allg.: Flugplatz Johannisthal – Neuplanung und Verkehrsanbindung, aus Senat

Frage 1:
Wie bewertet der Senat den Umstand, dass beim #Bebauungsplan 9-15a – einem so großen #Bauprojekt für ca. 5000 neue Einwohner*innen – die #Optimierung des #Busverkehrs allein der BVG überlassen wird und nicht von der Senatsverwaltung für #Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Umwelt, #Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und der Deutschen Bahn AG gesteuert wird?


Antwort zu 1:
Die der Frage zugrundeliegende Annahme ist sachlich nichtzutreffend. Das Land Berlin ist #Besteller des von der BVG gefahrenen Verkehrsangebots. Die #Bestellung von #Verkehrsleistungen erfolgt durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität-, Verbraucher und Klimaschutz (#SenUMVK) in regelmäßiger Abstimmung mit der #BVG und den Bezirken. Es war Ziel der intensiven Abstimmungen zwischen den Beteiligten, neue Wohngebiete
bestmöglich entsprechend den Kriterien des #Nahverkehrsplans anzubinden. Hierbei galt es, sowohl die #Erschließungsstandards (#Entfernung zu den Haltestellen) als auch die #Bedienstandards (#Taktfolge) zu berücksichtigen. Es wurden mehrere Varianten für die konkrete #Linienführung analysiert. Im Ergebnis der Abwägung zwischen den Varianten hat sich gezeigt, dass die heutige Linienführung für den größtmöglichen Teil der Nutzenden vorteilhaft ist.

Frage 2:
Muss hierbei nicht die direkte Anbindung des neuen Wohngebietes durch eine #Busverbindung mit Haltestelle am S-Bahnhof #Johannisthal (ehemals #Betriebsbahnhof Schöneweide) Priorität haben?
Antwort zu 2:
Der Geltungsbereich des B-Plans 9-15a ist aktuell mit einer direkten Buslinie (#163) und der
Tram-Linie #61 direkt an die Bahnhöfe #Schöneweide und #Adlershof angebunden. Beide
Bahnhöfe haben eine übergeordnete Funktion als Umsteigepunkte zwischen den verschiedenen
Verkehrsmitteln (Bus, Straßenbahn, S-Bahn, am Bahnhof Schöneweide auch Regionalbahn).
Durch die Bündelung der Verkehre an diesen Bahnhöfen können insgesamt für den Fahrgast
vorteilhafte höhere Taktdichten und bessere Umsteigemöglichkeiten in alle Verkehrsmittel
erzielt werden.
Der S-Bahnhof Johannisthal ist zu Fuß und mit dem Fahrrad vom Plangebiet direkt erreichbar.
Eine darüberhinausgehende Buserschließung wird derzeit nicht als zielführend erachtet.
Durch die zukünftige Nutzung des Plangebiets generierte Nachfragesteigerungen werden
jedoch in den regelmäßig stattfindenden Abstimmungsrunden (s. Antwort zu Frage 1)
berücksichtigt und das Angebot entsprechend überprüft.
Frage 3:
Teilt der Senat die Ansicht, dass – um Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Menschen mit Kinderwagen den
Zugang zu diesem Bahnhof überhaupt zu ermöglichen, die Deutsche Bahn AG durch den Einbau eines Aufzuges
den S-Bahnhof barrierefrei gestalten muss?
Antwort zu 3:
Ein vollständiger barrierefreier Zugang zum S-Bahnhof Johannisthal wird angestrebt.
Der S-Bahnhof ist gegenwärtig bereits barrierefrei von der Fußgängerbrücke am Adlergestell
erreichbar. Im Rahmen der Umbaumaßnahmen der Fußgängerbrücke Richtung WagnerRégeny-Allee hat der Senat bei der DB Station & Service AG die Errichtung eines Aufzuges an
der Fußgängerbrücke bestellt. Nach aktuellem Planungsstand ist die Inbetriebnahme des
Aufzuges für das dritte Quartal 2024 vorgesehen. Mit Inbetriebnahme des Aufzuges ist der SBahnhof von beiden Seiten vollständig barrierefrei erreichbar.
Frage 4:
Plant der Senat, bei der zu erwartenden Frequentierung nicht auch im oder unmittelbar am Bahnhof Johannisthal
eine behindertengerechte Toilette zu errichten; falls ja, bis wann; falls nein, aus welchen Gründen nicht?
Antwort zu 4:
Nach der Verabschiedung des Berliner Toilettenkonzepts 2017 erfolgte seit 2019 der Aufbau
der neuen Berliner Toiletten. Nachdem im Jahr 2022 die zweite Versorgungsstufe des
Toilettenkonzepts, die erweiterte Versorgung, erreicht wurde, ist für das Jahr 2023 als nächster
Schritt eine Evaluation des bisher erreichten Standes der Umsetzung des Toilettenkonzepts
geplant. In diesem Zusammenhang wird auch ermittelt, welche Bedarfe aktuell noch ungedeckt
3
sind. Hieraus wird sich ausgehend von allgemeinen Bedarfskriterien und unter Beachtung der
möglichen Finanzierung auch die weitere Untersuchung von konkreten Bedarfsstandorten
ableiten. Bahnhöfe und Knotenpunkte des ÖPNV standen und stehen dabei regelmäßig im
Fokus. Für den Standort am S-Bahnhof Johannisthal gibt es derzeit noch keine Bedarfsmeldung
aus dem Bezirk. Eine solche Meldung setzt voraus, dass der entsprechende Bedarf infolge einer
hohen Frequentierung und fehlender sonstiger Möglichkeiten festgestellt wurde. Für eine
Bedarfsmeldung erfolgt regelmäßig eine Abstimmung des bezirklichen Straßen- und
Grünflächenamtes mit dem bezirklichen Stadtentwicklungsamt und – sofern Belange des
Denkmalschutzes betroffen sind – mit der Unteren Denkmalschutzbehörde. Bei
Prioritätsfeststellung und Mittelbestätigung schließen Standortuntersuchungen an, die
Aufschluss über die Anschlussmöglichkeiten an die öffentlichen Leitungsnetze geben. Die
Modultoiletten werden so gebaut, dass sie barrierefrei erreichbar und benutzbar sind.
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick steht einem Toilettenstandort am S-Bahnhof Johannisthal
positiv gegenüber.
Frage 5:
Wie viele überdachte Fahrradabstellplätze, darunter auch Abstellplätze für Lastenfahrräder, sind im neuen, großen
Wohngebiet am Segelflieder Damm (B-Plan 9-15a) geplant?
Antwort zu 5:
Aussagen zur Anzahl von Fahrradabstellplätzen gehören nicht zum Regelungsinhalt eines
Bebauungsplans. Vielmehr wird dies über die Ausführungsvorschriften zu § 49 Abs. 1 und 2 der
Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über Stellplätze für Kraftfahrzeuge für Menschen mit schwerer
Gehbehinderung und Rollstuhlnutzende sowie für Abstellplätze für Fahrräder (AV Stellplätze)
geregelt. Gemäß AV Stellplätze i. d. F. v. 16. Juni 2021 sind:
1 Fahrradabstellplatz je Wohnung mit bis zu 50 m2
2 Fahrradabstellplätze je Wohnung mit bis zu 75 m2
3 Fahrradabstellplätze je Wohnung mit bis zu 100 m2
4 Fahrradabstellplätze je Wohnung mit mehr als 100 m zu errichten. Diese sind so zu errichten,
dass sie dem Fahrrad einen Schutz gegen Witterung bieten. Zusätzlich ist jedoch mindestens 1
Abstellplatz für Sonderfahrräder, etwa Lastenfahrräder, bei Gebäuden mit mehr als 20
Wohnungen herzustellen.

Berlin, den 19.12.2022
In Vertretung
Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

www.berlin.de