26.04.2023
Frage 1:
Teilt der Senat die Auffassung, dass die seit Monaten angekündigte Aufforderung zur #Aktualisierung der
#Regionalverkehrs-Anmeldungen für den #Deutschlandtakt genutzt werden muss, um spätestens ab 2030 weit über
die bestehenden #Verkehrsverträge hinausgehende #Verkehrsleistungen anzubieten und wesentlich mehr #Bundesmittel
für deren #Finanzierung zu sichern?
Frage 2:
Welche Vorarbeiten für die Anmeldung von #Angebotserweiterungen im #Regionalverkehr und die dafür erforderlichen
#Infrastrukturmaßnahmen zur Aktualisierung des #Zielfahrplans im Deutschlandtakt hat der Senat in Abstimmung mit
dem Land Brandenburg geleistet?
Frage 3:
Wird der Senat in Abstimmung mit dem Land Brandenburg die am 11.04.2023 vom #Fahrgastverband #PRO BAHN
und vom #Bündnis #Schiene Berlin-Brandenburg veröffentlichten Vorschläge zu Angebotserweiterungen und
Infrastrukturmaßnahmen beim Bundesverkehrsministerium aufgreifen? Falls nicht, welche anderen Maßnahmen
werden aufgegriffen?
Frage 4:
Welchen Stand haben die Abstimmungen mit dem Land Brandenburg? Welche weiteren Arbeitsschritte bis zu
welchen Terminen sind vorgesehen?
Antwort zu 1 bis 4:
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Für die #Weiterentwicklung des Deutschlandtaktes hat das Bundesministerium für Digitales und
Verkehr (#BMDV) erst im April 2023 einen Auftrag zur Aktualisierung des Zielfahrplanes vergeben.
Unabhängig vom Deutschlandtakt sehen die Planungen des Senats gemeinsam mit dem Land
Brandenburg bereits vor dem Jahr 2030 deutliche Angebotsausweitungen vor. Zu nennen sind
hier insbesondere die bereits umgesetzten #Verbesserungen im #Netz Elbe-Spree seit Dezember
2022, die anstehenden Angebots- und Kapazitätsausweitungen im Netz #Ostbrandenburg ab
Dezember 2024 sowie in den Netzen #Nord-Süd und #Berlin-Stettin ab Dezember 2026. Darüber
hinaus bewerten die Länder Berlin und Brandenburg im gemeinsamen Projekt #i2030 die
infrastrukturellen Anforderungen für den darüberhinausgehenden Angebotsausbau.
Für den 25.04.2023 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Vertreterinnen
und Vertreter der Bundesländer, der Eisenbahn-Verkehrsunternehmen und der Fahrgast- und
Interessensverbände zu einem Termin eingeladen, in dem Zielstellung und Rahmen der
Fortschreibung des Zielfahrplans zum Deutschlandtakt und das weitere Verfahren zur Beteiligung
daran vorgestellt wird.
Wenn nach o.g. Termin der Rahmen der Fortschreibung feststeht, werden sich die für den
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zuständigen Fachverwaltungen der Länder Berlin und
Brandenburg zum weiteren Vorgehen austauschen. Vorschläge Dritter, wie die Vorschläge des
Fahrgastverbandes Pro Bahn, werden kontinuierlich bei der Weiterentwicklung der SPNVPlanungen
der Länder mit bewertet. Bei den im weiteren Verfahren erfolgenden Meldungen der
Länder an das BMDV werden auch die aktuellen Herausforderungen im SPNV, die in den
Nahverkehrsplänen der Länder dargestellten Planungen für den Regionalverkehr, die bisherigen
Erkenntnisse aus Untersuchungen und Abstimmungen, die die Länder gemeinsam unter
Beteiligung des Verkehrsverbundes Berlin – Brandenburg (VBB) gewonnen haben und die
Erkenntnisse aus dem Projekt i2030 mitberücksichtigt.
Berlin, den 24.04.2023
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de