Wie viele #Staustunden wurden in den Jahren 2018 bis 2022 in Berlin gemessen? (bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln)
Antwort zu 1:
In der nachfolgenden Tabelle werden die #Verkehrslageinformationen aus Floating-Car-Data zugrunde gelegt. Diese stehen als Archivdaten seit Dezember 2020 zur Verfügung, so dass die Antwort nur für die Jahre 2021 und 2022 gegeben werden kann. Der #Verkehrszustand#Stau wird dabei über das Verhältnis der aktuellen Geschwindigkeit zur #Freiflussgeschwindigkeit auf dem Abschnitt ermittelt. Die #Autobahnen wurden in dieser Auswertung nicht berücksichtigt.
Frage 1: Wurden für Maßnahmen in #Baumschulenweg durch den #Bezirk Treptow-Köpenick im Jahr 2022 Mittel aus den Haushaltstiteln 52131 (Maßnahmen zur #Stadtverschönerung) sowie 54010 lfd. Nrn. 1 bis 4 in Kapitel 2707 abgerufen bzw. verausgabt? Wurde vom Bezirk Bedarf für das Jahr 2023 angemeldet? Falls ja: Wofür genau und in welcher Höhe jeweils? Antwort zu 1: Dem Senat sind keine konkreten Maßnahmen in Baumschulenweg bekannt, die im Haushaltsjahr 2022 aus Kapitel 2707, Titel 52131 „Maßnahmen für die Stadtverschönerung“ finanziert wurden. Für das Haushaltsjahr 2023 hat der Bezirk Treptow-Köpenick insgesamt einen Bedarf in Höhe von 2.005.000,00 € gemeldet (Stand 08/2022): Beschaffung und Einbau von Baumpollern (Baumschutz) 100.000,00 €, Fräsen von Stubben als Vorbereitung für Neupflanzungen bzw. Vergrößerungen von Baumscheiben bei Neuanlagen 200.000,00 €, Jungbaumschnitt 200.000,00 €, Baumanstriche 100.000,00 €,
#Baumaßnahmen im öffentlichen #Straßenraum sind für die langfristige Erhaltung der Verkehrswege und Versorgungsleitungen einer Stadt für alle Beteiligten und Betroffenen ein widriger, aber notwendiger Prozess. Die Fülle von Baumaßnahmen ist dabei nicht vermeidbar, da es neben den verkehrlichen Faktoren auch andere Zwänge gibt, die beachtet werden müssen. Das erfordert von allen Beteiligten – Verkehrsteilnehmern wie Anwohnern – Kompromissbereitschaft und Geduld. Die Landeshauptstadt Potsdam bemüht sich durch eine Baustellensteuerung, die Auswirkungen von allen Baumaßnahmen auf den Verkehrsfluss so gering wie möglich zu halten.
Welche #Messdaten von welchen #Messstationen wurden dabei jeweils für die Anordnung auf den entsprechenden Abschnitten zugrunde gelegt (bitte für jeden Abschnitt auflisten)?
Antwort zu 1 und 2:
Frage 1 und 2 werden wegen des engen inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Wie viele Kilometer umfasst das Berliner #Straßennetz (aufgeschlüsselt nach Art der Straße, zulässiger Höchstgeschwindigkeit, Bezirk, City und Außenbezirk)?
Antwort zu 1:
Zur Aufschlüsselung nach Art der Straße, wurde der #StEP-Verkehr mit folgender #Klassifizierung herangezogen (alle Werte sind in km angegeben).
StEP Stufen Legende:
Stufe I – großräumige Straßenverbindung Stufe II – übergeordnete Straßenverbindung Stufe III – örtliche Straßenverbindung
Stufe IV – Ergänzungsstraßen (weitere Straßen von besonderer Bedeutung) Stufe V – nicht-StEP Straßen
Die in Tabelle 1 dargestellten Daten wurden anhand der RBS-Klassifizierung (Regionales Bezugssystem) berücksichtigt. Die Tabelle enthält: Straßen, Wege, Tunnel, Brücken, Fußgängerzonen, Plätze und Parkplätze. Diese Klassifizierung wurde Anfang dieses Jahres intern abgestimmt und wird bei künftigen Analysen verwendet. Aus diesem Grund unterscheiden sich die Zahlen in den Tabellen 1 und 3 von denen in S18/24215.
Wie viele #Verkehrsampeln gibt es in Berlin aktuell und wie hat sich diese Zahl seit 2001 entwickelt (bitte geordnet nach Bezirken)?
Frage 2:
Wie viele dieser Ampeln sind inzwischen auf LED-Technik umgerüstet worden?
Antwort zu 1 und 2:
Aktuell sind in Berlin 2.132 #Lichtsignalanlagen (#LSA) in Betrieb. Zur Entwicklung der Zahlen siehe beigefügte Tabelle, welche sich größtenteils bereits aus der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage S18/20415 ergaben. Für die historische Entwicklung der LSA-Anzahl aufgeteilt nach Bezirken liegt keine auswertbare Datenbasis vor.
Jahr
AnzahlLSA
2001-2003
keine Angaben möglich
2004
1.951
2005
1.939
2006
1.972
2007
1.996
2008
2.013
2009
2.050
2010
2.072
2011
2.084
2012
2.091
2013
2.086
2014
2.093
2015
2.091
2016
2.101
2017
2.100
2018
2.111
2019
2.120
2020
2.131
Die Anzahl LSA für 2020 teilt sich wie folgt auf die Bezirke auf:
Bezirk
Glühlampe
LED
Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
76
200
276
Friedrichshain-Kreuzberg
67
94
161
Lichtenberg
47
66
113
Marzahn-Hellersdorf
64
42
106
Mitte
88
213
301
Neukölln
58
77
135
Pankow
92
61
153
Reinickendorf
9
127
136
Spandau
33
124
157
Steglitz-Zehlendorf
39
184
223
Tempelhof-Schöneberg
41
199
240
Treptow-Köpenick
44
86
130
Summen
658
1.472
2.131
Frage 3:
Wie viele #Straßenlaternen gibt es in Berlin (bitte geordnet nach Bezirken)? Mit welcher Energieversorgung bzw. mit welchen Leuchtmitteln (konventionell/LED) sind diese ausgestattet?
Antwort zu 3:
Die Anzahl elektrisch betriebener #Leuchten (getrennt nach konventionellen Leuchtmitteln und LED) und gasbetriebener Leuchten ist der folgenden Aufstellung zu entnehmen.
Bezirk
Elektro
ElektroLED
Gas
Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
12.777
5.149
4.311
22.237
Friedrichshain-Kreuzberg
6.942
2.239
1.666
10.847
Lichtenberg
11.735
1.928
0
13.663
Marzahn-Hellersdorf
14.663
3.686
661
19.010
Mitte
15.299
5.687
1.307
22.293
Neukölln
8.330
4.398
1.561
14.289
Pankow
18.434
3.994
0
22.428
Reinickendorf
10.760
3.200
4.003
17.963
Spandau
10.761
5.230
551
16.542
Steglitz-Zehlendorf
14.544
2.445
6.504
23.493
Tempelhof-Schöneberg
9.947
3.510
3.852
17.309
Treptow-Köpenick
16.618
5.040
450
22.108
Summen
150.810
46.506
24.866
222.182
Frage 4:
Wie lang ist das Straßen- und das #Gehwegnetz in den einzelnen Berliner Bezirken jeweils?
Antwort zu 4:
Das #Straßennetz in der Baulast Berlins umfasst insgesamt 5.386,84 km. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die einzelnen Bezirke:
Bezirk
Straßen in der BaulastBerlins[km]
Mitte
341,69
Charlottenburg-Wilmersdorf
407,91
Friedrichshain-Kreuzberg
178,43
Reinickendorf
473,23
Spandau
442,60
Steglitz-Zehlendorf
626,90
Tempelhof-Schöneberg
400,15
Neukölln
343,86
Treptow-Köpenick
685,44
Marzahn-Hellersdorf
542,00
Lichtenberg
344,75
Pankow
599,88
Summe
5.386,84
Zu den Straßen in der Baulast Berlins gehören nach § 2 BerlStrG (Berliner Straßengesetz) auch die beidseitigen Gehwege.
Deutschland – Die Geschichte der deutschen #Autobahn begann mit Adolf Hitlers erstem Spatenstich am 23. September 1933? Von wegen! Ein Mythos! Geschaffen von Hitler und Propaganda-Chef Goebbels höchstpersönlich. Vielmehr wurde die Idee einer Autobahn bereits etliche Jahre zuvor geboren. So begann der Bau der ersten Autobahn schon im Oktober 1929.
Die Erfindung des ersten Automobils im Jahr 1886 durch Carl #Benz veränderte die Welt des Menschen maßgeblich. Zuerst langsam, aber dann immer rasanter nahm die Zahl der Vehikel auf den Straßen zu. Ein ordentliches #Straßennetz gab es allerdings nicht. Fuhrwerke und Autos teilten sich die Wege. #Verkehrsregeln gab es auch nicht. Und so soll schon Kaiser Wilhelm II. im Jahr 1904 über Autobahnen nachgedacht haben – also über Straßen, die nur dem #Kraftwagenverkehr vorbehalten sein sollten.
1909 gründete sich dann die „Automobil-Verkehrs- und Übungsstraße GmbH“ (#AVUS) in Berlin, die nach dem Ersten Weltkrieg 1921 die AVUS im Südwesten Berlins umsetzen konnte. Damit war die erste #mehrspurige und #kreuzungsfreie Straße Europas entstanden.
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche #Personalausstattung hat derzeit die #VLB zur Bearbeitung wie vieler Anträge pro Jahr über #Baumaßnahmen im übergeordneten #Straßennetz – um wie viele Mitarbeiter ist bzw. soll die Personalausstattung (auf Dauer oder zeitbegrenzt) erhöht werden? Frage 2: Haben alle Mitarbeiter der VLB die Befähigung und die Kompetenz zur Anordnung? Wenn nein, wie viele Mitarbeiter stehen zur Anordnung zur Verfügung, wie viele Mitarbeiter leisten in diesem Zusammenhang Zuarbeit? Antwort zu 1 und 2: Die #Verkehrslenkung Berlin (VLB) ist nicht nur zentrale #Straßenverkehrsbehörde für temporäre und Daueranordnungen im Hauptverkehrsstraßennetz, sondern erfüllt auch andere gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben, beispielsweise als Träger der Baulast für Lichtsignalanlagen und als Verkehrsregelungszentrale. Der Arbeitsbereich „Verkehrsrechtliche Anordnungen aufgrund von Arbeitsstellen“ der VLB verfügt derzeit über eine Personalausstattung von 13 etatisierten Dienstkräften, davon eine Mitarbeiterin mit einem Jahresarbeitsvertrag. Durchschnittlich werden hier pro Jahr ca. 4.000 verkehrsrechtliche Anordnungen erteilt. Die Zahl der Anträge wird dabei statistisch nicht erfasst. Neben den 13 etatisierten Dienstkräften wird der Arbeitsbereich „Verkehrsrechtliche Anordnungen aufgrund von Arbeitsstellen“ derzeit durch fünf externe Dienstleister, die keine hoheitlichen Befugnisse haben, unterstützt. Eine Verstärkung des Arbeitsbereiches soll durch vier befristete Beschäftigungspositionen erfolgen. Das Auswahlverfahren wird zurzeit durchgeführt. Frage 3: Welche Kompetenz und technischen Hilfen haben die jeweiligen Mitarbeiter der VLB zur Koordinierung bzw. zur Beurteilung und Prüfung über die beantragte Baumaßnahme (Dauer, Umfang und Wahl des Bauverfahrens)? Antwort zu 3: Für die Prüfung und Koordinierung einzelner Baustellen sind grundsätzlich gemäß § 11 Absatz 3 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) die Straßenbaubehörden im Rahmen des Sondernutzungserlaubnisverfahrens zuständig. Sofern Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs im übergeordneten Straßennetz zu erwarten sind, wird auch im Rahmen der Einvernehmensherstellung durch die VLB mit dort vorhandenem Ingenieurswissen darauf geachtet, dass die Inanspruchnahme des Straßenlands auf geringstmögliche Dauer und Umfang beschränkt wird. Für diese verkehrliche Koordinierung steht der VLB das Modul Ereignismanagement des Verkehrsinformationssystems Straße (VISS) zur Verfügung. Frage 4: Welche Bearbeitungsdauer zwischen Antragstellung und Anordnung besteht derzeit (bitte um Unterteilung zwischen größeren und kleineren Maßnahmen sowie der Arbeitsschritte für Prüfung im eigenen Bereich, Einvernehmens Herstellung mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger)? Antwort zu 4: Statistische Angaben zur Bearbeitungsdauer werden nicht erhoben. Bei Vorlage anordnungsfähiger Unterlagen finden die Anhörungen der Polizei und der Straßenbaulastträger sowie Abstimmungen mit weiteren zu beteiligenden Behörden, Leitungsnetzbetreibern bzw. mit den Unternehmen des ÖPNV zeitnah zum geplanten Baubeginn statt. Komplexe Großbaumaßnahmen wie z. B. der Umbau der Invalidenstraße bedingen eine Vielzahl von Einzelanordnungen. Einen wesentlichen Teil der Bearbeitungsdauer zwischen Antragstellung und Anordnung stellen die Überarbeitungszeiten der Antragsteller dar. Da es kaum Anträge gibt, die sofort anordnungsfähig sind, sind häufig aufwändige Nachforderungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VLB erfor- derlich. Daher ist eine Aussage zur jeweiligen Bearbeitungsdauer der Einzelanordnung nicht möglich. Frage 5: Treffen Informationen zu, wonach Mitarbeiter der VLB eine notwendige Verlängerung von Baumaßnahmen der Straßenbaulastträger (z.B. Ordensmeister Str.) verweigert haben und damit erhebliche Mehrkosten der öffentlichen Hand entstanden sind? Wenn ja, mit welcher Begründung ist dies erfolgt und was hat der Senat unternommen, um derartige Missstände in Zukunft auszuschließen? Antwort zu 5: Nein. Frage 6: Wie bewertet der Senat die Neustrukturierung und Schaffung der VLB im Vergleich zu den zuvor vorhandenen Strukturen (Straßenverkehrsbehörde bei der Polizei etc.) insbesondere hinsichtlich einer wirkungsvollen und optimalen Koordinierung von zeitlich beschränkten Verkehrseinschränkungen durch Baumaßnahmen? Antwort zu 6: Vor Gründung der VLB am 1. September 2004 wurden die straßenverkehrsbehördlichen Aufgaben vom Polizeipräsidenten in Berlin wahrgenommen. Neben dem als Straßenverkehrsbehörde zuständigen Landespolizeiverwaltungsamt waren für die Anordnung und Überwachung von Baumaßnahmen dezentral zuletzt sechs Polizeidirektionen für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit Unterstützung von Polizeivollzugskräften zuständig, zusätzlich waren die Polizeiabschnitte für bestimmte Anordnungen verantwortlich. Mit Gründung der VLB wurden die Aufgaben der Anordnung von Verkehrsmaßnahmen bei Einrichtung von Arbeitsstellen im übergeordneten Hauptstraßennetz zentralisiert und der VLB übertragen. Angesichts des Zuwachses an Baumaßnahmen in Berlin stellen die Koordinierung von Sondernutzungen für Baumaßnahmen durch die Straßenbaubehörden und die verkehrliche Koordinierung und Anordnung durch die VLB im Hauptverkehrsstraßennetz sowie die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden im Nebennetz eine dauernde Herausforderung dar. Mit der derzeitigen Initiative des Senats, die Baustellenkoodinierung auch durch die Wiedereinführung des Aufgrabeverbots zu verbessern, wird sich noch deutlicher zeigen, dass sich die Einrichtung einer zentralen Straßenverkehrsbehörde im Land Berlin für die übergeordneten Straßen bewährt hat. Frage 7: Ist dem Senat bekannt, wie seitens der bezirklichen Stellen die aktuellen Strukturen bewertet werden und werden Probleme in der Zusammenarbeit zwischen den Straßenbaulastträgern mit der VLB beklagt? Wenn ja, seit wann sind diese bekannt und was hat der Senat zur nachhaltigen Optimierung wann veranlasst? Antwort zu 7: Die Straßenbaulastträger bemängelten in der Vergangenheit in erster Linie die aus ihrer Sicht zu langen Bearbeitungszeiträume der VLB. Die Abstimmungen mit den Bauherren bzw. ausführenden Firmen zur Beibringung anordnungsfähiger Antragsunterlagen und Verkehrszeichenpläne sind, wie unter den Punkten 4 und 6 ausgeführt, äußerst zeitintensiv. Daher wurden und werden intensive Gespräche mit den Bezirken geführt, um zu Verbesserungen zu gelangen. Die personellen Optimierungen bei der VLB sind in der Antwort zu 1 und 2. ausgeführt. Berlin, den 17. Februar 2014 In Vertretung C h r is t i a n G a e b l e r ………………………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)
Am heutigen Mittwoch, den 07.09.2005 stellen die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Iris Gleicke und die Berliner Senatorin für Stadtentwicklung, Ingeborg #Junge-Reyer die umfassend modernisierte #Tunnelleitzentrale Berlin (TLZ-BE) in #Berlin-Tegel der Presse vor.
Nach dem Ausbau ermöglicht die Tunnelleitzentrale Berlin (#TLZ-BE) die Beobachtung der wichtigsten Berliner #Bundesfernstraßentunnel und die Bedienung aller #Überwachungssysteme zentral von einer Stelle aus. Dies bildet die Grundlage, um sehr schnell auf Störfälle in den wichtigsten Tunnelanlagen reagieren und Einfluss nehmen zu können. Damit erhöht sich die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auf diesen Verkehrsadern.