Straßenbahnneubau zwischen Turmstraße und U- und S-BahnhofJungfernheide, aus Senat

01.02.2024

Frage 1:
Angesichts des gerade gefassten Senatsbeschlusses zur #Verlängerung der #Straßenbahnlinie #M10 vom U- und S-Bahnhof #Jungfernheide über den ehemaligen #Flughafen #Tegel bis zum #Kurt-Schumacher-Platz: Wie weit sind die Pläne vorangekommen, die Straßenbahnlinie M 10 zwischen U-Bahnhof #Turmstraße und U- und S-Bahnhof Jungfernheide weiter auszubauen?
Antwort zu 1:
Das Projekt befindet sich in der technischen #Entwurfsplanung (HOAI-Leistungsphase 3) und wird für das notwendige #Planfeststellungsverfahren vorbereitet.

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Bahnverkehr + Bauarbeiten: „Neues Netz für Deutschland“ – DB ändert Design der Baustellenkommunikation radikal, aus DB

https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/-Neues-Netz-fuer-Deutschland-DB-aendert-Design-der-Baustellenkommunikation-radikal-7557068

Ende einer Ära: DB-Maskottchen Max Maulwurf geht in den Ruhestand • Deutsche Bahn informiert ihre Fahrgäste künftig deutlich besser

Fast 30 Jahre lang stand er mit Schaufel, Bauhelm und #Megafon den Reisenden zur Seite – nun zieht der #Bau-Botschafter #Max #Maulwurf in das DB #Museum in #Nürnberg. Ab sofort stellt die Deutsche Bahn (DB) ihre #Baustellenkommunikation auf ein neues, modernes Design um. Bereits seit rund einem Jahr kommuniziert die DB die #Rekordinvestitionen von mindestens 170 Milliarden Euro bis 2030 ins #Schienennetz unter der Kampagne „Neues Netz für Deutschland“. Nun erhalten auch die Medien, mit denen die DB bundesweit ihre Kundi:nnen über Baustellen an Bahnhöfen und Gleisen informiert, einen Relaunch.

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Potsdam: Umbau Leipziger Dreieck: Verkehrsfreigabe der Leipziger Straße, aus Potsdam

https://www.potsdam.de/610-umbau-leipziger-dreieck-verkehrsfreigabe-der-leipziger-strasse

Am 8. November 2021 endet die #Vollsperrung der #Leipziger Straße und sie steht ab diesem Zeitpunkt planmäßig wieder für den #stadteinwärtigen Verkehr zur Verfügung. Somit kann nun der nächste #Bauabschnitt (2B: Straße #Bauhausberg) umfassend in Angriff genommen werden.

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S-Bahn: Jungfernheide soll dritten Bahnsteig bekommen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article232431003/Siemensbahn-Jungfernheide-soll-dritten-Bahnsteig-bekommen.html

Die Senatskanzlei plant einen neuen Bahnsteig für die Siemensbahn, da sie vom Bahnhof Jungfernheide bis nach Hakenfelde fahren soll.

Die #Reaktivierung der #Siemensbahn wird dafür sorgen, dass sich der - und U- und Regionalbahnhof #Jungfernheide grundlegend verändert: An der #Max-Dohrn-Straße, nördlich des Bahnhofs, will die Senatskanzlei einen dritten Bahnsteig anbauen. Nur so könne das hohe #Fahrgastaufkommen nach der Sanierung der Siemensbahn koordiniert werden, sagte Jens-Holger #Kirchner, Beauftragter der Senatskanzlei für die Koordinierung größerer Stadtentwicklungsprojekte, in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses Charlottenburg-Wilmersdorf.

Die Senatskanzlei beabsichtige, die Siemensbahn über die Siemensstadt hinaus bis nach #Hakenfelde zu verlängern, sagte Kirchner. Diese Ankündigung überraschte, da eine endgültige Entscheidung über die Verlängerung erst im kommenden Jahr getroffen werden sollte. Aufgrund der verlängerten Verbindung werden sich mehr Reisende am Bahnhof aufhalten – Kirchner sieht deshalb die Notwendigkeit eines neuen Bahnsteigs mit mindestens sieben Meter Länge. Das Vorhaben werde mit der Deutschen Bahn und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) abgestimmt, so Kirchner.

Bahnhof Jungfernheide: 50 Parkplätze müssen Umbau weichen
An der Max-Dohrn-Straße könnte es beim Bau etwas eng werden. Dort soll nämlich auch die von der Turmstraße aus verlängerte #Straßenbahnlinie #M10 bald eine neue #Endhaltestelle bekommen. Der Ausbau des Bahnhofs wird deshalb auf Kosten der etwa 50 Parkplätze zwischen Max-Dohrn-Straße und dem Bahnhofsgebäude …

BVG: Doppelt so viele Fahrgäste wie im ersten Lockdown In Berlins Bussen und Bahnen bleibt es voll Etwa halb so viele Fahrgäste wie vor Corona verzeichnet die BVG derzeit …, aus der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/doppelt-so-viele-fahrgaeste-wie-im-ersten-lockdown-in-berlins-bussen-und-bahnen-bleibt-es-voll/26774308.html

In Berlins Bussen und Bahnen gibt es keinen #Lockdown. Nach Angaben eines BVG-Sprechers sind derzeit etwa halb so viele #Fahrgäste wie vor der Pandemie unterwegs. Im März, während des ersten Lockdowns, waren es nur 25 bis 30 Prozent. Die BVG bestätigt damit den Eindruck, den viele Berliner von ihrer Stadt haben: Es sind viel mehr Menschen unterwegs als im März.

Vor dem Bund-Länder-Treffen hatte eine Expertin des #Max-Planck-Instituts gefordert, die Zahl der Fahrgäste im öffentlichen #Nahverkehr bundesweit auf 25 Prozent der verfügbaren Sitzplätze zu reduzieren. Genau diese Regelung hatte Irland wegen der hohen Corona-Zahlen bereits im Oktober eingeführt.

Auf der Insel darf nur jeder vierte Platz belegt sein, zu #Spitzenzeiten dürfen nur Angehörige #systemrelevanter Berufe den #ÖPNV nutzen. Irlands Corona-Zahlen sind zuletzt wegen der harten Einschnitte in das öffentliche Leben deutlich gesunken.

Nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa hatte die Expertin des Max-Planck-Instituts der Politik vor dem Bund-Länder-Treffen am Dienstag diese Maßnahme zur Senkung der Infektionszahlen empfohlen – sie wurde aber …

Straßenbahn: Strecke Adlershof I und Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II, aus Senat

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www.berlin.de

A. Strecke Adlershof I
Frage 1:
Welche der #LSA auf der #Straßenbahnstrecke zwischen -Bahnhof #Adlershof und der Endstation #Karl-Ziegler-Straße sind mit und welche ohne permanent eingeschaltete #Vorrangsteuerung für die #Straßenbahn
ausgestattet?
Antwort zu 1:
Zwischen dem S-Bahnhof Adlershof und dem #Gleisabzweig #Max-Born-Straße sind alle
#Lichtsignalanlagen (LSA) mit verkehrsabhängigen Steuerungen zur Priorisierung des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ausgestattet. Dies betrifft alle versorgten
Programme, so dass die gesamte Betriebszeit über auch die Beschleunigung des
öffentlichen Verkehrs (ÖV) aktiv ist.
Konkret handelt es sich um die folgenden Anlagen:
23019 Adlergestell / Dörpfeldstr. – Rudower Chaussee mit Teilknoten Gleisschleife
23088 Rudower Chaussee / Franz-Ehrlich-Straße – Wagner-Régeny-Straße
23089 Rudower Chaussee / Am Studio
23090 Rudower Chaussee / Groß-Berliner Damm
23091 Rudower Chaussee / Gottfried-Leibniz-Straße
23092 Rudower Chaussee / Max-Born-Straße
Frage 2:
An welchen der oben erwähnten LSA gibt es #Null-Wartezeit-Steuerungen?
2
Frage 10:
An welchen dieser LSA wird es Null-Wartezeit-Steuerungen geben?
Antwort zu 2 und 10:
Grundsätzlich verfolgen alle ÖPNV-beeinflussten LSA-Steuerung das Ziel, den
öffentlichen Nahverkehrsfahrzeugen ein möglichst verlustfreies Passieren der
Knotenpunkte bzw. Signal-Querschnitte zu ermöglichen. Eine Spezifikation von LSASteuerungen mit der vorstehend erwähnten Bezeichnung gibt es dagegen nicht. Vielmehr
führen die individuellen Randbedingungen der jeweiligen Knotenpunkte im Betrieb zu
unterschiedlichen Erfolgsbilanzen hinsichtlich der erzielten Beschleunigungseffekte.
Hierbei führen neben Knotencharakteristika, Signalisierungsmerkmalen,
Steuerungsphilosophie, betrieblichen Belastungen und den unterschiedlichen
Signalprogrammen auch konkurrierende Einflüsse des ÖPNV untereinander zu
Abweichungen gegenüber der angestrebten Maxime von Null-Wartezeiten.
Frage 3:
Zu welchen Tageszeiten bzw. Signalprogrammen sind sie in Betrieb?
Frage 11:
Zu welchen Tageszeiten bzw. Signalprogrammen sind diese in Betrieb?
Antwort zu 3 und 11:
Die Priorisierungs-Steuerung ist in allen Programmen enthalten und entsprechend der
vorgesehenen Betriebszeit dauerhaft in Betrieb.
Frage 4:
Sofern es kein Nachtprogramm mit Null-Wartezeit-Steuerungen gibt: Warum nicht?
Frage 12:
Sofern es im Nachtprogramm keine Null-Wartezeit-Steuerungen gibt: Warum nicht?
Antwort zu 4 und 12:
Die programmseitigen Einflüsse auf die Beschleunigungseffekte sind abhängig von der
Dauer der Umlaufzeit (Schalt-Zyklus), die in den Nachtprogrammen aufgrund der zu
erwartenden schwächeren Verkehrsbelastung kürzer ausfällt als in den Tages- oder
Spitzen-Programmen und daher weniger Spielräume für Beeinflussungen bietet. Die
verwendete Steuerungsphilosophie ist in allen Programmen gleich und orientiert sich an
der Einbettung der ÖV-Beeinflussung in das System koordinierter Freigaben, das
Grundlage unbeeinflusster Umläufe ist und zu gleichmäßig verteilten Freigabe- und
Wartezeiten führt.
Die einzige Besonderheit herbei besteht nachts darin, dass der Straßenbahnbetrieb
eingestellt und der Straßenzug Rudower Chaussee ausschließlich von Nachtbuslinien
befahren wird, wofür Modifikationen des Meldesystems der Busse vorgenommen werden.
3
Frage 5:
Welche mittleren Verlustzeiten entstehen je Signalprogramm und Fahrtrichtung auf dem o.g. Abschnitt?
Antwort zu 5:
Die mittleren Wartezeiten sind dem Senat nicht bekannt. Sie werden in der Regel
bedarfsorientiert von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) ermittelt, was mit einem
größeren zeitlichen Aufwand verbunden ist.
B. #Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II
Im Rahmen der Planfeststellung wurde dargestellt, dass an mehreren LSA Linksabbieger auf den Gleisen
warten sollen, derweil die Straßenbahn während der langen Grünphase des parallel geführten Kfz ein
Haltsignal erhält. Die Vorteile des eigenen Gleiskörpers – behinderungsfreie Fahrt in derselben Grünphase
wie die parallel geführte Kfz-Hauptrichtung – wird somit behindert.
Sowohl der Fahrgastverband #IGEB als auch der #BUND hatten in Einwendungen mehrere Alternativen
beschrieben und knotenpunktspezifische Vorschläge unterbreitet. Da diese nicht Gegenstand der
#Planfeststellung sind, verwies #SenUVK seinerzeit auf die #Ausführungsplanung.
Frage 6:
An welchen LSA wird welche andere Lösung umgesetzt?
Antwort zu 6:
An den folgenden Anlagen konnte auf Grund der jeweils anderen räumlichen Situation
eine separate Linksabbiegespur eingerichtet werden:
23031 Sterndamm / Groß-Berliner Damm – Südostallee
23100 Groß-Berliner Damm (Greifstraße – Pietschkerstraße – Feuerwehr)
23098 Groß-Berliner Damm / Landfliegerstraße – Segelfliegerdamm
Frage 7:
An welchen LSA werden Linksabbieger auf den Gleisen warten müssen?
Antwort zu 7:
23099 Groß-Berliner Damm / Nieberstraße
23108 Groß-Berliner Damm / Benno-König-Straße – Gerhard-Sedlmayr-Straße
23109 Groß-Berlinre Damm / Hermann-Dorner-Allee – Igo-Etrich-Straße
Frage 8:
Warum werden an diesen LSA keine andere Lösung in Erwägung gezogen?
Antwort zu 8:
An allen drei Knotenpunkten vollzieht sich der Straßenbahnausbau auf Flächen innerhalb
des bestehenden Straßenausbaus, der zusätzliche Separierungen für
Linksabbiegerströme nicht (mehr) zulässt. Damit reduzieren sich die Möglichkeiten einer
Beschleunigung auf die reine signaltechnische Einflussnahme im Rahmen der Schaltung
4
von Sonderfenstern für die Straßenbahnen, die allerdings auch das ursprüngliche
Betriebskonzept zu diesem Straßenausbau darstellen.
Frage 9:
Welche der LSA auf der Neubaustrecke werden mit und welche ohne permanent eingeschaltete
Vorrangsteuerung für die Straßenbahn ausgestattet?
Antwort zu 9:
Derzeit wird beabsichtigt, alle im Verlauf befindlichen Lichtsignalanlagen mit ÖPNV-Beeinflussung auszustatten. Über die Betriebszeit der Straßenbahn hinausgehende zeitliche Befristungen sind nicht vorgesehen.
Frage 13:
Welche mittleren Verlustzeiten je Signalprogramm und Fahrtrichtung werden auf dem o.g. Abschnitt
entstehen?
Antwort zu 13:
Hierzu werden im Vorhinein die resultierenden Qualitätsstufen nur grob überschläglich
ermittelt. Danach ist an den Anlagen eine Qualitätsstufe nach dem Handbuch für die
Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) von B-D ermittelt worden. Weitergehende
Anpassungen erfolgen dann ggf. im späteren Betrieb auf der Grundlage von konkreten
Messungen durch die BVG.
Frage 14:
Falls dieses nicht bekannt ist, auf welchen Annahmen zu Fahr- und Haltezeiten beruht folglich die
Fahrplangestaltung?
Antwort zu 14:
Die Fahrplangestaltung fußt im Vorhinein auf Annahmen der BVG.
Frage 15:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 15:
Nein.
Berlin, den 29.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Perspektiven für den Gleimtunnel II, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wer hat die Aufhebung der #Sperrung des #Gleimtunnels wann veranlasst?
Die Verkehrsfreigabe erfolgte gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung von der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abt. VI. Im Rahmen des
Baufortschritts zur Errichtung des #Stauraumkanals im #Mauerpark wurde seitens der
bauausführenden Firma Anfang des Jahres ein Änderungsantrag für eine neue Bauphase
gestellt. Dieser beinhaltete neben kleineren, verbleibenden Baufeldern im Seitenbereich
und im Gehweg auch die Verkehrsfreigabe der #Gleimstraße und damit einhergehend,
auch die Öffnung des Gleimtunnels. Termin zur Umsetzung der neuen Bauphase war der
02.04.2020.
2
Frage 2:
Welche Rahmenbedingungen haben die verlängerte Sperrung des Gleimtunnels verursacht?
Antwort zu 2:
Im Zuge der Errichtung des Stauraumkanales kam es immer wieder zu Verzögerungen im
Baufortschritt. Die Gründe waren beispielsweise die Erbringung von Mehrleistungen im
Baubereich sowie witterungsbedingte Bauverzögerungen.
Frage 3:
Gibt es eine Entscheidung in der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Land Berlin, der DB AG
sowie dem BEV und konnte die Baulastträgerschaft für die #Brückenbauwerke des Gleimtunnels geklärt
werden?
Antwort zu 3:
Nein.
Frage 4:
Falls Frage 3 mit „ja“ beantwortet wurde: Wer ist zukünftig mit der Instandhaltung des Gleimtunnels betraut
und wurden bereits Maßnahmen zur Instandhaltung ergriffen?
Frage 5:
Falls Frage 3 mit „nein“ beantwortet wurde: Wann wird mit einer Entscheidung gerechnet und wer übernimmt
bis dahin die Instandhaltungsmaßnahmen?
Antwort zu 4 und 5:
Ein verlässliches Zeitfenster bzgl. eines Termins zur mündlichen Verhandlung kann
angesichts der allgemein sehr langen Vorlaufzeiten in Verwaltungsstreitverfahren nicht
genannt werden; im Übrigen kommt erschwerend hinzu, dass für das Verwaltungsgericht
Berlin mit Wirkung vom 17. März 2020 die Pandemiestufe 1 des Pandemieplans des
Verwaltungsgerichts Berlin angeordnet wurde. Die diesbezüglichen Einzelheiten sind
abrufbar unter: https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/.
Die Instandhaltungsmaßnahmen werden derzeit ohne präjudizielle Wirkung vom Land
Berlin wahrgenommen.
Frage 6:
Was hat die Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Jahr 2019 bezüglich der Standsicherheit,
Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit des Gleimtunnels ergeben – müssen kurz- oder mittelfristig
bestimmte Maßnahmen ergriffen werden?
3
Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Im Ergebnis der einfachen #Bauwerksprüfung nach DIN 1076 im Jahr 2019 wurde durch
die Gutachter festgestellt, dass im Vergleich zur vorangegangenen Hauptprüfung im Jahr
2016 an den vier Überbauten und an den Unterbauten keine erheblichen Veränderungen
am Schadensbild festgestellt werden konnten. Es wurden Empfehlungen zu kurz-, mittelund langfristigen Maßnahmen aufgestellt.“
Frage 7:
Konnte eine Abstimmung zwischen dem Bezirk Pankow sowie der #BSR erzielt werden, was die regelmäßige,
möglichst umfassende #Reinigung des Gleimtunnels betrifft, um bei weiteren Starkregenereignissen keine
weiteren #Überschwemmungen befürchten zu müssen?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Gleimstraße im Bereich des „Gleimtunnels“ ist als gewidmetes öffentliches
Straßenland zur regelmäßigen Straßenreinigung im #Straßenreinigungsverzeichnis des
Landes Berlin aufgeführt. Es besteht hier also für die Berliner Stadtreinigungsbetriebe
(BSR) eine gesetzliche Verpflichtung zur ordnungsgemäßen #Straßenreinigung je nach
Reinigungsklasse. Der betroffene Straßenbereich gehört bei der BSR zum
Reinigungsbereich Wedding. Nach Aussage der BSR soll er auch nach der
Bezirksgrenzenänderung weiter in dortiger Zuständigkeit verbleiben.
Eine separate Abstimmung zwischen dem Bezirksamt Pankow und der BSR ist somit nicht
erforderlich.“
Frage 8:
Wer ist für die direkt an die Erweiterungsflächen des Mauerparks angrenzende, asphaltbedeckte Oberfläche
des Gleimtunnels und die vielen dort aufgestellten Zäune (auch um die einzelnen Oberlichter) zuständig und
was wird perspektivisch mit dieser Fläche passieren?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Siehe Antwort zu 3.
Die Fläche auf der Gleimstraßenbrücke wurde im Zuge der Herstellung des Mauerparks
hergestellt und mit Zäunen gesichert.“
Frage 9:
Ist die Presseberichterstattung über die Pläne zur vollständigen Schließung des Gleimtunnels noch in
diesem Jahr zutreffend und falls ja, wer ist hierfür zuständig?
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Eine vollständige Schließung des Gleimtunnels im Zusammenhang einer evtl. Einrichtung
einer #Fahrradstraße im Zuge der Gleimstraße wird bisher nicht beabsichtigt.“
4
Frage 10:
Wird bei den Plänen zur durchgängigen Fahrradstraße in der Gleim- und Rügenerstraße bedacht, dass
diese Strecken beim bevorstehenden Abriss und Neubau der Schönhauser Allee Brücke zentrale
Durchwegungen – auch für den Autoverkehr – sein werden und deshalb eine temporäre Freigabe wird
erfolgen müssen?
Antwort zu 10:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Planungen einer Einrichtung einer Fahrradstraße im Zuge der Gleimstraße befinden
sich gegenwärtig noch im konzeptionellem Stadium. Eine Realisierung ist davon abhängig,
ob die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einer Entlassung der
Gleimstraße aus dem übergeordnetem Straßenverkehrsnetz zustimmt. Die Entlassung der
Gleimstraße aus dem übergeordnetem Straßenverkehrsnetz muss vom Bezirk Pankow bei
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beantragt werden. Mit dem
Antrag sind seitens des Antragstellers umfangreiche verkehrstechnische Nachweise zu
erbringen. Diese konnten bisher aufgrund verschiedener Hindernisse noch nicht erarbeitet
werden.
Eine Änderung des Straßenquerschnitts der Gleimstraße ist mit der Einrichtung der
Fahrradstraße ohnehin nicht vorgesehen. Die geplanten Maßnahmen beinhalten
überwiegend verkehrsrechtliche Anordnungen wie Fahrbahnmarkierungen und
Beschilderungen. Eine Aufhebung der Fahrradstraße ist im Falle einer #Umleitungsstrecke
durchaus denkbar und durch den Austausch von Verkehrszeichen schnell umsetzbar.“
Frage 11:
Wird bei den Plänen zur durchgängigen Fahrradstraße in der Gleim- und Rügenerstraße bedacht, dass
diese Strecke für den (inklusive) Besucherverkehr nach der Sanierung des #Friedrich-Ludwig-JahnSportparks benötigt werden könnte und deshalb ein übergeordnetes Verkehrskonzept für den gesamten
Gleimkiez benötigt wird?
Antwort zu 11:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Unserer aktuellen Kenntnis nach soll die Haupterschließung des Friedrich-Ludwig-JahnSportparks nicht über die Gleimstraße, sondern über die Eberswalder Straße im Süden
erfolgen. Die geplanten Maßnahmen im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark dürfen zu keiner
zusätzlichen Belastung des Gleimkiezes durch den motorisierten Verkehr führen.
Dahingehend ist ein verkehrliches integriertes Gesamtkonzept für das Vorhaben FriedrichLudwig-Jahn-Sportpark seitens der zuständigen Hauptverwaltung zu erarbeiten und mit
den betroffenen Bezirken Pankow und Mitte abzustimmen. In diesem Konzept sollte auch
die aktuelle Erschließungssituation der #Max-Schmeling-Halle überdacht werden, die
gegenwärtig im Wesentlichen über die Gleimstraße erfolgt und den Kiez durch den von ihr
induzierten Veranstaltungsverkehr übermäßig stark belastet. Sollte eine Erschließung der
Max-Schmeling-Halle von der Eberswalder Straße über das Gelände des FriedrichLudwig-Jahn-Sportparks auch zukünftig versagt bleiben, wäre auch nach der Einrichtung
einer Fahrradstraße in der Gleimstraße die Erschließung der Max-Schmeling-Halle über
die Gleimstraße weiterhin gesichert, da diese für den Anliegerverkehr geöffnet bliebe. Eine
engere Involvierung des Betreibers der Max-Schmeling-Halle in den Planungsprozess zur
Fahrradstraße in der Gleimstraße ist seitens des BA Pankow beabsichtigt.“
5
Frage 12:
Ist ein (Online-)Beteiligungsverfahren für die Anwohner des Gleimtunnels und die umliegenden
Gewerbetreibenden geplant, um sie als direkt Betroffene in die Frage, ob eine dauerhafte Sperrung des
Gleimtunnels für den Autoverkehr überhaupt gewollt ist, einzubinden und falls ja, wer wird dieses
Beteiligungsverfahren wann beginnen?
Antwort zu 12:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Wie in der Antwort zu Frage 9 bereits erläutert, ist eine dauerhafte Sperrung des
Gleimtunnels im Zusammenhang einer evtl. Einrichtung einer Fahrradstraße im Zuge der
Gleimstraße nicht beabsichtigt. Zu den konzeptionellen Planungen der Fahrradstraße gab
es im Oktober 2018 eine umfängliche öffentliche Informations- und
Beteiligungsveranstaltung, der eine vierwöchige Online-Beteiligung über die Plattform
„mein.berlin.de“ folgte. In den Auswertungsergebnissen der Partizipationsveranstaltungen
zeigte sich sowohl für die Stargarder Straße wie auch für die Gleimstraße ein deutlicher
mehrheitlicher Zuspruch für die Umwandlung des durchgängigen Streckenzuges in eine
Fahrradstraße.“
Berlin, den 29.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr + Straßenverkehr: Mehr CO2 durch massive Umwege und der verfehlten Verkehrspolitik des Berliner Senats, hier: Der Gleimtunnel zukünftig als Fahrradstraße? aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Inwieweit treffen Informationen zu, dass der
#Gleimtunnel zukünftig nur als #Fahrradfahrerstraße genutzt
werden soll, welchen Stand der Planung haben diese Plä-
ne und welchen Stand der Abstimmung haben diese Pläne
innerhalb des Berliner Senats?
Antwort zu 1: Im Zusammenhang mit der Schaffung
der notwendigen Voraussetzung für eine zeitnahe Wiedereröffnung
der Fahrbahn im Gleimtunnel wurde die von
Seiten des Bezirkes Pankow bereits langjährig vorgeschlagene
Einrichtung einer Fahrradstraße im Zuge der
Gleimstraße öffentlich diskutiert. Die Gleimstraße ist
bereits Bestandteil einer Fahrradroute. Hinter dem Engagement
des Senats in dieser Angelegenheit steht der verkehrspolitische
Wille, den Fahrradverkehr in Berlin künftig
in stärkerem Maße zu fördern.
Derzeit gibt es noch keine konkreten Planungen zur
Umsetzung einer Fahrradstraße in der Gleimstraße. Die
Umsetzung einer Fahrradstraße bedarf umfangreicher
Voruntersuchungen und Abstimmungen, so dass zunächst
die Ausweitung der vorhandenen Tempo-30-Zone in der
Gleimstraße bis zur Graunstraße in Mitte vorgesehen ist.
Frage 2: Welche rechtlichen Konsequenzen bringt die
Entwidmung des Gleimtunnels als Hauptverkehrsstraße
mit sich und welches Verfahren muss auf welche Weise
durchlaufen werden?
Antwort zu 2: Für eine Herabstufung der Gleimstraße
hinsichtlich der Verbindungsfunktionsstufe (derzeit Stufe
IV, Ergänzungsstraße) ist keine Entwidmung im Sinne
des Berliner Straßengesetzes oder die Durchführung eines
anderen rechtlichen Verfahrens erforderlich. Bei Vorliegen
einer ausreichenden Begründung kann die Gleimstra-
ße im Rahmen der Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans
Verkehr (StEP Verkehr) aus dem übergeordneten
Straßennetz herausgenommen werden.
Frage 3: Aus welchen Gründen ist der Bau des Kreisverkehrs
am Gleimtunnel vorgenommen worden, welche
Kosten hat der Umbau verursacht und inwieweit ist es
dadurch zu einer Verzögerung der Freigabe des Gleimtunnels
gekommen?
Antwort zu 3: Die Baumaßnahmen des sog. Minikreisels
in der Gleimstraße stehen im Zusammenhang mit der
Erschließung des neuen Wohnquartiers am Mauerpark.
Bei dieser Verkehrslösung können bessere Sichtverhältnisse
an der Tunnelausfahrt gewährleistet werden und sie
trägt zur Verkehrsberuhigung im Wohngebiet bei.
Die Kosten für die Baumaßnahmen in der Gleimstraße
betragen 375 T€. Die Baumaßnahmen wurden im Dezember
2016 fertiggestellt. Verzögerungen gab es wegen der
Schäden infolge eines Unwetters im Sommer 2016. So
musste u.a. erst die Standfestigkeit des Gleimtunnels und
der Fahrbahn geprüft werden.
Frage 4: Inwieweit ist dem Senat bekannt, dass es bereits
in den vergangenen Monaten zu einer erheblichen
zusätzlichen #Verkehrsbelastung bei der Anfahrung und
Belieferung der #Max-Schmeling-Halle gekommen ist und
dabei es zu erheblichen Umwegen, Belastungen von
Wohngebieten und einem vermehrten Ausstoß von Co2
gekommen ist?
Frage 5: Welche Auffassung hat der Betreiber der
Max-Schmeling-Halle bezüglich dieser Pläne und inwieweit
wurde diese Stellungnahme eingeholt bzw. bei den
Plänen berücksichtigt?
Antwort zu 4 und 5: Dem Senat liegt ein Schreiben
der Velomax Berlin Hallenbetriebs GmbH vom 6. Januar
2017 vor. Daraus ist dem Senat der Umstand bekannt,
dass es zu einer erheblichen zusätzlichen Verkehrsbelastung
bei der Anfahrung und Belieferung der MaxSchmeling-Halle
infolge von Umwegen gekommen sein
soll. Zu den erheblichen Belastungen von Wohngebieten 
und vermehrtem Ausstoß von CO2 liegen dem Senat
keine Informationen vor.
Die in dem genannten Schreiben dargelegten Bedenken
und Anregungen zur möglichen Einrichtung einer
Fahrradstraße in der Gleimstraße werden derzeit hausintern
geprüft und fließen in den Abwägungsprozess vor
Anordnung einer Fahrradstraße mit ein.
Frage 6: Mit welchem Verkehrskonzept begegnet der
Berliner Senat der ggf. der zukünftigen und notwendigen
Anfahrung bzw. Belieferung der Max-Schmeling-Halle?
Frage 7: Inwieweit gibt es andere Multifunktionsarenen
in der Bundesrepublik, die ebenfalls ausschließlich
über eine Fahrradstraße zu Belieferungs- und Besuchszwecken
angebunden sind?
Antwort zu 6 und 7: Die Erstellung von genehmigungsfähigen
Erschließungskonzepten obliegt den (privaten
und öffentlichen) Investoren solcher Veranstaltungsorte
im Zusammenhang mit der Baugenehmigung. Aufgrund
der stadträumlichen Besonderheiten, der individuellen
Bespielung der Veranstaltungsorte sowie weiterer
verkehrlicher Rahmenbedingungen handelt es sich dabei
in der Regel um nicht übertragbare sehr individuelle Erschließungskonzepte.

Mit der Freigabe des Gleimtunnels für den KfzVerkehr
wird verkehrlich der Zustand vor der Sperrung
infolge des Unwetters wieder hergestellt.
Soweit sich künftig Änderungen zum genehmigten Erschließungskonzept
ergeben, können die Straßenverkehrsbehörden
Regelungen treffen, z.B. um Anwohnerinnen
und Anwohner vor unerwünschten veranstaltungsbezogenen
Verkehren zu schützen. Dabei können auch verkehrsrechtliche
Regelungen wie die Einrichtung einer
Fahrradstraße eine Rolle spielen.
Frage 8: Was beinhaltet das Bauvorhaben „Stauraumkanal
unter der Schwedter Straße (BWB)“ und inwieweit
teilt der Berliner Senat die Einschätzung, dass damit die
Besucher des Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadion und der
Max-Schmeling-Halle durch die geplante Umlenkung des
Verkehrs während der zweijährigen Baumaßnahme in der
Eberswalder Straße und in der Gleimstraße bereits massiv
beeinträchtigt werden?
Antwort zu 8: Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) –
als Maßnahmenträger – haben hierzu wie folgt Stellung
genommen: „Im Rahmen des zwischen dem Senat und
den Berliner Wasserbetrieben abgestimmten Gewässergü-
teprogramms entsteht im Mauerpark unter der Schwedter
Straße ein Stauraumkanal, der ca. 7.000 m³ verdünntes
Mischwasser nach Starkregenereignissen zwischenspeichert.
Dieses wird nach Regenende in das Kanalsystem
zurückgepumpt und dann dem Klärwerk zugeleitet.
Im Einzelnen werden im Bereich der Eberswalder
Straße und der Gleimstraße jeweils Baugruben für die
erforderlichen Trennbauwerke und am Mauerparkeingang
bzw. -ausgang wird in der Schwedter Straße die Start- und
Zielbaugrube für den Rohrvortrieb hergestellt. Der Einbau
des ca. 650 m langen Stauraumkanals mit einem Durchmesser
von bis zu 3,8 m erfolgt mit der umweltfreundlichen
Verfahrensweise des unterirdischen Rohrvortriebes.
Diese Verfahrensweise hat gegenüber der offenen Bauweise
den Vorteil, dass Bodentransporte eingespart werden
können. Nach dem Rohrvortrieb werden ca. alle 60 m
auf dem Stauraumkanal noch Einstieg- und Kontrollschächte
eingebaut.
Die notwendigen Verkehrseinschränkungen in der
Eberswalder Straße und Gleimstraße wurden im Einzelnen
mit den Anwohnern, den zuständigen Senatsdienststellen
(VLB) und auch mit den Betreibern der MaxSchmeling
Halle erörtert. Die Eberswalder Straße bleibt
für den Straßenverkehr und für die Straßenbahn in beiden
Richtungen befahrbar, allerdings für den Straßenverkehr
auf eine Spur eingeengt. Die Gleimstraße ist bis zur Ecke
Schwedter Straße weiterhin befahrbar. Der Gleimtunnel
wird zur Einbahnstraße (Durchfahrt von Prenzlauer Berg
Richtung Wedding).
Durch die gemeinsame Zusammenarbeit aller Beteiligten
sind wir der Auffassung, eine optimale Lösung für die
Verkehrsführung gefunden zu haben, damit die Besucherströme
ohne massive Beeinträchtigungen die Veranstaltungsstätten
besuchen können.“
Berlin, den 03. Februar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2017)

Straßenverkehr: Freie Fahrt auf dem Groß-Berliner Damm, Verbindungsachse zwischen Adlershof und Johannisthal eröffnet, aus Senat

https://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_0612/nachricht2536.html

Nach dreijähriger Bauzeit eröffnet heute Berlins Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer offiziell den Durchstich des #Groß-Berliner Damms. Der zwischen #Rudower Chaussee und Kreuzung #Segelfliegerdamm neu errichtete #Straßenabschnitt geht damit bereits einige Tage vor der geplanten Fertigstellung (31.12.2006) in Betrieb.

„Straßenverkehr: Freie Fahrt auf dem Groß-Berliner Damm, Verbindungsachse zwischen Adlershof und Johannisthal eröffnet, aus Senat“ weiterlesen

Flughafen Tempelhof: Keine Konkurrenz für den großen Bruder, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/flughafen-tempelhof-keine-konkurrenz-fuer-den-grossen-bruder/213044.html

Als der neue Chef der Schweizer Fluggesellschaft #Crossair zur ITB seinen Antrittsbesuch in Berlin machte, galt eine seiner ersten Fragen dem #Zentralflughafen. „Was wird aus #Tempelhof?“ wollte André Dose wissen und war erfreut, dass die Zeichen zumindest auf einen vorläufigen Erhalt des #City-Airports hindeuten. Nachdem sich auch der Konkurrent #Lufthansa angesichts der Engpässe in #Tegel nach sechs Jahren wieder auf den #Flugplatz seiner Gründerzeit besinnt, erlebt Tempelhof einen neuen Aufschwung.

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