrenz durch #Mietwagenvermittler wie #Uber und #Free Now. Leszek #Nadolski, der Innungsvorsitzende, konnte am Donnerstagvormittag trotz der Sorgen um seine Branche noch lachen. Nadolski hat ein Konzept entwickelt, mit dem innerhalb der nächsten fünf Jahre rund 4000 Berliner Taxen #elektrifiziert werden können. Das Papier mit sechs Punkten hat er passenderweise „Nadolski-Plan“ genannt. Seine Frau habe ihn deswegen bereits ausgelacht, gab er zu. Aber es gehe ihm um den Inhalt.
Die Deutsche Bahn (DB) setzt ihr #Investitionsprogramm „Neues Netz für Deutschland“ konsequent fort. 2022 soll die #Rekordsumme von 13,6 Milliarden Euro von DB, Bund und Ländern in die #Schieneninfrastruktur fließen – rund 900 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Damit modernisiert und erneuert die DB rund 1.800 Kilometer Gleise, 2.000 Weichen, 140 Brücken und 800 #Bahnhöfe. Mit diesem Programm will die DB vor allem mehr #Kapazität im Schienennetz schaffen und die vorhandene Infrastruktur #leistungsfähiger machen.
20 Minuten weniger #Fahrzeit • #Investitionen von fast einer halben Milliarde Euro • #Europa wächst auf der Schiene zusammen
In #Angermünde rollen seit heute die Bagger: Die Deutsche Bahn (DB) hat den #Ausbau der Strecke Angermünde–Stettin begonnen. Pendler:innen wie Tourist:innen profitieren ab dem Jahr 2025, ein Jahr früher als ursprünglich geplant, von kürzeren Fahrzeiten. Zwischen den Metropolen Berlin und #Stettin geht es dann 20 Minuten schneller, die Fahrt dauert in Zukunft also nur noch 90 Minuten. Die deutlich attraktivere Verbindung stärkt nicht nur die #Uckermark, sondern auch das Zusammenwachsen der Nachbarländer Deutschland und #Polen. Mit dem Ausbau des Schienennetzes bietet die DB noch mehr Menschen umweltfreundliche Mobilitätsangebote und trägt somit zum Klimaschutz bei. Der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg investieren dafür fast eine halbe Milliarde Euro.
Wehrmacht baute #Werkbahnnetz für den #Personenverkehr Und was hat das alles mit einem #S-Bahn-Netz zu tun? Nach Kriegsbeginn baute die Wehrmacht ein Werkbahnnetz für den Personenverkehr auf, erwarb 15 elektrische #Triebwagen. Am 28. Februar 1943 fand die erste Probefahrt statt, und die #S-Bahn ging offiziell ab Juni in Betrieb. Die Einrichtung diente ausschließlich dem Transport von Angehörigen und Arbeitern der Versuchsanstalten. Denn die über 10 000 (!) Beschäftigten zur Arbeit zu bringen, bedeutete eine riesengroße Herausforderung.
Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass in der Ausschreibung für das „Netz Ostbrandenburg“, das ab Dezember 2024 neu vergeben wird, als #Rahmenfahrplan für die #RB26 Berlin – #Kostrzyn zwar ein zweites Zugpaar je Stunde #Ostkreuz – #Müncheberg vorgegeben ist, aber der Fahrplan folgende Mängel aufweist? Wie werden diese beurteilt: a. Es soll kein #30-min-Takt hergestellt werden, sondern die Züge sollen in sehr ungleichmäßigen Abständen verkehren: Bei der Abfahrt in Lichtenberg 23 zu 37 min, bei der Ankunft in Müncheberg vormittags 29/31, nachmittags 26/34 min, in der Gegenrichtung in Müncheberg vormittags 22/38, nachmittags 25/35 und in Lichtenberg 24/36 min. b. Die Fahrzeit Lichtenberg – Müncheberg soll sich von heute 35 auf 39 min verlängern, Lichtenberg – Seelow-Gusow von heute 48 min (Schnellläufer mit weniger Halten) bzw. 52 min (Langsamläufer mit allen Halten) auf 56 min, Lichtenberg – Küstrin-Kietz von heute 60 bzw. 69 auf 74 min. Antwort zu 1: Die Einschränkungen bei der ersten Umsetzung des Halbstundentaktes sind dem Senat bekannt. Der Hintergrund sind die bestehenden Restriktionen bei der Fahrplangestaltung. Die zeitliche Lage der Fahrten der Regionalbahn-Linie 26 (RB 26) bestimmt sich maßgeblich durch die #Eingleisigkeit der Strecke und der notwendigen Kreuzungshalte zum Begegnen der Züge mit entgegengesetzter Fahrtrichtung. Darüber hinaus besteht entlang der Strecke der Wunsch nach Bedienung aller Zwischenstationen durch alle Zugfahrten, was unmittelbar zu einer Fahrzeitverlängerung für die darüber hinausgehenden Relationen führt. Gemäß den Unterlagen des Vergabeverfahrens sind Anpassungen der Haltekonzeption entsprechend der Nachfrageentwicklung möglich. 2 Generell ist darauf hinzuweisen, dass die im Vergabeverfahren unterstellten Fahrpläne eine Kalkulationsgrundlage für die potenziellen Auftragnehmer darstellen. Im Rahmen der Abstimmung und Erstellung der Jahresfahrpläne können sich noch Änderungen an den Fahrplanzeiten ergeben. Frage 2: Teilt der Senat die Auffassung, dass ein Taktfahrplan mit gleichmäßig verteilten Abfahrzeiten und kurzen Fahrzeiten Voraussetzung für die angestrebte häufige Benutzung der Eisenbahn durch Pendler und andere Fahrgäste ist? Wenn ja, warum hat der Senat dann diesen mangelhaften Fahrplan, der offenbar auf der heutigen Lage der Ausweichstellen, der heute zu geringen Streckengeschwindigkeit von 100 km/h und den damit verbundenen Wartezeiten auf den Gegenzug beruht, veranlasst oder ihm zugestimmt? Frage 3: Ist dem Senat bekannt, dass für den angestrebten 30-min-Takt bis Müncheberg nicht nur ein zweites Bahnsteiggleis in Müncheberg, das von DB Netz geplant wird, sondern auch eine zweite Begegnungsmöglichkeit auf der eingleisigen Strecke westlich des Haltepunkts #Mahlsdorf sowie eine Erhöhung der #Streckengeschwindigkeit zwischen Biesdorfer Kreuz und Herrensee benötigt werden, um vom zweiten Begegnungsabschnitt aus die #Begegnungsstrecke bei #Herrensee in weniger als 15 Minuten zu erreichen? Frage 4: Teilt der Senat die Auffassung, dass zwischen Berlin und Müncheberg ein glatter 30-min-Takt mit Fahrzeiten, die nicht länger sind als heute, erforderlich ist und dass dafür infrastrukturseitig die Voraussetzungen (zweigleisiger Abschnitt zwischen Biesdorfer Kreuz und Mahlsdorf, in dem die Begegnung während der Fahrt beider Züge möglich ist, außerdem Geschwindigkeitserhöhung) geschaffen werden müssen? Antwort zu 2 bis 4: Die Fragen 2 bis 4 werden werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Senat vertritt die Auffassung, dass eine gute Anbindung auch im erweiterten #Vorortverkehr in enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg sichergestellt werden muss. Der Senat hat daher gemeinsam mit dem Land Brandenburg und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) nach Möglichkeiten gesucht, eine Bedienung des Streckenabschnittes bis Müncheberg mit zwei Zügen je Stunde und Richtung zur Betriebsaufnahme im Netz #Ostbrandenburg gewährleisten zu können. Das Zurückstellen der Angebotsverdichtung bis zum Abschluss weiterer Infrastrukturausbaumaßnahmen hätte über viele Jahre die Beibehaltung des Stundentaktes erfordert. Die zeitnahe Bedienung mit zwei Zügen pro Stunde wird von Seiten des Senates besser bewertet als die Bedienung mit einem Zug pro Stunde. Der weitere Ausbau der Ostbahn ist gemeinsames Ziel des Landes Brandenburg und des Senats. Die Strecke wurde daher für den Ausbau im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans beim zuständigen Bundesverkehrsministerium angemeldet und von diesem abgelehnt. Auch eine #Elektrifizierung der Ostbahn im Rahmen des Programms „Elektrische Güterbahn“ wurde nicht berücksichtigt. Die Länder verfolgen daher parallel weitere Optionen der Finanzierung des Infrastrukturausbaus. Entsprechend der Prinzipien des Deutschlandtaktes wird ein fahrplanbasierter Ausbau der Ostbahn angestrebt, so dass die konkret erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen aus dem Zielfahrplan abgeleitet werden. Zudem wird eine Elektrifizierung der Ostbahn angestrebt. 3 Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, zur Betriebsaufnahme im Dezember 2024 einen Fahrplan ohne die beschriebenen Mängel einzuführen? Antwort zu 5: Ein hierfür notwendiger entsprechender #Infrastrukturausbau einschließlich der dafür erforderlichen Planungen und Planverfahren ist bis Dezember 2024 nicht umsetzbar. Frage 6: Welche Absichten hat der Senat, die DB Netz AG zur qualitätsgerechten Absicherung des ersten Schritts der #Angebotsverdichtung rechtzeitig zum Herstellen einer geeigneten Infrastruktur zu veranlassen? Antwort zu 6: Der erste Schritt der im #Vergabeverfahren unterstellten Angebotsverdichtung ist innerhalb von Berlin auf der vorhandenen Infrastruktur umsetzbar. Die Infrastrukturausbauten auf dem Gebiet von Brandenburg sollen nach Angaben von DB Netz rechtzeitig vor der Betriebsaufnahme im Dezember 2024 in Betrieb genommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 5 verwiesen. Frage 7: Teilt der Senat die Auffassung, dass der 30-Minuten-Takt bis Müncheberg nicht nur – wie vorgesehen – montags bis freitags, sondern auch am Wochenende erforderlich ist, um neben dem Pendlerverkehr auch für den Ausflugsverkehr Richtung Märkische Schweiz und den Gelegenheitsverkehr bessere Bedingungen für die Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu bieten? Wird der Senat gemeinsam mit dem Land Brandenburg die Bestellung der Zugleistungen entsprechend erweitern? Antwort zu 7: Diese Einschätzung wird von den Ländern aktuell nicht geteilt. Nach Auskunft des VBB liegt die Nachfrage an Wochenenden auf Basis der Zählungen vor der Corona-Pandemie deutlich unter der Nachfrage an den Tagen Montag-Freitag. Eine Ausweitung des Angebotes an Wochenenden ist daher in den aktuellen Nahverkehrsplänen der Länder Berlin und Brandenburg nicht vorgesehen. Sollten sich Änderungen am Mobilitätsverhalten ergeben, so kann eine Angebotserweiterung mit dem Land Brandenburg auch noch im Rahmen des laufenden Verkehrsvertrags abgestimmt werden. Frage 8: Welche Kreuzungsbauwerke der Strecke Ostkreuz – Lichtenberg – Stadtgrenze Mahlsdorf/Hoppegarten (Straßenüber- und -unterführungen, Fuß- und Radwege, Eisenbahnüber- und -unterführungen) müssen in absehbarer Zeit saniert oder erneuert werden? In welchen Planungsphasen befinden sich diese Bauwerke und wie sind die Zeitpläne für Planung und Bau? 4 Antwort zu 8: Nach derzeitigem Kenntnisstand müssen in absehbarer Zeit folgende Kreuzungsbauwerke der Strecke Ostkreuz – Lichtenberg – Landesgrenze Berlin/Brandenburg saniert oder erneuert werden: Bezeichnung Maßnahmenstand Voraussichtliche Inbetriebnahme Kreuzungsbauwerk (KrBw) mit Strecke 6140 (Höhe Nöldnerplatz) Genehmigungsplanung 12/2024 Personentunnel am S-Bahnhof Nöldnerplatz Entwurfsplanung 12/2027 Straßenüberführung (SÜ) südliche Rhinstraßenbrücke Baudurchführung II/2021 KrBw mit Strecke 6080 (Biesdorfer Kreuz) Grundlagenermittlung 12/2029 SÜ Blumberger Damm Bauvorbereitung 2025 Eisenbahnüberführung Hönower Straße Grundlagenermittlung 12/2028 Frage 9: Teilt der Senat die Auffassung, dass die Ostbahn eine große und steigende Bedeutung als Hauptverbindung zwischen Deutschland, #Polen und dem #Baltikum für den Regional- und #Güterverkehr und für künftigen internationalen Fernverkehr besitzt und deshalb durchgehend #zweigleisig ausgebaut und #elektrifiziert werden muss? Antwort zu 9: Der Senat teilt die Auffassung, dass für die künftigen Verkehre ein zweigleisiger elektrifizierter Ausbau der Ostbahn von der Grenze Deutschland/Polen bis mindestens zum Biesdorfer Kreuz zur Einbindung in den Berliner Außenring erforderlich ist. Die #Ostbahn ist eine wichtige Ergänzungsstrecke für den europäischen #Schienengüterverkehr und könnte dann langfristig einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Frankfurter Bahn leisten. Frage 10: Werden bei den anstehenden Erneuerungen und Sanierungen einzelner Bauwerke ausreichend #Vorsorgemaßnahmen für das zweite Gleis, höhere #Geschwindigkeit (160 km/h) und die Elektrifizierung getroffen (Gleisabstände, lichte Höhen, Tragfähigkeit, Maststandorte), damit der Endausbau nicht auf lange Zeit verbaut oder nur mit sehr viel größerem erneuten Umbauaufwand hergestellt werden kann? Was hat der Senat unternommen oder wird er unternehmen, um diese Vorsorgemaßnahmen sicherzustellen? Antwort zu 10: Aufgrund der Bedeutung der Elektrifizierung und des zweigleisigen Ausbaus der Ostbahn werden im Rahmen der Abstimmungen zu anstehenden Erneuerungsmaßnahmen an Kreuzungsbauwerken und der Klärung der dafür zugrundezulegenden Anforderungen durch den für die Bahnplanung verantwortlichen Bereich der für Verkehr zuständigen 5 Senatsverwaltung die Anforderungen für einen zweigleisigen elektrifizierten Ausbau der Strecke eingebracht.
Berlin, den 25.05.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Was muss da losgewesen sein? Vor 70 Jahren in #Königs Wusterhausen, #Wildau, #Zeuthen, #Eichwalde oder auch #Grünau! Als die vormals nur dampfbetriebene Strecke endlich #elektrifiziert war und die #S-Bahnen von Königs Wusterhausen mit Tempo 70 nach (Ost-)Berlin jagen konnten.
#Stadler hat das 2018 gestartete #Forschungsprojekt zur Entwicklung und Erprobung von #Batterietechnologien im #Schienenfahrzeugbereich nach dreijähriger #Forschungsphase erfolgreich abgeschlossen. Das Projekt wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert und gemeinsam mit der #TU Berlin und der #EWE AG entwickelt. Das als Testträger konstruierte Fahrzeug hat in der dreijährigen Erprobungsphase die anfänglichen Erwartungen mit einer nachgewiesenen Reichweite im reinen Batteriebetrieb von 185 Kilometern weit übertroffen.
54 Prozent des europäischen Schienennetzes ,erfügen über eine #Oberleitung. In Deutschland sind es heute rund 60 Prozent, bis 2025 sollen 70 Prozent der Strecken #elektrifiziert sein. Für die verbleibenden Strecken ist der Einsatz #CO2-emissionsfreier #Schienenfahrzeuge ein grundlegender Baustein zur Erreichung der #EU- Klimaziele. Stadler hatte bereits früh konkrete Ansätze, den Schienenverkehr auf allen Strecken umweltfreundlich und energieeffizient zu machen. Im Rahmen des durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten dreijährigen Projekts «Verbundprojekt FLIRT (Akku) – Netzintegration und netzdienliche Ladung eines batterieelektrisch angetriebenen Schienenfahrzeugs für die Überbrückung ausgedehnter nicht oder teilweise elektrifizierter Streckenabschnitte im Regionalverkehr» entwickelte das Unternehmen den FLIRT Akku, einen dreiteiligen Testträger auf Basis des Fahrzeugtyps FLIRT zu Erprobung der Batterietechnologie. «Während unserer gemeinsamen Projektarbeit konnten wir wertvolle Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Batterietechnologie gewinnen», erklärt Evelyn Thiel, technische Leiterin des Forschungsprojekts bei Stadler. Seit seiner Vorstellung im Herbst 2018 legte das vollumfänglich für den Fahrgastbetrieb zugelassene Fahrzeug 15.000 Kilometer im reinen Batteriebetrieb zurück. Besonderen Wert legte das Projektteam auf die Erprobung im Fahrgasteinsatz möglicher Szenarien wie Aufholen ungeplanter Verspätungen auf der Strecke und Einsatz unter extremen Witterungsbedingungen, um die Reaktion der Batterien zu testen. «Im Sommer 2019 haben wir den FLIRT Akku während einer Hitzewelle bei 40 Grad Außentemperatur und vollem Einsatz der Klimaanlage ebenso getestet wie im Winter 2021 während zweistelliger Minusgrade. Der Einsatz im reinen Batteriebetrieb war dabei jederzeit uneingeschränkt möglich, ohne dass wir an den unteren Grenzwert der Kapazität gestoßen sind.», so Evelyn Thiel.
185 Kilometer nachgewiesene Reichweite
Die technische Machbarkeit der Batterietechnologie im Bahnverkehr und die Grenzen der installierten Batteriekapazität wurden auf eigens zu diesem Zweck angelegten Testfahrten gemeinsam mit dem Hersteller der Batterien für das Testfahrzeug, der deutschen #Initilion GmbH, ausgelotet, um wertvolle Erfahrungen für die Auslegung zukünftiger Fahrzeuge zu gewinnen. Auch die betrieblichen Randbedingungen, die für die #Verkehrsunternehmen beim gebotenen und gewollten Wechsel von Diesel- zur batterie-elektrischen Traktion zu beachten sind, wurden untersucht. Dabei konnte die errechnete maximale Reichweite des Fahrzeugs auf Strecken ohne Oberleitung im Nachweis mit 185 Kilometern nach oben korrigiert werden. «Wir arbeiten bei Stadler kontinuierlich daran, den Schienenverkehr mit guten Ideen und ihrer schnellen und praktischen technologischen Umsetzung noch besser und frei von Emissionen zu gestalten, um so noch mehr Menschen vom Umstieg auf die Bahn zu überzeugen. Wir sind stolz, mit dem FLIRT Akku ein umweltfreundliches, flexibles Fahrzeug bis zur Marktreife entwickelt zu haben und im Rahmen des Forschungsprojekts mit der Unterstützung unserer Projektpartner und des Projektträgers unsere Annahmen nicht nur bewiesen, sondern übertroffen zu haben. Zusammen mit dem FLIRT H2 bietet Stadler CO2-emissionsfreie Lösungen für jede Strecke an.», sagt Steffen Obst, Leiter Vertrieb Vollbahnen Stadler Deutschland.
Frage 1:
Welche #Energiequellen werden für den Betrieb der verschiedenen Verkehrsmittel des Berliner #ÖPNV genutzt
bzw. in welchen Anteilen? Bitte nach Energiequellen und Verkehrsmitteln gesondert aufführen.
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Energiequellen für BVG-Fahrzeuge für den ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehr):
1.) #Diesel = 50,8 %.
2.) #Strom = 31,0 %.
Der Anteil des Energieverbrauches bei der BVG bzgl. der Verkehrsmittel liegt ca. bei 82 %
vom Gesamtenergieverbrauch. Für den Strom für den Betrieb der verschiedenen ÖPNV Verkehrsmittel wird zu 100 % #Grünstrom über Herkunftsnachweise verwendet.“
2
Die DB AG teilt zur S-Bahn mit:
„Die S-Bahn Berlin fährt mit 100 %- #Ökostrom. Entsprechend den Anforderungen aus dem
Verkehrsvertrag wird der Ökostrombedarf der Gleichstrom S-Bahn Berlin mit
Stromlieferungen aus dem öffentlichen Netz und Herkunftsnachweisen gedeckt. Die
Herkunftsnachweise (HKN) werden im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes
gelistet und entwertet. Der überwiegende Anteil der entwerteten HKNs stammt aktuell aus
Wasserkraft.“
Die DB AG teilt für DB Regio (elektrisch betriebenes Netz) mit:
„Der Grünstromanteil der sonstigen DB Regionalverkehre, die mit Wechselstrom durch
Berlin fahren, ist nicht separat für den Berliner ÖPNV ausweisbar, sondern richtet sich nach
dem bundesweit gültigen Bahnstrommix der DB Regio AG als Betreiber dieser Verkehre.
Der entsprechende Grünstromanteil kann der unternehmensindividuellen
Stromkennzeichnung der DB Regio AG entnommen werden. Diese Stromkennzeichnung
richtet sich nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz. Hiernach beträgt der #Grünstromanteil der
DB Regio AG aktuell 34 % (Angabe basiert auf dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr
2019).“
Die ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH bezieht für die elektrisch betriebenen Linien RE2
und RE4 einen Strommix, der zu 44,2 % aus erneuerbaren Energien besteht.
Von den Betreibern DB Regio AG, ODEG und NEB Betriebsgesellschaft mbH können
derzeit folgende Linien nur mit #Dieseltriebwagen angeboten werden:
· RE6 Wittenberge – Neuruppin – Berlin (Prignitz-Express)
· RE66/RB66 Stettin/Szczecin – Angermünde – Berlin
· RB12 Templin – Berlin
· RB25 Werneuchen – Berlin
· RB26 Kostrzyn – Berlin
· RB27 Groß Schönebeck / Schmachtenhagen – Berlin
· RB33 Jüterbog – Berlin
· RB54 Rheinsberg (Mark) – Berlin
· Kulturzug Berlin – Breslau/Wrocław
In Berlin verkehren Regionalzüge nur mit Dieseltriebwagen, wenn dies zwingend
erforderlich ist, weil, ggf. auch im weiteren Streckenverlauf außerhalb Berlins, keine
Oberleitung für einen elektrischen Betrieb zur Verfügung steht. Das Land Berlin setzt sich
jedoch dafür ein, dass die betreffenden Bahnstrecken #elektrifiziert werden, oder, wo dies
nicht umsetzbar ist, künftig alternative Antriebskonzepte (z.B. elektrische Triebwagen mit #Batteriespeicher) zum Einsatz kommen, sofern dies betrieblich möglich ist.
Frage 2:
Welche Energiequellen werden für den Betrieb der Verkehrsinfrastrukturen des Berliner ÖPNV genutzt bzw.
in welchen Anteilen?
3
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Energiequellen für BVG #Verkehrsinfrastruktur:
1.) #Fernwärme =7,6 %.
2.) #Heizöl = 0,8 %.
3.) #Strom = 7,9 %.
Der Anteil des Energieverbrauches bei der BVG bzgl. der Verkehrsinfrastruktur liegt ca. bei
16 % vom Gesamtenergieverbrauch. Für den Strom für den Betrieb der
Verkehrsinfrastruktur kann die BVG keine weiteren Angaben übermitteln.“
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Der Begriff der „Verkehrsinfrastruktur“ in Begrenzung zum Berliner ÖPNV ist an dieser
Stelle zu allgemein (bzw. komplex) gehalten, weshalb uns eine Beantwortung hier nicht
möglich ist.“
Frage 3:
Gibt es Zielsetzungen zur Nutzung regenerativer Energien im Berliner ÖPNV? Falls ja, welche?
Antwort zu 3:
Im Nahverkehrsplan 2019-2023 werden in Kapitel III.6.2 die Umweltstandards für den Bus und Schienenverkehr sowie den Betrieb der ÖPNV-Infrastruktur in Bezug auf den
Energieverbrauch bzw. die Energienutzung sowie in Kapitel III.7 die Umstellung des
Busverkehrs auf alternative Antriebe bzw. nicht fossile Antriebsenergien dargestellt.
Für die Linien RB12, RB 25 und RB54, die derzeit noch mit Dieseltriebwagen betrieben
werden, ist im Rahmen der laufenden Neuausschreibung eine Umstellung auf elektrische
Triebwagen mit Batteriespeicher zu Dezember 2024 geplant.
Berlin, den 28.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz