Straßenverkehr: Geschützte Radfahrstreifen, durchgängige Busspur, Lieferzonen: Die Hauptstraße in Berlin-Schöneberg wird umgebaut, aus Der Tagesspiegel

02.03.2024

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/geschutzte-radfahrstreifen-durchgangige-busspur-lieferzonen-die-hauptstrasse-in-berlin-schoneberg-wird-umgebaut-11300293.html

Ab der kommenden Woche wird die #Hauptstraße in #Berlin-Schöneberg umgebaut: mit „deutlichen Verbesserungen für den öffentlichen #Personennahverkehr (#ÖPNV), den #Radverkehr und den #Lieferverkehr“, wie das Bezirksamt mitteilte.

So sollen entlang der Hauptstraße zwischen dem -Bahnhof #Kleistpark und der #Dominicusstraße auf beiden Straßenseiten geschützte #Radfahrstreifen mit einer Regelbreite von 2,25 Metern entstehen. Geplant seien auch die durchgängige Einrichtung und Verlegung der #Busspur sowie neue ausgewiesene #Lieferzonen für Gewerbetreibende.

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Radverkehr: Machbarkeitsuntersuchung zur Radbahn U1 ist jetzt online, aus Senat

27.04.2023

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1317860.php

Die verkehrstechnische Machbarkeit des Projektes #Radbahn entlang der #Skalitzer Straße wurde im Bereich vom Kottbusser Tor bis zur Oberbaumbrücke untersucht. Dafür wurden zwei #Varianten gegenübergestellt.

Die sogenannte Variante A (#Radweg in #Mittellage) ist die modifizierte Variante der ursprünglichen Idee des #paper planes e.V. von 2015. In eine Richtung wird die #Radverkehrsanlage unter dem #Viadukt geführt, in die andere Richtung wird sie daneben geführt. Aufgrund der durch das Mobilitätsgesetz verbesserten Rahmenbedingungen für Radfahrende wäre die beidseitige Führung unter dem Viadukt mittlerweile zu #schmal.

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Radverkehr: Attilastraße erhält beidseitige Radspur, aus Senat

04.04.2023

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1311621.php

Radfahrstreifen zwischen Ringstraße und Gersdorfstraße/Röblingstraße schließt Lücke zwischen bestehenden Radwegen – auch der Gehweg wird breiter. Baustart im April

Die #Attilastraße in #Tempelhof-Schöneberg erhält auf dem Abschnitt zwischen der #Ringstraße und der #Gersdorfstraße / #Röblingstraße einen beidseitigen #Radfahrstreifen. Dieser wird die Lücke zwischen dem bestehenden #Radweg auf dem Abschnitt #Arnulfstraße – Gersdorfstraße/Röblingstraße und dem bereits markierten Radfahrstreifen auf dem Abschnitt im Bezirk Steglitz-Zehlendorf schließen. Der stadteinwärts laufende Radverkehrsstreifen erhält einen baulichen Schutz. Gleichzeitig werden auf diesem Abschnitt stadteinwärts die geltenden Breiten für die Barrierefreiheit auf Gehwegen realisiert. Für diese Verbesserung und Sicherung des Fuß- und Radverkehrs setzt der Fachbereich Straßen des Straßen- und Grünflächenamtes des Bezirks Tempelhof-Schöneberg in der Attilastraße die Anordnung der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz im Rahmen der gemeinsamen Projekteinheit Radwege um.

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Straßenverkehr: Berliner Allee – Geschichte eines absehbaren Scheiterns oder Erfolgsprojekt für die Mobilität von morgen?, aus Senat

06.01.2023

Frage 1:

Welche Bauphasen sind für die #Sanierung der #Berliner Allee im Abschnitt zwischen #Smetanastraße/ #Pistoriusstraße und #Rennbahnstraße vorgesehen und welche Maßnahmen sind im Einzelnen dort geplant?

Frage 2:

Welche von diesen Maßnahmen sind bereits abgeschlossen? Welche Maßnahmen folgen noch und wann sollen diese zeitlich realisiert werden? Befindet sich die (geplante) Realisierung der Maßnahmen im ursprünglich vorgesehenen Zeitplan?

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allg.: Sachstand zur Verkehrserschließung des Entwicklungsgebietes „Blankenburger Süden“, aus Senat

Frage 1:
Mit Senatsbeschluss vom 9. Juni 2020 beauftragte der Senat die BVG AöR mit der Durchführung der
weiteren #Planungsschritte für die #Straßenbahnverlängerung durch das Entwicklungsgebiet
verbunden mit dem Auftrag an den Vorhabenträger, insbesondere für den vierten
Planungsabschnitt dieser Straßenbahnverlängerung alternative #Trassenführungen, explizit genannt
wurden drei, in einem Abwägungsverfahren zu prüfen. Zu welchem Ergebnis kam dieses
Abwägungsverfahren?

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Straßenverkehr: Umbau des Tempelhofer Damms, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Ich nehme in der Anfrage stets auf die vom Bezirksamt der Öffentlichkeit bereitgestellten Foliensätze zu den
Infoveranstaltungen Bezug: https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-undverwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/aktuelles/#headline_1_5.
Frage 1:
Welche Pläne verfolgen Senat und Bezirksamt beim #Umbau des #Tempelhofer Damms? Was soll sich
ändern, was bleibt gleich und in welchem Zeitraum werden welche Umbauschritte unternommen?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat hierzu wie folgt geantwortet:
„Auf dem Tempelhofer Damm soll auf dem Abschnitt #Alt-Tempelhof bis #Ullsteinstraße eine
geschützte #Radverkehrsanlage gem. Berliner #Mobilitätsgesetz entstehen.
Dafür wird in beiden Richtungen jeweils die 3. Fahrbahnspur – derzeit noch als Spur für
den ruhenden Verkehr genutzt – als geschützte #Radspur eingerichtet. Um den
Anwohnenden und dem anliegenden Gewerbe eine größtmögliche #Kompensation für die
entfallenden #Parkplätze bieten zu können, soll im angrenzenden Gebiet
#Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden. Für den #Lieferverkehr werden Lieferzonen
auf der jeweils rechten #Fahrspur – vormittags stadtauswärts, nachmittags stadteinwärts –
ausgewiesen. Zusätzlich besteht seit 2020 ein Mikro-Hub mit einem Angebot für die „letzte
Meile“ durch Cargo-Bikes für die Geschäfte.“
2
Frage 2:
Welches Konzept verfolgen Senat und Bezirk beim Umbau des Tempelhofer Damms zwischen A100 und
Ullsteinstraße? Wie viele Fahrspuren sollen zukünftig in beide Richtungen vorhanden sein? (Bitte mit
Begründung und Zeitrahmen).
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat hierzu wie folgt geantwortet:
„Es sollen keine Änderungen in der Straßenbreite oder den Bordsteinlagen erfolgen.
Einzelne Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit sind vorgesehen.
Es wird eine neue, geschützte Fahrspur für den Radverkehr entstehen.
In beiden Richtungen bleiben wie bisher zwei Fahrspuren für den motorisierten
Individualverkehr (MIV) erhalten. Derzeit ist geplant, mit der Einrichtung der geschützten
Radspur im Herbst 2021, nach Abschluss der Sanierungsarbeiten der BVG an der Linie
U6 zu beginnen.“
Frage 3:
Ist die Verkehrsrechtliche Anordnung für die geplante Entfernung der Parkspuren entlang des Tempelhofer
Damms zwischen A100 und Ullsteinstraße für die Gesamtstrecke oder für Teilabschnitte bereits vom Bezirk
bei der Senatsverwaltung beantragt?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat hierzu wie folgt geantwortet:
„Ja, für den Abschnitt zwischen Alt-Tempelhof und Ullsteinstraße.“
Frage 4:
Ist die Verkehrsrechtliche Anordnung für die geplante Entfernung der Parkspuren entlang des Tempelhofer
Damms zwischen A100 und Ullsteinstraße für die Gesamtstrecke oder für Teilabschnitte bereits von der
Senatsverwaltung erteilt?
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat hierzu wie folgt geantwortet:
„Ja, für den Abschnitt zwischen Alt-Tempelhof und Ullsteinstraße für die „Strecke“. (Die
Anordnung für die Kreuzungen mit Lichtsignalanlage erfolgt zusammen mit den
verkehrstechnischen Unterlagen der Lichtsignalanlagen).“
Frage 5:
Wie breit sollen neu angelegte Fahrradwege sein? (Bitte mit Begründung).
Frage 6:
Wie viele Fahrspuren werden zukünftig an welchen Abschnitten des Tempelhofer Damms zur Verfügung
stehen? (Bitte mit Begründung).
3
Antwort zu 5 und 6:
Das Berliner Mobilitätsgesetz (MobG BE) setzt neue Maßstäbe für die Stärkung des
Radverkehrs. Dabei sollen Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen mit einem
erschütterungsarmen, gut befahrbaren Belag in sicherem Abstand zu Kraftfahrzeugen und
ausreichender Breite, die ein Überholen im Radverkehr ermöglichen, errichtet werden. Der
im MobGe BE vorgesehene und im Entwurf befindliche Radverkehrsplan dient der
Konkretisierung der erforderlichen Ausbaustandards für die einzelnen
Radverkehrsanlagen.
Danach werden Radverkehrsanlagen für den Einrichtungsverkehr als Radwege bzw.
geschützte Radfahrstreifen mit folgenden Breitenstandards kategorisiert:
Radschnellverbindungen  3,00 m
Vorrangnetz für den Radverkehr  2,50 m
Basisnetz für den Radverkehr  Regelmaß 2,30 m
Mindestmaß 2,00 m
Frage 7:
Welche Auswirkungen erwartet der Senat
a) für die anliegenden Gewerbetreibenden und
b) für die Anwohner für den Fall, dass die vom Bezirksamt favorisierte Planung (siehe Infomaterial zur
Veranstaltung am 04.11.2020, insbesondere Planungsprämissen auf Folie 11) umgesetzt wird und damit
dann alle ca. 300 Parkplätze entlang des Tempelhofer Damms im Abschnitt zwischen A100 und
Ullsteinstraße wegfallen sollen?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat aufgrund der Zuständigkeit für den ruhenden
Verkehr hierzu wie folgt geantwortet:
„Am Tempelhofer Damm stehen in drei Parkhäusern hinreichend Parkmöglichkeiten zur
Verfügung. Da parallel zur Einrichtung der Radverkehrsanlage im Gebiet
Parkraumbewirtschaftung eingeführt wird, erhöht sich der Fahrzeugumschlag im Bereich
des ruhenden Verkehrs und die Auffindbarkeit von Parkraum für potentielle Kunden und
Kundinnen. Nach allen Erfahrungen und den vorliegenden Evaluierungen aus anderen
Städten profitiert der Einzelhandel von der sicheren Erreichbarkeit mit Fahrrädern
messbar.
Die Mehrheit der Anwohnenden besitzt keinen privaten PKW. Diese Mehrheit profitiert von
den sicheren Radspuren, der besseren Erreichbarkeit des öffentlichen
Personennahverkehrs und den besseren Querungsangeboten für den Fußverkehr. Die
Errichtung einer Parkraumbewirtschaftungszone rund um das betroffene Gebiet bevorzugt
auch die Anwohnenden mit eigenem PKW über die Anwohnervignette. Sie sind damit
gegenüber dem großen Anteil der gebietsfremden Dauerparker bevorteilt. Diese
Parkraumbewirtschaftungszone befindet sich derzeit in der Abstimmung der Gremien und
soll begleitend eingeführt werden.
Zur Belieferung der Geschäfte, siehe auch Antwort zu Frage Nr. 1“
Frage 8:
Wieso hat der Senat bei Beantwortung von Frage 4 der Anfrage Drs. 18/20435 (bezogen auf die Führung
des Verkehrs am Tempelhofer Damm und Mariendorfer Damm nach der Sanierung) geantwortet, dass in
4
Abstimmung mit dem Bezirk je eine Parkspur je Richtung erhalten bleibt, obwohl die Planungsprämisse des
Bezirks lt. Folie 11 des Infomaterials für die Veranstaltung vom 04.11.2020 und auch die Entwurfsplanung lt.
Erörterungstermin vom 03.07.2019 (dort Seite 4) vorsieht, dass durchgängig der ruhende Verkehr im rechten
Fahrbahnstreifen entfernt wird?
Antwort zu 8:
Die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20435 bezieht sich ausschließlich auf die Baumaßnahmen
im nördlichen Teil des Tempelhofer Damms zwischen Platz der Luftbrücke und
Borussiastraße. In diesem Abschnitt werden in den nächsten Jahren die Berliner
Wasserbetriebe sowie alle weiteren Leitungsträger sowie die BVG umfangreiche
Baumaßnahmen an ihren Anlagen vornehmen. Hierzu laufen derzeit die koordinierenden
Planungen u.a. auch zur Straßenplanung nach der Wiederherstellung der Straßenflächen.
Nach dem gegenwärtigen Planungsstand werden in dem o.g. nördlichen Abschnitt
Parkflächen im Straßenraum für den Erschließungs- sowie Liefer- und
Versorgungsverkehr vorgesehen.
Hier liegt seitens der Fragestellung eine Verwechselung zwischen den beiden
Bauvorhaben Tempelhofer Damm Nord und Süd vor.
Frage 9:
Was wurde in den Jahren 2019 bis 2021 unternommen, um die Bürger in die Planungen mit einzubeziehen?
Welche Impulse wurden dabei gesetzt und in die Planungen aufgenommen? An welcher Stelle regte sich
Protest?
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat hierzu wie folgt geantwortet:
„In den Jahren 2019 bis 2021 gab es für den Abschnitt zwischen Alt-Tempelhof und
Ullsteinstraße einen umfangreichen Beteiligungsprozess, der angefangen mit einer
öffentlichen Auftaktveranstaltung, diversen Planungswerkstätten mit einzelnen
Interessengruppen (Handel, Kinder- und Jugendliche, Menschen mit körperlichen
Einschränkungen) einem mehrmals tagenden ehrenamtlichen Leitliniengremium, welches
die Planungsschritte begleitete bis hin zu weiteren öffentlichen
Informationsveranstaltungen mündete. Alle Veranstaltungen wurden dokumentiert und
sind auf der Website des Bezirksamtes unter https://www.berlin.de/ba-tempelhofschoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-undgruenflaechenamt/aktuelles/#headline_1_5
abrufbar. Darüber hinaus wurde der zuständige Ausschuss Straßen, Verkehr, Grün und
Umwelt der der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Tempelhof-Schöneberg ebenso
wie der bezirkliche FahrRat über den Fortgang der Planungsarbeiten informiert.“
Berlin, den 22.04.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Eine unendliche Geschichte – Fertigstellung des Radwegs an der Rummelsburger Landstraße, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen konkreten Bemühungen gab es seit meiner Anfrage Nr. 18/20339 vom 25.07.2019, um dem
fehlenden #Radweg entlang der #Rummelsburger Landstraße endlich zur Fertigstellung zu verhelfen? (Bitte
um Auflistung der konkreten Schritte)
Antwort zu 1:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
 „Finale Abstimmung zu den erforderlichen Flächen für #Ersatzpflanzungen
(Erstaufforstung) infolge Waldverlust,
 Fertigstellung #Waldgutachten und Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP),
2
 Einreichung zur Erlangung der naturschutzrechtlichen und wasserrechtlichen
Erlaubnis,
 Abstimmung des Vorentwurfs mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz (SenUVK),
 Zurzeit werden die Abstimmungsergebnisse und die Ergebnisse der Fachbeiträge
(LBP) in den Entwurf eingearbeitet.“
Frage 2:
Wie kam es in der damaligen Anfrage unter Antwort 4 zu der lapidaren Aussage, dass die Planungen noch
laufen und zum Baubeginn keine Aussage gemacht werden kann, während zu diesem Zeitpunkt längst eine
der zwei Fahrspuren für Autos Richtung stadteinwärts gesperrt war? Warum wurde die #Fahrspur dann nicht
freigegeben, wenn noch nicht einmal Planungen existierten?
Antwort zu 2:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Zur damaligen Schriftlichen Anfrage hatte das Bezirksamt seinerzeit mitgeteilt:
Es handelt sich um einen zukünftigen gemeinsamen Geh- und Radweg. Aufgrund der
umfangreich notwendig gewordenen Leitungsarbeiten und diverser zu beachtender
naturschutzfachlicher Belange (erforderliche Kartierung von Flora und Fauna wie z. B.
Zauneidechsen, die nur in einem bestimmten, gesetzlich geregelten Zeitraum durchgeführt
werden konnte) ist ein Baubeginn für den Geh- und Radweg frühestens zum Jahresanfang
2020 zu erwarten.“
Ergänzend sei an dieser Stelle durch den Bezirk noch angemerkt:
Der Planungsprozess lief zu diesem Zeitpunkt bereits. Es ist jedoch stadteinwärts ab der
Minna-Todenhagen-Straße keine #Radverkehrsanlage (RVA) vorhanden, so dass
Radfahrende im Fließverkehr hätten fahren müssen. Es handelt sich somit um eine
temporäre Zwischenlösung bis nach Abschluss aller Vorleistungen/Vorarbeiten durch
Dritte, wie die Leitungsverwaltungen und den Abschluss des Genehmigungsverfahrens,
der endgültige Ausbau beginnen kann.“
Frage 3:
Wann konkret (genaues Datum) wurden die Planungen nun beauftragt und wer führt sie durch? Wann ist mit
der Vorlage von umsetzungsfähigen Planungsunterlagen zu rechnen?
Antwort zu 3:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Die Planung der RVA wurde ab Januar 2018 durch das Straßen- und Grünflächenamt des
Bezirksamts Treptow-Köpenick veranlasst/beauftragt. Des Weiteren waren Aufträge zur
Planung der Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung, der Erstellung eines
Waldgutachtens und LBP´s auszulösen und die Koordinierung und Steuerung der
Planungen Dritter, wie Stromnetz und Berliner Wasserbetriebe (BWB) durchzuführen. Es
kann erst nach Vorliegen aller dieser Genehmigungen und der Finanzierungszusage mit
der Erarbeitung der Ausführungsunterlagen begonnen werden. Diese Voraussetzungen
werden nach derzeitiger Einschätzung erst Mitte/Ende des IV. Quartals 2020 erwartet.“
3
Frage 4:
Wann wird die #Baudurchführung ausgeschrieben und welcher Bauzeitraum ist vorgesehen?
Antwort zu 4:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Die vorbereitenden Maßnahmen sind auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben von
November 2020 bis Ende Februar 2021 (Fällarbeiten) und von Ende März bis Ende Mai
2021 (Abfangung von Zauneidechsen) auszuführen. Dafür sind die Ausschreibungen nach
Vorliegen aller Genehmigungen und der Finanzierungszusage im Dezember 2020
vorgesehen.“
Frage 5:
Wann konkret ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
Antwort zu 5:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Mit einem Baubeginn kann infolge der Auflagen für die vorbereitenden Maßnahmen nicht
vor Juni 2021 gerechnet werden. Die Bauzeit wird ca. drei Monate in Anspruch nehmen.“
Frage 6:
Welche Kosten sind mittlerweile (Stand heute) für die dort aufgestellten Warnbaken aufgelaufen, die sich
bereits im letzten Sommer auf 20.000 Euro beziffert hatte? Werden diese Kosten weiterhin anteilig von
SenUVK und Bezirksamt Treptow-Köpenick getragen?
Antwort zu 6:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Die Kosten (Gelbmarkierung, Aufbau, fortlaufende Kosten) belaufen sich bis jetzt auf
34.697,66 € und werden anteilig von der Sen UVK und dem Bezirk getragen.“
Frage 7:
Sind die parallel noch durchgeführten Kanalsanierungsarbeiten der Berliner Wasserbetriebe in diesem
Abschnitt mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, wann ist mit einem Abschluss zu
rechnen?
Antwort zu 7:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Im Nordabschnitt zwischen Minna-Todenhagen-Straße und Nalepastraße sind die
Arbeiten der #BWB an den Kanälen abgeschlossen.
Die #Kabelverlegearbeiten 5×10 KV der Stromnetz Berlin zwischen Nalepastraße und
Treskowallee sind seit Herbst 2019 ebenfalls abgeschlossen.
4
Im Südabschnitt zwischen Treskowallee und Mentelinstraße finden von Mai bis Oktober
2020 noch Kanalarbeiten der BWB statt.“
Berlin, den 04.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Parkmöglichkeiten rund um die Schönhauser Allee erhalten, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie bewertet die zuständige Senatsverwaltung den Beschluss der BVV Pankow, sämtliche #Parkplätze an
der #Schönhauser Allee zwischen #Stargarder Straße und #Wichertstraße in nördlicher Fahrtrichtung zu
streichen?
Antwort zu 1:
Der Senat begrüßt die Initiative des Bezirks Pankow, sich für die Verbesserung der
Nutzbarkeit eines durch hohe Nutzungskonflikte – zwischen einzelnen #Verkehrsträgern –
geprägten #Verkehrsraumes einzusetzen. Die Errichtung einer #Radverkehrsanlage auf der
jeweiligen rechten Fahrspur muss zunächst fachplanerisch geprüft werden. Erst dann
kann eine Bewertung der daraus resultierenden Maßnahmen vorgenommen werden.
Unabhängig von möglichen Planungsüberlegungen des verantwortlichen Baulastträgers
(Bezirk Pankow) prüft die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Berlin
Trassenkorridore für Radschnellverbindungen. Dazu gehört auch der Bereich der
Schönhauser Allee. Die Grün Berlin infraVelo GmbH wird dazu voraussichtlich noch
dieses Jahr eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben. Ergebnisse hierzu werden nicht vor
Ende 2019 erwartet.
2
Frage 2:
Wann ist mit einer Entscheidung über die Streichung der Parkplätze zu rechnen?
Frage 3:
Wie und zu welchem Zeitpunkt soll der #Lieferverkehr für Geschäfte, die außerhalb der Schönhauser Allee
Arcaden liegt, erfolgen?
Antwort zu 2 und zu 3:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Verkündung eines Entscheidungstermins im Sinne der Frage ist derzeitig nicht
möglich. Für diese Umgestaltung macht sich, auch unter Beachtung des angeführten BVVBeschlusses
in Bezug auf vorzusehende Ladezonen bzw. Stellplätze für in der Mobilität
eingeschränkte Personen, die Erarbeitung einer Planungsunterlage zwingend notwendig.
Diese wäre dann auch Grundlage für die weiteren Abstimmungen mit den zu beteiligenden
Behörden, wie auch Grundlage für die Einbindung von Anliegern und Gewerbetreibenden.
Eine endgültige Entscheidung/verkehrsbehördliche Anordnung obliegt allerdings der
hierfür zuständigen Straßenverkehrsbehörde (VLB).
Die Höhe der daraus resultierenden benötigten Baumittel ist derzeitig nicht abschätzbar.“
Frage 4:
In welcher Form werden die betroffenen Gewerbetreibenden und Anwohner in die Planungen eingebunden?
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Einbindung der betroffenen Gewerbetreibenden, wie auch der Anwohner, ist hier
zwingend erforderlich. Über den Rahmen dieser Einbindung kann erst im Laufe der
weiteren Bearbeitung entschieden werden.“
Frage 5:
Welche Informationen liegen der zuständigen Senatsverwaltung für die derzeitige Auslastung der zur Rede
stehenden 35 Parkplätze vor?
Antwort zu 5:
Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegen weder über die
genannte Zahl an Parkplätzen noch deren Auslastung Informationen vor. Angesichts des
derzeitigen Nutzungsdrucks im besagten Abschnitt ist hier wahrscheinlich von einer
dauerhaft hohen Auslastung auszugehen.
Frage 6:
Zu welchem Zeitpunkt soll eine Ausweitung auf den gesamten Bereich zwischen Eberswalder Straße und
Bornholmer Straße erfolgen?
3
Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Hierzu können derzeitig keine belastbaren Aussagen getätigt werden. Nach heutiger Sicht
würde dies aber einen Komplettumbau der Schönhauser Allee erfordern.“
Frage 7:
Welche Ausweichmöglichkeiten soll es abgesehen vom Parkhaus der Schönhauser Allee Arcaden geben?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Neben dem Parkhaus der Schönhauser Allee Arcaden (rd. 300 Stellplätze) stehen in
fußläufiger Entfernung der Parkplatz in der Greifenhagener Straße Ecke S-Bahn-Brücke
mit rd. 35 Stellplätzen sowie das Parkhaus Schönhauser Karree in der Kopenhagener
Straße mit rd. 150 Stellplätzen zur Verfügung.
Die Schaffung von Stellplätzen als Ausweichmöglichkeiten muss ggf. Teil der o. a. Planungsunterlagen
sein.“
Frage 8:
Wie kann der besonders hohe Druck auf die Parkplätze in den angrenzenden Wohnvierteln, insbesondere
im Gleimviertel bei Veranstaltungen in der Max-Schmeling-Halle und im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark,
vermindert werden?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„In fußläufiger Entfernung zur Max-Schmeling-Halle und zum Friedrich-Ludwig-Jahn-
Sportpark stehen mit den Parkhäusern an der Kulturbrauerei (rd. 250 Plätze), den
´Schönhauser Allee Arcaden´ (rd. 300 Plätze) und dem ´Schönhauser Karree´ (rd. 150
Plätze) eine Vielzahl an Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Die Problematik des hohen Parkdrucks besteht unabhängig vom nun vorliegenden BVVBeschluss.
In den dicht bebauten Stadtquartieren im Prenzlauer Berg ist es nicht möglich,
Parkplätze für jeden Anwohner zu schaffen, da diese Flächen nicht verfügbar sind.
Durch die Schaffung neuer Stellplätze im unmittelbaren Umfeld der Sportanlagen wird die
Attraktivität der Nutzung des privaten Pkw für die An- und Abfahrt erhöht. Dies kann nicht
Sinn einer umwelt- und klimagerechten Verkehrspolitik sein.
Das Ziel der Betreiber der Anlagen bzw. der jeweiligen Veranstalter sollte daher sein, die
Anreise mit dem Fahrrad zu fördern und auf die sehr gute Anbindung an das ÖPNV-Netz
hinzuweisen.“
Frage 9:
Inwieweit gibt es Bestrebungen, ein neues Gesamtkonzept für den Verkehr rund um die Schönhauser Allee
und den Mauerpark zu erstellen, nachdem sich die bisherigen Pläne als nicht realisierbar erwiesen haben?
4
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Dem Straßen- und Grünflächenamt sind hier keine bezirklichen Bestrebungen bekannt.“
Berlin, den 04.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz