Straßenbahn: Wer bremst die Tram M1 aus? Wann wird die M1 schneller und wann fährt sie weiter?, aus Senat

21.03.2024

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Die #Straßenbahnlinie #M1 hat aufgrund ihrer hohen Fahrgastzahlen und vielen Umstiegsmöglichkeiten eine große Bedeutung für den innerstädtischen Verkehr, ist aber wegen häufiger Zeitverluste an Lichtsignalanlagen (LSA) hinsichtlich der #Durchschnittsgeschwindigkeit eine sehr langsame Tramlinie.

Frage 1:

Wie haben sich bei der Linie M1 nach Informationen der BVG Durchschnittsgeschwindigkeit und Umlaufzeit zwischen den Endhaltestellen sowie die Zahl benötigter #Fahrzeuge entwickelt (bitte die Werte auflisten für die Jahre 2017, 2019, 2021, 2023)

„Straßenbahn: Wer bremst die Tram M1 aus? Wann wird die M1 schneller und wann fährt sie weiter?, aus Senat“ weiterlesen

Straßenverkehr: Erneuerung der Berliner Allee (B2), aus Senat

25.01.2024

Frage 1:
Welche konkreten Faktoren führen zur #Feststellung, dass #Baumaßnahmen auf der #Berliner Allee frühestens ab #2026 erfolgen können? (Vgl. hierzu Stellungnahme von SenMVKU in der Sitzung des #Ausschusses für #Mobilität und #Verkehr am 04.10.2023)
Antwort zu 1:
Der genannte #Zeitraum ergibt sich aus der Erarbeitung der notwendigen #Planungsunterlagen und versteht sich als #frühestmöglicher #Baubeginn, soweit die Planungen ohne Verzögerungen abgeschlossen werden können.

„Straßenverkehr: Erneuerung der Berliner Allee (B2), aus Senat“ weiterlesen

Barrierefreiheit in Berlin – auch für mobilitätseingeschränkte Personen, aus Senat

07.06.2023

Frage 1:

Wie viele Menschen mit einer #anerkannten #Gebehinderung (Merkzeichen „ G“), wie viele mit einer #außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen „ aG“ ) und wie viele #blinde und #sehbehinderte Menschen (Merkzeichen „ Bl“ bzw. „ TBl“ ) leben nach Kenntnis des Senats in Berlin (bzw. haben von Berliner Behörden zum aktuellen Zeitpunkt entsprechende Nachweise ausgestellt bekommen)? (Aufstellung nach Merkzeichen erbeten.)

„Barrierefreiheit in Berlin – auch für mobilitätseingeschränkte Personen, aus Senat“ weiterlesen

Straßenbahn: Zusätzliche Behinderung der Straßenbahn auf der Invalidenstraße, aus Senat

12.04.2023

Frage 1:
Aus welchen Gründen wurde die #Sperrfläche für den #Kfz-Verkehr auf den #Gleisen der #Straßenbahn an der #Kreuzung #Invalidenstraße, Ecke #Brunnenstraße entfernt und stattdessen eine #Linksabbiegerspur eingerichtet?
Antwort zu 1:
Die Sperrfläche in der westlichen Zufahrt der Invalidenstraße wurde entfernt, um an dieser Stelle einen gemeinsamen Geradeaus-/Links-Fahrstreifen zu markieren. Die #Straßenbahnen erhalten durch diese Maßnahme deutlich längere #Freigabezeiten an der #Lichtsignalanlage (#LSA) zusammen mit dem #Kraftfahrzeug-Verkehr.

„Straßenbahn: Zusätzliche Behinderung der Straßenbahn auf der Invalidenstraße, aus Senat“ weiterlesen

Straßenbahn: Vorrangschaltungen für die Berliner Straßenbahn (II), aus Senat

08.02.2023

Frage 1:
Teilt der Senat die Auffassung, dass #Straßenbahn-Vorrang dann vorliegt, wenn der Phasenzyklus der #Lichtsignalanlage bei #Annäherung einer #Straßenbahn für den kreuzenden Kfz-, Rad- und Fußverkehr unterbrochen
wird und die Straßenbahn, ohne zu halten oder abzubremsen, #freie Fahrt bekommt?
Frage 2:
Falls Frage 1 nicht mit Ja beantwortet wird, wie definiert der Senat „Vorrang für die Straßenbahn“ an #LSA, warum legt er nicht das in Frage 1 genannte Kriterium zugrunde und worauf beruft er sich dabei?

„Straßenbahn: Vorrangschaltungen für die Berliner Straßenbahn (II), aus Senat“ weiterlesen

Straßenbahn: Straßenbahnvorhaben Haltestelle S-Bahnhof Friedrichshagen, aus Senat

Frage 1:
Inwieweit gab es bis zum jetzigen #Entwicklungsstand eine öffentliche Beteiligung? Wie ist der
bisherige Einbindungsprozess in Relation zu den Leitlinien der #Bürgerbeteiligung des Landes Berlin
und Bezirks Treptow-Köpenick einzuordnen?
Antwort zu 1:
Für nach einem #Fachplanungsgesetz zu genehmigende Vorhaben richtet sich die
Beteiligung nicht nach den Leitlinien der Bürgerbeteiligung des Landes Berlin,
sondern nach dem dafür einschlägigen #Verwaltungsverfahrensgesetz ab §§ 72 ff.
Die #Planfeststellungsunterlagen liegen seit dem 14.03. bis 13.04.2022 aus, daran
schließt sich eine 14tägige Einwendungsfrist an, d.h. bis 27.04.2022. Anschließend
werden die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendung der zuständigen
Vorhabenträgerin #Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH (#SRS) übergeben.
Weitere Angaben zum Zeitbedarf sind nicht möglich.
2
Frage 2:
Wann, unter wessen Beteiligung und mit welchen Ergebnissen wurden die Vor- und Nachteile für
die unterschiedlichen #Verkehrsträger grundsätzlich betrachtet?
Antwort zu 2:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Die SRS arbeitet seit 10 Jahren intensiv an den entsprechenden Planungen. Dieser
lange Zeitraum war notwendig, damit die Planungen unter anderem dem Bauamt
des Bezirkes Treptow-Köpenick mit seinen untergeordneten Abteilungen, als auch
den Berliner Verkehrsbetrieben sowie dem Land Berlin als Straßenbaulastträger der
überörtlichen Straße, zur Vorabstimmung zur Verfügung gestellt werden konnte.
Eine Vielzahl gewünschter Anpassungen, wie die Anordnung von #Ersatzparkplätzen
oder die Erweiterung des jetzigen Gehweges auf der westlichen Straßenseite zur
Nutzung als gemeinsamen Geh- und Radweg wurden im Ergebnis in die
Planungen aufgenommen.“
Frage 3:
Welche alternativen Wegführungen sind geprüft worden; welche Vor- und Nachteile haben diese
Prüfungen jeweils ergeben?
Antwort zu 3:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Es wurden sowohl ein Stichgleis als auch eine Variante mit nur einer Fußgänger
#Lichtsignalanlage (#LSA) geprüft. Bei ersterer Variante wäre eine Umstellung des
teilweisen bereits erneuerten Fahrzeugparkes der SRS erforderlich und daher nicht
wirtschaftlich vertretbar. Bei der zweiten Variante (Im #Verkehrsgutachten der
aktuellen Planfeststellung als Variante 1 dargestellt) besteht die Gefahr, dass es
aufgrund der langen Umlauf- bzw. Wartezeiten der Fußgänger-LSA infolge der
notwendigen Verknüpfung mit dem südlich des Bahndamms gelegenen
Knotenpunktes zu vermehrten Rotlichtverstößen der Fußgänger (Fahrgäste)
kommen würde, bedingt durch die Befürchtung, den Anschluss an die nächste
Straßenbahn oder S-Bahn zu verpassen. Ebenfalls wäre keine Umsetzung als
Anforderungsampel aufgrund der hohen Nutzerzahlen möglich und die
Beeinflussung für den angrenzenden Knotenpunkt an der Bölschestraße und
Fürstenwalder Damm mit entsprechenden Rückstaueffekten wäre größer.“
3
Frage 4:
Wie gestaltet sich der bisherige und weitere #Zeitplan dieses Straßenbahnvorhabens?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Im Ergebnis eines – wie bereits vorstehend skizziert – langen Planungs- und
Abstimmungsprozesses wurde eine aktuelle Variante zur Planfeststellung
eingereicht. […]
Aktuell gehen wir hier bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen
#Wendeschleife von ca. 2 Jahren aus.“
Frage 5:
In welcher Höhe entstehen wem welche Kosten für dieses #Straßenbahnvorhaben?
Antwort zu 5:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Aufgrund der derzeit nicht genau abschätzbaren Kostenentwicklungen gehen wir
für die Gesamtmaßnahme von einem Kostenvolumen von ca. 1 Mio. € aus.“
Frage 6:
Wie wird der Ansatz einer barrierefreien Ausstiegsmöglichkeit auf der östlichen Seite der Dahlwitzer
Landstraße inklusive Lichtsignalanlage zur #Querung -Bahn bewertet? Wurde dies bisher geprüft
und ggf. mit welcher Begründung nicht in Erwägung gezogen?
Antwort zu 6:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Diese wurde geprüft, siehe Punkt 3.“
Frage 7:
Wie häufig, zu welchen Tageszeiten und jeweils für welche Dauer soll die Straßenbahn künftig die
Dahlwitzer Landstraße überqueren und damit durch entsprechende Ampelschaltungen den
sonstigen Straßenverkehr beeinträchtigen?
4
Antwort zu 7:
Gemäß dem vorliegenden Bericht von 02/2022 soll das bestehende
#Betriebsprogramm aufrechterhalten werden. Die Züge der SRS Linie #88 verkehren
dabei:
täglich: von 04:00 Uhr bis 16:00 Uhr 20-Min.-Takt
täglich: von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr 20-Min.-Takt
Mo-Fr: von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr 10-Min.-Takt
Samstags: von 17:00 Uhr bis 01:00 Uhr 30-Min.-Takt
Frage 8:
Aktuell gibt es zu verschiedenen Tageszeiten bereits eine Stausituation – mit welchen konkreten
Maßnahmen soll hier Abhilfe geschaffen und eine Verstärkung dieser Problematik (siehe 7.)
abgewendet werden?
Antwort zu 8:
Abgesehen von Baustellen- und Umleitungssituationen sind derzeit hauptsächlich
dann Störungen im Verkehrsablauf zu verzeichnen, wenn technische
Fehlfunktionen an Erfassungseinrichtungen der Lichtsignalanlage (LSA)
Fürstenwalder Damm / Bölschestraße – Dahlwitzer Landstraße oder der
Weichensteuerung auftreten. LSA-seitig wurden aus diesem Grund bereits einige
Komponenten des LSA-Steuergerätes und der Erfassungs-Detektoren
ausgetauscht. Eine Modernisierung der kompletten hardwareseitigen Ausstattung
ist bereits geplant. Die Qualität des Verkehrsablaufs und die Koordinierung neuer
Signalquerschnitte mit der bestehenden LSA müssen im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens betrachtet werden. Im Zuge einer anschließenden
Projektierung der Steuerung könnten ggf. notwendig erscheinende Maßnahmen
wie beispielsweise Stauüberwachungen berücksichtigt werden.
Hierzu teilt die SRS mit:
„Jede Erhöhung der Verkehrssicherheit hat Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit
des Knotenpunktes (Fußgänger-LSA oder kombinierte LSA). Bezogen auf die
gesamte Stadt stellt nur eine Änderung des Model-Split (auch durch verbesserte
Umsteigebeziehungen beim öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)) einen Weg
zur Stauvermeidung und damit zur Verbesserung der Lebensverhältnisse dar.“
Frage 9:
Wann und mit welchen Ergebnissen wurden zuletzt Verkehrszählungen durchgeführt? Welche
Schlussfolgerungen sind daraus zu ziehen?
5
Antwort zu 9:
Die Verkehrsprognose im betreffenden Bereich wurde seitens der
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz geprüft und
im Verkehrsmodell 2030 mit Infrastrukturmaßnahmen des Stadtentwicklungsplan
(StEP) Verkehr 2025 berücksichtigt. Es zeigte sich, dass die Verkehrsprognose keine
nennenswerten Verkehrszuwächse aus der gesamtstädtischen Entwicklung
beinhaltet. Der maßgebende Betrachtungsfall ergibt sich daher aus den
Bestandsdaten. Auf folgende Verkehrserhebungen wurde verwiesen:
Dahlwitzer Landstr. – Bölschestr. / Schöneicher Str. (Friedrichshagen, 12587),
Zählung am 03.07.2018, Di
Fürstenwalder Damm / Bölschestr. (Friedrichshagen, 12587), Zählung am
24.10.2019, Do
Frage 10:
Ist das Vorhaben gemäß jetziger Vorlage mit Blick auf die Vorgaben des Berliner Radverkehrsplans –
insbesondere einer regelhaften Breite der Radverkehrswege bei Einrichtungsverkehr von 2,3 Meter
und mindestens 2 Meter – genehmigungsfähig? Welche alternativen Planungen kommen hier in
Betracht?
Antwort zu 10:
Bei der Dahlewitzer Landstraße handelt es sich um eine Straße des
übergeordneten Straßennetzes von Berlin, die zugleich Bestandteil des
Ergänzungsnetzes Radverkehr ist. An solchen Straßen sind entsprechende
Radverkehrsanlagen mit dem Regelmaß 2,30 m und dem Mindestmaß 2,00 m
vorzusehen. In beengten Haltestellenbereichen kann die Radverkehrsanlage im
Bereich der Haltestelle auf eine Breite von 1,30 m reduziert werden. Innerhalb der
vorliegenden Planung sind die Radverkehrsanlagen nur im nicht ausreichendem
Maße berücksichtigt worden und stimmen nicht mit den gesetzten Standards aus
dem Radverkehrsplan überein. Es ist zu prüfen, inwiefern hier besondere Umstände
vorliegen, sodass dieser Abschnitt von den gesetzten Standards abweichen darf.
Laut Radverkehrsplan sind Abweichungen auf max. 15 % der Strecke des
Radnetzes zulässig.
Insbesondere im Bereich nördlich der Tramhaltestelle Dahlewitzer Landstraße ist zu
prüfen inwiefern das Schrägparken zu Lasten einer ausreichend breiten
Radinfrastruktur erhalten bleiben kann.
Frage 11:
Wird davon ausgegangen, dass die Radverkehrswege als Zweirichtungsverkehre ohne
Benutzungspflicht eingerichtet werden? Kann damit die Vorgabe von 2,5 bis 3 Meter Mindestbreite
bei Zweirichtungsverkehr gemäß Radverkehrsplan eingehalten werden?
6
Antwort zu 11:
Es wird nicht davon ausgegangen, dass in diesem Bereich der Radverkehr als
Zweirichtungsverkehr geführt wird.
Frage 12:
Welche Abstimmungsprozesse für den aktuell vorliegenden Planungsentwurf gibt es zwischen dem
Vorhabenträger und den zuständigen Berliner Stellen, wie wird insbesondere sichergestellt, dass es
kein Stückwerk gibt, sondern der gesamte Verkehrsbereich um den S-Bahnhof Friedrichshagen für
alle Verkehrsteilnehmer zusammen gedacht, geplant und entsprechend realisiert wird?
Antwort zu 12:
Der Vorhabenträger ist im Rahmen des förmlichen Verfahrens verpflichtet, alle in
ihren Rechten und Zuständigkeiten Betroffene in den Planungsprozess
einzubeziehen und gemeinsam eine rechtlich und planerisch einwandfreie
Verkehrslösung zu finden. Eine entsprechende Prüfung und Abwägung der
einzelnen Belange erfolgt bei der Fertigung des Planfeststellungsbeschlusses für das
Vorhaben.
Frage 13:
Wie soll das Abbiegen des aus nördlicher Richtung aus der Dahlewitzer Landstraße kommende
Radverkehrsweg in die Schöneicher Straße realisiert und unterstützt werden? Der Radverkehrsweg
wird ja bereits davor auf die allgemeine Fahrbahn geführt.
Antwort zu 13:
Nach dem derzeitigen Planungsstand ist für den Radverkehr keine gesonderte
Führung für das Linksabbiegen vorgesehen. Der Radverkehr muss sich im
Mischverkehr entsprechend links einordnen. Es ist zu prüfen, inwiefern der
linksabbiegende Radverkehr in die LSA am Knotenpunkt Dahlewitzer
Landstraße/Schöneicher Straße noch integriert werden kann. Ein signalisiertes
indirektes Linksabbiegen wäre hier aus Radverkehrssicht wünschenswert.
Grundsätzlich sind die der Senatsverwaltung vorliegenden Entwurfspläne noch
nicht final abgestimmt. Die Berücksichtigung einer Querungsstelle für den
Radverkehr über die Dahlwitzer Landstraße wurde angeregt. Unter anderem sind
die Breiten der Verkehrsflächen, die Schleppkurven und die Sichtbeziehungen
noch zu klären.
Frage 14:
Wie viele Bäume sollen gefällt werden, in welchem Alter und Zustand befinden sich diese und wie
ist das mit dem Gartendenkmal Kurpark Friedrichshagen vereinbar?
7
Antwort zu 14:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Keiner der im Zusammenhang mit dem Umbau der Gleisschleife zu fällenden
Bäume steht im Kurpark Friedrichshagen. Es geht hierbei um acht Bäume östlich
der Dahlwitzer Landstraße auf dem Tauschgrundstück der Berliner Forsten sowie
um drei Straßenbäume der Dahlwitzer Landstraße, welche in der gleichen Straße
an anderer Stelle ersetzt werden. Die genauen Daten über Art, Zustand und Alter
der Bäume können der Anlage 8 des Planfeststellungsverfahrens entnommen
werden.“
Frage 15:
Wie soll der Anschluss zu anderen Wegführungen erfolgen, also die Übergänge in die
Bahnunterführung (südlich und nördlich der Bahntrasse) sowie zu vorhandenen Geh- und
Radverkehrswegen gestaltet werden?
Antwort zu 15:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Der Zwangspunkt zur Wegeführung ist die Eisenbahnunterführung, hier wurden die
vorhandenen Anlagen aufgegriffen und in die Planung einbezogen.“
Frage 16:
In welchem Umfang stehen aktuell Abstellflächen für Autos, Motorräder und Fahrräder im
unmittelbaren Bahnhofsumfeld zur Verfügung und welche Kapazitäten soll es nach Realisierung des
Straßenbahnvorhabens geben?
Antwort zu 16:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Im Rahmen der Planung werden keine Stellplätze für Motoräder oder Fahrräder
reduziert oder verändert. Für die Errichtung einer flächennahen Entwässerung über
belebte Bodenzonen ist die Errichtung von Sickermulden erforderlich, wodurch 63
Pkw Stellplätze verdrängt werden. Durch eine Verringerung des anschließenden
Straßenquerschnittes der Dahlwitzer Landstraße auf das Sollmaß und der
Umwidmung der dortigen Längsparkplätzen zu Schrägparkplätzen ist eine
Kompensation mit 49 Stellplätzen bei gleichzeitiger erheblicher Flächenentsieglung
möglich. Auch hierzu gab es entsprechende Variantenuntersuchungen und
Abstimmungen mit dem bezirklichen Bauamt.“
8
Frage 17:
Inwiefern wurden die im Ergänzungsnetz des Radverkehrsplanes Berlin vorgesehenen Routen
zwischen den S-Bahnhöfen Friedrichshagen und Köpenick nördlich der Bahntrasse entlang Straße
am Kurpark sowie parallel zum Bahndamm in die Planungen einbezogen?
Antwort zu 17:
Die beiden genannten Streckenabschnitte liegen außerhalb des Planungsraums
und wurden nicht weiter innerhalb der Planung berücksichtigt.
Berlin, den 20.04.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de

Bus + Straßenverkehr: Busspur am Brunsbütteler Damm zwischen Harbuger Weg und Magistratsweg, aus Senat

Frage 1:
Wer hat wann die Errichtung eines #Bussonderfahrstreifens auf dem #Brunsbütteler Damm zwischen
Harburger Weg und Magistratsweg angeordnet?
Antwort zu 1:
Die Maßnahme befindet sich noch in Prüfung und wurde daher noch nicht
angeordnet.
Frage 2:
Handelt es sich bei dieser Planung um eine durchgängige oder auf bestimmte Uhrzeiten und
Wochentage begrenzte #Busspur?

„Bus + Straßenverkehr: Busspur am Brunsbütteler Damm zwischen Harbuger Weg und Magistratsweg, aus Senat“ weiterlesen

Straßenbahn: Straßenbahn-Haltestellen am Bahnhof Karlshorst (II), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann wird der Senat die #Lichtsignalanlage (#LSA) auf #Vorrang für die #Straßenbahn bei Annäherung und
Räumung der Gleise durch vorausgefahrene Kfz umstellen?
Antwort zu 1:
Im Bereich -Bahnhof #Karlshorst sind durch das von der BVG beauftragte Ingenieurbüro
verkehrsabhängige Steuerungen für insgesamt vier Lichtsignalanlagen (LSA) zu
projektieren. Die #Projektierung für zwei LSA ist abgeschlossen und durch die zuständige
Fachgruppe des Senates zur Ausführung freigegeben. Gegenwärtig wird die dritte LSA
projektiert, durch die der Bereich nördlich des S-Bahnhofes Karlshorst mit den
Einmündungen Stolzenfelsstraße, Dönhoffstraße und Rheinsteinstraße gesteuert wird.
Aufgrund des engen verkehrstechnischen Zusammenhanges kann eine Inbetriebnahme
der verkehrsabhängigen Steuerung der LSA nördlich und südlich des S-Bahnhofes nur
gemeinsam erfolgen. Lediglich eine Inbetriebnahme der verkehrsabhängigen Steuerung
an der weiter nördlich gelegenen LSA Dorotheastraße – Godesberger Straße ist bereits
vorzeitig möglich und wird voraussichtlich im Juni 2021 erfolgen. Dadurch kann bereits
eine Reduzierung der Wartezeiten für die Straßenbahn erreicht werden.
Die BVG hat versichert, dass trotz der widrigen Pandemie-Umstände und den sich daraus
ableitenden, hemmenden Randbedingungen für eine effiziente Leistungserbringung, die
Fertigstellung der Projektierungsarbeiten durch das Ingenieur-Büro zu forcieren.
Zum Zeitaufwand für die Projektierung kommt jeweils der Zeitbedarf für Programmierung
und Test der Steuerung durch die Signalbaufirma, der mehrere Wochen je LSA erfordert.
Da der Senat von Berlin nur sehr begrenzten Einfluss auf den Fortgang sowohl der
Projektierungsarbeiten beim Ingenieurbüro als auch der Programmierarbeiten bei der
2
Signalbaufirma hat, können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine
Inbetriebnahmetermine genannt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass eine
Inbetriebnahme der verkehrsabhängigen Steuerung an beiden LSA unmittelbar nördlich
und südlich der Bahnbrücke Karlshorst nicht vor August 2021 möglich sein wird.
Frage 2:
Wie wird der Senat künftig verhindern, dass derart untaugliche LSA-Steuerungen an anderen Stellen
programmiert werden?
Antwort zu 2:
Angesichts der #Flächenkonkurrenz im öffentlichen Raum ist abschnittsweise ein Führen
der Straßenbahn ohne besonderen Bahnkörper im #Mischverkehr unvermeidlich. In diesen
Fällen ist auch zukünftig der Einsatz von komplexen verkehrsabhängigen Steuerungen zur
Sicherung eines leistungsfähigen Betriebs für alle Verkehrsarten notwendig. Der Vorrang
des #Umweltverbunds wird dabei berücksichtigt.
Berlin, den 19.05.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Die Ampel in Berlin II, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele #Verkehrsampeln gibt es in Berlin aktuell und wie hat sich diese Zahl seit 2001 entwickelt (bitte geordnet nach Bezirken)?

Frage 2:

Wie viele dieser Ampeln sind inzwischen auf LED-Technik umgerüstet worden?

Antwort zu 1 und 2:

Aktuell sind in Berlin 2.132 #Lichtsignalanlagen (#LSA) in Betrieb. Zur Entwicklung der Zahlen siehe beigefügte  Tabelle, welche sich größtenteils bereits aus der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage S18/20415 ergaben. Für die historische Entwicklung der LSA-Anzahl aufgeteilt nach Bezirken liegt keine auswertbare Datenbasis vor.

JahrAnzahl LSA
2001-2003keine Angaben möglich
20041.951
20051.939
20061.972
20071.996
20082.013
20092.050
20102.072
20112.084
20122.091
20132.086
20142.093
20152.091
20162.101
20172.100
20182.111
20192.120
20202.131

Die Anzahl LSA für 2020 teilt sich wie folgt auf die Bezirke auf:

BezirkGlühlampeLEDGesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf76200276
Friedrichshain-Kreuzberg6794161
Lichtenberg4766113
Marzahn-Hellersdorf6442106
Mitte88213301
Neukölln5877135
Pankow9261153
Reinickendorf9127136
Spandau33124157
Steglitz-Zehlendorf39184223
Tempelhof-Schöneberg41199240
Treptow-Köpenick4486130
Summen6581.4722.131

Frage 3:

Wie viele #Straßenlaternen gibt es in Berlin (bitte geordnet nach Bezirken)? Mit welcher Energieversorgung bzw. mit welchen Leuchtmitteln (konventionell/LED) sind diese ausgestattet?

Antwort zu 3:

Die Anzahl elektrisch betriebener #Leuchten (getrennt nach konventionellen Leuchtmitteln und LED) und gasbetriebener Leuchten ist der folgenden Aufstellung zu entnehmen.

BezirkElektroElektro LEDGasGesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf12.7775.1494.31122.237
Friedrichshain-Kreuzberg6.9422.2391.66610.847
Lichtenberg11.7351.928013.663
Marzahn-Hellersdorf14.6633.68666119.010
Mitte15.2995.6871.30722.293
Neukölln8.3304.3981.56114.289
Pankow18.4343.994022.428
Reinickendorf10.7603.2004.00317.963
Spandau10.7615.23055116.542
Steglitz-Zehlendorf14.5442.4456.50423.493
Tempelhof-Schöneberg9.9473.5103.85217.309
Treptow-Köpenick16.6185.04045022.108
Summen150.81046.50624.866222.182

Frage 4:

Wie lang ist das Straßen- und das #Gehwegnetz in den einzelnen Berliner Bezirken jeweils?

Antwort zu 4:

Das #Straßennetz in der Baulast Berlins umfasst insgesamt 5.386,84 km. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die einzelnen Bezirke:

  BezirkStraßen in der Baulast Berlins [km]
Mitte341,69
Charlottenburg-Wilmersdorf407,91
Friedrichshain-Kreuzberg178,43
Reinickendorf473,23
Spandau442,60
Steglitz-Zehlendorf626,90
Tempelhof-Schöneberg400,15
Neukölln343,86
Treptow-Köpenick685,44
Marzahn-Hellersdorf542,00
Lichtenberg344,75
Pankow599,88
Summe5.386,84

Zu den Straßen in der Baulast Berlins gehören nach § 2 BerlStrG (Berliner Straßengesetz) auch die beidseitigen Gehwege.

Berlin, den 18.05.2021 In Vertretung

Stefan Tidow Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn + Bahnhöfe: Stillstand beim Umbau der Tramhaltestelle Greifswalder Straße!? – Wie ist der aktuelle Stand, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Sachstand zum #Umbau der #Tramhaltestelle -Bahnhof #Greifswalder Straße und in
welcher Phase befinden sich derzeit die Planungen?
Antwort zu 1:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die #Entwurfsplanung, die #Verkehrsplanung sowie die #Verwaltungsvereinbarung zwischen
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und BVG zum
Umbau der #Tramhaltestelle Greifswalder Straße und zur #Tunnelschließung befinden sich
derzeit im Abstimmungsprozess.“
Frage 2:
Ist die Erstellung der fertigen Entwurfsplanung Tramhaltestelle (inkl. umliegender Bauwerke der Deutschen
Bahn) mittlerweile erfolgt und wie sieht die derzeitige Planung im Entwurf konkret aus?
2
Antwort zu 2:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die derzeitige Entwurfsplanung sieht eine #Verschiebung der Tramhaltestelle um ca. 30 m
stadteinwärts vor. Die Tramhaltestelle, sowie die Überdachung der Tramhaltestelle sollen
teilweise unter das #Brückenbauwerk verschoben werden. Die Abstimmung mit der
Deutschen Bahn AG ist bereits erfolgt.“
Frage 3:
Wie stellt sich die aktuelle Verkehrsplanung dar und inwieweit haben sich hierzu Änderungen ergeben? (1.
Lichtsignalanlagen-Fußgängerüberweg, 2. #Verkehrsführung während der #Bauzeit etc.)
Antwort zu 3:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Zur Verkehrsführung während der Bauzeit kann derzeit noch keine Aussage getroffen
werden. Die aktuelle Gestaltung der Verkehrsplanung sieht eine Straßen- und
Gleisquerung durch Fußgängerfurten, mit einer überbreiten Furt im Zugangsbereich, vor.
Diesbezüglich haben sich zu den Plänen von 2017 keine Änderungen ergeben.
Im Gegensatz zu den Plänen von 2017 wurde die Breite des Radweges, im Hinblick auf
das neue Berliner Mobilitätsgesetz, angepasst.“
Frage 4:
Inwieweit wurde bereits ein Verkehrskonzept für die geplante Bauzeit erarbeitet und wie sieht dieses
konkrekt aus?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für die geplante Bauzeit befindet sich noch in
der Entwicklungsphase.“
Frage 5:
Welche einzelnen Planungsleistungen sind in Zusammenhang mit dem Umbau bereits ausgeschrieben?
Antwort zu 5:
Hierzu teilt die BVG mit:
„In Zusammenhang mit dem Umbau der Tramhaltestelle Greifswalder Straße wurden die
Planungsleistungen für die Objekt- und Tragwerksplanung sowie für die Verkehrsplanung
ausgeschrieben.“
Frage 6:
Inwieweit liegt die Entwurfsplanung für die zukünftige Fußgängerquerung in Höhe des S-Bahn-Ausganges
mittlerweile vor?
3
Antwort zu 6:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Entwurfsplanung für die zukünftige #Fußgängerquerung in Höhe des S-Bahn-Ausgangs befindet sich derzeit noch in der Bearbeitung.“
Frage 7:
Wie ist der aktuelle Sachstand zur Tunnelschließung und der dazu benötigten Verwaltungsvereinbarung?
Antwort zu 7:
In den letzten zwei Jahren wurden Planungsgespräche für die Umgestaltung der Tram-Haltestelle und Schließung des Fußgängertunnels mit der BVG geführt. Aus dem Ergebnis
dieser Gespräche wurde mit der BVG eine Dienstvereinbarung aufgestellt, die sich noch in
der Abstimmung befindet.
Frage 8:
In welchen konkreten Schritten wird die Umsetzung der Tunnelschließung wann und im Einzelnen erfolgen?
Antwort zu 8:
Die Tunnelschließung erfolgt im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Tram-Haltestelle. Konkrete Schritte für die Umsetzung und ein Baubeginn können nach
derzeitigem Planungsstand noch nicht genannt werden.
Frage 9:
Welche #Vorbehalte zur geplanten Schließung des Tunnels wurden aus der Bevölkerung oder seitens des
Bezirksamtes Pankow an den Senat herangetragen und wie schätzt der Senat die Akzeptanz der derzeit
bestehenden Tunnelverbindung bei den Nutzenden ein?
Antwort zu 9:
Es wurden keine Vorbehalte zur geplanten Schließung des Tunnels aus der Bevölkerung
oder Seitens des Bezirksamtes Pankow an den Senat herangetragen. Aufgrund der immer
mehr im Fokus stehenden #Angsträume ist die Akzeptanz der Nutzenden für
Tunnelverbindungen unterschiedlich. Direkte und geregelte oberirdische
#Straßenquerungen werden von den Nutzenden eher angenommen.
Frage 10:
Inwieweit werden die zukünftigen #LSA an der Straßenbahnhaltestelle dem #Fahrgastaufkommen zu
Stoßzeiten Rechnung tragen? Wie wird ein hohes Fahrgastaufkommen an der LSA intelligent und
verkehrssicher gesteuert?
4
Antwort zu 10:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Dem erhöhten Fahrgastaufkommen soll insbesondere durch die überbreite Furt (10 m) im
Zugangsbereich zur Tramhaltestelle Rechnung getragen werden. Eine der Vorgaben ist
dabei, dass eben diese Fahrgastverkehre nicht am eigentlichen Hauptknoten abgewickelt
werden, sondern im unmittelbaren Umsteigebereich zwischen S-Bahn und Tram.“
Frage 11:
Wie wird den Fahrgästen, die stadteinwärts vom Tram-Bahnsteig zur S-Bahn wechseln, der schnelle und
sichere Umstieg nach Beseitigung des Tunnels gewährleistet? Welche Lösungsansätze werden hier im
Einzelnen verfolgt?
Antwort zu 11:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Fahrgäste, die stadteinwärts von der Tramhaltestelle zur S-Bahn wechseln, sollen
durch eine signalisierte Fußgängerfurt über die Gleise geleitet werden. Die in der Antwort
zur Frage 10 genannte überbreite signalisierte Furt (fast parallel zum Bestandseingang
des Fußgängertunnels sowie zum S-Bahn-Eingang) soll das sichere Überqueren zum SBahn-Eingang ermöglichen.“
Frage 12:
Welche Gründe sprechen aus Sicht des Senates für die Sanierung und somit gegen die Schließung des
bestehenden Tunnels?
Antwort zu 12:
Der Grund für eine Sanierung stellt die kreuzungsfreie Querungsmöglichkeit der
Greifswalder Straße für nicht #mobilitätseingeschränkte Nutzende dar. Gründe für die
Schließung des bestehenden Tunnels ergeben sich aufgrund des baulichen Zustandes der
Tunnelanlage, dem erforderlichen Rückbau der vorhandenen Treppenanlagen durch die
Umgestaltung der Tram-Haltestelle und der besseren Anbindung der Tram-Haltestelle
durch eine Lichtsignalanlage, den #Unterhaltungsaufwendungen für das Bauwerk, zur
Beseitigung von #Vandalismusschäden und Graffiti sowie der nicht gegebenen
#Barrierefreiheit.
Frage 13:
Welchen konkreten Mehrwert sieht der Senat durch die von ihm geplanten Umbaumaßnahmen?
Antwort zu 13:
Mit der Verknüpfung der unterschiedlichen Verkehrsträger S-Bahn und Tram und der
barrierefreien Erreichbarkeit der Tram soll die Umsteigebeziehung verbessert werden.
Darüber hinaus besteht der Mehrwert für die Tunnelschließung im Wegfall der laufenden
Unterhaltungskosten und der Sanierungskosten sowie der Herstellung der Barrierefreiheit.
5
Frage 14:
Wie weit ist die Planung sowie Abstimmung zwischen Bezirk und Senat zum Thema #Fahrradparken vor Ort?
Was ist wann konkret geplant?
Antwort zu 14:
Die Standort- und Potenzialanalyse an der Greifswalder Straße wurde wie für weitere 236
S- und U-Bahnhöfe abgeschlossen. Die Bedarfsprognose für 2030 liegt bei 353
Abstellplätzen, davon 71 gesicherten Abstellplätzen, während es im Bestand derzeit nur
80 Abstellplätze gibt. Um die 273 noch erforderlichen Abstellplätze realisieren zu können,
wurden sechs Potenzialflächen ermittelt.
Bei der Priorisierung der Standorte, die zunächst umgesetzt werden sollen, hat der Bezirk
Pankow der Greifswalder Straße einen hohen Stellenwert zugeschrieben, verweist jedoch
zugleich auf die Abhängigkeit zum geplanten Umbau der Straßenbahnhaltestelle. Diese
Planungen gilt es im nächsten Schritt zwischen dem Bezirk, der SenUVK und der GB
#infraVelo GmbH zu harmonisieren.
Frage 15:
Ist den Antworten auf diese Fragen von Seiten des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 15:
Nein.
Berlin, den 26.04.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz