Welche finanziellen Mittel sind seit Abschluss der #Mitfinanzierungsvereinbarung für #P+R-Anlagen in Brandenburg aus dem Landeshaushalt Berlin insgesamt abgeflossen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Frage 2:
Welche konkreten Maßnahmen, Anlagen oder Projekte wurden mit diesen Mitteln finanziert (bitte Standort, Art der Maßnahme, Zahl der Stellplätze und Kosten benennen)?
Wenn am 10. Dezember die neuen Fahrpläne im #Nahverkehr eingeführt werden, wird es im Berliner #Busverkehr zu #Anpassungen des Angebots kommen. Wie bereits angekündigt, setzt die BVG ein #Maßnahmenpaket um, das für die Fahrgäste zu deutlich mehr #Verlässlichkeit als zuletzt führen soll.
Frage 1: Zu welchem Termin/Fahrplanwechsel wird die #Ringbuslinie zur #Verbesserung der #ÖPNV-Erschließung des Wohngebietes Frankfurter Allee Nord in Alt-Lichtenberg realisiert? Frage 2: Wie wird sich die #Linienführung mit #Haltestellen sowie die Taktung zu Haupt- und Nebenverkehrszeiten an welchen Wochentagen darstellen? 2 Antwort zu 1 und 2: Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen gemeinsam beantwortet. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „In Übereinkunft mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucherschutz und Klimaschutz ist eine neue Kiezlinie zwischen den Stationen S+U Lichtenberg / Siegfriedstraße und S+U Frankfurter Allee geplant, um die Gebietserschließung durch verringerte Entfernungen zur nächsten ÖPNV-Zugangshaltestelle zu erhöhen. Ziel ist eine verbesserte Anbindung von Bebauungsgebieten (Lindenhof, Bornitzstraße und Ruschestraße) sowie dem vereinfachten, direkten Erreichen von Fahrtzielen der Nahversorgung (Einkaufsmöglichkeiten, Rathaus Lichtenberg, Agentur für Arbeit, Ärztehaus Ruschestraße) und der verbesserten Anbindung an die Schnellbahnlinien (U5, S-Bahnen in Lichtenberg und Frankfurter Allee). Konzipiert ist eine Streckenführung durch die Kriemhildstraße, Gotlindestraße, Siegfriedstraße, Bornitzstraße und Ruschestraße.“ Als Taktung ist zunächst eine 20-Minuten-Bedienung in der Haupt- und Nebenverkehrszeit vorgesehen. Die Realisierung dieser neuen Linie ist abhängig von der Schaffung infrastruktureller Anpassungen. Die BVG benennt hierfür den Neubau barrierefreier Haltestellen und die verkehrsorganisatorische Umgestaltung von Straßenteilabschnitten, um die Befahrbarkeit sicher zu stellen. Nach derzeitigem Stand kann daher mit der Inbetriebnahme vermutlich nicht vor dem Fahrplanwechsel im Dezember 2023 gerechnet werden. Frage 3: Welche #Fahrzeuge welchen Fabrikats mit welchen Eigenschaften (z.B. Kneeling-Funktion etc.) sollen eingesetzt werden? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu mit: „Der Nachfrage entsprechend ist ein Einsatz von barrierefreien #12-Meter-Standardbussen vorgesehen. Die #Kneeling-Funktion ist bei jedem Halt an einer Bus-Haltestelle durch die Busse der BVG sichergestellt. Gemäß der #Dekarbonisierungs-Strategie ist eine Umstellung der #BVG-Busflotte auf #Elektrobusse bis 2030 festgelegt, sodass auch mittelfristig auf dieser neuen Buslinie ein Einsatz von Elektrobussen vorgesehen ist.“ Die einzusetzenden Busse haben die einschlägigen Vorgaben des Verkehrsvertrags zwischen dem Land Berlin und der BVG sowie die diesbezüglichen Anforderungen des Nahverkehrsplans des Landes Berlins zu erfüllen. 3 Frage 4: Durch welche Maßnahmen wird die BVG das neue Angebot bewerben? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu mit: „Wie zu Fahrplanwechsel-Terminen üblich, werden ausführliche Kundeninformationen zu Änderungen im Liniennetz und bei Fahrplänen kommuniziert.“ Frage 5: Mit wie vielen Fahrgästen wird zu welchen Verkehrszeiten aktuell gerechnet? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Fahrgastzahlen werden auf ein tägliches Fahrgastaufkommen im unteren vierstelligen Bereich prognostiziert. Wichtig zu betonen ist jedoch, dass diese Linie nicht nur der lokalen Naherschließung dient, sondern auch zu weiteren Fahrgästen im dann besser erreichbaren gesamten ÖPNV-Verkehrsnetz führen wird.“ Frage 6: Welche ggf. erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen (z.B. Fußgängerüberwege, Lichtsignalanlagen, Gehwegvorsteckungen etc.) sind an jeweils welchen Stellen zu welchen Kosten geplant? Antwort zu 6: Im Zusammenhang mit dem noch ausstehenden Liniengenehmigungsverfahren obliegt es dem Straßenbaulastträger, gegebenenfalls notwendige ergänzende Maßnahmen in eigener Zuständigkeit festzulegen. Berlin, den 26.03.2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Welche Baumaßnahmen zur #Verbesserung des Angebots des #ÖPNV werden aktuell getätigt (aufgeschlüsselt nach Art der Baumaßnahme, Baubeginn, Fertigstellung, Kosten, Bezirk, Nutzen, City und Außenbezirk)?
Antwort zu 1:
Neben herausragenden Neubaumaßnahmen, wie z.B. der Verlängerung der #U5, der #Straßenbahnneubaustrecke „#Adlershof II“ und der #S21, werden zur Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Berlin über 300 Einzelmaßnahmen zur Grunderneuerung von bestehenden Anlagen und zum weiteren Ausbau der Infrastruktur durchgeführt. Die Erstellung der geforderten Auflistung ist im Rahmen der Beantwortung
einer schriftlichen Anfrage nicht leistbar. Im Folgenden werden die wesentlichen Arten von Baumaßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV mit konkreten beispielhaften Projekten aufgelistet:
#Grunderneuerung diese Maßnahmen zur grundhaften Erneuerung der vorhandenen Anlagen sind notwendig, um diese Anlagen weiterhin nutzen zu können; die Anlagen werden damit auch auf dem Stand der Technik Teilweise ergibt sich auch aus den Maßnahmen direkt ein verbessertes Angebot für die Fahrgäste, z.B. höherer Fahrkomfort durch eine Gleislage, erhöhtes Sicherheitsempfinden durch bessere Ausleuchtung von Stationen, dichtere Fahrtfolge im Bau- oder Störungsfall durch signalisierten Linksfahrbetrieb , etc.:
Regionalbahnhof Schöneweide
S2 Brückenerneuerung Karow
S2 Grunderneuerung und Umbau Attilastraße – Lichtenrade o S2S Erneuerung Zugsicherung mit Neubau ESTW und ZBS o S3 Grunderneuerung Karlshorst
S41/S42 Gleiserneuerung Treptower Park – Tempelhof
SS Erneuerung Zugsicherung mit Neubau ESTW Biesdorf
U1/U2 Grunderneuerung Sockelbauwerk Gleisdreieck
U1/U3 Viaduktsanierung Oberbaumbrücke – Kottbusser Tor
U2 Grunderneuerung Eingangsgebäude Wittenbergplatz
U2/U7 Grunderneuerung Bismarckstraße
US Erneuerung der Zugsicherung
US Grunderneuerung Abstellanlage Alexanderplatz
US Grunderneuerung Gleis- und Weichenanlagen Hönow
U6 Tunneldichtung Chausseestraße
U6 Erneuerung der Zugsicherung
U7 Tunnelsanierung Mehringdamm – Grenzallee
U7 Erneuerung der Zugsicherung
U7 Grunderneuerung Halemweg
U7 Grunderneuerung Jakob-Kaiser-Platz
U7 Grunderneuerung Yorckstraße
U7/U9 Erneuerung der Zugsicherung Berliner Straße
U8 Jannowitzbrücke Grunderneuerung
U9 Grunderneuerung Birkenstraße
U9 Grunderneuerung Gleichrichterwerk Osloer Straße
U9 Grunderneuerung Friedrich-Wilhelm-Platz
U9 Grunderneuerung Rathaus Steglitz
Straßenbahn Boxhagener Straße
Straßenbahn Stellingdamm – Hirtestraße
Straßenbahn Grunderneuerung von Stromversorgungsanlagen
Ahrensfelde
Friedrichshain
Heinersdorf
Kastanienallee
Müggelheimer Straße
Nossener Straße
Ostendstraße
Straßenbahn Grunderneuerung Rhinstraße
Straßenbahn Grunderneuerung Seestraße
Straßenbahn Grunderneuerung Treskowallee
Barrierefreier Ausbau
Ausbaumaßnahmen an bestehender Infrastruktur zum Abbau von Barrieren, z.B. durch den Einbau von Aufzügen und Blindenleitstreifen , wodurch Hemmnisse für die Nutzung verringert werden:
Maßnahmen zum Neubau von Zugangsmöglichkeiten , wodurch Hemmnisse für die Nutzung verringert und insbesondere Zu- und Abgangswege sowie Umsteigewege verkürzt werden , um neue Einzugsbereiche zu erschließen und Reisezeiten zu verringern:
U7 Rudow
U8 Jannowitzbrücke
U9 Birkenstraße
Neubaustrecken
Maßnahmen zum Neubau von Streckenabschnitten , um Gebiete neu zu erschließen, Verbindungen zu verbessern , Netzlücken zu schließen , Reisezeiten zu verkürzen , Kapazitäten auszuweiten etc.:
Neubau der US Alexanderplatz – Hauptbahnhof
Neubau der S21 , Bauabschnitt Nordring – Hauptbahnhof
Neubau der Straßenbahn „Adlershof II“ Karl-Ziegler-Straße – Bahnhof Schöneweide)
Frage 2:
Welche Baumaßnahmen zur Verbesserung des Angebots des ÖPNV werden bis 2035 getätigt (aufgeschlüsselt nach Art der Baumaßnahme , geplantem Baubeginn, geplanter Fertigstellung , Kosten, Bezirk, Nutzen, City und Außenbezirk)?
Antwort zu 2:
Die bis 2035 zur Verbesserung des ÖPNV vorgesehenen Maßnahmen sind im ÖPNV Bedarfsplan dargestellt. Der ÖPNV-Bedarfsplan ist unter dem Link: https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/pol itik planung/oepnv/nahverkehrsp lan/down load/nvp2019-2023/An lage3-0E PNV-Bedarf splan. pdf einzusehen.
Frage 3:
Wie tragen die geplanten Baumaßnahmen dazu bei, das im Mobilitätsgesetz verankerte Ziel der Gleichwertigkeit des Angebots des ÖPNV in allen Teilen Berlins und konkret zwischen City und Außenbezirken zu realisieren?
Antwort zu 3:
Alle Maßnahmen verbessern die Nutzungsmöglichkeiten des ÖPNV und sind aus gesamtstädtischen Gesichtspunkten nach dem Nutzen für die Fahrgäste ausgewählt. Durch die in Umsetzung befindlichen und geplanten Maßnahmen wird die Attraktivität des ÖPNV in Gänze verbessert. Es werden insbesondere Reisezeiten verringert, Takte verdichtet, Zugangs- und Umsteigewege verkürzt und die Nutzung des ÖPNV gerade für mobilitätseingeschränkte Personen erleichtert.
Frage 4:
Wie viele #U-Bahn-Fahrzeuge gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand)?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Zum 30.06.2020 gibt es 1.290 U-Bahn-Wagen. Das Durchschnittsalter liegt bei rund 27 Jahren.
Zu den Anschaffungskosten gibt die BVG aus wettbewerblichen Gründen keine Auskunft. Die geplante Nutzungsdauer liegt zwischen 35 und 40 Jahren. Einige Baureihen wurden im Rahmen ihrer Lebensdauer und vorhandenen Wagensubstanz ertüchtigt, u.a. A364/66 E, Gl/1-E; F74, F76. Die Baureihe A3L71 wurde durch die Baureihen IK15/ IK18 ersetzt. Die Ausmusterung dieser Baureihe läuft bis Ende 2021.“
Frage 5:
Wie viele U-Bahn-Fahrzeuge werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?
Antwort zu 5:
Die genaueren Planungen für den Betrachtungszeitraum werden aktuell im Rahmen der Verkehrsvertragsverhandlungen erörtert.
Frage 6:
Wie viele U-Bahn-Fahrzeuge werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs)?
Antwort zu 6:
Der Senat verweist hierzu auf die Aussagen des Nahverkehrsplans 2019-2023, Kapitel
Wie viele #S-Bahn-Fahrzeuge gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand)?
Antwort zu 7:
Die #S-Bahn-Flotte besteht derzeit aus 650 Viertelzügen (Vz) (entspricht 1.300 Wagen): 500 Vz der Baureihe (BR) 481/482, 70 Vz der BR 480 und 80 Vz der BR 485. Die BR 485 (Inbetriebnahme in den Jahren 1990 bis 1992) wird mit dem geplanten Zulauf der neuen Baureihe 483/484 (siehe Antwort zu Frage 8) schrittweise ausgemustert. Für die BR 480 (Inbetriebnahme in den Jahren 1990 bis 1994) streben die S-Bahn Berlin GmbH und die Länder Berlin und Brandenburg eine Ausrüstung mit dem neuen Zugbeeinflussungssystem für die Berliner S-Bahn (#ZBS) und einen Weiterbetrieb über 2023 hinaus an. Die BR 481/482 (Inbetriebnahme in den Jahren 1997 bis 2004) erhält aktuell sowie in den kommenden Jahren im Rahmen des Projekts Langlebigkeit durch die S-Bahn Berlin GmbH eine Sanierung und Modernisierung für einen Betrieb bis in die 2030er Jahre. Mit der geplanten Beschaffung von Neufahrzeugen in den Teilnetzen Stadtbahn und Nord-Süd (siehe Antwort zu Frage 8) werden die älteren Bestandsfahrzeuge (BR 481/482 und 480) dann nach und nach ersetzt.
Frage 8:
Wie viele S-Bahn-Fahrzeuge werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?
Frage 9:
Wie viele S-Bahn-Fahrzeuge werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs)?
Antwort zu 8 und 9:
Mit der Vergabe des Teilnetzes Ring/Südost an die S-Bahn Berlin GmbH ist die Bestellung neuer Fahrzeuge ausgelöst worden. Insgesamt werden 382 neue S-Bahn-Wagen (85 4- Wagen-Züge und 21 2-Wagen-Züge) beschafft, die gestaffelt in den Jahren 2021 bis 2023 in den Linieneinsatz gelangen.
Perspektivisch ist auch in den Teilnetzen Stadtbahn und Nord-Süd der Einsatz von Neufahrzeugen vorgesehen. Geplant ist die Beschaffung von 1.308 Wagen bzw. 327 Halbzügen (170 Halbzüge im Teilnetz Nord-Süd und 157 Hz im Teilnetz Stadtbahn, mit der Option für die Bestellung weiterer Halbzüge), die nach aktueller Planung zwischen den Jahren 2027 und 2034 schrittweise zum Einsatz gelangen sollen. Das entsprechende Vergabeverfahren für diese Leistungen wird voraussichtlich im Jahr 2022 abgeschlossen werden.
Nach abgeschlossenem Zulauf der Neufahrzeuge in allen drei Teilnetzen wird die gesamte S-Bahn-Flotte nach derzeitiger Planung 1.690 Wagen umfassen. Mit diesem Fahrzeugpark kann das Ziel-Angebotskonzept für die S-Bahn gemäß aktuellem Nahverkehrsplan (Kapitel V.3.4.2) umgesetzt werden. Weitere Neubaustrecken und Streckenausbauten, die sich noch in der weiteren Prüfung und Abstimmung befinden (z. B. im Rahmen von i2030) wurden als optionaler Bedarf berücksichtigt. Für diese optionalen Mehrleistungen wären zusätzliche Optionsfahrzeuge zu beschaffen.
Frage 10:
Wie viele Trams gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand)?
Zu den Anschaffungskosten pro Fahrzeug geben wir aus wettbewerblichen Gründen keine Auskunft. Die Nutzungsdauer beträgt ca. 30 Jahre. #KT4D werden aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit nach ca. 26 Jahren ausgemustert.“
Frage 11:
Wie viele Trams werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?
Antwort zu 11:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit läuft die aktuelle Ausschreibung zur Beschaffung der Straßenbahnfahrzeuge im Rahmen des Verfahrens „Zukunftssichere Schienenfahrzeugbeschaffung“ (ZSFB). Diese Beschaffung dient hauptsächlich zum Ersatz der Fahrzeuge des Typs GT-6. Über dieses Verfahren wurde dem Abgeordnetenhaus berichtet. Die Preise können aufgrund des aktuell laufenden Vergabeverfahrens nicht benannt werden, als Nutzungszeitraum sind 32 Jahre geplant. Weitere Beschaffungen richten sich nach den Bedarfen des Nahverkehrsplans.“
Frage 12:
Wie viele Trams werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs)?
Antwort zu 12:
Der Senat verweist hierzu auf die Aussagen des Nahverkehrsplans 2019-2023, Kapitel
Wie viele Busse gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Antriebsart, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?
Frage 14:
Wie viele Busse werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, Antriebsart, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer)?
Frage 15:
Wie viele Busse werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr)?
Antwort zu 13, 14 und 15: Die BVG teilt hierzu mit:
„Die geplante Nutzungsdauer von Bussen liegt je nach Bauart und Antriebstechnik zwischen 10, 12 und maximal 16 Jahren. Bei Dieselbussen gehen wir planerisch von maximal 12 Jahren aus, bei Elektrobussen wird in Abhängigkeit zum Batteriewechsel gegebenenfalls bis zu 16 Jahren angesetzt.
Der Zustand aller Busse im Bestand laut untenstehender Tabelle ist zugelassen, betriebsfähig oder in planbarer Instandhaltung / Instandsetzung.
Kosten der Anschaffung bzw. erwartete Verkaufserlöse werden aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.
Entsprechend der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes orientiert sich die weitere Beschaffung an dem Ziel einer Umstellung auf alternative Antriebe bzw. nicht-fossile Antriebsenergien.“
Frage 16:
Wie viele Fahrzeuge gibt es aktuell im Rahmen des Angebots des Berlkönigs (aufgeschlüsselt nach Alter und Art des Fahrzeugs, Antriebsart)?
Antwort zu 16:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ 185 Fahrzeuge sind für den BerlKönig Service konzessioniert, davon sind mehr als die Hälfte vollelektrische Fahrzeuge mit einem durchschnittlichen Flottenalter von elf Monaten.“
Nach Kenntnis des Senats handelt es sich hierbei – bis auf ein Fahrzeug – um Pkw.
Frage 17:
Wie bewertet der Senat die Nutzung der Kundinnen und Kunden des BerlKönig hinsichtlich des Ziels einer gewünschten Fahrgastbündelung?
Antwort zu 17:
Der Anteil gebündelter Buchungen ist seit Start des Angebots von durchschnittlich 11 % im September 2018 auf 67 % im Februar 2020 gestiegen. Eine ausschließliche Bewertung des Projekts aufgrund einer Fahrgastbündelungsquote verbietet sich jedoch. Das am Mobilitätsgesetz ausgerichtete Projektziel der Verkehrsvermeidung hängt noch von weiteren Faktoren ab, so dass bisher mehr zusätzlicher Verkehr erzeugt als vermieden wird. Um das Projektziel zu erreichen, müsste der Anteil der Fahrgäste, die vom motorisierten Individualverkehr (MIV) gewonnen werden, und der Besetzungsgrad der Fahrzeuge gesteigert sowie der Anteil an Leerkilometern (Fahrten ohne Fahrgast, d.h. vom Betriebshof ins Bediengebiet bzw. Wege von Auftrag zu Auftrag) gesenkt werden.
Frage 18:
Wird der BerlKönig auch in den nächsten Monaten und Jahren weiterhin eingesetzt werden? Was spricht für eine Weiterbetreibung des BerlKönigs, was dagegen?
Antwort zu 18:
Beim BerlKönig handelt es sich nicht um ein Angebot des vom Land Berlin bestellten öffentlichen Nahverkehrs, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der BVG, das ohne öffentliche Zuschüsse derzeit nur als Erprobungsverkehr für maximal vier Jahre zugelassen ist, um das Potenzial eines Ridepooling-Konzepts mit virtuellen Haltestellen in Berlin über einen längeren Zeitraum zu erproben. Ein Weiterbetrieb des Erprobungsverkehrs ist somit grundsätzlich bis 2022 möglich.
Derzeit laufen darüber hinaus Gespräche mit der BVG, wie eine Erprobung eines Rufbusangebots in im Nahverkehrsplan 2019-2023 (NVP) beschriebenen Probegebieten gestaltet werden könnte.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der BerlKönig wird im Rahmen einer Forschungs- und Entwicklungskooperation zwischen der BVG und der Firma ViaVan betrieben. Der Vertrag für diese Kooperation läuft zum 31.07.2020 aus. Die BVG steht aktuell in intensivem Austausch mit dem Kooperationspartner, um eine Verlängerung der Forschungs- und Entwicklungskooperation zu diskutieren.“
Frage 19:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche einzelnen Maßnahmen in welchen
Bezirken sieht das angekündigte Maßnahmenpaket der für
Verkehr zuständigen Senatsverwaltung zur #Verbesserung
der #Radinfrastruktur in Berlin mit einer Gesamtförderung
von 20 Millionen Euro vor?
Frage 2: Wann werden diese einzelnen Maßnahmen
jeweils im laufenden Jahr 2017 umgesetzt?
Antwort zu 1 und 2: Welche Vorhaben in welchem
Haushaltsjahr umgesetzt werden können, lässt sich aufgrund
vielfältiger nur wenig beeinflussbarer Begleitumstände
(Leitungsarbeiten, Personallage in den beteiligten
Behörden, naturschutz- oder wasserrechtliche Genehmigungen
usw.) im Vorhinein nicht angeben. Die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat
aber dem Hauptausschuss eine Liste mit Maßnahmen, die
ab 2017 geplant sind, vorgelegt (vgl. Berichte der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu den
Haushaltstiteln 0730/72016 und 0730/52108 für den
Hauptausschuss).
Frage 3: Auf Grundlage welcher Kriterien wurden diese
Maßnahmen festgelegt und wer hat diese Kriterien
erarbeitet?
Antwort zu 3: Die Maßnahmen dienen der Verbesserung
der #Verkehrssicherheit, der Herstellung weiterer
Abschnitte des #Fahrradroutennetzes, der #Lückenschließung
des Radverkehrsnetzes an Hauptverkehrsstraßen
durch Anlage von #Radwegen, #Radfahrstreifen und #Schutzstreifen und der dringlichen #Sanierung von Radwegen.
Auch Maßnahmen zur Realisierung bezirklicher
Fahrradrouten werden gefördert. Maßgebliche technische
Regelwerke sind die Ausführungsvorschrift zu § 7 des
Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV
Geh- und Radwege) sowie die Empfehlungen und Richtlinien
der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
(FGSV) bzw. insbesondere die „Empfehlungen
für Radverkehrsanlagen (ERA) Ausgabe 2010“ entsprechend
dem Einführungs-Rundschreiben der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung vom 17.10.2011.
Die Schwerpunktsetzung bzw. die Kriterien für den
Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur sind im Rahmen der
Erarbeitung der Radverkehrsstrategie des Senats von der
zuständigen Senatsverwaltung und den im FahrRat vereinigten
Verbands- und Behördenvertretern über viele
Jahre hinweg entwickelt und fortgeschrieben und 2013
vom Senat mit der Radverkehrsstrategie beschlossen
worden. Die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
Ausgabe 2010“ sind von den zuständigen Gremien der
FGSV erarbeitet worden, die AV Geh- und Radwege von
der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
als Konkretisierung der FGSV-Regelwerke unter Berücksichtigung
der besonderen Verhältnisse in Berlin.
Frage 4: Aus welchem Haushaltstitel des laufenden
Haushalts für das Jahr 2017 finanziert die für Verkehr
zuständige Senatsverwaltung diese angekündigten Maßnahmen
i.H.v. 20 Millionen Euro?
Frage 5: Wenn diese 20 Millionen Euro nicht im laufenden
Haushalt etatisiert sind, auf welcher vom Landeshaushaltsgesetzgeber
beschlossenen Finanzierungsgrundlage
erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen?
Antwort zu 4 und 5: Für Radverkehrsinfrastrukturvorhaben
stehen insbesondere die Titel 0730/72016,
0730/52108, 0730/89116, 0730/68229, 0730/68228 und
2920/72016 zur Verfügung. Der im Rahmen dieser Titel
verfügbare Finanzrahmen beläuft sich entsprechend
Nachtragshaushalt 2017 auf 15,99 Millionen Euro. Dazu
kommen weitere noch nicht quantifizierbare Mittel im
Rahmen von Förderprogrammen wie z. B. der Gemein-
schaftsaufgabe Förderung der Regionalen Wirtschaftsstruktur
sowie aus der bezirklichen Investitionsplanung,
so dass man insgesamt von einem Gesamtvolumen von
rund 20 Mio. € ausgehen kann.
Berlin, den 07. April 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Apr. 2017)
(3.2.2015) Der #DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg nimmt positiv zur Kenntnis, dass die neue Brandenburger #Landesregierung nun doch ernsthaft prüfen wird, wo eine #Verbesserung des #Bahnangebotes im unmittelbaren Berliner Umland sinnvoll ist. Erfreulich ist für den DBV, dass die „Basta-Politik“ des bisherigen Verkehrsministers Vogelsänger damit wohl ein Ende zu haben scheint. In einer unsachlichen und destruktiven Art hatte Vogelsänger bisher alle Forderungen der Umlandgemeinden mit dem Hinweis darauf, dass angeblich kein Geld vorhanden sei, vom Tisch gewischt, wenn diese mit dem Verweis auf steigende Pendlerzahlen einen besseren Bahnanschluss forderten. Nun scheint es unter der neuen Ministerium Kathrin Schneider ein Umdenken zu geben. Sie scheint sich der bereits bestehenden und zukünftigen Verkehrsprobleme in der Hauptstadtregion eher annehmen zu wollen, als es Vogelsänger getan hat, der nie Geld hatte und keine Lösungsansätze bieten konnte. Der DBV begrüßt das Umdenken von Ministerin Schneider. Für den DBV ist klar, dass durch die mögliche Ausweitung des Schienenverkehrs im Berliner Raum auch Mehrkosten entstehen. Nur: auch der ständig steigende Pkw-Verkehr durch Pendler von und nach Berlin verursacht Mehrkosten, die durch ein besseres Bahnangebot aufgefangen werden können. Geld für Investitionen in die Infrastruktur scheint genug vorhanden zu sein. So wird für mindestens 2 Millionen Euro ab Mitte 2016 für 8 Züge an Werktagen in Griebnitzsee ein neuer Regionalbahnsteig gebaut und in Strausberg entsteht ein 2 Kilometer langer Begegnungsabschnitt mit Lärmschutzwänden und Ausgleichsmaßnahmen für ca. 7 Millionen. Für beide Maßnahmen sind keine Nutzen-Kosten-Untersuchungen durchgeführt worden. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.
Nachfolgend drucken wir eine #Stellungnahme der #BVG ab, welche die jetzt vorgenommenen Veränderungen ausführlich darlegt. Wir begrüßen diese Maßnahmen und freuen uns, dass die BVG schnell auf unsere Vorschläge reagiert hat. Die Möglichkeiten für eine #Verbesserung in den #Umsteigevorgängen an diesem Knotenpunkt sind von dieser Seite nun wohl ausgeschöpft. Gleichwohl bleibt für den Fahrgast der Steglitzer #Kreisel ein zeitaufwendiger und mit langen Fußwegen behafteter #Umsteigepunkt, besonders in der Umsteigebeziehung von der #S-Bahn zu den Buslinien 148, 186 und 283.