Bahnverkehr: Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken in Berlin und Brandenburg, aus Bundestag

29.01.2024

  1. Wie viele #Streckenkilometer #Bahnstrecke werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Berlin und Brandenburg heute befahren?

Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) betrug die #Streckenlänge im Jahr 2022 in Berlin und Brandenburg 2.953 km. Diese Angabe bezieht sich auf das #Infrastrukturkataster (#ISK).

  • Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Berlin und Brandenburg jeweils vom Nah-, Regio- nal-, Fern- und Schienengüterverkehr befahren?

Nach Auskunft der DB AG war im Jahr 2022 das Streckennetz in Berlin und Brandenburg je nach #Verkehrsart wie unten dargestellt nutzbar. Diese Angaben beziehen sich nur auf das Netz der DB AG und wurden intern für das Jahr 2022 ermittelt.

Streckenlängekm
#Güterverkehr2655
#Schienenpersonennahverkehr2933
#Schienenpersonenfernverkehr2449

Quelle: DB AG

  • Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der Bun- desregierung in Berlin und Brandenburg seit 1994 #stillgelegt worden (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt auflisten)?

5. Welche Bahnstrecken wurden nach Kenntnis der Bundesregierung  in Berlin und Brandenburg seit 1990 stillgelegt, wann fanden die jeweiligen Stilllegungen statt, und welche der Strecken sind #entwidmet worden (bitte einzeln mit Jahreszahlen und Status (stillgelegt bzw. entwidmet) aufführen und jeweils die stillgelegten Streckenkilometer angeben)?

Die Fragen 3 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Dem #Eisenbahn-Bundesamt (#EBA) als #Aufsichts- und #Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes (§ 5 Abs. 1a und 2 AEG i. V. m. § 3 BEVVG) liegen entsprechende Informationen nur für den Bereich der Eisenbahnen des Bundes vor und dies auch nur für den Zeitraum ab dem 1. Januar 1994. Für nicht bundeseigene Eisenbahnen hingegen liegt die Zuständigkeit für Genehmi- gungen gemäß § 5 Abs. 1a AEG beim jeweiligen Land.

Im Übrigen wird auf die Bundestagsdrucksache 19/24290 verwiesen.

4. Wie viele Streckenkilometer Bahnstrecke sind nach Kenntnis der Bun- desregierung in Berlin und Brandenburg seit 1994 neu an das Schienen- netz #angeschlossen worden (bitte nach Jahren und differenziert nach #Hochgeschwindigkeit und nach „normalen“ #Bahnstrecken auflisten)?

Nach Auskunft der DB AG wurden folgende DB-Strecken (Ausbauten in Bahnhöfen, Überholgleisen usw. sind hier nicht aufgeführt) neu angeschlossen:

1995:      #Reaktivierung -Bahn Berlin Priesterweg–Lichterfelde Ost und Ber- lin Tegel–Schönholz, ca. 11 km,

1997:      Reaktivierung S-Bahn Berlin Abschnitte der Ringbahn (Jungfernhei- de–Westend und Neukölln–Treptower Park), ca. 6 km,

1998: Reaktivierung S-Bahn Berlin Pichelsberg–Westkreuz, Lichterfelde Süd–Lichterfelde Ost,  Pichelsberg–Spandau, Jungfernheide–Westha- fen und Tegel–Hennigsdorf, ca. 23 km,

1998:       #Hochgeschwindigkeitsstrecke  Hannover–Berlin, in  Brandenburg  ca.

65 km,

2001-2002: Reaktivierung S-Bahn Berlin Abschnitte der Ringbahn (Schönhau- ser Allee–Gesundbrunnen–Pankow und Westhafen–Gesundbrunnen), ca. 7 km,

2003:  Neutrassierung Cottbus–Peitz Ost (Strecke nach Frankfurt/O.), ca. 11 km, Regionalverkehr,

2005:       Berlin-Lichterfelde Süd–Teltow Stadt, ca. 3 km, S-Bahn,

2006: Nord-Süd-Fernbahn in Berlin, 4 Gleise, ca. 9 km, Fern- und Regio- nalverkehr, 2011/2020: Anbindung Flughafen BER, ca. 27 km, S- Bahn, Fern- und Regionalverkehr.

  • Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken in Berlin und Branden- burg sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gleisanlagen noch vor- handen?
  • Auf welchen der genannten stillgelegten Strecken in Berlin und Branden- burg sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gleisbette noch vor- handen?

Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Nach Auskunft der DB AG führt diese keine systematischen Aufstellungen im Sinne der Fragestellungen.

  • Auf welchen Strecken in Berlin und Brandenburg sind nach Kenntnis der Bundesregierung Bemühungen des Landes, von Landkreisen oder Kom- munen vorhanden, den Zugverkehr auf stillgelegten Strecken wieder auf- zunehmen (bitte einzeln aufschlüsseln und angeben, von wem die Bemü- hungen ausgehen)?
  • Welche Wiederinbetriebnahmen von Strecken in Berlin und Brandenburg befürwortet die  Bundesregierung (bitte  einzeln  aufführen und begrün- den)?
  1. Welche Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken sind in Berlin und Brandenburg im aktuellen Bundesverkehrswegeplan und in den nachfol- genden Anpassungen enthalten, und welche davon sind den jeweiligen Bedarfskategorien zugeordnet?

Die Fragen 8 bis 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die erbetenen Informationen konnten nicht in der für eine Kleine Anfrage im parlamentarischen Fragewesen zur Verfügung stehenden Zeit ermittelt werden. Sobald die nötigen Informationen vorliegen, wird das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Antwort nachreichen.

  1. In welcher Höhe plant die Bundesregierung #Investitionen für die Umset- zung des Bedarfsplans Schiene auf Basis der mittelfristigen Finanzpla- nung in Berlin und Brandenburg (bitte jahresgenau aufschlüsseln)?

Die nachfolgenden Angaben entsprechen den bislang zwischen dem Bund und der DB InfraGO eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen (Vertragsab- schlüsse) und sind vorbehaltlich der noch nicht abschließenden Festlegungen zum Bundeshaushalt 2024 und zur Finanzierung der DB InfraGO AG.

Bedarfsplan Schiene – geplante Investitionen in Berlin und Brandenburg 2024-2027
Jahr2024202520262027
Mio. Euro Berlin2,1900,5210,104 
Mio. Euro Brandenburg106,566161,168139,38587,092
  1. Für welche Bahnstrecken in Berlin und Brandenburg sind Mittel im Rah- men des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (#GVFG) beantragt worden, und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung bzw. #Bewilligung (bitte die Projekte mit Status getrennt nach Wiederinbetriebnahmen, #Elektrifizierung, Projekten zur Erhöhung der #Kapazität, Streckengrunder- neuerungen tabellarisch auflisten)?

Derzeit sind keine Mittel für Bahnstrecken in Berlin und Brandenburg im Rah- men des GVFG beantragt worden.

  1. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen und welche Schritte unternimmt sie noch, um die #Schienenprojekte in Berlin und Brandenburg, die der Bedarfskategorie „Vordringlicher Be- darf“ zugeordnet sind, voranzubringen (bitte je Schienenprojekt in dieser Kategorie aufschlüsseln)?

Nach Auskunft der DB AG befinden sich die in Berlin und Brandenburg lie- genden Schienenprojekte bzw. Streckenanteile des Vordringlichen Bedarfs vor- wiegend in Realisierung oder Planung. Ausgenommen hiervon ist das dem Pro- jektbündel 3 zugeordnete Vorhaben ABS Lehrte–Braunschweig–Magdeburg– Roßlau–Falkenberg.

In Realisierung/Planung befinden sich folgende Vorhaben:

  • ABS Lübeck/Hagenow Land–Rostock–Stralsund (Realisiert/Abschnitt Bad Kleinen–Dalwitzhof in Planung),
  • ABS Berlin– #Dresden (in Realisierung/Planung),
  • ABS Berlin– #Frankfurt (Oder) – Grenze D / #PL (in Realisierung),
  • #Knoten Berlin (Realisiert),
  • #KV-Terminal #Großbeeren (2. Ausbaustufe in Planung),
  • Projektbündel  1:  ABS  Berlin– #Wittenberge#Hamburg  (Planungsaufnahme beabsichtigt),
  • Projektbündel 1: ABS Berlin– #Rostock (in Realisierung),
  • Projektbündel 8: ABS Berlin– #Hannover (in Planung bzw. Planungsaufnah- me zum Ausbau Schnellfahrstrecke auf bis zu #300 km/h beabsichtigt),
  • ABS #Angermünde –Grenze D/PL (in Realisierung),
  1. Welche Prüfschritte hat die Bundesregierung bereits bei Bahnstrecken in Berlin und Brandenburg unternommen, die der Bedarfskategorie „Poten- zieller Bedarf“ zugeordnet sind (bitte je Bahnstrecke im „Potenziellen Bedarf“ auflisten)?

Vorhaben des #potenziellen Bedarfs im #BVWP 2030 wurden inzwischen nach der BVWP-Methodik volkswirtschaftlich bewertet. Im Ergebnis konnten fol- gende Berlin und Brandenburg räumlich zugeordnete Vorhaben mit einer nach- gewiesenen Wirtschaftlichkeit in den vordinglichen Bedarf aufgenommen wer- den:

  • Überholgleise für 740m-Züge,
  • Weitere Knoten, mikroskopische Maßnahmen,
  • Kombinierter Verkehr/Rangierbahnhöfe für das KV-Terminal Großbeeren,
  • Maßnahmen des Planfalls „Deutschland-Takt“, unter https://bvwp-projekt e.de/schiene_2018/M-001-V01/2022-09-01_Abschlussbericht_Deutschlandt akt_3-00.pdf beschrieben.

Aktuell befinden sich folgende Vorhaben in Berlin und Brandenburg im Poten- ziellen Bedarf des Bedarfsplans. Bei Nachweis des volkswirtschaftlichen Nut- zens können diese Vorhaben in den Vordringlichen Bedarf aufsteigen. Dies bil- det die Voraussetzung für den Beginn einer Planung:

Darüber hinaus wurden folgende Berlin und Brandenburg räumlich zugeordne- te Vorhaben des potenziellen Bedarfs dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) zugeordnet:

  • ABS Cottbus–Görlitz,
  • ABS Cottbus–Forst (Lausitz)–Grenze D/PL.
  1. Welche #Haushaltsmittel sind für die Reaktivierung, den Neubau und den Ausbau seit 1994 in Berlin und Brandenburg geflossen (bitte für Reakti- vierung, Neubau und Ausbau und jeweils nach Jahren einzeln angeben)?

Die Bundesfinanzhilfen (BFH) gemäß dem GVFG-Bundesprogramm für Berlin und Brandenburg seit 1994 stellen sich folgendermaßen dar:

JahrBFH für Berlin in Mio. Euro (Ist-Ausgaben)BFH für Brandenburg in Mio. Euro (Ist-Ausgaben)
199411114
1995904
1996592
1997631
1998653
1999490
2000420
2001100
2002120
2003236
2004226
2005162
2006121
200720
200870
200970
2010360
2011620
2012330
2013390
2014340
2015690
2016330
2017340
2018353
2019292
2020270
20212920
2022200
202328,6*0*
Gesamt1098,6*64*

* Stand 15.12.2023

Eine Differenzierung der Fördertatbestände in Neu- und Ausbau und Reaktivie- rung bestand vor dem Jahr 2020 im Rahmen des GVFG nicht. Ab dem Jahr 2020 hat Berlin nur Bundesfinanzhilfen gemäß GVFG für die Fördertatbestän- de Neu- und Ausbaumaßnahmen sowie Grunderneuerungsmaßnahmen abgeru- fen. Die eingeplanten Bundesfinanzhilfen gemäß GVFG für Neu- und Ausbau- maßnahmen in Berlin betragen für

2020:    10 Mio. Euro,

2021:    14,2 Mio. Euro,

2022:    10,4 Mio. Euro,

2023:    8 Mio. Euro.

Folgende Haushaltsmittel sind nach Angaben der Vorhabenträgerin für den Neubau und den Ausbau im Rahmen des Bedarfsplans seit 2005 in die Bundes- länder Berlin und Brandenburg geflossen. Mittelangaben für Bedarfsplanvorha- ben für den Zeitraum 1994 bis 2004 sowie für die Reaktivierung ab 1994 liegen nicht vor.

 BerlinBrandenburg
JahrMio. EuroMio. Euro
2005252,240,9
2006116,335,5
200759,739,1
200840,6161,5
200964,5207,9
20108,3132,9
20116,573,6
201213,351,4
201313,329,8
201417,542,0
201523,445,9
201624,469,1
201750,2104,5
201854,232,1
201956,531,7
202061,344,4
202173,570,4
202287,799,9
  1. Wie viel der zur Verfügung gestellten Mittel wurden im Rahmen des Ge- meindeverkehrsfinanzierungsgesetzes abgerufen (bitte für jedes Jahr ab 2020 angeben)?

Von den zur Verfügung stehenden GVFG-Mitteln erfolgte folgender Mittelab- fluss:

JahrGVFG-Mittelabfluss in Mio. Euro (gerundet)
2020313
2021272
2022902
2023999*

* Stand 15.12.2023

  1. Welche Haushaltsmittel sieht die Bundesregierung im Rahmen der Haus- haltsplanungen für die Jahre 2024 und 2025 sowie der mittelfristigen Fi- nanzplanung für die Wiederinbetriebnahme stillgelegter Schienenstre- cken in Berlin und Brandenburg vor?

Die Auswahl, Priorisierung und Planung der Vorhaben, die im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms anteilig finanziert werden, erfolgt durch die für den ÖPNV zuständigen Länder. Die Bundesregierung hat keinen Einfluss auf die jährlich durch die Länder für die verschiedenen Vorhaben abgerufenen Bundes- finanzhilfen.

  1. Wie viele und welche Gespräche hat es zwischen Vertretern des Bundes- ministeriums für Digitales und Verkehr und der Landesregierung in Ber- lin und in Brandenburg hinsichtlich der Wiederinbetriebnahme stillgeleg- ter Bahnstrecken gegeben (bitte einzeln unter Angabe der betreffenden Strecke, des Datums und ggf. unter Angabe der Mitglieder der Hauslei- tung auflisten)?

Mit den Ländern Berlin und Brandenburg fanden im Rahmen des Gesamtvor- habens „#i2030“ erste Informationsgespräche auf Arbeitsebene zu den Teilpro- jekten des Infrastrukturprojektes „i2030“ statt. Dabei wurden von ausgewählten

„i2030“ – Teilprojekten die Sachstände dargestellt sowie Abstimmungen zur Er- stellung der erforderlichen Nutzen-Kosten-Untersuchungen (NKU) getroffen. Teilprojekte sind u. a. die Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn und die Siemensbahn.

Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung werden auf allen Ebenen des BMDV Gespräche mit einer Vielzahl von Personen, Verbänden und Organisationen ge- führt. Eine lückenlose Auflistung von diesen Kontakten, den Umständen ihres Zustandekommens, allen Beteiligten und des Zweckes etwaiger  Gespräche kann bei der Beantwortung der vorliegenden Frage nicht geleistet werden. Es kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von Veran- staltungen oder sonstigen Terminen zu einzelnen Kontakten gekommen sein könnte. Auch können durch Zeitablauf mögliche Kontakte gegebenenfalls nicht mehr nachvollzogen werden. Eine Verpflichtung zur Erfassung und Speiche- rung sämtlicher zustande gekommener Kontakte besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt.

  1. Wie viel Prozent des Schienennetzes in Berlin und Brandenburg sind #elektrifiziert?

Nach Auskunft der DB AG sind 90 Prozent der Streckenkilometer sind in Ber- lin und 71 Prozent der Streckenkilometer sind in Brandenburg elektrifiziert.

  • Wie viel Prozent des Schienennetzes in Berlin und Brandenburg sollen bis 2030 elektrifiziert sein?
    • Welche Bahnstrecken in Berlin und Brandenburg sind aktuell in Pla- nung für die Elektrifizierung der jeweiligen Strecke, und wie weit sind die Planungen jeweils fortgeschritten (bitte einzeln auflisten)?

Nach Auskunft der DB AG sind der Neubau der elektrifizierten Strecke der S21 vom nördlichen Ring bis zum Hauptbahnhof in Berlin (geplante Inbetriebnah- me 2024, ca. 4 km) und die Dresdner Bahn in Berlin (geplante Inbetriebnahme 2025, ca. 11 km in Berlin und ca. 5 km in Brandenburg) im Bau. Die Elektrifi- zierungen Passow–Grenze zu Polen (geplante Inbetriebnahme 2026, ca. 30 km) und der Siemensbahn in Berlin (Reaktivierung, geplante Inbetriebnahme 2029, ca. 5 km) sind in Planung. Damit wird die Elektrifizierungsquote bis 2030 auf 91 Prozent der Streckenkilometer im Netz der DB in Berlin und auf 73 Prozent der Streckenkilometer im Netz der DB in Brandenburg steigen.

Durch geplante Elektrifizierungen und Neubaustrecken wird sich der Elektrifi- zierungsgrad in Berlin und Brandenburg perspektivisch weiter erhöhen. Die Fortsetzung der S21 vom Hauptbahnhof Berlin über Potsdamer Platz bis Süd- kreuz/südlicher Ring, die Maßnahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (Cottbus–Görlitz, Kamenz–Hosena und Cottbus–Forst Grenze) und die Elektri- fizierung Wustermark–Grenze zu Sachsen-Anhalt sind in Planung, eine Inbe- triebnahme wird vsl. nicht bis 2030 erfolgen.

  • Wie viele neue Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20. Legislatur- periode in Berlin und Brandenburg in Betrieb genommen worden (bitte einzeln auflisten)?
  • Wie viele Gleisanschlüsse sind seit Beginn der 20. Legislaturperiode in Berlin und Brandenburg weggefallen (bitte einzeln auflisten)?

29. Wie hat sich die Anzahl der Gleisanschlüsse in den Jahren 2022 und 2023 in Berlin und Brandenburg entwickelt, und wie viele neue bzw. re- aktivierte Gleisanschlüsse hat die Bundesregierung in diesem Zeitraum gefördert (bitte die Anzahl der geförderten Gleisanschlüsse für jedes Jahr einschließlich der verausgabten Haushaltsmittel angeben)?

Die Fragen 21, 22 und 29 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemein- sam beantwortet.

Die Bundesregierung erhebt keine Angaben zu Inbetriebnahmen und Stillle- gungen/Wegfall von Gleisanschlüssen oder zur Entwicklung der Anzahl vor- handener Gleisanschlüsse. Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 23 GG sind die Länder zu- ständig. Nach Mitteilung der DB AG sind in Berlin und Brandenburg seit Be- ginn der 20. Legislaturperiode weder neue Gleisanschlüsse bei der DB InfraGO AG in Betrieb gegangen oder weggefallen. Ende 2023 waren demnach in Ber- lin 28 Gleisanschlüsse und in Brandenburg 124 Gleisanschlüsse, insgesamt mit- hin 152 Gleisanschlüsse, bei der DB InfraGO AG vorhanden.

Für neue und reaktivierte Gleisanschlüsse in Berlin und Brandenburg wurden im Jahr 2022 kein Förderbescheid erlassen. Im Jahr 2023 wurden zwei Förder- bescheide erlassen und dafür rd. 370.000 Euro Haushaltsmittel verausgabt.

  • Mit welchen Baupreissteigerungen rechnet die Bundesregierung im Be- reich der Reaktivierung, des Ausbaus und Neubaus von Schienenstre- cken (inklusive Brücken) in den Jahren 2024 und 2025 in Berlin und Brandenburg?

Der Bundesregierung liegen keine Angaben zur voraussichtlichen Baupreisstei- gerung für einzelne Gewerke des Verkehrsträgers Schiene für die Jahre 2024 und 2025 vor.

Nach Auskunft der DB AG gelingt es dieser, das anspruchsvolle Baupensum zu bewältigen. Die Einflüsse der u. a. aus dem Krieg in der Ukraine resultierenden Materialpreissteigerungen und -engpässe auf laufende Bauvorhaben konnte die DB AG bislang durch ein effektives Krisenmanagement und eine enge Abstim- mung mit der Bauindustrie gering halten.

  • Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte in Berlin und Brandenburg liegen Planfeststellungsbeschlüsse vor, die wegen anhängiger Klagen derzeit nicht vollziehbar sind?

Derzeit sind keine entsprechenden Klagen anhängig.

  • Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in Berlin und Bran- denburg erwartet die Bundesregierung einen Planfeststellungsbeschluss in den Jahren 2024 und 2025?

In folgenden Planrechtsverfahren, die den Aus- oder Neubau von Schienenwe- gen des Bundes oder die Änderung oder Ersatzneubau von Eisenbahnbrücken

des Bundes zum Gegenstand haben, ist nach Auskunft des EBA in 2024 und 2025 eine #Planrechtsentscheidung, d. h. #Planfeststellungsbeschluss oder #Plangenehmigung, zu erwarten:

  • Eisenbahnüberführung km 139,780, Strecke 4054, Müllrose, Änderung der Überführung,
  • Eisenbahnüberführung km 21,220, Strecke 6205, Euloer Straße, Ersatzneu- bau,
  • Lübbenau–Cottbus, Planfeststellungsabschnitt 1 und 2, zweigleisiger Aus- bau,
  • Eisenbahnüberführung km -0,933, Strecke 6190, Kleine Elster, Ersatzneu- bau,
  • Berlin–Dresden, Planfeststellungsabschnitt 3.1, Ausbau im Abschnitt Els- terwerde–Landesgrenze Brandenburg/Sachsen,
  • Eisenbahnüberführung km 46,397, Strecke 4027, Wainsdorf, Änderung der Überführung,
  • Berlin–Angermünde–Grenze D/PL (-Szczecin),  Planfeststellungsabschnitt 2, Ausbau im Abschnitt Passow–Grenze D/PL,
  • Schaffung 740 m Überholgleis Bahnhof Baruth (Mark), Strecke 6135,
  • Eisenbahnüberführung, km 11,915 der Strecke 6033 und km 12,080 der Strecke 6177, Teltower Damm, Ersatzneubau,
  • Kreuzungsbauwerke Adlershof–Flughafen Schönefeld (km 12,800 der Stre- cke 6007-1, km 12,804 der Strecke 6142-2, km 0,842 der Strecke 6147-1 und km 0,593 der Strecke 6146) und Flughafen Schönefeld–Grünau (km 1,085 der Strecke 6146), Ersatzneubau,
  • Eisenbahnüberführung, km 15,008 der Strecke 6081, Pölnitzweg, Ersatz- neubau,
  • Eisenbahnüberführung, km 21,947 der Strecke 6002 sowie km 21,943 der Strecke 608, Weißenseer Straße, Ersatzneubau,
  • Eisenbahnüberführung und Kreuzungsbauwerk, km 0,662 der Strecke 6083, Boenkestraße, Änderung der Überführung und des Kreuzungsbauwerks,
  • Wiesenburg–Medewitz–Roßlau, Planfeststellungsabschnitt 1, bauliche Än- derung ab km 76,700 bis km 77,828 (neu) der Strecke 6118 und ab km 0,000 bis km 7,590 der Strecke 6414.
  • Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte (Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in Berlin und Bran- denburg laufen derzeit Planfeststellungsverfahren (bitte den aktuellen Verfahrensstand tabellarisch angeben)?

Folgende Planrechtsverfahren, laufen derzeit in Berlin und Brandenburg:

VorhabenVerfahrensstand
Eisenbahnüberführung km 139,780, Strecke 4054, MüllroseAnhörungsverfahren
Eisenbahnüberführung km 21,220, Strecke 6205, Euloer StraßeAnhörungsverfahren
Lübbenau–Cottbus, Planfeststellungsabschnitt 1 und 2, zweigleisiger AusbauErstellung Entschei- dung
Eisenbahnüberführung km -0,933, Strecke 6190, Kleine Elster, ErsatzneubauEingangsprüfung
Berlin–Dresden, Planfeststellungsabschnitt 3.1, Aus- bau im Abschnitt Elsterwerde–Landesgrenze Branden- burg/SachsenAnhörungsverfahren
Eisenbahnüberführung km 46,397, Strecke 4027, Wainsdorf, Änderung der ÜberführungAnhörungsverfahren
Berlin–Angermünde–Grenze D/PL (-Szczecin), Plan- feststellungsabschnitt 2, Ausbau im Abschnitt Pas- sow–Grenze D/PLPlanänderung im laufenden Verfahren
Schaffung 740 m Überholgleis Bahnhof Baruth (Mark), Strecke 6135Eingangsprüfung
Eisenbahnüberführung, km 11,915 der Strecke 6033 und km 12,080 der Strecke 6177, Teltower Damm, Er- satzneubauAnhörungsverfahren
Kreuzungsbauwerke Adlershof–Flughafen Schönefeld (km 12,800 der Strecke 6007-1, km 12,804 der Strecke 6142-2, km 0,842 der Strecke 6147-1 und km 0,593 der Strecke 6146) und Flughafen Schönefeld–Grünau (km 1,085 der Strecke 6146), ErsatzneubauAnhörungsverfahren
Eisenbahnüberführung, km 15,008 der Strecke 6081, Pölnitzweg, ErsatzneubauAnhörungsverfahren beim Land Berlin
Eisenbahnüberführung, km 21,947 der Strecke 6002 so- wie km 21,943 der Strecke 608, Weißenseer Straße, ErsatzneubauErstellung Entschei- dung
Eisenbahnüberführung und Kreuzungsbauwerk, km 0,662 der Strecke 6083, Boenkestraße, Änderung der Überführung und des KreuzungsbauwerksEingangsprüfung
Eisenbahnüberführung Binnengraben, km 433,737, und Elsterbrücke, km 33,853 der Strecke 6253, Ersatzneu- bauEingangsprüfung
Wiesenburg–Medewitz–Roßlau, Planfeststellungsab- schnitt 1, bauliche Änderung ab km 76,700 bis km 77,828 (neu) der Strecke 6118 und ab km 0,000 bis km 7,590 der Strecke 6414Anhörungsverfahren

Quelle: EBA

  • Für welche Vorhaben (Reaktivierung, Ausbau und Neubau von Schie- nenstrecken [inklusive Brücken]) in Berlin und Brandenburg beabsichtigt die Bundesregierung bzw. die Deutsche Bahn AG (DB AG), in den Jah- ren 2024 und 2025 den Planungsauftrag zu erteilen?

Die Entscheidung zur Planungsaufnahme weiterer Maßnahmen des Bedarfs- plans erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der verkehrlichen Wirkung und in Abhängigkeit der Haushaltsmittelbereitstellung.

Die Bundesregierung erteilt keine Planungsaufträge, weil diese sich für den Be- darfsplan Schiene aus dem Bundesschienenwegeausbaugesetz ergeben. Im Gel- tungsbereich des GVFG liegt die Zuständigkeit bei den Bundesländern.

  • Welcher Finanzierungsbedarf ergibt sich für die Vorhaben (Reaktivie- rung, Ausbau und Neubau von Schienenstrecken [inklusive Brücken]) in Berlin und Brandenburg bis zu ihrer Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme (bitte für jedes Projekt jahresgenau inklusive Gesamtsumme angeben), und wie plant die Bundesregierung bzw. die DB AG, diesen Finanzie- rungsbedarf zu decken (bitte die Finanzierungsquellen darstellen)?

Es wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2021 auf Bun- destagsdrucksache 20/7000 verwiesen. Die Deckung des Finanzbedarfs ist Auf- gabe des Haushaltsgesetzgebers.

Welche Vorhaben anteilig mit Mitteln aus dem Gemeindeverkehrsfinanzie- rungsgesetz (GVFG) im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms gefördert wer- den sollen, wird von den Ländern vorgeschlagen. Der Bund hat diesbezüglich kein Initiativrecht. Nach aktuellem Stand sind keine Reaktivierungsvorhaben in Berlin und Brandenburg in die Kategorie „A“ des GVFG-Bundesprogrammes endgültig aufgenommen.