Nach Auskunft der BVG wird der Rückbau der Straßenbahngleise in Abstimmung mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick nach Abschluss des gesamten Gleisneubaus erfolgen.
Frage 2:
Wer ist in diesem Rahmen für die Herstellung der Straße nach Herausnahme der Straßenbahngleise zuständig?
Die #Bauarbeiten an der „#Verkehrslösung#Schöneweide“ gehen in eine weitere Bauphase. Am Mittwoch, den 08. November 2023 ist der #Sterndamm von 08:00 Uhr bis ca. 14:00 Uhr in beiden Richtungen zwischen #Michael-Brückner-Straße und #Südostallee für den Kfz-Verkehr #gesperrt. Im Anschluss ist die #Eisenbahnunterführung Sterndamm bis Mitte 2024 Richtung #Johannisthal für den Kfz-Verkehr gesperrt. Von der Südostallee kommend ist das Linksabbiegen in den Sterndamm Richtung B96a Michael-Brückner-Straße ebenfalls nicht möglich.
Umleitungen über die Rixdorfer Straße sind ausgeschildert.
Der #Vorplatz des Bahnhofs #Schöneweide soll zu einem attraktiven Treffpunkt werden. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick kündigt eine gründliche Umgestaltung an.
Man braucht viel Fantasie, um sich den Platz vor dem Eingang zum #Bahnhof Schöneweide als „zentralen Aufenthalts- und Begegnungsraum“ – so die #Zukunftsvision des Bezirksamtes – vorzustellen. Das Areal wird immer mehr zu einer verödeten und leeren #Dreckecke. Das hat auch damit zu tun, dass der Eingang zum Bahnhof wegen des Umbaus seit Jahren verrammelt ist. Auch der Zugang zum #Fußgängertunnel ist abgesperrt. Dort möchte man nur schnell weg, aber garantiert nicht hin.
Frage 1: Laut eines Planfeststellungsbeschlusses soll am südlichen Knotenpunktarm in der #Michael-Brückner-Straße eine sichere und bequeme, direkte, #ebenerdige und #barrierefreie#Querungsmöglichkeit geschaffen werden. Aus diesem Grund ist die #Sanierung des #Fußgängertunnels nicht mehr vorgesehen. Wurde vor diesem Hintergrund bereits geprüft, ob die #Fußgängerunterführung ggf. einer anderen Nutzung zugeführt werden kann? Welche alternativen Nutzungen werden bisher geprüft? Mit welchem Ergebnis? Antwort zu 1: Gemäß Planfeststellungsbeschluss für die „#Verkehrslösung #Schöneweide von #Schnellerstraße bis #Sterndamm / #Südostallee“ vom 26.08.2021 mit der neuen #Straßenbahnführung in Verlängerung der #Brückenstraße am Knotenpunkt mit der B 96 a wird beim Umbau der #Lichtzeichenanlage die bisher fehlende 4. Fußgängerfurt errichtet und barrierefrei hergestellt. Somit hat die Fußgängerunterquerung aus verkehrlicher Sicht keinerlei Funktion mehr. Es wurde die Nutzung als #Fahrradabstelleinrichtung geprüft, s. Antwort auf Frage 2. Frage 2: Wurde bereits die baulich-technische Eignung der Tunnelanlage für eine zukünftige Nutzung als Fahrradabstelleinrichtung untersucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann soll dies erfolgen? Frage 3: Sind dahingehend mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick bereits Abstimmungsgespräche erfolgt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2 Antwort zu 2 und 3: Ja, im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz prüfte die GB infraVelo GmbH, ob eine Nachnutzung des Fußgängertunnels Schöneweide als gesicherte Fahrradabstellanlage (Fahrradparkhaus) unter Berücksichtigung der gewinnbaren Fahrradabstellplätze und wirtschaftlicher Gesichtspunkte sinnvoll realisierbar wäre. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass aufgrund der Tunnelbreite und -höhe 128 Stellplätze errichtet werden könnten. Hingegen stünden beim ebenerdigen Verschließen der Tunnelzugänge beidseitig der Michael-Brückner-Straße allein im Bereich der vorhandenen Tunnelüberdachungen insgesamt rd. 350 Stellplätze zur Verfügung. Das Sicherheitsgefühl in der Fußgängerunterführung ist durch die schlechte Einsehbarkeit negativ beeinträchtigt. Eine notwendige Zugangssperre würde die Einsehbarkeit zusätzlich verschlechtern. Die dauerhafte Besetzung mit Servicepersonal rund um die Uhr ist aufgrund der geringen Kapazität wirtschaftlich nicht vertretbar. Ferner ist die Tiefenlage für die Nutzung als Fahrradparkhaus negativ zu bewerten. Fahrräder müssten über eine neu herzustellende Rampe geschoben werden, wobei aufgrund der erheblichen Längsneigung der Rampe die Nutzung von Lasten- und Spezialrädern nahezu ausgeschlossen wäre. Die vorhandenen Aufzüge stellen bedingt durch die geringen Abmessungen keine sinnvolle alternative Zuwegung dar. Das Bezirksamt hat zudem mitgeteilt, dass es weder über die fachlichen, die personellen und finanziellen Ressourcen verfügt, dieses Tunnelbauwerk zu unterhalten oder einer anderen Zweckbestimmung zuzuführen. Zudem ließe es sich nicht in die gemeinsam mit dem Senat und der Deutschen Bahn vorgesehenen Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen am Bahnhof Schöneweide integrieren und stellt schon in der heutigen Form ein großes städtebauliches Konfliktpotenzial dar. Frage 4: Welche rechtlichen Grundlagen müssten herangezogen werden, um eine Sondernutzung des Fußgängertunnels am Bahnhof Schöneweide zu ermöglichen? Frage 5: Wurde die unterirdische Verkehrsfläche der Anlage bereits entwidmet, um eine alternative Nutzung rechtssicher zu ermöglichen? Wenn nein, wann soll dies erfolgen? Frage 7: Welche Bemühungen gab es, für eine geänderte Nutzung einen Verantwortlichen Betreiber zu finden? Antwort zu 4, 5 und 7: Einschlägige Erfahrungen u.a. der Berliner Verkehrs-Betriebe (BVG) bei der Vermarktung unterirdischer Flächen haben gezeigt, dass an Flächen ohne eine direkte Anbindung an ein unterflächiges Verkehrsmittel und ausreichende Publikumsfrequentierung kein Interesse besteht. Seitens der Senatsverwaltung und des Bezirkes werden auf Grund der fehlenden verkehrlichen Funktionen, der nachteiligen städtebaulichen und denkmalschutzgerechten Integration in die Bahnhofs- und Vorplatzgestaltungen neben den bereits benannten Nachteilen für ein objektives und subjektives Sicherheitsgefühl sowie der Fragen von Sanierungs-, Instandhaltungs- und Betriebskosten sowie rechtlichen Unwägbarkeiten und Hürden für eine 3 private Nachnutzung durch Dritte diesbezüglich keine Anstrengungen bzw. Initiativen unternommen. Senatsverwaltung und Bezirk gehen daher einvernehmlich von einem Rückbau und einer Verfüllung des Fußgängertunnels als wirtschaftlich und stadtverträglich günstigste Lösung aus. Frage 6: Wurde für den Umbau bereits ein Bauantrag nach der Berliner Bauverordnung bei der bezirklichen Bauaufsichtsbehörde gestellt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 6: Nein, siehe Antwort zu Frage 2. Frage 8: Gibt es seitens der Senatsverwaltung Überlegungen, den zuständigen Bezirk, im Rahmen der bezirklichen Tourismusförderung, mit Mitteln zu unterstützen, den Tunnel als kulturelles und touristisches Aushängeschild unter dem Motto „Dit is Berlin!“ auszuweisen? Antwort zu 8: Aus den vorgenannten Gründe gibt es seitens des Senats keine Überlegungen zur Förderung, auch sieht der Senat keine Möglichkeiten einer Weisung gegenüber dem Bezirk. Diese wäre fachlich und wirtschaftlich nicht zu begründen, zumal die fachlich zuständigen Bereiche des Bezirkes eine solche Idee nicht in Betracht ziehen. Berlin, den 22.11.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: In welchem Stadium befinden sich die Planungen des Verkehrskonzepts #Schöneweide für die Neugestaltung der #Edison-, #Spree- und #Siemensstraße, um diese Straßen sicherer zu machen und die Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärmbelastung zu schützen? Antwort zu 1: Seit Herbst letzten Jahres sind nach Instandsetzung und Wiederinbetriebnahme der Stubenrauchbrücke als zwischenzeitliche Lösungen auf der Edison- und Spreestraße #Radfahrstreifen zu Lasten eines Fahrstreifens aufgetragen worden. Die Verkehrsführung über die #Stubenrauchbrücke entspricht mit je einem Fahrstreifen pro Richtung und einem Radfahrstreifen in Richtung Edisonstraße der Zielplanung. Die Behelfsbrücke kann nur noch von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden genutzt werden. Gegenwärtig werden durch die beauftragten Ingenieurbüros auf Basis aktueller Vermessungsunterlagen die Lagepläne für die Zielplanung erstellt und innerhalb der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie mit dem Bezirk und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) abgestimmt. Frage 2: Wie hat sich die Eröffnung der #Minna-Todenhagen-Brücke auf die Verkehrs- und Lärmbelastung in Oberschöneweide – insbesondere auf die in Frage 1 gennannten Straßen – ausgewirkt? Antwort zu 2: Die Minna-Todenhagen-Brücke wurde im Dezember 2017 für den Verkehr freigegeben. Im Juni 2018 und im Oktober 2018 wurden an verschiedenen Knotenpunkten in Ober- und Niederschöneweide Verkehrszählungen zwischen 7 Uhr und 19 Uhr (12 Stunden) durchgeführt. 2 Im Ergebnis ist belegbar, dass die Verkehrsbelastung in der Edisonstraße (südlich der Straße An der Wuhlheide) von etwa 21.600 Kfz/12 Stunden auf rund 11.000 Kfz/12 Stunden bis 13.000 Kfz/12 Stunden zurückging. Diese Größenordnung der Verkehrsabnahme von ca. 10.000 Kfz /12 Stunden (entspricht rund 13.000 Kfz/24 Stunden werktags) lässt sich auch für die Karlshorster Straße im Bereich der Stubenrauchbrücke nachweisen (von 26.600 Kfz/12 Stunden auf 15.700 Kfz/12 Stunden). Weniger deutlich stellt sich die Verkehrssituation auf dem östlichen Ast zwischen Niederund Oberschöneweide dar. In der #Spreestraße nördlich der #Michael-Brückner-Straße ging die Verkehrsbelastung von rund 5.900 Kfz/12 Stunden auf etwa 4.200 Kfz/12 Stunden zurück. Frage 3: Inwieweit wurden die Ergebnisse der Online-Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger über die Plattform mein.berlin.de und des Ortsteilgespräches vom 13. Februar 2018 in die Planungen einbezogen? Antwort zu 3: Die Vorschläge und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger wurden alle aufgenommen, katalogisiert, diskutiert und bewertet. Sie sind anschließend in die erneut auf Fachebene geführte Querschnittsdiskussion eingeflossen, ebenso wie die neuen Anforderungen aus dem Mobilitätsgesetz. Frage 4: Wird es eine weitere Anschlussveranstaltung und eine damit verbundene Online-Beteiligung zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geben? Antwort zu 4: Es ist beabsichtigt, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort über die Ergebnisse der Untersuchung und die neuen Straßenraumgestaltungen zu informieren. Frage 5: Gibt es einen Termin für den Abbau der Behelfsbrücke neben der Stubenrauchbrücke? Antwort zu 5: Aufgrund der Prioritätensetzung und Fokussierung auf unabdingbar notwendige Instandsetzungs- bzw. Ersatzneubaumaßnahmen kann ein Zeitpunkt für den Rückbau der Behelfsbrücke z.Zt. nicht benannt werden. Berlin, den 04.02.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die Deutsche Bahn beginnt am 3. Dezember im #S-Bahnhofes #Schöneweide mit dem #Abriss der #Zwischenhalle, die das historische #Eingangsgebäude bisher mit dem #Personentunnel verband. Deshalb wird der Eingang zum Bahnhof an der #Michael-Brückner-Straße gesperrt. Zu den Bahnsteigen gelangt man dann nur noch über die Zugänge unter den Sterndammbrücken und über den Eingang zum Personentunnel Richtung Johannisthal. Dieser Zugang zu den S-Bahnsteigen ist weiterhin stufenlos.
Für die neue Wegeleitung wird die DB sorgen. Die BVG wird über Laufzeilen auf den Daisy-Anzeigern und Ansagen in den Zügen der Linien M17, 21, 37, 60 und 67 ihre Fahrgäste informieren. Der Standortplan wurde angepasst.
Hinweis für Redaktionen:
Am Montag, 3. Dezember 2018, 10 Uhr, Wirtschaftsweg am Bahnhof Schöneweide neben den Bahnbrücken über den Sterndamm, werden Kinder des Kreativitätsschulzentrums zusammen mit Vertretern der Deutschen Bahn, Politik und Gesellschaft die Bauarbeten symbolisch eröffen. Anschließend kann bei einem Rundgang ein letzter Blick auf den alten Bahnhof geworfen werden.
Frage 1:
Welche Schäden sind am #Fußgängertunnel unter der #Michael-Brückner-Straße beim #Brand am 20.
Dezember 2016 entstanden und wie bewertet die Senatsverwaltung den aktuellen baulichen Zustand?
Antwort zu 1:
Der Brand führte zur Zerstörung der sichtbaren Tunneldecke einschließlich der
Tunnelbeleuchtung und aller Türen zu den Betriebsräumen im Bereich des Ausganges am #Bahnhof#Schöneweide. Wie sich zwischenzeitlich herausstellte, ist nicht nur der Aufzug
erheblich beschädigt, sondern auch die Fahrtreppe auf der Bahnhofseite. Die Wände und
übrigen Tunneldecken sind durch die Rauchgase stark verrußt. Der bauliche Zustand des
Fußgängertunnels ist zufriedenstellend. Die Standsicherheit und die Verkehrssicherheit für
den Oberflächenverkehr sind nicht beeinträchtigt.
Frage 2:
Wie hoch sind die Kosten für die Instandsetzung des Tunnels?
Antwort zu 2:
Aufgrund einer aktualisierten Kostenschätzung betragen die Instandsetzungskosten unter
Einbeziehung der Leistungen für die Neuinstallation der Tunnelbeleuchtung und der
zusätzlichen Kosten für die Instandsetzung der Fahrtreppe rund 210.000 €.
2
Frage 3:
Wann sollen die Baumaßnahmen zur Instandsetzung des Fußgängertunnels beginnen und wann soll der
Tunnel dem Fußgängerverkehr wieder übergeben werden?
Antwort zu 3:
Der Baubeginn ist für Herbst 2018 mit einer geschätzten Bauzeit von 3 Monaten
vorgesehen.
Frage 4:
Ist nach aktueller Planung die Schließung und Verfüllung des Fußgängertunnels zu einem späteren
Zeitpunkt vorgesehen, wenn ja, zu wann?
Frage 6:
Ist der Senatsverwaltung bekannt, dass das Bezirksamt kein gesteigertes Interesse an einer erneuten
Inbetriebnahme des Fußgängertunnels hat und die Vervollständigung der Lichtsignalanlage dahingehend
bevorzugen würde, dass eine weitere Querungsmöglichkeit auf der südlichen Seite der Kreuzung Michael-
Brückner-Straße/Brückenstraße/Schnellerstraße geschaffen werden würde?
Frage 7:
Welche Voraussetzungen müssten geschaffen werden, um die Kreuzung – wie in Frage 6 beschrieben –
schnellstmöglich umzubauen und zu wann könnte der Umbau erfolgen?
Antwort zu 4, 6 und 7:
Es wird auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/10431 vom 28.02.2017 verwiesen. Hier wurde
geantwortet, dass eine ebenerdige Führung des Fußgängerverkehrs grundsätzlich
favorisiert wird. Hierfür bedarf es im Bereich Schöneweide verschiedener verkehrlicher
und verkehrstechnischer Voraussetzungen und Lösungsmöglichkeiten, die im Rahmen der
neuen Verkehrslösung Schöneweide, der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes, der
Untersuchung zum Verkehrskonzept Schöneweide und der damit verbundenen
Umgestaltungen der neuen Knotenpunkte der B 96 a mit dem Sterndamm, der
Brückenstraße und der Spreestraße auch im Rahmen der neuen Planungen der
Lichtzeichenanlagen (LZA) untersucht werden. Eine Entscheidung zur Schließung des
Fußgängertunnels ist erst nach Prüfung und Umsetzung dieser beschriebenen
Maßnahmen möglich.
Frage 5:
Ist der Senatsverwaltung bekannt, dass seit der Schließung des Fußgängertunnels die Eingänge
verwahrlosen und zu Anziehungspunkten für sich dort dauerhaft aufhaltende Personen geworden sind?
Antwort zu 5:
Soweit bekannt, haben sich auch vor der Schließung des Fußgängertunnels
– insbesondere im Bereich des Ausganges am Fern- und S-Bahnhof bzw. in der Nähe des
Einkaufzentrums – dauerhaft Personen aufgehalten. Hierbei handelt es sich wohl um ein
stadtweites gesellschaftliches Problem. Es gibt keine Kenntnisse darüber, dass sich dieser
Zustand aufgrund der Schließung des Fußgängertunnels verschlechtert hat.
3
Frage 8:
Könnte sich die Senatsverwaltung vorstellen, die Kreuzung – wie in Frage 6 beschrieben – umzubauen und
den Fußgängertunnel für gewerbliche Zwecke – beispielsweise für eine Fahrradwerkstatt, ein
Fahrradparkhaus oder eine Kunstgalerie – zur Verfügung zu stellen?
Antwort zu 8:
Der Senat/der Baulastträger könnte sich andere Nutzungskonzepte vorstellen. Allerdings
wird seitens des Baulastträgers zum Zeitpunkt der Schaffung einer ebenerdigen
Querungsmöglichkeit am südöstlichen Knotenpunktarm der Michael-Brückner-Straße eine
Verfüllung der Tunnelanlage mit Boden bzw. ein Rückbau favorisiert, da zu jeder Zeit die
Sicherheit des Oberflächenverkehrs zu gewährleisten ist. Diese Verpflichtung kann nicht
an Privatpersonen oder privatrechtliche Unternehmen delegiert werden, sodass dadurch
ein erheblicher monetärer und personeller Aufwand beim Baulastträger verbleiben würde.
Frage 9:
Welche Gespräche gab es in den letzten 14 Monaten mit dem Bezirksamt zur Zukunft des
Fußgängertunnels und wann werden die nächsten Gespräche zu diesem Thema stattfinden?
Antwort zu 9:
Speziell zur Zukunft des Fußgängertunnels gab es bisher keine Gesprächstermine mit
dem Bezirksamt. Das Thema ist im Rahmen der Planungsgespräche zur Verkehrslösung
Schöneweide und der damit verbundenen und in der Antwort zu 4 benannten Maßnahmen
einschließlich der Abstimmungen zum Planfeststellungsverfahren zur Gleisschleife immer
präsent. Zuletzt gab es Ende 2017 im Vorfeld der Aufstellung der
Planfeststellungsunterlagen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zum Umbau der
Gleisschleife Schöneweide (das Planfeststellungsverfahren der BVG wurde
zwischenzeitlich eingestellt, der Termin der Wiederaufnahme ist nicht bekannt)
Abstimmungen zum Knotenpunktumbau, bei denen die bisher fehlende südöstliche
Querung bereits enthalten ist. Zur Möglichkeit einer späteren Nachnutzung des Tunnels
gibt es bisher nur sehr grobe Planungsideen (s. dazu auch Antwort zu 8).
Berlin, den 09.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Welchen neuen Sachstand gibt es seit Beantwortung meiner Anfrage 18/10431 vom Februar 2017 bei der
Wiederinbetriebnahme des #Fußgängertunnel s #Schöneweide? Welche Entscheidung wurde bezüglich Art und
Umfang der Instandsetzung getroffen?
Frage 2:
Wann wurde die für Herbst 2017 vorgesehene Vergabe der Bauleistungen ausgeschrieben, wann ist mit
einer Auftragserteilung und wann mit einem Baubeginn zu rechnen?
Antwort zu 1 und 2:
Die an ein Ingenieurbüro beauftragte Entwurfsplanung für die Instandsetzung des
Fußgängertunnels liegt noch nicht vollständig vor. Erst nach Vorlage der vollständigen
Unterlagen kann die Prüfung abgeschlossen und die Vorbereitung der Vergabe der
Instandsetzungsarbeiten beginnen.
Es ist vorgesehen, die Deckenkonstruktion im westlichen Tunnelbereich (Zugangsbereich
am S-Bahnhof Schöneweide) auf einer Fläche von rd. 90 m² zu erneuern. Ferner erfolgt
die Neuinstallation der Tunnelbeleuchtung, die Instandsetzung der fördertechnischen
Anlagen (Aufzüge, Fahrtreppen) und der Türen zu den Betriebsräumen, die Reinigung
sämtlicher Bauwerksteile sowie die Neubeschichtung der gesamten Tunneldecke. Nach
derzeitigem Kenntnisstand ist ein Baubeginn nicht vor dem Sommer 2018 zu erwarten.
Frage 3:
Welche Gewerke müssen für die Instandsetzung beauftragt werden und welche Gesamtkosten sind für die
Sanierung / Reparatur des Tunnels eingeplant?
2
Antwort zu 3:
Nach heutigen Kenntnissen sind folgende Gewerke zu beauftragen:
Abbruch- und Rückbauarbeiten
Mauer- und Betonarbeiten
Trockenbauarbeiten
Malerarbeiten
Verglasungsarbeiten
Metallbauarbeiten
Korrosionsschutzarbeiten
Arbeiten an Aufzugs- und Fahrtreppen
Reinigungsarbeiten
Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen nach einer groben Kostenschätzung ca.
50.000 €.
Frage 4:
Welchen Zeitplan gibt es für die Durchführung der Bauarbeiten und wann kann der #Tunnel wiedereröffnet
werden?
Antwort zu 4:
Bei einem Baubeginn im Sommer 2018 könnten die Arbeiten voraussichtlich Ende 2018
abgeschlossen werden.
Frage 5:
Sieht die Senatsverwaltung den Fußgängertunnel bei der derzeitigen Verkehrsführung am Bahnhof
Schöneweide als wichtige Verbindung für den #Fußgängerverkehr in dieser Region? Wenn ja, warum wird
dann die lange Schließung dieses Bauwerks mit erheblichen Umwegen für die Passanten in Kauf
genommen, obwohl der Senat doch diese Mobilitätsart auch fördern will?
Antwort zu 5:
Mit der langfristigen Planung zur zukünftigen verkehrsplanerischen Umgestaltung des
Bahnhofs Schöneweide soll auch die Führung des Fußgängers über den
Knotenpunktbereich „#Michael-Brückner-Str./Brückenstr.“ dahingehend verändert werden,
dass der gesamte Knotenpunkt neu ausgebaut und entsprechende Anpassungen für alle
Verkehrsteilnehmer und –nutzer erfolgen werden. Prioritäres Ziel ist es, den Fußgänger
oberirdisch über eine Furt zu leiten und eine barrierefreie und direkte Querung des
Knotens zu ermöglichen. Als zeitliche Überbrückung, bis zur Fertigstellung und
Umsetzung dieser entsprechenden Planung, wird der Fußgängertunnel wieder nutzbar
gemacht. Die lange Schließung des Bauwerks bedauern wir sehr. Sie ist durch den
derzeitigen desolaten und somit nicht verkehrssicheren Zustand begründet, welcher durch
die Brandeinwirkung verursacht wurde und mit den in den Antworten 1 bis 4 genannten
3
Leistungen behoben werden soll.
Berlin, den 23.10.17
In Vertretung
Tidow
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz