Die Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen, Dr. Almut Neumann, informiert:
Die #Müllerstraße in #Wedding erhält #geschützte#Radfahrstreifen. Am 17. April 2023 haben die #Bauarbeiten dafür begonnen. Von der #Seestraße bis zur #Fennstraße werden geschützte Radfahrstreifen markiert und mit Pollern gesichert. In diesem Abschnitt sind bislang keine #Radverkehrsanlagen vorhanden. Das Projekt wird im Rahmen der Projekteinheit #Radwege gemeinsam von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und dem Bezirksamt Mitte umgesetzt.
Frage 1: Wurden für Maßnahmen in #Baumschulenweg durch den #Bezirk Treptow-Köpenick im Jahr 2022 Mittel aus den Haushaltstiteln 52131 (Maßnahmen zur #Stadtverschönerung) sowie 54010 lfd. Nrn. 1 bis 4 in Kapitel 2707 abgerufen bzw. verausgabt? Wurde vom Bezirk Bedarf für das Jahr 2023 angemeldet? Falls ja: Wofür genau und in welcher Höhe jeweils? Antwort zu 1: Dem Senat sind keine konkreten Maßnahmen in Baumschulenweg bekannt, die im Haushaltsjahr 2022 aus Kapitel 2707, Titel 52131 „Maßnahmen für die Stadtverschönerung“ finanziert wurden. Für das Haushaltsjahr 2023 hat der Bezirk Treptow-Köpenick insgesamt einen Bedarf in Höhe von 2.005.000,00 € gemeldet (Stand 08/2022): Beschaffung und Einbau von Baumpollern (Baumschutz) 100.000,00 €, Fräsen von Stubben als Vorbereitung für Neupflanzungen bzw. Vergrößerungen von Baumscheiben bei Neuanlagen 200.000,00 €, Jungbaumschnitt 200.000,00 €, Baumanstriche 100.000,00 €,
Wurden für Maßnahmen in #Plänterwald durch den Bezirk #Treptow-Köpenick im Jahr 2022 Mittel aus den Haushaltstiteln 52131 (Maßnahmen zur #Stadtverschönerung) sowie 54010 lfd. Nrn. 1 bis 4 in Kapitel 2707 abgerufen bzw. verausgabt? Wurde vom Bezirk Bedarf für das Jahr 2023 angemeldet? Falls ja: Wofür genau und in welcher Höhe jeweils?
Antwort zu 1:
Dem Senat sind keine konkreten Maßnahmen in Plänterwald bekannt, die im Haushaltsjahr 2022 aus Kapitel 2707, Titel 52131 „ Maßnahmen für die Stadtverschönerung“ finanziert wurden.
Eine neue #Busspur in Berlin-Zehlendorf ist nach einer Gerichtsentscheidung #rechtswidrig und muss #entfernt werden. Damit haben sich nach Angaben des Verwaltungsgerichts Berlin Anwohner der #Clayallee im Südwesten der Stadt zunächst erfolgreich gegen die neue Regelung gewehrt. Danach sollte die neue eingerichtete Spur montags bis freitags in der Zeit von 6.00 bis 20.00 Uhr nur von Bussen, Krankenwagen, Taxis und Fahrrädern befahren werden dürfen. Aus Sicht des Gerichts sind dafür aber die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllt. Die zentrale #Straßenverkehrsbehörde habe die „besondere #Gefahrenlage“ nicht dargelegt, hieß es am Dienstag vom Gericht.
Die Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen, Dr. Almut Neumann, informiert:
Zukünftig wird die #Müllerstraße zwischen #Leopoldplatz und dem S- und #U-Bahnhof #Wedding sicher und komfortabel mit dem #Fahrrad befahrbar sein. Die Bauarbeiten für den #Radweg zwischen Luxemburger Straße / Schulstraße und Lynarstraße / Lindower Straße beginnen am Dienstag, 28. Juni 2022. Insgesamt entsteht bis Ende Juli ein Radweg mit einer Gesamtlänge von rund 1,3 Kilometern.
Frage 1: Wann werden die Planungen für den #Ersatzneubau für die #Altglienicker#Brücke beginnen, damit die #Baudurchführung spätestens 2025 starten kann? Antwort zu 1: Das #Wasserstraßen-Neubauamt Berlin teilt dazu mit: „Die Altglienicker Brücke steht im Eigentum und der Unterhaltungslast der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (#WSV). Das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin hat bereits im Jahr 2016 mit bauvorbereitenden Aktivitäten für die Bau- und #Genehmigungsplanung für einen Ersatzneubau begonnen. Aktuell ist vorgesehen den Ersatzneubau nach Fertigstellung des Ersatzneubaus der #Marggraffbrücke zu realisieren. Ein Baubeginn ab dem Jahr 2025 ist daher realistisch. Die derzeit genutzte #Behelfsbrücke wird bis dahin durch den Bund weiter #verkehrssicher vorgehalten.“ Frage 2: Welche (planungs-)rechtlichen Verfahren sind mit dem geplanten Ersatzneubau verbunden, in welchen Zuständigkeiten werden sie wann und durch wen durchgeführt?
Wie viele Kilometer umfasst das Berliner #Straßennetz (aufgeschlüsselt nach Art der Straße, zulässiger Höchstgeschwindigkeit, Bezirk, City und Außenbezirk)?
Antwort zu 1:
Zur Aufschlüsselung nach Art der Straße, wurde der #StEP-Verkehr mit folgender #Klassifizierung herangezogen (alle Werte sind in km angegeben).
StEP Stufen Legende:
Stufe I – großräumige Straßenverbindung Stufe II – übergeordnete Straßenverbindung Stufe III – örtliche Straßenverbindung
Stufe IV – Ergänzungsstraßen (weitere Straßen von besonderer Bedeutung) Stufe V – nicht-StEP Straßen
Die in Tabelle 1 dargestellten Daten wurden anhand der RBS-Klassifizierung (Regionales Bezugssystem) berücksichtigt. Die Tabelle enthält: Straßen, Wege, Tunnel, Brücken, Fußgängerzonen, Plätze und Parkplätze. Diese Klassifizierung wurde Anfang dieses Jahres intern abgestimmt und wird bei künftigen Analysen verwendet. Aus diesem Grund unterscheiden sich die Zahlen in den Tabellen 1 und 3 von denen in S18/24215.
Frage 1: Wie viele Kilometer #Busspur wurden in Berlin seit 2016 zusätzlich ausgewiesen? Antwort zu 1: Es wurden seit dem Jahr 2016 insgesamt 23,86 km #Bussonderfahrstreifen neu angeordnet. Frage 2: Wie viele #Parkplätze sind dabei weggefallen; zumindest zeitweise? Antwort zu 2: Über die genaue Anzahl der wegfallenden Parkplätze wird keine Statistik geführt. Ganz überwiegend entfallen keine explizit ausgewiesenen Parkplätze. Es steht dann vielmehr lediglich die Option nicht mehr zur Verfügung, Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand abzustellen. Bussonderfahrstreifen in Mittellage oder dort, wo ein Parken vorher bereits untersagt war, führen ohnehin nicht zu einer Reduzierung von Parkmöglichkeiten. 2 Frage 3: Wie viele #Behindertenparkplätze sind dabei weggefallen? Differenziert nach allgemeinen Behindertenparkplätzen und Personengebundenen. Frage 4: Wie fand jeweils eine Kompensation dieser Parkplätze für Menschen mit Handicap statt? Frage 7: Wie viele Behindertenparkplätze sind dabei weggefallen? Differenziert nach allgemeinen Behindertenparkplätzen und Personengebundenen. Frage 8: Wie fand jeweils eine Kompensation dieser Parkplätze für Menschen mit Handicap statt? Frage 13: Wie fand eine Kompensation der Personengebundenen Parkplätze statt? Antwort zu 3, 4, 7, 8 und 13: Für allgemeine oder personenbezogene Behindertenparkplätze, deren Nutzung weiterhin erforderlich ist, werden jeweils Lösungen erarbeitet und im Bedarfsfall alternative Standorte definiert. Frage 5: Wie viele Kilometer Pop up #Radwege wurden in Berlin seit 2020 ausgewiesen? Antwort zu 5: Im Jahr 2020 wurden 25 km temporäre #Radverkehrsanlagen eingerichtet, die sukzessive in dauerhafte umgewandelt werden. Frage 6: Wie viele Parkplätze sind dabei weggefallen? Antwort zu 6: Über die genaue Anzahl der wegfallenden Parkplätze wird keine Statistik geführt. Ganz überwiegend entfallen keine explizit ausgewiesenen Parkplätze. Es steht dann vielmehr lediglich die Option nicht mehr zur Verfügung, Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand abzustellen. Wenn Radfahrstreifen links oder rechts neben Parkflächen verlaufen oder dort, wo ein Parken vorher bereits untersagt war, führt dies ohnehin nicht zu einer Reduzierung von Parkmöglichkeiten. Frage 9: Wie viele Straßen wurden seit 2016 für den motorisierten Verkehr gesperrt, z.B. im Zuge der sog. #Verkehrsberuhigung, Einrichtung von #Spielstraße oder #Kiezblocks? 3 Antwort zu 9: Diese Frage betrifft Straßen im Nebennetz, für die ausschließlich die Bezirke zuständig sind, deren Auskünfte im Folgenden dargestellt sind. Die Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Pankow, Reinickendorf, Spandau, SteglitzZehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick meldeten Fehlanzeige. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: „Insgesamt wurden in Friedrichshain-Kreuzberg seit 2016 4 Straßenabschnitte für den motorisierten Verkehr dauerhaft gesperrt (Stand Mai 2021). Zudem wird durch die Einrichtung von temporären Spielstraßen in den Sommertagen einmal pro Woche für ein paar Stunden auf insgesamt 8 Straßenzügen die Durchfahrt für den Kfz-Verkehr und Radverkehr gesperrt (Stand Mai 2021).“ Bezirksamt Mitte: Friedrichstraße, zwischen Französische Straße bis Leipziger Straße, wurde für die Zeit des laufenden Projekts „autofreie Friedrichstraße“ für den motorisierten Verkehr gesperrt. „Große Hamburger Straße am 22.09.2020, Freienwalder Straße am 22.09.2020, Kattegatstraße am 10.06.2021, Zechliner Straße am 17.06.2021.“ Bezirksamt Neukölln: „2019: Böhmischer Platz, Verbindungsfahrbahnen zwischen Niemetzstraße und Schudomastraße 2019: Weigandufer zwischen Innstraße und Wildenbruchstraße 2020 und 2021: Temporäre Spielstraßen (nur Sonntag-Nachmittag) in folgenden Abschnitten der a) Anzengruber Straße zwischen Donaustraße und Sonnenallee (in 2020 und 2021) b) Hobrechtstraße zwischen Pflügerstraße und Sanderstraße (nur in 2020) c) Straßenabschnitt zwischen Karl-Marx-Platz und Richardplatz (nur in 2020) d) Selkestraße – Schierkerplatz im Sackgassenbereich (nur in 2020) e) Sanderstraße zwischen Hobrechtstraße und Friedelstraße (nur in 2021)“ Frage 10: Wie viele Parkplätze sind dabei weggefallen? Antwort zu 10: Auskunft Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: „Ca. 80 Stellplätze.“ Auskunft Bezirksamt Mitte: „Kattegatstraße am 10.06.2021 für 1 Tag, 24 Parkplätze fallen weg Zechliner Straße am 17.06.2021 für 1 Tag, 16 Parkplätze fallen weg“ 4 Auskunft Bezirksamt Neukölln: „Dauerhafter Wegfall: a) Böhmischer Platz: ca. 18 Stellplätze b) Weigandufer: ca. 57 Stellplätze Temporärer zeitlich begrenzter Wegfall (nur Sonntag am Nachmittag) im Zusammenhang mit temporären Spielstraßen a) Anzengruber Straße zwischen Donaustraße und Sonnenallee: ca. 45 Stellplätze b) Hobrechtstraße zwischen Pflügerstraße und Sanderstraße: ca. 21 Stellplätze c) Straßenabschnitt zwischen Karl-Marx-Platz und Richardplatz: ca. 11 Stellplätze d) Selkestraße – Schierkerplatz im Sackgassenbereich: ca. 12 Stellplätze e) Sanderstraße zwischen Hobrechtstraße und Friedelstraße ca. 38 Stellplätze“ In der durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen eines Verkehrsversuchs für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrten Friedrichstraße zwischen der Leipziger Straße und der Französischen Straße ist die Möglichkeit weggefallen, Fahrzeuge an einigen Stellen am rechten Fahrbahnrand zu parken. Frage 11: Wie viele Behindertenparkplätze sind dabei weggefallen? Differenziert nach Personengebundenen und allgemeinen Behindertenparkplätze? Antwort zu 11: Es sind, auch nach Auskunft der Bezirke, keine Behindertenparkplätze weggefallen. Frage 12: Wie definiert der Senat die Erhöhung der Wohnqualität für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen durch den Wegfall von wohnsitznahen Stellplätzen? Antwort zu 12: Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind keine wohnsitznahen Stellplätze weggefallen. Die verkehrsberuhigenden Maßnahmen und die Förderung des Umweltverbunds wirken sich insgesamt positiv auf die Wohnqualität aus und eröffnen zudem Möglichkeiten für eine Nutzung zusätzlicher Mobilitätsangebote. Zudem verbessert sich die Verkehrssicherheit, wovon Menschen mit Mobilitätseinschränkungen in besonderem Maße profitieren. Frage 14: Wie wird bei einer Sperrung durch Poller o.ä die effektive Zugänglichkeit für Sonderfahrdienst, Inklusionstaxen oder auch Rettungsfahrzeuge gewährleistet? 5 Antwort zu 14: Die Beantwortung dieser Frage fällt in die Zuständigkeit der Bezirksämter, die dazu wie folgt Auskunft gaben: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: „Die Poller sind durch Dreikantschlüssel herausnehmbar. Zukünftig sollen die Poller durch automatisch versenkbare Poller ersetzt werden. Sonderfahrzeuge können dann mittels Funkfernbedienung oder mittels Handyruf den Poller absenken lassen.“ Bezirksamt Treptow-Köpenick: „Die Zugänglichkeit von durch Poller gesperrten Fahrbahnabschnitten für Sonderfahrdienste, Inklusionstaxen oder auch Rettungsfahrzeuge ist nicht eingeschränkt oder nur bedingt eingeschränkt (geringe Umwege).“ Die anderen Bezirke meldeten Fehlanzeige bzw. gaben keine Auskunft. Frage 15: Die Mehrzahl der genannten Maßnahmen (Busspuren, Pop up Radwege, Straßenumwidmungen) betreffen den Innenstadtbereich. Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat, um die Verdrängung von Menschen mit Behinderung aus der Innenstadt an den Stadtrand noch effektiver zu gestalten? Antwort zu 15: Die zu den vorherigen Fragen getroffenen Antworten zeigen, dass die Belange von Menschen mit Behinderung besondere Berücksichtigung finden, sodass eine Verdrängung nicht erwartet wird. Berlin, den 09.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Welche Abstimmungen und Vereinbarungen mit den #BSR enthält der #Streuplan zur Reinigung der #Fahrradstreifen, #Fahrradwege und im speziellen der nach StVO benutzungspflichtigen #Radverkehrsanlagen? Antwort zu 1: Der Streuplan, der vor jedem Winter neu erstellt wird, enthält eine Aufzählung von öffentlichen Straßen einschließlich Radfahrstreifen die aufgrund ihrer besonderen Verkehrsbedeutung der Einsatzstufe 1 zugeordnet sind. Zudem sind besondere Gefahrenstellen des öffentlichen Straßenlandes aufgeführt. Die Durchführung des Winterdienstes auf den öffentlichen Straßen wird durch das Straßenreinigungsgesetz geregelt. Frage 2: Welche Vorschriften und Regelungen gibt es über das #Straßenreinigungsgesetz hinaus zum Einsatz von Streu- und Enteisungsmitteln auf Radverkehrsanlagen? 2 Antwort zu 2: Über das Straßenreinigungsgesetz hinaus, zum Beispiel im #Mobilitätsgesetz, gibt es für den Bereich der öffentlichen Straßen einschließlich der Radverkehrsanlagen keine weiteren Vorschriften und Regelungen über den Einsatz von Streu- und Auftaumitteln. In den Vorgaben für die Radverkehrsplanung ist geregelt, dass in Zusammenarbeit mit den BSR die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Beseitigung von Laub, Schnee und Eis verbessert werden soll. Frage 3: Wie viele #Räumfahrzeuge stehen der BSR zur Verfügung, um Fahrradwege und Radverkehrsanlagen zu räumen? Frage 4: Ist die eingesetzten Räumtechnik geeignet und ausreichend verfügbar, um eine zeitnahe Räumung von Radverkehrsanlagen zu gewährleisten? Antwort zu 3 und 4: Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) teilen hierzu mit: „Radwege werden über Unterauftragnehmer im Auftrag der BSR bearbeitet. Für die Unterauftragnehmer ist vertraglich geregelt, dass sie im ausreichendem Maß Kapazitäten zur Verfügung haben, um die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen.“ Frage 5: Warum werden Radwege nicht bevorzugt geräumt, obwohl die Verletzungsgefahr der Verkehrsteilnehmer größer ist? Antwort zu 5: Die gesetzliche Grundlage für den Winterdienst auf Radwegen ist das Straßenreinigungsgesetz (§ 3 Abs. 9). Danach findet die Schneeräumung zeitnah zu den Maßnahmen auf den Fahrbahnen der Einsatzstufe 1 statt. Ein Bevorzugung von Radwegen sieht das Straßenreinigungsgesetz nicht vor. Eine zeitnahe Räumung der Radwege ist sinnvoll und praktikabel, weil dadurch von Schneepflügen verursachte Schneeanhäufungen auf den Radwegen gleich im Anschluss wieder beseitigt werden können. Frage 6: Aus welchem Grund werden beim Räumen und Streuen von Fahrbahnen Fahrradstreifen, anders als mit der BSR vereinbart, regelmäßig nicht mit geräumt und gestreut? Antwort zu 6: Die BSR teilen hierzu mit: „Die Bearbeitung von Radfahrstreifen erfolgt entsprechend dem Straßenreinigungsgesetz. Weil Radfahrstreifen aber wesentlich weniger befahren werden, verteilt sich das 3 Auftaumittel hier wesentlich langsamer und es entsteht teilweise der Eindruck, dass eine gleichwertige Bearbeitung nicht stattgefunden hat.“ Frage 7: Was tut der Senat, damit die Vereinbarung mit der BSR zum Räumen und Streuen der Radstreifen auf Fahrbahnen eingehalten werden? Antwort zu 7: Die BSR sind eine Anstalt des öffentlichen Rechts und führen daher ihre Aufgaben in eigener Verantwortung durch. Die Aufgaben hierzu sind den BSR vom Gesetzgeber übertragen worden. Eine Fachaufsicht ist hierbei nicht gegeben. Gleichwohl finden Abstimmungen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit den BSR statt, um eine verbesserte Räumung der Radverkehrsanlagen zu erreichen. Frage 8: Welche Vorkehrungen werden getroffen, um Radfahrenden eine möglichst gefahrlose Nutzung der Fahrbahn zu ermöglichen, falls Radwege und -streifen nicht befahrbar sind? Antwort zu 8: Alle Verkehrsteilnehmenden sind insbesondere bei schwierigen Witterungsbedingungen zu besonderer Rücksicht angehalten. Es wird zudem angestrebt, dass die wichtigsten Radverkehrsverbindungen gefahrlos befahrbar sind. Frage 9: Welche Erkenntnisse hat der Senat zur Bedeutung des Radverkehrs in den Wintermonaten – nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Corona-Krise? Antwort zu 9: Die im Stadtgebiet installierten automatischen Raddauerzählstellen ermöglichen einen detaillierten Überblick über die Entwicklung des Radverkehrs in Berlin. Auf der Homepage der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz können unter dem folgenden Link https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/weitereradinfrastruktur/zaehlstellen-und-fahrradbarometer/karte/ Daten der automatischen Raddauerzählstellen eingesehen und die Entwicklung des Radverkehrs monatsbezogen dargestellt werden. Frage 10: Über welche technischen und personellen Ressourcen verfügt die BSR um durch Poller gesicherte Radwege zu räumen und werden diese als ausreichend eingeschätzt? 4 Antwort zu 10: Die BSR haben hierzu mitgeteilt, dass die geschützten Radfahrstreifen gemäß den Regelungen des Straßenreinigungsgesetzes im Rahmen des Winterdienstes bearbeitet werden. Es findet eine Schneeräumung und Glättebeseitigung mit Auftaumitteln statt. Die Bearbeitung der geschützen Radfahrstreifen ist im Gegensatz zu ungeschützten Radfahrstreifen aufgrund der baulichen Abgrenzung nicht zeitgleich mit der Fahrbahn möglich. Für die mit Pollern oder ähnlichen Vorrichtungen abgetrennten Radfahrstreifen müssen Spezialfahrzeuge eingesetzt werden, die diese im Rahmen gesonderter Winterdiensttouren bearbeiten. Die Touren für den Winterdienst auf Fahrbahnen und die gesonderten Touren für die Bearbeitung geschützter Radfahrstreifen starten jedoch grundsätzlich zur selben Zeit von unseren Betriebshöfen, so dass eine zeitnahe Bearbeitung der geschützten Radfahrstreifen sichergestellt wird. Die Bearbeitung von geschützten Radfahrstreifen ist mit personellem und technischen Zusatzaufwand im Vergleich zu ungeschützten Radfahrstreifen verbunden. Mit steigender Zahl der geschützten Radfahrstreifen steigt auch der personelle und technische Aufwand. Berlin, den 02.03.2021 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz