Straßenverkehr: Dauerbaustelle Treskowallee – Kein Ende in Sicht?, aus Senat

13.03.2024

Frage 1:
Auf der #Treskowallee in #Karlshorst gibt es zurzeit zwei größere #Baustellen, die #Sanierung der westlichen Fahrbahn zwischen der Waldowallee und der Rheinsteinstraße und die Sanierung zwischen An der Wuhlheide bis zur
Trabrennbahn. Wie ist hier jeweils der Stand der Arbeiten, welche Leistungen sind noch zu erbringen und wie sind die weiteren Zeitpläne?

Antwort zu 1:
Zu dem Abschnitt zwischen Waldowallee und Rheinsteinstraße teilt das zuständige Bezirksamt Lichtenberg folgendes mit: „Die Sanierung der westlichen Fahrbahn zwischen Waldowallee und Rheinsteinstraße ist eine
Baumaßnahme des Bezirksamts Lichtenberg und der Berliner Wasserbetriebe [ergänz. Verf.: #BWB]. Während der #Bauausführung wurden die Anlagen der Berliner #Wasserbetriebe im Bestand nicht in der Lage vorgefunden wie durch Planung angenommen. Dadurch kam es im Erdbau zu Mehrmengen und Zeitverlust. Entgegen des Bodengutachtens wurde im Verlauf der Verlegung des neu zubauenden R-Kanals Grundwasser vorgefunden. Um eine fachgerechte #Rohrverlegung zu gewährleisten, musste durch die BWB eine #Grundwasserabsenkung aufgebaut und eine umfangreiche
Beweissicherung an den umliegenden Häusern vorgenommen werden. Diese Arbeiten führten ebenfalls zu Verzögerungen.
Im Anschluss der Arbeiten der BWB wird im Auftrag des SGA die Fahrbahn neu gebaut und mit einer Deckschicht aus #lärmoptimierten Asphalt hergestellt. Der Einbau dieses Asphalts erfordert besonders günstige Witterungs- und Einbaubedingungen. In Abhängigkeit von der Witterung ist mit einem Abschluss dieser Maßnahme im Juli 2024 zu rechnen.“
Bei den Arbeiten An der Wuhlheide bis zur Trabrennbahn handelt es sich um eine Maßnahme der Berliner Wasserbetriebe (BWB) und dem Bezirksamt Treptow-Köpenick. Hierzu teilt das zuständige Bezirksamt Treptow-Köpenick mit: „Seit Mitte November 2023 finden im #Fahrbahnbereich der Treskowallee (Fahrtrichtung Karlshorst/Am Tierpark) zwischen An der Wuhlheide und Bezirksgrenze nach Lichtenberg (Trabrennbahn Karlshorst) Straßen- und Tiefbauarbeiten statt. Die Arbeiten mussten kurzfristig begonnen werden, weil trotz angeordneter Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 die
Gewährleistung der #Verkehrssicherheit auf der Straße nicht mehr gegeben war. Hintergrund war, dass die in der Fahrbahn befindlichen #Schächte und #Straßenabläufe der Berliner Wasserbetriebe aufgrund ihres Alters und der starken Beanspruchung durch den Fahrzeugverkehr in einem besorgniserregenden Zustand waren, der sich dynamisch verschlechterte. Insbesondere die dadurch ausgelösten #Versackungen hatten unmittelbaren
Einfluss auf die #Fahrbahnkonstruktion. Vor diesem Hintergrund hatte sich der Straßenbaulastträger mit den Berliner Wasserbetrieben abgestimmt und entschieden, wegen Gefahr im Verzug umgehend eine #Instandsetzung sowohl
der Anlagen der Wasserbetriebe als auch der Straße vorzunehmen. Die Arbeiten auf der Richtungsfahrbahn erforderten geänderte Verkehrsführungen, die letztlich nach Abstimmungen mit der Straßenverkehrsbehörde und den Berliner Verkehrsbetrieben derart gestaltet werden konnte, dass eine gemeinsame Nutzung der Gegenfahrbahn für beide Richtungsverkehre
stattfinden kann. Planmäßig war von einer Bauzeit im betreffenden Bereich von ca. 10 Wochen ausgegangen worden. Bedingt durch winterliches und frostiges Wetter ergaben sich in der Folge zunächst Bauzeitverlängerungen bis Ende Februar/Mitte März 2024. Im Zuge der begonnenen Straßenbaumaßnahme haben durch das Abtragen der Fahrbahn drei großen Leitungen der Berliner Wasserbetriebe (Trinkwasser DN400 und 2 x Abwasserdruckleitung DN600, DN steht für das Innenmaß in mm) nur noch eine gefährlich geringe Überdeckung mit Boden. Alle drei Leitungen sind aus dem alten und wenig
bewegungstoleranten Material Grauguss. Wenn also für den Straßenbau schweres Gerät über diese jetzt nur noch wenig gedeckten Leitungen fährt und mit Bodenverdichtern gearbeitet wird besteht ein starkes Bruch-Risiko für diese Leitung. Aus diesem Grund müssen diese Leitungen schnellstmöglich auf der Länge von jeweils ca. 600 m gegen neue Leitungen aus duktilem
Gusseisen ausgewechselt werden. Dieses Material ist eine technische Weiterentwicklung des Gusseisens, deutlich druck- und bewegungsresistenter als das Vorgängermaterial und heute das Standardmaterial bei Auswechselungen oder Netzerweiterungen. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick wurde durch die Berliner Wasserbetriebe auf die Gefahren für die Umwelt (der Bereich liegt in einem #Trinkwasserschutzgebiet) sowie für die Ver- und
Entsorgungssicherheit hingewiesen, sollten diese großen alten Rohre nicht ausgetauscht werden. Die Berliner Wasserbetriebe setzen die Auswechslung der betroffenen Leitungen beschleunigt um. Die #Trinkwasserleitung ist bereits zur Hälfte ausgebaut und ab Samstag, 2. März, wird mit der Neulegung begonnen, die Ende April fertiggestellt sein soll. Aus betrieblichen Aspekten muss für die eine #Abwasserdruckleitung oberirdisch bis Mitte April eine provisorische Ersatzleitung DN500 verlegt werden. Anschließend daran folgen der Ausbau und die Neulegung beider Abwasserdruckleitungen mit dem Ziel der Fertigstellung zum Ende der Sommerferien. Erst nach erfolgter Neuverlegung der Rohrleitungen der Berliner Wasserbetriebe kann der eigentliche Straßenbau weitergeführt werden. Dieser wird aufgrund der beschriebenen Problemlage aber ebenfalls deutlich umfangreicher, da vermutlich u. a. auch die Bordanlagen neu gesetzt werden müssen.“

Frage 2:
Ist es richtig, dass nach Abschluss der Arbeiten auf der westlichen Fahrbahnseite zwischen der Waldowallee und der Rheinsteinstraße eine Sanierung der östlichen Fahrbahnseite zwischen Godesberger Straße und Waldowallee geplant ist? Wenn ja, welche Arbeiten sollen konkret durchgeführt werden und wie ist der Zeitplan für diese Baumaßnahmen?

Antwort zu 2:
Das zuständige Bezirksamt Lichtenberg teilt dazu mit: „Ja, das ist richtig. Auf Grund des schlechten Zustandes der Fahrbahn und des Leitungsbestandes der BWB werden hier ebenfalls entsprechende Leitungs- und
Fahrbahnarbeiten erforderlich. Auch hier soll die Fahrbahn eine Deckschicht aus lärmoptimierten Asphalt erhalten. Nach Abschluss der Arbeiten auf der Westseite ist geplant, mit der Änderung der Verkehrsführung voraussichtlich in der 2. Julihälfte 2024 zu beginnen. Die Bauarbeiten der BWB werden nach dem momentanen Zeitplan im August 2024 starten. Mit dem Ende der #Gesamtmaßnahme ist im #Herbst #2025 zu rechnen.“

Frage 3:
Sind darüber hinaus noch weitere Baumaßnahmen auf der #Treskowallee geplant?

Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Lichtenberg teilt mit, dass keine weiteren Maßnahmen in der Treskowallee im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Lichtberg geplant seien. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt mit, dass durch den Bezirk in Abstimmung den BWB geprüft wird, ob in ähnlichem Umfang Sanierungsbedarf am Leitungsbestand und an der Fahrbahn im gegenläufigen Abschnitt zwischen Trabrennbahn und An der Wuhlheide besteht.

Frage 4:
Welche Veränderungen gab es im Angebot des #ÖPNV durch die aktuellen Bauarbeiten an der Treskowallee (z.B. Linienführung oder Takt)? Wie lange werden diese noch andauern? Wie wirken sich ggf. noch geplante
Baumaßnahmen auf den ÖPNV aus?

Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Lichtenberg teilt hierzu mit: „Mit den Sanierungsarbeiten auf der Westseite der Treskowallee wurde für die #Buslinie #396 eine umfangreiche #Umleitungsstrecke über Stolzenfels-, Andernacher-, Rheinstein- und Dönhoffstraße eingerichtet. Diese bleibt bis zum Abschluss der Arbeiten auf der Westseite im Juli 2024 bestehen. Für die Arbeiten auf der Ostseite ist geplant, dass die Buslinie 396 mit dem Verkehr auf der Treskowallee geführt und ein Linksabbiegen in die Marksburgstraße ermöglicht
wird. Weitere Einschränkungen des ÖPNV durch die Maßnahmen des SGA Lichtenberg sind nicht zu erwarten.“ Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) teilen hierzu ergänzend mit, dass durch die Baumaßnahme in der Treskowallee, zwischen Waldowstraße und Rheinsteinstraße, die Buslinie 396 seit dem 21.09.2022 nicht mehr von der Treskowallee nach links in die Marksburgstraße
abbiegen kann. Durch den Umleitungsverkehr können insgesamt vier Haltestellen nicht planmäßig bedient werden, es wurden aber Ersatzhaltestellen auf dem Umleitungsweg eingerichtet. Anschließend werde es zu Sanierungsarbeiten auf der Ostseite der Fahrbahn kommen. Die Linie 396 könne ab dann wieder nach links in die Marksburgstraße abbiegen. Wie lang die Bauarbeiten auf der Ostseite andauern werden, könne derzeit nicht abgeschätzt
werden. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit: „Der Linienverkehr der Straßenbahn als Angebot des ÖPNV in der Treskowallee ist für den Bereich Treptow-Köpenick unverändert geblieben, das heißt nicht durch die Bauarbeiten beeinflusst.“
Im Rahmen der aktuellen Bauarbeiten an der Treskowallee hätten sich nach Auskunft der BVG keine Veränderungen bezüglich des #Straßenbahnbetriebs ergeben – insbesondere auch nicht im Hinblick auf die Linienführung oder den Takt der dort verkehrenden #Straßenbahnen.

Berlin, den 11.03.2024
In Vertretung
Dr. Claudia Elif Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de

Straßenverkehr: Kreuzung Detmolder und Blissestraße ab Donnerstag wieder befahrbar, aus Senat

20.02.2024

https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1418759.php

Die #Kreuzung #Detmolder und #Blissestraße in Wilmersdorf wird am Donnerstag, 22. Februar 2024 wieder für den Verkehr #freigegeben.
Im Juni letzten Jahres gab es #Havarien an Anlagen der Berliner #Wasserbetriebe. Die #BWB haben Ihre Arbeiten erst im November 2023 abgeschlossen. Die #Sperrung nutzten auch andere #Leitungsträger, um ihre Anlagen an dieser Stelle zu #sanieren und auch der Bezirk hat die Gelegenheit wahrgenommen, den schadhaften #Kreuzungsbereich außerhalb der Aufgrabungsflächen zu #erneuern. #Witterungsbedingt kam es bei den Ausführungen zu Verzögerungen.

Im Auftrag
Brühl

Straßenbahn: Trassierung des Streckenverlaufs der Linien M5 und M6 in Lichtenberg, aus Senat

13.02.2024

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand des Planfeststellungsverfahrens zur #Trassierung des Streckenabschnitts der #Straßenbahnlinien #M5 und #M6 in der #Oderbruchstraße und Hohenschönhauser Straße zwischen Weißenseer Weg
und Landsberger Allee in Lichtenberg?
Antwort zu 1:
Das #Verfahren zur Feststellung des Straßenbahnvorhabens Oderbruchstraße –
Hohenschönhauser Straße befindet sich derzeit in der #Anhörung. Die #Auslegung des Plans erfolgte in dem Zeitraum vom 26.07.2021 bis zum 25.08.2021.

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Straßenverkehr: Detmolder Straße: Stau nach Wasserrohrbruch – So lange dauert die Reparatur, aus Berliner Morgenpost

05.06.2023

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article238601701/A100-Berlin-Wilmersdorf-Detmolder-Strasse-Wasserrohrbruch-Bauarbeiten-Stau.html

Mitten auf der #Kreuzung zwischen #Detmolder Straße und #Blissestraße in Charlottenburg-Wilmersdorf klafft am Montag bereits eine #Baugrube. Wer von der Autobahn 100 abfährt, steht vor dem Problem, nicht mehr links abbiegen zu können. Das gilt auch für die andere Richtung. Manche Autofahrer wenden umgehend wieder. Durch die #einspurige #Verkehrsführung staut sich der Verkehr an den Ampeln.

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Straßenverkehr: Verkehrschaos in Treptow II: Plänterwald, aus Senat

11.01.2023

Frage 1:

Wurden für  Maßnahmen in #Plänterwald durch den Bezirk #Treptow-Köpenick im Jahr 2022 Mittel aus den Haushaltstiteln 52131 (Maßnahmen zur #Stadtverschönerung) sowie 54010 lfd. Nrn. 1 bis 4 in Kapitel 2707 abgerufen bzw. verausgabt? Wurde vom Bezirk Bedarf für das Jahr 2023 angemeldet? Falls ja: Wofür genau und in welcher Höhe jeweils?

Antwort zu 1:

Dem Senat sind keine konkreten Maßnahmen in Plänterwald bekannt, die im Haushaltsjahr 2022 aus Kapitel 2707, Titel 52131 „ Maßnahmen für die Stadtverschönerung“ finanziert wurden.

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Straßenverkehr: A100 und A113 (Dreieck Neukölln): Neue Verkehrsphase AS Grenzallee, aus VIZ Berlin

Im Zuge der endgültigen #Fahrbeziehung der #BAB #A100 / #A113 im Bereich der AD #Neukölln und den Stadtstraßen #Grenzallee bzw. #Bergiusstraße müssen noch umfangreiche Straßen- und #Leitungsbauarbeiten zum Abschluss gebracht werden. Hierzu ist es notwendig ein neue #Verkehrsphase (siehe beigefügte Pläne) für den #Autoverkehr zu schaffen, welche diese Arbeiten für den #Rückbau aller vorhandenen #Provisorien der Versorgungsunternehmen wie #BWB; #Fernwärme usw. und die Verlegung der #Medien in Endlage ermöglicht. Nach Fertigstellung aller Leitungsarbeiten …

Straßenverkehr: Sperrung der Buckower Chaussee für den Durchgangsverkehr doch schon ab diesem Jahr?, aus Senat

Frage 1:
Trifft es zu, dass der #Bahnübergang #Buckower Chaussee anders als in der Antwort auf meine Schriftliche
Anfrage Drs. Nr. 18/27984 vom 18. Juni 2021 ausgeführt, nicht erst ab dem 4. Quartal 2022, sondern bereits
schon in wenigen Wochen wegen #Vorbereitungsarbeiten der Berliner Wasserbetriebe (#BWB) für den
#Durchgangsverkehr #gesperrt werden soll?
Frage 5a:
Ab wann muss auch der #Busverkehr umgeleitet werden?
Frage 5b:
Werden auch #Taxis, #Krankentransporte und ähnliche Dienste den Bahnübergang noch bis zur kompletten
Sperrung nutzen dürfen?

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Tarife: Förderung von Firmentickets, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Mit den steuerlichen und tariflichen Regelungen gibt es die Voraussetzungen, mehr Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern ein Angebot für ein vom Arbeitgeber bezuschusstes #Jobticket zu machen und so
auf den öffentlichen #Personennahverkehr zu verlagern. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg hat
dementsprechend ein sogenanntes #Firmenticket aufgelegt und bietet dabei gestaffelte Rabatte an, die
die finanzielle Attraktivität des Angebots noch erhöhen.
Der öffentliche Dienst Berlins und die landeseigenen Unternehmen sollten die Möglichkeit bieten, ein
gefördertes Firmenticket zu erwerben.
Das gilt gerade, weil die in Berlin ansässige Bundesverwaltung bereits erste Förderangebote an seine
Beschäftigten veröffentlicht hat.

  1. Welche Einschätzung hat der Senat, was die Verlagerungspotenziale durch Firmentickets zum
    #ÖPNV in Berlin insgesamt betrifft? Welche Potenziale bestehen gerade in Bezug auf die Senatsverwaltung und die landeseigenen Betriebe?
    Zu 1.: Das zum 1. September 2019 eingeführte Firmenticket bietet einerseits Arbeitgebern ein attraktives und günstiges Instrument zur Gewinnung und Bindung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem vergleichsweise geringen, steuerfreien Zuschuss neben dem Arbeitsentgelt. Andererseits profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dadurch von einer jederzeitigen Mobilität in ganz Berlin für unter 50
    Euro/Monat oder weniger, abhängig vom Zuschuss des Arbeitgebers. Der Senat
    2/4
    schätzt das Firmenticket daher als sehr geeignetes Instrument ein, um zusätzliche
    Kundenkreise für den Öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) zu erschließen. Grundsätzlich ist das neue Firmenticket ein attraktives Angebot für rund 1,4 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Berlin und rund 830.000 in Brandenburg. Dazu zählen auch rund 115.000 Landesbedienstete, für die seit 1. November 2020 das Land
    Berlin die Kosten des Firmentickets im Rahmen der Hauptstadtzulage übernimmt, sowie rund 33.000 Beschäftigte der Berliner Landesgesellschaften, die einen Zuschuss
    ihrer Arbeitgeber zum Firmenticket in Anspruch nehmen können.
    Die Resonanz bei Arbeitgebern und Verbänden war durchweg positiv und die Entwicklung der Firmenticketzahlen bestätigt die hohen Erwartungen. Bevor mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Firmenticketverträge geschlossen werden können, ist der
    Abschluss einer Firmenticketvereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich. Erfahrungsgemäß dauert dieser Vorlauf einige Wochen. Trotzdem und obwohl nur in begrenztem Rahmen für das neue Firmenticket geworben wurde, haben sich die Zahlen
    der Firmenticketverträge im Januar und Februar 2020 im Vergleich zum Vorjahr um
    rund 50% erhöht. Durch die Corona-Pandemie ab März 2020 gab es – wie bei anderen
    Tarifprodukten auch – einen deutlichen Einbruch. Perspektivisch ist aber davon auszugehen, dass das Firmenticket zu Beginn der Pandemie am Anfang einer positiven
    Entwicklung stand und das Potenzial hat, die Zahl der ausgegebenen Firmentickets
    noch deutlich zu steigern.
  2. Welche aktuellen Aktivitäten gibt es, um den Beschäftigten der Senatsverwaltung ein Angebot für
    ein gefördertes Firmenticket zu unterbreiten?
    Zu 2.: Seit dem 1. September 2019 konnten die Senatsverwaltungen ihren Beschäftigten einen Zuschuss zum Firmenticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg
    (VBB-Firmenticket) in Höhe von 15 Euro zahlen. Seit dem 1. November 2020 gibt es
    den Zuschuss als Bestandteil der Hauptstadtzulage.
    Einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zu einem VBB-Firmenticket für den
    Tarifbereich Berlin AB haben beamtete Dienstkräfte, die von § 74 a Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) erfasst werden. Das
    gilt in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des unmittelbaren Landesdienstes Berlin.
    Nicht für die Hauptstadtzulage berechtigte beamtete Dienstkräfte mit Dienstbezügen
    der Besoldungsgruppen oberhalb A 13 bzw. in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Eingruppierungen
    oberhalb der Entgeltgruppe E 13 erhalten gemäß § 74 b BBesG BE einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Euro, der zum Bezug des VBB-Firmentickets berechtigt.
    Voraussetzung für die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses ist jeweils der Abschluss
    eines Abonnements für ein VBB-Firmenticket.
  3. Sollte es nach Auffassung des Senats eine einheitliche Regelung für den öffentlichen Dienst geben
    oder wünscht er individuelle Rahmenvereinbarungen der einzelnen Senatsverwaltungen? Wenn es
    Individualregelungen geben soll, warum?
    Zu 3.: Bereits vor Einführung des Firmentickets mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss gab es ein rabattiertes VBB-Firmenticket. Der Abschluss der Verträge mit den
    Verkehrsunternehmen oblag jeweils den Dienststellen des Landes Berlin. Die bestehenden Verträge mussten daher in der Mehrzahl der Fälle lediglich auf das Firmenticket mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss umgestellt werden, nachdem das Land
    Berlin seinen Beschäftigten ab 1. September 2019 einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe
    von zunächst 15 Euro zugesagt hatte. Da die notwendigen Vertragsbestandteile für
    3/4
    einen VBB-Firmenticketvertrag im gemeinsamen Tarif der im #Verkehrsverbund BerlinBrandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (#VBB-Tarif) festgelegt sind,
    sind einheitliche Regelungen für den öffentlichen Dienst gegeben.
  4. Gibt es Überlegungen für diffenzierende Detailregelungen, z.B. für Radfahrerinnen und Radfahrer,
    Menschen mit Schwerbehinderung oder auch nach Pendlerentfernungen?
    Zu 4.: Die Bedingungen für das VBB-Firmenticket sind im Anhang III zum VBB-Tarif
    festgeschrieben. Danach sind keine differenzierenden Detailregelungen in den genannten Fällen vorgesehen.
  5. Welche Förderhöhe gilt bei den Senatsverwaltungen und landeseigenen Unternehmen derzeit?
  6. Gibt es darüber hinausgehende Überlegungen zur Förderhöhe?
    Zu 5. und 6.: Beamtete Dienstkräfte, die von § 74 a Bundesbesoldungsgesetz in der
    Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) erfasst werden, sowie Arbeitnehmerinnen
    und Arbeitnehmer des unmittelbaren Landesdienstes in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss zum VBB-Firmenticket in Höhe von 52,67 Euro bzw. 55,42 Euro monatlich, je nachdem, ob sie ihr Abonnement mit jährlicher oder monatlicher Zahlweise abgeschlossen haben. Die Beträge
    entsprechen jeweils dem wirtschaftlichen Gegenwert eines VBB-Firmentickets für den
    Tarifbereich Berlin AB.
    Der Arbeitgeberzuschuss zu den Kosten eines VBB-Firmentickets gemäß
    § 74 b BBesG BE in Höhe von 15 Euro monatlich bietet auch den beamteten Dienstkräften mit Dienstbezügen der Besoldungsgruppen oberhalb A 13 bzw. in analoger
    Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Eingruppierungen oberhalb der Entgeltgruppe E 13 einen Anreiz zum
    Umstieg von der privaten Pkw-Nutzung auf öffentliche Verkehrsmittel.
    Über die derzeitige Zuschusshöhe hinausgehende Überlegungen gibt es nicht.
    Nach dem aktuellen Stand der Rückmeldungen gewähren folgende Landesunternehmen einen Zuschuss zum Firmenticket:
    Unternehmen Höhe der Förderung bzw. Bezuschussung
    #BEHALA – Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH
    15 Euro/Monat
    Berliner Stadtreinigungsbetriebe (#BSR) Anstalt
    des öffentlichen Rechts
    15 Euro/Monat (Beschäftigte);
    365 Euro/Jahr (Auszubildende)
    Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts
    5% Rabatt, keine Zuzahlung
    Berliner #Wasserbetriebe Anstalt des öffentlichen
    Rechts
    15 Euro/Monat
    Berliner Werkstätten für Menschen mit Behinderung GmbH (#BWB)
    10 Euro/Monat; bei regelmäßigem
    Einsatz an wechselnden Standorten vollständige Übernahme
    #Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH 15 Euro/Monat
    #BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH 40 Euro/Monat
    4/4
    Unternehmen Höhe der Förderung bzw. Bezuschussung
    #degewo Aktiengesellschaft 30 Euro/Monat bzw. 40 Euro/Monat
    Deutsche #Klassenlotterie Berlin rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
    15 Euro/Monat
    #Friedrichstadt-Palast Betriebsgesellschaft mit
    beschränkter Haftung
    15 Euro/Monat
    #HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung
    15 Euro/Monat
    #Investitionsbank Berlin Anstalt des öffentlichen
    Rechts
    15 Euro/Monat
    #IT-Dienstleistungszentrum Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts
    15 Euro/Monat
    #Messe Berlin GmbH 30 Euro/Monat
    #Tegel Projekt Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    15 Euro/Monat
    #Tempelhof Projekt GmbH 20 Euro/Monat
  7. Welche haushalterischen Auswirkungen gibt es derzeit und welche erwartet der Senat?
    Zu 7.: Für die Hauptstadtzulage werden jährliche Kosten in Höhe von 243,2 Mio. Euro
    veranschlagt. In diesem Betrag sind die Arbeitgeberzuschüsse des Landes Berlin für
    das VBB-Firmenticket enthalten.
  8. Wie stellt der Senat sicher, dass sich auch die landeseigenen Unternehmen beteiligen und ihren
    zahlreichen Beschäftigten geförderte Firmentickets anbieten?
    Zu 8.: Der Senat wirkt seit der Einführung des Firmentickets des Verkehrsverbundes
    Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) im Jahre 2019 in seiner Funktion als Gesellschafter
    darauf hin, dass auch die Berliner Landesunternehmen, d.h. die Unternehmen und
    Gesellschaften privaten Rechts mit mehrheitlicher Beteiligung des Landes Berlin und
    die wirtschaftlich bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts, ihren Beschäftigten
    jeweils die Vorzüge des VBB-Firmentickets zukommen lassen.
    Berlin, den 16.03.2021
    In Vertretung
    Fréderic Verrycken
    Senatsverwaltung für Finanzen

Radverkehr: Eine unendliche Geschichte – Fertigstellung des Radwegs an der Rummelsburger Landstraße, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen konkreten Bemühungen gab es seit meiner Anfrage Nr. 18/20339 vom 25.07.2019, um dem
fehlenden #Radweg entlang der #Rummelsburger Landstraße endlich zur Fertigstellung zu verhelfen? (Bitte
um Auflistung der konkreten Schritte)
Antwort zu 1:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
 „Finale Abstimmung zu den erforderlichen Flächen für #Ersatzpflanzungen
(Erstaufforstung) infolge Waldverlust,
 Fertigstellung #Waldgutachten und Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP),
2
 Einreichung zur Erlangung der naturschutzrechtlichen und wasserrechtlichen
Erlaubnis,
 Abstimmung des Vorentwurfs mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz (SenUVK),
 Zurzeit werden die Abstimmungsergebnisse und die Ergebnisse der Fachbeiträge
(LBP) in den Entwurf eingearbeitet.“
Frage 2:
Wie kam es in der damaligen Anfrage unter Antwort 4 zu der lapidaren Aussage, dass die Planungen noch
laufen und zum Baubeginn keine Aussage gemacht werden kann, während zu diesem Zeitpunkt längst eine
der zwei Fahrspuren für Autos Richtung stadteinwärts gesperrt war? Warum wurde die #Fahrspur dann nicht
freigegeben, wenn noch nicht einmal Planungen existierten?
Antwort zu 2:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Zur damaligen Schriftlichen Anfrage hatte das Bezirksamt seinerzeit mitgeteilt:
Es handelt sich um einen zukünftigen gemeinsamen Geh- und Radweg. Aufgrund der
umfangreich notwendig gewordenen Leitungsarbeiten und diverser zu beachtender
naturschutzfachlicher Belange (erforderliche Kartierung von Flora und Fauna wie z. B.
Zauneidechsen, die nur in einem bestimmten, gesetzlich geregelten Zeitraum durchgeführt
werden konnte) ist ein Baubeginn für den Geh- und Radweg frühestens zum Jahresanfang
2020 zu erwarten.“
Ergänzend sei an dieser Stelle durch den Bezirk noch angemerkt:
Der Planungsprozess lief zu diesem Zeitpunkt bereits. Es ist jedoch stadteinwärts ab der
Minna-Todenhagen-Straße keine #Radverkehrsanlage (RVA) vorhanden, so dass
Radfahrende im Fließverkehr hätten fahren müssen. Es handelt sich somit um eine
temporäre Zwischenlösung bis nach Abschluss aller Vorleistungen/Vorarbeiten durch
Dritte, wie die Leitungsverwaltungen und den Abschluss des Genehmigungsverfahrens,
der endgültige Ausbau beginnen kann.“
Frage 3:
Wann konkret (genaues Datum) wurden die Planungen nun beauftragt und wer führt sie durch? Wann ist mit
der Vorlage von umsetzungsfähigen Planungsunterlagen zu rechnen?
Antwort zu 3:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Die Planung der RVA wurde ab Januar 2018 durch das Straßen- und Grünflächenamt des
Bezirksamts Treptow-Köpenick veranlasst/beauftragt. Des Weiteren waren Aufträge zur
Planung der Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung, der Erstellung eines
Waldgutachtens und LBP´s auszulösen und die Koordinierung und Steuerung der
Planungen Dritter, wie Stromnetz und Berliner Wasserbetriebe (BWB) durchzuführen. Es
kann erst nach Vorliegen aller dieser Genehmigungen und der Finanzierungszusage mit
der Erarbeitung der Ausführungsunterlagen begonnen werden. Diese Voraussetzungen
werden nach derzeitiger Einschätzung erst Mitte/Ende des IV. Quartals 2020 erwartet.“
3
Frage 4:
Wann wird die #Baudurchführung ausgeschrieben und welcher Bauzeitraum ist vorgesehen?
Antwort zu 4:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Die vorbereitenden Maßnahmen sind auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben von
November 2020 bis Ende Februar 2021 (Fällarbeiten) und von Ende März bis Ende Mai
2021 (Abfangung von Zauneidechsen) auszuführen. Dafür sind die Ausschreibungen nach
Vorliegen aller Genehmigungen und der Finanzierungszusage im Dezember 2020
vorgesehen.“
Frage 5:
Wann konkret ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
Antwort zu 5:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Mit einem Baubeginn kann infolge der Auflagen für die vorbereitenden Maßnahmen nicht
vor Juni 2021 gerechnet werden. Die Bauzeit wird ca. drei Monate in Anspruch nehmen.“
Frage 6:
Welche Kosten sind mittlerweile (Stand heute) für die dort aufgestellten Warnbaken aufgelaufen, die sich
bereits im letzten Sommer auf 20.000 Euro beziffert hatte? Werden diese Kosten weiterhin anteilig von
SenUVK und Bezirksamt Treptow-Köpenick getragen?
Antwort zu 6:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Die Kosten (Gelbmarkierung, Aufbau, fortlaufende Kosten) belaufen sich bis jetzt auf
34.697,66 € und werden anteilig von der Sen UVK und dem Bezirk getragen.“
Frage 7:
Sind die parallel noch durchgeführten Kanalsanierungsarbeiten der Berliner Wasserbetriebe in diesem
Abschnitt mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, wann ist mit einem Abschluss zu
rechnen?
Antwort zu 7:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Im Nordabschnitt zwischen Minna-Todenhagen-Straße und Nalepastraße sind die
Arbeiten der #BWB an den Kanälen abgeschlossen.
Die #Kabelverlegearbeiten 5×10 KV der Stromnetz Berlin zwischen Nalepastraße und
Treskowallee sind seit Herbst 2019 ebenfalls abgeschlossen.
4
Im Südabschnitt zwischen Treskowallee und Mentelinstraße finden von Mai bis Oktober
2020 noch Kanalarbeiten der BWB statt.“
Berlin, den 04.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Perspektiven für den Gleimtunnel, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wer hat die aktuell andauernde #Sperrung des #Gleimtunnels wann und weshalb veranlasst?
Antwort zu 1:
Die aktuelle Sperrung des Gleimtunnels wurde im Zuge der Umstellung auf den Bauabschnitt
2 (BA 2) für den Bau eines #Stauraumkanales im #Mauerpark eingerichtet. Bauherr
und Auftraggeber der Gesamtbaumaßnahme sind die #BWB. Bei einem Ortstermin Ende
Juni 2019 mit der zuständigen Baufirma wurde festgestellt, dass das Baufeld für den BA 2
erweitert werden muss, um zusätzliche Arbeiten durchführen zu können (laut BWB: „Instandsetzung
Entwässerungsanlagen auf der südwestlichen Seite der Schwedter Straße
und Neubau Zielschacht und Pumpenschacht“). Eine Vollsperrung des Gleimtunnels war
dabei unumgänglich. Die verkehrsrechtliche Anordnung hat die Verkehrslenkung Berlin
erteilt.
Frage 2:
Wer war in die Entscheidung zur Schließung des Gleimtunnels für den #Autoverkehr eingebunden?
2
Antwort zu 2:
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens wurden der Straßenbaulastträger
(Straßen- und Grünflächenamt) des BA Pankow und der örtlich zuständige
Polizeiabschnitt in den Entscheidungsprozess mit eingebunden.
Frage 3:
Wer wird die Freigabe des Gleimtunnels für den Autoverkehr unter welchen Bedingungen veranlassen?
Antwort zu 3:
Die Freigabe des Gleimtunnels für den Kfz-Verkehr erfolgt nach Beendigung der Bauarbeiten
im Bereich der #Gleimstraße / #Schwedter Straße. Die Arbeitsstelle ist entsprechend
durch den Bauunternehmer nach Beendigung der Maßnahme zu beräumen und die Verkehrsfläche
für den Verkehr wieder freizugeben.
Frage 4:
Wann wird die Freigabe des Gleimtunnels für den Autoverkehr voraussichtlich erfolgen?
Antwort zu 4:
Nach Auskunft der BWB soll die Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes im Bereich
der Gleimstraße im Dezember 2019/Januar 2020 beendet werden. Im Anschluss
daran wäre die Freigabe des Gleimtunnels für den Autoverkehr wieder möglich.
Frage 5:
Ist mit Verzögerungen bei der Freigabe des Gleimtunnels zu rechnen?
Antwort zu 5:
Nach Auskunft der BWB nicht.
Frage 6:
Wer ist generell für die Instandhaltung des Gleimtunnels zuständig und wessen Versicherung trägt
eventuelle Schäden?
Antwort zu 6:
Beim sogenannten #Gleimtunnel handelt es sich um keine #Tunnelanlage, sondern um diverse
hintereinander verlaufende #Brückenbauwerke. Baulastträger für die Straße ist das
örtlich zuständige Straßen- und Grünflächenamt im Bezirksamt Pankow von Berlin. Die
Baulastträgerschaft für die Brücken ist derzeit strittig und daher teilweise Bestandteil einer
rechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Land Berlin und der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft
(#DB AG) bzw. dem Bundeseisenbahnvermögen (#BEV).
3
Frage 7:
In welchen Abständen wird die Statik des Gleimtunnels von wem überprüft?
Antwort zu 7:
Für #Brückenbauwerke sind Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 erforderlich. Diese Bauwerksprüfungen
sind Sichtprüfungen und beinhalten keine statische Nachrechnung des
Bauwerks. Für die Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht der Straße hat das Bezirksamt
Pankow im Jahr 2016 eine Brückenprüfung der vier östlichen Trogbrücken entsprechend
DIN 1076 hinsichtlich Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit
durchführen lassen. Nach Ablauf von drei Jahren ist eine erneute Brückenprüfung zwingend
notwendig. Diese ist vom Bezirksamt Pankow beauftragt und wird noch im Laufe des
Jahres 2019 erfolgen. Diese Überprüfungen sind ebenfalls Bestandteil der vorgenannten
rechtlichen Auseinandersetzung und werden daher in Form einer Ersatzvornahme durchgeführt.
Frage 8:
Welche Maßnahmen werden von welcher zuständigen Behörde ergriffen, um die regelmäßigen
Überflutungen des Gleimtunnels bei Starkregen langfristig zu vermeiden?
Antwort zu 8:
Das sogenannte Starkregenrisikomanagement ist eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe
und bedarf einer Zusammenarbeit verschiedener Behörden. Den BWB fällt dabei die Aufgabe
der Schaffung von Grundlagen zu, das heißt unter anderem die Bereitstellung von
Informationen über überflutungsgefährdete Bereiche. Der von den Berliner Wasserbetrieben
in 2018 erstellte Überstauatlas enthält hierfür Eintragungen zu historischen Überstaugeschehen.
Der Überstauatlas ist ein Informationstool zum historischen Überstaugeschehen
infolge Starkregen differenziert nach Niederschlagshäufigkeiten. Das Ergreifen von
konkreten Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.
Der Bereich des Gleimtunnels ist aufgrund der topographischen Lage ein Tiefpunkt der
Umgebung. In der Gleimstraße selbst ist eine funktionierende Straßenentwässerung vorhanden.
Nach Auswertung des letzten Starkregenereignisses wird das Bezirksamt Pankow
von Berlin mit der Berliner Stadtreinigung (BSR) in Verbindung treten, um die Notwendigkeit
einer kontinuierlichen Straßenreinigung unter den Brückenbauwerken zu bekräftigen.
Hierdurch soll zukünftig der Wasserabfluss bei Starkregen erleichtert werden.
Frage 9:
Wird dem Wunsch der Berliner Wasserbetriebe Rechnung getragen, den Gleimtunnel einen Tag pro Woche
zu einer Parkverbotszone zu erklären, damit die BSR dort die notwendige Reinigung vornehmen kann und
falls nicht, wie soll der zunehmenden Verschmutzung vorgebeugt werden?
Antwort zu 9:
Ein derartiger Wunsch ist dem Straßen- und Grünflächenamt in Pankow nicht bekannt.
Hierfür müsste bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde ein Antrag auf eine
straßenverkehrsbehördliche Anordnung für die Aufstellung von Haltverbotszeichen gestellt
werden. Bezüglich der Vorbeugung der zunehmenden Verschmutzung wird auf die
Antwort zu 8 verwiesen.
4
Frage 10:
In welcher Form und durch wen wurden und werden die Anwohner im Gleimkiez und im Brunnenviertel
sowie die Gewerbetreibenden und die Betreiber der Max-Schmeling-Halle über die Situation des
Gleimtunnels, die Dauer der Sperrung und mögliche Instandhaltungen informiert?
Antwort zu 10:
Im Zuge der Baumaßnahme zum Stauraumkanal Mauerpark wurden durch die Berliner
Wasserbetriebe bisher acht Anwohnerinformationen und umfangreiche Presseinformationen
erstellt und verteilt sowie ein Tag der offenen Tür mit Begehungsmöglichkeiten des
Stauraumkanals durchgeführt.
Berlin, den 22.08.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz