Busfahrerin verrät: So hart & stressig ist der Job wirklich, aus Berliner Morgenpost

31.03.2024

https://www.morgenpost.de/berlin/article241997574/Wie-ist-die-Arbeit-als-Busfahrerin-in-Berlin-Frau-Irmscher.html

Sie sind #Mangelware in Berlin: #Busfahrerinnen und #Busfahrer. Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) wollen in diesem Jahr 950 Fahrer fürs Unternehmen gewinnen, in den ersten Monaten sind bislang 250 Kollegen eingestellt worden, von denen rund 80 Prozent allerdings erst noch eine #Qualifizierung beziehungsweise #Ausbildung absolvieren müssen. Janine #Irmscher ist Ende 2022 zur BVG gekommen, über die Empfehlung von Freunden, die dort ebenfalls als Busfahrer arbeiten. Ab Dezember 2022 absolvierte sie ihre Ausbildung, seit dem vergangenen Mai ist sie allein als Fahrerin unterwegs. Vor allem im Norden Berlins fährt die 38-Jährige, die vorher als Köchin gearbeitet hat, auf rund 15 verschiedenen Linien. Zehn Dinge, die sie seither gelernt hat.

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Potsdam + Bus: Kosten der Verkehrswende: So teuer wird Potsdams Elektrobusflotte, aus Der Tagesspiegel

07.02.2024

https://www.tagesspiegel.de/potsdam/landeshauptstadt/kosten-der-verkehrswende-so-teuer-wird-potsdams-elektrobusflotte-11169466.html

Die Umstellung auf einen #klimafreundlichen #Nahverkehr wird die Stadt [ #Potsdam ] und den #Verkehrsbetrieb in den nächsten Jahren mindestens 90 Millionen Euro kosten. Das geht aus einer Antwort der Stadtverwaltung auf eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion hervor.

Wie berichtet, hatte der Verkehrsbetrieb kürzlich eine erste Bestellung für 23 neue Busse mit ausschließlich #elektrischem Antrieb vergeben. Die Fahrzeuge seien für 17,4 Millionen Euro beim niederländischen Hersteller #Ebusco bestellt worden. 4,7 Millionen davon kommen vom Bundesverkehrsministerium. Geliefert werden sollen die neuen Busse 2025.

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Bus + Elektromobilität: Elektrostress bei der BVG, Die Dekarbonisierung der Busflotte fordert die Verkehrsbetriebe extrem, aus Neues Deutschland

17.07.2023

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1174800.bvg-elektrostress-bei-der-bvg.html

»Wir als BVG möchten gerne unseren #Fuhrpark bis 2030 auf #Elektromobilität umgestellt haben«, sagte Rolf #Erfurt kürzlich auf der Hauptstadtkonferenz Elektromobilität. Erfurt ist Betriebsvorstand der Berliner Verkehrsbetriebe. Tatsächlich ist die #Dekarbonisierung des Busverkehrs der Hauptstadt sogar im #Mobilitätsgesetz festgelegt und der BVG im #Verkehrsvertrag auferlegt.

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Bus: 17 Gelenkbusse mit E-Antrieb für Berlin: Projekt E-MetroBus stellt Ergebnisse vor, aus now-gmbh.de

20.06.2023

Im Projekt -MetroBus haben die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) gemeinsam mit der #TU Berlin und dem Reiner #Lemoine Institut 17 #Gelenkbusse mit #batterieelektrischem Antrieb in ihre Flotte #integriert.

Die leisen, #emissionsfreien Busse fahren heute vorrangig auf der Projektlinie #200 zwischen #Hertzallee und #Michelangelostraße. Sie ersetzen somit insgesamt 17 #Dieselfahrzeuge im Betrieb und haben allein in der Projektlaufzeit zwischen Januar 2019 und Dezember 2022 rund 3.200 t CO2 sowie ca. 400 kg NOX eingespart.  

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Bus: Ende des Doppeldecker-Verbots auf der Buslinie 100 in Aussicht, Senat plant Verfüllung des maroden Lindentunnels, aus Neues Deutschland

10.10.2022

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1167569.bvg-ende-des-doppeldecker-verbots-auf-der-buslinie-in-aussicht.html

In Berlin-Reiseführern wird als eine preiswerte #Stadtrundfahrt im #Doppeldecker die #Buslinie #100 der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zwischen Bahnhof Zoo und Alexanderplatz empfohlen. Doch anstatt Berlin genüsslich vom #Oberdeck aus zu entdecken, müssen sich die Besucherinnen und Besucher in #Gelenkbusse quetschen, die dazu wegen des akuten Fahrermangels der BVG zu #Spitzenzeiten seit ein paar Tagen auch nur noch alle sechs bis sieben Minuten kommen, statt alle fünf Minuten.

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Bus + Straßenverkehr: Gefährlicher Tunnel Unter den Linden, aus Senat

06.10.2022

Frage 1:
Plant der Senat eine #Verfüllung des Lindentunnels?
Antwort zu 1:
Der Senat plant einen #Teilrückbau und die Verfüllung des Lindentunnels im Bereich der #Fahrbahn der Straße Unter den #Linden.
Frage 2:
Was spricht gegen die Verfüllung des Lindentunnels? In welcher Höhe würden Kosten anfallen?

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Bus + Elektromobilität: Welche Förderung erhält Berlin zur Beschaffung von Elektrobussen?, aus Senat

Anträge zum Erwerb bzw. Betrieb von #batterieelektrischen #Bussen oder von #Ladeinfrastruktur
wurden im Land Berlin ausschließlich durch die #BVG gestellt. Alle Antworten beziehen sich
daher ausschließlich auf die BVG.
Frage 1:
Wie viele Anträge zum Erwerb bzw. Betrieb von batterieelektrischen Bussen oder von Ladeinfrastruktur für
batterieelektrische Busse wurden nach Kenntnis des Senats durch das Land, die Bezirke sowie landeseigene
Beteiligung oder von Dienstleistern, denen sich das Land, die Bezirke oder landeseigene Beteiligungen bedienen,
auf Förderaufrufe/-programme der Europäischen Union oder der Bundesregierung oder sonstigen
Fördermittelgebern in den Jahren 2020, 2021 und 2022 gestellt? (bitte getrennt für alle Anträge einzeln
ausweisen: Jahr, Förderaufruf, Fördermittelgeber, wesentliche Bestandteile des Antrags (Erwerb oder Betrieb von
Elektrobussen bzw. von entsprechender Ladeinfrastruktur), Fördervolumen, Eigenmittelanteil, Projektvolumen
insgesamt)
a. Wie viele dieser Anträge wurden wann jeweils bewilligt, abgelehnt, zurückgezogen oder zurückgestellt?
2
b. Welches Volumen hatten die Anträge jeweils in der Vergangenheit?
c. Welches Volumen haben die Anträge aktuell?
Frage 3:
Wie viele Elektrobusse konnten mit den Fördermitteln bislang in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils
beschafft werden?
a. In welcher Höhe kamen dabei Förder- und Eigenmittel jeweils zum Einsatz?
Frage 4:
Bis wann werden Elektrobusse aus bereits bewilligten Förderanträgen noch beschafft?
a. In welcher Höhe kommen dabei Förder- und Eigenmittel jeweils zum Einsatz?
Antwort zu 1, 3 und 4:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1, 3 und 4 gemeinsam beantwortet.
Im Zeitraum von 2020 bis 2022 wurde ausschließlich im November 2021 ein Förderantrag zur
Beschaffung von 350 Elektrobussen inklusive der zugehörigen Ladeinfrastruktur im Rahmen des

  1. Förderaufrufes der „Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im
    #Personenverkehr“ vom 07.09.2021 des (heutigen) Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
    (#BMDV) gestellt. Es wurde darüber hinaus kein Antrag abgelehnt, zurückgezogen oder
    zurückgestellt.
    Der gestellte Antrag („BIG 2025“) wurde bewilligt, die BVG erhielt Anfang des Jahres 2022
    zwei #Zuwendungsbescheide. Gemäß Zuwendungsbescheid müssen bis Mitte 2025 die
    Fahrzeuge angeschafft und die Infrastruktur fertiggestellt sein.
    Der erste #Zuwendungsbescheid beinhaltet eine Zuwendung über ca. 113,1 Mio. € für die
    Beschaffung von 350 E-Bussen (davon 320 #Gelenkbusse und 30 #Standardbusse). Die
    Fahrzeuge werden mit einer #Förderquote von 80 % der vom BMDV definierten Mehrkosten
    gegenüber konventionellen Dieselbussen gefördert. Das Gesamtprojektvolumen beträgt bis zu
    321,6 Mio. €, der eigenfinanzierte Anteil der BVG bis zu 134,5 Mio. € (entsprechend den
    Kosten für die Beschaffung von äquivalenten Dieselbussen). Abhängig vom
    Ausschreibungsergebnis werden bis zu 74 Mio. € durch das Land Berlin finanziert.
    Der zweite Zuwendungsbescheid beinhaltet eine Zuwendung über ca. 82,6 Mio. € für die
    Beschaffung von Infrastruktur (inkl. Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet und auf #Betriebshöfen,
    zugehörige #Tiefbauarbeiten, #Trafostationen und #Werkstattausstattung) bei einer Förderquote
    von 40 %. Das Projektvolumen beträgt insgesamt ca. 206,6 Mio. €, wobei ca. 124 Mio. € auf
    Eigenmittel entfallen (getragen durch das Land Berlin, da es sich um Mehrkosten gegenüber
    dem Dieselbusbetrieb handelt).
    3
    Für alle sich derzeit in Betrieb oder in Lieferung befindlichen 227 elektrisch betriebenen
    Fahrzeuge und deren Ladeinfrastruktur erhielt die BVG Ende 2018 Zuwendungen aus
    Bundesmitteln. Hierfür wurden von der BVG Anträge im Rahmen des „Sofortprogramms
    Saubere Luft 2017–2020“ gestellt und genehmigt:
     Vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMVI) wurde die Beschaffung von 90
    Elektro-Eindecker-Bussen und 17 Elektro-Gelenkbussen gefördert. Die Zuwendung
    gemäß Förderbescheid beträgt 17 Mio. € mit einer Förderquote von 40 % für die
    Beschaffung der Fahrzeuge (Mehrkosten ggü. Dieselbusse) und der dazu gehörigen
    Infrastruktur.
     Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
    Verbraucherschutz (BMU) wurde die Beschaffung von 120 Elektro-Eindecker-Bussen
    gefördert. Die Zuwendung gemäß Förderbescheid beträgt 35 Mio. €. Die E-Busse
    wurden durch das BMU mit einer Förderquote von 80 % (Mehrkosten ggü. Dieselbusse)
    und die Ladeinfrastruktur mit 40 % gefördert.
    Frage 2:
    Bei wie vielen Anträgen steht eine Entscheidung noch aus?
    a. Welches Volumen haben die Anträge jeweils?
    b. Welches Volumen hatten die Anträge in der Vergangenheit?
    Antwort zu 2:
    Es steht derzeit keine Entscheidung aus.
    Frage 5:
    Welche Art der Ladeinfrastruktur konnte mit den Fördermitteln bislang in den Jahren 2022, 2021 und 2022 jeweils
    beschafft werden?
    a. In welcher Höhe kamen dabei Förder- und Eigenmittel jeweils zum Einsatz?
    Frage 6:
    An welchen Standorten wurde die Ladeinfrastruktur im Einzelnen wann jeweils errichtet bzw. für wann ist wo die
    Errichtung geplant?
    a. In welcher Höhe kommen dabei Förder- und Eigenmittel jeweils zum Einsatz?
    Antwort zu 5 und 6:
    Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 und 6 gemeinsam beantwortet.
    4
    Ab dem Jahr 2019 wurde und wird folgende Ladeinfrastrukturerrichtet:
    Betriebshof Indira-Gandhi-Str.:
    • 2019–2021: 119 Ladesäulen
    • 2020: 1 Schnellladesystem (HPC)
    • 2022: 14 Ladesäulen
    • 2024/2025: bis zu 70 Ladepunkte für Pantografen-Ladung (im Rahmen von „BIG
    2025“)
    Endstellen Linie 200 – Michelangelostr. und Hertzallee:
    • 2020: jeweils zwei Schnellladepunkte (HPC)
    Betriebshof Cicerostr. und Britz:
    • 2022: Satelliten-Ladepunkte (Wallbox-Art) für jeweils 30 E-Busse
    Ladeinfrastruktur an Endstellen im Stadtgebiet:
    • 2024/2025: bis zu 70 Schnellladepunkte im Stadtgebiet (im Rahmen von „BIG
    2025“)
    Betriebshofverbund Süd-Ost:
    • 2025: Infrastrukturmaßnahmen und Ladepunkte für ca. 150-200 E-Busse (im
    Rahmen von „BIG 2025“)
    Betriebshof Spandau
    • 2025: ca. 20 Ladepunkte (im Rahmen von „BIG 2025“)
    Die in den Förderbescheiden angegebenen Gesamtkosten für die Ladeinfrastruktur für den
    Betrieb der im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017–2020“ erworbenen 227
    Elektrobusse belaufen sich auf rund 20,9 Mio. €. Davon wurden etwa 7,7 Mio. € durch Mittel
    des Bundes gefördert, ca. 13,2 Mio. € werden vom Land Berlin finanziert.
    Das Gesamtvolumen des Aufbaus von Ladeinfrastruktur im Rahmen des Fördervorhabens „BIG
    2025“ beträgt ca. 150 Mio. €, wovon 40 %, also etwa 60 Mio. € durch das BMDV gefördert
    werden. Die Eigenmittel i. H. v. 90 Mio. € werden vom Land Berlin getragen.
    Frage 7:
    Sind bislang bewilligte Fördermittel unausgeschöpft geblieben und wenn ja, in welchen Fällen, warum und in
    welcher Höhe?
    5
    Antwort zu 7:
    Es sind bislang keine bewilligten Fördermittel unausgeschöpft geblieben.
    Frage 8:
    Welche Förderaufrufe/-programme mit Bezug zu batterieelektrischen Bussen bzw. der entsprechenden
    Landeinfrastruktur seitens der Europäischen Union, der Bundesregierung oder sonstigen Fördermittelgebern in den
    Jahren 2020, 2021 und 2022, für die das Land, die Bezirke oder landeseigene Beteiligungen grundsätzlich
    antragsberechtig sind, sind dem Senat, den Bezirken oder landeseigenen Beteiligungen bekannt? (bitte einzeln
    auflisten nach Förderaufruf/-programm und Jahr getrennt)
    a. Für den Fall, dass zu einem Förderaufruf/-programm kein Antrag gestellt wurde: Was waren dafür jeweils
    die Gründe?
    Antwort zu 8:
    Die BVG teilt hierzu mit:
    „Die BVG hat alle ihr bekannten E-Bus-Förderungen des Bundes ausgeschöpft und
    entsprechende Anträge bis 2021 gestellt. Dies umfasst die Richtlinien aus dem
    Sofortprogramm Saubere Luft, wo die BVG als einziges Verkehrsunternehmen 2 Anträge
    gestellt hat (bei BMU und BMVI) und die neue Richtlinie zur Förderung von Bussen mit
    alternativen Antrieben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).“
    Das BMDV veröffentlichte dieses Jahr auch einen zweiten Förderaufruf zur Förderung von
    Bussen mit alternativen Antrieben. Da jedoch die Beschaffung von Fahrzeugen dort im
    Vordergrund steht, wurde kein Antrag gestellt. Grund hierfür ist, dass zunächst die notwendige
    (Lade-)infrastruktur aufgebaut werden muss, die eine Einsatzfähigkeit weiterer E-Busse
    gewährleistet. Da die Ausschreibungs- und Beschaffungsfristen im Rahmen der Förderrichtlinie
    zu kurz waren, wurde von der BVG in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt,
    Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz von einer Antragstellung abgesehen.
    Frage 9:
    Welche sonstigen Mittel konnte das Land, die Bezirke oder landeseigenen Beteiligungen in Bezug auf
    batterieelektrische Busse oder entsprechender Ladeinfrastruktur eingeworben werden, bspw. in Zusammenhang
    mit Forschungs- oder Unternehmenskooperationen? (Bitte getrennt für die Jahre 2020, 2021 und 2022, nach
    Mittelherkunft, wesentliche Zwecke und Stand der Umsetzung ausweisen)
    6
    Antwort zu 9:
    Es wurden folgende Förderanträge zu Machbarkeitsstudien und Forschungsprojekte beim
    BMDV gestellt:
    Davon bewilligt:
    • Studie zur Elektrifizierung der Doppeldeck-Omnibusse in den Jahren 2020–2021
    (davon 50 % Bundesförderung i. H. v. ca. 50 Tsd. €)
    • „Log-D“ Studie zur ganzheitlichen Simulation des E-Bus-Gesamtsystems und
    Optimierung der Ladeorte 2022–2023 (50 % Bundesförderung i. H. v. ca. 35 Tsd. €)
    Bewilligung ausstehend:
    • „E-Bus 2030+“: Forschungskooperation mit der TU Berlin und dem Reiner-LemoineInstitut 2022–2023 (Förderung von Personalkosten, Bewilligung ausstehend)
    Frage 10:
    Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte
    relevant sind?
    Antwort zu 10:
    Es sind keine weiteren Informationen zum Verständnis der Anfrage relevant.

    Berlin, den 02.08.2022
    In Vertretung
    Markus Kamrad
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

    www.berlin.de

    https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-12606.pdf

Straßenverkehr + Bus: Doppelt rammt öfter Zwölf große Busse krachten hier in Bäume – nun fahren Gelenkbusse, aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/berlin/steglitz-zehlendorf/zwoelf-grosse-busse-krachten-hier-in-baeume-nun-fahren-gelenkbusse

Über den #Ostpreußendamm rollen seit den Herbstferien keine #Doppeldecker mehr. Der Grund: zu viele Unfälle mit den #Straßenbäumen.

Alleine in diesem Jahr krachten in zwölf Fällen die großen Gelben zwischen Königsberger Straße und Siemensstraße in die schief gewachsenen #Platanen am Straßenrand.

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BVG: Senat beschließt BVG-Verkehrsvertrag 2020 bis 2035, aus Senat

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1030611.php

Pressemitteilung vom 15.12.2020
Aus der Sitzung des Senats am 15. Dezember 2020:

Zentraler Baustein für Berlins #Verkehrswende: modernisierte Wagen, dichtere Takte, #Streckenausbau, #Barrierefreiheit und Einigung zum -Bus-Programm

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, den Nachträgen zum neuen #Verkehrsvertrag für die Jahre 2020 bis 2035 mit den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG AöR) zugestimmt. Der Mantelvertrag dazu war bereits im Juli beschlossen worden und ist seit September in Kraft.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Mit diesem BVG-Verkehrsvertrag bewegen wir uns in eine neue Dimension: Es ist ein klarer Wachstumsvertrag – und die Unterlegung unseres politischen Anspruchs, die Verkehrswende voranzutreiben. Moderne neue U-Bahnen und Straßenbahnen, ausgebaute Verkehrswege, Taktverdichtungen, deutlich mehr Barrierefreiheit und nicht zuletzt die Einführung klimafreundlicher Busse bis 2030 werden den öffentlichen Personennahverkehr in Berlin attraktiver als je zuvor machen. Der BVG-Verkehrsvertrag ist der Startschuss für die Entwicklung eines neuen Qualitätsniveaus für den ÖPNV der Hauptstadt.“

Mit dem Verkehrsvertrag werden wichtige Zukunftsthemen abgebildet. Dazu zählt:

Das #Fahrplanangebot folgt bis 2030 dem Wachstumspfad des Nahverkehrsplans.
Der #Schienenfahrzeugpark der BVG wird in der Vertragslaufzeit runderneuert.
Das #Qualitätssteuerungssystem wird verbessert (inklusive Bonus-/Malussystem).
Der Vertrag ist insbesondere auf ein erweitertes #Straßenbahnnetz ausgerichtet.
Erstmals wird eine #Mobilitätsgarantie bei fehlender Barrierefreiheit eingeführt.
Zur #Beschleunigung des ÖPNV sind verbesserte Prozesse vereinbart.
Vertraglich geregelt wurden zudem der Prozess und die wesentlichen Bausteine der sukzessiven #Dekarbonisierung des BVG-Busbetriebs bis zum Jahr 2030. Der Betrieb von 227 E-Bussen war bereits im Mantelvertrag enthalten (Basispaket mit Zuschussbedarf). Neu konzipiert wurde ein Paket „#Elektromobilität 2025“. Dieses legt einen Schwerpunkt auf die bis Mitte der 20er-Jahre erforderliche Entwicklung der Infrastruktur und soll zudem weitere #Gelenkbusse und auch #Doppelgelenkbusse beinhalten. Das Land finanziert dabei die Mehrkosten der Beschaffung der E-Busse sowie die #Ladeinfrastruktur.

Neu und bundesweit einmalig ist die mit den Verkehrsbetrieben vereinbarte Mobilitätsgarantie. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sollen künftig auch etwa bei Ausfall von Fahrstühlen oder anderen Hindernissen garantiert und ohne zusätzliche Kosten an ihr Ziel kommen können. Die BVG entwickelt hier in Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sowie anderen Verkehrsunternehmen und dem #VBB ein Umsetzungskonzept, das voraussichtlich Ende 2021 in die einjährige Pilotphase starten wird.

Der neue #BVG-Verkehrsvertrag soll noch in diesem Jahr durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und den Vorstand der BVG unterzeichnet werden.

Straßenverkehr: Sanierung oder Neubau der Altglienicker Brücke über dem Teltowkanal?, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
In der Drs. 17/14219 heißt es vonseiten des Senats: „Es ist davon auszugehen, dass eine Sanierung der im
Jahr 1906 erbauten Brücke (Fachwerküberbau und Widerlager) aus bautechnischen Gründen nicht mehr
möglich ist. Um ein den heutigen Anforderungen entsprechendes Bauwerk zu erhalten, ist mit großer
Wahrscheinlichkeit ein #Ersatzneubau erforderlich.“
Frage 1:
Gibt es Planungen (aktuell oder auch mittel- oder langfristig), einen Ersatzneubau für die offenbar nicht mehr
sanierungsfähige Brücke zu schaffen?
Antwort zu 1:
Bezüglich der Planungen für einen Ersatzneubau teilt das #Wasserstraßen- und
Schifffahrtsamt Berlin mit:
„Die #Altglienicker Brücke befindet sich im Eigentum und in der Unterhaltung des
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Berlin (WSA Berlin). Für die Planung und
Baudurchführung des Ersatzneubaus der Brücke ist jedoch das Wasserstraßenneubauamt
Berlin (WNA Berlin) zuständig.
2
Zum aktuellen Planungsstand wurde vom WNA auf Nachfrage mitgeteilt, dass die für das
Bauvorhaben erforderliche Haushaltsunterlage – in der Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung ist das der Entwurf HU – nunmehr genehmigt wurde. Damit sind die
rechtlichen Voraussetzungen für den Ersatzneubau gegeben, sodass die Maßnahme
planmäßig fortgeführt werden kann.
Hinsichtlich der Baudurchführung wird angegeben, dass die bestehende Behelfsbrücke bis
zur Fertigstellung des Ersatzneubaus weiterhin genutzt werden soll. Der geplante Standort
für den Ersatzneubau befindet sich ungefähr in der Lage der alten Altglienicker Brücke, mit
Anpassung in Fahrtrichtung stadteinwärts, um die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich
besser gestalten zu können.
Der Baubeginn ist für 2025 geplant, nach Fertigstellung des Ersatzneubaus für die
#Marggraffbrücke.“
Frage 2:
Die Brücke ist aktuell vom WSA Berlin lediglich als Leitungsbrücke zu erhalten. (s.o.g. Drs.). Gibt es vom
Senat die Möglichkeit, einen Brückenneubau zur allgemeinen verkehrlichen Nutzung vom WSA Berlin
einzufordern bzw. sogar zu erzwingen?
Antwort zu 2:
Durch die vorhandene Behelfsbrücke ist die Umfahrung ortsnah ohne formale
Verkehrseinschränkungen gewährleistet. Wie das WSA Berlin mitgeteilt hat, ist das WNA
Berlin in der konkreten Planung für den Ersatzneubau und der Neubau ist finanziell
gesichert.
Frage 3:
Wie bewertet der Senat die derzeitige verkehrliche Situation auf der Behelfsbrücke hinsichtlich der
#Passierbarkeit für BVG-Busse und auch hinsichtlich der zeitgleichen Passierbarkeit der Brücke durch BVG Busse bei entgegenkommendem Verkehr und auch bei Rückstau in der jeweils dem BVG-Verkehr
entgegenkommenden Richtung?
Antwort zu 3:
Zur Beantwortung der Fragestellung wurden die BVG um eine Einschätzung gebeten.
Demnach ist die aktuelle Situation aus Richtung Adlershof kommend in Richtung
Altglienicke gerade für #Gelenkbusse durch enge Kurvenradien nicht optimal. Vielfach ist es
jedoch so, dass die ortskundigen Verkehrsteilnehmenden aufgrund der langjährigen
Erfahrungen darauf Rücksicht nehmen. Insgesamt wäre nach Aussage der BVG eine
Verbesserung wünschenswert, durch den langjährigen Betrieb und die Aussicht auf einen
Ersatzneubau werden keine besonderen Forderungen erhoben.
Frage 4:
Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat hieraus?
3
Antwort zu 4:
Entsprechend den Beantwortungen ergibt sich für den Senat kein unmittelbarer
Handlungszwang.
Berlin, den 13.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz