Sachstand der Straßenbahn- und U-Bahn-Planung und deren Finanzierung, aus Senat

07.02.2024

Frage 1:

#Straßenbahnneubaustrecke #Holteistraße#Ostkreuz#Sonntagstraße

  1. Wie ist der aktuelle #Projektstatus?
    1. Wann ist die jeweilige Leistungsphase abgeschlossen, wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?Welche #Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
    1. Inwieweit und über welche Mittel ist die Finanzierung des Vorhabens abgesichert?
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Straßenbahn: Verkehrslösung Heinersdorf – wie geht es weiter?, aus Senat

30.01.2024

Vorbemerkung der Abgeordneten:
Die sogenannte „#Verkehrslösung #Heinersdorf“ (VL Heinersdorf) ist seit spätestens 2006 in den zuständigen Verwaltungen in der Diskussion und Untersuchung. Seit 2016 ist eine geänderte #Trassenführung des Netzelementes N4 (N4e) beschlossen; das Netzelement N1 ist Bestandteil des B-Planes 3-72 („Alte Gärtnerei“). In der „Übersicht über geplante zentrale Verkehrsinfrastrukturen im Fokusraum #Blankenburger Süden“ ist nun die Rede von einer erneuten „derzeit laufenden #Machbarkeitsstudie“ zur VL Heinersdorf, die „in der ersten Jahreshälfte 2024 abgeschlossen werden“ wird.
Frage 1:
Welches Ziel hat die erneute Machbarkeitsstudie zur VL Heinersdorf, welchen Zweck verfolgt sie?

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Straßenbahn: M10-Verlängerung: Tram-Neubaustrecke Warschauer Straße – Hermannplatz, aus Senat

09.08.2023

Frage 1:
Wie ist der #Planungsstand der Tram #M10 Warschauer Straße – #Hermannplatz?
Frage 2:
In welcher #Planungsphase befindet sich das Projekt?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Projekt befindet sich derzeit in der #Vorplanung.
Frage 3:
Welche Erkenntnisse zu technischen #Herausforderungen (#Traglast, #Unterquerung U-Bahn-Viadukt, #Verkehrsführung
MIV/ Radverkehr), insbesondere im Abschnitt #Oberbaumbrücke, konnten gewonnen werden?

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allg.: Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur in Kreuzberg, aus Senat

08.12.2022

Frage 1:

Welche Maßnahmen des Stadtentwicklungsplans #Mobilität und #Verkehr 2030 (#StEP MoVe) wurden in #Kreuzberg bereits umgesetzt? (Bitte um tabellarische Auflistung mit Angaben zu den einzelnen Maßnahmen und den entsprechenden  Zeitplänen)

Frage 1:

Welche Maßnahmen sollen in den kommenden vier Jahren umgesetzt werden? Frage 2:

Welche Schwerpunkte werden bei den Maßnahmen gesetzt? Frage 3:

Welche  bezirksbezogenen  Konkretisierungen  zum  StEP MoVe  wurden  vom  Bezirk  Friedrichshain-Kreuzberg  für Kreuzberg  erarbeitet?

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Straßenbahn: Straßenbahnneubaustrecke U-Bahnhof Turmstraße – S+U-Bahnhof Jungfernheide, aus Senat

08.11.2022

Frage 1:
Wie wird das einfache und #barrierefreie #Queren der #Turmstraße bzw. der #Tramgleise für den Fuß- und #Radverkehr ermöglicht, wenn die #Straßenbahn zukünftig in einigen Abschnitten einen eigenen #Gleiskörper erhält?
Frage 2:
In welchen Abständen sind nach jetzigem Stand der Planungen #Querungsstellen für den Fuß- bzw. Radverkehr vorgesehen?

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Straßenbahn: Eine neue Bindung eingehen Seit Mai 2020 laufen die Arbeiten der BVG für die Straßenbahnneubaustrecke in Adlershof auf Hochtouren, aus BVG

Seit Mai 2020 laufen die Arbeiten der BVG für die #Straßenbahnneubaustrecke in #Adlershof auf Hochtouren. Aktuell werden für die neue Verbindung die #Gleisschleife in der #Karl-Ziegler-Straße zurückgebaut und durch einen Gleisbogen ersetzt. Am S-Bahnhof Adlershof werden parallel die hierfür notwendige #Gleisverbindung sowie die benötigten Fahrleitungsanlagen aufgebaut.

Die Arbeiten im Bereich Karl-Ziegler-Straße erfolgen von Montag, den 26. Juli 2021, zirka 04:30 Uhr bis Sonntag, den 31. Oktober 2021, zirka 04:30 Uhr. Die Straßenbahnlinien 61 und 63 sind nicht wie gewohnt unterwegs. Die Linie #61 fährt zwischen Rahnsdorf/Waldschänke und S-Bahnhof Adlershof. Die Linie #63 ist zwischen Rahnsdorfer Straße beziehungsweise S-Bahnhof Köpenick und S-Bahnhof Adlershof im Einsatz. Ein Ersatzverkehr mit barrierefreien Bussen steht Fahrgästen zwischen S-Bahnhof Adlershof und Karl-Ziegler-Straße zur Verfügung.

Zusätzlich finden Arbeiten im Bereich S-Bahnhof Adlershof von Montag, den 02. August 2021, zirka 04:30 Uhr, bis Montag, den 09. August 2021, zirka 04:30 Uhr statt. Die Straßenbahnlinien 61, #62 und 63 sind nicht wie gewohnt unterwegs. Die Linie 61 fährt zwischen Rahnsdorf/Waldschänke und Betriebshof Köpenick. Die Linie 63 ist zwischen Rahnsdorfer Straße und Betriebshof Köpenick im Einsatz und fährt ersatzweise die Verstärkerfahrten der Linie 62. Ein Ersatzverkehr mit barrierefreien Bussen steht Fahrgästen zwischen Rathaus Köpenick beziehungsweise Freiheit und Karl-Ziegler-Straße zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

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Straßenbahn: Ausbau des ÖPNV-Netzes: Neue Straßenbahnstrecken verbinden Quartiere, Kieze und Bezirke Pressemitteilung vom 15.06.2021, aus Senat

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1095814.php

Aus der Sitzung des Senats am 15. Juni 2021:

Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung den aktuellen Bericht über die Aktivitäten im Bereich „Berliner #ÖPNV-Netz zielgerichtet #ausbauen und neue Wohnquartiere anschließen“ beschlossen.

Das Land Berlin baut seinen öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) zur Stärkung und Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes massiv aus, um die mobilitäts- und umweltpolitischen Zielsetzungen des Landes zu erreichen.

Senatorin Regine Günther: „Attraktive ÖPNV-Angebote sind ein entscheidender Faktor, um den motorisierten individuellen #Autoverkehr reduzieren zu können. Die Erschließung neuer Wohnungsbaustandorte durch den ÖPNV ist dabei besonders wichtig, damit der #Mobilitätsbedarf von Anfang an über klimaschonende, umweltfreundliche Verkehrsmittel gedeckt wird. Wir haben in den vergangenen Jahren umfangreiche Straßenbahnplanungen forciert auf den Weg gebracht.“

Die wichtigsten Planungsfortschritte stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

  • Der Senat hat am 13. April 2021 die Fortführung der Planungen für die #Tangentialverbindung S+U-Bahnhof #Pankow#Heinersdorf#Weißensee beschlossen. Damit kann aufbauend auf der abgeschlossenen Grundlagenermittlung die Vorplanung beginnen. Hiermit werden bereits erste Planungsschritte für das spätere #Planfeststellungsverfahren erfüllt. Die #Inbetriebnahme der Strecke ist für 2028 vorgesehen.
  • Für die Strecke #Alexanderplatz#Potsdamer Platz ist die #Vorplanung bereits in der finalen Phase. Mit der Inbetriebnahme dieses Abschnitts wird 2028 gerechnet. Die Ausschreibung und der Start der Untersuchungen für die #Straßenbahnneubaustrecke Potsdamer Platz – Rathaus Steglitz ist für Ende 2021 vorgesehen. Der ÖPNV-Bedarfsplan des Berliner Nahverkehrsplans sieht die Inbetriebnahme dieses Streckenabschnitts im Jahr 2030 vor.
  • Für die Verlängerung der Straßenbahnstrecke über den U-Bahnhof #Turmstraße hinaus sind die erforderlichen Grundlagenuntersuchungen abgeschlossen worden: Der Senat hat am 17. Dezember 2019 die Fortführung der Planungen für die #Straßenbahnstrecke Turmstraße – #Jungfernheide beschlossen. Trotz der Pandemiesituation konnte die Vorplanung bereits gestartet werden. Am 14. April 2021 fand erstmals eine Online-Beteiligungsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger statt. Hier wurde der aktuelle Arbeitsstand vorgestellt. Nach aktueller Planung wird die Vorplanung in der ersten Jahreshälfte 2022 abgeschlossen sein. Die Inbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen.
  • Die Grundlagenermittlung zur Strecke S+U-Bahnhof #Warschauer Str. – U-Bahnhof #Hermannplatz ist abgeschlossen. Der Senat hat am 13. April 2021 die Fortführung der Planungen beschlossen. Damit kann die Vorplanung beginnen. Mit ihr wird die Grundlage für die weiteren Schritte zum Planfeststellungsverfahren gelegt. Die Inbetriebnahme der Strecke ist für 2028 vorgesehen.
  • Für die Verlängerung der Straßenbahnlinie M 2 ab Heinersdorf in Richtung #Blankenburger Süden und S-Bahnhof #Blankenburg ist die Grundlagenuntersuchung ebenfalls abgeschlossen. Es ist nunmehr nachgewiesen, dass die Straßenbahn das am besten geeignete Verkehrsmittel für die Erschließung des Wohnungsbaustandortes ist. Ebenso wurde die planerisch zu bevorzugende Variante für die #Streckenführung ermittelt und ihre Wirtschaftlichkeit nachgewiesen. Die Inbetriebnahme der Strecke wird für das Jahr 2028 angestrebt.

Mit dem Ausbau des ÖPNV wird die Metropole Berlin ihren Bewohnerinnen und Bewohnern künftig eine immer bessere #Infrastruktur bieten. Trotz der aktuellen Pandemielage und teils verfahrensbedingter Aufschübe sind die ambitionierten Straßenbahnprojekte zur Erschließung wichtiger Wohnquartiere auf einem sehr guten Weg.

Die Umsetzung von Straßenbahninfrastrukturmaßnahmen bedarf, wie die aller anderen Infrastrukturmaßnahmen, einer intensiven Planungsarbeit mit entsprechendem zeitlichen Aufwand. Dabei gilt es, für jedes Vorhaben separate Verfahren mit ihren örtlich unterschiedlichen Gegebenheiten zu steuern. Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist es besonders wichtig, im gesamten Planungsprozess umfassende Beteiligungsprozesse für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Der Bericht wird nun dem Berliner Abgeordnetenhaus zur Kenntnis gegeben.

Straßenbahn: Untersuchung für Straßenbahn in Spandau wird vorbereitet, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article231649477/Untersuchung-fuer-Strassenbahn-in-Spandau-wird-vorbereitet.html

Der Berliner Nahverkehrsplan sieht vor, dass mehrere Straßenbahnstrecken in Spandau neugebaut werden. Noch ist aber vieles unklar.

Rund zwei Jahre ist es her, dass der Berliner Senat den aktuellen #Nahverkehrsplan beschlossen hat. Darin enthalten: das Vorhaben, ein #Straßenbahnnetz in #Spandau aufzubauen. 2029 soll demnach die erste #Straßenbahn zwischen Paulsternstraße und Rathaus Spandau fahren, doch seit dem Beschluss hat sich kaum etwas getan. Die Streckenführung ist etwa weiterhin unklar. Ein erster Schritt scheint nun aber näher zu rücken. Die Senatsverkehrsverwaltung bereite aktuell eine #Ausschreibung für vorbereitende #Untersuchungen für die #Straßenbahnneubaustrecke in dem Korridor zwischen Urban Tech Republic (UTR) und Altstadt Spandau vor, erklärt eine Verwaltungssprecherin auf Anfrage.

Geplant ist eine #Machbarkeitsstudie, bei der untersucht werden soll, ob sich die Strecke für eine Straßenbahnverbindung eignet, heißt es. Zudem soll ein #Wirtschaftlichkeitsnachweis für die Maßnahme erstellt werden. Und auch um die Streckenführung soll es dann gehen. Im Nahverkehrsplan heißt es dazu lediglich, dass die Tram von der Paulsternstraße über Gartenfeld und die Wasserstadt zum Rathaus fahren soll. In der Studie werde „eine Trassenbewertung möglicher Streckenverläufe für den Korridor erarbeitet“, …

Straßenbahn: Strecke Adlershof I und Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II, aus Senat

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www.berlin.de

A. Strecke Adlershof I
Frage 1:
Welche der #LSA auf der #Straßenbahnstrecke zwischen #S-Bahnhof #Adlershof und der Endstation #Karl-Ziegler-Straße sind mit und welche ohne permanent eingeschaltete #Vorrangsteuerung für die #Straßenbahn
ausgestattet?
Antwort zu 1:
Zwischen dem S-Bahnhof Adlershof und dem #Gleisabzweig #Max-Born-Straße sind alle
#Lichtsignalanlagen (LSA) mit verkehrsabhängigen Steuerungen zur Priorisierung des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ausgestattet. Dies betrifft alle versorgten
Programme, so dass die gesamte Betriebszeit über auch die Beschleunigung des
öffentlichen Verkehrs (ÖV) aktiv ist.
Konkret handelt es sich um die folgenden Anlagen:
23019 Adlergestell / Dörpfeldstr. – Rudower Chaussee mit Teilknoten Gleisschleife
23088 Rudower Chaussee / Franz-Ehrlich-Straße – Wagner-Régeny-Straße
23089 Rudower Chaussee / Am Studio
23090 Rudower Chaussee / Groß-Berliner Damm
23091 Rudower Chaussee / Gottfried-Leibniz-Straße
23092 Rudower Chaussee / Max-Born-Straße
Frage 2:
An welchen der oben erwähnten LSA gibt es #Null-Wartezeit-Steuerungen?
2
Frage 10:
An welchen dieser LSA wird es Null-Wartezeit-Steuerungen geben?
Antwort zu 2 und 10:
Grundsätzlich verfolgen alle ÖPNV-beeinflussten LSA-Steuerung das Ziel, den
öffentlichen Nahverkehrsfahrzeugen ein möglichst verlustfreies Passieren der
Knotenpunkte bzw. Signal-Querschnitte zu ermöglichen. Eine Spezifikation von LSASteuerungen mit der vorstehend erwähnten Bezeichnung gibt es dagegen nicht. Vielmehr
führen die individuellen Randbedingungen der jeweiligen Knotenpunkte im Betrieb zu
unterschiedlichen Erfolgsbilanzen hinsichtlich der erzielten Beschleunigungseffekte.
Hierbei führen neben Knotencharakteristika, Signalisierungsmerkmalen,
Steuerungsphilosophie, betrieblichen Belastungen und den unterschiedlichen
Signalprogrammen auch konkurrierende Einflüsse des ÖPNV untereinander zu
Abweichungen gegenüber der angestrebten Maxime von Null-Wartezeiten.
Frage 3:
Zu welchen Tageszeiten bzw. Signalprogrammen sind sie in Betrieb?
Frage 11:
Zu welchen Tageszeiten bzw. Signalprogrammen sind diese in Betrieb?
Antwort zu 3 und 11:
Die Priorisierungs-Steuerung ist in allen Programmen enthalten und entsprechend der
vorgesehenen Betriebszeit dauerhaft in Betrieb.
Frage 4:
Sofern es kein Nachtprogramm mit Null-Wartezeit-Steuerungen gibt: Warum nicht?
Frage 12:
Sofern es im Nachtprogramm keine Null-Wartezeit-Steuerungen gibt: Warum nicht?
Antwort zu 4 und 12:
Die programmseitigen Einflüsse auf die Beschleunigungseffekte sind abhängig von der
Dauer der Umlaufzeit (Schalt-Zyklus), die in den Nachtprogrammen aufgrund der zu
erwartenden schwächeren Verkehrsbelastung kürzer ausfällt als in den Tages- oder
Spitzen-Programmen und daher weniger Spielräume für Beeinflussungen bietet. Die
verwendete Steuerungsphilosophie ist in allen Programmen gleich und orientiert sich an
der Einbettung der ÖV-Beeinflussung in das System koordinierter Freigaben, das
Grundlage unbeeinflusster Umläufe ist und zu gleichmäßig verteilten Freigabe- und
Wartezeiten führt.
Die einzige Besonderheit herbei besteht nachts darin, dass der Straßenbahnbetrieb
eingestellt und der Straßenzug Rudower Chaussee ausschließlich von Nachtbuslinien
befahren wird, wofür Modifikationen des Meldesystems der Busse vorgenommen werden.
3
Frage 5:
Welche mittleren Verlustzeiten entstehen je Signalprogramm und Fahrtrichtung auf dem o.g. Abschnitt?
Antwort zu 5:
Die mittleren Wartezeiten sind dem Senat nicht bekannt. Sie werden in der Regel
bedarfsorientiert von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) ermittelt, was mit einem
größeren zeitlichen Aufwand verbunden ist.
B. #Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II
Im Rahmen der Planfeststellung wurde dargestellt, dass an mehreren LSA Linksabbieger auf den Gleisen
warten sollen, derweil die Straßenbahn während der langen Grünphase des parallel geführten Kfz ein
Haltsignal erhält. Die Vorteile des eigenen Gleiskörpers – behinderungsfreie Fahrt in derselben Grünphase
wie die parallel geführte Kfz-Hauptrichtung – wird somit behindert.
Sowohl der Fahrgastverband #IGEB als auch der #BUND hatten in Einwendungen mehrere Alternativen
beschrieben und knotenpunktspezifische Vorschläge unterbreitet. Da diese nicht Gegenstand der
#Planfeststellung sind, verwies #SenUVK seinerzeit auf die #Ausführungsplanung.
Frage 6:
An welchen LSA wird welche andere Lösung umgesetzt?
Antwort zu 6:
An den folgenden Anlagen konnte auf Grund der jeweils anderen räumlichen Situation
eine separate Linksabbiegespur eingerichtet werden:
23031 Sterndamm / Groß-Berliner Damm – Südostallee
23100 Groß-Berliner Damm (Greifstraße – Pietschkerstraße – Feuerwehr)
23098 Groß-Berliner Damm / Landfliegerstraße – Segelfliegerdamm
Frage 7:
An welchen LSA werden Linksabbieger auf den Gleisen warten müssen?
Antwort zu 7:
23099 Groß-Berliner Damm / Nieberstraße
23108 Groß-Berliner Damm / Benno-König-Straße – Gerhard-Sedlmayr-Straße
23109 Groß-Berlinre Damm / Hermann-Dorner-Allee – Igo-Etrich-Straße
Frage 8:
Warum werden an diesen LSA keine andere Lösung in Erwägung gezogen?
Antwort zu 8:
An allen drei Knotenpunkten vollzieht sich der Straßenbahnausbau auf Flächen innerhalb
des bestehenden Straßenausbaus, der zusätzliche Separierungen für
Linksabbiegerströme nicht (mehr) zulässt. Damit reduzieren sich die Möglichkeiten einer
Beschleunigung auf die reine signaltechnische Einflussnahme im Rahmen der Schaltung
4
von Sonderfenstern für die Straßenbahnen, die allerdings auch das ursprüngliche
Betriebskonzept zu diesem Straßenausbau darstellen.
Frage 9:
Welche der LSA auf der Neubaustrecke werden mit und welche ohne permanent eingeschaltete
Vorrangsteuerung für die Straßenbahn ausgestattet?
Antwort zu 9:
Derzeit wird beabsichtigt, alle im Verlauf befindlichen Lichtsignalanlagen mit ÖPNV-Beeinflussung auszustatten. Über die Betriebszeit der Straßenbahn hinausgehende zeitliche Befristungen sind nicht vorgesehen.
Frage 13:
Welche mittleren Verlustzeiten je Signalprogramm und Fahrtrichtung werden auf dem o.g. Abschnitt
entstehen?
Antwort zu 13:
Hierzu werden im Vorhinein die resultierenden Qualitätsstufen nur grob überschläglich
ermittelt. Danach ist an den Anlagen eine Qualitätsstufe nach dem Handbuch für die
Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) von B-D ermittelt worden. Weitergehende
Anpassungen erfolgen dann ggf. im späteren Betrieb auf der Grundlage von konkreten
Messungen durch die BVG.
Frage 14:
Falls dieses nicht bekannt ist, auf welchen Annahmen zu Fahr- und Haltezeiten beruht folglich die
Fahrplangestaltung?
Antwort zu 14:
Die Fahrplangestaltung fußt im Vorhinein auf Annahmen der BVG.
Frage 15:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 15:
Nein.
Berlin, den 29.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + Straßenbahn: Neues Stadtquartier Insel Gartenfeld: Verkehrserschließung für 3.700 Wohnungen und Auswirkungen auf die angrenzenden Stadtteile Haselhorst und Siemensstadt, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen Status haben aktuell die Planungen für das neue Stadtquartier „Insel #Gartenfeld“ auf der Landes und Bezirksebene? Wie sind die Zuständigkeiten verteilt?
Antwort zu 1:
Zur planungsrechtlichen Steuerung der künftigen Entwicklung der Insel Gartenfeld, Neues
#Stadtquartier, wurde am 10. November 2015 der #Bebauungsplan #5-109 vom Bezirksamt
Spandau von Berlin aufgestellt. Gegenwärtig ist die erneute Beteiligung der Behörden nach
§ 4a BauGB in Vorbereitung. Hierzu werden derzeit die nötigen Fachgutachten erstellt bzw.
überarbeitet.
Träger des Bebauungsplanverfahrens ist der Bezirk Spandau von Berlin. Für einzelne
Fragestellungen ist allerdings die Einbeziehung von Senatsverwaltungen erforderlich: Da
die Insel Gartenfeld künftig von einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße sowie von
großräumigen ÖPNV-Trassen gequert werden soll (S-Bahn, Tram), sind intensive
Abstimmungen mit den zuständigen Stellen bei der Senatsverwaltung durchzuführen.
Da im Neuen Stadtquartier Insel Gartenfeld ein Schulstandort entstehen soll, dessen
Einzugsgebiet weit über die eigentliche Insel hinausgeht, sind intensive Abstimmungen mit
den zuständigen Senatsverwaltungen geboten.
Auch hinsichtlich des Biotop- und Artenschutzes sowie vorhandener Altlasten sind intensive
Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung erforderlich.
2
Frage 2:
Was sind die wesentlichen Kennziffern der vorgesehenen Bebauung und welche qualitativen Leitsätze sollen
gelten?
Antwort zu 2:
Der Bebauungsplan 5-109 soll ca. 60 ha wie folgt überplanen: Die Baugebiete für das Neue
Stadtquartier und das geplante Gewerbegebiet sollen jeweils ca. 15 ha umfassen. Darüber
hinaus ist ein Schulstandort mit ca. 3 ha vorgesehen. Bei den verbleibenden Flächen
handelt es sich im Wesentlichen um geplante Grün- und Verkehrsflächen (ca. 19 ha) sowie
um die angrenzenden Gewässer, die bis zur Gewässermitte im Bebauungsplangebiet liegen
(ca. 7 ha).
Im Neuen Stadtquartier sollen ca. 3.700 Wohnungen entstehen. 25 % der Wohnungen
werden dem sozialen Wohnungsbau vorbehalten sein. Für die Versorgung der künftigen
Bewohner soll sich Einzelhandel im Umfang von ca. 4.500 m² Verkaufsfläche ansiedeln
können.
Zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualität wurde von April bis Juli 2016 ein
Werkstattverfahren durchgeführt. Das Gutachtergremium bestand aus einer Fachjury
(geladenen Architekten und Stadtplaner) und einer Sachjury (u. a. Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen und Stadtentwicklungsamt Spandau).
Frage 3:
In welchen Zeitabschnitten sollen die insgesamt 3.700 vorgesehenen neuen Wohnungen errichtet werden?
Antwort zu 3:
Hinsichtlich der Errichtung der Wohnungen liegt noch keine belastbare Zeitplanung vor.
Frage 4:
Wem gehören die Flächen auf der Insel und in wessen Verantwortung und Trägerschaft soll der umlaufende
Uferwanderweg entstehen?
Antwort zu 4:
Gegenwärtig befinden sich die Flächen auf der Insel Gartenfeld im Wesentlichen im
Privateigentum. Hiervon ausgenommen ist lediglich ein schmaler, ca. 5 m breiter
Uferstreifen entlang dem Alten Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, der sich im Eigentum
des Landes Berlin befindet.
Der geplante Uferweg entlang dem Alten Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal soll sich
künftig in öffentlicher Hand übergehen. Der Uferweg entlang dem „Hohenzollernkanal“
(Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal) soll sich in privater Trägerschaft befinden.
Frage 5:
Welche Verkehrserschließungen sind innerhalb und zum neuen Stadtquartier vorgesehen? Soll ein autoarmes Quartier entstehen? Welche innovativen Mobilitätsangebote sollen realisiert werden?
Antwort zu 5:
An das neue Stadtquartier grenzen als nächst gelegene Hauptverkehrsstraßen im Osten
die Gartenfelder Straße und im Westen die Daumstraße. Eine neue Hauptverkehrsstraße
über die Insel Gartenfeld von der Gartenfelder Straße zur Daumstraße im Westen dient der
übergeordneten Erschließung des Gebiets. Die innere verkehrliche Erschließung der Insel
Gartenfeld soll mit Straßen des Nebennetzes erfolgen. Ob ein auto-armes Quartier
entstehen soll und welche innovativen Mobilitätsangebote realisiert werden sollen liegt in
3
der Verantwortung des Vorhabenträgers und der vorgesehenen städtebaulichen
Entwicklung.
Frage 6:
Welche Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel ist für die unterschiedlichen Bauphasen vorgesehen?
Antwort zu 6:
Zu allen Bauphasen ist eine attraktive und bedarfsgerechte Erschließung mit öffentlichen
Verkehrsmitteln vorgesehen. Bis zur Realisierung der im #Nahverkehrsplan des Landes
Berlin vorgesehenen Schienenverkehrsanbindungen für Gartenfeld wird ein #Busangebot in
dichter Taktfolge geplant. Neben den auf der Insel Gartenfeld bereits vorhandenen Buslinien
#X33, #133 und #N33 soll zur direkten Anbindung an die U-Bahn-Linie #U7 eine zusätzliche
Buslinie entlang der Paulsternstraße und Gartenfelder Straße eingerichtet werden. Diese
Buslinie soll auch eine bessere Flächenerschließung auf der Insel Gartenfeld sicherstellen.
Frage 7:
Wann ist frühestens mit einer Wieder-Inbetriebnahme der stillgelegten #Siemensbahn zu rechnen und wie ist
der aktuelle Stand?
Antwort zu 7:
Die Untersuchungen zur Wiederinbetriebnahme der Siemensbahn durch die Deutsche Bahn
sind noch nicht abgeschlossen. Erste Ergebnisse erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im 3. Quartal dieses Jahres.
Frage 8:
Verfolgt der Senat aktiv nicht nur die Wieder-Inbetriebnahme, sondern auch die Verlängerung der
Siemensbahn bis zur Wasserstadt Spandau und den Ortsteil Hakenfelde westlich der Havel?
Antwort zu 8:
Für eine Verlängerung der Siemensbahn über den S-Bahnhof Gartenfeld hinaus läuft derzeit
eine #Machbarkeitsuntersuchung. Erste Ergebnisse erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im 3. Quartal dieses Jahres.
Frage 9:
Welche Erschließung durch #Radverkehrsanlagen einschließlich Radschnellverbindungen ist auf der Insel
Gartenfeld und angrenzend vorgesehen?
Antwort zu 9:
Die Erschließung des Radverkehrs soll unter anderem über die #Radschnellverbindung Nr.
2 „Mitte-Tegel-Spandau“ erfolgen. In der im Moment noch laufenden
Machbarkeitsuntersuchung zu dieser Radschnellverbindung verläuft die derzeit fachlich am
besten bewertete Routenvariante über die Tegeler Brücke im Nordosten der Insel
Gartenfeld sowie über die neue Brücke im Südwesten der Insel.
Nach Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung sollen die nächsten Planungsphasen
ausgelöst werden. In diesen Planungsschritten wird die Routenführung der
Radschnellverbindung immer weiter konkretisiert werden. Die endgültige Routenführung
wird dann erst mit Abschluss des nach Berliner Straßengesetzes vorgeschriebenen
Planfeststellungsverfahren feststehen.
4
Frage 10:
Wie weit sind die Überlegungen für einen Straßenbahn(insel)betrieb in Spandau und wann werden endlich
Entscheidungen fallen?
Antwort zu 10:
Der vom Senat beschlossene ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans 2019-2023
(NVP) des Landes Berlin sieht eine #Straßenbahnneubaustrecke Paulsternstraße –
Gartenfeld – Rathaus Spandau als vordringlichen Bedarf vor. Die Realisierung ist für das
Jahr 2029 vorgesehen. Notwendige Vorbedingung für eine Erweiterung des
Straßenbahnnetzes nach Westen ist die Inbetriebnahme des vorgesehenen
Straßenbahnbetriebshofs auf dem Gelände der Urban Tech Republic (UTR), da die
Zuführung der benötigten Fahrzeuge aus den bestehenden Betriebshöfen im Osten der
Stadt kapazitiv, betrieblich und wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Für die ebenfalls als
vordringlicher Bedarf vorgesehene Verbindung Rathaus Spandau – Heerstraße Nord ist die
Systementscheidung noch nicht gefallen. Hier hat der Senat bei der BVG eine
Machbarkeitsstudie für eine mögliche Verlängerung der U-Bahnlinie U7 beauftragt. Die
#Straßenbahnverbindung Rathaus Spandau – Falkenhagener Feld ist im NVP ebenfalls als
vordringlicher Bedarf mit avisiertem Realisierungszeitpunkt 2035 vorgesehen.
Frage 11:
Welche Planungen verfolgen der Senat und der Bezirk aktuell für die Erschließung der Insel Gartenfeld durch
Brückenbauwerke? Wann und durch wen sollen Brücken neu errichtet werden?
Antwort zu 11:
Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es Überlegungen die Insel Gartenfeld mit
Brückenbauwerken für den Fuß- und Radverkehr, den ÖPNV und den motorisierten
Individualverkehr zu erschließen. In Zuge der übergeordneten Hauptverkehrsstraße
(ÜHVSt) wäre die Brücke durch die zuständige Senatsverwaltung zu errichten. Die
Errichtung der Brückenlösung für den Fuß- und Radverkehr und die ÖPNV-Anbindung ist
im Städtebaulichen Vertrag zwischen dem Bezirksamt Spandau von Berlin und der
Planungsgemeinschaft „Das Neue Gartenfeld“ verbindlich geregelt. Wann
Brückenbauwerke errichtet werden, ist nicht bekannt.
Frage 12:
Treffen Informationen zu, dass eine Machbarkeitsstudie für eine neue Straßen- und Brückenverbindung der
Insel erstellt wurde und was sind deren Ergebnisse?
Antwort zu 12:
Die Informationen, dass eine Machbarkeitsstudie für eine neue Straßen- und
Brückenverbindung über die Insel Gartenfeld erstellt wurde, treffen zu.
Das Ergebnis ist die Notwendigkeit einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße (ÜHVSt)
von der Gartenfelder Straße in Richtung Westen und Anbindung an die #Wasserstadtbrücke.
Frage 13:
Wie beurteilt der Senat die Kritik, dass gerade die in der Vergangenheit angekündigte Brückenverbindung im
Nordwesten einen massiven Eingriff in bestehende Natur- und Erholungsräume im nördlichen Haselhorst
bedeuten würde? Inwieweit wurden die Bedenken von Anwohner*innen und Kleingärtner*innen
berücksichtigt?
Antwort zu 13:
Erst mit dem für die ÜHVSt erforderlichen Planfeststellungsverfahren wird der exakte
Trassenverlauf rechtssicher festzulegen sein. Dabei werden die möglichen Eingriffe in
5
bestehende Natur- und Erholungsräume mit entsprechenden Untersuchungen und
Gutachten betrachtet und beurteilt sowie frühzeitig vom Projekt Betroffene beteiligt.
Die Machbarkeitsstudie in den Jahren 2017/2018 für eine ÜHVSt dient – wie der Name
schon sagt – lediglich der Prüfung der technischen, verkehrlichen und planrechtlichen
Machbarkeit verschiedener Trassenvarianten. Eine Beteiligung von Anwohnerinnen /
Anwohnern und Kleingärtnerinnen / Kleingärtnern ist zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens
nicht vorgesehen.
Frage 14:
Sofern durch neue Erkenntnisse ein Bau der nordwestlichen #Straßenbrücke als Verlängerung der
übergeordneten Hauptverkehrsstraße (vorläufig) nicht mehr Teil der Planung ist:
a. Wie erklärt der Senat, dass die bisher vorgesehene Straßenverbindung mit hoher Priorität geplant und
bereits der Flächennutzungsplan im letzten Jahr entsprechend geändert wurde?
b. Wieso ist der Brückenbau als dringliche Maßnahme mit einer Kostenschätzung von 46 Millionen Euro u.a.
im Anhang zum gerade veröffentlichten Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr enthalten?
c. Lag eine Fehleinschätzung der Verkehrsbedarfe für die 3.700 neuen Wohnungen und den
Durchgangsverkehr vor?
Antwort zu 14a:
Um das Bebauungsplanverfahren für die Insel Gartenfeld durchzuführen und die
Nutzungsartenänderungen aus dem Flächennutzungsplan (FNP) ableiten zu können,
bestand die Notwendigkeit den Flächennutzungsplan zu ändern. Mit dem
Änderungsverfahren zum FNP wurde die Machbarkeitsstudie zur ÜHVSt durchgeführt. Das
Ergebnis wurde mit der Änderung des FNPs übernommen. Hierzu ist ein entsprechender
Senatsbeschluss ergangen.
Eine verbindliche Festlegung der Trassenführung erfolgt erst im Planfeststellungsverfahren
(siehe Antwort zu Frage 13).
Antwort zu 14b:
Es liegt lediglich eine grobe Kostenschätzung aus der Machbarkeitssudie vor. Dabei wurden
die Kosten für die gesamte Hauptverkehrsstraße über die Insel Gartenfeld, inklusive
Brückenbau, mit Stand April 2018 zwischen 42,6 Mio. € und 64,9 Mio. € geschätzt.
Eine Veröffentlichung des Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr ist noch nicht erfolgt.
Antwort zu 14c:
Nein.
Frage 15:
In welchen Dimensionen und welcher Aufteilung wird aktuell die südöstliche Brückenverbindung von der Insel
Gartenfeld zur Rhenaniastraße geplant? Ist sie weiterhin als lokaler Zubringer zur Insel insbesondere für
Busse und Radfahrende sowie Fußverkehr vorgesehen oder wird ihre Bedeutung für den motorisierten
Individual- und Durchgangsverkehr aufgewertet?
Antwort zu 15:
Auf Grundlage der aktuellen Planungen sind jeweils seitliche Bereiche für den Fuß- und
Radverkehr und jeweils ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung mit der aktuellen
Nutzungszuordnung ÖPNV vorgesehen.
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Frage 16:
Wie viel Verkehr wird voraussichtlich zukünftig über die Rhenaniastraße abgewickelt und welche
Auswirkungen wird das auf die geschützte Biber-Population haben?
Antwort zu 16:
Die Frage kann erst mit Bearbeitung der noch bevorstehenden Planungsverfahren
(Bebauungsplan, Planfeststellungsverfahren) beantwortet werden.
Frage 17:
Welche Auswirkungen auf die Verkehrssituation in den angrenzenden Bestandsquartieren Haselhorst und
Siemensstadt werden durch die Neubebauung der Insel Gartenfeld sowie die in der Nähe vorgesehenen
neuen Stadtquartiere Urban Tech Republic (TXL) und Siemens-Innovations-Campus erwartet?
Antwort zu 17:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist durch eine Verkehrsuntersuchung
nachzuweisen, wie die verkehrliche Erschließung sichergestellt werden kann. Dabei sind
auch die Auswirkungen auf die Nachbarquartiere mit zu betrachten. In der
Verkehrsuntersuchung wird eine Verkehrsprognose erarbeitet, in der alle Vorhaben im
Umfeld (wie z.B. Siemens-Innovations-Campus, Urban Tech Republic,
Schumacherquartier) berücksichtigt sein müssen.
Die Verkehrsuntersuchung wird durch den Träger des B-Plan-Verfahrens noch erarbeitet.
Berlin, den 4.8.2020
In Vertretung
R. Lüscher
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Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen