Straßenverkehr: Parkerleichterungen für Hebammen und Pflegedienste, aus Senat

20.03.2024

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1429665.php

Senatorin Schreiner erweitert kostenloses Parken

Verkehrssenatorin Manja Schreiner hat entschieden, freien #Hebammen und #Hebammenpraxen sowie ambulanten #Pflegediensten kostenfreies Parken in Gebieten mit #Parkraumbewirtschaftung zu erleichtern. Der Berliner Senat setzt damit einen weiteren Punkt seiner Vorhaben aus den Richtlinien der Regierungspolitik um. Die oberste #Straßenverkehrsbehörde hat dazu bereits eine entsprechende Bekanntmachung an die Bezirksämter herausgegeben, die den Vollzug im Rahmen der Straßenverkehrs-Ordnung regelt.

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Straßenbaumaßnahmen in Treptow-Köpenick, aus Senat

06.12.2023

Frage 1:

Welche #Straßenbaumaßnahmen werden aktuell in Treptow-Köpenick durchgeführt? Erstellen Sie bitte dazu eine Liste mit folgenden Punkten:

  1. Adresse der Baustelle.
  2. In wessen Zuständigkeit liegt es?
  3. Wer ist der Auftraggeber (Bspw. Senat, Bund, Bezirk oder andere)? d)                Ggf. der Bauträger?
  4. Was ist der Anlass für diese Straßenbaumaßnahme (Bspw. Erneuerung der Infrastruktur?
  5. Wann hat man mit dem Bau angefangen?
  6. Bis wann sollte es nach dem ursprünglichen Plan fertig sein?
  7. Bis wann wird es voraussichtlich fertig gebaut?
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Bus + Infrastruktur: Wie schnell ist der Bus? (II), aus Senat

07.03.2023

Frage 1:

Welche #Busspuren sind aktuell seitens der #SenUMVK (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz) angeordnet und noch nicht umgesetzt?

Antwort zu 1:

Eine Rückmeldung des Straßenbaulastträgers an die #Straßenverkehrsbehörde bezüglich des Vollzugs von straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen kann einem gewissen Zeitverzug unterliegen.

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Straßenverkehr + Bus: Prozesse – Berlin: Gericht stoppt neue Busspur in Berlin-Zehlendorf, aus Süddeutsche

https://www.sueddeutsche.de/panorama/prozesse-berlin-gericht-stoppt-neue-busspur-in-berlin-zehlendorf-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-220906-99-653667

Eine neue #Busspur in Berlin-Zehlendorf ist nach einer Gerichtsentscheidung #rechtswidrig und muss #entfernt werden. Damit haben sich nach Angaben des Verwaltungsgerichts Berlin Anwohner der #Clayallee im Südwesten der Stadt zunächst erfolgreich gegen die neue Regelung gewehrt. Danach sollte die neue eingerichtete Spur montags bis freitags in der Zeit von 6.00 bis 20.00 Uhr nur von Bussen, Krankenwagen, Taxis und Fahrrädern befahren werden dürfen. Aus Sicht des Gerichts sind dafür aber die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllt. Die zentrale #Straßenverkehrsbehörde habe die „besondere #Gefahrenlage“ nicht dargelegt, hieß es am Dienstag vom Gericht.

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Infrastruktur: Baumaßnahmen an der Verkehrsinfrastruktur außerhalb des S-Bahn-Ringes, aus Senat

Frage 1:

Welche #Baumaßnahmen an der #Verkehrsinfrastruktur außerhalb des S-Bahn-Ringes, die mit einer #Beeinträchtigung der #Leistungsfähigkeit für mehr als zwei Wochen einhergehen, werden aktuell durch die #Straßenbaulastträger, die #Verkehrsbetriebe, die #Deutsche Bahn und die #Leitungsbetriebe durchgeführt bzw. befinden sich in Planung? (Bitte jeweils einzeln mit Bezirk, Baubeginn, Bauende, Art der Einschränkung und Veranlasser angeben.)

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Bahnhöfe: Nutzung des bisherigen U-Bahnhofs Französische Straße nach Eröffnung der U5- Verlängerung, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Bei der #Verlängerung der -Bahnlinie 5 und der damit verbundenen Eröffnung des Umsteigebahnhofs #Unter
den Linden zwischen der #U5 und der #U6 soll der bisherige Bahnhof #Französische Straße an der U6
aufgegeben werden. Welche genauen Planungen für das Prozedere der #Bahnhofsschließung gibt es
derzeit?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Mit Inbetriebnahme der U5 wird der Bahnhof Französische Straße gemäß #Planfeststellungsbeschluss am selben Tag außer Betrieb genommen.“
Frage 2:
Wird der U-Bahnhof Französische Straße in irgendeiner Form zugänglich bleiben?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Mit der Schließung erhält der Bahnhof den Rechtsstatus eines #Tunnelbauwerks und ist
somit nicht mehr öffentlich zugänglich.“
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Frage 3:
Wird der Bahnhof von den Zügen der U6 – wie bereits zwischen 1961 und 1989 – als „#Geisterbahnhof
durchfahren, d.h. bleibt er vom Zug aus sichtbar oder soll er beseitigt bzw. entlang des Bahnsteigs
vermauert werden?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Bahnsteig wird teilweise rückgebaut, da im Tunnel #Sicherheitsräume und #Fluchtwege
eingerichtet werden müssen.“
Frage 4:
Gibt es Überlegungen für eine #Nachnutzung des U-Bahnhofs Französische Straße beispielsweise kultureller
Art?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nein, da hierfür erhebliche #brandschutzseitige Anforderungen erfüllt werden müssen.“
Frage 5:
Ist daran gedacht, die markanten -Bahneingänge im Straßenbild sichtbar zu erhalten, die – bis auf die Zeit
der Teilung Berlins – das Bild der Friedrichstraße seit den 20er Jahren prägten?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Hierzu laufen derzeit Abstimmungen mit den beteiligten Fachverwaltungen
(#Denkmalschutz, #Tiefbauamt, #Straßenverkehrsbehörde).“
Berlin, den 06.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Verkehrslenkung Berlin, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1: Welche #Personalausstattung hat derzeit die #VLB zur Bearbeitung wie vieler Anträge pro Jahr über #Baumaßnahmen im übergeordneten #Straßennetz – um wie viele Mitarbeiter ist bzw. soll die Personalausstattung (auf Dauer oder zeitbegrenzt) erhöht werden? Frage 2: Haben alle Mitarbeiter der VLB die Befähigung und die Kompetenz zur Anordnung? Wenn nein, wie viele Mitarbeiter stehen zur Anordnung zur Verfügung, wie viele Mitarbeiter leisten in diesem Zusammenhang Zuarbeit? Antwort zu 1 und 2: Die #Verkehrslenkung Berlin (VLB) ist nicht nur zentrale #Straßenverkehrsbehörde für temporäre und Daueranordnungen im Hauptverkehrsstraßennetz, sondern erfüllt auch andere gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben, beispielsweise als Träger der Baulast für Lichtsignalanlagen und als Verkehrsregelungszentrale. Der Arbeitsbereich „Verkehrsrechtliche Anordnungen aufgrund von Arbeitsstellen“ der VLB verfügt derzeit über eine Personalausstattung von 13 etatisierten Dienstkräften, davon eine Mitarbeiterin mit einem Jahresarbeitsvertrag. Durchschnittlich werden hier pro Jahr ca. 4.000 verkehrsrechtliche Anordnungen erteilt. Die Zahl der Anträge wird dabei statistisch nicht erfasst. Neben den 13 etatisierten Dienstkräften wird der Arbeitsbereich „Verkehrsrechtliche Anordnungen aufgrund von Arbeitsstellen“ derzeit durch fünf externe Dienstleister, die keine hoheitlichen Befugnisse haben, unterstützt. Eine Verstärkung des Arbeitsbereiches soll durch vier befristete Beschäftigungspositionen erfolgen. Das Auswahlverfahren wird zurzeit durchgeführt. Frage 3: Welche Kompetenz und technischen Hilfen haben die jeweiligen Mitarbeiter der VLB zur Koordinierung bzw. zur Beurteilung und Prüfung über die beantragte Baumaßnahme (Dauer, Umfang und Wahl des Bauverfahrens)? Antwort zu 3: Für die Prüfung und Koordinierung einzelner Baustellen sind grundsätzlich gemäß § 11 Absatz 3 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) die Straßenbaubehörden im Rahmen des Sondernutzungserlaubnisverfahrens zuständig. Sofern Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs im übergeordneten Straßennetz zu erwarten sind, wird auch im Rahmen der Einvernehmensherstellung durch die VLB mit dort vorhandenem Ingenieurswissen darauf geachtet, dass die Inanspruchnahme des Straßenlands auf geringstmögliche Dauer und Umfang beschränkt wird. Für diese verkehrliche Koordinierung steht der VLB das Modul Ereignismanagement des Verkehrsinformationssystems Straße (VISS) zur Verfügung. Frage 4: Welche Bearbeitungsdauer zwischen Antragstellung und Anordnung besteht derzeit (bitte um Unterteilung zwischen größeren und kleineren Maßnahmen sowie der Arbeitsschritte für Prüfung im eigenen Bereich, Einvernehmens Herstellung mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger)? Antwort zu 4: Statistische Angaben zur Bearbeitungsdauer werden nicht erhoben. Bei Vorlage anordnungsfähiger Unterlagen finden die Anhörungen der Polizei und der Straßenbaulastträger sowie Abstimmungen mit weiteren zu beteiligenden Behörden, Leitungsnetzbetreibern bzw. mit den Unternehmen des ÖPNV zeitnah zum geplanten Baubeginn statt. Komplexe Großbaumaßnahmen wie z. B. der Umbau der Invalidenstraße bedingen eine Vielzahl von Einzelanordnungen. Einen wesentlichen Teil der Bearbeitungsdauer zwischen Antragstellung und Anordnung stellen die Überarbeitungszeiten der Antragsteller dar. Da es kaum Anträge gibt, die sofort anordnungsfähig sind, sind häufig aufwändige Nachforderungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VLB erfor- derlich. Daher ist eine Aussage zur jeweiligen Bearbeitungsdauer der Einzelanordnung nicht möglich. Frage 5: Treffen Informationen zu, wonach Mitarbeiter der VLB eine notwendige Verlängerung von Baumaßnahmen der Straßenbaulastträger (z.B. Ordensmeister Str.) verweigert haben und damit erhebliche Mehrkosten der öffentlichen Hand entstanden sind? Wenn ja, mit welcher Begründung ist dies erfolgt und was hat der Senat unternommen, um derartige Missstände in Zukunft auszuschließen? Antwort zu 5: Nein. Frage 6: Wie bewertet der Senat die Neustrukturierung und Schaffung der VLB im Vergleich zu den zuvor vorhandenen Strukturen (Straßenverkehrsbehörde bei der Polizei etc.) insbesondere hinsichtlich einer wirkungsvollen und optimalen Koordinierung von zeitlich beschränkten Verkehrseinschränkungen durch Baumaßnahmen? Antwort zu 6: Vor Gründung der VLB am 1. September 2004 wurden die straßenverkehrsbehördlichen Aufgaben vom Polizeipräsidenten in Berlin wahrgenommen. Neben dem als Straßenverkehrsbehörde zuständigen Landespolizeiverwaltungsamt waren für die Anordnung und Überwachung von Baumaßnahmen dezentral zuletzt sechs Polizeidirektionen für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit Unterstützung von Polizeivollzugskräften zuständig, zusätzlich waren die Polizeiabschnitte für bestimmte Anordnungen verantwortlich. Mit Gründung der VLB wurden die Aufgaben der Anordnung von Verkehrsmaßnahmen bei Einrichtung von Arbeitsstellen im übergeordneten Hauptstraßennetz zentralisiert und der VLB übertragen. Angesichts des Zuwachses an Baumaßnahmen in Berlin stellen die Koordinierung von Sondernutzungen für Baumaßnahmen durch die Straßenbaubehörden und die verkehrliche Koordinierung und Anordnung durch die VLB im Hauptverkehrsstraßennetz sowie die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden im Nebennetz eine dauernde Herausforderung dar. Mit der derzeitigen Initiative des Senats, die Baustellenkoodinierung auch durch die Wiedereinführung des Aufgrabeverbots zu verbessern, wird sich noch deutlicher zeigen, dass sich die Einrichtung einer zentralen Straßenverkehrsbehörde im Land Berlin für die übergeordneten Straßen bewährt hat. Frage 7: Ist dem Senat bekannt, wie seitens der bezirklichen Stellen die aktuellen Strukturen bewertet werden und werden Probleme in der Zusammenarbeit zwischen den Straßenbaulastträgern mit der VLB beklagt? Wenn ja, seit wann sind diese bekannt und was hat der Senat zur nachhaltigen Optimierung wann veranlasst? Antwort zu 7: Die Straßenbaulastträger bemängelten in der Vergangenheit in erster Linie die aus ihrer Sicht zu langen Bearbeitungszeiträume der VLB. Die Abstimmungen mit den Bauherren bzw. ausführenden Firmen zur Beibringung anordnungsfähiger Antragsunterlagen und Verkehrszeichenpläne sind, wie unter den Punkten 4 und 6 ausgeführt, äußerst zeitintensiv. Daher wurden und werden intensive Gespräche mit den Bezirken geführt, um zu Verbesserungen zu gelangen. Die personellen Optimierungen bei der VLB sind in der Antwort zu 1 und 2. ausgeführt. Berlin, den 17. Februar 2014 In Vertretung C h r is t i a n G a e b l e r ………………………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)