S-Bahn + Straßenbahn: Alte Schäferei: Pankow plant 3200 neue Wohnungen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article233481265/Alte-Schaeferei-Pankow-sieht-Raum-fuer-3200-Wohnungen.html

Wo einst Nutzvieh graste, stehen die Zeichen auf #Neubau im großen Stil: An der „#Altern Schäferei“ in Französisch #Buchholz könnten rund 3200 Wohnungen entstehen. Und das ist nur die mittlere von drei Varianten, die in der neuen Rahmenplanung des Bezirksamts Pankow enthalten sind.

Noch ist die Zahl 3200 nur eine abstrakte Größe in einer Tabellenspalte. Aber in #Pankow weiß man, wie schnell aus einer Rahmenplanung eine konkrete Bauabsicht werden kann. In dem Gebiet sind bereits einige der größten Wohnungsbauprojekte Berlins in Arbeit. Der #Blankenburger Süden (etwa 5500 Haushalte) oder #Karow Süd (3000 Einheiten) liegen nur drei Kilometer Luftlinie entfernt. Und damit sind die Möglichkeiten noch nicht erschöpft.

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Straßenbahn: Strecke Adlershof I und Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II, aus Senat

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A. Strecke Adlershof I
Frage 1:
Welche der #LSA auf der #Straßenbahnstrecke zwischen -Bahnhof #Adlershof und der Endstation #Karl-Ziegler-Straße sind mit und welche ohne permanent eingeschaltete #Vorrangsteuerung für die #Straßenbahn
ausgestattet?
Antwort zu 1:
Zwischen dem S-Bahnhof Adlershof und dem #Gleisabzweig #Max-Born-Straße sind alle
#Lichtsignalanlagen (LSA) mit verkehrsabhängigen Steuerungen zur Priorisierung des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ausgestattet. Dies betrifft alle versorgten
Programme, so dass die gesamte Betriebszeit über auch die Beschleunigung des
öffentlichen Verkehrs (ÖV) aktiv ist.
Konkret handelt es sich um die folgenden Anlagen:
23019 Adlergestell / Dörpfeldstr. – Rudower Chaussee mit Teilknoten Gleisschleife
23088 Rudower Chaussee / Franz-Ehrlich-Straße – Wagner-Régeny-Straße
23089 Rudower Chaussee / Am Studio
23090 Rudower Chaussee / Groß-Berliner Damm
23091 Rudower Chaussee / Gottfried-Leibniz-Straße
23092 Rudower Chaussee / Max-Born-Straße
Frage 2:
An welchen der oben erwähnten LSA gibt es #Null-Wartezeit-Steuerungen?
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Frage 10:
An welchen dieser LSA wird es Null-Wartezeit-Steuerungen geben?
Antwort zu 2 und 10:
Grundsätzlich verfolgen alle ÖPNV-beeinflussten LSA-Steuerung das Ziel, den
öffentlichen Nahverkehrsfahrzeugen ein möglichst verlustfreies Passieren der
Knotenpunkte bzw. Signal-Querschnitte zu ermöglichen. Eine Spezifikation von LSASteuerungen mit der vorstehend erwähnten Bezeichnung gibt es dagegen nicht. Vielmehr
führen die individuellen Randbedingungen der jeweiligen Knotenpunkte im Betrieb zu
unterschiedlichen Erfolgsbilanzen hinsichtlich der erzielten Beschleunigungseffekte.
Hierbei führen neben Knotencharakteristika, Signalisierungsmerkmalen,
Steuerungsphilosophie, betrieblichen Belastungen und den unterschiedlichen
Signalprogrammen auch konkurrierende Einflüsse des ÖPNV untereinander zu
Abweichungen gegenüber der angestrebten Maxime von Null-Wartezeiten.
Frage 3:
Zu welchen Tageszeiten bzw. Signalprogrammen sind sie in Betrieb?
Frage 11:
Zu welchen Tageszeiten bzw. Signalprogrammen sind diese in Betrieb?
Antwort zu 3 und 11:
Die Priorisierungs-Steuerung ist in allen Programmen enthalten und entsprechend der
vorgesehenen Betriebszeit dauerhaft in Betrieb.
Frage 4:
Sofern es kein Nachtprogramm mit Null-Wartezeit-Steuerungen gibt: Warum nicht?
Frage 12:
Sofern es im Nachtprogramm keine Null-Wartezeit-Steuerungen gibt: Warum nicht?
Antwort zu 4 und 12:
Die programmseitigen Einflüsse auf die Beschleunigungseffekte sind abhängig von der
Dauer der Umlaufzeit (Schalt-Zyklus), die in den Nachtprogrammen aufgrund der zu
erwartenden schwächeren Verkehrsbelastung kürzer ausfällt als in den Tages- oder
Spitzen-Programmen und daher weniger Spielräume für Beeinflussungen bietet. Die
verwendete Steuerungsphilosophie ist in allen Programmen gleich und orientiert sich an
der Einbettung der ÖV-Beeinflussung in das System koordinierter Freigaben, das
Grundlage unbeeinflusster Umläufe ist und zu gleichmäßig verteilten Freigabe- und
Wartezeiten führt.
Die einzige Besonderheit herbei besteht nachts darin, dass der Straßenbahnbetrieb
eingestellt und der Straßenzug Rudower Chaussee ausschließlich von Nachtbuslinien
befahren wird, wofür Modifikationen des Meldesystems der Busse vorgenommen werden.
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Frage 5:
Welche mittleren Verlustzeiten entstehen je Signalprogramm und Fahrtrichtung auf dem o.g. Abschnitt?
Antwort zu 5:
Die mittleren Wartezeiten sind dem Senat nicht bekannt. Sie werden in der Regel
bedarfsorientiert von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) ermittelt, was mit einem
größeren zeitlichen Aufwand verbunden ist.
B. #Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II
Im Rahmen der Planfeststellung wurde dargestellt, dass an mehreren LSA Linksabbieger auf den Gleisen
warten sollen, derweil die Straßenbahn während der langen Grünphase des parallel geführten Kfz ein
Haltsignal erhält. Die Vorteile des eigenen Gleiskörpers – behinderungsfreie Fahrt in derselben Grünphase
wie die parallel geführte Kfz-Hauptrichtung – wird somit behindert.
Sowohl der Fahrgastverband #IGEB als auch der #BUND hatten in Einwendungen mehrere Alternativen
beschrieben und knotenpunktspezifische Vorschläge unterbreitet. Da diese nicht Gegenstand der
#Planfeststellung sind, verwies #SenUVK seinerzeit auf die #Ausführungsplanung.
Frage 6:
An welchen LSA wird welche andere Lösung umgesetzt?
Antwort zu 6:
An den folgenden Anlagen konnte auf Grund der jeweils anderen räumlichen Situation
eine separate Linksabbiegespur eingerichtet werden:
23031 Sterndamm / Groß-Berliner Damm – Südostallee
23100 Groß-Berliner Damm (Greifstraße – Pietschkerstraße – Feuerwehr)
23098 Groß-Berliner Damm / Landfliegerstraße – Segelfliegerdamm
Frage 7:
An welchen LSA werden Linksabbieger auf den Gleisen warten müssen?
Antwort zu 7:
23099 Groß-Berliner Damm / Nieberstraße
23108 Groß-Berliner Damm / Benno-König-Straße – Gerhard-Sedlmayr-Straße
23109 Groß-Berlinre Damm / Hermann-Dorner-Allee – Igo-Etrich-Straße
Frage 8:
Warum werden an diesen LSA keine andere Lösung in Erwägung gezogen?
Antwort zu 8:
An allen drei Knotenpunkten vollzieht sich der Straßenbahnausbau auf Flächen innerhalb
des bestehenden Straßenausbaus, der zusätzliche Separierungen für
Linksabbiegerströme nicht (mehr) zulässt. Damit reduzieren sich die Möglichkeiten einer
Beschleunigung auf die reine signaltechnische Einflussnahme im Rahmen der Schaltung
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von Sonderfenstern für die Straßenbahnen, die allerdings auch das ursprüngliche
Betriebskonzept zu diesem Straßenausbau darstellen.
Frage 9:
Welche der LSA auf der Neubaustrecke werden mit und welche ohne permanent eingeschaltete
Vorrangsteuerung für die Straßenbahn ausgestattet?
Antwort zu 9:
Derzeit wird beabsichtigt, alle im Verlauf befindlichen Lichtsignalanlagen mit ÖPNV-Beeinflussung auszustatten. Über die Betriebszeit der Straßenbahn hinausgehende zeitliche Befristungen sind nicht vorgesehen.
Frage 13:
Welche mittleren Verlustzeiten je Signalprogramm und Fahrtrichtung werden auf dem o.g. Abschnitt
entstehen?
Antwort zu 13:
Hierzu werden im Vorhinein die resultierenden Qualitätsstufen nur grob überschläglich
ermittelt. Danach ist an den Anlagen eine Qualitätsstufe nach dem Handbuch für die
Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) von B-D ermittelt worden. Weitergehende
Anpassungen erfolgen dann ggf. im späteren Betrieb auf der Grundlage von konkreten
Messungen durch die BVG.
Frage 14:
Falls dieses nicht bekannt ist, auf welchen Annahmen zu Fahr- und Haltezeiten beruht folglich die
Fahrplangestaltung?
Antwort zu 14:
Die Fahrplangestaltung fußt im Vorhinein auf Annahmen der BVG.
Frage 15:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 15:
Nein.
Berlin, den 29.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Vor-Ort Termin für eine barrierefreie S-Bahn aus Senat

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Frage 1:
Erfolgte eine schriftliche Dokumentation des oben genannten Vor-Ort-Termins? Wenn ja, welche Punkte
wurden hier notiert und wo ist dieser Bericht nachzulesen?
Antwort zu 1:
Zu den Ergebnissen des oben benannten Vor-Ort-Termins wurde ein Protokoll für interne
Zwecke erstellt. In der nachfolgenden Beantwortung der Fragen 2, 3 und 5 werden alle
wesentlichen Inhalte dieses Protokolls wiedergegeben.
Frage 2:
Welche #Veränderungswünsche haben die Vertreter der AG „Bauen und #Verkehr #barrierefrei“ und der
#Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung im Rahmen dieses Termins vorgebracht? Welche der
geäußerten Änderungswünsche konnten bisher nicht umgesetzt werden und warum fanden diese bislang
keine Berücksichtigung?
Frage 3:
Welche der konkreten Änderungswünsche können aktuell am -Bahn Prototyp (#Null-Serie) vorgenommen
werden?
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Frage 5:
Welche der konkreten Änderungswünsche können aktuell an den S-Bahn-Serienfahrzeugen vorgenommen
werden?
Antwort zu 2, 3 und 5:
Im Rahmen des Vor-Ort-Termins am 6. Juli 2017 wurden unter den Anwesenden
zahlreiche Maßnahmen erörtert. Diese werden durch das Herstellerkonsortium
insbesondere hinsichtlich technischer Machbarkeit, Zulassungsfähigkeit sowie
entstehender Mehrkosten geprüft. Dabei werden die Umsetzbarkeit sowie die
entstehenden Kosten differenziert nach Vorserien- und Hauptfahrzeugen bewertet. Das
Herstellerkonsortium prüft zudem, inwieweit die Maßnahmen bereits mit Auslieferung der
Vorserienfahrzeuge umgesetzt werden können. Dabei besteht die Prämisse, dass in
jedem Fall ein Terminrisiko für die rechtzeitige Lieferung sowohl der Vor- als auch der
Hauptserie zwingend zu vermeiden ist.
Zu den Maßnahmen:
Auf dem Fußboden in den Mehrzweckbereichen der Endwagen mit TSI-PRMRollstuhlplätzen
(die TSI-PRM ist die europäische Technische Spezifikation für
Interoperabilität für Mobilitätseingeschränkte Personen) sollen ausschließlich
#Rollstuhlpiktogramme verwendet werden (Piktogramme für Fahrrad und Kinderwagen
entfallen ersatzlos). Dabei sollen die Hinweise zur prioritären Nutzung des PRMMehrzweckbereiches
neu an der Fahrzeugwand (innen) angebracht werden. Zusammen
mit den zusätzlich gewünschten Rollstuhlpiktogrammen an den Außenfenstern soll eine
eindeutige Priorisierung des PRM-Mehrzweckbereiches für Rollstuhlfahrende ermöglicht
werden.
Zur Vergrößerung der Stellfläche im PRM-Mehrzweckbereich wurde das
Herstellerkonsortium aufgefordert, eine veränderte Sitzanordnung zu prüfen. Folgende
Vorschläge sind bei der Prüfung zu beachten:
• Entfall der Doppelsitze im PRM-Mehrzweckbereich,
• Anlehnflächen neu im Bereich des Windfangs,
damit Entfall der gesonderten Anlehnflächen,
• Neu jeweils ein zusätzlicher Klappsitz für Begleiter von
Rollstuhlfahrenden rechts und links im PRM-Mehrzweckbereich,
• Neuausrichtung der Sprechstelle.
Um eine Verbesserung der #Erreichbarkeit des PRM-Mehrzweckbereichs zu ermöglichen,
wurde das Herstellerkonsortium aufgefordert, den Entfall der vertikalen Haltestangen im
Bereich der zweiten Einstiegstür zu prüfen. Des Weiteren soll das Herstellerkonsortium zur
Verbesserung der Leitwirkung der horizontalen Haltestangen für blinde Fahrgäste prüfen,
inwieweit diese möglichst durchgängig, mit Ausnahme im Bereich der Einstiegsbereiche,
angebracht werden können.
Das Herstellerkonsortium wurde aufgefordert, zu allen Punkten so bald wie möglich eine
Prüfung vorzunehmen. Das Herstellerkonsortium teilt daraufhin mit, dass gegenwärtig bis
Ende September 2017 die Phase des Final Design Reviews (FDR) läuft. Dieser
Konstruktions- und Entwicklungsschritt hat für die Einhaltung des Zeitplans für die
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Fahrzeuglieferung hohe Priorität. Bis dahin sind ergänzende Prüfungen nur sehr
eingeschränkt möglich.
Frage 4:
Wie viele S-Bahn Prototypen (Null-Serie) werden im Einsatz sein und auf welchen Strecken (Viertel- und
Halbzüge)?
Antwort zu 4:
Ab dem 01.01.2021 sollen auf der Linie S47 zehn Vorserienfahrzeuge, je fünf Viertel- und
fünf Halbzüge, in den Fahrgastbetrieb gehen. Zwischen der Auslieferung des letzten
Fahrzeugs der Vorserie und der Produktion des ersten Serienfahrzeuges ist ein Zeitraum
von über einem Jahr vorgesehen, um Erkenntnisse aus den Vorserienfahrzeugen in die
Produktion der Serienfahrzeuge einfließen zu lassen.
Frage 6:
Wie wurden die Betroffenen-Verbände und AGen sowie der Landesbeauftragte für Menschen mit
Behinderung im bisherigen Planungsprozess einbezogen und wie werden diese im weiteren Prozess
eingebunden?
Frage 7:
Wie wird das bisherige Beteiligungsverfahren aus Sicht der Senatsverwaltung und des Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderung bewertet?
Antwort zu 6 und 7:
Seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurden die
Betroffenenverbände und Arbeitsgruppen sowie der Landesbeauftragte für Menschen mit
Behinderung sowohl bei der Erarbeitung der Fahrzeuganforderungen (Lastenheft) im
Rahmen des Vergabeverfahrens für das Teilnetz Ring als auch bei der praktischen
Prüfung und Abstimmung zu ggf. erforderlichen Änderungen anhand des Fahrzeug-
Mockups umfangreich mit einbezogen. Bei der Berücksichtigung der Vielzahl von
Anforderungen und Hinweisen war und ist seitens der Länder auch abzuwägen, wie die
verschiedenen, sich zum Teil widersprechenden Anforderungen und Interessen der
einzelnen Nutzergruppen bestmöglich berücksichtigt und zum Ausgleich gebracht werden
können.
Das bisherige Beteiligungsverfahren wird aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz als positiv und erfolgreich bewertet.
In den geplanten Fahrgastprobebetrieb und die Fahrgastbefragungen werden die
Betroffenenverbände und Arbeitsgruppen sowie der Landesbeauftragte für Menschen mit
Behinderung ebenfalls wie vorgesehen einbezogen.
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Frage 8:
Wie will man künftig mehr Transparenz und Verbindlichkeit über die im Beteiligungsprozess getroffenen
Entscheidungen herstellen?
Antwort zu 8:
Eine Beteiligung verschiedenster Interessengruppen – wie bei der Gestaltung der
Fahrzeuge der Baureihe 483/484 sowohl bei der Erstellung eines Lastenheftes als auch
der praktischen Erprobung eines Mock-Ups – gab es in dieser Weise und in diesem
Umfang bislang in Berlin noch nicht. Aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz ist bereits heute eine hinreichende Transparenz und Verbindlichkeit über
die im Beteiligungsprozess getroffenen Entscheidungen gegeben.
Berlin, den 30.08.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG + Bahnhöfe: Bei Minusgraden: BVG öffnet Bahnhöfe für Obdachlose

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressedownloads/2014 Die #BVG öffnet auch in diesem Jahr wieder #nachts, ab einer Temperatur unter #null Grad, einige Ihrer -Bahnhöfe für #Obdachlose. Während der Betriebspause bleiben die U-Bahnhöfe Schillingstraße (U5), Südstern (U7) und Hansaplatz (U9) geöffnet und stehen Obdachlosen zum Aufwärmen und Übernachten zur Verfügung.