S-Bahn: Inbetriebnahme Neubaureihe 484/483 der S-Bahn Berlin, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:
Welche Übergänge sieht der Verkehrsvertrag bei den S-Bahn-Linien des #Ringsystem in den neuen
Ringvertrag vor?
Frage 3:
In welchem Zeitraum soll die Umstellung laufen?
Antwort zu 1 und 3:
Im #Verkehrsvertrag für das Teilnetz Ring (#SBR-VV) sind folgende Betriebsstufen (BS)
vorgesehen:
 BS 1: ab 01.01.2021 – Linie #S47
 BS 2: ab 01.07.2022 – zusätzlich Linie #S46
 BS 3: ab 14.10.2022 – zusätzlich Linie #S8
 BS 4: ab 14.04.2023 – zusätzlich Linie #S41/S42 (Stammzuggruppen)
 BS 5: ab 13.10.2023 – zusätzlich Linie #S41/S42 (Tageszuggruppen)
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Ab diesen Terminen entfällt die korrespondierende Leistung im #Interimsvertrag für das
Teilnetz Ring (SBI-VV).
Frage 2:
Trifft es zu, dass zu festgelegten Stichtagen auf den verschiedenen Linien auf #Neubaufahrzeuge umgestellt
wird? Ist ein stichtagsbezogener Übergang zwischen Alt- und Neubaufahrzeugen im Interesse des Senats?
Antwort zu 2:
Ja.
Frage 4:
In welchen Intervallen erfolgt die Auslieferung der Fahrzeugbaureihen 483 und 484?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Neubaufahrzeuge der Baureihe (BR) #483 [Viertelzug] und #484 [Halbzug] werden ab
dem ersten Quartal 2021 kontinuierlich entsprechend der #Fertigungslinie des Herstellers
montiert und anschließend in das Netz der Berliner S-Bahn überführt. Dort finden weitere
Arbeiten zur #Inbetriebsetzung sowie #Probefahrten statt. Nach Vorliegen aller
Voraussetzungen werden die Fahrzeuge vom Hersteller an die S-Bahn zur Abnahme
bereitgestellt. Im Rahmen der Abnahme werden die Fahrzeuge dann eingehend auf einen
vertragskonformen Zustand geprüft. Die Abnahmen erfolgen dann ebenfalls kontinuierlich
bis ins Jahr 2023 hinein.
Jeweils vor Beginn der einzelnen Betriebsstufen stellt sich der Lieferumfang der
Fahrzeuge entsprechend der nachfolgenden Tabelle dar.“
Betriebsstufe (BS) BR
483
BR
484
für BS 1 ab 01.01.21 5 5
für BS 2 ab 01.07.22 16 19
für BS 3 ab 14.10.22 – 7
für BS 4 ab 14.04.23 – 27
für BS 5 ab 13.10.23 – 27
Summe 21 85
Frage 5:
Was passiert mit den übergebenen Neubaufahrzeugen, ehe sie in den Linienbetrieb aufgenommen werden?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Nachdem die Fahrzeuge wie in der Antwort zu Frage 4 beschrieben abgenommen
wurden und damit in das Eigentum der S-Bahn übergegangen sind, müssen sie nach
aktuellem Stand an einem geeigneten Standort bis zur Aufnahme des Verkehrs in der
entsprechenden Betriebsstufe abgestellt werden.“
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Ergänzend ist mitzuteilen, dass die Verantwortung der rechtzeitigen Beschaffung
(#Produktion, #Erprobung, #Abnahme und #Bereitstellung) der erforderlichen #Serienfahrzeuge
gemäß SBR-VV bei der S-Bahn Berlin GmbH liegt. Ab dem 01.01.2021 sind gemäß
Anhang P des SBR-VV ein #Fahrgastprobebetrieb mit den neuen Fahrzeugen auf der Linie
S47 sowie ergänzende Tests zu diesem Fahrgastprobebetrieb vorgesehen. Erkenntnisse
aus diesen Tests sind in Maßnahmen zu bündeln, die in der Produktion der
Serienfahrzeuge umzusetzen sind. Die Vorserienfahrzeuge (10 Fahrzeuge der ersten
Betriebsstufe) sind an die Konstruktion der Serienfahrzeuge anzupassen. Gegebenenfalls
wird eine #Neuzulassung der Vorserienfahrzeuge erforderlich, die ebenfalls in der
Verantwortung der S-Bahn Berlin GmbH liegt. Für all diese Aspekte ist es erforderlich,
dass ausreichend Fahrzeuge bei der S-Bahn Berlin GmbH zur Verfügung stehen, die nicht
für den Fahrgastbetrieb verplant sind.
Frage 6:
Wenn Fahrzeuge bis zu ihrem jeweiligen Linieneinsatz abgestellt werden, wie lang ist dann die längste
Abstelldauer für ein Fahrzeug?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„In Abhängigkeit vom tatsächlichen #Abnahmetermin können sich auch längere
Abstelldauern von bis zu acht Monaten ergeben, sofern die Fahrzeuge nicht vorfristig
genutzt werden.“
Ergänzend ist mitzuteilen, dass eine verbindliche Aussage zu etwaigen Abstelldauern
einzelner Fahrzeuge derzeit nicht erfolgen kann, da der Fahrgastbetrieb und die
ergänzenden Tests weder begonnen noch abgeschlossen wurden und demzufolge
Auswirkungen auf die Produktion der Serienfahrzeuge sowie etwaige Umbauten der
Vorserienfahrzeuge nicht bekannt sind.
Frage 7:
Sehen die Verkehrsverträge mit der S-Bahn Berlin GmbH auch einen früheren Einsatz der Neubaufahrzeuge
vor, bzw. lassen diese einen früheren Einsatz der Neubaufahrzeuge zu? Wenn nicht, würde der Senat hier
nachverhandeln, um vorzeitig Neubaufahrzeuge im Linieneinsatz zu bestellen?
Antwort zu 7:
Der SBR-VV sieht keine entsprechende Regelung vor. Der Senat hat derzeit auch keine
gesicherte Erkenntnis, dass Neufahrzeuge verbindlich vorzeitig für einen Einsatz im
Fahrgastbetrieb zur Verfügung stehen. Zudem müssten dafür auch die infrastrukturellen
Voraussetzungen durch die Infrastrukturunternehmen der DB AG geschaffen werden. Die
Anstrengungen sind insoweit aktuell darauf gerichtet, die vertraglich vereinbarten
Betriebsstufen abzusichern, insbesondere im Bereich der Bahnstromversorgung. Für
einen noch früheren Einsatz der Neufahrzeuge sieht der Senat derzeit auch deshalb keine
Grundlage.
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Frage 8:
Wurden zwischen VBB und S-Bahn Berlin GmbH Gespräche geführt für ein alternatives #Einsatzkonzept der
Neubaufahrzeuge (früherer Einsatz der Neubaufahrzeuge auf den Linien im Ringvertrag)? Wenn ja, wie
sieht dieses aus?
Antwort zu 8:
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat bisher keine Gespräche mit dem Ziel
eines früheren Einsatzes der Neufahrzeuge auf den Linien im SBR-VV geführt. Auf die
Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
Berlin, den 12.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn (in) Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist die Vergabe (und #Ausschreibung) der #Verkehrsleistungen im Berliner -Bahn-Netz, in den drei verschiedenen Netzabschnitte, der Ost-West- sowie Nord-Süd-Querung und natürlich der „Ringbahn“ (und ggf. darüber hinaus) in den nächsten Jahrzehnten geplant?
Antwort zu 1:
#Teilnetz #Ring:
Der Vertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen auf dem Teilnetz Ring mit Neufahrzeugen ist im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben und am 21.12.2015 geschlossen worden; er hat eine Laufzeit von 2021 bis 2035.
Teilnetze #Stadtbahn und #Nord-Süd:
Nach dem für den Zeitraum 2017 bis 2023 im Wege der Direktvergabe vergebenen #Interimsvertrag II werden sich zwei im Wettbewerb zu vergebene Verträge für den Zeitraum gestaffelt einlaufend von 2023-2027 und gestaffelt auslaufend von 2028-2033 anschließen. Die Art der Vergabe der Verträge für den Anschlusszeitraum steht gegenwärtig noch nicht fest.
Ein Überblick findet sich unter http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/s_bahn/.
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Frage 2:
Wie ist die Neubeschaffung von S-Bahn-#Fahrzeugen in den nächsten Jahrzehnten in Berlin geplant?
Frage 3:
Gibt es hierfür bereits Pläne der zuständigen Senatsverwaltung, die u.a. eine Trennung der #Fahrzeuginstandhaltung vom #Eisenbahnverkehrsunternehmen fordert und wenn ja warum?
Antwort zu 2 und zu 3:
Gegenwärtig werden verschiedenen Modelle zur #Fahrzeugneubeschaffung für den schrittweisen Einsatz ab 2026 einschließlich Fahrzeugbereitstellung und Erbringung der Verkehrsleistungen geprüft. Eine Entscheidung dazu soll bis zum Sommer 2018 getroffen werden.
Frage 4:
Wie ist die Vergabe (und Ausschreibung) für den Vertrieb von #Fahrscheinen und #Abos im Berliner S-Bahn-Netz, vor allem an #Automaten und in Kunden- bzw. #Abozentren in den nächsten Jahrzehnten geplant?
Antwort zu 4:
Möglich sind ein wettbewerbliches Verfahren oder – mit Zustimmung des Landes Branden-burg – eine Inhousevergabe an ein landeseigenes Unternehmen. Die Entscheidung dazu wird im Jahr 2019 getroffen werden. Bis zum Jahr 2023 erbringt die S-Bahn Berlin GmbH die Vertriebsleistungen für alle Teilnetze im Rahmen des Interimsvertrages II.
Frage 5:
Lässt sich der Senat bei der Vergabe von Verkehrsleistungen (S-Bahn Berlin und/oder BVG) von externen Berater/innen bzw. Beratungsunternehmen – zusätzlich zur Kompetenz, die das Land ohnehin bezahlt, indem es den VBB finanziert – beraten und wenn ja warum?
Frage 9:
Worin sieht der Senat die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beratungsleistungen -zusätzlich zu der oben genannten Kompetenz des VBB- und welche Ergebnisse (Konzepte etc.) konnten hierbei bereits erzielt werden?
Antwort zu 5 und 9:
Die Länder Berlin und Brandenburg haben den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) GmbH mit der Koordination aller Vergabeverfahren im Schienenpersonennahver-kehr beauftragt. Das umfasst auch die Vergabe von Leistungen der Berliner S-Bahn. Der VBB ist als Vergabebüro für diese Verfahren tätig und Ansprechpartner für alle Verfah-rensbeteiligten. Der VBB bringt sein Know-how insbesondere zu den Themen Fahrpla-nung, Qualität, Tarif und Controlling in die regelmäßigen fachlichen Abstimmungsrunden mit den Ländern zur Erarbeitung der Vergabeunterlagen ein.
Das Land Berlin wird bei der Vergabe von Verkehrsleistungen sowohl an die S-Bahn als auch an die BVG vom Center Nahverkehr Berlin GbR (CNB) unterstützt. Dies umfasst insbesondere konzeptionelle, ökonomisch-wirtschaftliche und technische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Vergabeverfahren. Hauptleistungsbestandteile sind – neben der Unterstützung bei der grundsätzlichen Vergabeausgestaltung, einschließlich der ökonomischen Bewertung
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verschiedener Optionen (so bspw. für die Fahrzeugbeschaffung) – die Erarbeitung und Fortschreibung von Erwartungswertmodellen, die Erstellung von Kalkulations- und Wertungsblättern, die Erarbeitung von verkehrswirtschaftlich leistungsgerechten Vergütungsregelungen, Preisklauseln und Minderungsregelungen für Brutto-Anreiz-Verträge, die Vorbereitung, Begleitung und ökonomische Bewertung von Verhandlungsgesprächen, die Angebotsauswertung und Angebotsverhandlung, die Erstellung von Erlös- und Kostenentwicklungsprognosen, die Abschätzung der Haushaltsbelastung etc. Des Weiteren erfolgt bei Bedarf eine Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung von mit den S-Bahn-Vergaben verbundenen Abstimmungen in Gremien (Koordinierungskreis, Lenkungskreis) oder bei Abstimmungen mit dem Land Brandenburg (z.B. Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen).
Durch die Vergabe an CNB kann der Zugriff auf hochspezialisiertes Expertenwissen zu Sonderthemen und -arbeitsschwerpunkten gesichert werden, die nicht dauerhaft zu bearbeiten sind und auch aus diesem Grund nicht durch internes Personal übernommen werden könnten. Insgesamt hat sich die Aufgabenverteilung zwischen Aufgabenträger und CNB in den letzten Jahren sehr bewährt und wesentlich dazu beigetragen, dass der Aufgabenträger seinen immer komplexer werdenden Aufgabenstellungen gerecht werden konnte (Revision BVG-Vertrag, verkehrmittelübergreifende Angebotsentwicklung für die wachsende Stadt, Vergabeunterstützung S-Bahn, Fahrzeugbeschaffung etc.).
Zudem haben die Länder – wie generell bei Vergaben im Schienenpersonennahverkehr üblich – eine entsprechend spezialisierte Kanzlei mit der rechtlichen Begleitung des Verfahrens beauftragt. Die Vergabe von Verkehrsverträgen unterfällt einem speziellen, europarechtlich überprägten Vergaberechts- und Beihilferegime und ist mit Standardverfahren der Vergabe z.B. von Bauaufträgen nicht vergleichbar. Um als öffentlicher Auftraggeber auf Augenhöhe mit Vertretern international agierender Unternehmen auf Bewerber- und Bieterseite zu verhandeln, bedarf es juristischer Experten mit langjähriger Erfahrung in vergleichbaren Verfahren. Auch angesichts der hohen Auftragswerte, um die es bei der Vergabe von S-Bahn-Leistungen geht (Gesamtauftragssumme – Betriebskosten und Infrastrukturkosten – des Wettbewerbsvertrags Teilnetz Ring und der beiden Interimsverträge insgesamt ca. 9,7 Mrd. Euro) ist es geboten, sich externen anwaltlichen Rates zu versichern. Diese Einschätzung wird auch vom Land Brandenburg geteilt, das gemeinsamer Auftraggeber rechtlicher Beratungsleistungen mit dem Land Berlin ist.
Frage 6:
Wie waren bzw. sind die Kosten für diese Beratungsleistungen in den letzten und in den nächsten zehn Jahren (bitte detaillierte Aufstellung)?
Antwort zu 6:
Bezogen auf die Kosten der Vergangenheit wird auf die Schriftliche Anfrage 18/11825 verwiesen. Welcher Aufwand künftig mit der Erfüllung der jüngst novellierten vergaberechtlichen Anforderungen verbunden ist, auf welche Vergabekonzeption sich die Länder im Ergebnis o.g. Prüfung unterschiedlicher Fahrzeugbeschaffungsmodelle verständigen und welche weiteren Umsetzungsschritte sich daraus ergeben, steht derzeit noch nicht fest. Die Höhe der Kosten für die nächsten zehn Jahre können daher gegenwärtig nicht seriös kalkuliert werden.
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Frage 7:
Wann fand die letzte Ausschreibung für diese Beratungsleistungen statt und wer hat diese gewonnen?
Frage 8:
Ist die „Center Nahverkehr Berlin“ (CNB) ein solches Beratungsunternehmen und wer sind die Gesellschafter dieser GbR?
Antwort zu 7 und 8:
Zuletzt fand eine Ausschreibung zur Unterstützung des Landes Berlin in seiner Funktion als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Sommer 2017 statt. Der Auftrag enthält die Vorgabe, dass das beauftragte Expert/innenteam nach außen unter dem Namen „Center Nahverkehr Berlin“ auftreten muss.
Die Vergabe erfolgte zweistufig im Verhandlungsverfahren mit vorangehendem Teilnahmewettbewerb. Der Zuschlag für den o.a. Dienstleistungsauftrag für den Zeitraum vom 01.06.2018 bis 31.05.2023 an die Bietergemeinschaft aus KCW GmbH und VBB GmbH (Center Nahverkehr Berlin GbR) wurde am 21.11.2017 erteilt.
Berlin, den 14.02.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Wird die S-Bahn auf Dauer mit Altfahrzeugen betrieben?, aus Senat

www.berlin.de

Der Senat hat die -Bahn-Leistungen für das Teilnetz Ring/ Südost in einem #Interimsvertrag bis 2023
vergeben, wobei die Leistung weiterhin mit Altfahrzeugen erbracht wird. Für die Teilnetze Nord-Süd
und Stadtbahn laufen Interimsvertragsverhandlungen, auch dort sind keine neuen Züge vorgesehen
(s. Protokoll des Ausschusses UmVerk vom 02.03.2017).
Frage 1:
Wie lange werden auf dem #Teilnetz #Ring/ üdost noch die derzeit genutzten #Altfahrzeuge eingesetzt
werden?
Antwort zu 1.:
Im Teilnetz Ring und Südost sollen Altfahrzeuge noch bis Oktober 2023 eingesetzt
werden.
Frage 2:
Ab wann sollen die ersten #Neufahrzeuge dort eingesetzt werden?
Antwort zu 2.:
Die ersten Neufahrzeuge sollen im Teilnetz Ring und Südost ab dem 01.01.2021
eingesetzt werden.
Frage 3:
Ist bei den derzeit genutzten Altfahrzeugen geplant, diese für moderne Benutzeranforderungen (wie
z.B. Angebot von Fahrradstellplätzen und Rollstuhlstellplätzen, Licht- und Raumprofile, W-LANAngebot)
zu ertüchtigen?
Wenn ja für welche Anforderungen und wann?
Wenn nein, warum nicht?
Frage 4:
Wie stellt der Senat sicher, dass bei den anstehenden Ausschreibungen für die Stadtbahn und die
Nord-Süd-Verbindung dort eingesetzte Altfahrzeuge ein hohes Maß an Benutzerfreundlichkeit
aufweisen und modernen Benutzeranforderungen entsprechen, wie z.B. Angebot von
Fahrradstellplätzen und Rollstuhlstellplätzen, Licht- und Raumprofile, W-LAN-Angebot?
Antwort zu 3. und 4.:
Die Fahrzeuge der Baureihen (BR) 480 und 485 sollten ursprünglich bis Ende 2017
eingesetzt werden. Für die Verlängerung des Einsatzes bis Ende 2023 werden
umfangreiche technische Maßnahmen umgesetzt, die einen stabilen und sicheren
Weiterbetrieb gewährleisten. Darüber hinaus erfolgen aufgrund der absehbar relativ
kurzen Restnutzungszeit der Fahrzeuge keine weiteren fahrgastwirksamen
Verbesserungen. Die Beförderung von Fahrrädern und Rollstühlen ist in den
vorhandenen Mehrzweckabteilen bereits heute möglich.
Die Fahrzeuge der BR 481/482 werden ein technisches Maßnahmenpaket erhalten,
welches weiterhin einen zuverlässigen und sicheren Betrieb gewährleisten wird.
Auch in diesen Fahrzeugen ist die Beförderung von Fahrrädern und Rollstühlen in
den vorhandenen Mehrzweckbereichen bereits heute sichergestellt. Darüber hinaus
haben die Länder Berlin und Brandenburg einige zusätzliche fahrgastwirksame
Maßnahmen vorgesehen. So wird ein Videoaufzeichnungssystem installiert. Die
bisher nicht ausreichenden Festhaltemöglichkeiten im Bereich des Abteils an dem
Fahrzeugende ohne Führerstand werden durch Ergänzung zusätzlicher
Haltestangen verbessert. Piktogramme und Fußbodenmarkierungen für die
Priorisierung von Rollstuhlbereichen innerhalb der Mehrzweckabteile werden
aufgebracht, um die entsprechenden Flächen für die vorgesehene Nutzung zu
kennzeichnen. Im verbleibenden Mehrzweckbereich werden Piktogramme für
Kinderwagen und Fahrräder auf den Unterseiten der Klappsitze ergänzt, um den
Vorrang dieser Nutzergruppen im Mehrzweckabteil ebenfalls zu verdeutlichen. Im
Türbereich sollen künftig gelbe Aufmerksamkeitsstreifen im Fußboden die Sicherheit
verbessern. Es ist zudem der Einbau taktiler Türtaster vorgesehen. Schließlich
verbessert der Einbau bewährter neuerer Gurtsysteme für Fahrradhalterungen die
Fahrradbeförderung.
Licht- und Raumprofile als Benutzeranforderung sind dem Senat nicht bekannt. Das
Lichtraumprofil ist hingegen eine technische Anforderung an die Fahrzeuge, um den
sicheren Einsatz im Streckennetz zu gewährleisten.
Eine Nachrüstung von WLAN ist in den Bestandsfahrzeugen nicht vorgesehen, da in
Berlin bereits eine hohe Netzabdeckung durch Mobilfunk für die Streckenabschnitte
der S-Bahn besteht und zudem eine Nachrüstung im Vergleich zum erzielbaren
relativ geringen Nutzen einen unverhältnismäßig hohen technischen und finanziellen
Aufwand erfordern würde.
Frage 5:
Wurden bei Entscheidungsfindung des Senats, auf den oben genannten drei S-Bahn-Teilnetzen auch
künftig vorwiegend Altfahrzeuge einzusetzen, die entsprechenden Fachverbände, wie z.B. Mofair,
VDV oder der Fahrgastverband pro Bahn e.V., vorab gehört?
Wenn ja: Welche Positionen haben die Fachverbände in Bezug auf den Einsatz von Altfahrzeugen
dabei geäußert?
Antwort zu 5.:
Der Senat hat das Ziel, in den drei Teilnetzen der S-Bahn perspektivisch
Neufahrzeuge zum Einsatz zu bringen.
Für das Teilnetz Ring und Südost ist dies vorgesehen, sobald Neufahrzeuge
entwickelt, getestet, zugelassen, produziert und in ausreichender Anzahl für den
Einsatz zur Verfügung stehen. Entsprechende Zeitbedarfe müssen für diese
Prozesse berücksichtigt werden. Deshalb ist eine sukzessive Betriebsaufnahme mit
Neufahrzeugen für die einzelnen Linien vom 01.01.2021 bis Oktober 2023
vorgesehen. Bis dahin müssen die Altfahrzeuge der BR 480 und 485 zum Einsatz
kommen, da andere Fahrzeuge nicht zur Verfügung stehen.
Die Fahrzeuge der BR 481/482 sind in den Jahren 1996 – 2004 produziert worden.
Sie können – wie bei Eisenbahnfahrzeugen üblich – über einen Zeitraum von 30 und
mehr Jahren eingesetzt werden und sind daher auch aus heutiger Sicht nicht als „alt“
zu qualifizieren. Im Sinne einer effizienten und sparsamen Verwendung der nicht
unbegrenzt für den Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung stehenden
Regionalisierungsmittel des Bundes sowie eines ressourcenschonenden Einsatzes
bereits vorhandener Wirtschaftsgüter ist die weitere Zulassung dieser Fahrzeuge für
die hiesigen Verkehrsleistungen im Rahmen ihrer vorgesehenen Nutzungsdauer
sinnvoll. Eine Anhörung von Fachverbänden war für diese Entscheidungsfindung
nicht erforderlich.
Frage 6:
Wie möchte der Senat sein selbst propagiertes Ziel, ein internationales Schaufenster für eine Smart
City zu werden, umsetzen, wenn im Mobilitätsbereich und hier besonders im ÖPNV/SPNV noch über
längere Zeit Altfahrzeuge aus dem vorherigen Jahrhundert zum Einsatz kommen?
Antwort zu 6.:
„Smart City“ steht für eine Stadt, die sich durch intelligente, nachhaltige und
zukunftsweisende Entscheidungsfindungen auszeichnet. Für den Berliner Senat
umfasst dies, langlebige Investitionsgüter über ihren gesamten Lebenszyklus zu
nutzen. Eine andere Entscheidung wäre für eine „Smart City“ nur sachgerecht, wenn
frühere Vorgaben von Neufahrzeugstandards einen so erheblichen Mehrwert für den
Fahrgast bedeuten würden, dass sich die mit Neufahrzeugstandards verbundenen
höheren Zuschussbeträge pro Zugkilometer rechtfertigen lassen. Dies ist nach
Auffassung des Senats nicht der Fall.
Aufgrund der üblichen wirtschaftlich-technischen Einsatzdauer von
Schienenfahrzeugen von 30 und mehr Jahren werden dementsprechend auch in
anderen Städten und Regionen derzeit und auch zukünftig noch Fahrzeuge
eingesetzt werden, die bereits vor dem Jahr 2000 in Betrieb genommen wurden.
Frage 7:
Wie möchte der Senat den leistungsfähigen Unternehmen des regionalen Verkehrsclusters (u.a.
Bombardier, Siemens, Stadler) eine Chance geben, einen Beitrag zur modellhaften Weiterentwicklung
des regionalen SPNVs zu leisten, wenn über viele Jahre keine Neufahrzeuge bei der S-Bahn
beschafft werden?
Antwort zu 7.:
Für das Teilnetz Ring und Südost der Berliner S-Bahn wurde im Rahmen von
Wettbewerbsverfahren die Beschaffung von Neufahrzeugen ausgeschrieben. Die
Teilnahme stand allen potentiellen Anbietern offen.
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Auch für die Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd der Berliner S-Bahn werden die
Betreiber für die dem ab Dezember 2017 gültigen Interimsvertrag folgenden
Verkehrsverträge im Wettbewerb ermittelt. In diesem Verfahren sind Angebote mit
Neufahrzeugen möglich.
Darüber hinaus finden weitere Wettbewerbsverfahren im Regionalverkehr statt, z.B.
startet noch in diesem Jahr das Vergabeverfahren für das Netz Elbe-Spree, für das
sowohl der Einsatz von Gebraucht- als auch Neufahrzeugen möglich ist. Auch hier
können die leistungsfähigen Unternehmen des regionalen Verkehrsclusters ihren
Beitrag zur modellhaften Weiterentwicklung des regionalen
Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) anbieten.
Zudem laufen derzeit auch für den ÖPNV1
-Bereich weitere, umfangreiche
Ausschreibungen von neuen U-Bahn- und Straßenbahnfahrzeugen, die ebenfalls für
die benannten Unternehmen eine bedeutende Chance bieten, einen relevanten
Beitrag im Rahmen der Weiterentwicklung des städtischen Nahverkehrs zu leisten.
Berlin, den 10.07.2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
…………………………..
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz