Schiffsverkehr: Diesel-Stinker auf der Spree IV: Werden parlamentarische Anfragen wirklich immer vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet?, aus Senat

Frage 1
In den Antworten des Senats auf meine schriftliche Anfrage (Drucksache Nr. 18/27 389 Frage 6) wird
angegeben, dass die #Wasserbehörde die frühzeitig und wiederholt auf Basis der Gutachten im -Plan
geäußerten Bedenken der eigenen #SenUVK nicht ignoriert hat und dass sie alle Stellungnahmen in den
Abwägungsprozess einbezogen hat. Laut Aktenlage hat jedoch der zuständige Sachbearbeiter für den #LärmImissionsschutz bereits im Februar 2016 im Rahmen einer großen Antragskonferenz erfolglos seine
Bedenken gegen die zu erwartenden Probleme hinsichtlich der Lärm- und #Schadstoffemissionen mitgeteilt.
Nachdem seine Einwände nicht beachtet wurden, musste er im November 2017 von sich aus proaktiv um
Beteiligung im Behördenbeteiligungsverfahren bitten. Die offizielle Bitte um Stellungnahme wurde jedoch
erst im Dezember 2018 an ihn versendet. Also ein Jahr nach seiner Anfrage und zweieinhalb Jahre nach
seinem ersten Hinweis auf die Unvereinbarkeit des geplanten Anlegers mit dem §62 BWG. Seine Ablehnung
kam postwendend: ohne ein weiteres #Lärm-Gutachten gibt es keine Möglichkeit der Zustimmung.
a) Wenn offensichtlich potentielle Ablehnungsgründe (Lärm und #Luftschadstoffe) zweieinhalb Jahre
nicht in Betracht gezogen werden, kann man aus Sicht der Wasserbehörde dann davon sprechen,
dass diese potentiellen Ablehnungsgründe bis dahin ignoriert wurden?
b) Wie rechtfertigt die Wasserbehörde die zeitliche Diskrepanz von zweieinhalb Jahren bis zur
Klärung?
c) Warum führte auch aus Effizienzgründen der frühzeitige Hinweis auf so entscheidende KO-Kriterien
nicht zur direkten Vorab-Prüfung dieser fundamentalen Aspekte und in der Konsequenz zur
zeitnahen Ablehnung des Antrags?
d) Mit welcher Begründung wurde ein über vier Jahre währendes Behördenbeteiligungsverfahren
veranlasst, bei dem der Genehmigungsantrag von Anfang an keine Chance auf Genehmigung
hatte?
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Antwort zu 1:
a) Nein. Bedenken hinsichtlich der Lärm- und Schadstoffemissionen wurden frühzeitig
erhoben, allerdings keine abschließende Stellungnahme des Fachbereichs
abgegeben, sondern auf die Erforderlichkeit eines Lärm-Gutachtens verwiesen. Die
Wasserbehörde hat im Rahmen der Prüfung eines Antrags auf Genehmigung nach
§ 62a BWG unter anderem die Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit,
insbesondere der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu untersuchen. Ergeben
sich aus der Behördenbeteiligung bereits mehrere Aspekte, die eine
Beeinträchtigung des öffentlichen Wohls in diesem Sinne begründen, muss die
Behörde nicht alle potentielle Aspekte vollumfänglich ermitteln, die zusätzlich der
Genehmigungserteilung entgegenstehen und deren Aufklärung nicht ohne einen
erheblichen Ermittlungsaufwand – mit entsprechender Kosten – erfolgen kann.
b) In dem genannten Zeitraum von zweieinhalb Jahren fanden mehrere zum Teil
langwierige Abstimmungs- und Abwägungsprozesse statt.
c) Ob und unter welchen Voraussetzungen die Versagung einer Genehmigung der
Errichtung und des Betriebs eines Schiffsanliegers auf Lärm- und
Immissionsschutzgründe gestützt werden kann, ist keine Frage, die sich aus
Effizienzgründen vorab und ohne die Beauftragung von entsprechenden Gutachten
beantworten ließe. Eine Vorwegnahme des Ergebnisses der Prüfung, wie in der
Frage unterstellt, würde als Verfahrensfehler eine Entscheidung in höchstem Maße
angreifbar machen.
d) Ob ein Antrag auf Erteilung einer wasserbehördlichen Genehmigung eine „Chance
auf Genehmigung“ hat, kann sich nur aus dem Ergebnis einer Beteiligung der
Behörden ergeben, die im Einzelfall eine mögliche Beeinträchtigung des Wohls der
Allgemeinheit zu beurteilen haben. Ob ein Genehmigungshindernis bereits „von
Anfang an“ bestanden hat, lässt sich erst im Rückblick aus dem Ergebnis der
Behördenbeteiligung beurteilen.
Frage 2:
Hinweise auf die zu erwartende, problematische Schadstoff-Situation gab es von vielen Seiten. So lag aus
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, präziser aus der Projektleitung der Europa-city, die expliziten,
schriftlich mehrfach doku-mentierten Forderungen (15.11.2017 und 14.02.2018) vor, dem ebenfalls
anhängigen Antrag für einen Elektroschifffahrtshafen aufgrund der zu erwartenden Emissionsproblematik
der Diesel-Schiffe, den Vorrang einzuräumen. Selbst Senatsbaudirektorin Regula Lüscher forderte ebenfalls
am 14.02.2018 explizit, am zukünftigen Schiffsanleger die Emissionen soweit als möglich zu reduzieren. Sie
schrieb ihrem Amtskollegen StSUK bekräftigend, dass sie das Ziel, die innerstädtische Schifffahrt möglichst
elektrisch und emissionsarm zu betreiben, unterstützt.
a) Wieso wurde auch diesen beiden Forderungen nicht die notwendige Relevanz eingeräumt? Erörtern
Sie bitte ausführlich, warum dies nicht geschah.
b) Auf welcher Rechtsgrundlage nimmt die Wasserbehörde für sich in Anspruch, gegen diese
stadtplanerische Kompetenz handeln zu können?
Antwort zu 2:
a) und b) Die Wasserbehörde ist an die gesetzlichen Vorgaben gebunden und hat, wie
bereits ausgeführt, im Rahmen der Prüfung eines Antrags auf Genehmigung nach §
62 a BWG die Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der
öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu untersuchen. Anträge auf Errichtung und
Betrieb einer Anlegestelle werden dabei nach dem Prioritätsprinzip als allgemein
anerkannter Verfahrensgrundsatz in der Reihenfolge des Eingangs bei der
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Wasserbehörde bearbeitet und beschieden. Bei der Entscheidung über den Antrag
können dann auch stadtplanerische Aspekte einfließen, wenn das Vorhaben
insoweit das öffentlichen Wohl beeinträchtigt. Die Wasserbehörde, die an diese
legislativen Vorgaben des Berliner Wassergesetzes gebunden ist, hat im Übrigen
im Rahmen ihres Ermessens zu entscheiden, auf welche der der Genehmigung
entgegenstehenden Interessen sie ihre Entscheidung maßgeblich abstellt. Die
Frage, ob öffentliche Belange durch Emissionen beim Betrieb des Anlegers
beeinträchtigt werden und inwieweit diese ggf. auch in Form von Auflagen für den
Betrieb zu berücksichtigen sind, ist für die Genehmigungsfähigkeit eines
Schiffsanlegers ohne Zweifel relevant, liegen jedoch bereits andere Gründe für eine
Ablehnung vor, welche für sich genommen bereits einer Genehmigung
entgegenstehen, kommt es auf eine weitere – kostenintensive – Ermittlung dieser
Aspekte nicht mehr entscheidend an. Vor diesem Hintergrund ist auch eine
Entscheidung der Wasserbehörde „gegen (…) stadtplanerische Kompetenz“ im
vorliegenden Fall nicht ansatzweise zu erkennen.
Frage 3:
Die Entscheidung, im Humboldthafen einen Schiffsanleger zu bauen, war eine bewusste Entscheidung, die
als Ergebnis eines internationalen Architekturwettbewerbs getroffen wurde. Und zwar von der
Senatsverwaltung, die für die Stadtentwicklung im Allgemeinen und für das Projekt Europacity (dessen Teil
der Humboldthafen ist) im Speziellen zuständig ist. In der Vermarktungsbroschüre des Liegenschaftsfonds
Berlin heißt es dazu: „Es wird ein attraktiver Platz mit Anlegestellen, Gastronomieeinrichtungen, Pontos und
Stegen gestaltet“. Die damalige Senatsverwaltung, der die Wasserbehörde zu diesem Zeitpunkt unterstand,
beschrieb „die Belebung des Humboldthafens durch die Berliner Fahrgastschifffahrt zum erklärten
städtebaulichen Ziel“. Darüber hinaus wurde die Erneuerung der Kaimauer mit 4,5 Mio. Euro aus GRWBundesmitteln kofinanziert. In der Förderzusage heißt es ganz ausdrücklich: „In direkter Nach-barschaft zum
Hauptbahnhof … soll mit direkter Zugangsmöglichkeit zum Wasser ein zentraler Haltepunkt für die
Fahrgastschifffahrt auf der Westseite des Hafenbeckens geschaffen werden …“ Laut der für die Gewährung
der GRW-Mittel zuständigen Abteilung in der SenWEB ist der 2. Bauabschnitt (Fahrgastschiffanleger)
zwingend notwendig für die bereits Auszahlung der Mittel. Dort wurde man von der Wasserbehörde
dahingehend informiert, dass der Anleger noch nicht existiert, weil die Baustelle der S21 weitere
Baumaßnahmen nicht zulässt. Die SenWEB ist aufgrund der erfolgten Ablehnung des ARGE-Antrags nicht
bereit, weitere Verzögerungen hinzunehmen, da die Zweckbindungsfrist der Mittel nur 15 Jahre beträgt. Wird
kein, auch kein Elektroschiffanleger, im Hum-boldthafen genehmigt, wird man dort zeitnah eine
Verwendungsnachweisprüfung durchführen. In der Konsequenz wird es nach dortiger Auskunft zu einer
Rückforderung der GRW-Mittel kommen, da das Förderziel nicht erreicht wurde.
a) Die Wasserbehörde hat sich eigeninitiativ bereits 2018 über die drohenden Rückzahlungen informiert.
Welche Argumente sind gewichtig genug, den mit Parlamentsbeschluss geforderten Elektrofahrgastanleger
im Humboldthafen ablehnen zu wollen und damit die Rückzahlung von weit über 5 Mio. Euro Bundesmitteln
(inkl. Strafzinsen) zu riskieren?
b) Welche neuen sachlichen Gründe (außer der S21-Baustelle) hat es in den letzten 10 Jahren gegeben,
die heute die Genehmigung eines (zumindest emissionsfreien) Anlegers im Humboldthafen nicht mehr
zulassen?
Antwort zu 3:
a) Der Städtebauliche Wettbewerb hatte seinerzeit einen Schiffsanleger vorgesehen,
ohne dass dabei im Übrigen spezifisch bestimmt wurde, ob dieser Elektroschiffe
oder dieselbetriebene Schiffe bedienen soll. Das Land Berlin hatte sich dann
allerdings dazu entschieden, einen Anleger nicht selbst zu errichten. Im „Antrag auf
Gewährung einer Zuwendung zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur,
Regionalmanagement, Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement“ der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 22.12.2008 wurde insoweit auch nur
auf die Uferwanderneuerung im nördlichen Teil des Humboldthafens durch Setzen
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neuer Spundwände und Verkleidung der Uferwände mit Naturstein Bezug
genommen.
b) Es handelt sich unter anderem um denkmalschutzrechtliche Gründe, die im
laufenden Genehmigungsverfahren geltend gemacht wurden und dazu geführt
haben, dass der erste Antrag abgelehnt wurde. Insoweit wird für jeden weiteren
Antrag die jeweils beantragte konkrete Konzeption der Anlage, ihr Ausmaß und ihr
bauliches Erscheinungsbild für denkmalrechtliche Aspekte maßgeblich sein. Dies
zu klären liegt im Ermessen der jeweils zuständigen Denkmalschutzbehörden,
deren Stellungnahmen in der wasserrechtlichen Genehmigung zu berücksichtigen
sind.
Frage 4
Die ARGE hat Klage gegen ihren Ablehnungsbescheid vom 01.06.2021 eingelegt. Damit wird das seit vier
Jahren laufende Antragsverfahren nun vom Berliner Verwaltungsgericht und ggfls. danach vom
Oberverwaltungsgericht überprüft. Die bis jetzt ruhend gestellten weiteren Errichtungsanträge für den
Elektroschifffahrtshafen hat die Wasserbehörde prompt erneut ruhend gestellt. Demnach vertraut sie
offensichtlich ihren eigenen Ablehnungsgründen nicht.
a) Ist sich die Wasserbehörde darüber im Klaren, dass sie damit den dringend notwendigen ökologischen
Wettbewerb in der Berliner Fahrgastschifffahrt erneut auf viele Jahre blockiert?
b) Warum hält man sich nicht an übliche Verwaltungsstandards und prüft zumindest den nachfolgenden
Antrag erst einmal auf seine theoretisch mögliche Genehmigungsfähigkeit?
c) Ist man sich darüber im Klaren, dass damit erneut (mit Steuergeldern) ein weiterer Prozess mit dem
Zweitantragsteller provoziert wird?
Antwort zu 4:
a) Der gewünschte ökologische Umbau der Berliner Fahrgastschifffahrt ist nicht
ausschließlich eine Frage des Wettbewerbs. Wettbewerb kann allerdings einen
Beitrag dazu leisten. In Bezug auf den Humboldthafen wäre dazu nicht allein die
Genehmigung eines Errichtungsantrages eines Wettbewerbers erforderlich,
sondern auch, dass dieser den Anleger aus Rechtsgründen auch errichten kann.
Der wasserbehördliche Vollzug bezüglich der Zulassung von Anlagen im Gewässer
nach § 62 ff BWG muss dabei die gesetzlichen Vorgaben des Gewässerschutzes
und der sonstigen öffentlichen Belange im Blick haben und dient daher nicht der
Herstellung oder der Sicherung des Wettbewerbs.
b) Nach Rechtsprechung (vgl. etwa Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 19.05.2020
– Az. VG 10 K 222.18) ist die Verwaltungspraxis der Behörde rechtmäßig, nach der
bei mehreren auf den selben Standort bezogenen konkurrierenden
Genehmigungsanträgen der zuerst gestellte, prüffähige Antrag nach dem
Prioritätenprinzip zuerst bearbeitet wird. Eine generelle Aussage zur theoretischen
Genehmigungsfähigkeit einer geplanten Anlage im Gewässer ist ohne Beteiligung
der relevanten Behörden oder Dritter und ohne Ausführungsplanung nicht möglich,
da es für die Beurteilung auf die konkrete Ausgestaltung im Einzelfall ankommt.
c) Das Verwaltungsrecht sieht für jeden Adressaten eines Verwaltungsaktes sowie für
jeden hiervon in seinen Rechten betroffenen Dritten die Möglichkeit der Einlegung
eines Rechtmittels vor. Es obliegt der Entscheidung der jeweiligen Antragsteller, ob
sie den Rechtsweg beschreiten. In allen Konstellationen, in denen wegen der
örtlichen Begrenzung eine Genehmigung nur einem von mehreren Konkurrenten
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erteilt werden kann, besteht die Möglichkeit, dass der unterlegene oder
unterschiedlich behandelte Bewerber den Rechtsweg beschreitet. Insoweit wird aus
Sicht des Senats kein Rechtsstreit „provoziert“. Die rechtstaatlichen Prinzipien
können allerdings bedeuten, dass eine abschließende Klärung erst in ferner Zukunft
erfolgen kann.
Frage 5:
Die Wasserbehörde hat die politische Leitung der SenUVK im Januar 2021 dahingehend in-formiert, dass es
„derzeit keine Wünsche und Bedürfnisse der Stadt gibt“, ökologische, emissionsfreie Fahrgastschifffahrt im
Humboldthafen zu betreiben.
a) Welchen Stellenwert misst die Wasserbehörde einem parlamentarischen Beschluss bei, der genau dies
zum Gegenstand hat?
b) Welchen Stellenwert misst die Wasserbehörde expliziten Forderungen anderer Senatsverwaltungen (hier
StS Regula Lüscher u.a.) bei, die genau diese Wünsche geäußert haben?
Antwort zu 5 a) und b)
Die Wasserbehörde als Teil der Exekutive kennt und beachtet den Stellenwert von
Beschlüssen der der Legislative als gesetzgebender Gewalt. Bei der Umsetzung der
Beschlüsse der Legislative ist die Exekutive aber an gesetzliche Vorgaben gebunden, die
ihrerseits Entscheidungen der Legislative sind.
Frage 6:
Die Wasserbehörde hat in der gleichen Vorlage formuliert, dass es für die „Umsetzung des Ziels einer
emissionsarmen Schifffahrt … nicht auf die Erteilung einer wasserwirtschaftlichen Genehmigung“ im
Humboldthafen ankäme. „Für die Umsetzung dieses Ziels sind fachbezogenere Instrumentarien“ vorhanden.
a) Welche Instrumentarien sind konkret gemeint und wie erfolgreich ist man damit bisher gewesen?
b) Konnte dadurch die emissionsarme und vor allem die emissionsfreie (vollelektrische) Schifffahrt, wie vom
Parlament gewünscht, unterstützt werden? Wenn ja wie konkret?
Antwort zu 6 a) und b)
Ein Instrument stellt die geplante Förderrichtlinie zur „nachhaltigen Nachrüstung und
Umrüstung vom Fahrgastschiffen“ dar. Sie unterstützt mit bis zu 80 % Förderung auch den
Umbau auf Elektroantrieb. Vorbehaltlich der Beratungen im Berliner Abgeordnetenhaus
zum nächsten Doppelhaushalt ist geplant, das Förderprogramm in den nächsten Jahren
fortzusetzen, um den erwartbaren Fortschritt bei der Steigerung der Batteriekapazität für
einen Umbau von Fahrgastschiffen auf Elektroantrieb auch künftig nutzen zu können.
Frage 7:
Weiterführend formuliert die Wasserbehörde im gleichen Dokument, dass „das klimapolitische Ziel einer
abgasarmen Schifffahrt nicht nur durch eine (Steg)Anlage im Humboldthafen zu erreichen ist. Hierfür stehen
auch andere, insbesondere bereits bestehende Standorte in der Innenstadt zur Verfügung. Leider ist es der
Wasserbehörde noch nicht gelungen, diese bestehenden Anlagen hinsichtlich der Möglichkeiten zu
evaluieren. Im Übrigen finden bereits zahlreiche Aktivitäten der Reedereien zur Umrüstung deren Flotte
statt“.
a) Welche der Bestands-Innenstadt-Steganlagen an der Spree mit entsprechender touristischer Nachfrage
sind konkret gemeint? Alle Steganlagen befinden sich in privater Hand und werden neuen Wettbewerbern
nicht oder nicht zu vertretbaren Bedingungen zugänglich gemacht.
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b) Wann konkret und mit welchem Ziel möchte die Wasserbehörde diese Evaluierung abschließend
vornehmen?
c) Warum kündigt die Wasserbehörde nicht sukzessive die Genehmigungen der Bestandssteganlagen,
sobald diese regulär auslaufen und vergibt sie nach (ökologischeren) Kriterien neu?
d) Welche zahlreichen Aktivitäten der Reede-reien hat es genau gegeben? Wie viele Umrüstungen zum
vom Parlament gewünschten emissionsfreien Elektroantrieb hat es gegeben?
Antwort zu 7:
a) und b) Das Wasserwirtschaftsreferat prüft mögliche neue Standorte, die unter der
Verwaltung des Landes Berlins zu einer Entspannung der Steganalagenachfrage
führen könnten. Es zeigt sich jedoch, dass die örtlichen Begebenheiten
(Landanbindung/Uferbedingungen, Schutzgüter, gewässerökologische
Bedingungen u.a.) diese Möglichkeiten innerhalb des für die Fahrgastschifffahrt
attraktiven Innenstadtbereichs erheblich limitieren.
c) Die meisten Steganlagen in Berlin befinden sich an Bundeswasserstraßen. Hier ist
das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel für die Verpachtung von
Anlegestellen zuständig und könnte diese ggf. kündigen. Die Stege selbst sind in
der Regel von den Reedereien errichtet und in deren Besitz. Sie werden nicht von
der Wasserbehörde vergeben. Die Wasserbehörde ihrerseits kann zudem keine
Genehmigungen der Bestandssteganlagen „kündigen“, sondern nur auf der
Grundlage wichtiger, gesetzlich normierter Kriterien, wie wasserwirtschaftliche,
stadtplanerische, naturschutzrechtliche, denkmalschutzrechtliche,
fischereirechtliche, eigentumsrechtliche usw. widerrufen.
d) Sechs Reeder haben ihr Interesse am laufenden Förderprogramm der SenUVK
bekundet und alle notwendigen Formulare für die Beantragung erbeten und
erhalten. Die endgültige Beantragung sollen nach Kenntnis der SenUVK von den
Angeboten der Nach- und Umrüstfirmen und ihrer eigenen wirtschaftlichen Situation
im Laufe der Saison 2021 abhängig gemacht werden.
Für den vorrausgegangenen Praxistest in den Jahren 2018/19 hat die Mehrheit der
Berliner Reeder kostenlos verschiedene Schiffe zu Verfügung gestellt. In diesem
Praxistest wurden fünf große Fahrgastschiffe mit hochwirksamer
Abgasminderungstechnik ausgestattet. Für die Umrüstung auf emissionsfreien
Elektroantrieb war kein Angebot für ein Fahrgastschiff eingegangen.
Frage 8:
Auf meine Anfrage (Drucksache Nr. 18/27 389 Frage 8), ob es gar keinen Anleger im Humboldthafen geben
soll, hat der Senat seinerzeit nur ausweichend bzw. gar nicht geantwortet. Aus der oben zitierten
Leitungsvorlage geht nun hervor, dass offensichtlich genau dies der Planung entspricht.
a) Mit welcher Begründung stellt sich die Wasserbehörde gegen den erklärten Willen des Parlaments?
b) Warum greift die politische Führung nicht steuernd ein, um diese Vorgaben durchzusetzen?
c) Welche konkreten Bedenken bestehen seitens der Wasserbehörde, den ehemaligen Hafen mit genau
dieser Finalität auch wieder zu nutzen?
Antwort zu 8:
a – c) Die Senatsverwaltung plant zu keinem Zeitpunkt Stege zu verhindern. Die
Wasserbehörde prüft die Zulassung von Anlegestellen im/am Gewässer
antragbezogen auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsvorschriften. Dies ist die
gesetzliche Aufgabe der Wasserbehörde. Sie stellt sich damit nicht gegen den Willen
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des Parlaments. Auch die politische Leitung kann sich nicht über geltendes Recht
hinwegsetzen und ohne eine Prüfung von Anträgen Stege genehmigen.
Frage 9:
Bezugnehmend auf die Beantwortung der Frage 5 meiner schriftlichen Anfrage (Drucksache Nr. 18/27 389)
muss leider festgestellt werden, dass die Beantwortung wohl in Teilen unwahr erfolgte: Die Leitung der
Wasserbehörde ist im Mediationsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin zur Vergabe im
Humboldthafen beigeordnet. Selbstverständlich hat man daher Kenntnis über die rechtwidrige Praxis des
WSA, für diesen Standort bereits einen Pachtvertrag erteilt zu haben, obwohl die Grundlage dafür, nämlich
vorher im Besitz der Errichtungs- und Betriebsge-nehmigung sein zu müssen, gefehlt hat. Dies war bereits
2018 Gegenstand der Beratungen vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
Aus diesem Grund muss hinsichtlich der genannten Frage 5 ergänzend nachgefragt werden.
a) Ist es richtig, dass die Wasserbehörde in enger Zusammenarbeit mit dem WSA Berlin über Jahrzehnte
das Verwaltungsverfahren dergestalt nicht rechtskonform angewandt hat, dass sie, die Wasserbehörde,
zuerst die umfassende Prüfung eingehender Anträge hätte vornehmen müssen, damit erst im Nachgang das
WSA Berlin eine ssG (strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung) hätte erteilen dürfen?
b) Ist es ebenfalls richtig, dass das Bundesverkehrsministerium diese Praxis per Erlass im April 2021
beendet hat und nun rechtskonform wie oben beschrieben verfahren werden muss?
c) Ist es ebenfalls richtig, dass auch beim Antragsverfahren im Humboldthafen auf diese, nicht
rechtkonforme Weise verfahren wurde?
d) Ist es ebenfalls richtig, dass das Bundesverkehrsministerium dem WSA (in Kopie auch der
Wasserbehörde) eine Weisung erteilt hat, nachdem die zu Unrecht erteilte ssG und der besagte
Pachtvertrag sofort, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen ist?
Antwort zu 9:
a) und c) Nein, das ist nicht richtig. Das wasserbehördliche Genehmigungsverfahren
nach § 62 ff BWG basiert auf den Regelungen des landesgesetzlichen BWG. Die
strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung wird nach § 31
Bundeswasserstraßengesetz erteilt. Im Zulassungsverfahren findet eine Beteiligung
der jeweils anderen Behörde statt, jedoch erfolgt die jeweils abschließende
Entscheidung über das Genehmigungsverfahren innerhalb der jeweils eigenen
Zuständigkeit der Behörde im Rahmen der gesetzlich normierten
Zulassungsvoraussetzungen.
b) und d) Die vorliegende Frage betrifft einen Sachverhalt der ausschließlich in die
Zuständigkeit des Bundesverkehrsministeriums fällt. Der Senat hat Kenntnis davon,
dass es einen Erlass des Bundesverkehrsministeriums sowie einer Weisung des
Bundesverkehrsministeriums gegenüber dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt
(WSA) gibt, jedoch liegen weder Erlass noch Weisung im Wortlaut vor, weshalb die
vollständigen Inhalte des Erlasses oder der Weisung des
Bundesverkehrsministeriums nicht in Gänze bekannt sind. Auf dieser Grundlage
kann der Senat hierzu keine Stellungnahme abgeben.
Frage 10:
Die heutige Situation auf der Innenstadtspree zeichnet sich durch einen umfangreichen Verkehr von großen,
dieselbetriebenen Fahrgastschiffen aus, die für einen Großteil der Luftverschmutzung und Lärmemissionen
verantwortlich sind. Große Berliner Reedereien besetzen dabei teilweise mehrere Anlegestellen im Abstand
von nur wenigen Metern. Diese Situation wird aktuell von den Landeskartellbehörden überprüft.
a) Welchen Anteil trägt die unter Frage 9 beschriebene Verwaltungspraxis an dieser Problematik?
b) Hätte in den letzten Jahrzehnten zuerst eine landesrechtliche Überprüfung der potentiellen Antragsteller
hinsichtlich Konformität mit dem §62 BWG stattgefunden, würde es diese Extremsituationen (z.B. vier
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Anlegestellen an der Jannowitzbrücke im Besitz nur einer Reederei) nach Ansicht der Wasserbehörde dann
ebenfalls geben?
c) Gibt es Pläne der Wasserbehörde, diese Zustände wieder mit einer stadtverträglichen Nutzung der Spree
in Einklang zu bringen?
d) Wenn ja, wie sehen diese Pläne konkret aus?
Antwort zu 10:
a) Keinen.
b) Diesen Zusammenhang erkennt der Senat nicht.
c) Dies ist keine Aufgabe der Wasserbehörde als Ordnungsbehörde.
d) Entfällt.
Frage 11:
Wenn das Leitmotiv der Wasserbehörde der „Schutz der Gewässer“ ist, warum hat sie die Gewässer (und
die Berliner Bevölkerung und Gäste der Stadt) in den letzten Jahrzehnten nicht vor der Flut an
Fahrgastanlegern bewahrt?
Antwort zu 11:
Die bislang genehmigten Fahrgastanleger am Gewässer stellen jeweils keine
Beeinträchtigung der Gewässer dar, die gemäß der Entscheidungsnorm nach § 62 ff BWG
zu einer Versagung hätte führen müssen.
Frage 12:
Mittlerweile bemühen sich umweltfreundlichere Anbieter um einen Markteintritt und würden gerne den
Wettbewerb mit den alteingesessenen Anbietern suchen. Wie begründet die Wasserbehörde, dass sie mit
ihrem hier beschriebenen Verwaltungshandeln genau diese, für den zukünftigen Schutz des Gewässers
dringend notwendigen ökologischen Wettbewerb verhindert?
Antwort zu 12:
Wie in der Antwort auf Frage 7 b ausgeführt verhindert die Wasserbehörde keinen
Wettbewerb, sondern überprüft, ob Anträge auf Genehmigungen von Stegen und Anlegern
den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die gesetzlichen Vorgaben werden von der
Legislative bestimmt.
Frage 13:
Wären die über mittlerweile vier Jahre sehr umfangreich gebundenen personellen Kapazitäten nicht besser
für den sofortigen Schutz der Gewässer, z.B. an der Rummelsburger Bucht oder am Spandauer See
(Stichwort: Schrottboote) eingesetzt?
Antwort zu 13:
Diese Frage stellt sich nicht, da Antragsteller Anspruch auf einen Bescheid haben.
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Frage 14:
Hinsichtlich meiner schriftlichen Anfrage Nr. 18/27388 Frage 10 muss nachgefragt werden: Es wurde nach
Überlegungen für zentrumsnahe Nachtliege- und Ladeplätze für Elektroschiffe gefragt, nicht ob diese Plätze
öffentlich und steuerfinanziert geschaffen werden sollen. Daher erneut gefragt:
Gibt es Überlegungen für zentrumsnahe Nachtliege- und Ladeplätze für Elektroschiffe, die durch private
Betreiber oder Verbände betrieben werden sollen? Wenn nicht, auf welcher Grundlage ignoriert die
Wasserbehörde diese Forderung des Parlaments und wie möchte sie dessen Forderung umsetzen, die
Elektroschifffahrt zu fördern?
Antwort zu 14:
Der Senat begrüßt Initiativen von privaten Betreibern und Verbänden, die Nachtliegeplätze
für Elektroschiffe einrichten wollen. Sowohl Wasserbehörde als auch Wasserwirtschaft
sind hierzu mit entsprechenden Akteuren im Gespräch und geben Einschätzungen im
Hinblick auf eine grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit. Auch Vertreter der
Elektroschifffahrt wurden darauf hingewiesen, welche Orte angesichts der in dieser
Anfrage ausführlich beschriebenen rechtlichen und faktischen Situation aussichtsreich für
eine wasserbehördliche Genehmigung erscheinen. Abschließende Aussagen dazu können
– siehe oben – erst im Zuge eines Genehmigungsverfahrens einschließlich der zu
erfolgenden Behördenbeteiligung getroffen werden Im Übrigen obliegt jenseits einer
Genehmigung, wie beschrieben, die Entscheidung, wer einen Steg in den
Bundeswasserstraßen errichten darf, dem Bund.
Frage 15:
Möchte der Senat seinen Ausführungen noch etwas hinzufügen?
Antwort zu 15:
Der Senat sieht dem Ausgang der kartellrechtlichen Überprüfung mit Interesse entgegen
und wird seine Bemühungen für eine emissionsfreie #Schifffahrt in Berlin weiterführen und
intensivieren.
Berlin, den 06.09.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

www.berlin.de
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-28374.pdf

Mobilität: Mobilitätshubs, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Gibt es Standortplanungen und Umsetzungen der vom Berliner Senat im #Stadtentwicklungsplan #Mobilität und
Verkehr (StEP MoVe) beschlossenen intermodalen Maßnahmen wie #Mobilitätshubs, anbieterneutralen
#Paketstationen und weiterer #Micro-Hubs?
Antwort zu 1:
Der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr zeigt einen Handlungsbedarf in dem
Themenfeld auf. Dieser wurde an unterschiedlichen Stellen bereits aufgegriffen, so dass
verschiedene Lösungen in Abhängigkeiten der verschiedenen Zuständigkeiten bereits
umgesetzt oder in Realisierung sind. Als Beispiele sind hier zu nennen das Projekt #KoMoDo
(Kooperative Nutzung von Mikro-Depots durch die Kurier-, Express-, Paket-Branche für den
nachhaltigen Einsatz von Lastenrädern in Berlin) mit den Standorten Eberswalder Straße
(abgeschlossen) und im Berliner Westhafen (Projektstart steht unmittelbar bevor), weitere
Standorte zu Logistikhubs bspw. am Tempelhofer Damm oder auch „#Jelbi“-Stationen, die
gemäß Verkehrsvertrag mit der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) sukzessive geplant,
umgesetzt und evaluiert werden. Weitere Maßnahmen, wie beispielsweise die Arbeiten zum
Thema „anbieterneutrale Paketstationen“ befinden sich derzeit in Vorbereitung.

„Mobilität: Mobilitätshubs, aus Senat“ weiterlesen

Bahnverkehr + Regionalverkehr: Kapazitätserhöhung der Stadtbahn und der Nord-Süd-Verbindung, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Teilt der Senat die Einschätzung, dass die #Stadtbahn (#Ferngleise Charlottenburg – Hauptbahnhof oben –
Ostkreuz) und die #Nord-Süd-Verbindung ( #Jungfernheide / #Gesundbrunnen – Hauptbahnhof tief – #Südkreuz)
als Herzstück des #Eisenbahnknotens Berlin in Zukunft ein beträchtlich größeres Zugangebot von den
Zulaufstrecken aus Brandenburg aufnehmen müssen als die gegenwärtig laufenden und geplanten
#Verkehrsverträge beinhalten, damit Berlin seinen Beitrag zum Erfüllen der klima-, umwelt- und
verkehrspolitischen Ziele leisten kann?
Frage 2:
Teilt der Senat die Einschätzung, dass die mit der gegenwärtigen Infrastruktur erreichbare #Leistungsfähigkeit
dafür nicht ausreicht und sich die für einige #Zulaufstrecken im Projekt #i2030 geplanten Ausbaumaßnahmen
auch auf der Stadtbahn und der Nord-Süd-Verbindung fortsetzen müssen?
Antwort zu 1 und 2:
Der Senat teilt die Einschätzung, dass mittel- bis langfristig weitere Angebotsmaßnahmen
erforderlich sind, um den Anforderungen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung
und seiner Verschärfung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu genügen und
damit die für eine Verlagerung von Fahrten vom motorisierten Individualverkehr auf den
öffentlichen Personennahverkehr erforderliche Leistungsfähigkeit und Angebotsqualität zu
sichern.
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Mit den im Rahmen der abgeschlossenen und geplanten Vergabeverfahren vorgesehenen
#Mehrleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und den Erweiterungen des
Fernverkehrs – z.B. des 30-Minuten-Taktes Berlin – Hamburg – wird die Infrastruktur des
Eisenbahnknotens Berlin künftig voraussichtlich derart ausgelastet, dass nach heutigem
Kenntnisstand ohne Ausbaumaßnahmen nur noch wenige, punktuelle
Angebotsausweitungen umsetzbar sind. Gemeinsam mit dem Land Brandenburg, der
Deutschen Bahn und dem VBB hat das Land Berlin daher das Projekt i2030 initiiert. Im
Rahmen des Projektes i2030 wird der konkrete #Ausbaubedarf aktuell durch die DB Netz
aufbereitet, sodass zeitnah mit den vorbereitenden Untersuchungen und entsprechenden
Abstimmungen mit dem Bund zum weiteren Planungsprozess und
Finanzierungsmöglichkeiten begonnen werden kann.
Frage 3:
Stimmt der Senat dem Ziel zu, dass auf der Stadtbahn eine fahrplanmäßige Zugfolgezeit von 4 min
(einschließlich Haltezeiten und Pufferzeit) erforderlich ist, um auf der Grundlage des Deutschlandtakt-Fahrplanentwurfs und des Zielkonzepts des Bündnisses Schiene Berlin-Brandenburg (BSBB) je Richtung 15
Fahrplantrassen, die nicht immer, aber bei Bedarf belegt werden, zu konstruieren?
Antwort zu 3:
Der Senat stimmt dem Ziel zu, die #Leistungsfähigkeit der zentralen Eisenbahnstrecken im
Knoten Berlin – darunter die Berliner Stadtbahn – zu erhöhen. Im Rahmen des mittlerweile
dritten Gutachterentwurfes des Deutschland-Taktes ist auf der Berliner Stadtbahn ein etwa
fünfminütiger Zugfolgeabstand mit elf Systemtrassen pro Stunde vorgesehen. Eine weitere
Erhöhung über dieses Maß hinaus wird insbesondere mit Blick auf die langfristige
#Angebotsqualität des Regionalverkehrs als erforderlich angesehen.
Frage 4:
Teilt der Senat die Einschätzung, dass wegen der unterschiedlichen Stationshalte und Haltezeiten
Maßnahmen zur Verkürzung der Zugfolgezeiten wie zusätzliche Blockabschnitte, besonders in den Einfahr-,
Bahnsteig- und Ausfahrbereichen, gleichzeitige Ein- und Ausfahrten an benachbarten Bahnsteiggleisen,
Beseitigung von Durchrutschweg-Ausschlüssen zielführend sind und dass diese im ersten Schritt mit
herkömmlicher #Signal- und #Sicherungstechnik (Nachrücksignale und Teilfahrstraßenauflösungen) umgesetzt
werden müssen, weil die Umstellung auf #ETCS einen längeren Vorlauf einschließlich Nachrüstung aller
planmäßig eingesetzten Triebfahrzeuge erfordert?
Antwort zu 4:
Der Senat teilt die Einschätzung, dass Maßnahmen zur Kapazitäts- bzw.
Leistungsfähigkeitserhöhung zielführend sind. Das European Train Control System
(ETCS) bietet den Vorteil, dass die Kapazität schnell erhöht werden kann, da keine
Planfeststellungsverfahren und größere Baumaßnahmen notwendig sind. Dem
Sachverhalt, dass die Umrüstung der Schienenfahrzeuge längere Zeiten beansprucht,
stimmt der Senat nicht zu. Die Schienenfahrzeugindustrie liefert zwischenzeitlich nur noch
Fahrzeuge aus, die für ETCS vorbereitet sind.
Berlin hat sich zuletzt auf der Konferenz DB Netz/PKP PLK, aber auch in der AG Verkehr
der Deutsch-Polnischen Regierungskommission dafür eingesetzt, dass auch die
Stadtbahn mit ETCS ausgestattet wird. Neben der Erhöhung der Kapazität hätte es
beispielsweise auch den Vorteil, dass polnische Hochgeschwindigkeitszüge (z.B. der ED
3
250, der auch für Wechselstrom ausgerüstet wird) problemlos bis #Grunewald verkehren
könnten.
Die DB AG teilt ergänzend mit:
„Die in der Frage beschriebenen Maßnahmen stellen einen ersten kurz- bis mittelfristigen
Schritt zur Erhöhung der Kapazitätswirkung dar. Die alleinige Fokussierung auf ETCS
würde den Umsetzungszeitraum der #Kapazitätswirkung weiter nach hinten schieben. Die
heute vorhandene #Stellwerkstechnik lässt sich jedoch nicht mehr ohne weiteres erweitern,
da der Hersteller die Technik so nicht mehr anbietet.
Die ETCS Ausrüstung beinhaltet neben den Elementen an der Eisenbahninfrastruktur
ebenfalls die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge. Im Rahmen laufender SPNV-Ausschreibungen wurde die Nachrüstbarkeit mit ETCS auf den zum Einsatz kommenden
Fahrzeugen durch die Aufgabenträger gefordert und ist Vergabegegenstand.
Die ETCS Ausrüstung im Knoten Berlin ist ein angestrebtes Ziel, welches in
Einzelschritten umgesetzt werden muss. Bei der Definition der Reihung der
Umsetzungsschritte müssen Aufgabenträger, Verkehrsverbund, DB Netz AG und die
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im engen Austausch stehen.
Für die Umrüstung mit ETCS ist es außerdem wichtig, dass angrenzende
Streckenabschnitte durch z.B. Blockteilung in der herkömmlichen Signaltechnik die
gewonnene Leistungsfähigkeit nicht konterkarieren.“
Frage 5:
Wie beurteilt der Senat die Ansätze zur Kapazitätserhöhung, die der von DB Netz aufgestellte Plan zur
Erhöhung der #Schienenkapazität (#PEK) für die Nord-Süd-Verbindung bietet?
Antwort zu 5:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (#SenUVK) hat gemeinsam mit
dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) und in Abstimmung mit dem Land
Brandenburg zum PEK Stellung genommen. Dabei wurde der PEK übereinstimmend als
unzureichend bewertet hat. Insbesondere die fahrplanbezogenen Lösungsansätze werden
abgelehnt. Aus Sicht der Senatsverwaltung liegt es im Wesen eines PEK, dass die
Kapazität in einer Art und Weise erhöht wird, die den verkehrlichen Nutzen erhöht. Hierzu
sind Infrastrukturausbauten vorrangig durch den Eigentümer (Deutsche Bahn AG bzw.
Bund) notwendig, um die Leistungsfähigkeit auch tatsächlich zu erhöhen. Der Ansatz, ggf.
die Aufgabe von Halten zu erzwingen, um die Anzahl der Zugfahren auf einer Strecke zu
maximieren, ohne dass dann noch ein verkehrlicher Mehrwert entsteht oder sogar
verkehrliche Nachteile erzeugt werden, weil sich die Erschließung – vorrangig im
Nahverkehr – verschlechtert, wird vom Senat abgelehnt.
Frage 6:
Welche eigenen inhaltlichen, zeitlichen und prozessorganisatorischen Vorstellungen hat der Senat, zur
Kapazitätserhöhung auf der Stadtbahn und der Nord-Süd-Verbindung tätig zu werden?
4
Antwort zu 6:
Dem Senat ist bewusst, dass eine wesentliche Steigerung der Kapazitäten im
Schienenverkehr Grundlage für das Erreichen einer klimaschonenden und nachhaltigen
Mobilität ist.
Der Senat hat in den jeweiligen Gremien gegenüber dem Bund deutlich dargestellt, dass
die Themen #Elektrifizierungsoffensive des Bundes und Deutschland-Takt große
Auswirkungen auf den Knoten Berlin haben. Die im Rahmen des #Deutschland-Taktes
geplante Erweiterung der Infrastruktur auf den auf Berlin zulaufenden Strecken bedingt
notwendige Infrastrukturanpassungen auch im Innenstadtbereich Berlins. Betroffen davon
sind insbesondere der #Schienengüterverkehr und der Schienenpersonennahverkehr. Der
Senat hat daher die dringend erforderliche Fortschreibung des Teils Schiene der
#Bundesverkehrswegeplanung und die Berücksichtigung der erweiterten Anforderungen an
die Schieneninfrastruktur im Knoten Berlin eingefordert.
Das Programm i2030 ist ein gemeinsames Projekt der Länder Berlin und Brandenburg,
des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg und der DB Netze. Wie in der Antwort zu Frage
2 dargestellt, werden im Rahmen i2030 die konkreten Ausbaubedarfe auf den benannten
Teilnetzen derzeit vertiefend aufbereitet. Erst im Ergebnis dieser Aufbereitung und der
hierauf aufbauenden Abstimmungen mit dem Bund als Eigentümer der
Bundesschienenwege lassen sich konkrete Aussagen zum Umfang und zum Planungs- und Realisierungsprozess der Maßnahmen zur Leistungsfähigkeitserhöhung des Knotens
Berlin treffen.
Frage 7:
Wird sich der Senat an dem vom BSBB erarbeiteten Gesamtkonzept für die Entwicklung des
Eisenbahnknotens Berlin gemeinsam mit dem Land Brandenburg, dem VBB und der DB orientieren,
insbesondere am Strangkonzept mit seiner kapazitäts- und qualitätsfördernden Wirkung als wichtige
Voraussetzung? Danach sollen die Nahverkehrslinien in drei Hauptsträngen gebündelt werden, die sich aus
den vorhandenen Fahrmöglichkeiten in der Nord-Süd-Achse und im Knoten Spandau ergeben und zwischen
denen sie möglichst wenig wechseln, um sich nicht gegenseitig zu stören:
a) Hamburger Bahn – Nord-Süd-Achse – Potsdamer Stammbahn / Dresdner Bahn
b) Gesundbrunnen – Nord-Süd-Achse – Anhalter Bahn
c) Lehrter Bahn – Stadtbahn.
Ist der Senat bereit, erforderlichenfalls bestehende oder geplante Verkehrsverträge daran anzupassen?
Antwort zu 7:
Das dargestellte Strangkonzept adressiert den Umstand, dass die Eisenbahninfrastruktur
in Berlin nicht an allen Stellen restriktionsfrei befahrbar ist. An mehreren, zentralen
Betriebsstellen und Streckenabschnitten im Knoten Berlin werden durch den Verlauf der
durchgehenden Hauptgleise die Fahrwege für – ggf. auch konfliktfrei parallel führbare –
Zugfahren vorgegeben, die jedoch in beiden Fahrtrichtungen nicht in allen Fällen identisch
sind bzw. die derzeit und perspektivisch planerisch vorgesehenen Linienlaufwegen im
Fern- und Regionalverkehr entsprechen. Dies betrifft primär:
 die Einbindung der Anhalter Bahn und der in Bau befindlichen Dresdner Bahn von
Süden in den Nord-Süd-Tunnel,
 die Einbindung aus Richtung Spandau und Gesundbrunnen in den Nord-SüdTunnel sowie
5
 die Verknüpfung der Hamburger Bahn und Lehrter Bahn westlich des Bahnhofs
Spandau mit dem Nordring und der Stadtbahn östlich des Bahnhofs Spandau.
Das Wechseln zwischen den jeweils durchgehenden Hauptgleisen auf eine andere
Strecke hat jeweils einen Kapazitätsverlust zur Folge, da bei einem solchen Wechsel auf
beiden Gleisen jeweils eine Trasse „verbraucht“ wird und so nicht zwei Züge parallel
verkehren können.
Ein möglichst geringer Kapazitätsverbrauch ist jedoch nicht der alleinige Aspekt, der bei
der SPNV-Angebotsplanung berücksichtigt wird. Der Schwerpunkt liegt auf der Erfüllung
der verkehrlichen Anforderungen, die sich beispielsweise auch aus den realen
Pendelströmen ergeben. Auch sind infrastrukturelle Restriktionen, die im weiteren
Streckennetz außerhalb Berlins bestehen, sowie die Fahrten der Fernverkehrszüge zu
beachten. Die eigenwirtschaftlich durch DB Fernverkehr und Dritte durchgeführten
Fernverkehre berücksichtigen solche Rahmenbedingungen nur in untergeordnetem Maße.
Grundsätzlich verfolgt der Senat das Ziel, dass die Infrastruktur, auch hinsichtlich der
Leistungsfähigkeit, an ein Angebot, das sich aus den verkehrlichen Erfordernissen ergibt,
angepasst bzw. ausgebaut wird und das Angebot gerade nicht langfristig allein durch die
infrastrukturellen Möglichkeiten bzw. Beschränkungen bestimmt wird und dadurch
verkehrliche Nachteile hingenommen werden müssen.
Der Senat setzt sich daher progressiv für eine Erweiterung der Infrastruktur unter anderem
an diesen neuralgischen Punkten ein. Die bereits beauftragte Vorplanung für den i2030-
Korridor Berlin-Spandau – Nauen beinhaltet auch eine substanzielle
Kapazitätserweiterung des Bahnhofs Spandau. Die Erweiterung der Kreuzungsbauwerke
Spandau-West (Höhe Dyrotzer Straße) und Spandau-Ost (Höhe Ruhleben) sowie der Bau
zweier zusätzlicher Bahnsteigkanten im Bahnhof Spandau soll es ermöglichen, in beiden
Richtungen sowohl von der Hamburger Bahn als auch von der Lehrter Bahn Züge
restriktionsfrei und gleichzeitig zu einem anderen Zug auf der jeweils anderen Strecke
konfliktfrei in Richtung Jungfernheide bzw. Charlottenburg zu leiten. Zudem setzt sich der
Senat dafür ein, dass bei einem Ausbau der Anhalter Bahn auch das Kreuzungsbauwerk
Priesterweg dahingehend erweitert wird, dass es möglich wird, in beiden Richtungen
sowohl von der Anhalter Bahn als auch von der Dresdner Bahn Züge restriktionsfrei und
gleichzeitig zu einem anderen Zug auf der jeweils anderen Strecke in beide der möglichen
Tunnelröhren des Nord-Süd-Tunnels zu leiten.
Mit diesen Maßnahmen ließe sich eine fast komplette Entkopplung von den genannten
Restriktionen erzielen. Das Erfordernis einer Anpassung bestehender Verkehrsverträge ist
insofern absehbar nicht erkennbar.
Berlin, den 11.07.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: Heidekrautbahn ― Planung eines Bahnhofs „Wilhelmsruher Damm “, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
In welchem Planungsstand für eine #Wiederinbetriebnahme ist die in Berlin liegende Trasse der
#Heidekrautbahn und was sind die nächsten Verfahrensschritte, insbesondere in den Jahren 2021 und
2022 (ggf. nach Planungsabschnitten differenziert)?
Antwort zu 1:
Die NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung steht kurz vor der Fertigstellung. Die
Einreichung des Planrechtsantrages für den Berliner Abschnitt bei der
Genehmigungsbehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz (#SenUVK) wird für das Ende des 1. Quartals 2021 vorbereitet. Zwischen
den beiden Ländern und der #NEB wird gegenwärtig der Abschluss einer Planungsund Finanzierungsvereinbarung für die Ausführungsplanung vorbereitet, so dass im
Sommer dieses Jahres der nächste Planungsschritt beauftragt werden kann.
Die für die Beauftragung der Ausführungsplanung des Neubaus des Bahnhofs BerlinWilhelmsruh (NEB) – 2. Bauabschnitt – notwendigen Bauplanungsunterlagen (BPU)
liegen der zuständigen Stelle bei der SenUVK vor. Hier wartet die NEB auf einen
Förderbescheid.“
2
Frage 2:
Ist bei diesen Planungen ein #Bahnhof/#Haltepunkt direkt am #Wilhelmsruher Damm vorgesehen, soll der
Bahnhof nördlich oder südlich des Wilhelmsruher Damms liegen und ist dieser Bahnhof identisch mit
dem Bahnhof #Rosenthal auf dem Übersichtsplan auf www.i2030.de?
Antwort zu 2:
Die NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Der neue Bahnhof Rosenthal wird nördlich des Wilhelmsruher Damms errichtet und
ist identisch mit dem auf der Webseite des Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
(VBB) ausgewiesenen Bahnhof Rosenthal.“
Frage 3:
Welches sind die in beide Fahrtrichtungen jeweils nächstgelegenen Bahnhöfe und wie weit sind sie vom
Bahnhof am Wilhelmsruher Damm jeweils entfernt, wie lange wird die Fahrzeit zwischen den Bahnhöfen
jeweils sein?
Antwort zu 3:
Die NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Die nächstgelegenen Stationen sind südlich der Haltepunkt #Pankow Park (Abstand
ca. 1,1 km, Fahrzeit zwei Minuten) und nördlich der Haltepunkt #Blankenfelde (Abstand
etwa 2,1 km, Fahrzeit ca. drei Minuten).“
Frage 4:
Gibt es bereits einen Planungstand hinsichtlich des Layouts des Bahnhofs Wilhelmsruher Damm,
insbesondere hinsichtlich eines Bahnhofsvorplatzes/einer Vorfahrt in Richtung Märkisches Viertel oder
einem zweiten in Richtung Rosenthal und damit verbunden der Verlagerung der Buswendeschleife vom
Wilhelmsruher Damm dorthin? Befinden sich die dafür notwendigen Flächen im Eigentum der
öffentlichen Hand?
Antwort zu 4:
Die NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Im Bereich des Wilhelmsruher Damms wird der Haltepunkt Rosenthal liegen. Dieser
wird über die Quickborner Straße sowie dem Mauerradweg erschlossen werden. Ein
Bahnhofsvorplatz ist nicht vorgesehen. Die bestehende Buswendeschleife wird in
Absprache mit der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) nicht verschoben. Lediglich die
Lage der Bushaltestelle wird in Absprache mit der BVG angepasst. Flächen sind daher
vrsl. nicht erforderlich.“
Frage 5:
Wie wird bei den Planungen für den Bau des Bahnhofs Wilhelmsruher Damm die Möglichkeit
berücksichtigt, dass fortschrittliche politische Verantwortliche die Verlängerung der U8 in das Märkische
Viertel realisieren wollen und dann ein Umsteigebahnhof U8/Heidekrautbahn eine sich geradezu
aufdrängende Optimierung des ÖPNV in diesem Bereich darstellen würde? Sind dafür vorsorglich im
Untergrund Bauwerke mit zu errichten, die nachträglich während des Betriebs der Heidekrautbahn nur
unter Stilllegung des Bahnverkehrs möglich wären? (Sofern es keine Berücksichtigung dieser
Umsteigevariante bei den Planungen gibt, bitte begründen).
3
Antwort zu 5:
Es ist nicht vorgesehen, Vorratsbauwerke für einen U-Bahnhof in der Nähe der
Heidekrautbahn im Bereich des Wilhelmsruher Damms zu errichten.
Eine Verlängerung der U8 bis zu einem Kreuzungsbahnhof mit der Heidekrautbahn im
Bereich des Wilhelmsruher Damms ist nicht vorgesehen und in den relevanten
Planwerken Flächennutzungsplan, Stadtentwicklungsplan Verkehr sowie Bedarfsplan
des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Bedarfsplan) nicht aufgeführt. Ein
ausreichender verkehrlicher Nutzen für eine derartige Linienführung der U8 mit einer
Verknüpfung zur Heidekrautbahn im Bereich des Wilhelmsruher Damms ist bei der
derzeit in diesem Bereich vorhandenen Siedlungsstruktur nicht erkennbar. Durch die
geplante Fortführung der Heidekrautbahn bis zum Bahnhof Gesundbrunnen wird der
zentrale Umsteigepunkt zwischen U8 und Heidekrautbahn im Bahnhof
Gesundbrunnen entstehen.
Frage 6:
Wird es eine Beteiligung der Öffentlichkeit an den Bahnhofsplanungen geben und ggf. ab wann?
Antwort zu 6:
Die NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Veranstaltungen zu frühzeitigen Bürgerbeteiligungen für die Baumaßnahmen in Berlin
erfolgten bereits im Frühjahr 2019 in Wilhelmsruh und Blankenfelde. Weitere
Informationen der Öffentlichkeit wird es von der NEB im Rahmen der Auslegung der
Planrechtsunterlagen geben.“
Frage 7:
Wann kann dieser Abschnitt der Heidekrautbahn nach den Planungen des Senats frühestens in Betrieb
gehen?
Antwort zu 7:
Die NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Aufgrund pandemiebedingter Verzögerungen musste der Zeitplan gemeinsam mit
den i2030-Partnern Berlin und Brandenburg und der NEB aktualisiert werden. Nach
derzeitiger Planung ist zum Fahrplanwechsel 2024 die Wiederinbetriebnahme des
Streckenabschnitts der Heidekrautbahn von Berlin-Wilhelmsruh (NEB) über
Schönwalde bis Basdorf vorgesehen.“
Berlin, den 28.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: S-Bahnhof Wollankstraße – neuer Ausgang, neue Brücke, aus florakiez.de

S-Bahnhof Wollankstraße – neuer Ausgang, neue Brücke

Auch wenn es noch ein paar Jahre dauert, der -Bahnhof #Wollankstraße wird sich verändern. Das Land Berlin hat bei der Deutschen Bahn einen zusätzlichen #Ausgang auf der Pankower Seite an der Wollankstraße bestellt. Entstehen soll ein #Bahnhofsvorplatz mit Fahrradstellplätzen, für dessen Gestaltung dann der Bezirk Pankow zuständig ist. Damit entfällt für S-Bahn-Nutzerinnen und Nutzer der kurze Umweg über die #Nordbahnstraße (und den Ortsteil Gesundbrunnen). Zudem soll mit dem neuen Vorplatz die Situation zwischen S-Bahnbrücke und #Bushaltestelle „deutlich aufgewertet“ werden, wie es die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf Nachfrage von florakiez.de beschreibt.

Bestellt wurde der zusätzliche Ausgang im September 2019. Derzeit laufen die Vorplanungen, der #Baustart ist für 2025 geplant, die #Fertigstellung für 2026. Zu den Kosten konnten sowohl die Deutsche Bahn als auch die #SenUVK noch keine Angaben machen.

Mit der #Straßenbahn zum Hauptbahnhof?

Aber das ist noch nicht alles. Die Umgestaltung des Bahnhofs erfolgt im Zusammenhang mit einer Erneuerung der gesamten Brücke durch die Deutsche Bahn (voraussichtlich 2025). Mit der neuen Konstruktion kann auf die #Brückenpfeiler verzichtet werden, wie es jetzt schon bei den eingesetzten …

Straßenbahn: Strecke Adlershof I und Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II, aus Senat

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www.berlin.de

A. Strecke Adlershof I
Frage 1:
Welche der #LSA auf der #Straßenbahnstrecke zwischen -Bahnhof #Adlershof und der Endstation #Karl-Ziegler-Straße sind mit und welche ohne permanent eingeschaltete #Vorrangsteuerung für die #Straßenbahn
ausgestattet?
Antwort zu 1:
Zwischen dem S-Bahnhof Adlershof und dem #Gleisabzweig #Max-Born-Straße sind alle
#Lichtsignalanlagen (LSA) mit verkehrsabhängigen Steuerungen zur Priorisierung des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ausgestattet. Dies betrifft alle versorgten
Programme, so dass die gesamte Betriebszeit über auch die Beschleunigung des
öffentlichen Verkehrs (ÖV) aktiv ist.
Konkret handelt es sich um die folgenden Anlagen:
23019 Adlergestell / Dörpfeldstr. – Rudower Chaussee mit Teilknoten Gleisschleife
23088 Rudower Chaussee / Franz-Ehrlich-Straße – Wagner-Régeny-Straße
23089 Rudower Chaussee / Am Studio
23090 Rudower Chaussee / Groß-Berliner Damm
23091 Rudower Chaussee / Gottfried-Leibniz-Straße
23092 Rudower Chaussee / Max-Born-Straße
Frage 2:
An welchen der oben erwähnten LSA gibt es #Null-Wartezeit-Steuerungen?
2
Frage 10:
An welchen dieser LSA wird es Null-Wartezeit-Steuerungen geben?
Antwort zu 2 und 10:
Grundsätzlich verfolgen alle ÖPNV-beeinflussten LSA-Steuerung das Ziel, den
öffentlichen Nahverkehrsfahrzeugen ein möglichst verlustfreies Passieren der
Knotenpunkte bzw. Signal-Querschnitte zu ermöglichen. Eine Spezifikation von LSASteuerungen mit der vorstehend erwähnten Bezeichnung gibt es dagegen nicht. Vielmehr
führen die individuellen Randbedingungen der jeweiligen Knotenpunkte im Betrieb zu
unterschiedlichen Erfolgsbilanzen hinsichtlich der erzielten Beschleunigungseffekte.
Hierbei führen neben Knotencharakteristika, Signalisierungsmerkmalen,
Steuerungsphilosophie, betrieblichen Belastungen und den unterschiedlichen
Signalprogrammen auch konkurrierende Einflüsse des ÖPNV untereinander zu
Abweichungen gegenüber der angestrebten Maxime von Null-Wartezeiten.
Frage 3:
Zu welchen Tageszeiten bzw. Signalprogrammen sind sie in Betrieb?
Frage 11:
Zu welchen Tageszeiten bzw. Signalprogrammen sind diese in Betrieb?
Antwort zu 3 und 11:
Die Priorisierungs-Steuerung ist in allen Programmen enthalten und entsprechend der
vorgesehenen Betriebszeit dauerhaft in Betrieb.
Frage 4:
Sofern es kein Nachtprogramm mit Null-Wartezeit-Steuerungen gibt: Warum nicht?
Frage 12:
Sofern es im Nachtprogramm keine Null-Wartezeit-Steuerungen gibt: Warum nicht?
Antwort zu 4 und 12:
Die programmseitigen Einflüsse auf die Beschleunigungseffekte sind abhängig von der
Dauer der Umlaufzeit (Schalt-Zyklus), die in den Nachtprogrammen aufgrund der zu
erwartenden schwächeren Verkehrsbelastung kürzer ausfällt als in den Tages- oder
Spitzen-Programmen und daher weniger Spielräume für Beeinflussungen bietet. Die
verwendete Steuerungsphilosophie ist in allen Programmen gleich und orientiert sich an
der Einbettung der ÖV-Beeinflussung in das System koordinierter Freigaben, das
Grundlage unbeeinflusster Umläufe ist und zu gleichmäßig verteilten Freigabe- und
Wartezeiten führt.
Die einzige Besonderheit herbei besteht nachts darin, dass der Straßenbahnbetrieb
eingestellt und der Straßenzug Rudower Chaussee ausschließlich von Nachtbuslinien
befahren wird, wofür Modifikationen des Meldesystems der Busse vorgenommen werden.
3
Frage 5:
Welche mittleren Verlustzeiten entstehen je Signalprogramm und Fahrtrichtung auf dem o.g. Abschnitt?
Antwort zu 5:
Die mittleren Wartezeiten sind dem Senat nicht bekannt. Sie werden in der Regel
bedarfsorientiert von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) ermittelt, was mit einem
größeren zeitlichen Aufwand verbunden ist.
B. #Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II
Im Rahmen der Planfeststellung wurde dargestellt, dass an mehreren LSA Linksabbieger auf den Gleisen
warten sollen, derweil die Straßenbahn während der langen Grünphase des parallel geführten Kfz ein
Haltsignal erhält. Die Vorteile des eigenen Gleiskörpers – behinderungsfreie Fahrt in derselben Grünphase
wie die parallel geführte Kfz-Hauptrichtung – wird somit behindert.
Sowohl der Fahrgastverband #IGEB als auch der #BUND hatten in Einwendungen mehrere Alternativen
beschrieben und knotenpunktspezifische Vorschläge unterbreitet. Da diese nicht Gegenstand der
#Planfeststellung sind, verwies #SenUVK seinerzeit auf die #Ausführungsplanung.
Frage 6:
An welchen LSA wird welche andere Lösung umgesetzt?
Antwort zu 6:
An den folgenden Anlagen konnte auf Grund der jeweils anderen räumlichen Situation
eine separate Linksabbiegespur eingerichtet werden:
23031 Sterndamm / Groß-Berliner Damm – Südostallee
23100 Groß-Berliner Damm (Greifstraße – Pietschkerstraße – Feuerwehr)
23098 Groß-Berliner Damm / Landfliegerstraße – Segelfliegerdamm
Frage 7:
An welchen LSA werden Linksabbieger auf den Gleisen warten müssen?
Antwort zu 7:
23099 Groß-Berliner Damm / Nieberstraße
23108 Groß-Berliner Damm / Benno-König-Straße – Gerhard-Sedlmayr-Straße
23109 Groß-Berlinre Damm / Hermann-Dorner-Allee – Igo-Etrich-Straße
Frage 8:
Warum werden an diesen LSA keine andere Lösung in Erwägung gezogen?
Antwort zu 8:
An allen drei Knotenpunkten vollzieht sich der Straßenbahnausbau auf Flächen innerhalb
des bestehenden Straßenausbaus, der zusätzliche Separierungen für
Linksabbiegerströme nicht (mehr) zulässt. Damit reduzieren sich die Möglichkeiten einer
Beschleunigung auf die reine signaltechnische Einflussnahme im Rahmen der Schaltung
4
von Sonderfenstern für die Straßenbahnen, die allerdings auch das ursprüngliche
Betriebskonzept zu diesem Straßenausbau darstellen.
Frage 9:
Welche der LSA auf der Neubaustrecke werden mit und welche ohne permanent eingeschaltete
Vorrangsteuerung für die Straßenbahn ausgestattet?
Antwort zu 9:
Derzeit wird beabsichtigt, alle im Verlauf befindlichen Lichtsignalanlagen mit ÖPNV-Beeinflussung auszustatten. Über die Betriebszeit der Straßenbahn hinausgehende zeitliche Befristungen sind nicht vorgesehen.
Frage 13:
Welche mittleren Verlustzeiten je Signalprogramm und Fahrtrichtung werden auf dem o.g. Abschnitt
entstehen?
Antwort zu 13:
Hierzu werden im Vorhinein die resultierenden Qualitätsstufen nur grob überschläglich
ermittelt. Danach ist an den Anlagen eine Qualitätsstufe nach dem Handbuch für die
Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) von B-D ermittelt worden. Weitergehende
Anpassungen erfolgen dann ggf. im späteren Betrieb auf der Grundlage von konkreten
Messungen durch die BVG.
Frage 14:
Falls dieses nicht bekannt ist, auf welchen Annahmen zu Fahr- und Haltezeiten beruht folglich die
Fahrplangestaltung?
Antwort zu 14:
Die Fahrplangestaltung fußt im Vorhinein auf Annahmen der BVG.
Frage 15:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 15:
Nein.
Berlin, den 29.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus + Flughäfen: Neues Buskonzept für die gesamte Flughafenregion, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/neues-buskonzept-fuer-die-gesamte-flughafenregion

Der #PlusBus #Airport-Region, neue Stadt-Umland-Linien und eine neue #Nachtbuslinie starten ab 9. August als Vorboten für die Eröffnung des Flughafens Berlin-Brandenburg (#BER).

Mit vielen Gästen und Persönlichkeiten aus Politik, Kommunen und Institutionen wurde heute am Rathaus #Schönefeld das neue #Buskonzept Airport-Region offiziell und feierlich vorgestellt und gestartet. Zwei Stadt-Umland-Linien, eine neue Nachtbuslinie und der PlusBus Airport-Region schaffen bessere Verbindungen. Der PlusBus umfasst zwei Linien von Königs Wusterhausen zum Flughafen Berlin-Brandenburg (BER). Insgesamt sind im Landkreis Dahme-Spreewald dann vier PlusBus-Linien unterwegs, im gesamten Verbundgebiet bereits 30. Gleichzeitig ist dies der offizielle Auftakt der ÖPNV-Anbindung des BER, der am 31. Oktober eröffnet.

In Vorbereitung auf die Eröffnung des Flughafens BER starten bereits am 9. August 2020 in der Airport-Region rund um Königs Wusterhausen, Schönefeld und den Südosten Berlins neue Angebote im Busverkehr. Der neue PlusBus Airport-Region bietet, zusammen mit den Stadt-Umland-Linien und der ersten Nachtbuslinie im Landkreis Dahme-Spreewald, einen stark verbesserten ÖPNV in der Region.

Mit einem fachlich hochkarätigen Podium wurde anlässlich der PlusBus-Einführung auch die gesamte verkehrstechnische Bus-Anbindung an den neuen Flughafen eingeläutet. Der Verkehrsminister des Landes Brandenburg, Guido Beermann, #SenUVK-Abteilungsleiter Hartmut Reupke, die Geschäftsführerin des #VBB, Susanne Henckel sowie Vertreter des Landkreises Dahme-Spreewald, der BVG, der RVS und des #FBB erläuterten anschaulich das neue, überabeitete Konzept und wiesen auf die Bedeutung und Wichtigkeit eines funktionierenden ÖPNV für die bequeme und klimafreundliche An- und Abreise zum neuen Flughafen der Hauptstadtregion hin.

Eine Besonderheit im Vergleich zu Flughäfen anderer Metropolen: Fundierte Studien prognostizieren, dass die überwiegende Mehrheit der Passagiere mit öffentlichen Verkehrsmitteln an- und abreisen wird.

Susanne Henckel, VBB-Geschäftsführerin, bringt es auf den Punkt:
„Diese ÖPNV-Anbindung kann sich im Vergleich zu anderen europäischen Großflughäfen sehen lassen.“ Alle anwesenden Redner*innen waren sich darüber hinaus einig: Gerade durch den PlusBus Airport-Region und das integrierte Buskonzept, u.a. von der Regionalen Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald (#RVS) und den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG), gewinnen Anwohner*innen, Pendler*innen und Besucher*innen an Mobilität und dadurch an Lebensqualität.

Mit der BER-Eröffnung sowie dem dazugehörigen ÖPNV-Konzept wird im Jahr 2020 eines der größten Infrastrukturprojekte im Verbundgebiet umgesetzt. Die jetzt neu gestarteten Angebote garantieren verlässliche und attraktive Busverbindungen in der Airport-Region – schon vor der offiziellen BER-Eröffnung.

Der PlusBus Airport-Region umfasst zwei Linien von Königs Wusterhausen zum Flughafen BER.

Linie #735: Königs Wusterhausen <> A10 Center <> Wildau <> Miersdorf <> Schulzendorf <> Bahnhof Flughafen Schönefeld

Linie #736: Königs Wusterhausen <> S Wildau <> Miersdorf <> Schulzendorf <> Bahnhof Flughafen Schönefeld

Ab dem 31.10.2020 enden beide Linien am Flughafen BER – Terminal 1-2 und erfüllen die attraktiven PlusBus-Kriterien. Sie fahren während der Woche im Stundentakt, am Wochenende und an Feiertagen im Zweistundentakt und bieten zeitnahe Anschlüsse zur Bahn an den Bahnhöfen Königs Wusterhausen, Wildau und am Flughafen.
Die Verlängerung beider PlusBus-Linien ins Stadtzentrum von Königs Wusterhausen bietet gemeinsam mit der Stadtlinie #737 zudem einen 20-Minutentakt im Stadtverkehr.

#Stadt-Umland-Linien
Bessere Verbindungen zwischen Berlin und den Nachbargemeinden bieten die gemeinsam von der BVG und der RVS betriebenen Stadt-Umland-Linien 743 und 744 zwischen Berlin und dem Norden des Landkreises Dahme-Spreewald. Mit der Buslinie 744 entsteht eine attraktive Busverbindung zwischen der Gemeinde Schönefeld und Berlin, die auch Berufspendler*innen zu Gute kommt. Außerdem verbessert sich die Anbindung rund um Rudow, Lichtenrade, Großziethen sowie Schönefeld-Nord und dem BER, da wichtige Direktverbindungen entstehen und Umstiege an der Landesgrenze wegfallen:

Neu: Linie #743: S Lichtenrade <> Großziethen <> Waßmannsdorf <> Flughafen Schönefeld <> Flughafen BER – Terminal 1-2 –> täglich ganztägig im Stundentakt, direkte Linienführung ohne Umsteigen.

Neu: Linie #744: Gesundheitszentrum <> U Lipschitzallee <> Großziethen <> U Rudow <> Schönefeld-Nord <> Flughafen Schönefeld –> Montag bis Samstag im 20-Minuten-Takt, an Sonn- und Feiertagen im Stundentakt, direkte Linienführung ohne Umsteigen.

Hinweis: Die Linie 744 fährt vsl. bis zum 21. August 2020 wegen Straßenbauarbeiten nach einem Baufahrplan auf zwei getrennten Liniensträngen. Bitte informieren Sie sich dazu auf den Web-Auftritten der Verkehrsunternehmen.

Nachtbus #N36
Neben den neuen PlusBus-Verbindungen und Stadt-Umland-Linien fährt ab dem 9. August 2020 die erste Nachtbuslinie des Landkreises Dahme-Spreewald und ergänzt somit das attraktive Busangebot in der Airport-Region künftig auch nachts.
Die neue Linie N36 fährt stündlich im Zeitraum von 23 bis 04 Uhr, an Wochenenden bis 07 Uhr. Sie verbindet Mittenwalde mit Königs Wusterhausen, Wildau, Miersdorf, Schulzendorf und endet am Flughafen Schönefeld (ab 31.10. am Flughafen BER –Terminal 1-2).

Alle Linien des Buskonzepts Airport-Region sind bereits in der Fahrplanauskunft der VBB-Fahrinfo, den Apps von VBB und BVG sowie den Webauftritten aller beteiligten Verkehrsunternehmen enthalten. Informationen zu der bereits Ende 2019 vorgestellten attraktiven Bahnanbindung des Flughafens BER über Regional, S-Bahn- und IC-Verbindungen finden Sie ebenfalls unter www.vbb.de/ber sowie bereits heute in den genannten Fahrplanauskünften (für Routenplanungen ab dem 31.10.2020).

Straßenverkehr: Avus-Tribüne, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Seit wann genau und aus welchen konkreten Gründen (Wortlaut) steht die #AVUS-Tribüne unter
#Denkmalschutz?
Antwort zu 1:
Die Bauten der Avus (#Verwaltungsbau, #Gaststätte, #Beobachtungsturm und #Tribüne)
wurden 1995 im Zuge der Aufstellung des neuen Denkmalschutzgesetzes als
Gesamtanlage in die #Denkmalliste eingetragen. Die AVUS-Tribüne ist Teil der
Gesamtanlage. Diese ist mit folgendem Listentext in der Denkmalliste verzeichnet:
„09040497
Halenseestraße 47/51, Verwaltungsgebäude mit Gaststätte und Beobachtungsturm, heute
Raststätte AVUS, 1936 von Walther Bettenstaedt; Umbau 1977 von Rainer Gerhard
Rümmler; Zuschauertribüne, 1936-37 von Fritz Wilms und Walter Bettenstaedt
Avus
(CHA-WIL/WESTE-G)
Ausschnitt Denkmalkarte: siehe anliegende jpg-Datei
Denkmalbegründung:
Die Automobil-Verkehrs-und Übungs-Straße (AVUS) als erste vierspurige kreuzungsfreie
Autobahn Deutschlands wurde schnell auch für Autorennen benutzt. Diese Nutzungsform
erreichte ihren Höhepunkt während des sog. Dritten Reiches, als der Automobilsport zur
Selbstdarstellung technischen Könnens und eine bedeutende Rolle in der staatlichen
Propaganda eingeräumt bekam. Zu diesem Zweck wurde auch die AVUS zu einer
bedeutenden Rennstrecke ausgebaut.
2
Hervorstechendes Bauwerk war dabei die berühmt-berüchtigte #Nordkurve, die als
nördliche Wendeschleife in dem ansonsten völlig geraden Kurs größere
Kurvengeschwindigkeiten ermöglichen sollte. Die Nordkurve wurde in den 1960er Jahren
für den Neubau des Autobahnknotens abgetragen. Erhalten hingegen blieb das Gebäude
am äußeren Rand der Nordkurve mit dem charakteristischen Beobachtungsturm, von dem
aus die Kurve und weitgehend auch die Gerade zu überblicken war; in der Rundform des
Turmes kommt die frühere Streckenführung als auch die um ihn kreisende Dynamik des
Rennsportes zum Ausdruck. Als weitgehend zweckbestimmtes Bauwerk ist es vom
Repräsentationsballast gleichzeitiger Bauten befreit und erinnert damit an Bauten der
Weimarer Republik.
Fast zeitgleich entstand die Zuschauer-Tribüne, ebenfalls als schnörkelloser Zweckbau
errichtet. Hier aber zeigt die zentrale „Führertribüne“ (heute zum verglasten Leitstand
umgebaut) die Vereinnahmung der Rennsportveranstaltungen für propagandistische
Zwecke und spiegelt damit auch die Bedeutung wieder, die Motorsport-Veranstaltungen
für die staatliche Selbstdarstellung spielten. Von daher kommt dieser Gesamtanlage eine
spezifische geschichtliche Bedeutung zu.
Der Beobachtungsturm als Endpunkt der AVUS und als einer Art südlichem Eingangstor
nach Berlin hat zusätzlich Bedeutung für das Stadtbild.“
Frage 2:
In wessen Eigentum stand das Objekt zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung?
Antwort zu 2:
Zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Berliner Denkmalliste war die Bundesrepublik
Deutschland Eigentümer dieses Grundstückes. Im Jahr 2006/2007 wurde das Grundstück
von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (#BIMA) an einen privaten Eigentümer
veräußert.
Frage 3:
Was ist seit Unterschutzstellung bis zur Veräußerung an Herrn Hamid #Djadda im Jahr 2015
(https://www.berliner-wirtschaft.de/branchen/marzipan-visionaer-aus-neukoelln/) hinsichtlich der
Restaurierung oder Erhaltung des Objekts konkret durch den Eigentümer veranlasst worden?
Antwort zu 3:
Das Grundstück wechselte mehrmals den Eigentümer mit dem Ziel einer
Konzeptentwicklung und Revitalisierung des Gebäudes. Leider wurden in all diesen
Jahren keine Investitionen in die Erhaltung getätigt und das Objekt wurde nur für
Werbezwecke genutzt.
Frage 4:
Sofern zu 2) ein öffentlicher Eigentümer bestand: wann genau und a) zu welchem Preis und b) mit welchen
Auflagen ist das Objekt an Herrn Djadda veräußert worden?
Antwort zu 4:
Zu den Vertragsbestandteilen der Veräußerung liegen dem Bezirksamt und dem Senat
keine Informationen vor.
3
Frage 5:
Wie ist seit Veräußerung der Fortgang der Restaurierungsmaßnahmen im Einzelnen erfolgt? (z.B. April 2016
Beantragung der Dachsanierung, Januar 2017 Genehmigung der Dachsanierung, November 2017
Abschluss der Dachsanierung etc.)
Antwort zu 5:
Im Juni 2016 wurde die dringend notwendige Sanierung des einsturzgefährdeten Daches
beantragt. Nach Klärung aller Detailfragen konnte die Genehmigung im Januar 2017 erteilt
werden. Parallel wurde ein tragfähiges Nutzungskonzept erarbeitet und nach Vorlage aller
nötigen Gutachten im August 2017 genehmigt. Die Arbeiten am Dach sind
zwischenzeitlich abgeschlossen und die Sanierung der Tribünenflächen sowie der Ausbau
sollen im Sommer 2020 beginnen.
Die Instandsetzung durch den neuen Eigentümer seit 2017 erfolgte in Abstimmung mit der
zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde im Einvernehmen mit dem
Landesdenkmalamt Berlin.
Frage 6:
Ist Plakatwerbung unmittelbar an Autobahnen gesetzlich oder durch Verordnung gesondert geregelt? Falls
ja, nach welcher Norm und wie? Trifft diese Norm auf die AVUS-Tribüne zu? Falls ja, durfte dort sogenannte
„Gerüstwerbung“ über Riesenposter stattfinden?
Frage 8:
Wann (Datum des Bescheids) und für welche Zeiträumen ab 2012 ist dort Baugerüstwerbung durch welche
Stelle genehmigt worden?
Antwort zu 6 und 8:
Die Regelungen hierzu finden sich in § 9 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG).
Nach § 9 Abs. 1 FStrG (sog. engere Schutzzone) dürfen bauliche Anlagen (z.B. Gebäude,
Silos, Maste, Anlagen der Außenwerbung sowie Aufschüttungen oder Abgrabungen
größeren Umfangs in einer Entfernung bis zu 40 m entlang von Bundesautobahnen nicht
errichtet werden.
Nach § 9 Abs. 8 FStrG kann die oberste Landesstraßenbaubehörde im Einzelfall
Ausnahmen von den Verboten des v.g. Absatzes 1 zulassen, wenn die Durchführung der
Vorschriften im Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und
die Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist oder, wenn Gründe des Wohls
der Allgemeinheit die Abweichungen erfordern. Ausnahmen können mit Bedingungen und
Auflagen versehen werden.
Nach § 9 Abs. 2 FStrG (sog. weitere Schutzzone) bedürfen im übrigen
Baugenehmigungen oder nach anderen Vorschriften notwendige Genehmigungen der
Zustimmung der SenUVK als oberste Landesstraßenbaubehörde, wenn bauliche Anlagen
längs der Bundesautobahnen in einer Entfernung bis zu 100 Meter, gemessen vom
äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt
werden sollen.
Wenn nach § 9 Abs. 5 FStrG bauliche Anlagen im Sinne des v.g. Absatzes 2 außerhalb
der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten
keiner Baugenehmigung oder keiner Genehmigung nach anderen Vorschriften bedürfen,
4
so tritt an die Stelle der Zustimmung die Genehmigung der #SenUVK als oberste
#Landesstraßenbaubehörde.
Für das Baugerüst zur Autobahn wurde keine Genehmigung für Werbung erteilt und die
entsprechende Fläche nach Kenntnissen des Bezirks nicht dafür genutzt.
Frage 7:
In welchen Zeiträumen ab 2012 bestand dort ein Baugerüst in Richtung der Autobahn?
Antwort zu 7:
Ein Baugerüst zur Autobahn steht nach Kenntnis des Bezirksamts nur im Rahmen der
Dachsanierung seit Anfang 2018.
Frage 9:
War die Baugerüstwerbegenehmigung mit Auflagen verbunden oder die Einnahmen für einen bestimmten
Zweck, insbesondere die Restaurierung zu verwenden? Falls ja, welche Stelle hat wann und wie die
vereinbarte Mittelverwendung geprüft?
Antwort zu 9:
Zur Unterstützung der dringend erforderlichen Dachsanierung wurden durch das
Bezirksamt Bescheide für temporäre Baugerüstwerbungen in Richtung des Messedamms
erteilt.
Auflagen:
– Die Baugerüstwerbung ist nur während Zeiten, in denen tatsächlich
Baumaßnahmen durchgeführt werden und für maximal sechs Monate zulässig.
– Die Zeiten, Flächen und Gestaltung der Werbung sind vor Montage mit der Unteren
Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
– Die Einnahmen sollten die Sanierung unterstützen, eine direkte Auflage zur
Verwendung der Mittel gab es jedoch nicht.
Der Eigentümer hat jedoch wie besprochen Nachweise über Einnahmen und Ausgaben im
Zusammenhang mit Werbung und Baumaßnahmen bei der Unteren
Denkmalschutzbehörde eingereicht und die Dachsanierung augenscheinlich ausgeführt.
Frage 10:
Welche Arbeiten wurden in den Zeiträumen zu 7) und 8) im Einzelnen ausgeführt?
Antwort zu 10:
Seit der Veräußerung an den jetzigen Eigentümer wurde die Dachsanierung durchgeführt,
eine Konzeptentwicklung erarbeitet sowie restauratorische Gutachten für die weitere
Bearbeitung des Antrages auf Nachnutzung/Umnutzung des Gebäudes erstellt. Derzeit
laufen die Sanierungsarbeiten der Tribünenflächen.
5
Frage 11:
Welche Erlöse in € können nach Kenntnis – ggf. Schätzung – des Senats oder des zuständigen
Bezirksamtes bei Vermietung einer derartigen Werbefläche monatlich erzielt werden?
Antwort zu 11:
Das Bezirksamt und der Senat können hierzu keine Angaben machen.
Berlin, den 22. Juli 2020
Katrin Lompscher
…………………………..
Senatorin für
Stadtentwicklung und Wohnen

Flughäfen: Flughafen BER (X): Vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Hat die #Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH (#FBB GmbH) bzw. die Berliner
Flughafengesellschaft mbH (BFG mbH) einen Antrag auf die vollständige #Befreiung von der #Betriebspflicht für
den #Flughafen #Tegel bei der Oberen #Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg (#LuBB) bzw. bei der
#Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr (#SenUVK) gestellt? Wenn ja, wann hat die FBB GmbH bzw. die
BFG mbH den Antrag auf vollständige Befreiung von der Betriebspflicht bei der LuBB bzw. bei SenUVK
eingereicht?
Antwort zu 1:
Ja, die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) hat bei der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) mit Datum vom 18.02.2020 einen Antrag auf
Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Berlin-Tegel (TXL) gestellt.
Frage 2:
Zu welchem Datum soll die vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel laut Antrag
erfolgen?
Antwort zu 2:
Die BFG hat beantragt mit Ablauf des vierten Tages von der Betriebspflicht für TXL befreit
zu werden, nachdem die Verlängerung der künftigen Start- und Landebahn 07L/25R
(künftige Nordbahn) auf 3.600 m Länge und der Neubau der künftigen Start- und Landebahn
07R/25L (künftige Südbahn) des zum Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER)
ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (SXF) mit einer Länge von mindestens
4.000 m funktionsfähig in Betrieb genommen worden sind (voraussichtlich der 4. November
2020, 05:30 Uhr Ortszeit), wobei der Tag der Betriebsaufnahme mitgerechnet wird.
2
Frage 3:
Welche Begründung gab die FBB GmbH bzw. die BFG mbH im Antrag für die vollständige Befreiung von der
Betriebspflicht für den Flughafen Tegel an?
Antwort zu 3:
Der Antrag wird damit begründet, dass ab dem Zeitpunkt der beantragten Befreiung von der
Betriebspflicht der bisher in TXL abgewickelte Luftverkehr über den BER abgewickelt werde
und insofern der Bedarf für einen Betrieb von TXL damit grundsätzlich nicht mehr bestünde.
Weiterhin sei ein Parallelbetrieb von TXL und BER über den Zeitraum der
Verkehrsverlagerung hinaus aus betrieblichen Erwägungsgründen nicht möglich und wäre
der BFG angesichts der hierfür erforderlichen Ressourcen auch nicht zumutbar.
Frage 4:
Nach welchen Kriterien entscheidet die LuBB bzw. die SenUVK, ob sie dem Antrag auf vollständige Befreiung
von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel stattgibt? Wie sieht ein entsprechendes Verfahren von der
Antragsstellung bis zum Bescheid mit den dazugehörigen Zwischenschritten aus?
Antwort zu 4:
Die auf einen Antrag auf Befreiung von der Betriebspflicht folgende Entscheidung ist als
Ermessensentscheidung einzustufen, die aufgrund der Vielzahl der einzustellenden
Belange in die Nähe einer Abwägungsentscheidung kommt. Im Ergebnis ergeht die
Entscheidung infolge eines Abwägungsvorganges nach genauer Prüfung des Einzelfalls, in
dem die Interessen der von der Befreiung betroffenen Nutzerinnen und Nutzer, das
öffentliche Interesse sowie die Belange des Flughafenunternehmens gegeneinander
abgewogen werden. Entsprechend ist neben den behördlichen Prüfschritten den o.g.
Beteiligten die Gelegenheit zu geben, sich vor der Entscheidung zu äußern. Die Behörde
entscheidet unter Würdigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens.
Frage 5:
Ist eine vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel vor Ablauf der sechsmonatigen
Übergangsfrist nach der Eröffnung des Flughafens BER möglich? Wenn ja, nach welchen Kriterien entscheidet
die LuBB bzw. die SenUVK, ob sie einem Antrag auf vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den
Flughafen Tegel stattgibt?
Antwort zu 5:
Ja, das Flughafenunternehmen kann gemäß § 45 Absatz 3 Luftverkehrs-ZulassungsOrdnung (LuftVZO) von der Betriebspflicht befreit werden. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 4 verwiesen.
Frage 6:
Zu welchem Datum bzw. Zeitraum plant die SenUVK bzw. die LuBB, einen Bescheid zur vollständigen
Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel der FBB GmbH bzw. der BFG mbH auszustellen?
3
Antwort zu 6:
Ein Datum bzw. Zeitraum ergibt sich aus dem Fortgang des Verfahrens selbst und lässt sich
nicht vorherbestimmen.
Berlin, den 20.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Straßennamen in Ostberlin vor und nach der Friedlichen Revolution, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Welche #Straßen und #Plätze wurden nach 1989 in Ostberlin #umbenannt? Bitte um Aufzählung.

Antwort zu 1:

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (#SenUVK) führt eine zentrale #Straßenbenennungsdatei auf Grundlage der Mitteilung aus den Bezirken, die jedoch für die Fortschreibung keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität erhebt.
Die vorliegenden Daten können der als Anlage 1 beigefügten Tabelle entnommen werden. Sie können bei Bedarf auch als Datei zur Verfügung gestellt werden.

Frage 2:

Wo wurden nach 1989 Umbenennungen diskutiert, aber nicht umgesetzt?

Antwort zu 2:

Den Bezirken liegen hierzu keine Unterlagen oder Informationen vor.

Frage 3:

Welche Straßen und Plätze Ostberlins tragen noch heute Namen, die in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zuerkannt wurden? (Bitte um alphabetische Aufzählung).

Frage 4:

Welche der in der Zeit der SBZ und der DDR erfolgten Namensgebungen waren:
4.a. Namensgebungen für neue Straßen und Plätze?
4.b. Umbenennungen von Straßen- und Platznamen, die ihrerseits in der Zeit von 1933 bis 1945 ihren Namen erhielten? Wie hießen diese vor 1945? Falls es sich hierbei nicht um Neubenennungen, sondern ebenfalls um Umbenennungen handelte, wie hießen die Straßen und Plätze wiederum davor?
4.c. Umbenennungen von Straßen- und Platznamen aus der Zeit von vor 1933? Wie hießen diese?

Antwort zu 3 und 4:

Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die auf der Grundlage der durch die SenUVK geführten Straßenbenennungsdatei erstellte Übersichtsliste (Anlage 2) kann bei SenUVK als Datei zur Verfügung gestellt werden. Es besteht keine Verbindlichkeit für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der zu Grunde liegenden Datensätze.
Berlin, den 22.05.2019 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straße / Platz (Umbenennung nach 1989) Bezirk Bezeichnung Straße/Platz vor Umbenennung
Aalstieg Treptow-Köpenick Straße 565
Abajstraße Pankow Straße 90
Adele-Sandrock-Straße Marzahn-Hellersdorf Erich-Wichert-Straße
Alice-Archenhold-Weg Treptow-Köpenick Ostendstraße
Alice-Herz-Platz Marzahn-Hellersdorf Platz 18
Alte Leipziger Straße Mitte Beim Holzgarten
Alt-Friedrichsfelde Lichtenberg Frankfurter Chaussee
Alt-Friedrichsfelde Lichtenberg Berliner Straße
Alt-Friedrichsfelde Lichtenberg Alt-Friedrichsfelde
Alt-Friedrichsfelde Lichtenberg Straße der Befreiung
Am Bauernwäldchen Treptow-Köpenick Straße 686
Am Bauersee Treptow-Köpenick Straße 34
Am Bürgerpark Pankow Bahnhofstraße
Am Glinigk Treptow-Köpenick Straße 215
Am Hohen Feld Pankow Straße 87
Am Maria-Jankowski-Park Treptow-Köpenick Straße D 7
Am Marienhain Treptow-Köpenick Straße 241
Am Oder-Spree-Kanal Treptow-Köpenick Straße 791
Am Oder-Spree-Kanal Treptow-Köpenick Straße 790
Am Ostbahnhof Friedrichshain-Kreuzberg Breslauer Straße (Koppen bis Holzmarktstraße)
Am Ostbahnhof Friedrichshain-Kreuzberg Am Hauptbahnhof
Am Plumpengraben Treptow-Köpenick Straße des NAW (Nationales Aufbauwerk)

Am Plumpengraben Treptow-Köpenick Graben
Am Pumpwerk Treptow-Köpenick Straße 87
Am Studio Treptow-Köpenick Agastraße
Am Wasserwerk Lichtenberg Straße 19 a
Am Wildbusch Treptow-Köpenick Straße 655
An den Treptowers Treptow-Köpenick Elsenstraße (teilweise zwischen Hoffmannstraße und Bezirksgrenze)
An der Himmelswiese Treptow-Köpenick Straße
An der Laake Pankow Straße 88
An der Margaretenhöhe Lichtenberg Straße 5
Ancillonweg Pankow Nantesstraße (teilweise und Straße 140)
Andanteweg Pankow Straße 120
Anna-Louisa-Karsch-Straße Mitte Burgstraße (Teilstück)
Anton-Webern-Weg Pankow Straße 118
Arnswalder Platz Pankow Arnswalder Platz
Arnswalder Platz Pankow Hellmannplatz
Asta-Nielsen-Straße Pankow Arnold-Zweig-Straße (östlich der Neumannstraße)
Astridstraße Lichtenberg Straße 1
Aubertstraße Pankow Straße 122
Azaleenstraße Treptow-Köpenick Straße 299
Baggerseestraße Marzahn-Hellersdorf Budsiner Straße (Teilbereich)
Benjamin-Vogelsdorff-Straße Pankow Straße 22
Berliner Allee Pankow Berliner Allee

Berliner Allee Pankow Klement-Gottwald-Allee
Berta-Waterstradt-Straße Treptow-Köpenick Straße 50
Blanchardstraße Pankow Straße 99
Blumberger Damm Marzahn-Hellersdorf Kirschallee (südlicher Abschnitt)
Blumberger Damm Marzahn-Hellersdorf Cohnscher Weg
Blumberger Damm Marzahn-Hellersdorf Globsower Straße
Blumberger Damm Marzahn-Hellersdorf Otto-Buchwitz-Straße
Blumeslake Treptow-Köpenick Straße 549
Bockmühlenweg Treptow-Köpenick Straßen 234 und 239
Bohrerzeile Pankow Straße 56
Boleroweg Pankow Straße 122
Boris-Pasternak-Weg Pankow Straße 106
Boviststraße Treptow-Köpenick Schirmpilzstraße
Breite Straße Pankow Johannes-R.-Becher-Straße
Bühringstraße Pankow Straße 203
Carola-Neher-Straße Marzahn-Hellersdorf Erwin-Kramer-Straße
Cecilienstraße Marzahn-Hellersdorf Albert-Norden-Straße
Cecilienstraße Marzahn-Hellersdorf Straße Nr.14
Cesar-Franck-Straße Pankow Straße 121
Champignonstraße Treptow-Köpenick Straße 955
Chantiéweg Pankow Straße 149
Charlotte-E.-Pauly-Straße Treptow-Köpenick Straße 330
Chartronstraße Pankow Straße 142
Chartronstraße Pankow Straße 206

Clémentweg Pankow Straße 126
Danziger Straße Pankow Dimitroffstraße
Debussystraße Pankow Straße 119
Dorotheenstraße Mitte Clara-Zetkin-Straße
Dr.-Markus-Straße Pankow Straße 53
Drei-Linien-Weg Pankow Straße 59 und 73 teilweise
Elisabeth-Mara-Straße Mitte Seydelstraße (Teilstück)
Ella-Kay-Straße Pankow Franz-Dahlem-Straße
Ellistraße Lichtenberg Straße 6
Engeldamm Mitte Engelufer
Engeldamm Mitte Fritz-Heckert-Straße
Erich-Kästner-Straße Marzahn-Hellersdorf Waldemar-Schmidt-Straße
Erieseering Lichtenberg Hans-Loch-Straße
Ernst-Barlach-Straße Lichtenberg Fritz-Große-Straße
Ernst-Bloch-Straße Marzahn-Hellersdorf Albert-Schreiner-Straße
Erwin-Bennewitz-Weg Treptow-Köpenick Pappelallee
Ferdinand-Buisson-Straße Pankow Straße 49
Fliegenpilzstraße Treptow-Köpenick Straße 957
Florentinestraße Lichtenberg Straße 7
Forellensprung Treptow-Köpenick Straße 566
Frank-Schweitzer-Straße Marzahn-Hellersdorf Landsberger Allee (Nebenfahrbahn)
Frank-Zappa-Straße Marzahn-Hellersdorf Straße 13
Fredersdorfer Straße Friedrichshain-Kreuzberg Timbaudstraße
Friedrich-Ebert-Platz Mitte Ebertstraße

Fritz-König-Weg Treptow-Köpenick Weg 7
Fritz-Kühn-Straße Treptow-Köpenick Straße 955
Geithainer Straße Marzahn-Hellersdorf Leisniger Straße (teilweise Wohnanliegerstraße)
Geithainer Straße Marzahn-Hellersdorf Riesaer Strase (teilweise Wohnanliegerstraße)
Gendarmenmarkt Mitte Platz der Akademie
Gensinger Straße Lichtenberg Werner-Lamberz-Straße
Georg-Knorr-Straße Marzahn-Hellersdorf Landsberger Allee (Nebenfahrbahn)
Giersstraße Pankow Straße 18
Ginkgoweg Treptow-Köpenick Straße 208
Greta-Garbo-Straße Pankow Arnold-Zweig-Straße (südliche Parallele)
Großmannstraße Marzahn-Hellersdorf Grunowstraße (Verlängerte)
Grünfinkenweg Treptow-Köpenick Straße 992
Günter-Litfin-Straße Pankow Straße 209
Guntherstraße Treptow-Köpenick Straße 170
Gustav-Böß-Straße Mitte Rathausstraße
Gustelstraße Treptow-Köpenick Straße 141
Guyotstraße Pankow Straßen 139, 207
Halbe-Hufen-Weg Pankow Straße 97
Havemannstraße Marzahn-Hellersdorf Erich-Glückauf-Straße
Heiligenstadter Straße Lichtenberg Heiligenstädter Straße
Heinrich-Grüber-Straße Marzahn-Hellersdorf Hönower Straße
Helminestraße Lichtenberg Straße 4
Henriette-Herz-Platz Mitte Burgstraße (Teilbereich)

Henrionweg Pankow Straße 19 a
Heringsdorfer Straße Marzahn-Hellersdorf Bansiner Straße (Teilstück)
Hermann-Hesse-Straße Pankow Bismarckstraße
Hermann-Hesse-Straße Pankow Kurt-Fischer-Straße
Hinter der Düne Treptow-Köpenick Straße 659
Hofzeichendamm Pankow Straße 76
Horst-Kunze-Weg Treptow-Köpenick Straße 901
Huronseestraße Lichtenberg Hans-Loch-Straße
Im Wiesengrund Pankow Straße 144
Ingrid-Goltzsche-Schwarz- Straße Treptow-Köpenick Straße 330
Iselersteig Treptow-Köpenick Straße 188
Jägerstraße Mitte Otto-Nuschke-Straße
Jean-Calas-Weg Pankow Straße 128
Jenny-Lind-Straße Pankow Elsa-Brandström-Straße (nördliche Parallele)
Johanna-Tesch-Straße Treptow-Köpenick Jenny-Matern-Straße
Johannes-Sasse-Ring Treptow-Köpenick Straße 194, 195, 196 u. 197
Jungfernsteg Treptow-Köpenick Straße 128
Kalvinistenweg Pankow Straße 29
Kanutenweg Treptow-Köpenick Straße 902
Kemberger Straße Marzahn-Hellersdorf Otto-Buchwitz-Straße (teilweise)
Kleeblattstraße Treptow-Köpenick Richard-Günther-Straße
Kleine Lindenstraße Treptow-Köpenick Lindenstraße Teilstück
Kleine Spechtstraße Treptow-Köpenick Spechtstraße Teilstück

Kleine Waldstraße Treptow-Köpenick Straße 956
Kleine Waldstraße Treptow-Köpenick Waldstraße Teilstück
Kleiner Mohnweg Treptow-Köpenick Mohnweg (Teilbereich)
Klettenberger Straße Treptow-Köpenick Straße 110
Kniprodestraße Pankow Artur-Becker-Straße
Köpenicker Straße Treptow-Köpenick Straße 72 (teilweise)
Koserower Straße Marzahn-Hellersdorf Gülzower Straße (Seitenarm)
Krähenfußzeile Pankow Straße 78
Kunheimstraße Treptow-Köpenick Privatstraße
Lachsfang Treptow-Köpenick Straße 564
Landsberger Allee Pankow Leninallee
La-Rochelle-Straße Pankow Straße 141
Lieselstraße Treptow-Köpenick Straße 140a
Ligusterweg Treptow-Köpenick Straße 19
Lilli-Henoch-Straße Pankow Wilhelm-Florin-Straße
Lily-Braun-Straße Marzahn-Hellersdorf Wilhelm-Koenen-Straße
Louis-Lewin-Straße Marzahn-Hellersdorf Paul-Verner-Straße
Ludwig-Quidde-Straße Pankow Straße 64
Ludwigsluster Straße Marzahn-Hellersdorf Hellersdorfer Straße (westliche Nebenfahrbahn)
Ludwigsluster Straße Marzahn-Hellersdorf Gülzower Straße (nördliche Nebenfahrbahn)
Ludwig-Turek-Straße Marzahn-Hellersdorf Ludwig-Turek-Platz
Luisenstraße Mitte Hermann-Matern-Straße
Lustgarten Mitte Marx-Engels-Platz

Lutz-Schmidt-Straße Treptow-Köpenick Straße 174
Margarete-Sommer-Straße Pankow Straße 16a
Marie-Elisabeth-von- Humboldt-Straße Lichtenberg Straße 2
Marienhütter Weg Treptow-Köpenick Straße 240
Markgrafenstraße Mitte Wilhelm-Külz-Straße
Märkische Allee Marzahn-Hellersdorf Heinrich-Rau-Straße
Mark-Twain-Straße Marzahn-Hellersdorf Richard-Staimer-Straße
Martin-Hoffmann-Straße Treptow-Köpenick Hoffmannstraße
Matthieustraße Pankow Straße 206
Maurice-Ravel-Straße Pankow Straße 124
Maxie-Wander-Straße Marzahn-Hellersdorf Fritz-Selbmann-Straße
Mazetstraße Pankow Straße 144
Mehrower Allee Marzahn-Hellersdorf Otto-Winzer-Straße
Melli-Beese-Straße Treptow-Köpenick Melli-Beese-Ring
Michael-Brückner-Straße Treptow-Köpenick Grünauer Straße
Michiganseestraße Lichtenberg Hans-Loch-Straße
Mittweidaer Straße Marzahn-Hellersdorf Riesaer Straße (Wohnanliegerstraße)
Möllendorffstraße Friedrichshain-Kreuzberg Jaques-Duclos-Straße
Müngersdorfer Straße Treptow-Köpenick Straße 111
Nantesstraße Pankow Straße 140
Narzissenweg Treptow-Köpenick Straße 178
Nelkenweg Treptow-Köpenick Straße 149
Neue Grottkauer Straße Marzahn-Hellersdorf Heinz-Hoffmann-Straße

Noéweg Pankow Straße 138
Norheimer Straße Treptow-Köpenick Straße 639
Nossener Straße Marzahn-Hellersdorf Gerhart-Eisler-Straße
Ontarioseestraße Lichtenberg Hans-Loch-Straße
Otto-Braun-Straße Mitte Hans-Beimler-Straße
Otto-Rosenberg-Platz Marzahn-Hellersdorf Wolfener Straße
Pastor-Niemöller-Platz Pankow Kurt-Fischer-Platz
Paul-Rahn-Weg Treptow-Köpenick Straße 13a
Peenestraße Treptow-Köpenick Straße 125
Perlpilzstraße Treptow-Köpenick Straße 956a
Peter-Huchel-Straße Marzahn-Hellersdorf Alexander-Abusch-Straße
Petersburger Platz Friedrichshain-Kreuzberg Kotikowplatz
Petersburger Straße Friedrichshain-Kreuzberg Bersarinstraße
Petitweg Pankow Straße 137
Pfalz-Zweibrücker-Straße Treptow-Köpenick Straße 605
Pfarrer-Lenzel-Straße Pankow Straße 98
Platz der Vereinten Nationen Friedrichshain-Kreuzberg Leninplatz
Platz des 18. März Mitte Hindenburgplatz
Platz des 18. März Mitte Platz vor dem Brandenburger Tor
Poelchaustraße Marzahn-Hellersdorf Karl-Maron-Straße
Pyramidenring Marzahn-Hellersdorf Straße 13
Quappenzeile Treptow-Köpenick Straße 562
Radickestraße Treptow-Köpenick Peter-Kast-Straße
Randolfstraße Treptow-Köpenick Straße 124

Raoul-Wallenberg-Straße Marzahn-Hellersdorf Bruno-Leuschner-Straße
Rathausstraße Mitte Marx-Engels-Forum
Rhapsodieweg Pankow Straße 123
Rheinpfalzallee Lichtenberg Siegfried-Widera-Straße
Rheinsteinstraße Lichtenberg Fritz-Schmenkel-Straße
Ricardastraße Lichtenberg Straße 3
Richard-Hilliges-Weg Treptow-Köpenick Straße 567a
Richard-Hörnke-Weg Treptow-Köpenick Fußweg 552
Röländer Straße Pankow Straße 83
Rosa-Valetti-Straße Marzahn-Hellersdorf Zur Parler Straße
Rübezahlallee Treptow-Köpenick Straße 127
Rüdersdorfer Straße Friedrichshain-Kreuzberg Babeufstraße
Rudolf-Ditzen-Weg Pankow Eisenmengerweg
Rudolf-Ditzen-Weg Pankow Majakowskiweg
Rudolf-Majut-Straße Pankow Straße 107
Rudolf-Rühl-Allee Treptow-Köpenick Köpenicker Allee
Rummelsburger Straße Lichtenberg Marie-Curie-Straße (Teilstück)
Schirmpilzstraße Treptow-Köpenick Straße 958
Schivelbeiner Straße Pankow Willi-Bredel-Straße
Schleiengang Treptow-Köpenick Straße 538
Schloßplatz Mitte Marx-Engels-Platz
Schneewittchenstraße Treptow-Köpenick Straße 127a
Schulze-Delitzsch-Platz Mitte Keine Angaben
Schützenstraße Mitte Reinhold-Huhn-Straße

Schweizer Tal Pankow Straße 34
Seidenbienenweg Treptow-Köpenick Straße 523
Selma-Lagerlöf-Straße Pankow Arnold-Zweig-Straße (westlich der Prenzlauer Promenade)
Sewanstraße Lichtenberg Hans-Loch-Straße
Siegfried-Baruch-Weg Pankow Straße 110
Siegfried-Berger-Straße Treptow-Köpenick Straße 244
Sigrunstraße Lichtenberg Straße 2
Silvio-Meier-Straße Friedrichshain-Kreuzberg Gabelsbergerstraße
Siverstorpstraße Pankow Straße 75 teilweise
Sonatenweg Pankow Straße 136
Stechowstraße Pankow Straße 18
Steinbrechgang Treptow-Köpenick Straße 646
Strawinskystraße Pankow Straße 143
Strelitzer Straße Mitte Egon-Schultz-Straße
Strömannstraße Pankow Straße 56 teilweise
Taubenstraße Mitte Johannes-Dieckmann-Straße
Tino-Antonio-Schwierzina- Straße Pankow Berliner Straße
Tiriotstraße Pankow Noéweg (teilweise)
Torstraße Mitte Wilhelm-Pieck-Straße
Treskowallee Treptow-Köpenick Hermann-Duncker-Straße
Tulpenweg Treptow-Köpenick Straße 149a
Vincent-van-Gogh-Straße Lichtenberg Erich-Correns-Straße
Waldheimer Straße Marzahn-Hellersdorf Döbelner Straße (teilweise Wohnanliegerstraße)

Waldheimer Straße Marzahn-Hellersdorf Leisniger Strase (teilweise Wohnanliegerstraße)
Warener Straße Marzahn-Hellersdorf Rapsweg Verlängerung
Wateweg Marzahn-Hellersdorf Biesdorfer Weg (Teilstück)
Weißenseer Weg Lichtenberg Ho-Chi-Minh-Straße
Wilhelm-Hasenclever-Platz Mitte Keine Angabe
Wilhelmstraße Mitte Otto-Grotewohl-Straße
Willy-Brandt-Straße Mitte Moltkestraße
Wolfgang-Steinitz-Straße Treptow-Köpenick Straße 522
Wolfsteiner Weg Treptow-Köpenick Straße 611
Wollgrasweg Treptow-Köpenick Straße 670a
Wuhletalstraße Marzahn-Hellersdorf Hennekestraße
Zum Alten Windmühlenberg Treptow-Köpenick Straße 126
Zum Dahmeufer Treptow-Köpenick Straße 235
Zum Kappgraben Pankow Straße 56 teilweise
Zum Kiesgrund Treptow-Köpenick Straße 652
Zum Rehwinkel Treptow-Köpenick Straße 695
Zum Wuhleblick Treptow-Köpenick Straße 229
Zur Bürgerheide Treptow-Köpenick Straße 653
Zur Drachenwiese Treptow-Köpenick Straße 647
Zur Fähre Treptow-Köpenick Straße 35
Zur Gartenstadt Treptow-Köpenick Gartenstadtweg (Teilbereich)
Zur Großen Krampe Treptow-Köpenick Straße 691
Zur Rothen Laake Treptow-Köpenick Straße 190

Frage 3:
Alphabetische Auflistung der Namen der Straßen und Plätze, die in der SBZ oder DDR zuerkannt wurden (1945 – 1989) und
weiterhin gelten Frage 4a: Namens- gebung erfolgte als Neube- nennung (x 0 zutref- fend) Frage 4b:
Namensge- bung erfolgte als Umbenen- nung von in der Zeit 1933 – 1945 von benannten Straße/Platz Frage 4b: Name Straße
/Platz alt Frage 4c:
Namensge- bung erfolgte als Umbenen- nung von vor 1933 von vor
1933
benannten Straßen/Plätz en Frage 4c:
Name Straße
/Platz alt
Adorfer Straße x
Ahrenshooper Straße x
Albert-Hößler- Straße x
Albert-Kuntz-Straße x
Albert-Schweitzer- Straße x
Alfred-Döblin-Platz x
Alfred-Döblin-Straße x
Alfred-Jung-Straße x
Alfred-Kowalke- Straße x Wilhelm- straße
Alfred-Randt-Straße x Strand- schloßweg
Allee der Kosmonauten x Springpfuhl- straße
Almstadtstraße x Grenadier- straße
Alte Hellersdorfer Straße x Hellersdorfer Straße (teilweise)
Alte Kaulsdorfer Straße x Kaulsdorfer Straße (teilweise)

Altenhofer Straße x
Altentreptower Straße x
Alter Fischerweg x Rahnsdorfer Straße
Alt-Köpenick x Litzmann damm und – straße (vormals Schloss- platz und
-straße)
Am Bahnhof Wuhlheide x
Am Berl x
Am Breiten Luch x
Am Gartenstadtweg x
Am Iderfenngraben x Zietenstraße
Am Kietzer Feld x
Am Nordbahnhof x Am Stettiner Bahnhof
Am Nußbaum x
Am Plänterwald x Straße 150
Am Tierpark x Schloßstraße
Am Wiesengraben x
Am Wiesenrain x Mühlweg
An der Kolonnade x
An der Krummen Lake x Straße 668
An der Schule x Waldersee- straße
Anna-Ebermann- Straße x
Anna-Seghers- Straße x Volkswohl- straße
Anne-Frank-Straße x

Anton-Saefkow- Platz x
Anton-Saefkow- Straße x Gumbinner Straße
Apfelweg x Straße 177
Archenholdstraße x Waldersee- straße
Arnfriedweg x
Arnold-Zweig- Straße x
Arthur-Weisbrodt- Straße x Straße B
Aßmannstraße x Kirchstraße
Auerbacher Ring x
Auersbergstraße x
Auerstraße x Richthofen- straße
Bahnweg x
Baikalstraße x
Balatonstraße x
Bänschstraße x Mirbach- straße
Bansiner Straße x
Barbenweg x
Bärensteinstraße x
Barther Straße x
Basdorfer Straße x
Bebelplatz x Kaiser-Franz- Joseph-Platz
Beelitzer Weg x Straße 163 teilweise

Beermannstraße x Mächtig- straße (vormals Beer- mann- straße)
Behaimstraße x Wilhelm- straße
Belziger Ring x
Bendigstraße x Günther- Ros- Straße (vormals Fontane- straße)
Bergaustraße x
Berkenbrücker Steig x Kurt- Eckert- Straße (vormals Birken- straße)
Bernburger Straße x
Bernhard-Bästlein- Straße x
Bernhard- Lichtenberg-Straße x Rastenburger Straße
Berolinastraße x
Bersarinplatz x Balten- platz (vormals Platz N)
Bertolt-Brecht-Platz x
Besenbinderstraße x Wilhelm- straße
Beuthener Straße x
Biesenbrower Straße x
Biesenthaler Straße x

Bietzkestraße x Fürst- Bismarck- Straße
Birnenweg x Straße 114
Bitterfelder Straße x
Bizetstraße x Sedanstraße
Blindschleichengang x Straße 154 teilweise
Blumberger Straße x
Bodo-Uhse-Straße x
Boenkestraße x Viktoria- Luise-Straße
Böhlener Straße x
Boizenburger Straße x
Bölschestraße x Friedrich- straße
Borkheider Straße x
Borner Straße x
Börnestraße x Friedrich- straße
Borodinstraße x Kronprinzen- straße
Branitzer Straße x
Brehmstraße x
Brigittenweg x Straße 150 teilweise
Brodowiner Ring x
Bruno-Apitz-Straße x
Bruno-Baum-Straße x Marzahner Chaussee (teilweise)
Bruno-Bürgel-Weg x Sedanstraße
Bruno-Taut-Straße x Straße 94 teilweise
Bruno-Wille-Straße x Kaisersteg

Büchnerweg x Straße 57
Buckower Ring x
Chopinstraße x
Claire-Waldoff- Straße x
Cohnstraße x Zillebekeweg
Colbestraße x Friedrich- Karl-Straße
Conrad-Blenkle- Straße x Thorner- straße
Coppistraße x
Corinthstraße x Goslerstraße
Cottbusser Platz x
Cottbusser Straße x
Crivitzer Straße x
Dankwartstraße x
Danneckerstraße x Caprivistraße
Dehmelstraße x Gneisenau- straße
Demminer Straße x
Dessauer Straße x
Dierhagener Straße x
Dietlindestraße x
Dietrich-Bonhoeffer- Straße x Woldenber- ger Straße
Dietzgenstraße x Kaiser- Wilhelm- straße
Döbelner Straße x
Doberaner Straße x Straße 10
Dolgenseestraße x
Dörpfeldstraße x Bismarck- straße
Dr.-Jacoby-Weg x
Dreiserstraße x Viktoriastraße

Dusekestraße x Straße 21, 22
Eckermannstraße x Kaiserstraße
Eggersdorfer Straße x Dallwitz- straße
Egon-Erwin-Kisch- Straße x
Ehm-Welk-Straße x
Ehrlichstraße x Auguste- Viktoria- Straße
Eibenallee x
Eichbergstraße x Moltkestraße
Eichhorster Straße x
Eilenburger Straße x
Einbecker Straße x Prinzenallee
Einsteinstraße x
Eisenacher Straße x Marzahner Straße
Eisenblätterstraße
Elfriede-Tygör- Straße x x Teutonen- straße
Elli-Voigt-Straße x
Else-Jahn-Straße x
Emrichstraße x Straße 8
Erich-Baron-Weg x Königsweg
Erich-Boltze-Straße x Gnesener Straße
Erich-Kurz-Straße x
Erich-Kuttner-Straße x
Erich-Lodemann- Straße x Straße 400
Erich-Steinfurth- Straße x Madaistraße
Erich-Weinert- Straße x Carmen- Sylva-Straße

Erknerstraße x Viktoriastraße
Ernst-Busch-Straße x
Ernst-Fürstenberg- Straße x Schönlanker Straße
Ernst-Grube-Straße x Spindlers- felderstraße
Ernst-Ludwig-Heim- Straße x
Ernst-Reinke-Straße x Stichstraße 1
Erwin-Bock-Straße x
Essenplatz x Gleuel- platz (vormals Dahlwitz- er Platz)
Etkar-André-Straße x
Eugen-Schönhaar- Straße x Wehlauer Straße
Feldberger Ring x
Feldblumenweg x Straße 287
Fercher Straße x
Fichtelbergstraße x
Firlstraße x Frischen- straße
Fischerinsel x An der Fischer- brücke, Fischer- straße, Friedrichs- gracht, Grünstraße, Köllnische Straße, Petristraße, Rittergasse, Roßstraße, Schornstein- fegergasse, Köllnischer Wursthof,

Köllnische Gasse, Küterhof
Flämingstraße x
Florian-Geyer- Straße x Aras- straße (vormals Straße 53)
Forster Straße x
Frankfurter Allee x Frankfurter Chaussee (zwischen 1950 – 1961
Stalinallee)
Frankfurter Tor x
Franz-Jacob-Straße x
Franz-Mehring-Platz ?
Franz-Mett-Straße x
Franz-Schmidt- Straße x
Franz-Stenzer- Straße x
Frieda-Seidlitz- Straße x
Friedrich-Engels- Straße x Kaiserweg
Friedrich-List-Straße x Ostmark- straße
Friedrich-Richter- Straße x
Friedrich-Wolf- Straße x Straße 865
Fritz-Erpenbeck- Ring x Straße 200
Fritz-Kirsch-Zeile x Westend- straße
Fritz-Lesch-Straße x Straße 118

Fritz-Riedel-Straße x Deutsch- Kroner- Straße
Fröbelplatz x Nordmark- platz
Fröbelstraße x Nordmark- straße
Froschsteg x Straße 163 teilweise
Fürstenwalder Damm x Berliner Straße, Köpenicker Straße
Futranplatz x Friedrich- Wilhelm-Platz
Gadebuscher Straße x
Garibaldistraße x Viktoriastraße
Garzauer Straße x
Gehrenseestraße x Falkenberger Straße
Geltower Weg x Straße 154
und 150 teilweise
Genossenschafts- weg x
Georg-Benjamin- Straße x
Georg-Blank-Straße x Hollebeke- weg
Georgenkirchstraße x Große Kirchstraße
Georg-Lehnig- Straße x Stichstraße 3
Geraer Ring x
Gerosteig x Straße 159
Geschwister-Scholl- Straße x Prinz- Friedrich- Karl-Straße

Gielsdorfer Straße x Graudenzer Straße
Glambecker Ring x
Glauchauer Straße x
Glindower Weg x Straße 162 teilweise
Glinkastraße x Kanonier- straße
Goethestraße x Straße 22b
Gohliser Straße x
Golliner Straße x
Golzower Straße x Alte-Fritz- Straße
Gothaer Straße x
Gounodstraße x Metzstraße
Goyastraße x Goeben- straße
Greizer Straße x
Grenzbergeweg x Bismarck- straße
Grevesmühlener Straße x
Grimaustraße x
Grimnitzstraße x Prinz- Joachim- Straße
Groscurthstraße x
Grumsiner Straße x
Grünbergallee x Schönefelder Straße
Grüne Aue x
Grünelinder Straße x Roonstraße
Gustav-Zahnke- Straße x
Habersaathstraße x Kesselstraße
Haeckelstraße x Roonstraße

Hagenower Ring x
Hämmerlingstraße x Biesdorfer Straße
Hannsdorfer Straße x Bülowstraße
Hanns-Eisler-Straße x
Hansastraße x Falkenberger Straße (teilweise)
Hänselstraße x
Hans-Fallada- Straße x
Hans-Otto-Straße x Braunsberger Straße
Hans-Thoma-Straße x Straße 13
Harnackstraße x
Hartlebenstraße x Yorkstraße
Havelländer Ring x Kyritzer Straße (teilweise)
Heckelberger Ring x
Heidenauer Straße x
Heinrich-Heine-Platz x Kaiser-Franz- Grenadier- Platz
Heinrich-Heine- Straße x Neander- straße
Heinrich-Mann-Platz x Secken- dorffplatz (vormals Hohen- zollern- platz)
Heinrich-Mann- Straße x Secken- dorff- straße (vormals Podbiels- kistraße)
Heinz-Bartsch- Straße x Schneide- mühlerstraße

Heinz-Kapelle- Straße x Goldaper Straße
Helene-Weigel-Platz x
Heliosstraße x Goethestraße
Helsingforser Straße x Bromberger Straße
Herbert-Baum- Straße x Lothringen- straße
Herbert-Tschäpe- Straße x
Hermsdorfer Straße x
Hertzstraße x Prinzenstraße
Herweghstraße x Bismarck- straße
Hielscherstraße x Prinz- Heinrich- Straße
Hildegard- Jadamowitz-Straße x Boxhagener Straße (westlicher Teil)
Hirschpfad x Moltkestraße
Hirseweg x Erntedank- weg
Hochlandstraße x Kaiserstraße
Hoernlestraße x Straße D 12
Hohensaatener Straße x
Hohenwalder Straße x
Hoyerswerdaer Straße x
Husemannstraße x Hochmeister- straße
Husstraße x Winterberg- reihe
Igelsteig x
Indira-Gandhi- Straße x Lichtenberger Straße

Jacobsohnstraße x General- straße
Jacobystraße x Kaiserstraße
Janitzkystraße x Klein- straße (vormals Raven- steiner Straße)
Jan-Petersen- Straße x
Jänschwalder Straße x
Jenaer Straße x
Jessnerstraße x Kronprinzen- straße
Joachim-Ringelnatz- Straße x
Joachimsthaler Straße x
Johannes- Bobrowski-Straße x
Johannes-Zoschke- Straße x Ohm-Krüger- Straße
John-Heartfield- Straße x
John-Schehr-Straße x Kurische Straße
John-Sieg-Straße x
Josef-Höhn-Straße x
Josef-Nawrocki- Straße x Bellevue- straße
Josef-Orlopp-Straße x Rittergut- straße
Judith-Auer-Straße x
Kalkseestraße x Bismarck- straße
Kapelle-Ufer x Friedrich- Carls-Ufer

Karl-Frank-Straße x
Karl-Holtz-Straße x
Karl-Kunger-Straße x Graetzstraße
Karl-Lade-Straße x Roederstraße (teilweise)
Karl-Liebknecht- Straße x Kaiser- Wilhelm- straße
Karl-Marx-Allee x Große Frankfurter Straße (zwischenzeit
-lich Stalinallee)
Karl-Pokern-Straße x
Karlshafener Straße x Viktoriastraße
Karl-Vesper-Straße x x Stichstraße 4
Kaskelstraße x Nowack- straße (vormals Kant- straße)
Käthe- Niederkirchner- Straße x Lippehner Straße
Katzengraben x Wilhelm- straße
Kienbergstraße x
Kilianistraße x Bismarck- straße
Kirschweg x Geltower Weg
Kirsteinstraße x Straße 632
Klafterzeile x Straße 667
Klandorfer Straße x
Klara-Schabbel- Straße x Klara- Warmbader- Straße (teilweise)

Klausdorfer Straße x
Klemkestraße x Felsen- eck- straße (vormals Schön- holzer- weg)
Klingenthaler Straße x
Klützer Straße x
Knaackstraße x Treskow- straße
Kollwitzplatz x Wörther Platz
Kollwitzstraße x Weißen- burger Straße
Kölpiner Straße x
Kolpiner Weg x Straße 465
und 469
Konrad-Wolf-Straße x Berliner Straße
Körnerplatz x Platz 1
Köthener Straße x
Kröpeliner Straße x
Krötengasse x Straße 162 teilweise
Krüllsstraße x Erwin- Moritz- Straße (vormals Straße 9)
Kuckhoffstraße x Blücherstraße
Kühlungsborner Straße x
Kummerower Ring x
Kurzer Steig x
Küselstraße x Langemarck- straße
Kyritzer Straße x

Lagunenweg x Straße 517
Langewahler Weg x Straße 486
Langhoffstraße x
Laskerstraße x Basse- witz- straße (vormals Lasker- straße)
Lassallestraße x Thimm- straße (vormals Lassalle- straße)
Lassallestraße x Pleßstraße
Lea-Grundig-Straße x
Ledebourstraße x Bismarck- straße
Lehmbruckstraße x Beymestraße
Lehnitzstraße x Hohenzollern- straße
Leisniger Straße x
Leonhard-Frank- Straße x Wahnschaffe- straße
Leuenberger Straße x
Lichtenhainer Straße x
Liebensteiner Straße x
Liebenstraße x Friedrich- Karl-Straße
Liebenwalder Straße x Hornberger Straße
Liebermannstraße x Franz- Joseph- Straße
Liepnitzstraße x Prinz- Adalbert- Straße

Lincolnstraße x Fürst- Hohelohe- Straße
Lindenstraße x Straße 984
Lion-Feuchtwanger- Straße x
Liselotte-Herrmann- Straße x Allensteiner Straße
Littenstraße
Lubminer Straße x
Lübzer Straße x Augusta- straße
Luckenwalder Straße x
Lüdersstraße x Friedrich- straße
Ludwig-Renn- Straße x
Ludwigsfelder Straße x
Luise-Zietz-Straße x Fürstenstraße
Luzinstraße x
Mahlerstraße x Elsasstraße
Mahlower Straße x
Majakowskiring x Viktoriastraße
Mandrellaplatz x Kirdorf- platz (vormals Hohen- zollern- platz)
Manetstraße x Suermond- straße
Maratstraße x Herzogstraße
Marchlewskistraße x Memeler Straße
Marchwitzastraße x

Margarete-Walter- Straße x Bartensteiner Straße
Marie-Curie-Allee x Capriviallee
Martha-Arendsee- Straße x
Martin- Riesenburger- Straße x
Marzahner Promenade x
Matenzeile x
Max-Beer-Straße x Dragoner Straße
Max-Brunnow- Straße x
Max-Burghardt- Straße x
Max-Herrmann- Straße x
Max-Lingner-Straße x
Mellenseestraße x
Mendelssohnstraße x Rom- berg- straße (vormals Mendels- sohn- straße)
Mendelstraße x Elm- straße (vormals Mendel- straße)
Merseburger Straße x
Meusebachstraße x Privatstraße 16
Meyerbeerstraße x Strasburg- straße
Michelangelostraße x
Michendorfer Straße x

Mirabellenweg x Straße 152 teilweise
Mittenwalder Straße x
Modersohnstraße x Hohenlohe- straße
Moissistraße x Eichenallee
Molchstraße x Straße 152
Moldaustraße x
Mollstraße x
Möwenweg x
Müggelbergplatz x Laubinger Platz
Mühsamstraße x Zorndorfer Straße
Münsterlandplatz x Augustaplatz
Münsterlandstraße x Augusta- straße
Müritzstraße x Prinz-Oskar- Straße
Murtzaner Ring x
Naumburger Ring x
Neltestraße x Straße 51
Neubrandenburger Straße x
Neue Blumenstraße x
Neue Weberstraße x
Neuenhagener Straße x Danziger Straße
Neuruppiner Straße x
Neustrelitzer Straße x
Niemegker Straße x
Nienhagener Straße x
Nipkowstraße x Kaiser- Wilhelm- Straße

Nöldnerplatz x Lindenplatz
Nöldnerstraße x Prinz-Albert- Straße
Oberweißbacher Straße x
Oelsnitzer Straße x
Ohlauer Straße
Olga-Benario- Prestes-Straße x Neukuhrer Straße
Ontarioweg x Straße 151
Orionstraße x
Ortliebstraße x
Oschatzer Ring x
Ossietzkyplatz x Friedensplatz
Ossietzkystraße x Schlosstraße
Otterstraße x Straße 164
Otto-Brahm-Straße x
Otto-Franke-Straße x Oppenstraße
Otto-Krüger-Zeile x
Ottomar-Geschke- Straße x Konstadter Weg / Konstadter Straße
Otto-Marquardt- Straße x
Otto-Nagel-Straße x Königstraße
Otto-Schmirgal- Straße x
Pablo-Neruda- Straße x Müggel- schlößchen- straße
Pablo-Picasso- Straße x
Parchimer Straße x
Parlerstraße x Metzerstraße
Parsteiner Ring x

Passower Straße x
Paul-Dessau-Straße x
Paul-Gesche-Straße x
Paul-Grasse-Straße x
Paul-Junius-Straße x Wörden- straße
Paul-Oestreich- Straße x Real- gymnasium
Paul-Robeson- Straße x Stolpische Straße
Paul-Schwenk- Straße x
Paul-Wegener- Straße x Blumenthal- straße
Paul-Zobel-Straße x
Pegasuseck x
Peter-Edel-Straße x
Peter-Hille-Straße x Wilhelm- straße
Pfirsichweg x Straße 208
Planckstraße x Prinz-Louis- Ferdinand- Straße
Platanenweg x
Platz der Republik x Königs- platz (vormals Exerzier- platz vor dem Branden burger Tor)
Platz des 23. April x Heuplatz
Plönzeile x Luisenstraße
Plutoweg x Straße 528
Pöhlbergstraße x

Pohlestraße x Elisabeth- straße
Prendener Straße x Wartenberger Straße
Prerower Platz x
Preußstraße x Straße 33
Prignitzstraße x Prinzenstraße
Puccinistraße x Belfortstraße
Puschkinallee x Vor dem Schlesischen Tor
Quedlinburger Straße x
Quittenweg x Straße 153
Rabensteiner Straße x
Rabindranath- Tagore-Straße x Straße 900
Randowstraße x
Rapsweg x Erbhofweg
Rathenaustraße x Irmhild- straße (vormals Rathe- naustra- ße)
Rathener Straße x
Rebenweg x Straße 120 teilweise
Reinhardtstraße x Karlstraße
Renettenweg x Straße 155
Reriker Straße x
Rialtoring x Straße 520,
526
Ribbecker Straße x Solzstraße
Ribnitzer Straße x

Richard-Sorge- Straße x Tilsiter Straße
Riesaer Straße x
Rietzestraße x Drunselweg
Ringenwalder Straße x
Robert-Rössle- Straße x Pappelweg
Robert-Siewert- Straße x Straße 26a
Robert-Uhrig-Straße x Uhrigstraße
Rodenbergstraße x Lang- behn- straße (vormals Roden- berg- straße)
Rodestraße x Straße 666,
667
Romain-Rolland- Straße x Kaiser- Wilhelm- Straße
Rosa-Luxemburg- Platz x Horst- Wessel- Platz (vormals Bülow- platz)
Rosa-Luxemburg- Straße x Kaiser- Wilhelm- Straße (von 1947 – 1969
Liebknecht- straße)
Rosenbecker Straße x
Rossinistraße x Weißenburg- straße
Roßlauer Straße x Bücke- bergweg (vormals Straße I)

Roßmäßlerstraße x
Roßweiner Ring x
Rostocker Straße x
Rotkamp x
Röttkenring x
Rudi-Arndt-Straße x Olivaer Straße
Rüdickenstraße x
Rudolf-Grosse- Straße x Bothaallee
Rudolf-Leonhard- Straße x
Rudolf-Schwarz- Straße x Ermländische Straße
Rudolf-Seiffert- Straße x
Ruhlsdorfer Straße
Ruhlsdorfer Straße x Steinstraße
Saarower Weg x Straße 487
Salvador-Allende- Straße x Archenbach- straße
Sanddornstraße x Straße 402
Sandinostraße x Lüderitz- straße
Sangeallee x Fürstenberg- allee
Saturnring x
Scheibenbergstraße x
Schettkatstraße x Stollberg- straße
Schieritzstraße x Döblinweg
Schkeuditzer Straße x
Schleusinger Straße x

Schmausstraße x Apel- straße (vormals Alte Dahl- witzer Straße)
Schneeberger Straße x
Schnellerstraße x Berliner Straße
Schönblicker Straße x Wilhelm- straße
Schönburger Straße x
Schönewalder Straße x
Schorfheidestraße x
Schragenfeldstraße x
Schrebergasse x Schreberplatz
Schulze-Boysen- Straße x
Schwabenallee x Königsallee
Schwabenplatz x Königsplatz
Schwarzburger Straße X
Schwarzmeerstraße x
Schweriner Ring x
Sebnitzer Straße X
Seefelder Straße x
Seehausener Straße x
Seelenbinderstraße x Kirdorf- straße (vormals Seelen- binder- straße)
Sella-Hasse-Straße x

Semmelweisstraße x Friedrich- straße
Semnonenweg x Alemannen- straße teilweise
Senftenberger Straße x
Senziger Straße x
Siedlungsring x
Simon-Bolivar- Straße x Quitzow- straße
Singerstraße x Brauner Weg (vormals Paul- Singer- Straße)
Siriusstraße x
Sitzendorfer Straße x
Skladanowsky- straße x Wrangel- straße
Solonplatz x Preiser- platz (vormals Linden- platz)
Spitzerstraße x Albrecht- straße
Splanemannstraße x Kriegerheim- straße
Spreeufer x Burgstraße
Spremberger Straße x
Springbornstraße x
Sredzkistraße x Fransecky- straße
Stechlinstraße x Prinz-August- Wilhelm- Straße
Stedingerweg x Straße 41

Steengravenweg x Straße 42
Steffelbauerstraße x Kaiserstraße
Steinbachstraße x Argonnenweg
Stellingdamm x Dahlwitzer Straße
Stendaler Straße x
Sterndamm x Kaiser- Wilhelm- Straße/Kaiser
-Wilhelm- Platz
Stienitzseestraße x Feldherrn- straße
Stille Straße x Friedrich- Wilhelm- Straße
Stollberger Straße x
Stolzenhagener Straße x
Straße der Pariser Kommune x Fruchtstraße
Straßmannstraße x Ermeler Straße (vormals Straß- mann- straße)
Streckfußstraße x Johann- Georg-Straße
Süderbrokweg x Straße 43
Suhler Straße x
Sültstraße x Flandern- straße
Summter Straße x Königin- Luise-Straße
Tangermünder Straße x
Teterower Ring x
Teupitzer Straße x

Theodor-Brugsch- Straße x
Theodor-Körner- Straße x
Thomas-Mann- Straße x
Thomas-Müntzer- Straße x Metzer Straße
Tollensestraße x
Tollerstraße x Kronprinzen- straße
Topsstraße x Ludwigstraße
Torgauer Straße x
Traberweg x Prinz- Friedrich- Wilhelm- Straße
Trachtenbrodtstraße x Ypernstraße
Trusetaler Straße x
Tschaikowskistraße x Kaiserin- Augusta- Straße
Tuchollaplatz x Viktoriaplatz
Tucholskystraße x Artellerie- straße
Üderseestraße x Prinz-Eitel- Friedrich- Straße
Uranusstraße x
Ursula-Goetze- Straße x Waterberg- straße
Venusstraße x
Vogelbeerstraße x Longwy- straße
Walter-Felsenstein- Straße x
Walter-Friedrich- Straße x

Wandlitzstraße x Prinz- Heinrich- Straße
Warnemünder Straße x
Warnitzer Straße x
Warnowstraße x x Waldersee- straße
Wedekindstraße x Posener Straße
Weerthstraße x Posadowski- straße
Weißenfelser Straße x
Weitzgründer Straße x Sedanstraße
Welsestraße x
Wendel-Hipler-Weg x Michaelisweg
Werbellinstraße x Kaiser- Wilhelm- Straße
Werlseestraße x Kurfürsten- straße
Werner-Kube- Straße x Pregelstraße
Wernsdorfer Straße x Wernsdorfer Landstraße
Weydemeyerstraße x
Weydingerstraße x Horst- Wessel- Straße (vormals Wey- dinger- straße)
Wickenweg x Metzerstraße
Wiecker Straße x
Wiesenwinkel x
Wilhelm-Blos-Straße x Bülowstraße

Wilhelm-Guddorf- Straße x
Wilhelm-Wolff- Straße x Moltkestraße
Willi-Sänger-Straße x
Winckelmannstraße x Friedrich- straße
Wißlerstraße x Pflugk- Harttung- Straße (vormals Turm- allee)
Wittenberger Straße x
Wohlgemuthstraße x Lauer- zeile (vormals Wohlge muth- straße)
Woldegker Straße x
Wolfener Straße x
Wolfgang-Heinz- Straße x
Wollenberger Straße x
Wörlitzer Straße x
Wriezener Karree x
Wuhlestraße x
Wuhletal x
Wurzener Straße x
Wustrower Straße x
Zachertstraße x Miquelstraße
Zechliner Straße x
Zeesener Weg x Straße 485
Zerbster Straße x
Zernsdorfer Straße x

Zingster Straße x
Zolastraße x Koblanck- straße
Zossener Straße x
Zühlsdorfer Straße x
Zum Hechtgraben x
Zum Langen See x Körnerstraße
Zum Seeblick x Fontane- straße
Zur Nachtheide x Straße 281