Straßenverkehr + zu Fuß mobil: Berlin geht ein Licht auf – Straßenlaternen und Beleuchtung in Parks, aus Senat

Frage 1:
Wie viele #Straßenlaternen gibt ist aktuell in Berlin?
a. Wie viele davon sind aktuell defekt?
Antwort zu 1:
Aktuell werden ca. 215.000 #Lichtpunkte mit 225.000 #Leuchten betrieben. Von diesen sind aktuell 1.600 Leuchten infolge von #Störungen nicht in Betrieb. Darüber hinaus sind ca. 5.100 Leuchten nicht im #Regelbetrieb, hier wird die Verkehrssicherheit
mittels Provisorien, #tagbrennenden Leuchten oder #funktionierenden Leuchten mit
Beschädigungen sichergestellt.
Frage 2:
Welche Lampen (Leuchtmittel) werden nach Kenntnis des Senats in Berliner Straßenlaternen eingesetzt?
a. Wie viele Straßenlaternen werden mit den unterschiedlichen Lampen jeweils circa betrieben?
Antwort zu 2:
Im Bestand der öffentlichen Beleuchtung sind aktuell 24.000 #Gasleuchten und
201.000 elektrisch betriebene Leuchten. Lampen der Elektrobeleuchtung sind #Natriumdampflampen (Anteil 38 Prozent), Leuchtstoff- und #Kompaktleuchtstofflampen
2
(Anteil 28 Prozent), #LED-Leuchtmittel und #LED-Leuchten (Anteil 23 Prozent), Halogenmetalldampflampen (Anteil 10 Prozent) und #Quersilberdampflampen (Anteil 1
Prozent). Leuchtmittel der Gasleuchten sind ausschließlich Gasglühkörper.
Frage 3:
In welchem #Lichtspektrum leuchten die unterschiedlichen Lampen?
Antwort zu 3:
Das Spektrum des Lichtes im sichtbaren Bereich hat eine Wellenlänge von
ca.450nm bis 700nm. Das jeweilige Spektrum kann je nach Hersteller des Leuchtmittels variieren.
Die LED-Leuchten sowie Leuchten mit #Halogenmetalldampflampen haben vorwiegend eine Lichtfarbe von 3.000 Kelvin. Leuchten mit Natriumdampflampen von
2.000 Kelvin, Gasleuchten von ca. 2.700 Kelvin.
Frage 4:
Wie viele Straßenlaternen mit Quecksilberdampflampen sollen nach Kenntnis des Senats in diesem
Jahr mit einem anderen Leuchtmittel ausgestattet werden?
a. Welche Lampen werden dabei in wie vielen Straßenlaternen neu eingesetzt?
b. Bis wann sollen alle Quecksilberdampflampen erneuert werden?
Frage 5:
War das erzeugte Lichtspektrum ein Kriterium oder eine technische Spezifikation bei Beschaffungsvorgängen für Straßenlampen durch oder im Auftrag des Senats seit 2016?
a. Welches Lichtspektrum wurde dabei bei den einzelnen Beschaffungsvorgängen zur Vorgabe gemacht?
b. Wie viele Lampen wurden jeweils beschafft?
Antworten zu 4 und 5:
Im Rahmen der turnusmäßig stattfindenden Wartung werden bei konventionellen
Leuchten die Leuchtmittel bei Erfordernis typengleich ersetzt. Ausgenommen hiervon sind die Leuchten mit Quecksilberdampflampen, hier wird jeweils der Ersatz
der Leuchten durch LED-Leuchten bzw. der Ersatz der Lampen durch LEDSubstitute geprüft, da die Leuchtmittel nicht mehr gehandelt werden. Eine Prognose zum Ausfall der vorhandenen Quecksilberdampflampen ist nicht möglich.
Die Beschaffung der Materialien für Wartungsleistungen sind Leistungen des Generalübernehmers der Beleuchtung Stromnetz Berlin GmbH.
Bei der Beschaffung von LED-Leuchten zur Modernisierung der Beleuchtung gelten
in Bezug auf die Lichtfarbe die Vorgaben des Lichtkonzeptes. Im Mittel wurden pro
Jahr ca. 10.000 Leuchten beschafft.
3
Frage 6:
Bei welchen Grünanlagen in Berlin findet nach Kenntnis des Senats keinerlei künstliche Beleuchtung
statt?
Frage 7:
Bei welchen Grünanlagen in Berlin findet nach Kenntnis des Senats eine künstliche Beleuchtung
statt?
a. Bei welchen Grünanlagen kommen dabei ausschließlich oder überwiegend halbhohe Laternen zur bodennahen Beleuchtung zum Einsatz?
Frage 8:
Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten
Sachverhalte relevant sind?
Antwort zu 6, 7 und 8:
Zu unbeleuchteten Grünanlagen liegen keine Statistiken vor. Darüber hinaus wird
auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfragen 18/13809 und 18/17578 verwiesen.
Masthöhen unterhalb von 3 Metern werden aufgrund von Vandalismusschäden
weder im Straßenland noch in Grünanlagen empfohlen. Zur Beleuchtung von
Grünanlagen sind Festlegungen im Lichtkonzept von Berlin enthalten:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml
Im Rahmen eines Pilotprojekts soll in der Neuköllner Hasenheide ein sogenanntes
Mitlaufendes Licht‘ im Zuge einer Hauptverbindung der Fuß- und Radwege umgesetzt werden.
Das Prinzip unterscheidet sich von bisherigen Beleuchtungsanlagen insofern, als
dass die Leuchten miteinander kommunizieren und mit moderner Sensortechnik
ausgestattet werden. Erkennt ein solcher Radarsensor (Reichweite bis zu 100 m)
eine Bewegung, kann er sowohl den Ort, die Geschwindigkeit und die Größe des
sich bewegenden Objekts registrieren. Daraus ermittelt die Anlage, ob es sich um
eine Wegenutzerin oder ein Wegenutzer handelt und welche Leuchten auf dem
prognostizierten Weg liegen und diese Leuchten entsprechend schalten. Hat die
Person den beleuchteten Bereich verlassen, dimmt die Anlage nach einer gewissen Abklingzeit wieder auf das vorherige Level.
Auf diesem Wege kann die nötige Energie für den Betrieb der (voraussichtlich)
20 W-LED-Leuchten (im Vergleich: 70 W je Leuchte in der bisherigen Anlage) weiter
gesenkt werden. Gleichzeitig wird erwartet, dass gerade in den frühmorgendlichen Stunden Wochentags der
4
Einfluss der Lichtverschmutzung auf die Insekten in naturnahen Bereichen und
Grünanlagen stark verringert wird.
Berlin, den 11.03.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

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Straßenverkehr: Straßenbeleuchtung und Klimaschutz, aus Senat

Frage 1:
Wer ist im Land Berlin zuständig für die #Beleuchtung von öffentlichen Straßen, Grünanlagen und
Parks?
Antwort zu 1:
Gemäß Allgemeinem Zuständigkeitskatalog (#ZustKat AZG) Nr. 10 (14) obliegt die
Öffentliche Beleuchtung der Hauptverwaltung. Die Senatsverwaltung für Umwelt,
#Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hat gemäß Geschäftsverteilung des
Senats von Berlin Nr. 19 die Zuständigkeit für die Öffentliche Beleuchtung im
gewidmeten Straßenland einschließlich #Anstrahlung von Gebäuden/Orten von
besonderer Bedeutung.
Sofern Straßen und Wege nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, liegt die
Baulast und die #Verkehrssicherungspflicht für #Beleuchtungsanlagen beim
Eigentümer. In gewidmeten Grünanlagen besteht gemäß Grünanlagengesetz
keine Verpflichtung zur Beleuchtung von Wegen. Ein Teil der Grünanlagen Berlins
verfügt über Beleuchtungsanlagen welche im Regelfall durch die Bezirke erstellt
und betrieben werden.

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Straßenverkehr: Klimafreundliche Straßenbeleuchtung, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele #Gaslaternen gibt es noch in Berlin und wie viele sind bereits auf LED-Beleuchtung umgestellt?
Antwort zu 1:
Aktuell betreibt das Land Berlin rund 25.000 #Gasleuchten. Von den ehemals etwa 44.000
Gasleuchten wurden bisher 10.400 durch #LED-Leuchten ersetzt.
Frage 2:
Wie viele Tonnen CO2 könnten durch eine vollständige Umstellung auf #energieeffiziente #LED-Leuchten
eingespart werden? (Bitte um separate Angaben ohne die unter Denkmalschutz stehenden Laternen und
inklusive der denkmalgeschützten Laternen)
Antwort zu 2:
Von den noch vorhandenen 25.000 Gasleuchten sollen rund 3.300 aus
Denkmalschutzgründen erhalten werden. Bei einer Umstellung auf elektrischen Betrieb
kann pro Leuchte und Jahr ca. eine Tonne CO2 eingespart werden.
2
Frage 3:
Wie teuer ist ein solcher Umbau und in welchem Zeitrahmen amortisieren sich die LED-Leuchten?
Antwort zu 3:
Die Kosten der Umrüstung sind abhängig von der Art der Umrüstung. Bei LED-Leuchten,
die den Gasleuchten nachempfunden sind, kostet die Umrüstung von Gasaufsatzleuchten
je Standort aktuell 6.600 €. Bei der Umrüstung von Gashängeleuchten entstehen Kosten
von 7.600 € je Standort. Die Kosten bei einer Umrüstung mit modernen LED-Leuchten und
Standardmasten reduzieren sich um ca. 1.000 € in Folge der günstigeren
Standardmaterialien.
Bei den bisherigen Vorhaben lag die Amortisation bei maximal 12 Jahren.
Frage 4:
Wie haben sich die die jährlichen Energiekosten für die öffentliche Beleuchtung seit 2016 entwickelt? (bitte
pro Jahr angeben)
Antwort zu 4:
Die Energiekosten im Zeitraum 2016 bis 2020 beliefen sich auf: : :
2016 25.854 T€
2017 20.351 T€
2018 19.642 T€
2019 21.578 T€
2020 21.111 T€
Frage 5:
Können bei der Umrüstung von Gas- auf LED-Technik die alten Laternen weiter genutzt werden oder müssen
sie komplett ausgetauscht werden?
Frage 8:
Wie viele Gaslaternen konnten seit 2017 auf LED-Technik umgerüstet werden ohne, die komplette Laterne
auszutauschen? (Bitte pro Jahr und Bezirk angeben)
Antwort zu 5 und 8:
Von den Bauteilen der Gasleuchten können bei der Umrüstung ausschließlich die
gusseisernen Maste der Gasaufsatzleuchten nach Prüfung und Aufbereitung als
Elektromaste wiederverwendet werden. Diese Lösung kommt zum Einsatz, wenn LEDLeuchten den Gasleuchten nachempfunden sind.
Die Verteilung der wiederverwendeten Gussmaste auf die einzelnen Bezirke:
Bezirk Anzahl aufgearbeitete Gussmaste
Mitte 1.498
Spandau 1.333
Charlottenburg-Wilmersdorf 1.321
Neukölln 625
3
Tempelhof-Schöneberg 203
Reinickendorf 170
Steglitz-Zehlendorf 170
Friedrichshain-Kreuzberg 51
Marzahn-Hellersdorf 28
Treptow-Köpenick 11
Die bezirksweise Verteilung für die einzelnen Jahre liegt nicht vor.
Frage 6:
Wie hoch war im Jahr 2020 der Anteil von defekten Gaslaternen, die nicht innerhalb von 10 Tagen repariert
werden können? (Bitte pro Bezirk angeben)
Antwort zu 6:
Im Jahr 2020 gab es ca. 19.000 Störungen an Gasleuchten, bei denen eine Reparatur
länger als 10 Tage dauerte.
Nachfolgend ist die Anzahl der Störungen > 10 Tage für die Bezirke dargestellt:
Charlottenburg-Wilmersdorf 3.840
Friedrichshain-Kreuzberg 1.013
Marzahn-Hellersdorf 310
Mitte 810
Neukölln 1.260
Reinickendorf 3.020
Spandau 502
Steglitz-Zehlendorf 5.723
Tempelhof-Schöneberg 2.398
Treptow-Köpenick 245
Frage 7:
Welche Firmen stellen Dämmerungsschalter für die Berliner Gaslaternen her?
Antwort zu 7:
Ausschließlich die Firma BRAUN Lighting Solutions e.K. bietet Dämmerungsschalter für die
Berliner Gasstraßenbeleuchtung an.
Frage 9:
Mit welcher Lichttemperatur arbeiten LED-Lampen, die derzeit in Berlin verwendet werden, um alte Lampen
zu ersetzen?
Antwort zu 9:
Die Beschaffung von LED-Leuchten als Ersatz maroder Elektroleuchten erfolgt unter der
Vorgabe einer Lichttemperatur von 3.000 Kelvin.
4
Bei LED-Leuchten, die den Gasleuchten nachempfunden sind, liegt die Lichtfarbe im
Bereich von 2.700 bis 2.900 Kelvin.
Frage 10:
Wie wird der Schutz der Biodiversität vor Lichtverschmutzung durch derzeitige Straßenbeleuchtung
unterstützt?
Antwort zu 10:
Die Vermeidung unnötiger Lichtverschmutzung wurde im Rahmen der Erarbeitung des
Lichtkonzeptes ausführlich behandelt und in den Grundsätzen zum Lichtkonzept festgelegt:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml.
Das Lichtkonzept ist u.a. unter Beteiligung des Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) entstanden und unverändert gültig. Es ist anzuwenden, wenn
öffentliche Beleuchtungsanlagen errichtet oder modernisiert werden.
In Berlin werden seit vielen Jahren ausschließlich LED-Leuchten mit warmweißer Lichtfarbe
beschafft. Kaltweißes Licht ist energieeffizienter (Leuchten benötigen weniger Strom als für
warmweißes Licht), aber für nachtaktive Insekten anziehender. Deshalb wurde entschieden,
warmweißes Licht vorzugeben. Die LED-Leuchten geben ihr Licht zudem zielgerichtet in
den Verkehrsraum ab und vermeiden Streulicht.
Eine weitere Forderung im Konzept war, dass die Leuchtenformen geschlossen sein
müssen, damit u.a. Insekten nicht an die Leuchtmittel gelangen können. Das ist bei den
Leuchten Stand der Technik. Diverse Leuchtenmodelle im Ostteil der Stadt sind ohne
Abschlussglas und müssen mittelfristig ersetzt werden.
In naturnahen Bereichen soll soweit wie möglich auf eine Beleuchtung verzichtet werden.
Im öffentlichen Straßenland ist die Beleuchtung gemäß Berliner Straßengesetz vorgegeben.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Beleuchtung von Wegen in Grünanlagen sieht das
Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und
Erholungsanlagen nicht vor. Sofern hier auf eine Beleuchtung nicht verzichtet werden kann,
soll sie in Grünanlagen eine Orientierungsfunktion erfüllen und auf größtmögliche
Insektenverträglichkeit geachtet werden.
Frage 11:
Welche Regeln gibt es in Berlin für Außenwerbung, um Anwohner*innen vor Lichtverschmutzung zu schützen?
Antwort zu 11:
Mit der Vergabe der Werberechte 2018 und dem Abschluss der neuen Werberechtsverträge
wurden die Anzahl der Werbeanlagen im öffentlichen Straßenland begrenzt und klare
Vorgaben für deren Betrieb geschaffen. Die neuen Verträge bestimmen, dass alle
Werbeanlagen so beschaffen sein müssen, dass von Ihnen keine schädlichen
Auswirkungen ausgehen. Dies betrifft auch die Auswirkungen auf die Umwelt durch
Lichtemissionen und den Energieverbrauch. Für alle Werbeanlagen ist geregelt, dass keine
Blendungen erfolgen dürfen und sich die Leuchtintensität am „Stadtbild Berlin
Werbekonzept“ des Landes Berlin in der jeweils geltenden Fassung orientieren muss. Das
vom Land Berlin 2014 beschlossene Werbekonzept wurde nicht nur unter Berücksichtigung
gesellschaftlicher, gestalterischer und ökonomischer Aspekte erarbeitet, sondern es wurden
insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt des Immissionsschutzes Vorgaben in Bezug
auf die Helligkeit, Farbigkeit und Blendungswirkung der von Werbeanlagen ausgehenden
5
Lichtemissionen erstellt. Auch die Verwendung von energieeffizienten, langlebigen
Leuchtmitteln ist vertraglich vorgeschrieben. Für Mastschilder an Lichtmasten ist überdies
vorgegeben, dass ausschließlich warmweißes Licht (2700 bis 3200 K) verwendet werden
darf, und die Leuchtintensität von digitalen Werbeanlagen muss sich stufenlos an die
Umgebungshelligkeit anpassen.
Mit den dargestellten vertraglichen Vorgaben werden somit zahlreiche Umweltbelange
gerade auch in Bezug auf die Lichtintensität der Werbeanlagen berücksichtigt.
Als hier zu beachtende Vorgaben sind die Handbücher „Stadtbild Berlin Lichtkonzept“ von
2011 und „Stadtbild Berlin Werbekonzept“ von 2014 zu beachten. Siehe hierzu auch:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/werbekonzept/download/werb
ekonzept_handbuch.pdf.
Das Lichtkonzept trifft bzgl. Werbeanlagen allgemeine Aussagen und sieht, unter anderem,
die Vermeidung von Blendwirkungen im öffentlichen Raum und an Gebäuden als technische
und gestalterische Anforderung für die „Hervorhebung von Werbung durch Licht und
Medienfassaden“ vor.
Das Werbekonzept trifft spezifische Aussagen zur Blendungsbegrenzung von
Werbeträgern. Als Bemessungsgrundlage wird darin insbesondere auf die Anlage 2
„Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen“ der AV
LImSchG Bln (Ausführungsvorschrift Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin) in der
Fassung vom 10.07.2013 sowie auf die LiTG-Publikation der Deutschen Lichttechnischen
Gesellschaft e.V., Nr. 12.3 „Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen künstlicher
Lichtquellen“, des Technical Reports CIE 150:2003 „Guide on the limitation of the effects of
obtrusive light from outdoor lighting“ verwiesen.
Eine ausführliche Darlegung der Vorgaben für die Blendungsbegrenzung von
Werbeanlagen in Berlin findet sich auf Seite 74 ff. des Werbekonzepts.“
Frage 12:
Wie viele Verfahren wegen besonders greller Außenwerbung wurden seit 2016 eingeleitet? (bitte pro Jahr und
pro Bezirk angeben)
Frage 13:
Wie oft mussten seit 2016 störende oder zu helle Werbung entfernt werden? (bitte pro Jahr und pro Bezirk
angeben)
Antwort zu 12 und 13:
Eine Abfrage der Bezirke war in der aktuellen Pandemiesituation nicht möglich.
Für die Werbeanlagen in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz gab es keine derartigen Verfahren.
Berlin, den 16.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Umrüstung von Gaslaternen und Erhalt des historischen Stadtbildes, aus Senat

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Frage 1:
Welche Straßen in Lichterfelde-West im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wurden bisher auf die energiesparende
#LED-Beleuchtung umgerüstet?
Antwort zu 1:
In den nachfolgenden Straßen im Ortsteil Lichterfelde wurden bereits #Gasleuchten durch
#LED-Leuchten ersetzt:
· Marienplatz (zwölf Leuchten),
· Müllerstraße und Wormbacher Weg (jeweils vier Leuchten),
· Lindenstraße, Soester Straße und Zerbster Straße (jeweils drei Leuchten),
· Dollartstraße, Dürerstraße, Genfer Weg, Jägerndorfer Zeile, Stockweg,
Willdenowstraße (jeweils zwei Leuchten),
· Aarauer Straße, Achenseeweg, Am Pfarracker, Brauerstraße, Darser Straße,
Fürstenstraße, Großbeerenstraße, Huntestraße, Jägerstraße, Jenbacher Weg,
Knesebeckstraße, Köhlerstraße, Koloniestraße, Krahmerstraße, Lotzestraße,
Mercatorweg, Ortlerweg, Pertisauer Weg, Potsdamer Straße, Prausestraße,
Resedenstraße, Salzunger Pfad, Sarntaler Weg, Schwelmer Straße, Sonneberger
Weg, Steinäckerstraße, Steinheilpfad, Steinmetzstraße, Troppauer Straße, Tuxer
Steig, Undinestraße, Weddigenweg, Wüllenweberweg (jeweils eine Leuchte).
Frage 2:
Für welche Straßen in Lichterfelde-West ist in den kommenden 10 Jahren eine Umrüstung geplant?
2
Frage 3:
Welche Gründe führen dazu, dass in Lichterfelde bspw. in der Jägerndorfer Zeile und der Curtiusstr.,
#Gasaufsatzleuchten durch LED-Leuchten ersetzt werden?
Antwort zu 2 und 3:
Derzeit ist in den nachfolgenden Straßen die Umrüstung einzelner Standorte geplant:
Celsiusstraße, Dorstener Straße, Fügener Weg, Hildburghauser Straße, Holbeinstraße
Holtheimer Weg, Jenbacher Weg, Kaiserstraße, Koloniestraße, Am Pfarracker, AdolfMartens-Straße, Alsterweg, Luisenstraße, Neuchateller Straße, Parallelstraße, Stanzer
Zeile, Zerbster Straße.
An den betroffenen Standorten sind die Maste irreparabel defekt. Das war auch der
Hintergrund für den Ersatz der Leuchten in der Jägerndorfer Zeile. Bis zur Umrüstung aller
Lichtpunkte in den Straßen dient die LED-Leuchte provisorisch zur Ausleuchtung des
Straßenraumes.
Die Umrüstung in der Curtiusstraße erfolgte bereits 2013, hier wurden die
Gasreihenleuchten gegen Elektroleuchten mit Kompaktleuchtstofflampe ausgetauscht.
Aktuell sind keine Vorhaben in Vorbereitung, die eine Umrüstung der Gasleuchten ganzer
Straßenzüge in Lichterfelde zum Inhalt haben.
Frage 4:
Warum werden nicht die Bündelpfeilermasten der Gasaufsatzleuchten aufgearbeitet und wiederverwendet?
Antwort zu 4:
Seit Jahren werden die #Bündelpfeilermaste bei der #Gasumrüstung aufgearbeitet. Sie
kommen zum Einsatz, wenn es sich bei der LED-Leuchte um einen Nachbau der
Gasaufsatzleuchte handelt. Bei modernen LED-Leuchtenformen können sie nicht
verwendet werden.
Nicht an allen Standorten stehen die Gasaufsatzleuchten auf Bündelpfeilermasten. Im
Ortsteil Lichterfelde sind zum Beispiel an rund 50 Prozent der Standorte Stahlmasten, die
nicht wiederverwendet werden können.
Frage 5:
Sind dem Senat Leuchtkonzepte bekannt, bei denen der Beleuchtungskörper Gas durch einen
Beleuchtungskörper LED ersetzt werden kann und zugleich eine Stromversorgung der Leuchte über
Solarenergie erfolgen kann? Wenn ja, wie beurteilt der Senat die Tauglichkeit solcher Lösungen unter den
Gesichtspunkten Verkehrssicherheit, Kosten der Sanierung, Kosten des Betriebes, Energieeinsparung?
3
Antwort zu 5:
Solarprovisorien (Solarpanele) kommen zur provisorischen Beleuchtung an Standorten mit
defekten Gasleuchten zum Einsatz, wenn eine Stromversorgung nicht kurzfristig
sichergestellt werden kann. Die dauerhaft nicht akzeptable Ausleuchtung des
Straßenraumes, der Kontrollaufwand zur Sicherstellung des Betriebes und die
Betriebskosten dieser Anlagen sprechen gegen einen langfristigen Einsatz dieser Lösung.
Frage 6:
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, dass Gasaufsatzleuchten durch erscheinungsgleiche
Leuchten mit LED-Leuchtkörper ersetzt werden?
Frage 7:
Wie kann sichergestellt werden, dass in dem städtebaulich weitgehend geschlossenen klassizistisch bebauten
Gebiet Lichterfelde West (Umgrenzt von Bahnlinie S1, Dahlemer Weg, Finckensteinallee, Carstennstr.,
Luzerner Str., Goerzallee, Drakestraße) die dort vorhandenen Gaslaternen ausschließlich durch
bauartähnliche/ erscheinungsgleiche LED-Leuchten ersetzt werden?
Antwort zu 6 und 7:
Eine Entscheidung über die endgültige Leuchten- und Mastform wird erst getroffen, wenn
die Gasumrüstung für den kompletten Straßenzug geplant wird. Im Regelfall werden diese
Maßnahmen für den ganzen Ortsteil vorbereitet. Denkmalschutzrechtliche
Rahmenbedingungen und verfügbare Haushaltsmittel werden bei der Entscheidung des zu
wählenden Leuchtentyps berücksichtigt.
Berlin, den 25.01.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Ein Licht im Dunkeln – Defekte Gaslaternen, ihre Reparatur und ihr Austausch, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Laternen werden in Berlin derzeit mit Gas betrieben und wie viele Laternen sind mit #LED
ausgerüstet? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.
Antwort zu 1:
Aktuell werden noch rund 26.400 (von ursprünglich 44.000) #Gasleuchten betrieben, von
den umgerüsteten Standorten sind 9.000 mit #LED-Leuchten ausgestattet.
Die Verteilung der Gasleuchten auf die Bezirke ist wie folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf: 5.070
Friedrichshain-Kreuzberg: 1.730
Marzahn-Hellersdorf: 690
Mitte: 1.360
Neukölln: 1.700
Reinickendorf: 4.030
Spandau: 570
Steglitz-Zehlendorf: 6.590
Tempelhof-Schöneberg: 4.210
Treptow-Köpenick: 450
Die Verteilung der LED-Leuchten an ehemals gasbetriebenen Standorten auf die Bezirke
ist wie folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf: 1.655
Friedrichshain-Kreuzberg: 145
Marzahn-Hellersdorf: 570
Mitte: 2.245
Neukölln: 1.250
Reinickendorf: 400
2
Spandau: 2.230
Steglitz-Zehlendorf: 220
Tempelhof-Schöneberg: 230
Treptow-Köpenick: 55
Frage 2:
Wie viele Gaslaternen wurden in den Jahren 2018 und 2019 zu LED-Laternen umgerüstet? Hat der Senat
sein Ziel von 3.000 Laternen pro Jahr (vgl. Drucksache 18/10 399) erreicht? Was waren die Gründe, falls
das Ziel nicht erreicht wurde und wie soll dies kompensiert werden?
Antwort zu 2:
Im Jahr 2018 wurden 1.400, in 2019 insgesamt 2.400 Gasleuchten umgerüstet.
Ein für den Zeitraum 2018/2019 vorgesehenes Bauvorhaben zur Umrüstung von 5.500
Gasleuchten konnte wegen fehlender wirtschaftlicher Angebote für die Tiefbauleistungen
nicht planmäßig beginnen.
Voraussetzung für die Planung weiterer Umrüstungsvorhaben sind zudem die
erforderlichen Haushaltsmittel. Aufgrund der derzeitige Markt- und Auftragslage und der
fehlenden Kapazitäten bei den bauausführenden Firmen sind die Kosten für die
Umrüstung deutlich gestiegen. Mit den verfügbaren Haushaltsmitteln ist die Umrüstung
von etwa 1.670 Gasleuchten jährlich möglich, sofern nicht zusätzlich auch Fördermittel
eingeworben werden können.
Frage 3:
Wie viele der Gaslaternen sind derzeit in den einzelnen Bezirken defekt?
Frage 4:
Wie lange dauert die Reparatur dieser Gaslaternen? Bitte nach Bezirk und Dauer auflisten.
Frage 5:
Was sind die Gründe für eventuelle Verzögerungen bei der Reparatur?
Frage 6:
Wie viele Gaslaternen sind dauerhaft defekt, etwa wegen fehlender Ersatzteile? Wie viele dieser Laternen
sollen durch LED-Laternen ersetzt werden? Wie lange dauert der Austausch? Werden dauerhaft defekte
Laternen bei der Umrüstung prioritär ersetzt? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.
Antwort zu 3, 4, 5 und 6:
Die Verteilung der derzeit defekten Gasleuchten auf die Bezirke ist wie folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf: 1.192
Friedrichshain-Kreuzberg: 111
Marzahn-Hellersdorf: 35
Mitte: 75
Neukölln: 270
Reinickendorf: 1.370
Spandau: 136
3
Steglitz-Zehlendorf: 1.028
Tempelhof-Schöneberg: 732
Treptow-Köpenick: 45
Insgesamt sind 4.994 Anlagen defekt, davon sind 1.447 gestört, an weiteren 3.547
Anlagen sind Sanierungsarbeiten erforderlich.
Die durchschnittliche Störungsbeseitigung (z.B. Leuchtmittel defekt) dauert 13 Tage.
Sofern an der Gasleuchte Sanierungsarbeiten (z.B. Ersatz des Gasleuchtenkopfes)
erforderlich sind, dauert dies im Durchschnitt 52 Tage. Zwischen den Bezirken besteht bei
der Dauer der Behebung kein Unterschied.
Die Verteilung der defekten Gasleuchten mit Sanierungsarbeiten auf die Bezirke ist wie
folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf: 909
Friedrichshain-Kreuzberg: 34
Marzahn-Hellersdorf: 7
Mitte: 19
Neukölln: 187
Reinickendorf: 1.182
Spandau: 103
Steglitz-Zehlendorf: 547
Tempelhof-Schöneberg: 531
Treptow-Köpenick: 28
Verzögerungen bei der Reparatur treten insbesondere durch fehlende Materialien und
Kapazitäten der ausführenden Firma auf. Bei der Gasbeleuchtung ist die Ausfallquote
aufgrund des Alters und der thermischen Belastung der Anlagen besonders hoch.
Erschwerend kommt die Monopolstellung von Zulieferbetrieben für Ersatzteile hinzu. Ein
störungsarmer Betrieb ist in diesem Bereich nicht möglich.
Sofern an einem Standort außerhalb der Gaserhaltungsgebiete der Gasmast defekt ist
und ersetzt werden muss, wird der Standort gleich auf den elektrischen Betrieb
umgerüstet. Die anderen Standorte in der Straße bleiben gasbetrieben. Derzeit läuft ein
Bauvorhaben zur punktuellen Umrüstung von 600 Standorten, der Abschluss ist für 2020
geplant. Für 2021 wird derzeit die Ausschreibung eines weiteren Vorhabens zur
punktuellen Umrüstung vorbereitet. Von der Feststellung des Defektes bis zur Umrüstung
vergehen bei verfügbaren Kapazitäten im Bauvorhaben etwa sechs Monate.
Derzeit ist die punktuelle Umrüstung von 281 Standorten in laufenden und in Vorbereitung
befindlichen Bauvorhaben vorgesehen.
Die Verteilung auf die Bezirke ist wie folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf: 24
Friedrichshain-Kreuzberg: 3
Mitte: 6
Neukölln: 19
Reinickendorf: 27
Steglitz-Zehlendorf: 38
Tempelhof-Schöneberg: 164
4
Frage 7:
Welche Maßnahmen sind für die kommenden zwei Jahre im Bereich Straßenbeleuchtung und GaslaternenNetz im Bezirk Reinickendorf geplant?
Antwort zu 7:
In den kommenden zwei Jahren ist die Umrüstung der 1.110 Gasaufsatzleuchten im
Ortsteil Hermsdorf geplant.
Berlin, den 07.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Zur Straßenbeleuchtung in Marzahn-Hellersdorf, aus Senat

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Frage 1:
In welchen Straßen und wann wird 2019 die #Straßenbeleuchtung umgerüstet bzw. durch zusätzliche
Leuchten ergänzt?
Antwort zu 1:
In 2019 wurden in Marzahn-Hellersdorf bisher in 34 Straßen 699 Stück Leuchten erneuert
(s. Anlage), davon waren 366 Gasstandorte betroffen. Für Ende 2019 sind mit der
Umrüstung von 62 Stück #Gasleuchten in der Hönower Straße und dem Ersatz bzw. der
Modernisierung der elektrischen Beleuchtung in der Oberfeldstraße mit 83 Leuchten zwei
weitere Maßnahmen geplant.
Frage 2:
Wie viele #Gaslaternen wurden bisher in den jeweiligen Bezirken abgebaut (bitte Auflistung nach einzelnen
Bezirken) und durch LED-Beleuchtung ersetzt?
Antwort zu 2:
Insgesamt wurden in Berlin seit 2011 bisher 15.059 Stück Gasleuchten demontiert. Davon
wurden ca. 6.500 Stück durch #LED-Leuchten ersetzt (s. Anlage).
Frage 3:
Welche Kosten fallen für eine moderne technische #LED-Leuchte an?
2
Antwort zu 3:
Je nach Ausstattung fallen für den Erwerb einer modernen technischen LED-Leuchte, die
als Aufsatz- oder Ansatzleuchte montiert werden kann, Kosten zwischen 200,- € und 500,-
€ an. Für Demontage und Montage fallen ca. 100,- € an, sofern vorhandene
Elektroleuchten ersetzt werden.
Die Betriebskosten betragen je nach Leistung zwischen 20,- € bis 50,- € im Jahr.
Frage 4:
Welche Kosten entstehen durch eine Umrüstung der historischen Gashängeleuchten mit LED?
Antwort zu 4:
Nach der aktuellen Marktlage betragen die Kosten z.Z. ca. 7.700,- € pro Standort für eine
Hängeleuchte, sofern die Umrüstung unter Berücksichtigung des historischen
Erscheinungsbildes erfolgt.
Frage 5:
Was geschieht mit den abgebauten #Gashängeleuchten?
Antwort zu 5:
Die abgebauten Gasleuchten werden geprüft und sofern möglich instandgesetzt.
Frage 6:
Sofern eine Aufbereitung erfolgt: Wo werden die Laternen wiederverwendet?
Antwort zu 6:
Die instandgesetzten Gashängeleuchten werden umgehend wieder im gesamten
#Gaslichtgebiet montiert.
Frage 7:
Welche aktuellen Abstimmungen zur Übernahme des Betriebes der Beleuchtung von Wegen in Grünflächen
gibt es?
Antwort zu 7:
Die Übernahme der Zuständigkeit des Betriebes der Beleuchtung von Wegen in
Grünanlagen von den Bezirksämtern kann erst nach der Bereitstellung der hierfür
erforderlichen finanziellen und personellen Kapazitäten erfolgen und ist daher Gegenstand
der aktuellen Haushaltsplanaufstellung 2020/2021.
3
Frage 8:
Wie wird sichergestellt, dass in Straßen mit älterem und höherem Baumbestand ggfs. durch Laternen
geringerer Höhe die Lichtausbeute durch das Blattwerk nicht beeinträchtigt wird?
Antwort zu 8:
Im Zuge der Beleuchtungsplanung einer Umrüstungsmaßnahme /
Modernisierungsmaßnahme wird in der Regel auch der aktuelle Baumbestand erfasst.
Generell liegt es in der Zuständigkeit der bezirklichen Grünflächenämter, durch einen
geeigneten Baumbeschnitt die notwendige Lichtausbeute zur Sicherstellung der
Verkehrssicherheit für die Straßen und Gehwege nicht zu beeinträchtigen.
Frage 9:
Wann ist geplant, die Technischen Leuchten in kleinteiligen Siedlungsgebieten durch städtebaulich
anspruchsvollere Laternen zu ersetzen?
Antwort zu 9:
Der Einsatz von städtebaulich anspruchsvolleren Leuchten bzw. Modellleuchten steht in
direkter Abhängigkeit zu den begrenzten Haushaltsmitteln. Oberste Priorität liegt derzeit in
der berlinweiten Sicherstellung einer ausreichenden Beleuchtung für die öffentlichen
Straßen, Geh- und Radwege und damit dem eingetretenen Instandhaltungsrückstau,
infolge der Sparmaßnahmen der letzten beiden Jahrzehnte, entgegenzuwirken.
Berlin, den 11.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Nachrüsten von Straßenlaternen mit LED-Beleuchtung in Reinickendorf (II), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Auf welchen Straßen in Reinickendorf wurden die #Leuchten bereits ausgetauscht (bitte Maßnahmen nach
Ortsteilen auflisten)?
Frage 2:
Um wie viele Leuchten handelt es sich (bitte Maßnahmen nach Ortsteilen auflisten)?
Antwort zu 1 und zu 2:
In Reinickendorf werden mit Stand 19.01.2018 insgesamt rund 2.300 #LED-Leuchten
betrieben. Die Leuchten sind entweder Ersatz von #Gasleuchten (382 Stück) oder Ersatz
maroder #Elektroleuchten (1.916 Stück). Die Verteilung auf die Ortsteile / Straßen ist den
Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
Frage 3:
Welche Kosten hat die Umrüstung bislang verursacht?
Antwort zu 3:
Bei der Umrüstung von Gasleuchten ist von durchschnittlichen Kosten in Höhe von
4.500 Euro je Lichtpunkt auszugehen. Bei der Modernisierung von Elektroleuchten etwa
von 300 Euro je Lichtpunkt. Sofern Fördermittel genutzt werden können, reduziert sich der
Eigenanteil des Landes Berlin z.B. bei der Gasumrüstung auf bis zu 50 Prozent.
2
Frage 4:
Wie hoch ist die Einsparung durch die neuen LED-Leuchten für die Stadt?
Antwort zu 4:
Bei der Umrüstung der Gasleuchten ist die Einsparung bei den Betriebskosten abhängig
von der Art der Leuchte und der Anzahl der Gasglühkörper. Sie liegt zwischen 300 und
600 Euro je Leuchte und Jahr. Bei den Elektroleuchten liegt die Einsparung etwa bei 50
Euro je Leuchte und Jahr.
Frage 5:
Welche Straßenzüge werden in den kommenden Jahren umgerüstet und wie ist der Zeitplan (bitte
Maßnahmen nach Ortsteilen auflisten)?
Antwort zu 5:
Aktuell ist die Umrüstung von weiteren 1.188 Gasleuchten im Bezirk geplant. Der
überwiegende Teil, insgesamt 1.123 Leuchten in Hermsdorf werden im Rahmen eines
Förderprojektes umgerüstet. Aktuell laufen die Ausschreibungen zum Vorhaben. Die
Umsetzung ist für den Zeitraum bis Mai 2020 vorgesehen.
Die Umrüstung von weiteren 65 Gasleuchten ist bereits beauftragt und wird voraussichtlich
im ersten Halbjahr 2018 abgeschlossen sein.
Die Modernisierung von 121 Elektroleuchten ist für den Zeitraum bis Ende 2018 geplant,
weitere Vorhaben befinden sich derzeit in der Vorbereitung.
Die Verteilung auf die Ortsteile / Straßen ist den Anlagen 3 und 4 zu entnehmen.
Frage 6:
Wird der Bestand der historischen Leuchten in historischen Ortskernen in Reinickendorf auch in Zukunft
erhalten bleiben?
Antwort zu 6:
Um die historische Gasbeleuchtung zu erhalten, wurde in Abstimmung mit dem
Landesdenkmalamt entschieden, in ausgewiesenen städtebaulich relevanten
Flächendenkmalen ca. 3.300 gasbetriebene Leuchten zu erhalten. Auch im Bezirk
Reinickendorf bleiben Gasleuchten erhalten, die Bereiche sind unter nachfolgendem Link
abrufbar:
http://www.berlin.de/senuvk/bauen/beleuchtung/de/gaslicht/erhalt.shtml
Frage 7:
Wenn 6. nein, welche historischen Leuchten werden wann und wo ersetzt?
Antwort zu 7:
Alle Gasleuchten außerhalb der Erhaltungsgebiete sollen mittelfristig ersetzt werden.
3
Frage 8:
a. Wird die Leuchtkraft der Straßenlaternen durch die Nachrüstung mit LED-Leuchten beeinträchtigt?
b. Wie wirkt sich die Umrüstung auf die LUX-Werte aus?
Antwort zu 8:
a) Sofern die Gasleuchte durch einen LED-Nachbau ersetzt wird, bleibt die Form der
Leuchte, die Lichtfarbe und die Beleuchtungsstärke vergleichbar zur Gasleuchte.
b) Sofern die Beleuchtung in einer Straße bzw. einem Straßenabschnitt von mehr als
200 Metern Länge erneuert wird, gelten die Vorgaben des Lichtkonzeptes von
Berlin.
Berlin, den 14.02.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Berliner Straßenbeleuchtung – effizient und klimafreundlich?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele #Gaslaternen gibt es noch in Berlin
und wie viele sind bereits auf #LED Beleuchtung umgestellt?
Antwort zu 1: Aktuell betreibt das Land Berlin noch
rund 33.800 der ursprünglich 44.000 #Gasleuchten. Von
den Leuchten wurden 2.200 auf LED umgerüstet, weitere
8.000 (die Gasreihenleuchten) auf eine Elektroleuchte mit
Kompaktleuchtstofflampe.
Frage 2: Wie viele Tonnen CO2 könnten durch eine
vollständige Umstellung auf energieeffiziente LEDLampen
eingespart werden? (Bitte um separate Angaben
ohne die unter Denkmalschutz stehenden Laternen und
inklusive der denkmalgeschützten Laternen)
Antwort zu 2: Sofern alle noch verbliebenen Gasleuchten
umgerüstet werden, könnte der jährliche CO2-
Ausstoß um rund 28.000 Tonnen reduziert werden. Bleiben
die 3.300 Gasleuchten in den Erhaltungsbereichen
von einer Umrüstung ausgenommen, beträgt die Reduzierung
etwa 24.600 Tonnen.
Frage 3: Wie teuer ist ein solcher Umbau und in welchem
Zeitrahmen amortisieren sich die LED Lampen?
Antwort zu 3: Die Kosten variieren je nach Art der
Leuchte. Die Umrüstung der Gasaufsatzleuchten kostet
etwa 4.400 Euro, die Umrüstung der Gashängeleuchte
etwa 5.250 Euro. Die Angabe bezieht sich auf eine Umrüstung
unter Erhalt der Erscheinungsform und der Lichtfarbe
der Leuchte. Bei den bisherigen Vorhaben lag die
Amortisation bei etwa 9 Jahren. Eine Umrüstung ohne
Erhalt der bisherigen Erscheinungsform und Lichtfarbe
würde die Kosten reduzieren und Amortisationszeitraum
verkürzen.
Frage 4: Hat der Senat ein Konzept für die schrittweise
Modernisierung der übrigen Gaslaternen und wenn ja,
wann und an welchen Orten wird dieses umgesetzt?
Antwort zu 4: In 2017 sind zwei Bauvorhaben zur
Umrüstung von Gasleuchten in der Ausführung. Ein BENE-Fördervorhaben
zur Umrüstung von 1.860 Gasleuchten
in Berlin-Spandau. Ein weiteres Bauvorhaben zur
Umrüstung von 1.300 Gasleuchten in Bereichen, in denen
das Landesdenkmalamt die Umrüstung auf formgleiche
Leuchten vorgegeben hat.
Ab 2018 sollen jährlich etwa 3.000 Gasleuchten umgerüstet
werden. Voraussetzung sind die erforderlichen
Haushalts- und ggf. Fördermittel. Aktuell ist ein Bauvorhaben
für den Zeitraum 2018/2019 in Vorbereitung. Die
Umrüstung von ca. 6.000 Gasleuchten, unter anderem in
den Ortsteilen Charlottenburg, Wilmersdorf, Moabit,
Wedding und Hermsdorf ist beabsichtigt.
Bei allen Umrüstungen und Planungen bleiben die Erhaltungsbereiche
ausgenommen.
Parallel werden ab 2017 punktuell einzelne Standorte
immer dann umgerüstet, wenn der weitere Betrieb der
Gasleuchte nur unter der Voraussetzung erheblicher Investitionen
(z.B. Sanierung des Gasmastes) möglich wäre.
Frage 5: Können moderne LEDs die gleiche Leuchtkraft
und warme Lichtfarbe wie Gaslaternen entwickeln?
Antwort zu 5: Ja, die bisher 2.200 auf diese Art umgerüsteten
Standorte sind kaum von den Gasleuchten (Erscheinungsform
und Lichtfarbe) zu unterscheiden.
Frage 6: Welche Vereinbarung hat die Senatsverwaltung
mit der für die Straßenbeleuchtung zuständigen
Stromnetz Berlin GmbH geschlossen, um unnötige Energieverschwendung
(Beleuchtung am Tage) zu vermeiden?
Frage 9: Welche Maßnahmen unternimmt die Senatsverwaltung,
um bekannt gewordene Energieverschwendung
abzustellen? Wie schnell wird dabei auf die Meldungen
von Bürger*innen oder Behörden reagiert?
Antwort zu 6 und 9: Das Land Berlin hat einen Vertrag
zum Management der öffentlichen Beleuchtung mit
der Vattenfall Europe Netzservice GmbH (seit 01.09.2016
Stromnetz Berlin GmbH) geschlossen. Dieser umfasst
insbesondere die Leistungen zur Planung, Vergabe, Kontrolle
und Abrechnung von Wartung, Störungs- und Schadensbeseitigung
an allen Beleuchtungsanlagen. Vertragsinhalt
bei der Gasbeleuchtung ist auch die wöchentliche
Abfahrt bei Nacht und die monatliche Abfahrt am Tage.
Die Tagabfahrt dient der Feststellung von dauerbrennenden
Leuchten.
Das Ziel ist, alle Störungen innerhalb von 10 Tagen zu
beseitigen. Sofern der Dämmerungsschalter bei den Gasleuchten
defekt und kein Material verfügbar ist (Anmerkung:
Monopolstellung des Zulieferers), muss die Leuchte
aus Verkehrssicherheitsgründen auf Dauerbetrieb gestellt
werden.
Bei der Gasbeleuchtung ist die Ausfallquote aufgrund
des Alters und der thermischen Belastung der Anlagen
besonders hoch. Erschwerend hinzu kommt die Monopolstellung
von Zulieferbetrieben einzelner Ersatzteile. Ein
störungsarmer Betrieb ist in diesem Bereich nicht möglich.
Frage 7: Wer ist in Berlin im Auftrag der Stromnetz
Berlin GmbH für die Installation, den Betrieb und die
Deckung des Energiebedarfs von Straßenbeleuchtung
beauftragt?
Antwort zu 7: Die Stromnetz Berlin GmbH hat die
Leistungen zum Betrieb der Beleuchtungsanlagen zu
planen, auszuschreiben, zu beauftragen, zu kontrollieren
und gegenüber dem Land Berlin abzurechnen. Aktuell
sind im Bereich der Elektrobeleuchtung die Lügger Elektroanlagen
GmbH und die L&S Elektrotechnik GmbH, im
Bereich der Gasbeleuchtung die Kraft- und Lichtanlagen
GmbH und die BRAUN Lighting Solutions e.K. tätig.
Der Energiebedarf ist Bestandteil des Strom- und Gasliefervertrages
des Landes Berlin. Aktuelle Energielieferanten
sind die GASAG (Gas) und eine Arbeitsgemeinschaft
bestehend aus Vattenfall Europe Sales GmbH und
der Vattenfall Real Estate Energy Sales GmbH (Strom).
Die Ausschreibung erfolgt zentral durch die Energiewirtschaftsstelle
des Landes Berlin.
Bauvorhaben zur Errichtung oder Umrüstung der Beleuchtungsanlagen
sind nicht Bestandteil des Managementvertrages.

Frage 8: Welchen Einfluss hat der Senat auf die Einschaltzeiten
der Straßenbeleuchtung?
Antwort zu 8: Die elektrische Straßenbeleuchtung
wird mittels Funksignal ein- und ausgeschaltet. In vier
Messstellen in Berlin wird das Beleuchtungsniveau gemessen.
Ist in der Dämmerungsphase ein festgelegter
Schwellenwert unter- bzw. überschritten, wird das Schaltsignal
angefordert und die Beleuchtung ein- bzw. ausgeschaltet.
Den Schwellenwert legt das Land Berlin fest.
Die Gasleuchten sind mit einem Dämmerungsschalter
ausgestattet und reagieren selbständig auf die Umgebungshelligkeit.
Berlin, den 17. Februar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2017)

Straßenverkehr: Beleuchtung und Gaslaternen in Reinickendorf, aus Senat

www.berlin.de
 
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Maßnahmen sind für die kommenden
zwei Jahre im Bereich #Straßenbeleuchtung und #Gaslaternen-
Netz im Bezirk Reinickendorf geplant?
Antwort zu 1: Aktuell sind für die Jahre 2017 und
2018 folgende Maßnahmen im Bezirk Reinickendorf in
der Vorbereitung:
1. Umrüstung von #Gasleuchten auf LED1-Leuchten
in Straßen, in denen das Landesdenkmalamt eine
Umrüstung mit der baugleichen Leuchtenform einer
LED-Leuchte vorgegeben hat. Im Rahmen des
Vorhabens werden insgesamt rund 1.300 Gasleuchten
umgerüstet, davon 225 Gasaufsatzleuchten
im Bezirk Reinickendorf. Derzeit laufen die
Ausschreibungen zur Beschaffung der Liefer- und
der Bauleistungen.
2. Austausch von technischen Leuchten mit #Quecksilberdampf-
Hochdrucklampen durch LEDLeuchten
gefördert durch das Programm ‚Nationale
Klimaschutzinitiative‘ des Bundesumweltministeriums.
Im Rahmen dieses Vorhabens werden in
Berlin ca. 1.200 Leuchten ersetzt und davon 70
Leuchten im Bezirk Reinickendorf.
3. Austausch von Hängeleuchten mit Quecksilberdampf-
Hochdrucklampen durch LED-Hängeleuchten
gefördert durch das Programm ‚Nationale Klimaschutzinitiative‘
des Bundesumweltministeriums.
Von den 240 Standorten des Projektes sind
120 Standorte im Bezirk Reinickendorf.
1 Leuchtdiode
Darüber hinaus wird das Programm zur Modernisierung
der Elektrobeleuchtung in 2017 und in 2018 fortgesetzt.
Von den ca. 10.000 Elektroleuchten, die jährlich in
ganz Berlin ausgetauscht werden, sind 2017 und 2018 für
den Bezirk Reinickendorf jeweils rund 1.000 Leuchten
vorgesehen.
Berlin, den 28. November 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Dez. 2016)