Die #Straßenbahn ist in großen Teilen Berlins das wichtigste #Mobilitätsangebot für die Menschen und hat einen hohen Anteil an den BVG-Fahrgastzahlen. Gleichzeitig ändert sich Quantität und Qualität des Angebots häufig. Die regelmäßige #Behinderung der Straßenbahn durch den Motorisierten #Individualverkehr (#MIV) verlängert die #Fahrzeiten für die Fahrgäste und verursacht hohe Kosten für die BVG.
Fahrten ab 19. April 2024 zwischen Berlin und Wrocław (Breslau) • Kulturprogramm unter dem Motto: „Geschichte/n im Gepäck – Czas podróży, czas historii“ • Günstig, schnell und inspirierend
Nach seinem Winterschlaf kommt der #Kulturzug / #Pociąg do Kultury am 19. April 2024 wieder an den Wochenenden mit seinem #deutsch-polnischen Kulturprogramm auf die Gleise.Mit einer Reisezeit von ca. 4,5 Stunden bleibt der Kulturzug weiterhin konkurrenzfähig zum Fernverkehr oder alternativen Busverbindungen. Auf den Fahrten nach/von #Polen gilt ein dreistufiger grenzüberschreitender Sondertarif (17,90 EUR / 19,90 EUR / 24,90 EUR).
Noch einmal von #Friedrichshain nach #Marzahn und #Ahrensfelde, dann endet nach 45 Jahren eine Ära. Einen Fototermin zum Schluss wollte die #BVG nicht genehmigen.
Berlin – Nicht mehr lange, dann geht eine Ära zu Ende. Im Mai fahren zum letzten Mal #Tatra-Straßenbahnen durch Berlin, um Fahrgäste zu befördern. Das teilten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) am Montag mit. Nach Informationen der Berliner Zeitung soll es sogar schon am Freitag soweit sein. Dann verschwinden die Bahnen, die nach dem höchsten Gebirge der damaligen #Tschechoslowakei benannt sind, nach 45 Jahren aus dem Berliner Stadtbild.
Ursprünglich sollte das Ende schon am 12. Februar kommen. Geplant war, dass am Abend zum letzten Mal eine #Tatra-Bahn nach einer regulären Schicht in den Betriebshof Marzahn einrückt – ohne Schmuck und Beschriftung. In Corona-Zeiten sollten möglichst wenig Fans angelockt werden. Doch der Senat bat die BVG, zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, damit Fahrgäste während der Pandemie gut Abstand halten können. Dazu würde es nicht passen, die 20 für den Fahrgastbetrieb verbliebenen #Tatra-Wagen jetzt schon auszumustern. Und so gab das Landesunternehmen dem rüstigen #Fahrzeugtyp eine #Gnadenfrist.
Auch die einzige Berliner #Partytram steht zum Verkauf Nun gehen die Einsätze aber zu Ende. „Am 7. Mai sind zum letzten Mal Tatra-Bahnen unterwegs“, sagte ein Straßenbahner. Die letzte Schicht beginnt gegen 13 Uhr. Auf zwei Linien, die an der Landsberger Allee/Petersburger Straße in Friedrichshain beginnen, verkehren jeweils vier Züge á zwei Wagen – insgesamt also 16 Wagen. Es handelt sich um die #M6E zum S-Bahnhof Marzahn und die #M8E nach Ahrensfelde. „Am Freitag um 20.52 Uhr soll der letzte Zug im Betriebshof Marzahn …
Welche Baumaßnahmen zur #Verbesserung des Angebots des #ÖPNV werden aktuell getätigt (aufgeschlüsselt nach Art der Baumaßnahme, Baubeginn, Fertigstellung, Kosten, Bezirk, Nutzen, City und Außenbezirk)?
Antwort zu 1:
Neben herausragenden Neubaumaßnahmen, wie z.B. der Verlängerung der #U5, der #Straßenbahnneubaustrecke „#Adlershof II“ und der #S21, werden zur Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Berlin über 300 Einzelmaßnahmen zur Grunderneuerung von bestehenden Anlagen und zum weiteren Ausbau der Infrastruktur durchgeführt. Die Erstellung der geforderten Auflistung ist im Rahmen der Beantwortung
einer schriftlichen Anfrage nicht leistbar. Im Folgenden werden die wesentlichen Arten von Baumaßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV mit konkreten beispielhaften Projekten aufgelistet:
#Grunderneuerung diese Maßnahmen zur grundhaften Erneuerung der vorhandenen Anlagen sind notwendig, um diese Anlagen weiterhin nutzen zu können; die Anlagen werden damit auch auf dem Stand der Technik Teilweise ergibt sich auch aus den Maßnahmen direkt ein verbessertes Angebot für die Fahrgäste, z.B. höherer Fahrkomfort durch eine Gleislage, erhöhtes Sicherheitsempfinden durch bessere Ausleuchtung von Stationen, dichtere Fahrtfolge im Bau- oder Störungsfall durch signalisierten Linksfahrbetrieb , etc.:
Regionalbahnhof Schöneweide
S2 Brückenerneuerung Karow
S2 Grunderneuerung und Umbau Attilastraße – Lichtenrade o S2S Erneuerung Zugsicherung mit Neubau ESTW und ZBS o S3 Grunderneuerung Karlshorst
S41/S42 Gleiserneuerung Treptower Park – Tempelhof
SS Erneuerung Zugsicherung mit Neubau ESTW Biesdorf
U1/U2 Grunderneuerung Sockelbauwerk Gleisdreieck
U1/U3 Viaduktsanierung Oberbaumbrücke – Kottbusser Tor
U2 Grunderneuerung Eingangsgebäude Wittenbergplatz
U2/U7 Grunderneuerung Bismarckstraße
US Erneuerung der Zugsicherung
US Grunderneuerung Abstellanlage Alexanderplatz
US Grunderneuerung Gleis- und Weichenanlagen Hönow
U6 Tunneldichtung Chausseestraße
U6 Erneuerung der Zugsicherung
U7 Tunnelsanierung Mehringdamm – Grenzallee
U7 Erneuerung der Zugsicherung
U7 Grunderneuerung Halemweg
U7 Grunderneuerung Jakob-Kaiser-Platz
U7 Grunderneuerung Yorckstraße
U7/U9 Erneuerung der Zugsicherung Berliner Straße
U8 Jannowitzbrücke Grunderneuerung
U9 Grunderneuerung Birkenstraße
U9 Grunderneuerung Gleichrichterwerk Osloer Straße
U9 Grunderneuerung Friedrich-Wilhelm-Platz
U9 Grunderneuerung Rathaus Steglitz
Straßenbahn Boxhagener Straße
Straßenbahn Stellingdamm – Hirtestraße
Straßenbahn Grunderneuerung von Stromversorgungsanlagen
Ahrensfelde
Friedrichshain
Heinersdorf
Kastanienallee
Müggelheimer Straße
Nossener Straße
Ostendstraße
Straßenbahn Grunderneuerung Rhinstraße
Straßenbahn Grunderneuerung Seestraße
Straßenbahn Grunderneuerung Treskowallee
Barrierefreier Ausbau
Ausbaumaßnahmen an bestehender Infrastruktur zum Abbau von Barrieren, z.B. durch den Einbau von Aufzügen und Blindenleitstreifen , wodurch Hemmnisse für die Nutzung verringert werden:
Maßnahmen zum Neubau von Zugangsmöglichkeiten , wodurch Hemmnisse für die Nutzung verringert und insbesondere Zu- und Abgangswege sowie Umsteigewege verkürzt werden , um neue Einzugsbereiche zu erschließen und Reisezeiten zu verringern:
U7 Rudow
U8 Jannowitzbrücke
U9 Birkenstraße
Neubaustrecken
Maßnahmen zum Neubau von Streckenabschnitten , um Gebiete neu zu erschließen, Verbindungen zu verbessern , Netzlücken zu schließen , Reisezeiten zu verkürzen , Kapazitäten auszuweiten etc.:
Neubau der US Alexanderplatz – Hauptbahnhof
Neubau der S21 , Bauabschnitt Nordring – Hauptbahnhof
Neubau der Straßenbahn „Adlershof II“ Karl-Ziegler-Straße – Bahnhof Schöneweide)
Frage 2:
Welche Baumaßnahmen zur Verbesserung des Angebots des ÖPNV werden bis 2035 getätigt (aufgeschlüsselt nach Art der Baumaßnahme , geplantem Baubeginn, geplanter Fertigstellung , Kosten, Bezirk, Nutzen, City und Außenbezirk)?
Antwort zu 2:
Die bis 2035 zur Verbesserung des ÖPNV vorgesehenen Maßnahmen sind im ÖPNV Bedarfsplan dargestellt. Der ÖPNV-Bedarfsplan ist unter dem Link: https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/pol itik planung/oepnv/nahverkehrsp lan/down load/nvp2019-2023/An lage3-0E PNV-Bedarf splan. pdf einzusehen.
Frage 3:
Wie tragen die geplanten Baumaßnahmen dazu bei, das im Mobilitätsgesetz verankerte Ziel der Gleichwertigkeit des Angebots des ÖPNV in allen Teilen Berlins und konkret zwischen City und Außenbezirken zu realisieren?
Antwort zu 3:
Alle Maßnahmen verbessern die Nutzungsmöglichkeiten des ÖPNV und sind aus gesamtstädtischen Gesichtspunkten nach dem Nutzen für die Fahrgäste ausgewählt. Durch die in Umsetzung befindlichen und geplanten Maßnahmen wird die Attraktivität des ÖPNV in Gänze verbessert. Es werden insbesondere Reisezeiten verringert, Takte verdichtet, Zugangs- und Umsteigewege verkürzt und die Nutzung des ÖPNV gerade für mobilitätseingeschränkte Personen erleichtert.
Frage 4:
Wie viele #U-Bahn-Fahrzeuge gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand)?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Zum 30.06.2020 gibt es 1.290 U-Bahn-Wagen. Das Durchschnittsalter liegt bei rund 27 Jahren.
Zu den Anschaffungskosten gibt die BVG aus wettbewerblichen Gründen keine Auskunft. Die geplante Nutzungsdauer liegt zwischen 35 und 40 Jahren. Einige Baureihen wurden im Rahmen ihrer Lebensdauer und vorhandenen Wagensubstanz ertüchtigt, u.a. A364/66 E, Gl/1-E; F74, F76. Die Baureihe A3L71 wurde durch die Baureihen IK15/ IK18 ersetzt. Die Ausmusterung dieser Baureihe läuft bis Ende 2021.“
Frage 5:
Wie viele U-Bahn-Fahrzeuge werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?
Antwort zu 5:
Die genaueren Planungen für den Betrachtungszeitraum werden aktuell im Rahmen der Verkehrsvertragsverhandlungen erörtert.
Frage 6:
Wie viele U-Bahn-Fahrzeuge werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs)?
Antwort zu 6:
Der Senat verweist hierzu auf die Aussagen des Nahverkehrsplans 2019-2023, Kapitel
Wie viele #S-Bahn-Fahrzeuge gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand)?
Antwort zu 7:
Die #S-Bahn-Flotte besteht derzeit aus 650 Viertelzügen (Vz) (entspricht 1.300 Wagen): 500 Vz der Baureihe (BR) 481/482, 70 Vz der BR 480 und 80 Vz der BR 485. Die BR 485 (Inbetriebnahme in den Jahren 1990 bis 1992) wird mit dem geplanten Zulauf der neuen Baureihe 483/484 (siehe Antwort zu Frage 8) schrittweise ausgemustert. Für die BR 480 (Inbetriebnahme in den Jahren 1990 bis 1994) streben die S-Bahn Berlin GmbH und die Länder Berlin und Brandenburg eine Ausrüstung mit dem neuen Zugbeeinflussungssystem für die Berliner S-Bahn (#ZBS) und einen Weiterbetrieb über 2023 hinaus an. Die BR 481/482 (Inbetriebnahme in den Jahren 1997 bis 2004) erhält aktuell sowie in den kommenden Jahren im Rahmen des Projekts Langlebigkeit durch die S-Bahn Berlin GmbH eine Sanierung und Modernisierung für einen Betrieb bis in die 2030er Jahre. Mit der geplanten Beschaffung von Neufahrzeugen in den Teilnetzen Stadtbahn und Nord-Süd (siehe Antwort zu Frage 8) werden die älteren Bestandsfahrzeuge (BR 481/482 und 480) dann nach und nach ersetzt.
Frage 8:
Wie viele S-Bahn-Fahrzeuge werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?
Frage 9:
Wie viele S-Bahn-Fahrzeuge werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs)?
Antwort zu 8 und 9:
Mit der Vergabe des Teilnetzes Ring/Südost an die S-Bahn Berlin GmbH ist die Bestellung neuer Fahrzeuge ausgelöst worden. Insgesamt werden 382 neue S-Bahn-Wagen (85 4- Wagen-Züge und 21 2-Wagen-Züge) beschafft, die gestaffelt in den Jahren 2021 bis 2023 in den Linieneinsatz gelangen.
Perspektivisch ist auch in den Teilnetzen Stadtbahn und Nord-Süd der Einsatz von Neufahrzeugen vorgesehen. Geplant ist die Beschaffung von 1.308 Wagen bzw. 327 Halbzügen (170 Halbzüge im Teilnetz Nord-Süd und 157 Hz im Teilnetz Stadtbahn, mit der Option für die Bestellung weiterer Halbzüge), die nach aktueller Planung zwischen den Jahren 2027 und 2034 schrittweise zum Einsatz gelangen sollen. Das entsprechende Vergabeverfahren für diese Leistungen wird voraussichtlich im Jahr 2022 abgeschlossen werden.
Nach abgeschlossenem Zulauf der Neufahrzeuge in allen drei Teilnetzen wird die gesamte S-Bahn-Flotte nach derzeitiger Planung 1.690 Wagen umfassen. Mit diesem Fahrzeugpark kann das Ziel-Angebotskonzept für die S-Bahn gemäß aktuellem Nahverkehrsplan (Kapitel V.3.4.2) umgesetzt werden. Weitere Neubaustrecken und Streckenausbauten, die sich noch in der weiteren Prüfung und Abstimmung befinden (z. B. im Rahmen von i2030) wurden als optionaler Bedarf berücksichtigt. Für diese optionalen Mehrleistungen wären zusätzliche Optionsfahrzeuge zu beschaffen.
Frage 10:
Wie viele Trams gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand)?
Zu den Anschaffungskosten pro Fahrzeug geben wir aus wettbewerblichen Gründen keine Auskunft. Die Nutzungsdauer beträgt ca. 30 Jahre. #KT4D werden aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit nach ca. 26 Jahren ausgemustert.“
Frage 11:
Wie viele Trams werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?
Antwort zu 11:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit läuft die aktuelle Ausschreibung zur Beschaffung der Straßenbahnfahrzeuge im Rahmen des Verfahrens „Zukunftssichere Schienenfahrzeugbeschaffung“ (ZSFB). Diese Beschaffung dient hauptsächlich zum Ersatz der Fahrzeuge des Typs GT-6. Über dieses Verfahren wurde dem Abgeordnetenhaus berichtet. Die Preise können aufgrund des aktuell laufenden Vergabeverfahrens nicht benannt werden, als Nutzungszeitraum sind 32 Jahre geplant. Weitere Beschaffungen richten sich nach den Bedarfen des Nahverkehrsplans.“
Frage 12:
Wie viele Trams werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs)?
Antwort zu 12:
Der Senat verweist hierzu auf die Aussagen des Nahverkehrsplans 2019-2023, Kapitel
Wie viele Busse gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Antriebsart, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?
Frage 14:
Wie viele Busse werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, Antriebsart, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer)?
Frage 15:
Wie viele Busse werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr)?
Antwort zu 13, 14 und 15: Die BVG teilt hierzu mit:
„Die geplante Nutzungsdauer von Bussen liegt je nach Bauart und Antriebstechnik zwischen 10, 12 und maximal 16 Jahren. Bei Dieselbussen gehen wir planerisch von maximal 12 Jahren aus, bei Elektrobussen wird in Abhängigkeit zum Batteriewechsel gegebenenfalls bis zu 16 Jahren angesetzt.
Der Zustand aller Busse im Bestand laut untenstehender Tabelle ist zugelassen, betriebsfähig oder in planbarer Instandhaltung / Instandsetzung.
Kosten der Anschaffung bzw. erwartete Verkaufserlöse werden aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.
Entsprechend der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes orientiert sich die weitere Beschaffung an dem Ziel einer Umstellung auf alternative Antriebe bzw. nicht-fossile Antriebsenergien.“
Frage 16:
Wie viele Fahrzeuge gibt es aktuell im Rahmen des Angebots des Berlkönigs (aufgeschlüsselt nach Alter und Art des Fahrzeugs, Antriebsart)?
Antwort zu 16:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ 185 Fahrzeuge sind für den BerlKönig Service konzessioniert, davon sind mehr als die Hälfte vollelektrische Fahrzeuge mit einem durchschnittlichen Flottenalter von elf Monaten.“
Nach Kenntnis des Senats handelt es sich hierbei – bis auf ein Fahrzeug – um Pkw.
Frage 17:
Wie bewertet der Senat die Nutzung der Kundinnen und Kunden des BerlKönig hinsichtlich des Ziels einer gewünschten Fahrgastbündelung?
Antwort zu 17:
Der Anteil gebündelter Buchungen ist seit Start des Angebots von durchschnittlich 11 % im September 2018 auf 67 % im Februar 2020 gestiegen. Eine ausschließliche Bewertung des Projekts aufgrund einer Fahrgastbündelungsquote verbietet sich jedoch. Das am Mobilitätsgesetz ausgerichtete Projektziel der Verkehrsvermeidung hängt noch von weiteren Faktoren ab, so dass bisher mehr zusätzlicher Verkehr erzeugt als vermieden wird. Um das Projektziel zu erreichen, müsste der Anteil der Fahrgäste, die vom motorisierten Individualverkehr (MIV) gewonnen werden, und der Besetzungsgrad der Fahrzeuge gesteigert sowie der Anteil an Leerkilometern (Fahrten ohne Fahrgast, d.h. vom Betriebshof ins Bediengebiet bzw. Wege von Auftrag zu Auftrag) gesenkt werden.
Frage 18:
Wird der BerlKönig auch in den nächsten Monaten und Jahren weiterhin eingesetzt werden? Was spricht für eine Weiterbetreibung des BerlKönigs, was dagegen?
Antwort zu 18:
Beim BerlKönig handelt es sich nicht um ein Angebot des vom Land Berlin bestellten öffentlichen Nahverkehrs, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der BVG, das ohne öffentliche Zuschüsse derzeit nur als Erprobungsverkehr für maximal vier Jahre zugelassen ist, um das Potenzial eines Ridepooling-Konzepts mit virtuellen Haltestellen in Berlin über einen längeren Zeitraum zu erproben. Ein Weiterbetrieb des Erprobungsverkehrs ist somit grundsätzlich bis 2022 möglich.
Derzeit laufen darüber hinaus Gespräche mit der BVG, wie eine Erprobung eines Rufbusangebots in im Nahverkehrsplan 2019-2023 (NVP) beschriebenen Probegebieten gestaltet werden könnte.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der BerlKönig wird im Rahmen einer Forschungs- und Entwicklungskooperation zwischen der BVG und der Firma ViaVan betrieben. Der Vertrag für diese Kooperation läuft zum 31.07.2020 aus. Die BVG steht aktuell in intensivem Austausch mit dem Kooperationspartner, um eine Verlängerung der Forschungs- und Entwicklungskooperation zu diskutieren.“
Frage 19:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Frage 1:
Seit wann ist dem Senat bekannt, dass die BVG lt. Pressemeldungen (z.B. Tagesspiegel vom 11.12.17) bereits fort-geschrittene Planungen zur Entlastung von Klima und Umwelt auch durch den zukünftigen Einsatz elektrisch betriebener #Oberleitungsbusse, sogenannter „#O-Busse“ verfolgt?
Frage 2:
Ist dem Senat dazu ein Konzept der BVG bekannt und wann wird dieses auch öffentlich vorgestellt?
Frage 3:
Welche Kosten pro Fahrzeug bzw. #Fahrzeugtyp werden erwartet, bzw. sind nach anderen Ausschreibungen zu er-warten (bitte in Anschaffungskosten und Betriebskosten ausweisen)?
Frage 4:
Welche Realisierungszeiträume und welche Kosten erwartet der Senat für Planung, Genehmigung und den Aufbau der erforderlichen Oberleitungen (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezirken)?
Antwort zu 1-4:
Im Rahmen der Fortschreibung des Berliner #Nahverkehrsplans #(NVP) für die Jahre 2019 bis 2023 erarbeitet die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in ihrer Zuständigkeit als ÖPNV1-Aufgabenträger derzeit die Grundlagen für den künftigen Busverkehr, der – statt wie bisher nur konventionellen Dieselantrieb – auch auf Elektromobilität setzt. Daher befindet sich die Senatsverwaltung in einem intensiven Austausch mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) zu diesem Thema, um die Rahmenbedingungen und konkreten Schritte für die kommenden Jahre festzulegen.
1 Öffentlicher Personennahverkehr
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Auf Basis der gegenwärtigen Entwicklungsperspektiven in der Batterietechnologie erscheint eine vollständige Umstellung aller in Berlin benötigten Fahrzeugtypen mittelfristig nicht möglich. Im Fahrzeugsegment der Standardbusse (12 Meter und 18 Meter) bis zu einer verlässlichen Reichweite von 150-200 Kilometern pro Tag werden Serienfahrzeuge zwar voraussichtlich herstellerübergreifend ab 2019 am Markt erhältlich sein. Für größere Fahrzeuge (Doppeldecker) sowie längere tägliche Reichweiten ist jedoch derzeit keine Batterietechnologie in Aussicht, die den Erfordernissen des ÖPNV in Berlin gerecht wird. Um dennoch auf absehbare Zeit auch große Fahrzeuge mit langen Reichweiten elektrisch betreiben zu können, müssen bei den Zwischenladungskonzepten auch solche auf Basis streckenbezogener Nachladungen auf ihre Machbarkeit hin geprüft werden. Daher wurde die BVG im Sommer 2017 gebeten, erste Vorüberlegungen und Abschätzungen zu einem partiell oberleitungsfreien O-Bus-Betrieb am Beispiel des Spandauer Busnetzes anzustellen.
Da die Realisierungszeiträume und Kosten für die Umsetzung eines partiell oberleitungsgebundenen Bussystems maßgeblich von der Systemauslegung, der Korridorauswahl und den sich daraus ergebenden Umfeldbedingungen (straßenräumliche- und städtebauliche Situation, Synergiepotenziale etc.) abhängen, stellen die bisherigen Überlegungen noch keine ausreichende Grundlage für die Beantwortung dar. Um weitergehende, fundierte, belastbare und veröffentlichbare Aussagen zu den Einsatzperspektiven und Randbedingungen eines entsprechenden Bussystems zu erhalten bspw. in Bezug auf Synergiepotenziale bei einer Mitnutzung der elektrotechnischen Anlagen der Straßenbahn auszuloten, sind daher deutlich weitergehende Untersuchungen in Form einer Machbarkeitsstudie sowie einer Vorplanung notwendig. Dafür könnte das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ des Bundes als Ergebnis des Dieselgipfels eine Finanzierungsmöglichkeit bieten.
Frage 5:
Wie lassen sich aus Sicht des Senats die innovativen Vorstellungen der BVG mit der Umstellung des innerstädtischen #Schwerlastverkehrs (z.B. > 5 Tonnen) auf elektrischen Antrieb bzw. Hybridantrieb verbinden?
Frage 6:
Wie beurteilt der Senat die Ansätze der europäischen Lastkraftwagenhersteller, zukünftig schwere LKW als soge-nannte „#Trolley-Trucks“ an Oberleitungen weitgehend elektrisch fahren zu lassen?
Frage 7:
Gibt es aus Sicht des Senats erfolgversprechende Alternativen zum Trolley-Truck, um zukünftig nicht vermeidbare Schwerlastverkehre in Berlin mit erneuerbaren Energien zu bewegen?
Frage 8:
Wie beurteilt der Senat z.B. eine „Nachrüstung“ wichtiger Lieferverkehrsstrecken aus den Güterverteilzentren, die überwiegend außerhalb Berlins angesiedelt sind in die Innenstadt mit Oberleitungen und welche Strecken wären dafür aus Sicht des Sentas geeignet?
Frage 9:
Wären #Oberleitungsstrecken von den Verteilzentren westlich der Stadt z.B. nach bzw. durch Spandau möglicher-weise ein geeigneter Planungsraum, um die Aktivitäten der BVG und übergeordnete Landesinteressen zur Elektrifizierung von nicht vermeidbarem Schwerlast(liefer)verkehr in einem Modellprojekt zu verbinden?
Frage 10:
Könnten aus Sicht des Senats ggf. auch Fernbusse und Reisebusse (Bedarfsverkehr) in ein solches Modellprojekt (bzw. Zukunftskonzept) eingebunden werden?
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Antwort zu 5 bis 10:
Die Elektrifizierung des Wirtschaftsverkehrs ist ein wichtiges Thema und ein bedeutender Ansatz, um die Stadtverträglichkeit dieser Verkehre zu steigern. Berlin ist in diesem Feld (beispielsweise im Rahmen der Schaufenster Elektromobilität) seit Jahren aktiv.
Der Einsatz schwerer LKW als (Hybrid-)Oberleitungs-Lkw stellt dabei eine Möglichkeit dar, allerdings noch keine derzeit marktfähige, demonstrations- oder gar einsatzfähige Lösung. Denn momentan sind entsprechende Fahrzeuge weder am Markt verfügbar, noch sind die Rahmenbedingungen des Einsatzes (gerade im urbanen Raum) definiert.
Auch seitens der vom Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) beauftragten Studie im Rahmen der Wissenschaftlichen Beratung zur Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie "Machbarkeitsstudie zur Ermittlung der Potentiale des Hybrid-Oberleitungs-Lkw" wird davon ausgegangen, dass sich entsprechende Lösungen insbesondere im Bereich der Autobahnen entwickeln werden, wenn eine Reihe von Voraussetzungen geschaffen werden2. Gleichzeitig wird der weitere Forschungsbedarf immer wieder betont.
Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen ist hier für Berlin noch keine tragfähige Lösung erkennbar.
Es ist darüber hinaus zu beachten, dass für den ÖPNV aufgrund seiner gesamtgesellschaftlichen Bedeutung sowohl im Sinne der Daseinsvorsorge als auch im Sinne eines stadtverträglichen Verkehrs eine möglichst ungestörte Nutzbarkeit seines Fahrwegs gewährleistet sein muss. Nur wenn der ÖPNV in Bezug auf Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und kurze Reisezeit eine echte Alternative gegenüber dem MIV darstellt, kann er seine Wirkung zugunsten der Umwelt und der Stadtverträglichkeit voll entfalten. Dahingegen würde die Mitnutzung einer für den ÖPNV vorgesehenen Oberleitung durch Schwerlastverkehre oder Reisebusse zwangsläufig die Leistungsfähigkeit des Fahrweges gravierend einschränken, der fahrplanbasierte Betriebsablauf des ÖPNV wäre regelmäßig durch andere Fahrzeuge gestört, worunter die Attraktivität des ÖPNV erheblich leiden würde. Eine Integration beider Konzepte müsste insoweit ausschließlich in Bezug auf die gemeinsame Nutzung der elektrotechnischen Versorgungseinrichtungen (Stromversorgung, Unterwerke) beschränkt bleiben.
Frage 11:
Hat der Senat bereits Erkenntnisse, in welchem Umfang das Land Berlin bzw. die BVG dabei durch Bundes- und/oder EU-Mittel unterstützt wird bzw. werden kann?
Frage 12:
Welche Umsetzungszeiträume hält der Senat für ein solches Modellprojekt für realistisch (bitte getrennt in Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungszeiträumen angeben)?
Antwort zu 11 und 12:
Die im Sofortprogramm des Bundes „Saubere Luft“ zusammengefassten Förderprogramme sind zunächst auf den Zeitraum bis 2020 begrenzt und beinhalten mehrere Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung. Bezogen auf das in Frage 1 genannte streckenbezogene Ladekonzept von partiell oberleitungsfrei verkehrenden Elektrobussen dürfte dieser Zeitraum zumindest für eine Machbarkeitsstudie mit Vorplanung ausreichen.
Generelle Aussagen über Förderumfang und –höhe sind aufgrund der unterschiedlichen Förderbedingungen und –gegenstände nicht möglich. So ist für das Programm des
2 Quelle:http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/MKS/studie-potentiale-hybridoberleitungs-lkw.pdf?__blob=publicationFile
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zur Anschaffung von Elektrobussen eine Förderquote von 80 % der Mehrkosten für Fahrzeuge und 40 % für Infrastruktur avisiert, In der Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) variiert die Quote in Abhängigkeit von beihilferechtlichen Fragestellungen zwischen 40 % für Unternehmen und 75% für Kommunen im nicht wirtschaftlichen Bereich. Festgelegt ist das jeweils in den Förderrichtlinien, die z.T. aber noch nicht vorliegen. Eine verbindliche Aussage über Umfang und Höhe lässt sich letztlich aber ohnehin erst mit Vorliegen des Förderbescheids machen.
Frage 13:
Hat der Senat ggf. bereits Gespräche auf Bundesebene bzw. mit dem Land Brandenburg zu einer Kooperation in diesem Handlungsfeld geführt und wenn ja mit welchen (Zwischen)-Ergebnissen?
Antwort zu 13:
Mit dem BMUB gab es einen Austausch der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz über die Zielstellungen des Förderprogramms und die Anwendbarkeit in Berlin. Demnach sollte die in der Antwort zu Frage 1 benannte Machbarkeitsstudie und Vorplanung möglich sein, entscheidend ist jedoch zunächst die noch nicht veröffentlichte Förderrichtlinie sowie in letzter Konsequenz der Förderbescheid.
Gemeinsame Anträge von Kommunen sind nach derzeitigem Kenntnisstand im Sofortprogramm des Bundes nicht vorgesehen, weshalb eine Kooperation mit Brandenburg auch angesichts der lokalen Problemstellung durch NOx nicht notwendig ist, bzw. dafür keine Synergien erkennbar sind.
Frage 14:
Welche Erkenntnisse oder Erfahrungen aus anderen deutschen und/oder europäischen Städten, die in ähnlicher Weise bei der Elektrifizierung des Bus- und Schwerlastverkehrs verfahren oder verfahren wollen, liegen dem Senat bisher vor und wie beurteilt der Senat diese bezüglich ihrer Übertragbarkeit auf die Berliner Situation?
Antwort zu 14:
Die BVG AöR pflegt einen engen Austausch mit anderen Verkehrsunternehmen zu den Erfahrungen mit der Elektrifizierung des Busverkehrs, in den die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz z.T. auch einbezogen war. In Verbindung mit den eigenen Erkenntnissen wird deutlich, dass es nicht den einen, für verschiedene Einsatzarten geeigneten Elektrobus gibt, sondern je nach betrieblichen Anforderung und technischen Möglichkeiten unterschiedlichste technische Lösungen gefunden werden müssen. Eine einfache Übertragbarkeit von Lösungen in anderen Städten gibt es daher nicht, der Erfahrungsaustausch machte aber umso mehr deutlich, dass der Schritt hin zur Elektrifizierung des Busverkehrs nur durch eigene Erfahrungen mit dem Betrieb einer Flotte von solchen Fahrzeugen gegangen werden kann. Das setzt sowohl eine Anzahl der Fahrzeuge voraus, die nicht nur einen solitären Probeversuch erlauben, sondern einen echten Betrieb, als auch die Offenheit für verschiedene Ladekonzepte für die unterschiedlichen betrieblichen, straßenräumlichen oder auch städtebaulichen Anforderungen. Dazu gehört in Berlin unbedingt auch die streckenbezogene Stromversorgung für große Fahrzeuge und längere tägliche Reichweiten in Kombination mit partiellem, batteriegestütztem Fahren.
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Berlin, den 29.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Johannes #Müller, #BVG-Direktor Omnibus, und sein Abteilungsleiter Betriebsmanagement, Helmut #Grätz, standen auch bei den Schienenverkehrs-Wochen 2006 Rede und Antwort, um beim gut besuchten #Fahrgastsprechtag der IGEB am 11. September möglichst viele Fragen zu beantworten…
Im Einführungsvortrag berichtete Direktor Müller über die voranschreitende #Auslieferung der neuen Berliner #Doppelstock-Busse, Typ #DL. Insgesamt 43 Busse sind bereits im #Betriebsdienst, wöchentlich folgen ca. zwei weitere Neuabnahmen. Eingesetzt werden sie auf den Linien #M37, #M48 sowie #100. Mit diesem sowohl von #Fahrgästen wie auch vom #Fahrpersonal als durchaus gelungen angesehenen #Fahrzeugtyp wird die Zahl der #BVG-Doppeldecker auch längerfristig auf heutigem Niveau gehalten, unter Umständen sogar erhöht. Gleichzeitig wird der Bestand an #Gelenkbussen sinken, der #Bustyp als solcher aber auch weiterhin in angemessenen Zahlen im Berliner Nahverkehr präsent sein. Weiterhin werden bis Ende 2007 vierzehn #Wasserstoffbusse in den Betriebsdienst gehen. Mit diesen Fahrzeugen will die BVG einen Beitrag zu Entwicklung und Betrieb von innovativen Energien leisten.