S-Bahn: Ausschreibung für S-Bahn-Verkehr 6 Jahre im Verzug

http://www.lok-report.de/ Weil die #Teilausschreibung für den Verkehr der Berliner -Bahn vor allem vom Berliner Senat jahrelang verschleppt wurde, tritt nun das ein, was der Berliner Fahrgastverband IGEB seit 2010 wiederholt befürchtet hatte: Nach dem Auslaufen des geltenden Vertrages, auf dessen Grundlage die DB-Tochter S-Bahn Berlin GmbH die #Verkehrsleistungen erbringt, wird die S-Bahn GmbH noch für Jahre per Direktvergabe weiterfahren, bevor das im #Wettbewerbsverfahren gefundene Unternehmen den Verkehr übernehmen kann. Diese Übergangszeit der Direktvergabe wird die Länder Berlin und Brandenburg viel zusätzliches Geld kosten, nicht zuletzt durch die teure Aufarbeitung der alten S-Bahn-Fahrzeuge (Baureihen 480 und 485), die die S-Bahn GmbH zum Ende des laufenden Verkehrsvertrages ab Dezember 2017 eigentlich ausmustern wollte.

Bestimmt wird die Dauer der Direktvergabe durch die Verfügbarkeit neuer S-Bahn-Fahrzeuge. Erst wenn der Gewinner im Wettbewerbsverfahren über neue Fahrzeuge verfügt, kann er den Verkehr aufnehmen. Durch die formelle Bekanntmachung der Absicht zur Direktvergabe vom 24. Juli 2014 wird nun deutlich, wie groß der Übergangszeitraum sein wird. Im Abschnitt „Kurze Beschreibung des Auftrags“ wird ausgeführt: „Direkt vergeben werden Verkehrsleistungen im SPNV auf den Linien S41, S42, S46, S47, und S8 der Berliner S-Bahn (Teilnetz Ring) und damit zusammenhängende Dienstleistungen für die Zeit vom 17.12.2017 bis zur Betriebsaufnahme durch den im derzeit durchgeführten wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber dieser Verkehrsleistungen. Die Betriebsaufnahme durch den im wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber ist derzeit wie folgt vorgesehen: • 06.11.2020 S47 Spindlersfeld—Tempelhof/Südkreuz(—Bundesplatz); • 06.05.2022 S46 Königs Wusterhausen—Hauptbahnhof; • 19.08.2022 S8 (Zeuthen—)Grünau—Hohen Neuendorf; • 17.02.2023 Stammzuggruppen der S41 und S42 Südkreuz—Südkreuz; • 18.08.2023 Tageszuggruppen der S41 und S42 Südkreuz—Südkreuz.“ Doch selbst diese Termine sind noch nicht sicher. Deshalb wird in der Bekanntmachung ergänzt: „Die Direktvereinbarung wird eine Verlängerungsoption für den Fall der Verzögerung einer Betriebsaufnahme durch den im wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber enthalten.“ Diese Bekanntmachung der Länder Berlin und Brandenburg ist ein Offenbarungseid und verdeutlicht auf drastische Weise das Versagen der beiden Länder, insbesondere des federführenden Berliner Senats (Pressemeldung IGEB, 28.07.14).

S-Bahn-Ausschreibung weiter verschoben

http://www.lok-report.de/ Das Land #Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, das Land #Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und der #VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH haben im Amtsblatt der Europäischen Union eine Vorinformation zum #Übergangsvertrag #Verkehrsleistungen auf dem #Teilnetz #Ring an die Berliner -Bahn GmbH gegeben (2014/S 142-253832).

Direkt vergeben werden Verkehrsleistungen im SPNV auf den Linien S41, S42, S46, S47, und S8 der Berliner S-Bahn (Teilnetz Ring) und damit zusammenhängende Dienstleistungen für die Zeit vom 17.12.2017 bis zur Betriebsaufnahme durch den im derzeit durchgeführten wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber dieser Verkehrsleistungen. Die Betriebsaufnahme durch den im wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber ist derzeit wie folgt vorgesehen: • 06.11.2020 S47 (Spindlersfeld – Tempelhof/Südkreuz (-Bundesplatz)); • 06.05.2022 S46 (Königs Wusterhausen – Hauptbahnhof); • 19.08.2022 S8 ((Zeuthen -) Grünau – Hohen Neuendorf); • 17.02.2023 Stammzuggruppen der S41 und S42 (Südkreuz – Südkreuz); • 18.08.2023 Tageszuggruppen der S41 und S42 (Südkreuz – Südkreuz). Die Direktvereinbarung wird eine Verlängerungsoption für den Fall der Verzögerung einer Betriebsaufnahme durch den im wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber enthalten. (Quelle EU-Amtsblatt, 28.07.14).

S-Bahn: Planungen für die Berliner S-Bahn, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Hat der Senat geprüft, ob es in Hinblick auf die Kontrolle der erbrachten #Verkehrsleistungen und der #Tariftreue, die Steuerung von #Investitionen, die Gewährleistung der #Betriebssicherheit, die Kosten der #Vertragskontrolle und die #Wertschöpfung im Land Berlin und in der Region vorteilhaft ist, dass das Land selbst den Betrieb der -Bahn übernimmt? Was ist das Ergebnis der Prüfung? Frage 5: Hat der Senat eine #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgenommen, ob eine Beschaffung des #Wagenmaterials durch die öffentliche Hand für das Land Berlin gegenüber einer Ausschreibung zur Beschaffung vorteilhaft ist? Was sind die Ergebnisse? Antwort zu 1 und 5: Die Länder Berlin und Brandenburg haben sich wegen der damit verbundenen Risiken dagegen entschieden, die Leistungen von einem landeseigenen Unternehmen erbringen zu lassen bzw. das Wagenmaterial selbst zu beschaffen. Eine Fahrzeugbeschaffung durch die Länder hätte erfordert, dass sie bereits weit vor Betriebsaufnahme – parallel zu den Zahlungspflichten aus dem dann noch laufenden S-Bahn-Vertrag – die Finanzierung der Fahrzeuge hätten übernehmen müssen. Zudem erfordert die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung und Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen – hier zudem von Spezialfahrzeugen – große Erfahrung bei der Beschaffung von Eisenbahnfahrzeugen. Diese liegen weder bei den Ländern noch z.B. bei der BVG als landeseigenem Unternehmen vor. Aufgrund der Pflicht des Landes Berlin bzw. eines landeseigenen Unternehmens, eine Fahrzeugbeschaffung zwingend europaweit auszuschreiben, ließe sich zudem die „Wertschöpfung im Land Berlin und in der Region“ genau so wenig absichern, wie bei dem jetzt umgesetzten Vergabekonzept. Schließlich gilt, dass auch die Vergabe von Leistungen an ein landeseigenes Unternehmen den Vorgaben des europäischen Beihilfe- und Vergaberechts entsprechen müsste. Dies setzt – vergleichbar dem Abschluss des Verkehrsvertrages mit der BVG im Jahr 2007 – die Verhandlung eines umfassenden Verkehrsvertrages mit entsprechenden externen Beratungsleistungen auf beiden Seiten und – wie bisher – ein sorgfältiges Vertragscontrolling durch die Länder bzw. durch die VBB GmbH während der gesamten Vertragslaufzeit voraus. Frage 2: Wie stellt sich aus heutiger Sicht der Zeitplan zur Vergabe des Betriebs der Teilstrecken der S-Bahn dar? Antwort zu 2: Die Vergabe des Teilnetzes „Ring“ wird derzeit durchgeführt. Die Vergabe der anderen beiden Teilnetze wird im Anschluss erfolgen und so ausgestaltet werden, dass der Betrieb unmittelbar nach Auslaufen des Altvertrages aufgenommen werden kann. Dabei sollen in diesen Teilnetzen die vorhandenen Fahrzeuge der Baureihe 481 zum Einsatz kommen, die derzeit mit dem neuen Zugsicherungssystem ZBS ausgerüstet werden. Frage 3: Bis zu welchem Zeitpunkt wird nach Planung des Senats die Beschaffung des zum ausgeschriebenen Teilbetrieb erforderlichen Wagenmaterials abgeschlossen sein? Antwort zu 3: Der Senat beschafft kein Wagenmaterial, so dass es auch keinen diesbezüglichen Zeitplan des Senats gibt. Vielmehr ist die Bereitstellung von Fahrzeugen Teil der Leistungen, die der künftige Betreiber des SBahn- Teilnetzes „Ring“ erbringen muss, um den Verkehrsvertrag zu erfüllen. Ob der künftige Betreiber Fahrzeuge extern beschaffen muss, welchen Zeitplan er dabei zu Grunde legt oder ob er ggf. selbst Fahrzeuge herstellt ist seine unternehmerische Entscheidung. Vorgabe der Länder ist es, dass der Betreiber zugelassene Fahrzeuge zum Einsatz bringt, die die Anforderungen des Verkehrsvertrages erfüllen und die zu den vertraglich vorgegebenen Zeitpunkten der gestuften Betriebsaufnahme zur Verfügung stehen. Frage 4: a. Wie viele der momentan eingesetzten Wagen sollen umgerüstet bzw. nachgerüstet werden, um nach 2018 weiter eingesetzt werden zu können? b. Wie ist der Zeitplan der Umrüstung? Wird der Zeitplan voraussichtlich einzuhalten sein? c. Wie ist der Stand des Zulassungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt? d. Welche Einschränkungen des S-Bahn-Betriebs sind während der Umrüstung zu erwarten aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Wagen? Antwort zu 4: Zu 4a): Aus Sicht des Senates sollen möglichst alle dafür geeigneten Fahrzeuge der Baureihen 480 und 485 für einen Weiterbetrieb nach 2018 ertüchtigt werden. Dies betrifft nach derzeitigem Kenntnisstand insgesamt 150 Zwei-Wagen-Züge. Zudem werden die Fahrzeuge der Baureihe 481, insgesamt 500 Zwei-Wagen- Züge, derzeit mit dem neuen Zugsicherungssystem ZBS ausgerüstet, um auch zukünftig auf den damit ausgestatteten Strecken des Berliner S-Bahnnetzes eingesetzt werden zu können. Zu 4b), 4c) und 4d): Die S-Bahn Berlin GmbH hat mitgeteilt, sie plane derzeit das Fahrzeugertüchtigungsprogramm für die Fahrzeuge der beiden Baureihen 480 bzw. 485 und wird die Länder Berlin und Brandenburg voraussichtlich Ende Juni 2014 über die Rahmenbedingungen der Ertüchtigungsmaßnahmen informieren. Anschließend werden die weiteren für die Ertüchtigung notwendigen Schritte festgelegt und der Zeitplan vereinbart. Aktuell liegen dem Senat noch keine Erkenntnisse über den Zeitplan der Umrüstung, den Stand des Zulassungsverfahrens und eventuelle Einschränkungen des S-Bahn- Betriebs während der Umrüstung aufgrund Nichtverfügbarkeit von Wagen vor. Soweit die auch von der Expertenkommission 2013 beschriebenen Maßnahmen ausreichen und zügig umgesetzt wurden, ist keine Einschränkung des S-Bahn-Betriebs absehbar. Das Ausrüstungsprogramm ZBS (Zugbeeinflussungssystem) für die Fahrzeuge der Baureihe 481 läuft planmäßig bis Mitte 2016. Aktuell sind etwa 300 Zwei-Wagen-Züge mit ZBS ausgerüstet. Die Ausrüstung erfolgt im Rahmen der bahnamtlichen Untersuchungen, eine Einschränkung des SBahnbetriebes aus diesem Grund liegt nicht vor. Frage 6: a. Welche Struktur ist für die Koordination der Verkehre und Fahrpläne geplant für den Fall, dass zukünftig mehrere Betreiber für die Berliner S-Bahn verantwortlich sind? b. Mit welchen organisatorischen Veränderungen bei der Berliner S-Bahn ist in diesem Zusammenhang zu rechnen? Antwort zu 6: Zu 6a): Für die planerische Vorbereitung der Verkehre und Fahrpläne (Bestellprozess) ist im Auftrag der Länder der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH (VBB) verantwortlich. Dort sind die Prozesse für die Fahrplanabstimmung zwischen verschiedenen Eisenbahnverkehrsunternehmen etabliert. Die VBB GmbH führt bereits jetzt den jährlichen Bestellprozess für den S-Bahnverkehr (derzeit ein Betreiber) und den Regionalverkehr, hier mit mehreren Betreibern, im Auftrag der beiden Länder durch und stimmt auch die unterjährigen Veränderungen im Verkehrsangebot durch Baumaßnahmen oder Sonderverkehre ab. Im Rahmen der operativen Verkehrsabwicklung obliegt die Verantwortung für die Koordination hingegen den Eisenbahnverkehrsunternehmen. Zu 6b): Eventuelle organisatorische Veränderungen bei der S-Bahn Berlin GmbH in Zusammenhang mit einer möglichen Konstellation mehrerer Betreiber im Berliner S-Bahnnetz wären ausschließlich unternehmensinterne Entscheidungen der S-Bahn Berlin GmbH. Dem Senat sind derartige Planungen oder Entscheidungen nicht bekannt. Frage 7: a. Welche Kosten sind dem Land Berlin entstanden bzw. werden entstehen durch die Ausschreibung und Vergabe von Teilstrecken der S-Bahn Berlin? b. Mit welchen Kosten für das Land Berlin ist zu rechnen für Vertrags-Controlling zur Teil-Vergabe der S-Bahn Berlin, falls der S-Bahn-Betrieb durch mehrere Betreiber erfolgt? Antwort zu 7: Zu 7a): Bei einem vom Land Berlin zu tragenden voraussichtlichen Zuschuss von ca. 3,1 Mrd. Euro ist mit Transaktionskosten von rund 0,3 % zu rechnen. Welche Kosten mit der Vergabe der beiden weiteren Teilnetze verbunden sein werden, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Die Länder sind rechtlich verpflichtet, die Vergaben entsprechend den anspruchsvollen rechtlichen Vorgaben des nationalen und europäischen Rechts durchzuführen – das gilt sowohl für die Vergabe von Verkehrsleistungen, bei denen der künftige Betreiber die Fahrzeuge zur Verfügung stellt, als auch für Vergabe von Aufträgen an Fahrzeughersteller, wie sie von den Ländern durchzuführen wäre, wenn die in Frage 1 und 5 zu Grunde gelegten Modelle umgesetzt worden wären. Zu 7b): Aus der möglichen Konstellation mehrerer Betreiber im Berliner S-Bahnnetz resultiert bei strukturell im Wesentlichen gleichartigen Verkehrsverträgen keine signifikante Kostenerhöhung für das Vertragscontrolling. Kostenerhöhungen folgen allerdings aus der im Vergleich zum aktuellen Verkehrsvertrag neuen Vertragsstruktur mit höherer Regelungstiefe und –detaillierung, um das Risiko eventueller zukünftiger S-Bahnkrisen zu reduzieren bzw. deren Folgen möglichst gering zu halten. Berlin, den 02. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juli 2014)

BVG soll Platzhirsch bleiben Neuer Tarifvertrag mit langer Laufzeit abgeschlossen, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002814

Am Ende war es #Chefsache. Nach langen ergebnislosen Diskussionen über einen neuen #Tarifvertrag für die #Beschäftigten der #BVG einigten sich in der Nacht zum 16. Juni 2005 Berlins Regierender Bürgermeister Klaus #Wowereit (SPD) und der #Verdi-Gewerkschaftschef Frank #Bsirske auf einen neuen #Kompromiss, der nach Unterzeichnung der sogenannten #Anwendungsvereinbarung am 1.September 2005 in Kraft trat. Damit dürfte zugleich der #Fortbestand der BVG als lokaler #Nahverkehrsmonopolist bis 2020 gesichert sein.

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Bahnindustrie: Deutsche Bahn: Der Aufwärtstrend setzt sich fort, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/deutsche-bahn-der-aufwaertstrend-setzt-sich-fort/227608.html

Die #Deutsche Bahn AG hat ihren im Herbst begonnenen #Aufwärtstrend im ersten Quartal dieses Jahres fortsetzen können und ist auch für das zweite Quartal optimistisch. Der Bahn-Vorstand wird am heutigen Dienstag dem #Aufsichtsrat Zahlen präsentieren, die besser sind als die Vergleichswerte des Vorjahres und über den Erwartungen liegen. Wie das Handelsblatt aus Bahn-Kreisen erfuhr, erzielte die Bahn-Holding von Januar bis März 7,4 Milliarden Mark #Umsatz, ein Plus von 3,2 Prozent gegenüber dem Jahresbeginn 2000.

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