Straßenbahn: Eine neue Bindung eingehen Seit Mai 2020 laufen die Arbeiten der BVG für die Straßenbahnneubaustrecke in Adlershof auf Hochtouren, aus BVG

Seit Mai 2020 laufen die Arbeiten der BVG für die #Straßenbahnneubaustrecke in #Adlershof auf Hochtouren. Aktuell werden für die neue Verbindung die #Gleisschleife in der #Karl-Ziegler-Straße zurückgebaut und durch einen Gleisbogen ersetzt. Am S-Bahnhof Adlershof werden parallel die hierfür notwendige #Gleisverbindung sowie die benötigten Fahrleitungsanlagen aufgebaut.

Die Arbeiten im Bereich Karl-Ziegler-Straße erfolgen von Montag, den 26. Juli 2021, zirka 04:30 Uhr bis Sonntag, den 31. Oktober 2021, zirka 04:30 Uhr. Die Straßenbahnlinien 61 und 63 sind nicht wie gewohnt unterwegs. Die Linie #61 fährt zwischen Rahnsdorf/Waldschänke und S-Bahnhof Adlershof. Die Linie #63 ist zwischen Rahnsdorfer Straße beziehungsweise S-Bahnhof Köpenick und S-Bahnhof Adlershof im Einsatz. Ein Ersatzverkehr mit barrierefreien Bussen steht Fahrgästen zwischen S-Bahnhof Adlershof und Karl-Ziegler-Straße zur Verfügung.

Zusätzlich finden Arbeiten im Bereich S-Bahnhof Adlershof von Montag, den 02. August 2021, zirka 04:30 Uhr, bis Montag, den 09. August 2021, zirka 04:30 Uhr statt. Die Straßenbahnlinien 61, #62 und 63 sind nicht wie gewohnt unterwegs. Die Linie 61 fährt zwischen Rahnsdorf/Waldschänke und Betriebshof Köpenick. Die Linie 63 ist zwischen Rahnsdorfer Straße und Betriebshof Köpenick im Einsatz und fährt ersatzweise die Verstärkerfahrten der Linie 62. Ein Ersatzverkehr mit barrierefreien Bussen steht Fahrgästen zwischen Rathaus Köpenick beziehungsweise Freiheit und Karl-Ziegler-Straße zur Verfügung.


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BVG-Pressestelle

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Straßenbahn: Ausbau des ÖPNV-Netzes: Neue Straßenbahnstrecken verbinden Quartiere, Kieze und Bezirke Pressemitteilung vom 15.06.2021, aus Senat

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1095814.php

Aus der Sitzung des Senats am 15. Juni 2021:

Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung den aktuellen Bericht über die Aktivitäten im Bereich „Berliner #ÖPNV-Netz zielgerichtet #ausbauen und neue Wohnquartiere anschließen“ beschlossen.

Das Land Berlin baut seinen öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) zur Stärkung und Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes massiv aus, um die mobilitäts- und umweltpolitischen Zielsetzungen des Landes zu erreichen.

Senatorin Regine Günther: „Attraktive ÖPNV-Angebote sind ein entscheidender Faktor, um den motorisierten individuellen #Autoverkehr reduzieren zu können. Die Erschließung neuer Wohnungsbaustandorte durch den ÖPNV ist dabei besonders wichtig, damit der #Mobilitätsbedarf von Anfang an über klimaschonende, umweltfreundliche Verkehrsmittel gedeckt wird. Wir haben in den vergangenen Jahren umfangreiche Straßenbahnplanungen forciert auf den Weg gebracht.“

Die wichtigsten Planungsfortschritte stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

  • Der Senat hat am 13. April 2021 die Fortführung der Planungen für die #Tangentialverbindung S+U-Bahnhof #Pankow#Heinersdorf#Weißensee beschlossen. Damit kann aufbauend auf der abgeschlossenen Grundlagenermittlung die Vorplanung beginnen. Hiermit werden bereits erste Planungsschritte für das spätere #Planfeststellungsverfahren erfüllt. Die #Inbetriebnahme der Strecke ist für 2028 vorgesehen.
  • Für die Strecke #Alexanderplatz#Potsdamer Platz ist die #Vorplanung bereits in der finalen Phase. Mit der Inbetriebnahme dieses Abschnitts wird 2028 gerechnet. Die Ausschreibung und der Start der Untersuchungen für die #Straßenbahnneubaustrecke Potsdamer Platz – Rathaus Steglitz ist für Ende 2021 vorgesehen. Der ÖPNV-Bedarfsplan des Berliner Nahverkehrsplans sieht die Inbetriebnahme dieses Streckenabschnitts im Jahr 2030 vor.
  • Für die Verlängerung der Straßenbahnstrecke über den U-Bahnhof #Turmstraße hinaus sind die erforderlichen Grundlagenuntersuchungen abgeschlossen worden: Der Senat hat am 17. Dezember 2019 die Fortführung der Planungen für die #Straßenbahnstrecke Turmstraße – #Jungfernheide beschlossen. Trotz der Pandemiesituation konnte die Vorplanung bereits gestartet werden. Am 14. April 2021 fand erstmals eine Online-Beteiligungsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger statt. Hier wurde der aktuelle Arbeitsstand vorgestellt. Nach aktueller Planung wird die Vorplanung in der ersten Jahreshälfte 2022 abgeschlossen sein. Die Inbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen.
  • Die Grundlagenermittlung zur Strecke S+U-Bahnhof #Warschauer Str. – U-Bahnhof #Hermannplatz ist abgeschlossen. Der Senat hat am 13. April 2021 die Fortführung der Planungen beschlossen. Damit kann die Vorplanung beginnen. Mit ihr wird die Grundlage für die weiteren Schritte zum Planfeststellungsverfahren gelegt. Die Inbetriebnahme der Strecke ist für 2028 vorgesehen.
  • Für die Verlängerung der Straßenbahnlinie M 2 ab Heinersdorf in Richtung #Blankenburger Süden und S-Bahnhof #Blankenburg ist die Grundlagenuntersuchung ebenfalls abgeschlossen. Es ist nunmehr nachgewiesen, dass die Straßenbahn das am besten geeignete Verkehrsmittel für die Erschließung des Wohnungsbaustandortes ist. Ebenso wurde die planerisch zu bevorzugende Variante für die #Streckenführung ermittelt und ihre Wirtschaftlichkeit nachgewiesen. Die Inbetriebnahme der Strecke wird für das Jahr 2028 angestrebt.

Mit dem Ausbau des ÖPNV wird die Metropole Berlin ihren Bewohnerinnen und Bewohnern künftig eine immer bessere #Infrastruktur bieten. Trotz der aktuellen Pandemielage und teils verfahrensbedingter Aufschübe sind die ambitionierten Straßenbahnprojekte zur Erschließung wichtiger Wohnquartiere auf einem sehr guten Weg.

Die Umsetzung von Straßenbahninfrastrukturmaßnahmen bedarf, wie die aller anderen Infrastrukturmaßnahmen, einer intensiven Planungsarbeit mit entsprechendem zeitlichen Aufwand. Dabei gilt es, für jedes Vorhaben separate Verfahren mit ihren örtlich unterschiedlichen Gegebenheiten zu steuern. Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist es besonders wichtig, im gesamten Planungsprozess umfassende Beteiligungsprozesse für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Der Bericht wird nun dem Berliner Abgeordnetenhaus zur Kenntnis gegeben.

Straßenbahn: Untersuchung für Straßenbahn in Spandau wird vorbereitet, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article231649477/Untersuchung-fuer-Strassenbahn-in-Spandau-wird-vorbereitet.html

Der Berliner Nahverkehrsplan sieht vor, dass mehrere Straßenbahnstrecken in Spandau neugebaut werden. Noch ist aber vieles unklar.

Rund zwei Jahre ist es her, dass der Berliner Senat den aktuellen #Nahverkehrsplan beschlossen hat. Darin enthalten: das Vorhaben, ein #Straßenbahnnetz in #Spandau aufzubauen. 2029 soll demnach die erste #Straßenbahn zwischen Paulsternstraße und Rathaus Spandau fahren, doch seit dem Beschluss hat sich kaum etwas getan. Die Streckenführung ist etwa weiterhin unklar. Ein erster Schritt scheint nun aber näher zu rücken. Die Senatsverkehrsverwaltung bereite aktuell eine #Ausschreibung für vorbereitende #Untersuchungen für die #Straßenbahnneubaustrecke in dem Korridor zwischen Urban Tech Republic (UTR) und Altstadt Spandau vor, erklärt eine Verwaltungssprecherin auf Anfrage.

Geplant ist eine #Machbarkeitsstudie, bei der untersucht werden soll, ob sich die Strecke für eine Straßenbahnverbindung eignet, heißt es. Zudem soll ein #Wirtschaftlichkeitsnachweis für die Maßnahme erstellt werden. Und auch um die Streckenführung soll es dann gehen. Im Nahverkehrsplan heißt es dazu lediglich, dass die Tram von der Paulsternstraße über Gartenfeld und die Wasserstadt zum Rathaus fahren soll. In der Studie werde „eine Trassenbewertung möglicher Streckenverläufe für den Korridor erarbeitet“, …

Straßenbahn: Strecke Adlershof I und Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II, aus Senat

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A. Strecke Adlershof I
Frage 1:
Welche der #LSA auf der #Straßenbahnstrecke zwischen -Bahnhof #Adlershof und der Endstation #Karl-Ziegler-Straße sind mit und welche ohne permanent eingeschaltete #Vorrangsteuerung für die #Straßenbahn
ausgestattet?
Antwort zu 1:
Zwischen dem S-Bahnhof Adlershof und dem #Gleisabzweig #Max-Born-Straße sind alle
#Lichtsignalanlagen (LSA) mit verkehrsabhängigen Steuerungen zur Priorisierung des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ausgestattet. Dies betrifft alle versorgten
Programme, so dass die gesamte Betriebszeit über auch die Beschleunigung des
öffentlichen Verkehrs (ÖV) aktiv ist.
Konkret handelt es sich um die folgenden Anlagen:
23019 Adlergestell / Dörpfeldstr. – Rudower Chaussee mit Teilknoten Gleisschleife
23088 Rudower Chaussee / Franz-Ehrlich-Straße – Wagner-Régeny-Straße
23089 Rudower Chaussee / Am Studio
23090 Rudower Chaussee / Groß-Berliner Damm
23091 Rudower Chaussee / Gottfried-Leibniz-Straße
23092 Rudower Chaussee / Max-Born-Straße
Frage 2:
An welchen der oben erwähnten LSA gibt es #Null-Wartezeit-Steuerungen?
2
Frage 10:
An welchen dieser LSA wird es Null-Wartezeit-Steuerungen geben?
Antwort zu 2 und 10:
Grundsätzlich verfolgen alle ÖPNV-beeinflussten LSA-Steuerung das Ziel, den
öffentlichen Nahverkehrsfahrzeugen ein möglichst verlustfreies Passieren der
Knotenpunkte bzw. Signal-Querschnitte zu ermöglichen. Eine Spezifikation von LSASteuerungen mit der vorstehend erwähnten Bezeichnung gibt es dagegen nicht. Vielmehr
führen die individuellen Randbedingungen der jeweiligen Knotenpunkte im Betrieb zu
unterschiedlichen Erfolgsbilanzen hinsichtlich der erzielten Beschleunigungseffekte.
Hierbei führen neben Knotencharakteristika, Signalisierungsmerkmalen,
Steuerungsphilosophie, betrieblichen Belastungen und den unterschiedlichen
Signalprogrammen auch konkurrierende Einflüsse des ÖPNV untereinander zu
Abweichungen gegenüber der angestrebten Maxime von Null-Wartezeiten.
Frage 3:
Zu welchen Tageszeiten bzw. Signalprogrammen sind sie in Betrieb?
Frage 11:
Zu welchen Tageszeiten bzw. Signalprogrammen sind diese in Betrieb?
Antwort zu 3 und 11:
Die Priorisierungs-Steuerung ist in allen Programmen enthalten und entsprechend der
vorgesehenen Betriebszeit dauerhaft in Betrieb.
Frage 4:
Sofern es kein Nachtprogramm mit Null-Wartezeit-Steuerungen gibt: Warum nicht?
Frage 12:
Sofern es im Nachtprogramm keine Null-Wartezeit-Steuerungen gibt: Warum nicht?
Antwort zu 4 und 12:
Die programmseitigen Einflüsse auf die Beschleunigungseffekte sind abhängig von der
Dauer der Umlaufzeit (Schalt-Zyklus), die in den Nachtprogrammen aufgrund der zu
erwartenden schwächeren Verkehrsbelastung kürzer ausfällt als in den Tages- oder
Spitzen-Programmen und daher weniger Spielräume für Beeinflussungen bietet. Die
verwendete Steuerungsphilosophie ist in allen Programmen gleich und orientiert sich an
der Einbettung der ÖV-Beeinflussung in das System koordinierter Freigaben, das
Grundlage unbeeinflusster Umläufe ist und zu gleichmäßig verteilten Freigabe- und
Wartezeiten führt.
Die einzige Besonderheit herbei besteht nachts darin, dass der Straßenbahnbetrieb
eingestellt und der Straßenzug Rudower Chaussee ausschließlich von Nachtbuslinien
befahren wird, wofür Modifikationen des Meldesystems der Busse vorgenommen werden.
3
Frage 5:
Welche mittleren Verlustzeiten entstehen je Signalprogramm und Fahrtrichtung auf dem o.g. Abschnitt?
Antwort zu 5:
Die mittleren Wartezeiten sind dem Senat nicht bekannt. Sie werden in der Regel
bedarfsorientiert von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) ermittelt, was mit einem
größeren zeitlichen Aufwand verbunden ist.
B. #Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II
Im Rahmen der Planfeststellung wurde dargestellt, dass an mehreren LSA Linksabbieger auf den Gleisen
warten sollen, derweil die Straßenbahn während der langen Grünphase des parallel geführten Kfz ein
Haltsignal erhält. Die Vorteile des eigenen Gleiskörpers – behinderungsfreie Fahrt in derselben Grünphase
wie die parallel geführte Kfz-Hauptrichtung – wird somit behindert.
Sowohl der Fahrgastverband #IGEB als auch der #BUND hatten in Einwendungen mehrere Alternativen
beschrieben und knotenpunktspezifische Vorschläge unterbreitet. Da diese nicht Gegenstand der
#Planfeststellung sind, verwies #SenUVK seinerzeit auf die #Ausführungsplanung.
Frage 6:
An welchen LSA wird welche andere Lösung umgesetzt?
Antwort zu 6:
An den folgenden Anlagen konnte auf Grund der jeweils anderen räumlichen Situation
eine separate Linksabbiegespur eingerichtet werden:
23031 Sterndamm / Groß-Berliner Damm – Südostallee
23100 Groß-Berliner Damm (Greifstraße – Pietschkerstraße – Feuerwehr)
23098 Groß-Berliner Damm / Landfliegerstraße – Segelfliegerdamm
Frage 7:
An welchen LSA werden Linksabbieger auf den Gleisen warten müssen?
Antwort zu 7:
23099 Groß-Berliner Damm / Nieberstraße
23108 Groß-Berliner Damm / Benno-König-Straße – Gerhard-Sedlmayr-Straße
23109 Groß-Berlinre Damm / Hermann-Dorner-Allee – Igo-Etrich-Straße
Frage 8:
Warum werden an diesen LSA keine andere Lösung in Erwägung gezogen?
Antwort zu 8:
An allen drei Knotenpunkten vollzieht sich der Straßenbahnausbau auf Flächen innerhalb
des bestehenden Straßenausbaus, der zusätzliche Separierungen für
Linksabbiegerströme nicht (mehr) zulässt. Damit reduzieren sich die Möglichkeiten einer
Beschleunigung auf die reine signaltechnische Einflussnahme im Rahmen der Schaltung
4
von Sonderfenstern für die Straßenbahnen, die allerdings auch das ursprüngliche
Betriebskonzept zu diesem Straßenausbau darstellen.
Frage 9:
Welche der LSA auf der Neubaustrecke werden mit und welche ohne permanent eingeschaltete
Vorrangsteuerung für die Straßenbahn ausgestattet?
Antwort zu 9:
Derzeit wird beabsichtigt, alle im Verlauf befindlichen Lichtsignalanlagen mit ÖPNV-Beeinflussung auszustatten. Über die Betriebszeit der Straßenbahn hinausgehende zeitliche Befristungen sind nicht vorgesehen.
Frage 13:
Welche mittleren Verlustzeiten je Signalprogramm und Fahrtrichtung werden auf dem o.g. Abschnitt
entstehen?
Antwort zu 13:
Hierzu werden im Vorhinein die resultierenden Qualitätsstufen nur grob überschläglich
ermittelt. Danach ist an den Anlagen eine Qualitätsstufe nach dem Handbuch für die
Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) von B-D ermittelt worden. Weitergehende
Anpassungen erfolgen dann ggf. im späteren Betrieb auf der Grundlage von konkreten
Messungen durch die BVG.
Frage 14:
Falls dieses nicht bekannt ist, auf welchen Annahmen zu Fahr- und Haltezeiten beruht folglich die
Fahrplangestaltung?
Antwort zu 14:
Die Fahrplangestaltung fußt im Vorhinein auf Annahmen der BVG.
Frage 15:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 15:
Nein.
Berlin, den 29.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + Straßenbahn: Neues Stadtquartier Insel Gartenfeld: Verkehrserschließung für 3.700 Wohnungen und Auswirkungen auf die angrenzenden Stadtteile Haselhorst und Siemensstadt, aus Senat

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Frage 1:
Welchen Status haben aktuell die Planungen für das neue Stadtquartier „Insel #Gartenfeld“ auf der Landes und Bezirksebene? Wie sind die Zuständigkeiten verteilt?
Antwort zu 1:
Zur planungsrechtlichen Steuerung der künftigen Entwicklung der Insel Gartenfeld, Neues
#Stadtquartier, wurde am 10. November 2015 der #Bebauungsplan -109 vom Bezirksamt
Spandau von Berlin aufgestellt. Gegenwärtig ist die erneute Beteiligung der Behörden nach
§ 4a BauGB in Vorbereitung. Hierzu werden derzeit die nötigen Fachgutachten erstellt bzw.
überarbeitet.
Träger des Bebauungsplanverfahrens ist der Bezirk Spandau von Berlin. Für einzelne
Fragestellungen ist allerdings die Einbeziehung von Senatsverwaltungen erforderlich: Da
die Insel Gartenfeld künftig von einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße sowie von
großräumigen ÖPNV-Trassen gequert werden soll (S-Bahn, Tram), sind intensive
Abstimmungen mit den zuständigen Stellen bei der Senatsverwaltung durchzuführen.
Da im Neuen Stadtquartier Insel Gartenfeld ein Schulstandort entstehen soll, dessen
Einzugsgebiet weit über die eigentliche Insel hinausgeht, sind intensive Abstimmungen mit
den zuständigen Senatsverwaltungen geboten.
Auch hinsichtlich des Biotop- und Artenschutzes sowie vorhandener Altlasten sind intensive
Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung erforderlich.
2
Frage 2:
Was sind die wesentlichen Kennziffern der vorgesehenen Bebauung und welche qualitativen Leitsätze sollen
gelten?
Antwort zu 2:
Der Bebauungsplan 5-109 soll ca. 60 ha wie folgt überplanen: Die Baugebiete für das Neue
Stadtquartier und das geplante Gewerbegebiet sollen jeweils ca. 15 ha umfassen. Darüber
hinaus ist ein Schulstandort mit ca. 3 ha vorgesehen. Bei den verbleibenden Flächen
handelt es sich im Wesentlichen um geplante Grün- und Verkehrsflächen (ca. 19 ha) sowie
um die angrenzenden Gewässer, die bis zur Gewässermitte im Bebauungsplangebiet liegen
(ca. 7 ha).
Im Neuen Stadtquartier sollen ca. 3.700 Wohnungen entstehen. 25 % der Wohnungen
werden dem sozialen Wohnungsbau vorbehalten sein. Für die Versorgung der künftigen
Bewohner soll sich Einzelhandel im Umfang von ca. 4.500 m² Verkaufsfläche ansiedeln
können.
Zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualität wurde von April bis Juli 2016 ein
Werkstattverfahren durchgeführt. Das Gutachtergremium bestand aus einer Fachjury
(geladenen Architekten und Stadtplaner) und einer Sachjury (u. a. Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen und Stadtentwicklungsamt Spandau).
Frage 3:
In welchen Zeitabschnitten sollen die insgesamt 3.700 vorgesehenen neuen Wohnungen errichtet werden?
Antwort zu 3:
Hinsichtlich der Errichtung der Wohnungen liegt noch keine belastbare Zeitplanung vor.
Frage 4:
Wem gehören die Flächen auf der Insel und in wessen Verantwortung und Trägerschaft soll der umlaufende
Uferwanderweg entstehen?
Antwort zu 4:
Gegenwärtig befinden sich die Flächen auf der Insel Gartenfeld im Wesentlichen im
Privateigentum. Hiervon ausgenommen ist lediglich ein schmaler, ca. 5 m breiter
Uferstreifen entlang dem Alten Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, der sich im Eigentum
des Landes Berlin befindet.
Der geplante Uferweg entlang dem Alten Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal soll sich
künftig in öffentlicher Hand übergehen. Der Uferweg entlang dem „Hohenzollernkanal“
(Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal) soll sich in privater Trägerschaft befinden.
Frage 5:
Welche Verkehrserschließungen sind innerhalb und zum neuen Stadtquartier vorgesehen? Soll ein autoarmes Quartier entstehen? Welche innovativen Mobilitätsangebote sollen realisiert werden?
Antwort zu 5:
An das neue Stadtquartier grenzen als nächst gelegene Hauptverkehrsstraßen im Osten
die Gartenfelder Straße und im Westen die Daumstraße. Eine neue Hauptverkehrsstraße
über die Insel Gartenfeld von der Gartenfelder Straße zur Daumstraße im Westen dient der
übergeordneten Erschließung des Gebiets. Die innere verkehrliche Erschließung der Insel
Gartenfeld soll mit Straßen des Nebennetzes erfolgen. Ob ein auto-armes Quartier
entstehen soll und welche innovativen Mobilitätsangebote realisiert werden sollen liegt in
3
der Verantwortung des Vorhabenträgers und der vorgesehenen städtebaulichen
Entwicklung.
Frage 6:
Welche Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel ist für die unterschiedlichen Bauphasen vorgesehen?
Antwort zu 6:
Zu allen Bauphasen ist eine attraktive und bedarfsgerechte Erschließung mit öffentlichen
Verkehrsmitteln vorgesehen. Bis zur Realisierung der im #Nahverkehrsplan des Landes
Berlin vorgesehenen Schienenverkehrsanbindungen für Gartenfeld wird ein #Busangebot in
dichter Taktfolge geplant. Neben den auf der Insel Gartenfeld bereits vorhandenen Buslinien
#X33, #133 und #N33 soll zur direkten Anbindung an die U-Bahn-Linie #U7 eine zusätzliche
Buslinie entlang der Paulsternstraße und Gartenfelder Straße eingerichtet werden. Diese
Buslinie soll auch eine bessere Flächenerschließung auf der Insel Gartenfeld sicherstellen.
Frage 7:
Wann ist frühestens mit einer Wieder-Inbetriebnahme der stillgelegten #Siemensbahn zu rechnen und wie ist
der aktuelle Stand?
Antwort zu 7:
Die Untersuchungen zur Wiederinbetriebnahme der Siemensbahn durch die Deutsche Bahn
sind noch nicht abgeschlossen. Erste Ergebnisse erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im 3. Quartal dieses Jahres.
Frage 8:
Verfolgt der Senat aktiv nicht nur die Wieder-Inbetriebnahme, sondern auch die Verlängerung der
Siemensbahn bis zur Wasserstadt Spandau und den Ortsteil Hakenfelde westlich der Havel?
Antwort zu 8:
Für eine Verlängerung der Siemensbahn über den S-Bahnhof Gartenfeld hinaus läuft derzeit
eine #Machbarkeitsuntersuchung. Erste Ergebnisse erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im 3. Quartal dieses Jahres.
Frage 9:
Welche Erschließung durch #Radverkehrsanlagen einschließlich Radschnellverbindungen ist auf der Insel
Gartenfeld und angrenzend vorgesehen?
Antwort zu 9:
Die Erschließung des Radverkehrs soll unter anderem über die #Radschnellverbindung Nr.
2 „Mitte-Tegel-Spandau“ erfolgen. In der im Moment noch laufenden
Machbarkeitsuntersuchung zu dieser Radschnellverbindung verläuft die derzeit fachlich am
besten bewertete Routenvariante über die Tegeler Brücke im Nordosten der Insel
Gartenfeld sowie über die neue Brücke im Südwesten der Insel.
Nach Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung sollen die nächsten Planungsphasen
ausgelöst werden. In diesen Planungsschritten wird die Routenführung der
Radschnellverbindung immer weiter konkretisiert werden. Die endgültige Routenführung
wird dann erst mit Abschluss des nach Berliner Straßengesetzes vorgeschriebenen
Planfeststellungsverfahren feststehen.
4
Frage 10:
Wie weit sind die Überlegungen für einen Straßenbahn(insel)betrieb in Spandau und wann werden endlich
Entscheidungen fallen?
Antwort zu 10:
Der vom Senat beschlossene ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans 2019-2023
(NVP) des Landes Berlin sieht eine #Straßenbahnneubaustrecke Paulsternstraße –
Gartenfeld – Rathaus Spandau als vordringlichen Bedarf vor. Die Realisierung ist für das
Jahr 2029 vorgesehen. Notwendige Vorbedingung für eine Erweiterung des
Straßenbahnnetzes nach Westen ist die Inbetriebnahme des vorgesehenen
Straßenbahnbetriebshofs auf dem Gelände der Urban Tech Republic (UTR), da die
Zuführung der benötigten Fahrzeuge aus den bestehenden Betriebshöfen im Osten der
Stadt kapazitiv, betrieblich und wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Für die ebenfalls als
vordringlicher Bedarf vorgesehene Verbindung Rathaus Spandau – Heerstraße Nord ist die
Systementscheidung noch nicht gefallen. Hier hat der Senat bei der BVG eine
Machbarkeitsstudie für eine mögliche Verlängerung der U-Bahnlinie U7 beauftragt. Die
#Straßenbahnverbindung Rathaus Spandau – Falkenhagener Feld ist im NVP ebenfalls als
vordringlicher Bedarf mit avisiertem Realisierungszeitpunkt 2035 vorgesehen.
Frage 11:
Welche Planungen verfolgen der Senat und der Bezirk aktuell für die Erschließung der Insel Gartenfeld durch
Brückenbauwerke? Wann und durch wen sollen Brücken neu errichtet werden?
Antwort zu 11:
Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es Überlegungen die Insel Gartenfeld mit
Brückenbauwerken für den Fuß- und Radverkehr, den ÖPNV und den motorisierten
Individualverkehr zu erschließen. In Zuge der übergeordneten Hauptverkehrsstraße
(ÜHVSt) wäre die Brücke durch die zuständige Senatsverwaltung zu errichten. Die
Errichtung der Brückenlösung für den Fuß- und Radverkehr und die ÖPNV-Anbindung ist
im Städtebaulichen Vertrag zwischen dem Bezirksamt Spandau von Berlin und der
Planungsgemeinschaft „Das Neue Gartenfeld“ verbindlich geregelt. Wann
Brückenbauwerke errichtet werden, ist nicht bekannt.
Frage 12:
Treffen Informationen zu, dass eine Machbarkeitsstudie für eine neue Straßen- und Brückenverbindung der
Insel erstellt wurde und was sind deren Ergebnisse?
Antwort zu 12:
Die Informationen, dass eine Machbarkeitsstudie für eine neue Straßen- und
Brückenverbindung über die Insel Gartenfeld erstellt wurde, treffen zu.
Das Ergebnis ist die Notwendigkeit einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße (ÜHVSt)
von der Gartenfelder Straße in Richtung Westen und Anbindung an die #Wasserstadtbrücke.
Frage 13:
Wie beurteilt der Senat die Kritik, dass gerade die in der Vergangenheit angekündigte Brückenverbindung im
Nordwesten einen massiven Eingriff in bestehende Natur- und Erholungsräume im nördlichen Haselhorst
bedeuten würde? Inwieweit wurden die Bedenken von Anwohner*innen und Kleingärtner*innen
berücksichtigt?
Antwort zu 13:
Erst mit dem für die ÜHVSt erforderlichen Planfeststellungsverfahren wird der exakte
Trassenverlauf rechtssicher festzulegen sein. Dabei werden die möglichen Eingriffe in
5
bestehende Natur- und Erholungsräume mit entsprechenden Untersuchungen und
Gutachten betrachtet und beurteilt sowie frühzeitig vom Projekt Betroffene beteiligt.
Die Machbarkeitsstudie in den Jahren 2017/2018 für eine ÜHVSt dient – wie der Name
schon sagt – lediglich der Prüfung der technischen, verkehrlichen und planrechtlichen
Machbarkeit verschiedener Trassenvarianten. Eine Beteiligung von Anwohnerinnen /
Anwohnern und Kleingärtnerinnen / Kleingärtnern ist zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens
nicht vorgesehen.
Frage 14:
Sofern durch neue Erkenntnisse ein Bau der nordwestlichen #Straßenbrücke als Verlängerung der
übergeordneten Hauptverkehrsstraße (vorläufig) nicht mehr Teil der Planung ist:
a. Wie erklärt der Senat, dass die bisher vorgesehene Straßenverbindung mit hoher Priorität geplant und
bereits der Flächennutzungsplan im letzten Jahr entsprechend geändert wurde?
b. Wieso ist der Brückenbau als dringliche Maßnahme mit einer Kostenschätzung von 46 Millionen Euro u.a.
im Anhang zum gerade veröffentlichten Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr enthalten?
c. Lag eine Fehleinschätzung der Verkehrsbedarfe für die 3.700 neuen Wohnungen und den
Durchgangsverkehr vor?
Antwort zu 14a:
Um das Bebauungsplanverfahren für die Insel Gartenfeld durchzuführen und die
Nutzungsartenänderungen aus dem Flächennutzungsplan (FNP) ableiten zu können,
bestand die Notwendigkeit den Flächennutzungsplan zu ändern. Mit dem
Änderungsverfahren zum FNP wurde die Machbarkeitsstudie zur ÜHVSt durchgeführt. Das
Ergebnis wurde mit der Änderung des FNPs übernommen. Hierzu ist ein entsprechender
Senatsbeschluss ergangen.
Eine verbindliche Festlegung der Trassenführung erfolgt erst im Planfeststellungsverfahren
(siehe Antwort zu Frage 13).
Antwort zu 14b:
Es liegt lediglich eine grobe Kostenschätzung aus der Machbarkeitssudie vor. Dabei wurden
die Kosten für die gesamte Hauptverkehrsstraße über die Insel Gartenfeld, inklusive
Brückenbau, mit Stand April 2018 zwischen 42,6 Mio. € und 64,9 Mio. € geschätzt.
Eine Veröffentlichung des Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr ist noch nicht erfolgt.
Antwort zu 14c:
Nein.
Frage 15:
In welchen Dimensionen und welcher Aufteilung wird aktuell die südöstliche Brückenverbindung von der Insel
Gartenfeld zur Rhenaniastraße geplant? Ist sie weiterhin als lokaler Zubringer zur Insel insbesondere für
Busse und Radfahrende sowie Fußverkehr vorgesehen oder wird ihre Bedeutung für den motorisierten
Individual- und Durchgangsverkehr aufgewertet?
Antwort zu 15:
Auf Grundlage der aktuellen Planungen sind jeweils seitliche Bereiche für den Fuß- und
Radverkehr und jeweils ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung mit der aktuellen
Nutzungszuordnung ÖPNV vorgesehen.
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Frage 16:
Wie viel Verkehr wird voraussichtlich zukünftig über die Rhenaniastraße abgewickelt und welche
Auswirkungen wird das auf die geschützte Biber-Population haben?
Antwort zu 16:
Die Frage kann erst mit Bearbeitung der noch bevorstehenden Planungsverfahren
(Bebauungsplan, Planfeststellungsverfahren) beantwortet werden.
Frage 17:
Welche Auswirkungen auf die Verkehrssituation in den angrenzenden Bestandsquartieren Haselhorst und
Siemensstadt werden durch die Neubebauung der Insel Gartenfeld sowie die in der Nähe vorgesehenen
neuen Stadtquartiere Urban Tech Republic (TXL) und Siemens-Innovations-Campus erwartet?
Antwort zu 17:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist durch eine Verkehrsuntersuchung
nachzuweisen, wie die verkehrliche Erschließung sichergestellt werden kann. Dabei sind
auch die Auswirkungen auf die Nachbarquartiere mit zu betrachten. In der
Verkehrsuntersuchung wird eine Verkehrsprognose erarbeitet, in der alle Vorhaben im
Umfeld (wie z.B. Siemens-Innovations-Campus, Urban Tech Republic,
Schumacherquartier) berücksichtigt sein müssen.
Die Verkehrsuntersuchung wird durch den Träger des B-Plan-Verfahrens noch erarbeitet.
Berlin, den 4.8.2020
In Vertretung
R. Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen

Fahrzeuge + Infrastruktur: 2 Jahre Mobilitätsgesetz – Wat bewegt sich in Berlin? Der Ausbau des ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Welche Baumaßnahmen zur #Verbesserung des Angebots des #ÖPNV werden aktuell getätigt (aufgeschlüsselt nach Art der Baumaßnahme,  Baubeginn, Fertigstellung, Kosten, Bezirk, Nutzen, City und Außenbezirk)?

Antwort zu 1:

Neben herausragenden Neubaumaßnahmen, wie z.B. der Verlängerung der #U5, der #Straßenbahnneubaustrecke „#Adlershof II“ und der #S21, werden zur Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Berlin über 300 Einzelmaßnahmen zur Grunderneuerung von bestehenden Anlagen und zum weiteren Ausbau der Infrastruktur durchgeführt.  Die Erstellung der geforderten Auflistung  ist im Rahmen der Beantwortung

einer schriftlichen Anfrage nicht leistbar. Im Folgenden werden die wesentlichen Arten von Baumaßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV mit konkreten beispielhaften Projekten aufgelistet:

 

  • #Grunderneuerung diese Maßnahmen zur grundhaften Erneuerung der vorhandenen Anlagen sind notwendig, um diese Anlagen weiterhin nutzen zu können; die Anlagen werden damit auch auf dem Stand der Technik Teilweise ergibt sich auch aus den Maßnahmen direkt ein verbessertes Angebot für die Fahrgäste, z.B. höherer Fahrkomfort durch eine Gleislage, erhöhtes Sicherheitsempfinden durch bessere Ausleuchtung von Stationen, dichtere Fahrtfolge im Bau- oder Störungsfall durch signalisierten Linksfahrbetrieb , etc.:
    • Regionalbahnhof Schöneweide
    • S2 Brückenerneuerung Karow
    • S2 Grunderneuerung und Umbau Attilastraße – Lichtenrade o  S2S Erneuerung Zugsicherung mit Neubau ESTW und ZBS o   S3 Grunderneuerung Karlshorst
    • S41/S42 Gleiserneuerung Treptower Park – Tempelhof
    • SS Erneuerung Zugsicherung mit Neubau ESTW Biesdorf
    • U1/U2 Grunderneuerung Sockelbauwerk Gleisdreieck
    • U1/U3 Viaduktsanierung Oberbaumbrücke – Kottbusser Tor
    • U1/U3 Tunnelsanierung Podbielskiallee – Kurfüstendamm
    • U2 Grunderneuerung Eingangsgebäude Wittenbergplatz
    • U2/U7 Grunderneuerung Bismarckstraße
    • US Erneuerung der Zugsicherung
    • US Grunderneuerung Abstellanlage Alexanderplatz
    • US Grunderneuerung Gleis- und Weichenanlagen Hönow
    • U6 Tunneldichtung Chausseestraße
    • U6 Erneuerung der Zugsicherung
    • U7 Tunnelsanierung Mehringdamm – Grenzallee
    • U7 Erneuerung der Zugsicherung
    • U7 Grunderneuerung Halemweg
    • U7 Grunderneuerung Jakob-Kaiser-Platz
    • U7 Grunderneuerung Yorckstraße
    • U7/U9 Erneuerung der Zugsicherung Berliner Straße
    • U8 Jannowitzbrücke Grunderneuerung
    • U9 Grunderneuerung Birkenstraße
    • U9 Grunderneuerung Gleichrichterwerk Osloer Straße
    • U9 Grunderneuerung Friedrich-Wilhelm-Platz
    • U9 Grunderneuerung Rathaus Steglitz
    • Straßenbahn Boxhagener Straße
    • Straßenbahn Stellingdamm – Hirtestraße
    • Straßenbahn Grunderneuerung von Stromversorgungsanlagen
      • Ahrensfelde
      • Friedrichshain
      • Heinersdorf
      • Kastanienallee
      • Müggelheimer Straße
      • Nossener Straße
      • Ostendstraße
    • Straßenbahn Grunderneuerung Rhinstraße
    • Straßenbahn Grunderneuerung Seestraße

 

  • Straßenbahn Grunderneuerung Treskowallee

 

  • Barrierefreier Ausbau

Ausbaumaßnahmen an bestehender Infrastruktur zum Abbau von Barrieren, z.B. durch den Einbau von Aufzügen und Blindenleitstreifen , wodurch Hemmnisse für die Nutzung verringert werden:

  • U1 Kürfürstenstraße
  • U2 Sophie-Charlotte-Platz
  • U3 Augsburger Straße
  • U3 Spichernstraße
  • U4 Viktoria-Luise-Platz
  • U7 Adenauer Platz
  • U7 Eisenacher Straße
  • U7 Grenzallee
  • U7 Zwickauer Damm
  • U8 Pankstraße
  • U9 Birkenstraße
  • U9 Nauener Platz
  • U9 Rathaus Steglitz
  • U9 Schloßstraße
  • Straßenbahnhaltestelle Bahnhofstraße/Seelenbinderstraße
  • Straßenbahnhaltestellen in der Wendenschloßstraße
  • Straßenbahnhaltestellen Stellingdamm – Hirtestraße

 

  • Zusätzliche Zugänge und Umsteigepunkte

Maßnahmen zum Neubau von Zugangsmöglichkeiten , wodurch Hemmnisse für die Nutzung verringert und insbesondere Zu- und Abgangswege  sowie Umsteigewege verkürzt werden , um neue Einzugsbereiche zu erschließen und Reisezeiten zu verringern:

  • U7 Rudow
  • U8 Jannowitzbrücke
  • U9 Birkenstraße

 

  • Neubaustrecken

Maßnahmen zum Neubau von Streckenabschnitten , um Gebiete neu zu erschließen, Verbindungen zu verbessern , Netzlücken zu schließen , Reisezeiten zu verkürzen , Kapazitäten auszuweiten etc.:

  • Neubau der US Alexanderplatz – Hauptbahnhof
  • Neubau der S21 , Bauabschnitt Nordring – Hauptbahnhof
  • Neubau der Straßenbahn „Adlershof II“ Karl-Ziegler-Straße – Bahnhof Schöneweide)

 

 

Frage 2:

 

Welche Baumaßnahmen zur Verbesserung des Angebots des ÖPNV werden bis 2035  getätigt (aufgeschlüsselt nach Art der Baumaßnahme , geplantem Baubeginn, geplanter Fertigstellung , Kosten, Bezirk, Nutzen, City und Außenbezirk)?

 

Antwort zu 2:

 

Die bis 2035  zur Verbesserung  des  ÖPNV vorgesehenen  Maßnahmen  sind  im  ÖPNV­ Bedarfsplan         dargestellt.         Der        ÖPNV-Bedarfsplan          ist        unter        dem        Link: https://www. berlin.de/senuvk/verkehr/pol itik   planung/oepnv/nahverkehrsp lan/down load/nv  p2019-2023/An lage3-0E PNV-Bedarf splan. pdf einzusehen.

 

 

Frage 3:

 

Wie tragen die geplanten Baumaßnahmen dazu bei, das im Mobilitätsgesetz verankerte Ziel der Gleichwertigkeit des Angebots des ÖPNV in allen Teilen Berlins und konkret zwischen City und Außenbezirken zu realisieren?

 

Antwort zu 3:

 

Alle Maßnahmen verbessern die Nutzungsmöglichkeiten des ÖPNV und sind aus gesamtstädtischen Gesichtspunkten nach dem Nutzen für die Fahrgäste ausgewählt. Durch die in Umsetzung befindlichen und geplanten Maßnahmen wird die Attraktivität des ÖPNV in Gänze verbessert. Es werden insbesondere Reisezeiten verringert, Takte verdichtet, Zugangs- und Umsteigewege verkürzt und die Nutzung des ÖPNV gerade für mobilitätseingeschränkte  Personen erleichtert.

 

 

Frage 4:

 

Wie viele -Bahn-Fahrzeuge gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand)?

 

Antwort zu 4:

 

Die BVG teilt hierzu mit:

„Zum 30.06.2020 gibt es  1.290 U-Bahn-Wagen.  Das Durchschnittsalter  liegt bei rund 27 Jahren.

 

#Kleinprofil (U1 bis U4) – Stand: 30.06.2020

 

#Fahrzeugtyp A364/66E A3L71 A3L92 Gl/1- E HKOO HK06 IK15 IK18
Wagenbestand 56 62 100 100 16 80 8 108
Durchschnittsalter 56 49 28 29 20 13 5 1,5

 

#Großprofil (U5 bis U9) – Stand: 30.06.2020

 

Fahrzeugtyp F74 F76 F79 F84 F87 F90 F92 H95 H97 H01 IK 17 IK 20
Wagen- bestand 50 80 8 78 42 60 110 12 144 120 44 12
Durchschnitts- alter 46 44 41 36 33 30 28 25 21 19 3 0

 

Zu den Anschaffungskosten gibt die BVG aus wettbewerblichen Gründen keine Auskunft. Die geplante Nutzungsdauer liegt zwischen 35 und 40 Jahren. Einige Baureihen wurden im Rahmen ihrer Lebensdauer und vorhandenen Wagensubstanz ertüchtigt, u.a. A364/66 E, Gl/1-E; F74, F76. Die Baureihe A3L71 wurde durch die Baureihen IK15/ IK18 ersetzt. Die Ausmusterung dieser Baureihe läuft bis Ende 2021.“

 

 

Frage 5:

 

Wie viele U-Bahn-Fahrzeuge werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?

 

Antwort zu 5:

 

Die genaueren Planungen für den Betrachtungszeitraum werden aktuell im Rahmen der Verkehrsvertragsverhandlungen  erörtert.

 

Frage 6:

 

Wie viele U-Bahn-Fahrzeuge werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs)?

 

Antwort zu 6:

 

Der  Senat  verweist  hierzu auf  die Aussagen  des  Nahverkehrsplans  2019-2023,  Kapitel

V.4.2. Der Nahverkehrsplan (NVP) steht unter

https://www. berlin.de/senuvk/verkehr/pol itik   planung/oepnv/nahverkehrsplan/i ndex. shtm 1

zum Download zur Verfügung.

 

 

Frage 7:

 

Wie viele -Bahn-Fahrzeuge gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand)?

 

Antwort zu 7:

 

Die -Bahn-Flotte besteht derzeit aus 650 Viertelzügen (Vz) (entspricht 1.300 Wagen): 500 Vz der Baureihe (BR) 481/482, 70 Vz der BR 480 und 80 Vz der  BR 485. Die BR 485 (Inbetriebnahme in den Jahren 1990 bis 1992) wird mit dem geplanten Zulauf der neuen Baureihe 483/484 (siehe Antwort zu Frage 8) schrittweise ausgemustert. Für die BR 480 (Inbetriebnahme in den Jahren 1990 bis 1994) streben die S-Bahn Berlin GmbH und die Länder Berlin und Brandenburg eine Ausrüstung mit dem neuen Zugbeeinflussungssystem für die Berliner S-Bahn (#ZBS) und einen Weiterbetrieb über 2023 hinaus an. Die BR 481/482 (Inbetriebnahme in den Jahren 1997 bis 2004) erhält aktuell sowie in den kommenden Jahren im Rahmen des Projekts Langlebigkeit durch die S-Bahn Berlin GmbH eine Sanierung und Modernisierung für einen Betrieb bis in die 2030er Jahre. Mit der geplanten Beschaffung von Neufahrzeugen in den Teilnetzen Stadtbahn und Nord-Süd (siehe Antwort zu Frage 8) werden die älteren Bestandsfahrzeuge (BR 481/482 und 480) dann nach und nach ersetzt.

 

Frage 8:

 

Wie viele S-Bahn-Fahrzeuge werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?

 

Frage 9:

 

Wie viele S-Bahn-Fahrzeuge werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs)?

 

Antwort zu 8 und 9:

 

Mit der Vergabe des Teilnetzes Ring/Südost an die S-Bahn Berlin GmbH ist die Bestellung neuer Fahrzeuge ausgelöst worden. Insgesamt werden 382 neue S-Bahn-Wagen (85 4- Wagen-Züge und 21 2-Wagen-Züge) beschafft, die gestaffelt in den Jahren 2021 bis 2023 in den Linieneinsatz gelangen.

 

Perspektivisch ist auch in den Teilnetzen Stadtbahn und Nord-Süd der Einsatz von Neufahrzeugen vorgesehen. Geplant ist die Beschaffung von 1.308 Wagen bzw. 327 Halbzügen (170 Halbzüge im Teilnetz Nord-Süd und 157 Hz im Teilnetz Stadtbahn, mit der Option für die Bestellung weiterer Halbzüge), die nach aktueller Planung zwischen den Jahren 2027 und 2034 schrittweise zum Einsatz gelangen sollen. Das entsprechende Vergabeverfahren für diese Leistungen wird voraussichtlich im Jahr 2022 abgeschlossen werden.

 

Nach abgeschlossenem Zulauf der Neufahrzeuge in allen drei Teilnetzen wird die gesamte S-Bahn-Flotte nach derzeitiger Planung 1.690 Wagen umfassen. Mit diesem Fahrzeugpark kann das Ziel-Angebotskonzept für die S-Bahn gemäß aktuellem Nahverkehrsplan (Kapitel V.3.4.2) umgesetzt werden. Weitere Neubaustrecken und Streckenausbauten, die sich noch in der weiteren Prüfung und Abstimmung befinden (z. B. im Rahmen von i2030) wurden als optionaler Bedarf berücksichtigt. Für diese optionalen Mehrleistungen wären zusätzliche Optionsfahrzeuge zu beschaffen.

 

Frage 10:

 

Wie viele Trams gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand)?

 

Antwort zu 10:

 

Die BVG teilt hierzu mit:

„Es gibt derzeit 371 Fahrzeuge im Bestand.

 

Fahrzeugtyp #F6Z #F8E #F8Z #GT6-E #GT6-Z #GT6U KT4D
Anzahl im Bestand 34 40 127 28 45 77 20
Durchschnittsalter 7,4 6,9 3,4 23,9 18,8 23,4 24,4

 

Zu den Anschaffungskosten pro Fahrzeug geben wir aus wettbewerblichen Gründen keine Auskunft. Die Nutzungsdauer beträgt ca. 30 Jahre.  #KT4D werden aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit nach ca. 26 Jahren ausgemustert.“

 

Frage 11:

 

Wie viele Trams werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?

 

Antwort zu 11:

 

Die BVG teilt hierzu mit:

„Derzeit läuft die aktuelle Ausschreibung zur Beschaffung der Straßenbahnfahrzeuge im Rahmen des Verfahrens „Zukunftssichere Schienenfahrzeugbeschaffung“ (ZSFB). Diese Beschaffung dient hauptsächlich zum Ersatz der Fahrzeuge des Typs GT-6. Über dieses Verfahren wurde dem Abgeordnetenhaus berichtet. Die Preise können aufgrund des aktuell laufenden Vergabeverfahrens nicht benannt werden, als Nutzungszeitraum sind 32 Jahre geplant. Weitere Beschaffungen richten sich nach den Bedarfen des Nahverkehrsplans.“

 

Frage 12:

 

Wie viele Trams werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs)?

 

Antwort zu 12:

 

Der  Senat  verweist  hierzu auf  die Aussagen  des  Nahverkehrsplans  2019-2023,  Kapitel

V.5.3. Abrufbar unter:

https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik planung/oepnv/nahverkehrsplan/download/nv   p2019-2023/NVP   2019-2023. pdf.

 

Frage 13:

 

Wie viele Busse gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Antriebsart, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?

 

Frage 14:

 

Wie viele Busse werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, Antriebsart, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer)?

 

Frage 15:

 

Wie viele Busse werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr)?

 

Antwort zu 13, 14 und 15: Die BVG teilt hierzu mit:

„Die geplante Nutzungsdauer von Bussen liegt je nach Bauart und Antriebstechnik zwischen 10, 12 und maximal 16 Jahren. Bei Dieselbussen gehen wir planerisch von maximal 12 Jahren aus, bei Elektrobussen wird in Abhängigkeit zum  Batteriewechsel  gegebenenfalls bis zu 16 Jahren angesetzt.

 

Der Zustand aller Busse im Bestand laut untenstehender Tabelle ist zugelassen, betriebsfähig oder in planbarer Instandhaltung / Instandsetzung.

 

Kosten der Anschaffung bzw. erwartete Verkaufserlöse werden aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.

 

Bestand, Alter und die Entwicklung der Fahrzeuge:

Baujahr Alter DN DL EN GN DEL EEN EGN EDGN
2020 1 0 0 5 44 0 28 0 0
2019 2 0 0 63 104 0 30 0 0
2018 3 0 0 8 102 0 1 0 0
2017 4 0 0 60 116 0 0 0 0
2016 5 0 0 0 64 0 0 0 0
2015 6 2 0 109 70 0 0 0 0
2014 7 0 0 0 40 0 0 0 0
2013 8 0 0 0 0 0 0 0 0
2012 9 0 0 0 0 0 0 0 0
2011 10 0 0 46 0 0 0 0 0
2010 11 0 31 26 0 0 0 0 0
2009 12 0 119 67 22 0 0 0 0
2008 13 0 13 0 52 0 0 0 0
2007 14 0 74 33 41 0 0 0 0
2006 15 0 47 6 0 0 0 0 0
2005 16 0 3 0 45 0 0 0 0

 

 

Kurzname Beschreibung Antriebsart
DN #Doppeldecker 2 Achsig, kurz 12 m Diesel
DL Doppeldecker 3 Achsig, lang 13,75 m Diesel
EN 12 Bus Diesel
GN #Gelenkbus 18 m Diesel
DEL Doppeldecker E, lang 13,75 m Elektro
EEN 12 Bus E Elektro
EGN Gelenkbus 18 m E Elektro
EDGN #Doppelgelenkbus 24,75 m E Elektro

 

Entsprechend der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes orientiert sich die weitere Beschaffung an dem Ziel einer Umstellung auf alternative Antriebe bzw. nicht-fossile Antriebsenergien.“

 

 

Frage 16:

 

Wie viele Fahrzeuge gibt es aktuell im Rahmen des Angebots des Berlkönigs (aufgeschlüsselt nach Alter und Art des Fahrzeugs, Antriebsart)?

 

Antwort zu 16:

 

Die BVG teilt hierzu mit:

„ 185 Fahrzeuge sind für den BerlKönig Service  konzessioniert,  davon  sind mehr als die Hälfte vollelektrische Fahrzeuge mit einem durchschnittlichen Flottenalter von elf Monaten.“

 

Nach Kenntnis des Senats handelt es sich hierbei – bis auf ein Fahrzeug – um Pkw.

 

 

Frage 17:

 

Wie bewertet der Senat die Nutzung der Kundinnen und Kunden des BerlKönig hinsichtlich des Ziels einer gewünschten  Fahrgastbündelung?

 

Antwort zu 17:

 

Der Anteil gebündelter Buchungen ist seit Start des Angebots von durchschnittlich 11 % im September 2018 auf 67 % im Februar 2020 gestiegen. Eine ausschließliche Bewertung des Projekts aufgrund einer Fahrgastbündelungsquote verbietet sich jedoch. Das am Mobilitätsgesetz ausgerichtete Projektziel der  Verkehrsvermeidung  hängt  noch  von weiteren Faktoren ab, so dass bisher mehr zusätzlicher Verkehr erzeugt als vermieden wird. Um das Projektziel zu erreichen, müsste der Anteil der Fahrgäste, die vom motorisierten Individualverkehr (MIV) gewonnen werden, und der  Besetzungsgrad der  Fahrzeuge gesteigert sowie der Anteil an Leerkilometern (Fahrten ohne Fahrgast, d.h. vom Betriebshof ins Bediengebiet bzw. Wege von Auftrag zu Auftrag) gesenkt werden.

 

 

Frage 18:

 

Wird der BerlKönig auch in den nächsten Monaten und Jahren weiterhin eingesetzt werden? Was spricht für eine Weiterbetreibung des BerlKönigs, was dagegen?

 

Antwort zu 18:

 

Beim BerlKönig handelt es sich nicht um ein Angebot des vom Land Berlin bestellten öffentlichen Nahverkehrs, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der BVG, das ohne öffentliche Zuschüsse derzeit nur als Erprobungsverkehr für maximal vier Jahre zugelassen ist, um das Potenzial eines Ridepooling-Konzepts mit virtuellen Haltestellen in Berlin über einen längeren Zeitraum zu erproben. Ein Weiterbetrieb des Erprobungsverkehrs ist somit grundsätzlich bis 2022 möglich.

Derzeit laufen darüber hinaus Gespräche mit der BVG, wie eine Erprobung eines Rufbusangebots in im Nahverkehrsplan 2019-2023 (NVP) beschriebenen Probegebieten gestaltet werden könnte.

 

Die BVG teilt hierzu mit:

„Der BerlKönig wird im Rahmen einer Forschungs- und Entwicklungskooperation zwischen der BVG und der Firma ViaVan betrieben. Der Vertrag für diese Kooperation läuft zum 31.07.2020 aus. Die BVG steht aktuell in intensivem Austausch mit dem Kooperationspartner, um eine Verlängerung der Forschungs- und Entwicklungskooperation zu diskutieren.“

 

 

Frage 19:

 

Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?

 

Antwort zu 19: Nein.

Berlin, den 30.07.2020

 

In Vertretung lngmar Streese

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn + Bus: Ach, Gleis drauf! Die Berliner Verkehrsbetriebe starten nun, wie angekündigt, mit der ersten Bauphase für die Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II., aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe starten nun, wie angekündigt, mit der ersten Bauphase für die #Straßenbahnneubaustrecke #Adlershof II. In #Schöneweide wird der #Sterndamm zwischen S Schöneweide und Südostallee komplett erneuert und für den Neubau vorbereitet. In den ersten Wochen, ab dem 08. Juni 2020 werden unter anderem alle Fahrbahnen mit Gleisanlagen, Fahrleitungen sowie Straßenbefestigungen der BVG komplett aus- und/oder zurückgebaut, um Baufreiheit zu schaffen. Im Anschluss sind diverse Leitungsträger wie beispielsweise die Berliner Wasserbetriebe für zirka 10 Monate tätig. Im Frühjahr 2021 wird die BVG die neuen Gleisanlagen, Fahrleitungen und den Deckenschluss für den neuen Straßenbahnbetrieb fertigstellen.

Die betroffene Straßenbahnlinie #60 fährt in dieser Zeit zwischen Altes Wasserwerk und S Schöneweide. Der Abschnitt im Sterndamm ist bis dahin in Richtung S-Bahnbrücke Schöneweide eine Einbahnstraße. Dadurch endet die Buslinie #160 bereits am S Schöneweide und die Nachtbuslinie #N67 fährt bis zur Endhaltestelle Hasselwerder Straße.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Straßenbahn: Verkehrsprojekte in Treptow-Köpenick: Erweiterung der Straßenbahnstreckenführung von Adlershof, Johannisthal über Groß-Berliner-Damm bis Schöneweide, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie beurteilt der Senat die Dringlichkeit der Realisierung der #Erweiterung der #Straßenbahnstreckenführung
von #Adlershof, #Johannisthal über #Groß-Berliner-Damm bis #Schöneweide (westlich des Bahnhofs mit
Anschluss Brückenstraße) und wie ist der aktuelle Sachstand?
Frage 2:
Welche Aktivitäten hat der Senat in der laufenden Legislaturperiode bereits unternommen, um die Planung
und Realisierung des Vorhabens voranzubringen?
2
Antwort zu 1 und 2:
Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass das Projekt „S-Bahnhof (S-Bhf.)
Schöneweide – Wista Adlershof“ in die zwei Projekte „Straßenbahnneubau
Wissenschaftsstadt – Schöneweide, Sterndamm (Adlershof II)“ und „Verkehrslösung
Schöneweide“ unterteilt wurde.
In der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage wird davon ausgegangen, dass sich die
Fragen des Abgeordneten auf die #Straßenbahnneubaustrecke #Adlershof II beziehen.
Die Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II soll als #Tangentialverbindung von Nordosten
in Richtung Adlershof, zur Erschließung der Bereiche der Wissenschaftsstadt um den
Groß-Berliner Damm und als leistungsfähige Anbindung des wichtigen Wissenschafts- und
Wirtschaftsstandortes an den Bahnhof Schöneweide dienen. Der Bedarf dieser
Neubaustrecke wird als vordringlich angesehen.
Für das Projekt Straßenbahnneubau Wissenschaftsstadt – Schöneweide, Sterndamm
(Adlershof II) haben die Berliner Verkehrsbetriebe (Vorhabenträger) die Antragsunterlagen
für das Planfeststellungsverfahren Mitte April 2018 bei der Planfeststellungsbehörde
eingereicht. Nach Auskunft des Vorhabenträgers sind die im Rahmen der öffentlichen
Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Einwände
bearbeitet. Der Erörterungstermin hat im Juni 2019 stattgefunden.
Frage 3:
Welche weiteren Planungen gibt es, das Straßenbahnnetz in Treptow-Köpenick zu sanieren und zu
erweitern?
Antwort zu 3:
Hierzu teilt die BVG mit: „Nach heutigem Stand sind folgende Projekte geplant:
1. Bahnhofstraße zwischen Seelenbinder- und Lindenstraße – Streckensanierung und
barrierefreier #Haltestellenbau,
2. Gleisschleife Mahlsdorf Süd – Umbau für #Niederflurfahrzeuge (#Flexity),
3. Treskowallee zwischen Traberweg und An der Wuhlheide – Nord-Süd-Tangente und
Umbau für Niederflurfahrzeuge (Flexity),
4. Alt-Köpenick, Schloßplatz und Lange Brücke – #Anlagensanierung,
5. Adlergestell, S-Bahnhof Grünau – Neubau #Gleiswechsel zur Steigerung der
Flexibilität (Zwischenendstelle für #Taktverdichtung),
6. Edisonstraße zwischen An der Wuhlheide und Wilhelminenhofstraße – Nord-Süd-
Tangente und Umbau für Niederflurfahrzeuge (Flexity),
7. Haltestelle Edison-/Wilhelminenhofstraße – barrierefreier Haltestellenbau,
8. An der Wuhlheide, Überfahrt R.-Rühl-Allee – Anlagensanierung,
9. Wilhelminenhofstraße zwischen Firlstraße und vor Ostendstraße –
Streckensanierung und barrierefreier Haltestellenbau,
10. Ostendstraße inklusive Bogengleis Wilhelminenhofstraße bis Scharnweberstraße –
Streckensanierung und barrierefreier Haltestellenbau,
11. Vetschauer Allee zwischen Krugauer Steig und Adlergestell – barrierefreier
Haltestellenbau,
12. Adlergestell zwischen Vetschauer Allee und Zum Seeblick inklusive Gleisschleife
Alt Schmöckwitz – barrierefreier Haltestellenbau,
3
13. Seelenbinderstraße zwischen Bahnhofstraße und Bellevuestraße – barrierefreier
Haltestellenbau,
14. Müggelseedamm zwischen Hirschgartendreieck und Spreestraße – barrierefreier
Haltestellenbau,
15. Müggelheimer Damm zwischen Pablo-Neruda-Straße und Salvador-Allende-Straße
– Umbau für Niederflurfahrzeuge (Flexity),
16. Stellingdamm/Hirtestraße zwischen Mahlsdorfer Straße und Janitzkystraße –
Umbau für Niederflurfahrzeuge (Flexity),
17. Müggelseedamm zwischen Bölschestraße und Gleisschleife Altes Wasserwerk –
zweigleisiger Ausbau und barrierefreier Haltestellenbau,
18. Wendenschloßstraße zwischen Müggelheimer Straße und Luisenstraße – Ausbau
eigener Bahnkörper,
19. Dörpfeldstraße zwischen Waldstraße und Adlergestell – zweigleisiger Ausbau und
barrierefreier Haltestellenbau,
20. Fürstenwalder Damm zwischen Bölschestraße und Gleisschleife Rahnsdorf –
Streckensanierung und barrierefreier Haltestellenbau.“
Im aktuellen Nahverkehrsplan Berlin sind darüber hinaus
 eine Straßenbahnneubaustrecke Johannisthal – Johannisthaler Chaussee und
 eine Straßenbahnneubaustrecke Potsdamer Platz – Schöneweide
vorgesehen.
Frage 4:
Wann sind welche nächsten Maßnahmen zur Planung und Realisierung des zu 1. genannten Vorhabens
vorgesehen?
Antwort zu 4:
Das #Planfeststellungsverfahren ist abzuschließen. Die BVG bereitet als Vorhabenträgerin
die Ausführungsplanung und #Vergabe der #Bauleistungen vor.
Frage 5:
Mit welchen Beeinträchtigungen (z.B. Straßensperrungen) ist an welchen Stellen und für welche Zeiträume
zu rechnen? Mit welchem Vorlauf werden Anwohner und Gewerbetreibende informiert, welche
Ersatzverkehre und Ausgleichsmaßnahmen soll es geben?
Frage 7:
Welche weiteren Schritte zur Einbeziehung der Öffentlichkeit sind wann geplant?
Antwort zu 5 und 7:
Hierzu teilt die BVG mit: „Grundsätzlich wird nach dem Prinzip „Fahren und Bauen“
verfahren, da weite Teile der Neubaustrecke unabhängig vom Bestand realisiert werden
können.
4
Kurzzeitige Vollsperrungen (Motorisierter Individualverkehr – MIV und Straßenbahn)
werden im Rahmen der Anbindung an die Bestandsstrecken unvermeidbar sein,
beschränken sich aber auf die Kreuzungen:
a) Karl-Ziegler-Str. – Einfahrt Octogon,
b) Hermann-Dorner-Allee – Groß Berliner Damm,
c) Groß Berliner Damm – Sterndamm
sowie
d) Rudower Chaussee – Fahrrichtung S-Bhf. Adlershof.
Ersatzverkehre werden daher für den Bereich S-Bhf. Adlershof – Karl-Ziegler-Str. (a) und
S-Bhf. Schöneweide – Johannisthal (c) unvermeidbar sein, wie auch beim Lückenschluss
am S- Bhf. Adlershof – Karl-Ziegler-Str. – Köllnischer Platz (d).
Die BVG wird die Anwohnerinnen und Anwohner in der Ausschreibungs- und
Vergabephase auf einer Bürgerinformationsveranstaltung hinreichend über die jeweiligen
Bauabschnitte informieren. Nach derzeitigem Stand werden die Baumaßnahmen in der
freigehaltenen Fläche des Groß Berliner Dammes Höhe Hermann-Dorner-Allee beginnen.“
Frage 6:
Wann, in welcher Form und mit welchem Ergebnis hat bereits eine Beteiligung der Öffentlichkeit in diesem
Zusammenhang stattgefunden?
Antwort zu 6:
Im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens fand im Januar 2017 sowie im Februar 2018 je
eine #Bürgerinformationsveranstaltung statt. Die Planung wurde vorgestellt und auf Fragen
der Bürgerinnen und Bürger geantwortet.
Weiterhin konnten Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
ihre Einwände vorbringen. Im #Erörterungstermin wurden diese diskutiert.
Frage 8:
Wann rechnet der Senat mit der Fertigstellung des Vorhabens?
Antwort zu 8:
Die #Inbetriebnahme ist für 2021 geplant.
Frage 9:
Wie hoch ist der insgesamt für Planung und bauliche Realisierung der Infrastrukturmaßnahme erforderliche
Investitionsbedarf zu beziffern, wann und in welcher Weise gedenkt der Senat die notwendigen finanziellen
Voraussetzungen zu schaffen?
5
Antwort zu 9:
Der Investitionsbedarf für die Planung und Realisierung der Straßenbahnneubaustrecke
Adlershof II beträgt voraussichtlich 16,537 Mio. Euro (Kostenaufstellung 2016). Das
Vorhaben wird im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) gefördert aus
Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes Berlin. Die
Förderquote aus EFRE-Mitteln beträgt bis zu 50 %. Die Mittel des Landes Berlin werden
im Haushalt des Landes Berlin im Kapitel 0730, Titel 89102 „Zuschüsse für Investitionen
des Öffentlichen Personennahverkehrs“ bereitgestellt.
Berlin, den 23.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Wie weiter am S- und U-Bahnhof Jungfernheide, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwieweit sind #Umbaumaßnahmen für den S- und -Bahnhof #Jungfernheide geplant? Und wenn ja, welche
Maßnahmen sind in welchem Zeitraum vorgesehen?
Antwort zu 1:
Im Rahmen der Untersuchungen zur #Wiederinbetriebnahme der #Siemensbahn wird
geprüft, ob Umbaumaßnahmen der Gleise und der Bahnsteige vorgenommen werden
müssen, oder ob eine Inbetriebnahme ohne Erweiterung der Verkehrsstation möglich ist.
Einen Zeitplan gibt es derzeit noch nicht.
Frage 2:
Wer betreibt die Grünpflege rund um den Bahnhof?
Antwort zu 2:
Hierzu teilt das Bezirksamt Charlottenburg mit: „Im Umfeld des Bahnhofs Jungfernheide
befindet sich straßenbegleitendes Grün, welches im Auftrag des Bezirksamtes
(Fachbereich Grünflächen) von Fachfirmen gepflegt wird.“
2
Frage 3:
Ist dem Senat bekannt, dass der Bahnhof als „Angstraum“ gilt und was gedenkt der Senat dagegen zu tun?
Antwort zu 3:
Der S- und U-Bahnhof Jungfernheide ist Umsteigebahnhof des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV). Dienstkräfte des örtlich zuständigen Polizeiabschnitts 24
befinden sich im ständigen Kontakt mit den Anwohnerinnen und Anwohnern und den
Vertretern der dort ansässigen Firmen. Regelmäßig finden gemeinsame Streifen von
Mitarbeitenden der Polizei Berlin mit denen der Berliner Verkehrsbetriebe im Bereich des
ÖPNV statt. Eine Thematisierung des Bahnhofs Jungfernheide als „Angstraum“ im Sinne
der Fragestellung kann in diesem Zusammenhang nicht festgestellt werden.
Bürgerbeschwerden und/oder -hinweise wurden ebenfalls nicht bekannt.
Eine besondere Schwerpunktsetzung von polizeilichen Maßnahmen erfolgt daher dort
nicht.
Hierzu teilt die BVG AöR mit: „Für die BVG gehört der Bahnhof Jungfernheide nicht zu den
Schwerpunktbahnhöfen. In der Statistik der Polizei mit ÖPNV relevanten Straftaten kam er
beispielsweise im Mai 2019 nur drei Mal vor. Der BVG ist bekannt, dass die Architektur der
70er Jahre generell nicht sehr förderlich für das subjektive Sicherheitsempfinden ist.“
Frage 4:
Gibt es Erkenntnisse darüber, ob der vorgelagerte Parkplatz vor dem nördlichen Bahnhofseingang in
nächster Zeit weiterqualifiziert werden soll zum Beispiel für #Car-Sharing oder #Elektromobilität?
Antwort zu 4:
Hierzu teilen das Bezirksamt Charlottenburg und die BVG AöR mit, dass sie in
Gesprächen sind, evt. einen Teil des nördlichen Parkplatzes in einen Mobilitätshub
umzuwandeln. Im Rahmen der vom Bezirksamt initiierten Einwohnerversammlung im April
2019 zur Weiterentwicklung des S- und U-Bahnhofes Jungfernheide ist seitens der BVG
die Planung zur Errichtung von Mobi-Hubs vorgestellt worden.
Frage 5:
Ist die Errichtung einer öffentlichen Toilette in absehbarer Zeit an dem Standort vorgesehen?
Antwort zu 5:
Im Rahmen des Toilettenkonzepts für Berlin werden demnächst 193 neue
Modultoilettenanlagen an 162 alten und 31 neuen Standorten errichtet. Beabsichtigt ist, ab
2021 die Versorgung mit öffentlichen Toilettenanlagen weiter auszubauen. Die Standorte
hierfür wurden von den Bezirken festlegt, die finale Festlegung steht allerdings noch aus.
Am Standort am S- und U-Bhf. Jungfernheide (FID 751) ist eine Toilettenanlage dieser
zweiten Versorgungsstufe (Verbesserte Versorgung) vorgesehen. Die Details, wie der
konkrete Aufstellort und die Ausstattung sind noch vom Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
festzulegen.
3
Frage 6:
Inwieweit sollen die NutzerInnenzahlen an dem Bahnhof weiter ausgebaut werden?
Zukünftig ist eine weitere Steigerung der Fahrgastzahlen am Bahnhof Jungfernheide zu
erwarten, die insbesondere aus der geplanten Inbetriebnahme der S21-Strecke und der
neu geschaffenen Umsteigeverknüpfungen sowohl zwischen den neuen S-Bahn-
Verbindungen als auch der Ringbahn (S41/42), der U7, den geplanten
Straßenbahnverlängerungen (Richtung Turmstraße und ggf. auch zur Urban Tech
Republic) sowie den Buslinien resultiert. Mit einer möglichen Wiederinbetriebnahme der
Siemensbahn würde die Bedeutung des Bahnhofs Jungfernheide weiter steigen.
Frage 7:
Ist der Bahnhof bei der aktuellen Planung der #Straßenbahntrasse mit berücksichtigt worden? Und wenn ja,
wann ist mit einem Anschluss des Bahnhofs an die Straßenbahntrasse zu rechnen?
Antwort zu 7:
Der Bahnhof Jungfernheide ist im Rahmen der Grundlagenermittlung für eine
#Straßenbahnverlängerung vom U-Bahnhof #Turmstraße bis zum Bahnhof Jungfernheide
sowohl im Rahmen der #Trassenbewertung als auch der Wirtschaftlichkeitsberechnung
berücksichtigt worden. Im nördlichen Bereich des Bahnhofs Jungfernheide ist eine
#Straßenbahnkehranlage geplant. Die #Straßenbahnneubaustrecke Turmstraße –
Jungfernheide ist im #Nahverkehrsplan als vordringlicher Bedarf mit Inbetriebnahme-
Horizont 2024 aufgeführt.
Berlin, den 09.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

allg.: Zum Zusammenhang von Verkehrsplanung und neuen Stadtquartieren aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Verkehrsprojekte überörtlicher Prägung stehen für die neuen #Stadtquartiere an?
Frage 2:
Wie ist deren Planungsstand (bitte einzeln nach neuen Stadtquartieren auflisten)?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich muss für jeden Wohnungsbaustandort, spätestens im
Bebauungsplanverfahren, nachgewiesen werden, dass die verkehrliche Erschließung
gewährleistet ist. Dies wird anhand von verkehrlichen Untersuchungen geprüft und
nachgewiesen, die durch den Vorhabenträger für das #Bebauungsplanverfahren beauftragt
werden müssen.
Nicht bei allen neuen Stadtquartieren sind verkehrliche Vorhaben von überörtlicher
Bedeutung erforderlich. Nachfolgend wird nur auf die „betroffene“ Vorhaben eingegangen.


#Blankenburger Süden
Auf Grund der bisherigen #Bestandsverdichtung und weiterer realisierungsfähiger
Baupotenziale ist die Verbesserung und Erweiterung der vorhandenen
Verkehrserschließung dringend erforderlich und Voraussetzung für die planerische
Entwicklung des Stadtquartiers. Hierzu gehören die Umsetzung der bekannten
Verkehrslösung Heinersdorf und die Entwicklung und Umsetzung der sog.
„Verkehrserschließung Blankenburg“. Für letztere wird aktuell eine Verkehrs- und
Machbarkeitsuntersuchung durchgeführt, die zum Ziel hat, die notwendige verkehrliche
Infrastruktur für den Raum zwischen B 2 und A 114 sowie für das neue Stadtquartier als
2
integrierte Lösung zu ermöglichen. Für die Entwicklung eines Stadtquartiers ist zudem die
#Verlängerung der #Straßenbahnlinie #M2 bis zum -Bahnhof #Blankenburg notwendig
inklusive der Verbesserung der Umsteigequalität des S-Bahnhofs Blankenburg. Die
Wirtschaftlichkeit für die zu bevorzugende Trasse ist bestätigt. Für die notwendigen
Betriebshofkapazitäten der Straßenbahn werden Standorte im Bereich des neuen
Stadtquartiers genauer untersucht.
Mit der Deutschen Bahn laufen Gespräche zur Modernisierung, Ertüchtigung und
baulichen Integration des S-Bahnhofs Blankenburg in die zukünftige
„Verkehrserschließung Blankenburg“ (Kooperationsprojekt der Senatsverwaltungen für
Stadtentwicklung und Wohnen sowie Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der
Deutschen Bahn AG (DB AG)).

#Buch
Die nördlichen Gebiete des Wohnungsbaustandortes Buch sind nicht durch den
Schienenverkehr erschlossen und liegen mit ca. 1 km Luftlinienentfernung im weiteren
Einzugsbereich des S-Bahnhofs Berlin-Buch. Für den Wohnungsbaustandort ist die
Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit der Erweiterung des
#Linienbusverkehrs erforderlich. Die Erschließung des Wohnbaustandortes für Kfz muss
über die Hobrechtsfelder Chaussee erfolgen, da die Straße Am Sandhaus nicht
leistungsfähig an die Wiltbergstraße angeschlossen werden kann. Dafür ist die
Erweiterung der Hobrechtsfelder Chaussee und Wiltbergstraße westlich der Straße Am
Sandhaus mit Gehwegen, Bushaltestellen und Radwegen durch den Bezirk Pankow
notwendig.
Insbesondere für die Entwicklung auf der Ostseite der Bahn ist die Planung der
verlängerten Max-Burghardt-Straße eine Option zur Entlastung der Wiltbergstraße und
Erschließung des neuen Wohnungsbaus ebendort.

#Buckower Felder
Das Plangebiet wird über die Gerlinger Straße und den Buckower Damm erschlossen. In
beiden Straßen verkehren #Buslinien der BVG. Durch die zukünftigen Bewohnerinnen und
Bewohner entsteht eine zusätzliche Nachfrage für den öffentlichen Personennahverkehr,
die eine Verdichtung und Verlängerung von Buslinien erfordert. Durch die Sicherung einer
Buswendeschleife im Bebauungsplan werden hierfür die erforderlichen Voraussetzungen
geschaffen. Die nächstgelegene U-Bahn-Station (#U7) ist in etwa zehn Minuten mit dem
Bus und #Fahrrad erreichbar. Südlich an das Plangebiet grenzt der Berliner Mauerweg an.
Das neue Quartier soll im Inneren autoarm sein, wofür zwei Quartiersgaragen am
Quartiersrand vorgesehen sind. Zudem wird die absolut zulässige Anzahl der Stellplätze
im Gebiet begrenzt.
Am Buckower Damm soll – unabhängig von der Entwicklung des Stadtquartiers – ein
Zweirichtungsradweg ausgebaut werden.

#Ehemaliger Güterbahnhof Köpenick
Zur verkehrlichen Entlastung der Dammvorstadt (beidseitig der Bahnhofsstraße) und der
Köpenicker Altstadt ist mittels #Umfahrungsstraßen ein „#Tangentenviereck“ geplant. Der
fehlende nördliche Teil dieser Planung ist die Ost-West-Trasse. Im Zuge der Entwicklung
3
des neuen Wohnquartiers soll der Ostteil als sog. Ostumfahrung Bahnhofstraße, über die
auch das Gebiet einschließlich ÖPNV-Anbindung erschlossen werden soll, geprüft
werden. Mit der Entlastung einher geht die Betriebsstabilisierung des
Straßenbahnverkehrs, insbesondere in der Bahnhofsstraße.
Der Neubau einer #Regionalbahnhofs #Köpenick mit neuem Ostzugang und der Ausbau der
Regionalbahn (2027) sind avisiert. Die Deutsche Bahn AG wird das
Planfeststellungsverfahren zeitnah starten.

#Gartenfeld
Die Insel Gartenfeld wird derzeit nicht durch einen qualitativ hochwertigen und
leistungsfähigen ÖPNV erschlossen. Der nächstgelegene U-Bahnhof #Paulsternstraße
liegt, je nach Lage 1-2 km entfernt. Straßenseitig besteht die Erschließung nur über die
Gartenfelder Straße, die die Insel im Osten in Nord-Süd-Richtung kreuzt.
Die bisherigen Überlegungen zur ÖPNV-Anbindung der Insel bedürfen einer
Weiterentwicklung im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Planungen zum
#Innovationscampus #Siemensstadt.
Die geplante übergeordnete Hauptverkehrsstraße auf der Insel Gartenfeld verbindet das
neue Wohngebiet mit den östlich gelegenen Entwicklungsgebieten, wie z.B. der Urban
Tech Republic und dem Schumacher Quartier, der Wasserstadt Oberhavel, den Ortsteilen
Hakenfelde und Spandau und dient der Erschließung der Entwicklungen auf der Insel
Gartenfeld.
Zur Ermöglichung einer #Straßenbahn wird im zentralen Teil und im westlichen Teil der
Insel Gartenfeld eine mögliche Trasse freigehalten bzw. an den Verlauf der geplanten
übergeordneten Hauptverkehrsstraße angepasst.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudien zu #Radschnellverbindungen wird die Trasse Mitte-
Tegel-Spandau geprüft.

#Johannistal / Adlershof
Die #Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II durch das Entwicklungsgebiet
Johannistal/Adlershof nach Schöneweide befindet sich derzeit in der Planfeststellung. Zur
Erschließung der benachbarten Gewerbefläche Gleislinse und des Ortsteils Johannisthal
wird der Betriebsbahnhof Schöneweide zum Entwicklungsgebiet hin geöffnet. Eine Fuß und
#Radwegebrücke wird über das Adlergestell auch als Anbindung an die Köllnische
Heide hergestellt.
Der Radschnellweg entlang der A 113, der Adlershof mit der Innenstadt verbindet, ist
Gegenstand einer Machbarkeitsstudie. Fahrradabstellanlagen am S-Bahnhof Adlershof
und am S-Bahnhof Betriebshof Schöneweide sind in der Prüfung.

#Michelangelostraße
Die Ausgestaltung des Wohnungsbaustandortes und die Realisierung an sich sind derzeit
noch von den Dialogverfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
(SenStadtWohn) abhängig.
Eine Erschließung im ÖPNV besteht bereits für weite Teile des Gebietes durch die
vorhandene Straßenbahntrasse mit dicht getaktetem Angebot in der Greifswalder Straße.
4
Im Zuge der städtebaulichen Verdichtung und Verlegung der Michelangelostraße wird eine
Straßenbahntrasse weiterhin stadtplanerisch gesichert.
Für die weiter östlich gelegenen Flächen kann eine Straßenbahnanbindung dann
untersucht werden, wenn eine hinreichende Konkretisierung der Planungen durch
SenStadtWohn erfolgt ist. Dabei ist geplant, die Michelangelostraße einschließlich
Straßenbahntrasse und Geh-/Radverkehrsanlage Richtung Osten bis zum Weißenseer
Weg zu verlängern.

#Schumacher Quartier
Der Wohnungsbaustandort ist durch seine Lage östlich der zukünftigen #Urban Tech
Republic eng mit dieser verbunden und die verkehrliche Verknüpfung mit dieser von
großer Bedeutung.
Derzeit wird die Machbarkeit eines U-Bahn-Anschlusses untersucht, weiterhin wird die
Ausschreibung zur #Straßenbahnanbindung vorbereitet. Bis zur Realisierung plant Tegel
Projekt mit einer Buserschließung.
Maßgeblich für die Entwicklung des Quartiers zu einem Wohnungsbaustandort sind der
Rückbau des heutigen Autobahnzubringers zur A 111 und der Neubau der Meteorstraße
als übergeordnete Stadtstraße im Quartier. Die Planungen zur neuen Meteorstraße sind
noch nicht abgeschlossen.

#Wasserstadt Oberhavel
Das Entwicklungsgebiet ist straßenseitig erschlossen. Die ÖPNV-Erschließung erfolgt
derzeit ausschließlich über den Bus und Andienung an den U-Bahnhof #Haselhorst (U7)
oder an den Bahnhof #Spandau. Die Kapazitäten der #Busanbindungen an die Altstadt
Spandau sind ausgeschöpft. Um eine attraktive Erreichbarkeit auch ohne motorisierten
Individualverkehr (MIV) zu gewährleisten, ist die Anbindung an das ÖPNV -Netz zu
verbessern. Mögliche Entwicklungsperspektiven stellen die #Trassenfreihaltungen auf der
Wasserstadtbrücke bzw. in der Daumstraße für die #Straßenbahn, die #Flächenfreihaltung
der -Bahntrasse und eine qualitativ hochwertige Zubringeranbindung an die U-Bahnlinie
U7 dar. Die bisherigen Überlegungen zur Verkehrserschließung bedürfen einer
Weiterentwicklung bei der Ausgestaltung der Planungen zum Innovationscampus
Siemensstadt.
Mit der vorgesehenen neuen Straßenverbindung der Insel Gartenfeld würde die
Wasserstadt Oberhavel mit anderen Entwicklungsgebieten, wie z.B. Urban Tech Republic
und das Schumacher Quartier, den Ortsteilen Hakenfelde verbunden. Im Rahmen der
Machbarkeitsstudien zu Radschnellverbindungen wird die Trasse Mitte-Tegel-Spandau
geprüft.
Die „Waterkant Berlin“ ist Teil des praxisorientierten Forschungsprojekts MoveUrban, das
zeitnah zur Planung des Wohnungsbaus hier Vorschläge zur Entwicklung einer
nachhaltigen Mobilität im Gebiet erarbeiten wird.

#Ehemaliger Rangierbahnhof Pankow
Vor dem Hintergrund der mit Kfz-Verkehr hoch belasteten Situation um das Gebiet ist in
den anstehenden Bebauungsplänen die Frage nach der verkehrlichen Erschließung
5
gesamthaft zu klären. Die Untersuchung zur #Straßenbahntangente Weissensee – Pankow,
die auch das Gebiet erschließen soll, ist noch nicht abgeschlossen.
Frage 3:
Wie sieht der Zeitplan für die Planfeststellungsverfahren und die Erlangung der Planreife aus (bitte einzeln
nach neuen Stadtquartieren auflisten)?
Antwort zu 3:
In Abhängigkeit der einzelnen Planrechtsverfahren (Planfeststellungsverfahren nach
Personenbeförderungsgesetz – PBefG oder nach Berliner Straßengesetz BerlStrG bzw.
nach Bebauungsplanrecht) sind die vorgeschriebenen gesetzlichen Zeitschienen
einzuhalten. Konkrete Angaben für jedes Einzelvorhaben können auf Grund des jeweiligen
aktuellen Planungsstands noch nicht gemacht werden.
Frage 4:
Gibt es Verkehrsprojekte überörtlicher Prägung in den neuen Stadtquartieren, über die zwischen den
Bezirken und dem Senat noch keine Einigung erzielt werden konnte; wenn ja, welche sind dies und worin
besteht der Dissens; welche Schritte sind nötig, um unverzüglich zu einem Konsens zu kommen, um schnell
mit dem Bauen beginnen zu können?
Antwort zu 4:
Bei der Erarbeitung der verkehrlichen Konzepte für die neuen Stadtquartiere erfolgt eine
enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen SenStadtWohn, der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und den jeweiligen Bezirken. Mögliche
Dissense werden im Planungsprozess Schritt für Schritt aufgelöst.
Frage 5:
Wer ist im Senat für den Wiederaufbau der Siemensbahn verantwortlich; wie gestalten sich die
Abstimmungen mit Siemens hinsichtlich der Kostenbeteiligung?
Antwort zu 5:
Für die Planung ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit
Unterstützung der DB AG zuständig.
Die Finanzierung bedarf einer Klärung.
Frage 6:
Wer ist im Senat für die Abstimmungen zur Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens
„Regionalbahnhof Köpenick“ verantwortlich?
Antwort zu 6:
Der Regionalverkehrshalt Köpenick ist eine Bestellung des Landes Berlin bei der DB AG.
Die effiziente Gestaltung des Verfahrens obliegt dem Vorhabenträger. Abstimmungen zur
6
Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens liegen nicht in der Verantwortung des
Vorhabenbestellers.
Frage 7:
An welchen Darstellungen von Verkehrsprojekten im Flächennutzungsplan (FNP) im Bereich der neuen
Stadtquartiere wird nach wie vor festgehalten, welche werden aufgegeben und durch Änderung des FNP
korrigiert?
Antwort zu 7:
Grundsätzlich stellt der Flächennutzungsplan (FNP) für das übergeordnete Verkehrsnetz
die aktuellen Verkehrsplanungen zur Erschließung der neuen Stadtquartiere dar. In
Einzelfällen erfolgt im Rahmen von FNP-Änderungen eine Überprüfung und Aktualisierung
dieser Planungen. Derzeit befinden sich für folgende neue Stadtquartiere FNPÄnderungen
im Verfahren, die die Darstellung von übergeordneten Verkehrsprojekten
betreffen:
„Ehem. Rangierbahnhof Pankow“, FNP-Änderungsverfahren 05/16:
Die Änderung umfasst Flächen, die von Bahnbetriebszwecken freigestellt wurden. Im
Zuge der FNP-Änderung ist der Verzicht der dargestellten übergeordneten
Hauptverkehrsstraße zwischen Mühlenstraße und Prenzlauer Promenade vorgesehen.
„Blankenburger Süden“, FNP-Änderungsverfahren 09/17:
Parallel wird eine Vorbereitende Untersuchung nach § 165 BauGB durchgeführt. In der
gegenwärtigen Planungsphase werden alternative Standorte für den Betriebsbahnhof zu
Gunsten des Wohnquartiers geprüft. Eine diesbezügliche Änderung des FNP ist nicht
auszuschließen. Die Trassenlage der übergeordneten Hauptverkehrsstraße des
Netzelementes 4 der Verkehrslösung Heinersdorf wird im FNP-Änderungsverfahren
aufgenommen.
„Kurt-Schumacher-Quartier“, FNP-Änderungsverfahren 09/15:
Die Änderung beinhaltet den Autobahnzubringer vom Kurt-Schumacher-Damm zur
Bundesautobahn (BAB) 111. Dieser wird im Rahmen der FNP-Änderung durch eine
Stadtstraße in der Kategorie einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße ersetzt.
„Insel Gartenfeld“, FNP-Änderungsverfahren 01/16:
Im Rahmen der FNP-Änderung werden die am nördlichen Rand der Insel verlaufende
übergeordnete Hauptverkehrsstraße sowie die südlich der Insel verlaufende
schienengebundene ÖPNV-Trasse verschoben und parallel über das Zentrum der Insel
Gartenfeld geführt.
Für das Stadtquartier „Güterbahnhof Köpenick“ ist die Einleitung eines FNPÄnderungsverfahrens
beabsichtigt, in dessen Rahmen auch die Lage der Ost-West-
Straßenverbindung (hier Abschnitt sog. Ostumfahrung der Bahnhofstraße) entsprechend
den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen geändert werden soll.
Frage 8:
Wie wird die neue Richtlinie bezüglich der FNP-Darstellung umgesetzt, im FNP Straßenbahntrassen
auszuweisen?
7
Antwort zu 8:
Das Straßenbahnnetz, wie insgesamt die überörtliche Verkehrsinfrastruktur, wird bei allen
Änderungen des FNP in die planerische Abwägung einbezogen. Basierend auf dem
Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 (Bestand und Planung) und überlagert mit der
Planzeichnung des FNP, ist das Straßenbahnnetz in der den Flächennutzungsplan
ergänzenden „Themenkarte Straßenbahnnetz“ dargestellt. Diese Themenkarte ist über die
Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abrufbar:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/pix/fnp/themenkarte_strassenbahn.pdf
Frage 9:
Warum wird für die Insel Gartenfeld nicht die Darstellung „S-Bahn“ gewählt?
Antwort zu 9:
Der Senatsbeschluss zur FNP-Änderung „Insel Gartenfeld/Saatwinkler Damm“ (Lfd.-Nr.
01/16) vom 08.01.2019 stellt für die Insel Gartenfeld eine schienengebundene
Nahverkehrstrasse (U-, S- oder Regional-Bahn, mit Bahnhof) in unterirdischer Lage dar.
Nachfolgende Planfeststellungsverfahren werden dies präzisieren.
Frage 10:
Welche Abstimmungen gibt es derzeit zwischen dem Senat und dem Bezirk Treptow-Köpenick zum Bau
einer überörtlichen Straße zwischen Brandenburgplatz und Mahlsdorfer Straße als Fortführung der Ost-
West-Trasse?
Antwort zu 10:
Der Bezirk Treptow-Köpenick ist in die verkehrlichen Untersuchungen zur vorbereitenden
Untersuchung eingebunden und unterstützt die Planung einer übergeordneten Straße
(Ostumfahrung Bahnhofstraße), die darüber hinaus eine Erschließungsfunktion für das
Entwicklungsgebiet hat und eine Verbindung der beiden durch die Bahnanlagen
getrennten Gebietsteile darstellt.
Frage 11:
Hält der Senat an dieser Trasse fest und falls ja, womit begründet er dies?
Antwort zu 11:
Ja. Wie unter 10. bereits beschrieben erfüllt die Ostumfahrung Bahnhofstraße auch für das
Gebiet wichtige Funktionen. Zudem wäre eine Gebietsentwicklung ohne diese neue
Straßenverbindung nicht möglich. Verkehrspolitisches Ziel in diesem Raum ist es, die
Bahnhofstraße in Köpenick von übergeordnetem Verkehr zu entlasten und damit den
ÖPNV (Straßenbahnen und Busse) nachhaltig zu verbessern einschließlich des Ausbaus
barrierefreier Haltestellen sowie sichere und angemessene Anlagen für den Fuß- und
Radverkehr zu schaffen. Die Bahnhofstraße ist eine der wichtigsten Geschäftsstraßen im
Bezirk. Ihre Funktion als Nahverkehrstrasse wird durch den in Planung befindlichen
Regionalbahnhof zukünftig weiter gestärkt.
8
Frage 12:
In welcher Tiefe wurde eine „Nullvariante“ geprüft?
Antwort zu 12:
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurde eine Entwicklungsfähigkeit des
Areals ohne Infrastruktur analog zur Betrachtung anderer Varianten untersucht.
Siehe dazu auch Antwort zu Frage 11.
Frage 13:
Um wie viel Jahre verzögert sich der Bau des neuen Stadtquartiers ehemaliger Güterbahnhof Köpenick
durch die Ost-West-Trasse gegenüber einem Verzicht („Nullvariante“)?
Antwort zu 13:
SenStadtWohn geht von einer Zeitschiene aus, die abhängig vom
Planfeststellungsverfahren der DB AG zur Ausbaustrecke Frankfurt Oder (einschl. dem
neuen Regionalbahnhof Köpenick) in Ausbaustufen erfolgen kann. Hierbei ist
berücksichtigt, dass parallel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die neue
Straßenverbindung geschaffen werden könnten, um diese zeitgleich mit dem Kerngebiet
des Wohnungsbaus umzusetzen.
Berlin, den 27.03.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz